Bitte Nicht Durchleuchten: Per Online-Tool dem BND die Metadatenspeicherung untersagen (Update)

Per Online-Formular kann man dem Bundesnachrichtendienst untersagen, die persönlichen Telefonie-Metadaten zu speichern. Reporter ohne Grenzen hat einen „Bitte Nicht Durchleuchten“-Generator veröffentlicht. Möglich ist dies durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

– CC0 Stefan Schweihofer

Reporter ohne Grenzen hat am Freitag auf der re:publica ein Tool vorgestellt, mit dem jede*r den Bundesnachrichtendienst (BND) auffordern kann, die Speicherung von Telefonie-Metadaten über die eigene Person zu unterlassen.

Der „Bitte Nicht Durchleuchten-Generator“ ist die Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses urteilte, dem BND fehle die Rechtsgrundlage für die Speicherung und Nutzung von Telefonie-Metadaten im sogenannten Verkehrsanalysesystem (VerAS). Das Urteil galt vorerst nur für die Kläger*innen von Reporter ohne Grenzen, mit Hilfe des Online-Tools können sich nun auch andere Interessierte darauf berufen:

Unter reporter-ohne-grenzen.de/bnd-generator finden Interessierte eine Eingabemaske. Sie müssen nur ihren Namen und ihre Postanschrift angeben, damit der BND ihnen die Herausnahme aus der VerAS-Datenbank bestätigen kann. Der „Bitte Nicht Durchleuchten-Generator“ erzeugt dann automatisch ein juristisches Schreiben, womit der BND im Namen der Person aufgefordert wird, es künftig zu unterlassen, „Telefonie-Metadaten aus meinen Telekommunikationsverkehren in der Datei VerAS zu speichern oder zu nutzen.“ Eine E-Mail-Adresse ist nur für den Versand einer Bestätigung durch ROG erforderlich, wird jedoch nicht an den Geheimdienst weitergegeben. Der BND hat dann zehn Tage Zeit, um der Aufforderung nachzukommen.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen steht Deutschland derzeit auf Platz 15 von 180 Staaten. Dennoch gab es deutliche Kritik an der pressefeindlichen Gesetzgebung der Bundesregierung.

Update, 15. Mai: Reporter ohne Grenzen vermeldet mittlerweile mehr als 2000 erfolgreich an den BND versandte Unterlassungsbegehren. Auf Nachfrage erklärte die Organisation uns gegenüber das Verfahren noch einmal genauer:

Demnach handelt es sich bei dem Schreiben was an den BND verschickt wird juristisch um ein „Unterlassungsbegehren, das sich auf das Recht des (vorbeugenden) Unterlassungsanspruch bezieht“ und sich auf das Urteil des Falles Reporter ohne Grenzen gegen den BND beruft. Zur Erfolgsaussicht kommentierte ROG:

Wir haben im Vorfeld intensiv durch private Einzelanfragen „getestet“, wie der BND auf verschiedene Anfragen reagiert. Mit der nun verwendeten Version haben wir eine Bestätigung erhalten, jeweils per Email und per Post. Wir gehen daher davon aus, dass der BND dies nun auch so handhaben wird, wenn die Anfragen über den BND-Generator erzeugt werden. Der gesamte Prozess und die Entwicklung des BND-Generators wurde von Juristen der Kanzlei Härting begleitet.

Sollte der BND nun anders reagieren, werden wir das anhand der jeweiligen Reaktion prüfen und ggf. an die Nutzerinnen und Nutzer des BND-Generators kommunizieren.

Insgesamt ist aber klar, egal wie der BND reagiert, dass Reporter ohne Grenzen hier „nur“ das Tool bereitstellt, es sich juristisch aber um eine Sache zwischen dem BND und den einzelnen Nutzerinnen und Nutzern des BND-Generators handelt.

Das Schreiben selbst besteht aus folgendem Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.2017, Az. BVerwG 6 A 7.16. Bitte bestätigen Sie mir innerhalb von zehn Kalendertagen, dass Sie es in Zukunft unterlassen werden, Telefonie-Metadaten aus meinen Telekommunikationsverkehren in der Datei VERAS zu speichern oder zu nutzen.

