Den rot-grünen Koalitionsvertrag aus Rheinland-Pfalz hatte ich eigentlich erst am Wochenende erwartet. Ganz so, wie von der Tagesschau angekündigt.
Mein Plan: Vorher kurz bei Pia Schellhammer anfragen, ob sie mir einen Ansprechpartner für Netzpolitik in Rheinland-Pfalz nennen könne, dem ich ein paar Fragen stellen kann. Bei der SPD wollte ich in der Zwischenzeit auch noch fragen.
Könne sie, lautete die Antwort. Der Ansprechpartner für Netzpolitik bei den Grünen sei sie nämlich selber. Und den Koalitionsvertrag (PDF) hat sie auch gleich mitgeschickt. Ein Statement zu den netzpolitisch relevanten Punkten findet man in ihrem Blog, meine Anmerkungen unten.
Was steht drin?
Seite 35, Stichwort Verbraucherschutz:
Wir treten für eine Stärkung der Verbraucherrechte bei Vertragsabschlüssen am Telefon durch eine Bestätigungslösung und im Internet durch eine Buttonlösung ein.
Anmerkung: Persönliche halte ich die „Button-Lösung“ grundsätzlich erstmal für eine prima Idee. Der Industrie- und Handelskammertag hingegen befürchtet Abmahnwelle und Zusatzkosten. Worum es geht?
In einem von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bereits im Sommer vorgelegten Gesetzentwurf geht es um die Einführung einer deutlich sichtbaren Schaltfläche, über die laut Heise Online Verbraucher „bestätigen sollen, dass sie über die anfallenden Kosten informiert wurden und ihnen somit bewusst ist, dass sie z.B. dabei sind, ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen.“
Seit 79, Stichwort Informationsfreiheit:
Der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hat einen zentralen Stellenwert. Wir wollen die Informationsfreiheitsgesetze des Landes zusammenführen. […]
Anmerkung: Eigentlich sollten Informationsfreiheitsgesetze mit niedrigschwelligem Zugang Standard in einer Demokratie sein. Schön, wenn sich die Koalition in RLP in diesem Bereich engagiert.
Seit 80, Stichwort Datenschutz:
Die Landesregierung setzt sich auf europäischer und auf Bundesebene für ein hohes Niveau des Datenschutzes ein. Im Zentrum unserer Überlegungen stehen der Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte im Netz sowie die Einführung eines digitalen Verfallsdatums. […]
Die Weitergabe von Meldedaten in Form der Internetauskunft für Jubiläumszwecke, für Werbezwecke und für Adressbuchverlage soll künftig nur mit ausdrücklicher Einwilligung zulässig sein.
Wir werden uns bei der Verwendung sogenannter intelligenter Stromzähler dafür einsetzen, dass ein hohes Schutzniveau dieser entstehenden umfangreichen und differenzierten Datenbestände gesichert wird. Die Datenhoheit muss beim Verbraucher verbleiben.
Wir werden den Schutz von Minderjährigen im Internet, vor allem in den sozialen Netzwerken besser zur Geltung bringen. Wir werden auf eine größere Sicherheit der onlinegespeicherten Daten drängen. Die Anbieter sollen verpflichtet werden, datenschutzfreundliche Standardeinstellungen vorzunehmen.
Anmerkung: Überraschend finde ich, dass die Weitergabe von Meldedaten für Werbezwecke und Adressbuchverlage bisher auch ohne ausdrückliche Einwilligung zulässig war.
Mit dem Rest kann ich leben, wobei es bei der „Datenhoheit“ wohl wie bei der „Medienkompetenz“ ist. Wollen tun es alle, es scheitert aber regelmäßig am Problem zwischen Display und Stuhl. Und ja, über die Sinnhaftigkeit und Umsetzbarkeit eines „digitalen Verfallsdatums“ kann man natürlich auch streiten.
