Zensur
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: Paypal macht sich mal wieder beliebt.
: Paypal macht sich mal wieder beliebt. Der Internet-Bezahldienstanbieter Paypal hat sich mal wieder etwas neues einfallen lassen, um den Menschen zu verdeutlichen warum wichtige Infrastruktur nicht zentral – also nicht in den Händen einer einzigen Organisation sein sollte: Man hat den Account eines deutschen Onlineshops gesperrt. Der Betreiber wurde laut laut golem dazu aufgefordert, kubanische Produkte aus dem Programm zu nehmen, wenn er weiterhin seinen Kunden die Möglichkeit zur Zahlung via Paypal bieten möchte.
Dieser Aufforderung Folge zu leisten könnte sich gelinde gesagt als Wettbewerbsnachteil erweisen: Es ist ein Onlineshop für Rum.
Hintergrund ist das bald 40 Jahre alte Handelsembargo der USA gegen Kuba. Dieses Embargo ist ja schon unsinnig genug, es aber auch noch gegenüber Bürgern anderer souveränen Staaten erzwingen zu wollen, ist schon ein starkes Stück.
Rein rechtlich aber – und das ist genau das Problem bei Paypal – absolut in Ordnung: Im Gegensatz zu Bank-artigen Anbietern wie Visa & Mastercard ist Paypal ein simpler Online-Dienst, der sich seine Nutzer aussuchen kann.So steht es auch in den AGBs: Nach eigenem Ermessen behalten wir uns vor, Konten jederzeit zu schließen. Update: Wie KrChris in den Kommentaren anmerkt, hat Paypal in Deutschland & Europa den Status einer Bank und ein rechtliches Vorgehen sollte möglich sein. /Update
Ebenso hält sich Paypal das Recht vor, Konten mitsamt dem auf diesen Konten gutgeschriebenen Geld einzufrieren. Das wurde bekanntermaßen unter anderem mit dem Konto der Wau-Holland-Stiftung gemacht, die für Wikileaks spenden entgegen genommen hatte – oder zum Beispiel auch mit dem des Bradley-Manning-Support-Network.
Paypal ist also alles andere als ein neutraler Bezahldienst. Auch hier, wie bei so vielen anderen Dingen, müssen also Alternativen geschaffen werden. Diese heißen nicht Google Checkout oder Amazon, die an den gleichen Defiziten der Zentralität leiden. Eine viel diskutierte Methode der Online-Bezahlung wäre zum Beispiel Bitcoin. Bitcoin hat jedoch einige andere Besonderheiten, sie zum Erkennen der Stärken und Schwächen des Systems wichtig sind. Diese wurden zum Beispiel in diesen 2 Podcasts behandelt.
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: DLF über Netzzensur in der Türkei
: DLF über Netzzensur in der Türkei Die Deutschlandfunk-Sendung „Kultur-Heute“ hat gestern über die Internetzensur-Pläne in der Türkei berichtet: „Nackt“ und „schwul“ auf dem Index
Die türkischen Behörden haben Wörterverbotslisten für Webadressen und Internetportale erlassen. Vordergründig sollen so Kinder vor pornografischen Inhalten geschützt werden. Doch Journalisten und Webdesigner vermuten statt Jugendschutz Zensur hinter den Maßnahmen.
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: EU-Kommission zerflückt GlüStV-Entwurf
: EU-Kommission zerflückt GlüStV-Entwurf Wie erwartet, hat die EU-Kommission
heutegestern offenbar fristgerecht eine dedizierte Stellungnahme zum Entwurf des Glückspielstaatsvertrags (GlüStV) abgegeben, der ihr vor 3 Monaten zur Notifizierung (Kenntnisnahme) vorgelegt wurde. Glaubt man dem Glückspielanbieter Betfair und seiner Pressemitteilung, fiel das Urteil der EU-Kommission vergleichsweise vernichtend aus. Eigentlich war aber auch das zu erwarten.Einige Punkte, wie die Beschränkung auf lediglich 7 Konzessionen für Anbieter von Sportwetten, das Limit für den monatlichen Höchsteinsatz i.H.v. 750 Euro/Monat und die Konzessionsabgabe in Höhe von 16,67 % auf alle Einsätze, hatte ich in den letzten Monaten ja schon mehrfach angesprochen.
