Es ist ja etwas traurig. Erst gestern Mittag hatten wir spekuliert, wo denn Sigmar Gabriel und die SPD-Sitze in der Frage rund um eine mögliche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung stehen würden und am Abend stand fest: Die stehen leider genau da, wo wir es befürchtet hatten.
Bisher hörte man von Seiten der SPD in der Großen Koalition im Bund immer nur Heiko Maas, der das Erbe seiner Vorgängerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger angetreten hat und noch die Bürgerrechtsfahne hochhält. Aber einige SPD-Innenminister aus den Ländern hatten sich schon zu Wort gemeldet und in den Kanon der CDU-/CSU-Politiker eingestimmt, die in Folge der Anschläge von Paris die Wiedereinführung forderten. Vollkommen losgelöst von dem Fakt, dass Frankreich bereits seit einem Jahrzehnt eine Vorratsdatenspeicherung hat und die Anschläge damit nicht verhindert wurden. Und wir haben noch nicht vergessen, was Sigmar Gabriel Ende 2013 über die Anschläge in Oslo in 2011 gesagt hatte:
“Und wir haben, wenn sie an Norwegen denken, durch die dortige Vorratsdatenspeicherung, wusste man sehr schnell wer in Oslo der Mörder war, ob er Leute dabei hatte. Das hat sehr geholfen.”
Damals war sein Irrtum, dass es 2011 in Norwegen noch keine Vorratsdatenspeicherung gegeben hat, was ihn aber nicht daran hinderte, dieses Märchen zu erzählen.
Bei der Präsentation der Digitalen Agenda im Sommer letzten Jahres zeigte er auch deutlich, was er zum Thema Anonymität im Netz denkt:
Ich meine, wir wollen ja keinen Aufruf starten, dass du anonym an bestimmten Orten in der Öffentlichkeit übers Internet Kriminalität vorbereiten kannst, weil wir ein Gesetz gemacht haben, das dort niemand mehr haftbar gemacht werden kann, für das, was dort stattfindet.
Gestern meldete Reuters, dass Angela Merkel eine Vorratsdatenspeicherung befürwortet, für die Innenminister Thomas de Maiziere seit längerem trommelt. Heute wiederholte Merkel die Forderung in ihrer Regierungserklärung. Am Abend kam die Süddeutsche Zeitung mit Zitaten von Sigmar Gabriel und Thomas Oppermann, die das Signal für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gaben.
„Die SPD hat durch die Beschlüsse ihres Bundesparteitages und ihrer Bundestagsfraktion klar beschrieben, unter welchen engen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen die Vorratsdatenspeicherung ein geeignetes und verhältnismäßiges Instrument zur Strafverfolgung sein kann“, sagte der Vizekanzler der Süddeutschen Zeitung. Als Beispiel für eine solche Voraussetzung nannte er den Richtervorbehalt. „Es wäre gut, wenn diese Vorschläge, die von der damaligen Bundesregierung verworfen wurden, jetzt sorgfältig beraten würden, ohne in alte Reflexe zurückzufallen“, sagte Gabriel.
Das klingt erstmal relativierend und ablehnend, aber ist es nicht. Selbstverständlich müsste ein neuer Anlauf kompatibel mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und dem Europäischen Gerichtshof sein, sonst würde der Anlauf sofort wieder als verfassungswidrig kassiert. Einen Richtervorbehalt gab es auch beim letzten Versuch. Beide Urteile sagen: Eine Vorratsdatenspeicherung wie wir sie bisher kannten geht nicht. Etwas anderes in die Richtung schon. Und in die Richtung geht der genannte Vorschlag der SPD. Das sagt also gar nichts außer: Hey, wir haben einen Vorschlag gemacht und können auf der Basis verhandeln.
Irreführende SpOn-Headline: „Oppermann blockt Ruf nach Vorratsdatenspeicherung ab“
Aber die Süddeutsche Zeitung hat auch den Fraktionschef Thomas Oppermann interviewt, der sich schon im Wahlkampf für den Innenminister-Posten warmgelaufen hatte und gegenüber der SZ erklärte:
Auch SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann stellte sich gegen Forderungen nach einer raschen Einführung des Instruments. „Wir müssen mit Augenmaß überlegen, ob und welche Konsequenzen aus den Anschlägen von Paris zu ziehen sind. Ich bin gegen hektischen Aktionismus“, sagte er der SZ. „Das gilt auch für die Vorratsdatenspeicherung.“ Im Koalitionsvertrag habe man vereinbart, die entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen. Dies aber sei zurzeit nicht möglich, da „die beiden höchsten Gerichte in Deutschland und der EU“ sehr strenge Auflagen erteilt hätten. „Deshalb ist es jetzt an der Kommission, eine neue Richtlinie zu erarbeiten. Das sollten wir in Ruhe abwarten“, sagte Oppermann.
Klingt auch erstmal nach Ablehnung, ist es aber nicht. Spiegel-Online schafft es sogar, aus dem Zitat die Headline „Nach Merkel-Vorstoß: Oppermann blockt Ruf nach Vorratsdatenspeicherung ab“ zu machen. Das Problem ist, das stimmt leider nicht. Das Signal ist: Wir stehen einer Wiedereinführung nicht im Weg, wenn sie über die EU-Ebene kommt. Dort arbeitet man längst an einer neuen EU-Richtlinie.
History repeating: Das ist derselbe Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung wie vor zehn Jahren!
Es erinnert an die Zeit vor zehn Jahren. Damals gab es die Anschläge in Madrid und eine Vorratsdatenspeicherung war zumindest damals innenpolitisch noch nicht mehrheitsfähig. Der damalige Innenminister Schily ging den Umweg über die EU, die eine Richtlinie vorbereitete, die dann 2005 vom EU-Parlament abgestimmt wurde. Die damalige Justizministerin Brigitte Zypries verkündete als Verhandlungserfolg, dass Deutschland nur sechs Monate speichern müsste – andere Staaten wie Großbritannien wollten damals längere Speicherfristen durchsetzen. Klang toll und „grundrechtsschonend“, stattdessen hatten sie eine Richtlinie auf den Weg gebracht, die fast ein Jahrzehnt später vor dem Europäischen Gerichtshof als grundrechtswidrig eingestuft wurde, und das darauf basierende Gesetz wurde bereits drei Jahre vorher vor dem Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.
Update: Parallel forderte Merkel in ihrer Regierungserklärung die Wiedereinführung über die EU-Kommission und bestätigte unsere Meldung von vor einem Monat, dass die EU-Kommission längst daran arbeite.
Welche Freiheiten geben unsere Politiker eigentlich noch für uns auf, wenn es noch zwei oder drei weitere Anschläge in der EU von der Größe Madrid, London, Oslo oder Paris gibt?
Wir bleiben dabei: Eine anlasslose Speicherung unserer Verbindungsdaten ist vollkommen unverhältnismäßig und die Aufhebung der Unschuldsvermutung! Das ist nicht die Freiheit, die wir meinen.