Seite 81/82, Stichwort Videoüberwachung:
Es ist das gemeinsame Ziel der Koalitionspartner, die Videoüberwachung generell einzugrenzen. Weil die öffentliche Hand Vorbildfunktion hat, wollen wir die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen deutlich einschränken. Dazu gehört auch, dass auf Videoattrappen verzichtet wird. Insbesondere die Überwachung im privaten Bereich, wie zum Beispiel in Einkaufzentren, wollen wir kritisch überprüfen.
Anmerkung: Durch die langjährige Arbeit des FoeBuD und die FSA durchaus ein netzpoltisches Thema. Wünschenswert wäre, neben einer Einschränkung der Videoüberwachung durch öffentliche Stellen, auch eine stärkere Regulierung im privaten Bereich. Nicht selten umgehen öffentliche Stellen die für sie geltenden Regelungen durch den Rückgriff auf Material von privat installierten Kameras.
Seite 82, „Mission Statement“?
Das Internet und die neuen technischen Kommunikationsmöglichkeiten eröffnen vor allem Chancen, aber auch Risiken. Auch im Netz müssen Grundrechte und allgemeine rechtsstaatliche Prinzipien gewahrt werden. Bei Überlegungen, neue Befugnisnormen für Eingriffe in Bürgerrechte einzuführen, ist zu beachten, dass es bereits weitreichende repressive Befugnisse nach der Strafprozessordnung zur Strafverfolgung gibt. Daher sehen wir aufgrund der erfolgten Neuregelung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in der vergangenen Legislaturperiode keinen Bedarf für weitere präventive Eingriffsbefugnisse zur Gefahrenabwehr.
Die Polizei muss moderne Informations- und Kommunikationstechnologien zukünftig im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus nutzen können. Neue Eingriffsbefugnisse bedeuten Eingriffe in Bürgerrechte.
Anmerkung: Anfang und Ende könnten von einem politischen Phrasenroboter stammen. Beim Mittelteil habe ich mich gefragt, wie die Passage wohl ihren Weg in den Vertrag gefunden haben mag.
Ob bei Koalitionsverhandlungen wohl tatsächlich dieselben „Jetzt ist aber mal gut“/“Aber, …“-Forderungsspielchen ablaufen, wie ich sie hier daheim mitunter mit Legofiguren nachstelle? Vermutlich. Das Ergebnis sehen wir oben. Und hier:
Seite 82, Stichwort Online-Durchsuchung:
Online-Durchsuchungen begegnen erheblichen rechtspolitischen Bedenken. Daher vereinbaren wir, die im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) getroffenen Regelungen der Online-Durchsuchung zu überprüfen. Die im Paragraphen 100 POG vorgesehene qualitative Evaluierung soll bereits mit Ablauf des Jahres 2013 durch eine externe wissenschaftliche Begutachtung erfolgen. Ebenfalls evaluiert werden die Rasterfahndung und die bisher fehlende Benachrichtigungspflicht sowie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Unabhängig von der Evaluierung wird die Frist bei der Quellen-TKÜ umgehend auf zwei Monate herabgesetzt.
Anmerkung: Die rheinland-pfälzische Landesregierung unter Kurt Beck hatte erst im Sommer letzten Jahres die Quellen-TKÜ und die Online-Durchsuchung im Polizeirecht verankert. Es dürfte nicht leicht werden, die Maßnahmen in einen rechtsstaatlich akzeptablen Rahmen zu halten.
Seite 82, Stichwort Vorratsdatenspeicherung:
Es gibt rechtspolitische Bedenken gegen die Speicherung von Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung aufgestellt. Im geltenden rheinland-pfälzischen POG ist die Vorratsdatenspeicherung nicht vorgesehen. Diesbezügliche Änderungen werden die Koalitionspartner nur im Konsens vollziehen.
Anmerkung: Die Vorratsdatenspeicherung ist, soweit ich weiß, ein sogenanntes Zustimmungsgesetz. Sollte die VDS in Berlin beschlossen werden, muss sie – anders als es z.B. beim Zugangserschwerungsgesetz der Fall war – auch durch den Bundesrat. Das dürfte nicht leicht werden – und erklärt evtl. das präventive Getrommel führender SPD-Politiker derzeit.