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: GlüStV: Chefs der Staatskanzleien empfehlen Verzicht auf Netzsperren
: GlüStV: Chefs der Staatskanzleien empfehlen Verzicht auf Netzsperren Aus dem Haupt- und Medienausschusses des Landtags NRW gibt es erfreuliche Neuigkeiten zum Glücksspielstaatsvertrag. Konkret stand in der heutigen Ausschusssitzung neben einem Antrag der FDP-Fraktion zum Verzicht auf Netzsperren (PDF) auch ein Sachstandsbericht der Landesregierung (PDF) auf der Tagesordnung (HTML).
Spannend ist vor allem der Sachstandsbericht „Zukunftsperspektiven des Lotteriemonopols / Glücksspielstaatsvertrag“ der Landesregierung. Er fasst im Wesentlichen die Empfehlungen der CdS-Arbeitsgruppe „Glücksspielstaatvertrag“ (CdS steht für „Chefs der Staatskanzleien“) für die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zusammen (MPK).
Und die sind – zumindest mit Blick auf die durch den derzeit noch aktuellen Entwurf des GlüStV drohenden – Netzsperren durchaus erfreulich:
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: Online-Glücksspiele: Bundesrat fordert hartes Vorgehen (inkl. Nachtrag)
Netzsperreen im Grünbuch der EU-Kommission : Online-Glücksspiele: Bundesrat fordert hartes Vorgehen (inkl. Nachtrag) Stefan Krempel berichtet bei Heise Online von einer Stellungnahme des Bundesrats zur Regulierung von Online-Glücksspielen auf EU-Ebene. Basis der Initiative ist ein so genanntes Grünbuch (PDF), das von der EU-Kommission Ende März veröffentlicht wurde.
Die Vorschläge, die EU-Kommission macht, sind nicht ohne. Auf dem Programm stehen „schwarze Listen“ für illegale Online-Angebote ebenso wie Netzsperren auf DNS- oder IP-Basis und Maßnahmen, die bereits bei den Zahlungsdienstleistern/Vermittlern ansetzen:
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: Greenpeace von YouTube verbannt. (2. Update)
: Greenpeace von YouTube verbannt. (2. Update) Es ist glaube ich erst ein, zwei Tage her, dass Greenpeace in seinem YouTube-Kanal eine schöne Parodie auf ein Volkswagen-Werbevideo veröffentlichte.
Im Original-Spot spielt ein Kind im Darth-Vader-Kostüm unter anderem mit Papas VW – eine Steilvorlage. Im Greenpeace-Spot kommen dann andere Kinder hinzu – in den Kostümen der „Guten“ bei Star Wars.
Wer sich den Spot anschauen möchte, wird bei Youtube aber entäuscht, denn
Das YouTube-Konto GreenpeaceVideo [!] wurde gekündigt, weil wir von Drittparteien mehrere Benachrichtigungen über Urheberrechtsverletzungen erhalten haben. Zu den Beschwerdeführern gehören:
Lucasfilm Ltd
Lucasfilm Ltd
Lucasfilm Ltd…es wurde also nicht nur das Video, sondern wegen 3 Verstößen direkt ganz Greenpeace rausgeworfen. Was soll man dazu noch sagen? Die Idee des geistigen Eigentums entwickelt sich gerade zum größten Macht‑, Wirtschafts- und Zensurinstrument der letzten 10 Jahre. Da ist für Meinungs- und Pressefreiheit kein Platz.
Offen bleibt, wie viel VW für die Nutzungsrechte gezahlt hat und wie lange es dauert, bis das Video in seinem neuen Zuhause bei Vimeo gelöscht wird.
Update: Für die zweite Frage hat Vimeo jetzt die Antwort:
Sorry, „VW: The Dark Side“ was deleted at 12:10:45 [Zeitunterschied, L.N.] Fri Jul 1, 2011. Vimeo has removed or disabled access to the following material as a result of a third-party notification by Lucasfilm Ltd. claiming that this material is infringing: VW: The Dark Side. We have no more information about it on our mainframe or elsewhere.
Update: Zumindest den Kanal hat Greenpeace wieder, das Video bleibt aber gesperrt.
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: Google: 768 Regierungsanfragen nach deutschen Nutzerdaten
: Google: 768 Regierungsanfragen nach deutschen Nutzerdaten Google hat seinen Transparenzbericht für 2010 veröffentlicht. Deutsche Behörden haben im vergangenen Jahr 118 Bitten an Google gerichtet, Inhalte zu entfernen. Diesen wurde in 97% der Fälle entsprochen.
Für die Herausgabe von Nutzerdaten gab es 768 Anfragen – denen in 76% der Fälle Folge geleistet wurde. Insgesamt gab es in den 26 Ländern, über die berichtet wird, 14.000 solche Anfragen. Deutschland ist an siebter Stelle, die USA mit 4.600 Anfragen auf Platz 1.
