Die CSU hat letzte Woche ein aktuelles Papier mit den ganzen alten Forderungen nach mehr Überwachung und weniger Bürgerrechten beschlossen. Dazu gibt es jetzt einen Korrekturzettel vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, um beim nächsten Mal bessere Positionen beschließen zu können.
Die große Version zum Ausdrucken findet sich hier als 1,7 MB große Datei.
http://www.ratswd.de/download/kvi_d.pdf
Einige nette Empfehlungen der Kommission des Rates für Wirtschafts- und Sozialforschung 2001:
„die Durchführung einer Volkszählung, um neben den
unmittelbar interessierenden Grunddaten eine Basis für verlässliche Differenzierung
und Hochrechnungen aller Stichprobenerhebungen zu gewinnen.“
„…dem Gesetzgeber, ein Forschungsdatengeheimnis einzuführen.
Problematische Abwägungen im Statistikrecht wie im allgemeinen Datenschutzrecht
über die „Erforderlichkeit“ der Verarbeitung bestimmter Daten zu Forschungszwecken
durch staatliche Stellen werden durch ein Forschungsdatengeheimnis vermieden und
prekäre Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit können entfallen. Ein Forschungsdaten35
geheimnis muss so ausgestaltet werden, dass sowohl das Zeugnisverweigerungsrecht
des Wissenschaftlers im Hinblick auf Forschungsdaten als auch ein entsprechendes
Beschlagnahmeverbot in der Regelung verankert werden. Ebenso ist das Forschungsdatengeheimnis
und seine Verletzung in den strafrechtlichen Rechtsgüterschutz des §
203 Strafgesetzbuch (StGB) aufzunehmen.
Nach Auffassung der Kommission sollte das Forschungsdatengeheimnis in der zweiten
Stufe der Anpassung der nationalen Datenschutzgesetzgebung sowie anderer Regelungen
des bereichsspezifischen Datenschutzes an die Europäische Datenschutzrichtlinie
realisiert werden.“
„…dem Gesetzgeber, die gesetzlichen Vorgaben in den
einzelstatistischen Gesetzen auf den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestumfang
zu beschränken und Detailfestlegungen den statistischen Ämtern und ihren Beiräten
zu überlassen.“
„…für Erhebungen der Ressorts und von
nicht-statistischen Behörden bzw. Körperschaften und Institutionen wie der Bundesbank,
der Bundesanstalt für Arbeit oder aus der Sozialversicherung regelhafte wissenschaftliche
Beratungsmöglichkeit zu schaffen.“
Was stört uns überhaupt die zählung, menschen aus dem all zählen ist doch eh effektiver:
http://www.ratswd.de/download/RatSWD_WP_2010/RatSWD_WP_155.pdf
in irgendeiner empfehlung steht auch man solle das innenministerium anhalten die infostrukturen zu verbessern weiß grad nicht mehr wo ist noch früh am morgen habs irgendwo auf gesis.org gefunden, übrigends auch dieses nette papier:
http://www.gesis.org/fileadmin/upload/dienstleistung/veranstaltungen_fortbildungen/archiv/soz_ind/Villa_Vigoni/VillaVigoni2010-Text-Graziano.pdf?download=true
Als Gegner der anlasslosen VDS muss man inzwischen auch mit Einschüchterungsstrategien seitens der Befürworter rechnen. So geschehen durch Michael Rupp, Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, dem ich in einer Email mitteilte, dass seine Ausführungen zur VDS in einer seiner Presseerklärungen in diversen Punkten nicht stimmte. Seine Antwort richtete er jedoch an die Pressestelle unseres Unternehmens, weil er wegen der Signatur in der Email auf eine offizielle Unternehmensanfrage schließen würde. Dazu ist zu sagen, dass Mitarbeiter unseres Unternehmens private Nachrichten per Firmenemail versenden dürfen, sofern diese als „privat“ kenntlich gemacht werden. Das habe ich natürlich befolgt, doch Herr Rupp hat diesen Vermerk offensichtlich (absichtlich) übersehen. Nur weil die Pressestelle die Antwort von Herrn Rupp an mich weiterleitete, weiß ich überhaupt davon. Beantwortet hat er übrigens nichts, sondern forderte hingegen eine offizielle Stellungnahme von meiner Firma, die so formuliert aussieht:
„Welche Gründe sprechen aus Ihrer Sicht gegen die Speicherung von Telekommunikationsdaten zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung? Teilen Sie ebenfalls die Auffassung, dass durch eine Vorratsdatenspeicherung die Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt würde?
Zusätzlich versendete er diese Email samt meiner Anfrage außerdem an die Pressestelle des BDK, ohne Rücksprache mit mir.
In einer erneuten Email wollte ich dann von ihm wissen, weshalb er die private Ausrichtung meiner Anfrage in keiner Weise respektierte. Ich forderte eine Antwort seinerseits mit dem Hinweis, dass ich im Falle, dass er mir nicht antworten wollte, seine unseriösen Machenschaften an die Öffentlichkeit bringen würde. Das habe ich hier an geeigneter Stelle getan.
Also man haette ruhig eine lesbarere Schrift waehlen koennen. Aber inhaltlich gefaellt es mir.
Ich wuenschte man koennte die Leute dazu zwingen das zu lesen. Und ansonsten faende ich Verpflichtende Kurse fuer alle Politiker toll, die sich philosophisch mit der Frage Freiheit vs. Sicherheit beschaeftigen.
Und in der Schule koennte man da auch ein Grundstein legen. Anstatt irgendwelchen Mist ueber ein paar Ausgewaehlte Religionen vorgesetzt zu bekommen waere es echt hilfreich Leute in diesem Bereich ein wenig zu bilden.
@Nr. 4 (Johannes Döh): Dies ist eine sehr typische Verhaltensweise eines Internetausdruckers. Er hat von Nettiquette noch nie was gehört, benutzt Mails sehr selten und glaubt, alles, was keinen Briefumschlag hat, ist öffentliches Gut. Im Rahmen meiner ehrenamtlichen Arbeit habe ich selber schon mehrfach erfahren, dass meine Mails öffentlich gemacht wurden von Menschen, die das Netz nicht verstehen.
@4 Johannes Döh:
Interessant, aber als themenfremder Kommentar leider völlig deplaziert, wenn du die Geschichte wirklich „an die Öffentlichkeit bringen“ willst.
Ich würde vorschlagen, dass du die Geschichte erstmal in deinem Blog veröffentlichst und dann einfach versuchst auf ein paar einschlägige Linklisten (bildblog, lawblog, …) zu kommen, um Öffentlichkeit zu erreichen.