Seite 91, Stichwort „Netzneutralität“:
Für die Freiheit der Information im Netz und den ungehinderten Transport von Daten ist es unerlässlich, die Neutralität des Netzes durch die Betreiber sicherzustellen. Die Gleichbehandlung von Daten im Sinne der Netzneutralität ist für uns hier ein wichtiges Ziel.
Anmerkung: Wow. Klingt prima, dürfte aber gegenüber der Wirtschaftslobby nicht leicht zu halten sein.
Seite 91, Stichwort „Löschen statt Sperren“:
Wir lehnen Netzsperren jedweder Art entschieden ab und treten für den Grundsatz „Löschen statt Sperren“ ein.
Anmerkung: Auch prima. Allerdings zeichnen sich mit dem JMStV und dem GlüSTV Problemfelder auf Landesebene ab, denen sich mit dem Grundstz „Löschen statt Sperren“ nicht beikommen lässt.
Seite 91, Stichwort JMStV:
Wir bekennen uns zu den Zielen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages und treten für eine transparente und offene Fortentwicklung in den Beratungen auf Länderebene ein und eine breite gesellschaftliche Debatte voranbringen. Die Aktivitäten von jugendschutz.net wollen wir ausbauen.
Anmerkung: Die Ziele des JMStV mögen ehrenwert sein, der Vertrag selber ist zu ihrer Umsetzung aber nur bedingt geeignet.
Ich freue mich auf die Debatte. Insbesondere auf die Auflösung des Widerspruchs zum Standpunkt, dass Netzsperren jedweder Art entschieden abgelehnt werden (Der JMStV sieht in der aktuell gültigen Fassung Netzsperren via § 59 Abs. 2 bis 4 des Rundfunkstaatsvertrages (PDF) vor). Die Unterstützung von jugendschutz.net dürfte nicht zuletzt lokalpolitischen Überlegungen geschuldet sein. jugendschutz.net hat seinen Sitz in Mainz, nicht unweit der Staatskanzlei ,)
Pia Schellhammer schreibt zu den letzten beiden Punkten:
Der jetzige JMStV in seiner Version von 2003 sieht die Möglichkeit von Sperrverfügungen vor. Daher ist es mir ein wichtiges Anliegen den Staatsvertrag weiterzuentwickeln, um die klare Ablehnung von Netzsperren auch in den Vertrag zu übertragen. Der Grundsatz “Löschen statt Sperren” ist jedoch auf den Jugendmedienschutz nicht anwendbar, da es sich hier um legale Inhalte handelt, die jedoch für bestimmte Altersgruppen schädlich sein können. Hier müssen innovative Lösungen her, die wir gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen, Eltern und den Netzmenschen diskutieren wollen. Die Aktivitäten von jugendschutz.net werden zum Teil kritisch gesehen. Jedoch leistet diese Institution auch wichtige Präventionsarbeit mit Kinder und Jugendlichen, die wir unterstützen wollen. Auch im Entwurf eines neuen Glücksspielsstaatsvertrags sind nach derzeitiger Kenntnis Netzsperren enthalten, die wir aufgrund der oben genannten Festlegung, ablehnen werden.
Seite 91, Stichwort Urheberrecht:
Wir setzen uns für ein modernes Urheberrecht ein, das für einen gerechten Ausgleich zwischen den Schutzinteressen der Urheberinnen und Urheber an ihren digitalen Werken und den berechtigten Interessen der Internetnutzerinnen und -nutzer an freiem Zugang zu Wissen und kulturellen Werken sorgt.
Anmerkung: Ja. Nein, sorry, ich meine … tun wir doch alle, oder? Und das ist ja auch gut so.
Seite 91, Stichwort „Breitband ausbauen“
Wir werden dafür sorgen, dass bis Ende 2012 jedem Haushalt in Rheinland-Pfalz eine Grundversorgung mit leistungsfähigem Breitband unter Einbezug aller vorhandenen Technologien zur Verfügung steht. Darüber hinaus wollen wir eine flächendeckende Versorgung mit leistungsstarkem Breitband vor allem auch im ländlichen Raum erreichen.