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: Rückblick: Wie Zensursula auf den Weg gebracht wurde
: Rückblick: Wie Zensursula auf den Weg gebracht wurde Hadmut Danisch war als (damaliger) Vertreter eines Providers bei den Verhandlungen zur Einführung der Netzsperren in Deutschland dabei und berichtet zwei Jahre später sehr ausführlich von seinen Eindrücken und Erlebnissen am Verhandlungstisch: Wie die deutsche Internet-Kinderpornosperre zustande kam – und zugrunde ging. Eine sehr spannende und lesenswerte Einsicht, wie solche politischen Prozesse funktionieren. Und ein weiteres Mosaikstück in der Rekonstruktion der Ereignisse, die die deutsche Netzpolitik wesentlich verändert haben.
Als Ergänzung sei hier nochmal auf die Masterarbeit von Andre Meister verwiesen, der sich wissenschaftlich damit auseinander gesetzt hat: Zugangserschwerungsgesetz – Eine Policy-Analyse zum Access-Blocking in Deutschland.
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: Einigung bei Internetsperren in der EU
: Einigung bei Internetsperren in der EU Die Verhandlungen in der Europäischen Union zwischen Kommission, Parlament und Mitgliedsstaaten über die Internetsperren im Kontext von Kindesmissbrauch haben einen Kompromiss erbracht, wie EDRi berichtet:
Der Artikel 21 in der Richtlinie wird demnach folgenden Text haben:
Article 21
Measures against websites containing or disseminating child pornography
1. Member States shall take the necessary measures to ensure the prompt removal of webpages containing or disseminating child pornography hosted in their territory and to endeavour to obtain the removal of such pages hosted outside of their territory.
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: Britische Unterhaltungsindustrie schmiedet mit der Regierung Pläne für Internetsperren
: Britische Unterhaltungsindustrie schmiedet mit der Regierung Pläne für Internetsperren Boingboing berichtete heute von einem geleakten Vorhaben, in Großbritannien eine Zensurinfrastruktur zu errichten. Dort will man effizienter gegen Webseiten vorgehen, die gegen das Urheberrecht verstoßen.
Anscheinend treffen sich seit einiger Zeit ausgewählte Vertreter der Unterhaltungsindustrie (Publishers Association, BPI, Motion Picture Association etc.) hinter verschlossenen Türen mit Ed Vaizey, dem britischen Kultur- und Kommunikationsminister. Die aus den Treffen hervorgegangenen vertraulichen Dokumente wurden zunächst an das Blog von James Firth geschickt. Er erklärt in einem Artikel vom 21. Juni ausführlich, wie sich die Lobbys der Unterhaltungsindustrie für eine „Great Copyright Firewall“ in Großbritannien mithilfe von Internetsperren “auf freiwilliger Basis” einsetzen.
„Expertengremien“ sollen eingerichtet werden, die darüber entscheiden, zu welchen Webseiten die Briten Zugang erhalten oder nicht. Die Pläne beinhalten weiterhin Vorgehensweisen, um schnell und einfach zu zensieren und sogar relativ zügig Streaming von Live-Events abzuschalten:
Evidence should also be submitted to show the urgency with which the measures are sought to inform any balance that needs to be struck by the expert body and the Court between the need for swift action and the need for sufficient evidence.
Die Organisation Open Rights Group wurde auf ihre Anfrage zur Teilnahme von den Treffen ausgeschlossen. Die Organisation hat hier den kompletten Vorschlag veröffentlicht und eine Kampagne gestartet.
Der Vorsitzende der Open Rights Group, Jim Killock, erklärte zu den Vorhaben:
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: Mehr Zensur durch Ausweitung der Internetsperren in Frankreich
: Mehr Zensur durch Ausweitung der Internetsperren in Frankreich In Frankreich kam Ende letzter Woche ein Vorschlag zutage, der es einer Reihe französischer Behörden ermöglichen soll, Internetsperren und ‑filter ohne Richterbeschluss anzuordnen.
Es handelt sich hierbei um einen Verordnungsvorschlag der Regierung, der die Umsetzung von Artikel 18 des „Gesetzes für die digitale Wirtschaft“ (LCEN) definiert. Nach Artikel 18 LCEN kann jegliche Art von Aktivität im Netz „eingeschränkt“ werden, um die öffentliche Ordnung aufrechtzuhalten oder die innere Sicherheit, Minderjährige, das Gesundheitswesen, die Verbraucher etc. zu schützen. Diese Einschränkung kann auf alle Personen, Dienste oder Unternehmen angewendet werden, die „E‑Commerce“ betreiben – wobei der Begriff „E‑Commerce“ im Text so definiert ist, dass er alle Personen meint, die Dienste oder Inhalte im Internet anbieten – das heißt also das komplette Internet.
