Christiane Schulzki-Haddouti berichtet auf Heise über den Kompromissvorschlag beim Telekom-Paket, der heute im federführenden Industrie-Ausschuss (ITRE) in Strassburg zur Abstimmung gestellt wird: EU: Kompromissvorschlag soll Internetüberwachung verhindern. Wie schon berichtet, ist der etwas besser und nimmt die schärfsten Forderungen heraus, aber es finden sich noch genug kleine Fallstricke in den Formulierungen. Grosser Kritikpunkt ist imme rnoch die Verwendung des Wortes „lawful“. Wie Monica Hoten schon in ihrem Positionspapier ausführlich erklärte, ist dieses Wort sehr kritisch zu sehen. Wer soll denn wie unterscheiden, ob in den Bits und Bytes der Datenströme gerade „rechtmässige / gesetzesmässige“ Inhalte enthalten sind, bzw. das Gegenteil? Das würde ja bereits einen Eingriff suggerieren.
Der Kompromissvorschlag sieht gleichwohl vor, dass Nutzer Zugang zu „gesetzeskonformen“ Inhalten haben und diese verbreiten können sollen. Außerdem bezieht er sich auf Artikel 33 der Universaldienstrichtlinie (2002/22/EC, PDF-Datei), der eine Konsultation der Endnutzer mit den entsprechenden Interessenvertretern vorsieht. Dabei bezieht sich Artikel 33 auf einen informellen Beratungsprozess, mit dem nationale Regulierungsbehörden „die Ansichten“ der Verbraucher berücksichtigen sollen. Die Regelung ermöglicht, unter der Leitung der Regulierer Mechanismen für Qualitätsverbesserungen, Verhaltensrichtlinien und Betreiberstandards zu entwickeln.
Mal schauen, was heute Abend wie beschlossen wird. Zumindest ist es ein kleiner Teilerfolg des Netz-Protestes, dass die harten Forderungen von Teilen der Konservativen zumindest in der aktuellen Diskussion keine wichtige Rolle mehr zu spielen scheinen. Aber das kann sich alles noch bis September wieder ändern.