Anmerkung: Löblich.
Seite 5, Stichwort Bürgerbeteiligung
Wir wollen mehr Bürgerbeteiligung, denn die Menschen in Rheinland-Pfalz haben etwas zu sagen. Wir wollen zuhören. Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern bei zentralen Zukunftsentscheidungen vor Ort und im Land mehr Beteiligungs- und Entscheidungsmöglichkeiten geben. Um unsere Demokratie lebendiger zu gestalten und das Einmischen einfacher zu machen, werden wir auch die vielfältigen Möglichkeiten des Internets nutzen. […]
Seite 92, Stichwort eGovernment & eParticipation
Wir werden die Verwaltung mit elektronischen Verfahren noch effizienter und schneller gestalten. Dazu werden wir im Sinne von eGovernment schrittweise alle wesentlichen Verwaltungsleistungen online und barrierefrei bereitstellen und Antragsverfahren überwiegend elektronisch abwickeln. Dabei sorgen wir für sichere Kommunikationswege sowie eine sichere Datenhaltung. Dadurch gewährleisten wir den Datenschutz. […]
Wir wollen die digitalen Möglichkeiten nutzen, um die Bürgerbeteiligung an demokratischen Prozessen und Entscheidungen auszubauen. Dies betrifft etwa kommunale Bürgerhaushalte, die Online-Petition und andere Formen von Bürgerentscheidungen. Zur Unterstützung werden wir eine eParticipation-Plattform schaffen, die eine Kombination von Information, Konsultation und Partizipation der Bürgerinnen und Bürger ermöglicht.
Anmerkung: Auch diese beiden Absätze klingen im Jahr 2011 selbstverständlich, in der Umsetzung hapert es aber nicht nur in RLP noch erheblich.
Seite 93, Stichwort Open Source:
Bei öffentlichen Beschaffungsmaßnahmen wollen wir prüfen, vermehrt offene und freie Software statt lizenzpflichtiger Produkte einzusetzen, sofern fachliche Eignung, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit dem nicht entgegenstehen. Dies gilt auch für den Einsatz von Software in Bildungseinrichtungen.
Anmerkung: Ein weiterer erfreulicher Ansatz. Ich hoffe sehr, dass die Wirtschaftlichkeit ergebnisoffen evaluiert wird. Inbesondere sollten gesellschaftliche Folgekosten beachtet werden („Word-Klickkurse“ vs. Fähigkeit zur abstrakten Problemlösung …)
Danke, eine schöne Zusammnstellung.
Zum neuen GEZ-Staatsvertrag, der meines Erachtens ein datenschutzpolitisches Desaster ist, heißt es auf Seite 92: „Wir werden dem Beitragsstaatsvertrag zustimmen. Bei seiner Umsetzung werden wir besonders auf den Datenschutz und Datensparsamkeit achten und die Barrierefreiheit bei den Programmen einfordern.“
Wann wird es in die Köpfe der Landespolitiker gehen, dass sie ihre Zustimmung zu einem (nicht nur diesen) Staatsvertrag durch ein Gesetz ausdrücken, dass sie verabschieden. Danach kann man nicht mehr „auf den Datenschutz und Datensparsamkeit achten“! Danach hat man nämlich das Wasser aus der Badewanne rausgelassen.
Es ist in der Tat enttäuschend, daß sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Baden-Württemberg das Thema GlüStV und Netzsperren nicht aufgegriffen wurde bei den Koalitionsverhandlungen, immerhin spielte es sich zeitlich zu einem großen Teil parallel hierzu ab. Und trotzdem, und obwohl Netzpolitik in beiden Bundesländern ausführliche Erwähnung in den Koalitionsverträgen findet, hat man das Thema ignoriert – trotz seiner potenziellen Tragweite bei der Einführung von Zensur durch die Hintertür.
@Andreas: Ich finde die Erklärung von Pia Schellhammer eigentlich eindeutig:
Auch wenn der Koalitionsvertrag verbindlich ist, dürfte es nicht einfach werden, dieses Position zu halten. Da aus NRW und BaWü ähnliche Dinge zu hören sind, bin ich im Rahmen meiner Möglichkeiten zunächst aber mal optimistisch, dass die Grünen in diesem Bereich nicht einknicken werden.