Der Verordnungsvorschlag erklärt nun genau, wie gesperrt werden soll und wer sperren darf. Laut Artikel 1 des Vorschlags sollen sich künftig auch Ministerien des Art. 18 bedienen dürfen, die sich eigentlich gar nicht mit Fragen der Internet-Regulierung befassen, und zwar: Das Verteidigungs‑, das Justiz‑, das Innen‑, das Wirtschafts‑, das Kommunikations- und das Gesundheitsministerium, das Ministerium für digitale Wirtschaft sowie das französische Amt für Sicherheit in der Informationstechnik (ANSSI). Laut Artikel 2 des Vorschlags gibt es drei Etappen:
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: NRW-SPD: „Löschen statt Sperren“ und Netzsperren sind kein Widerspruch!
: NRW-SPD: „Löschen statt Sperren“ und Netzsperren sind kein Widerspruch! Was sind schon Worte? „Löschen statt Sperren“ beispielsweise? Leicht gesagt, offenbar auch leicht mal als Grundsatz in einem Koalitionsvertrag verankert … in der Praxis hingegen, da schaut es dann fix ganz anders aus. Zumindest für die SPD.
Natürlich, es ist es – einmal mehr – ein Einknicken mit Ansage. „Löschen statt Sperren“ klingt prima, ist auf ordnungsrechtlicher Ebene aber offenbar kaum mehr als ein Lippenbekenntnis zur Befriedung des Netzpöbels. Das dürfte spätestens klar geworden sein, als Kurt Beck im Dezember angesichts des Scheiterns des JMStV‑E präventiv „Regulierung von oben“ inkl. „Sperrverfügungen“ ankündigte.*
Auch im Kontext des derzeit in der Entwurfsphase befindlichen Glücksspiel-Staatsvertrags (GlüStV) befindet sich bekanntlich eine Passage, die „Löschen statt Sperren“ zu einer potentiellen Sollbruch der rot-grünen Koalitionsverträge in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und NRW werden lässt (im rot-roten Berlin hat es diese Woche hinter den Kulissen auch schon gekracht …).
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: #servergate: Durchsuchungsbeschluss geleakt
: #servergate: Durchsuchungsbeschluss geleakt Zur Durchsuchung des Rechenzentrums in Offenbach vom Freitag den 20. Mai 2011, bei dem ein Großteil der Server der Piratenpartei beschlagnahmt und teilweise durchsucht worden war, wurde heute morgen offenbar der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 19. Mai geleakt. Die betroffene Firma bestätigte auf unsere Anfrage hin die Authentizität des Inhalts.
Der Beschluss bestätigt auch die bisherigen Berichte nach denen die Behörden versuchten, über die Beschlagnahme an Informationen über Verdächtige zu kommen, die möglicherweise an Angriffen auf die Webseite des französischen Energiekonzerns EDF beteiligt waren. Im Beschluss dagegen nicht genannt wird der von der Piratenpartei verkündete Sachverhalt, es sei nach einem SSH-Schlüssel gesucht worden.
Fehlendes Rechtshilfeersuchen, mangelhafte Rechtsgüterabwägung
Die Tatsache, dass es sich beim Betreiber der betroffenen Dienste um eine Partei mit besonderem Schutz nach Art. 21 Grundgesetz handelte, deren gesamte Kommunikationsinfrastruktur durch die Maßnahme für viele Stunden lahmgelegt wurde (und wohl für Wochen durch dauerhafte Server-Beschlagnahme ausgeschaltet worden wäre, wenn sie nicht vor Ort kooperiert hätte), spielte in der Abwägung des Grundrechtseingriffs offenbar keinerlei Rolle. Eigentlich kann dem richterlichen Beschluss attestiert werden, dass überhaupt keine entsprechende Rechtsgüterabwägung stattgefunden hat.
Rechtsanwalt Thomas Stadler weist in seinem Blog Internet-Law.de noch auf eine andere wichtige Tatsache hin, die in der bisherigen Diskussion ziemlich untergegangen ist: Durchsucht wurden ja nicht Räume der Piratenpartei, sondern ein Rechenzentrum in Offenbach, das lediglich IT-Dienstleistungen erbringt. Da dessen Betreiberfirma nicht Beschuldigte im Verfahren ist, wären für die Durchsuchung ihrer Räumlichkeiten eigentlich noch deutlich höhere Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu stellen gewesen. