Deutsche Polizeien und Geheimdienste werden auch in Zukunft „Stille SMS“ versenden. Die Bundesregierung lehnt es aber ab, für die heimlichen Ortungsimpulse ein eigenes Gesetz zu erlassen. Dies teilt das Justizministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mit und unterstreicht, dass es bundesweit keine „einheitliche Rechtsprechung zu dieser Frage“ gibt.
„Stille SMS“ sind für die betroffenen Personen nicht erkennbar. Sie erzeugen einen Kommunikationsvorgang, durch den beim Telefonanbieter Vorratsdaten entstehen. Diese können dann im zweiten Schritt abgefragt werden, um den Aufenthaltsort von Telefonen zu bestimmen. In kurzen Abständen versandt können auf diese Weise Bewegungsprofile erstellt werden, um Verdächtige unbemerkt zu verfolgen.
Die Behörden umschiffen mit den „Stillen SMS“ das Problem, dass Standortdaten von Mobiltelefonen im Normalbetrieb nur für sehr kurze Zeit gespeichert werden. Zwar teilen die Geräte dem Mobilfunknetz in regelmäßigen Abständen mit, in welchen Funkzellen („Location Area“) sie sich gerade befinden (das „Periodical Location Update“). Ein Wechsel in eine andere Funkzelle wird ebenfalls übermittelt, der frühere Wert dabei jedoch überschrieben. Für das Tracking einer Person stehen also keine Daten zur Verfügung. Weil auf dem Land Funkzellen nach Angaben des Justizministeriums aber bis zu 10 km betragen können, fallen dort überhaupt keine Daten an. Es ist also kaum möglich, den genauen Aufenthaltsort einer Person zu bestimmen.
Den Sachverhalt ohne Antrag bei der Staatsanwaltschaft „erforschen“
Erst nach dem Versand einer „Stillen SMS“ wird ein umfangreicher Datensatz zum Mobiltelefon, zur Funkzelle und den Standorten der Funkmasten generiert. Dadurch können die Geräte sehr viel genauer lokalisiert werden. Die Bundesnetzagentur definiert die Vorratsdatenspeicherung dieser Standortdaten für bis zu drei Monate nach Rechnungsversand als „datenschutzgerecht“.
JuristInnen und Bürgerrechtsgruppen hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass die „Stillen SMS“ nicht von der Strafprozessordnung (StPO) gedeckt sind. Denn die Telekommunikationsüberwachung muss laut Gesetz als „passive Maßnahme“ ausgeführt werden. Das Absenden einer „Stillen SMS“ ist aber ein aktiver Vorgang: Die Verbindungsdaten werden von Sicherheitsbehörden erzeugt, nicht durch die Betroffenen.
Das reine Absenden einer „Stillen SMS“ ist als „isolierte, taktische Maßnahme“ gesetzlich nicht gesondert geregelt, bestätigt die Bundesregierung. Als Ermächtigungsgrundlage werden deshalb die §§ 161, 163 StPO genommen. Dabei handelt es sich um sogenannte „Generalklauseln“, die weitreichende Kompetenzen erlauben. Schon das Vorliegen eines „Anfangsverdachts“ ermächtigt die Polizei, ohne Antrag bei der Staatsanwaltschaft „den Sachverhalt zu erforschen“. Allerdings sind davon lediglich „Maßnahmen von geringer Eingriffsintensität“ erfasst. Dies wird von der Bundesregierung auch nicht bestritten. Das Anpingen von Telefonen, um diese dann als Ortungswanzen zu umzufunktionieren, ist jedoch ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre.
Gleicher Paragraf für Trojaner, Funkzellenabfragen und Abhören von Telefongesprächen
Die „Stillen SMS“ werden laut der nun vorliegenden Antwort „nach gesonderter Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft“ verschickt. Nach einem richterlichen Beschluss werden die Netzbetreiber dann verpflichtet, Daten auf Grundlage der §§ 100a, 100b StPO an die Strafverfolgungsbehörden auszuleiten. Die Bundesregierung bezeichnet dies als den „eigentlichen Grundrechtseingriff“. Es handelt sich dabei um die gleichen Paragrafen, die auch den Einsatz von Trojanern, Funkzellenabfragen oder das Abhören von Telefongesprächen regeln. In der Antwort des Justizministeriums ist die Rede von „strengen Voraussetzungen dieser Vorschriften“
Wenn die Gesetze wie behauptet „streng“ sind, werden sie von Behörden und den zuständigen Gerichten aber großzügig ausgelegt: Parlamentarische Anfragen bei Bund und Ländern zeigen, dass immer häufiger „Stille SMS“ verschickt werden. Allein im ersten Halbjahr 2014 wurden beim BKA 122 Personen in 58 Ermittlungsverfahren heimlich verfolgt. Insgesamt wurden rund 35.000 „Stille SMS“ versandt, das sind fast 300 pro Person. Es werden keine Statistiken geführt, über welchen Zeitraum die Maßnahme eingesetzt wird: Beträgt dieser lediglich wenige Tage, ist der Aufenthalt einer Person lückenlos nachvollziehbar. Werden die durchschnittlich 300 Ortungsimpulse innerhalb eines Jahres verschickt, können etwa Auslandsaufenthalte dokumentiert werden.
Bei der Bundespolizei liegen die Zahlen gegenüber dem BKA etwa doppelt so hoch. Beide Behörden nutzen die „Stillen SMS“ dabei oft im Verbund mit weiteren digitalen Eingriffen:
In diesen Fällen – z. B. mit dem Ziel der Ergreifung des Beschuldigten oder zur Feststellung von Strukturen und Hinwendungsorten – ist neben der für die Ermittlung erforderlichen Erhebung der Telekommunikationsinhalte einschließlich der näheren Umstände der Telekommunikation die Nutzung dieses Einsatzmittels angezeigt.