Finde ich nicht. Und auch, wenn man bei Koalitionsverträgen nicht zu früh jubeln sollte, sind die Verträge in RLP und BaWü ein echter Schritt nach vorn.
upps, mein Fehler…
das hatte ich übersehen.
sorry.
„Auch im Netz müssen Grundrechte und allgemeine rechtsstaatliche Prinzipien gewahrt werden“ Wie ich Kurt Beck & Co kenne werden mit diesem Neusprech vom rechtsfreien Raum den Grünen alsbald die Zähnchen gezogen. Auch mit der unglaublichen Gleichsetzung von Sicherheit und Freiheit. Die VDS wird nur für das RP-Polizeigesetz abgelehnt. Das ist ein weiterer Freibrief. Und mit der Stärkung von jugendschutz.net sollen die aggressivsten Sperrer weiter gestärkt werden. Dass wie in BaWü die Unsitte um sich greift, der SPD Innen UND Justiz zu überlassen, bleibt grünes Geheimnis. Es spricht eher für das Desinteresse der Grünen an bürgerrechtlichen Themen.
Bei der VDS dürften – neben dem Schicksal der FDP – letztendlich strategische Überlegungen im Bundesrat entscheidend werden, oder? Zugegeben, mit dem Thema beschäftige ich mich nur nebenbei.
Das letzte mal lief es so: Aus dem Bundesrat wurde damals via Innenministerkonferenz eine strengere Regelung verlangt (volle Ausschöpfung der EU-Richtlinie bezüglich der Speicherzeit). Und dann war es der Erfolg, dass es nur 6 Monate wurden. Die SPD in RP wird also ohne Korrektur durch einen grünen Justizminister pro VDS verhandeln- und die Grünen dann einen darunter liegenden Kompromiss als deren Erfolg verkaufen wollen. MEHR bleibt ihnen mit diesem Text politisch nicht.
Bis zum Beweis des Gegenteils glaube ich jetzt erst mal dass auch den Grünen Bürgerrechte wichtig sind, zumindest steht das so in diversen Wahl und Parteiprogrammen.
Ich bin mir ehrlich gesagt zu 100% sicher dass ein Einknicken der Grünen bei der VDS (passendes timing vorausgesetzt) zum Einzug der Piratenpartei in den Bundestag führen könnte.
Hier ist zu viel Optimismus für meinen Geschmack. Koalitionsverträge klingen immer besser als die Realität. Keine Vorschusslorbeeren, nur die Taten zählen.
Tja, gestern gab noch eine Beschwerde, wir würden zuviel rumnölen. Ausserdem bin ich gerne Optimist. Der Vertrag ist im Großen und Ganzen schon ok, noch vor ein paar Monaten hätte ich damit nicht gerechnet. Schaun‘ mer mal.
Laut Pia Schellhammer ist der Vertrag bindend. Ich bin gespannt. Nicht mehr, nicht weniger.
Koalitionsverträge sind aber immer auch gespickt mit blumigem Gewäsch, Allgemeinplätzen und Wischi-Waschi-Leitbildern.
Aber auch das nicht ohne Grund, denn vieles was dort drinsteht ist dann nachher politisch doch nicht durchsetzbar, oder es bleibt schlicht und einfach liegen in der jeweiligen Legislaturperiode und kann nicht mehr umgesetzt werden. Wenn man also in vielen Punkten am Ende doch eher vage bleibt, dann ist das dem Bewusstsein geschuldet, daß nichts so heiß gegessen wird wie es gekocht wird. Und natürlich kann man so auch von vornherein kaschieren, daß man bei bestimmten Themen am Ende doch umfällt und sich nicht an seine eigenen Versprechen hält.
„Laut Pia Schellhammer ist der Vertrag bindend.“
Das dachte die FDP auf Bundesebene auch. :-D
Von dir liest sich das wie eine Drohung ,)