Sollte ich von Ihnen wider Erwarten keine solche Bestätigung erhalten, behalte ich mir vor, eine Anwaltskanzlei mit der Erhebung einer Klage zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname

Meine Postanschrift für die weitere Korrespondenz:
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20 Ergänzungen

      1. Kann ich ebenfalls empfehlen. Ich bekomme mittlerweile von diesem ableistischen binnen-i Mist nur noch dann etwas mit, wenn sich jemand in den Kommentaren beschwert. Das Addon macht den Konsum diverser Seite deutlich angenehmer. :)

          1. Also ich bin immer sehr froh, wenn ich sehe, welch durchschlagenden Erfolg diese Schreibweisen haben.
            Überall Gleichberechtigung und nirgendwo sexuelle Gewalt.
            BundesInnenundHeimtierHorst hat dazu gewiss auch ne tolle Statistik.
            Seit ich eine geweihte Christophorusplakette an meiner Orgel habe, bin ich auch mit keiner anderen zusammengestoßen.

  1. Hier sprechen ständig alle von „jeder“ kann das Tool-Nutzen und sich austragen lassen. Ich habe das Urteil nicht gelesen, aber in einem eurer älteren Artikel deutet ihr an, dass das Gericht nicht auf die Journalisteneigenschaft von ROG abgestellt hat, sondern auf die fehlende Rechtsgrundlage.

    Wenn das stimmen sollte, frage ich mich, warum das Gericht die Datensammlung in der Form (Schleppnetz) nicht per se untersagt hat, sondern nur geurteilt hat, dass Metadaten der ROG nicht erhoben werden dürfen. Irgendwie kann das so pauschal also nicht stimmen, aber ok, ignorieren wir das mal.

    Herr Härting sagte nun damals: „Das betrifft „nur“ @ReporterOG. Allerdings werden andere Organisationen und (theoretisch alle!) Bürger jetzt dassselbe **einklagen** können.“

    Das stimmt auch so, denn das Urteil erging nur zugunsten von ROG.

    Insoweit sehe ich nicht, warum andere Journalisten und vor allem „jeder“ sich mit Hilfe eines simplen Widerspruchs austragen lassen können soll. Der BND wird den Widerspruch schlicht abweisen und dann muss jeder einzelne genauso vor Gericht klagen, wie ROG es damals getan hat, damit das Gericht dann erneut in jedem Einzelfall feststellt, dass ein Anspruch besteht.

    Hätte das Gericht damals ein Grundsatzurteil gesprochen oder die Datenbank als solche Untersagt, wäre so ein tool in der Tat praktisch. Aber so sehe ich echt nicht, wie das klappen soll, ohne Anwalt und Gerichtsverhandlungsspaß.

    Ich lasse mich gerne korrigieren, weil wenn es so einfach wäre, würde ich es machen.

    1. Genau diese Frage hatte ich mir auch schon gestellt und wäre für eine Antwort sehr dankbar.

      Die andere (evtl. damit zusammenhänge) Frage wäre: Warum muss der Widerspruch über ROG laufen? Warum nicht einfach ein PDF zum runterladen anbieten, in das ich dann meine Daten eintrage und direkt dem BND zuschicke ohne dass ROG Einblick in meine Daten erhält? Präsentiert sich ROG hier als eine Art Vertreter, um die für sich ergange Einscheidung für beliebige Bürger anwendbar zu machen?

      Ein paar mehr Infos seitens ROG wären schön.

      1. Vielleicht bietet sich ROG als Vertreter an in der Annahme dass man für die Bestätigung seine E-Mail-Adresse lieber ROG anvertraut als diese – direkt in Kombination mit der privaten Adresse – dem BND mitzuteilen?

      2. @ Stummel
        Bei der Vorstellung auf der re:publica hieß es, der Generator solle den Prozess sehr einfach und die Hemmschwelle zur Beteiligung niedrig halten. Nach einer ausfüllbaren PDF-Version habe ich nachgefragt, die Idee wird wohl an die Entwickler*innen weitergegeben. Oben ist der von ROG verschickte Text verlinkt, falls du oder andere lieber persönlich den BND kontaktieren wollen. Rechtlich gesehen fungiert ROG nicht als Vertreter ö.ä. und ein von dir verschickter Text kann sich genauso auf das Urteil berufen.

        1. > Oben ist der von ROG verschickte Text verlinkt

          „Bitte bestätigen mir“ — da fehlt doch was?

