EU-Kommission: Vorratsdatenspeicherung „zu sensibel“ für öffentliche Debatte

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat von der Europäischen Kommission Einblick in ein Rechtsgutachten über die Abschaffung der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung beantragt. Die Kommission verweigert die Herausgabe jedoch, weil die Frage „hoch sensibel“ ist.

Die Kommission evaluiert gerade die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Dabei geht es nur um die konkrete Ausgestaltung, Daten-Arten und Speicher-Dauer. Eine Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung ist nicht im Gespräch. Umso wichtiger ist Druck, wenigstens die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung zu kippen, wie es auch bei den Netz-Sperren geklappt hat. Zumindest ein Gutachten hat man dazu mal erstellen lassen, lässt die Kommission wissen:

Dieses Rechtsgutachten analysiert die Möglichkeit, die Anwendung der Richtlinie zur Vorratsspeicherung optional für die Mitgliedstaaten zu machen, die Folgen einer solchen unterschiedlichen Behandlung der Mitgliedstaaten, sowie die Rechtsgrundlage, auf der künftige Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet werden sollten.

Patrick wollte Einblick in dieses Rechtsgutachten, entsprechend der Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der EU. Ihre Ablehnung begründet die Kommission so:

Die Veröffentlichung dieses Rechtsgutachtens würde erstens den Schutz von Rechtsberatungen unterlaufen, da ein internes Gutachten für die Kommission der Öffentlichkeit bekannt gemacht würde. Die Veröffentlichung hätte eindeutig gravierende Auswirkungen auf das Interesse der Kommission, freie, objektive und umfassende juristische Beratung zu erhalten.

Zweitens hätte die Veröffentlichung auch einen sehr schlechten Einfluss auf den Entscheidungsprozess der Institution, einschließlich dem Initiativrecht der Kommission vor Verabschiedung eines Entwurfs für eine Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Die Veröffentlichung des betreffenden Rechtsgutachtens würde interne Diskussionen und Beratungen der Öffentlichkeit bekannt machen, bevor die zuständigen Gremien Gelegenheit hatten, darüber zu debattieren.

Dies wiederum kann zu externen Störungen führen, welche die Entscheidungsprozesse der Kommission ernsthaft untergraben. Vor allem bei diesem besonders sensiblen Thema.

Aber es gibt eine Ausnahme der Ausnahme in der Verordnung:

Die Ausnahmen zum Zugangsrecht müssen aufgehoben werden, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Freigabe der erbetenen Unterlagen besteht.

Wenn ihr Interesse an dem Dokument Ares(2010)828204 habt, könnt ihr ja mal beim Generalsekretariat nachfragen: sg-acc-doc@ec.europa.eu.

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43 Ergänzungen

  1. Habe gerade diese nette Mail geschrieben.
    =================================

    Dear Sirs and Madams,

    I hereby request access to the document Ares(2010)828204. Please disclose it since there is an an „overriding public interest in disclosure“ as stated in

    32001R1049 -Regulation (EC) No 1049/2001 of the European Parliament and of the
    Council of 30 May 2001 regarding public access to European Parliament, Council
    and Commission documents
    Official Journal L 145 , 31/05/2001 P. 0043 – 0048

    Thank you

    My full name and title

    1. Danke für die Vorlage. Da kann sich wenigstens keiner rausreden, er hätte den deutschen Text nicht verstanden. Wenn allerdings der Stoiber jetzt die Emailbearbeitung im Rahmen seines Bürokratieabbaus jetzt selbst zentral übernimmt….

    2. Bitte keine Germanisms ;)

      „Dear Sir OR Madam“

      Der englische Muttersprachler denkt bei der deutschen Schreibweise eher an Zwitterwesen als an eine höfliche allgemein Anrede :)

    3. Solche Anfragen stellt man natürlich auf Deutsch!

      Deutsch ist Arbeitssprache der Kommission und sie müssen darauf innerhalb von 14 Tagen antworten.

      „Please disclose it since there is an an “overriding public interest in disclosure” as stated in…“

      ist Unsinn, man „bittet“ nicht um Offenlegung. Erstantrag erfolgt ohne Angabe von Gründen. Wenn es ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ gibt, muss man sagen worin dies besteht.

  2. Ich verstehe nicht ganz auf welcher Grundlage die einer Veröffentlichung wiedersprechhen. Etwas Ausnahmeregelung (2) , zweiter Punkt: „Schutz … der Rechtsberatung“???

    Ausserdem gibt es ja wohl ein deutliches öffentliches Interesse, schliesslich bestehht der Verdacht, dass die Vorratsdatenspeicherung hauptsächlich von der Content-Industrie durchgedrückt wurde… oder nicht?

    1. Uns wird ja ständig gesagt, dass die Welt untereht ohne VDS-Zwang.
      Wenn genau das jetzt bestätigend da drinstünde, würde man das sicherlich … äh… geheimhalten?

    2. Ich kann mir nicht vorstellen, das VDS ein Kind der Content-Industrie ist.
      Diese wurde doch viel mehr von den Anti-Terror-Sicherheitsfundis geboren.

      1. Strategie der Content-Industrie: immer wieder Kinderpornos in die Dabatte bringen, damit Sachen wie die VDS durchgedrückt werden können.

        Mag sein, dass Big Content das nicht erfunden hat (schwer vorstellbar, so wie die damals das Bild vom Internet hatten – nämlich gar keins), aber toll finden die das ohne Zweifel.

  3. Der/Die/Das PolitbüroZentralkomiteeImperiumOverlordsUnionsbunker EU-Kommission hat gesprochen, das Volk hat zu schweigen.

    Lächerliches Schauspiel und unwürdig dem Projekt EU. Eine einzige Schande.

  4. Das soll heißen, wenn der Text veröffentlich wird, können die Rechtsberater nicht mehr so dreist sein wie sie wollen. Wenn jeder wüsste, dies und das steht drin und wurde von dem und dem vorgeschlagen, gibts einen lauten aufschrei. Als Bsp.

    Herr X will, dass wenn der Verdacht besteht, kein richterlicher Beschluss für die Herausgabe der IP gebraucht wird.

    Gelangt dies nun an die Öffentlichkeit, ist jeder dagegen, da man so keine Kontrolle mehr hat und jedes Unternehmen sehr einfach an die IP kommen kann.

    Dies und nur das ist unter freie, objektive und umfassende juristische Beratung zu erhalten zu verstehen. Hier sieht man doch ganz klar, dass man was zu verbergen hat und versucht, das Maximum an dreistigkeit durchzu setzen, sodass die Filmindustrie zufrieden ist.

  5. Einfach alle Hinweise auf den Ersteller schwärzen (damit besteht ja Erfahrung) und dann gibts auch keine „gravierende Auswirkungen auf das Interesse der Kommission, freie, objektive und umfassende juristische Beratung zu erhalten.“

    „Die Veröffentlichung des betreffenden Rechtsgutachtens würde interne Diskussionen und Beratungen der Öffentlichkeit bekannt machen, bevor die zuständigen Gremien Gelegenheit hatten, darüber zu debattieren“
    Gut, das könnte für einige peinlich werden, aber: Wer nichts zu verbergen hat, hat doch nichts zu befürchten, oder? (Das wird wohl mein Lieblingssatz bei jeder Geheimhaltung :D)

  6. @alle: ihr verwechselt „überwiegend“ (weitgehend, hauptsächlich) mit „überwiegend“ (in der Mehrzahl). Es geht nicht um die Anzahl an Nachfragen an die Kommision, sondern um die Bedeutung, die das allgemeine öffentliche Interesse gegenüber den institutionellen Interessen der Kommision hat.

    Die Kommision hat juristisch und politisch begründet das Recht auf ihrer Seite. Das das nichts mit direkter Demokratie und aktuellen Mehrheiten zu tun hat mag vielleicht komisch erscheinen, ist baer ein Wesensmerkmal der parlamentarischen Demokratie.

    Schade, ich hätte mich zu gern auch aufgeregt.
    Ach, was solls: Teeren, federn, aus dem Amt jagen, diese contentmafiaunterwanderten Haufen an Bürgerrechtsbeschneidern.
    ;)

    1. In Anbetracht der Tatsache, dass 100% der Bürger der EU betroffen sind, sollte das öffentliche Interesse verdammt groß sein. Da kann man der Kommission schon mal ein bisschen mehr Arbeit zumuten.

      1. Die Frage habe ich mir auch grade gestellt, wie is „öffentliches Interesse“ definiert?
        Steht irgendwo, ob sich dass sich das auf
        a) die Anzahl der Anfragen
        b) die Anzahl der betroffenen Bürger
        c) die „schwere“ des Interesses gegenüber der „schwere“ des geheimhaltungsinteresses bezieht?

        Das ist wahrscheinlich immer Ermessenssache, oder? Aber ermessen von wem?

  7. Habe folgendes an die obige Emailadresse versendet:

    ==============

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte Sie hiermit und in Anbetracht des anhaltenden öffentlichen Interesses um die Thematik der Vorratsdatenspeicherung (wie u.a. durch das gegenwärtig aus deutschen Medien zusammengestellte, über [5750 Artikel umfassende Nachrichtendossier bei Google News] / LINK] klar wird) um Herausgabe bzw. Zugang zum Dokument Ares(2010)828204 bitten.

    Der Zugang zu internen Gutachten ist laut

    32001R1049 -Regulation (EC) No 1049/2001 of the European Parliament and of the
    Council of 30 May 2001 regarding public access to European Parliament, Council
    and Commission documents
    Official Journal L 145 , 31/05/2001 P. 0043 – 0048

    bei Angelegenheiten von erheblichen öffentlichen Interesses zu gewährleisten. Sie können mir die entsprechenden Unterlagen entweder elektronisch an diese Email-Adresse zukommen lassen oder sie per Briefpost an folgende Adresse übersenden:

    NAME
    STRASSE
    ORT

    Vielen herzlichen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bernd Mustermann

    1. Habe heute Mittag folgende Antwort erhalten:
      =======================================

      Sehr geehrter Herr Mustermann,

      Vielen Dank für Ihren E-Mail vom 21/02/2012, registriert am 22/02/2012 (Ref.Gestdem 2012/960).

      Ich bestätige hiermit den Erhalt Ihrer Anfrage auf Zugang zu Dokumenten der Kommission.

      In Übereinstimmung mit der Verordnung 1049/2001 bezüglich öffentlichem Zugang zu den Dokumenten des Europaeischen Parlaments, des Rates und der Kommission, erhalten sie eine innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Antwort auf Ihre Anfrage.

      Mit freundlichen Grüßen,

      Carlos Remis
      SG.B.5.
      Transparence.
      Berl. 05/329.

  8. Achtung: Die folgende Meinungsäußerung erhebt keinen Anspruch auf den Status der absoluten Wahrheit.

    Die VDS kommt sicher nicht von der CM („Contentmafia“). Die Politik wirft diese Dinge auch nicht unwissend in einen Topf, damit soll der Bürger nur verwirrt werden, damit er später nicht einmal mehr Vorne von Hinten unterscheiden kann.

    Die CM ihrerseits ist auch nur vorgeschoben. Sie unternimmt teure Anstrengungen, um Zensur- und Kontrollmechanismen politisch und technisch zu entwickeln und durchzudrücken. Die glauben vermutlich wirklich, sie dürften das dann auch alles benutzen, dabei wird die CM letztlich mit über die Klinge springen, wenn die Politik erst im Besitz der ganzen Möglichkeiten ist.

  9. Ich habe auch eine entsprechende negative Antwort erhalten. Ich habe jetzt die Aufforderung, innerhalb von 15 Tagen meine Anfrage schriftlich zu begründen, folgendermassen beantwortet:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner Anfrage. Ich verstehe, dass Sie befürchten, eine Veröffentlichung könnte Einfluss nehmen auf eine unvoreingenommene Entscheidung der Kommission. Jedoch gerade aus dem Grund, „… that the question of data retention is of highly sensitive nature since it might have an impact on the rights to privacy and the protection of private data“, halte ich ein überwiegendes Interesse jedes betroffenen Bürgers, also hier jeden EU Bürgers, für gegeben. Ein so sensitives Thema sollte nicht ohne öffentliche Kenntnisnahme der Betroffenen diskutiert und eventuell auch entschieden werden, zumindest nicht in einer Demokratie.
    Deswegen bitte ich Sie nochmals, Ihre Entscheidung auf Freigabe positiv zu entscheiden, auch als Urteilshilfe aller Betroffenen in dieser Diskussion.

  10. meine Ablehnung kam heute.
    hier meine Antwort:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für die Antwort.

    Die Ablehnung meiner Anfrage sehe ich mit Besorgnis, und ich bitte Sie, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken.

    Begründung:
    Die Verweise auf Artikel 4(2) und Artikel 4(3) sind nur dann als Begründung für eine Ablehnung geeignet, wenn man in den beiden Artikeln den Abschnitt „es sei denn, es besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung“ streicht.

    Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist seit ihrer erstmaligen Einführung ein dauerhaftes Thema öffentlicher Diskussionen.

    In Deutschland wurde die Verkündung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung per Livestream gesendet und von allen großen Nachrichtenkanälen kommentiert.

    Eine Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung fand 64704 Unterstützer.

    Auch aktuell wird täglich über die Vorratsspeicherung diskutiert:

    Die Liste der Beispiele ließe sich noch lange fortsetzen. Von einem zu geringen öffentlichem Interesse kann also keine Rede sein.
    Ich möchte Sie deshalb bitten, ihre Entscheidung zu revidieren bzw. mir darlegen, wie groß das öffentliche Interresse sein muss, damit der Passus „es sei denn, es besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung“ greift.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.