Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat gestern die jahrelange Sperrung von YouTube durch türkische Behörden für rechtswidrig erklärt. Die drei Beschwerdeführer sind skeptisch, ob das Urteil etwas an der prekären Lage der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei ändert.
Von Mai 2008 bis Oktober 2010 war in der Türkei der Zugang zu YouTube vollständig gesperrt. Grund hierfür waren zehn Videos, die nach Ansicht der Regierung das Andenken an den Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk verletzten. Die Beschwerdeführer, drei Juraprofessoren, zogen dagegen erfolglos vor türkische Gerichte und schließlich zur höchsten europäischen Instanz – dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.
Die Richter*innen sehen in der Sperrung eine Verletzung der Meinungsfreiheit, wie sie in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergeschrieben ist (Urteil auf Französisch, Pressemitteilung auf Englisch). Die Kläger hätten glaubwürdig nachweisen können, dass ihr Recht auf Informationsfreiheit durch die jahrelange Sperrung verletzt worden sei. Bei der Videoplattform handele es sich um eine wichtige Informationsquelle für politische und soziale Themen, die in den herkömmlichen Medien nicht vorkommen würden.
Die Blockade von Webseiten gehört in der Türkei zur Tagesordnung, so ist auch die pessimistische Reaktion der Beschwerdeführer zu erklären. Sie sehen das Urteil als einen wichtigen Meilenstein in ihrem Kampf gegen Internetzensur und für Meinungsfreiheit an, hätten sich aber eine deutliche Kritik seitens der Richter am türkischen Gesetz Nr. 5651 gewünscht, sagten sie gegenüber dem Internet Policy Review. Das berüchtigte Gesetz legalisiert erstmals die Sperrung kompletter Websites und wird von Bürgerrechtler*innen kritisiert (Interview dazu bei uns).
In kaum einem demokratischen Land der Welt steht die Presse- und Meinungsfreiheit so auf dem Spiel wie in der Türkei. So wurden zwei Redakteure der erst vor zwei Wochen durch Reporter ohne Grenzen als „Medium des Jahres“ ausgezeichneten Tageszeitung Cumhuriyet aufgrund des Vorwurfs der Spionage und des Geheimnisverrats verhaftet. Bei Telepolis fasst Gerrit Wustmann diese und andere Verhaftungen und Anklagen der letzten Wochen zusammen.
Och nö, jetzt schreibt euer Praktikant*in mit Deppen-Stern*in. Der Text*in ist ja unlesbar!
Schade, dass so ein Stuss von den inhaltlichen Themen ablenken muss, die wirklich bestörend sind.
Den Kommentar von Ben finde ich ziemlich ärgerlich. Bitte nicht mehr davon!
In deinem Kommentar sind mehr Sterne als im Text, den du kritisiert. Der einzige, der vom Inhalt ablenkt, bist du.
Ich finde Sternchen in der deutschen Sprache zwar auch nicht prickelnd, aber das Wort „bestörend“, das du hier in deinem Zweizeiler verwendest, ist wohl eine Wortkreation, die du gerne in die deutsche Sprache einführen würdest. Ich hoffe nur, dass sich das keiner abguckt!
Was kann der Autor Simon für unsere so „intelligente Gesetzgebung“, die ja jetzt das Sternchen bei den …Innen vorschreibt. Das ist lächerlich, aber nicht, was der Autor schreibt.
Es gibt kein Gesetz, das diese Verstümmelung der deutschen Sprache vorschreibt. Der Autor zeigt damit nur seine politische Nähe zu den Grünen oder Alice Schwarzer. Man muss aber nicht jeden Unsinn mitmachen.