    2. Hey Sportlicher Sportmensch, wir haben noch einmal bei Reporter ohne Grenzen nachgefragt (siehe auch Update im Artikel): ROG hat wohl im Vorfeld mehrere Varianten des Unterlassungsbegehren ausprobiert und bei der jetzt im BND-Generator genutzen Version eine Bestätigung der Unterlassung vom BND erhalten. Das ist natürlich keine Garantie, dass der BND jetzt bei allen Nutzer*innen des BND-Generators ebenso verfährt. Aber immerhin ist es ein guter Startpunkt.

  2. Eine Frage: Wie kann man damit umgehen, falls sich der BND daraufhin gar nicht meldet oder es aber ablehnt, die Metadaten über eine*n zu speichern bzw. diese selektiv zu löschen?

    Geht es dann vor Gericht? Wer hilft dann weiter?

    1. Noch ganz andere Frage, was macht man wenn der BND einfach ja und Amen sagt, sich Asche aufs Haupt streut und einfach weiter macht wie bisher?
      Aus meiner Sicht die wahrscheinlichste Variante.
      Zumindest legen die Skandale der letzten Jahre sowas in der Art nahe.

    2. @Neugier genügt:

      Ich hab auch deine Frage nochmal an Reporter ohne Grenzen gestellt. Sie gehen erstmal davon aus, dass der BND der Aufforderung nachkommen wird.

      „Sollte der BND nun anders reagieren, werden wir das anhand der jeweiligen Reaktion prüfen und ggf. an die Nutzerinnen und Nutzer des BND-Generators kommunizieren. Das wäre jetzt aber rein hypothetisch, das näher zu skizzieren.“

  3. Jupp, meldet euch nur!
    Erregt Aufmerksamkeit!
    Stecht aus der breiten Masse als „Protestanten“ hervor und Ihr werdet als solche in den Akten landen, die man „Gefährder“ nennt!

    1. Habe ich kein Problem damit. Ich bin ein false positive :-)
      Sollen die ihre Ressourcen (Zeit, Geld, Personal) verbrennen, sie werden sehen, was sie von der Massenüberwachung haben (nämlich nichts).

  4. Der Generator ist offline

    „Der BND-Generator ist offline. Wir haben Post vom Bundesnachrichtendienst erhalten.

    Momentan bewerten wir die Mitteilung. Alle Nutzer*innen werden anschließend informiert. Weitere Informationen folgen dann in dieser Stelle.“

  5. Als Antwort kam:

    „Sehr geehrter Herr xxx,

    wir haben Post vom Bundesnachrichtendienst (BND) erhalten – und die freudige Nachricht wollen wir Ihnen gerne weiterleiten. Der BND hat erklärt, dass er Ihnen nicht einzeln bestätigen wird, Ihre Rechte fortan zu schützen und die illegale Verarbeitung Ihrer Daten in der VerAS-Datenbank zu stoppen. Klingt zunächst enttäuschend – ist es aber nicht!
    Die Flut von mehr als 2000 Anträgen binnen weniger Tage hat dazu geführt, dass der BND global und nicht nur auf einzelne Anspruchsteller bezogen zusichert, die Datenbank ganz umprogrammiert und die Forderungen aus dem Urteil aus dem Dezember 2017 umgesetzt zu haben. Anders gesagt: Der BND hat verbindlich erklärt, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich zu achten – und nicht nur dann, wenn sie das einfordern.
    Diese Erklärung des BND ist ein großer Erfolg für die Bürgerrechte. Wir haben die Klage in unserem Namen gewonnen, Sie haben mit Ihren Anträgen massiven Druck aufgebaut – und letzten Endes ergibt es für den BND offenbar keinen Sinn mehr, sich die Möglichkeit eines Betriebes von VerAS „wie bisher“ offen zu halten.
    Der Erfolg ist ein wichtiges Signal, dass wir als Gesellschaft unsere Geheimdienste mit rechtlichen Mitteln kontrollieren können und müssen. Reporter ohne Grenzen wird dieses Thema weiterverfolgen, beispielsweise mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen BND-Überwachung oder einer Verfassungsbeschwerde gegen das neue BND-Gesetz.
    Wenn Sie hierüber auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie sich hier für unseren kostenlosen Newsletter anmelden.

    Freundliche Grüße
    Ihr Team von Reporter ohne Grenzen“

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.