In der Süddeutschen Zeitung kommentiert Tobias Gostomzyk, Professor am Institut für Journalistik der TU Dortmund, wie der Schutz der Pressefreiheit in Folge der Landesverrats-Ermittlungen verbessert werden könnte: Verräterische Datenspuren.
Online wird sich der Informantenschutz der analogen Welt aus tatsächlichen Gründen nicht mehr ohne Weiteres gewährleisten lassen. Dennoch haben die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch in der digitalen Welt Bestand. Mindestens die Regelungen des Paragrafen 160a StPO wie auch entsprechende Regelungen im Gesetz über das Bundeskriminalamt sollte der Gesetzgeber den digitalen Recherchebedingungen anpassen. Im Ergebnis sollten sich Journalisten also auf ein abwägungsfestes Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot verlassen können, um die vertrauliche Kommunikation mit Informanten stärker zu schützen. Gewiss wäre auch an eine einschränkende Konkretisierung des Tatbestands der Telekommunikationsüberwachung zu denken. Das gilt insbesondere auch, weil die Ausweitung der Datenspeicherungsdauer durch die geplante Vorratsdatenspeicherung die Lage voraussichtlich weiter verschärft.
Die Briefe im Postkasten können zwar anonym aufgegeben werden, wenn es aber irgendwo eine Anweisung gibt, alle Briefe an xy erst mal bei z zur Kontrolle abzuliefern, ist das ganz schön doof …
Ja, aber nicht so doof wie wenn der Absender draufstehen würde, so wie z. B. bei einer email. Ganz doof ist es natürlich, wenn man eine cd reintut, auf der das Betriebssystem gewisse Metadaten verewigt hat.