Unklare Regelungen zum Rechtsschutz
Angeblich würden Betroffene nach dem Abschluss von Ermittlungsverfahren durch die zuständige Staatsanwaltschaft über die heimliche Verfolgung informiert. Nach unseren Recherchen stimmt das aber nicht (oder zumindest nicht immer). Zwar wird mitgeteilt, dass beim Telefonanbieter Standortdaten abgefragt wurden. Dass diese durch „Stille SMS“ entstanden sind, wird aber verschwiegen. Angaben hierzu finden sich lediglich in Ermittlungsakten. Wenn die Betroffenen diese nicht zu Gesicht bekommen, etwa wenn gar kein Verfahren eingeleitet wird, ist kein Rechtsschutz gegen die „Stillen SMS“ möglich.
Immer wieder wird die rechtliche Grundlage für die Anordnung, Durchführung und Protokollierung von Maßnahmen zur Funkzellenauswertung oder dem Versand „Stiller SMS“ kritisiert. Sachsen hatte deshalb im Bundesrat einen Antrag für eine Neuregelung per eigenem Gesetz eingebracht. In früheren Anfragen hatte die Bundesregierung dies stets als Begründung angeführt, keine eigenen Initiativen zur rechtlichen Definition von „Stillen SMS“ zu starten.
Allerdings hat der Rechtsausschuss des Bundesrates vor über zwei Jahren beschlossen, den Gesetzesantrag des Freistaates „bis zum Wiederaufruf durch das antragstellende Land“ zu vertagen. Alle übrigen beteiligten Ausschüsse haben sich dem angeschlossen. Der angekündigte „Wiederaufruf“ ist jedoch nie erfolgt.
Kai Raven hat dazu auf seinem Blog http://blog.kairaven.de/ einen passenden „Gefahrstufen-Indikator für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ der irgendwie zum Beitrag passt.
Noch schlimmer als bei der Polizei gestaltet sich vermutlich der Rechtschutz, wenn Geheimdienste (z.B. BfV) „Stille SMS“ verwenden. Ich gehe mal davon aus, dass in diesen Fällen natürlich keine Benachrichtigung an die Betroffenen versendet wird, wie es bei G10-Maßnahmen nach Jahren eigentlich der Fall sein sollte. Gibt es dazu andere Meinungen bzw. Erfahrungswerte?
Weiß jemand ob das geht ? Ich hab natürlich wie immer wenn ich eine eindeutige und offizielle Antwort aus 1. Hand wissen will gleich die ISP angeschrieben und werde deren Antworten hier posten sobald ich was hab. Aber evlt. weiß es ja jemand von euch oder arbeitet gar bei einem ISP und kann da mal nachfragen.
Ansonsten schreib die ruhig auch mal damit die sehen das interessiert die Leute und dass es geändert werden muss. Hier sind die Mails von den bekannten Internet Service Provider (ISP) Wenn ihr mehr kennt postet es hier auch – und natürlich eure Antworten von den ISP
kundenservice@base.de, kundenservice@base.de, mein@base.de, kontakt@vodafone.com, info@o2online.de, prepaidkunden-postmaster, prepaidkunden-postmaster@o2online.de, info@o2.de, o2-kundenbetreuung@hansenet.com, info@o2-online.de, info@telekom.de, impressum@telekom.de, cert@telekom.de
(Tipp: Kopiert eine der e-mail Adressen in das „AN“ Feld. Den Rest kopiert und fügt ihr einfach unter „BCC“ ein. Das erhöht die Antwort Quote und so oft wie o2 ihre e-mail Adresse wechselt ist es auch garantiert dass die Mail auf jeden Fall auch ankommt)
Ich hab natürlich schon selber gegooglet aber nur sinnloses Zeug gefunden wo man ne stille Simse senden kann – das Handy aber nicht per Ping seinen Ort mitteilt so wie es sein sollte sondern nur ob es an ist oder nicht … Ja super wie hilfreich. Wenn ich will ob das Handy an ist bimmel ich es an mit unbekannter Nr. Bei der stillen SMS geht es NUR darum den Ort zu erfahren oder zumindest die Funkzelle sodass man den Ort einschränken kann.
Wie oft kann man eigentlich sone Simse schicken ans Handy ? Quasi sofort und unendlich oder gibt es da vom System her ein Limit ? Weil man könnte es ja sonst evlt. auch als DDoS nutzen oder ?
Bitte um Feedback wer Ahnung von hat – und nachprüfbare Belege. Sehr gerne auch wer bei den Bullen arbeitet oder Praktikum macht usw. und es aus 1. Hand berichten kann.
Du hast das Konzept falsch verstanden. Eine normale stille SMS gibt keine Antwort und schon gar keine Position zurück. Einziger Sinn ist es, dass das Handy eine aktive Verbindung aufbauen muss und damit Kommunikationsdaten anfallen. Diese können dann von der Polizei vom Provider angefordert werden, bzw werden dank Vorraddatenspeicherung gespeichert.
Natürlich weiss der Provider sowieso in welcher Zelle ein Handy eingewählt ist aber eine stille SMS erzeugt (eventuell?) genauere Daten. Der gosser Unterschied ist jedoch rein rechtlich, es gibt nun halt mal viele Gesetze über die der Staat Kommunikationsdaten abfangen darf, rein technische Daten des Providers fallen jedoch oft unter Datenschutz.
Du brauchst einen Zugang zum SS7 Netz deiner Wahl und ein SMS Gateway. Vom Telephon aus (vielleich heuzutage vom Smartphone aus) kannst du die Signalisierung nicht anstoßen -> 3GPP TS 03.40.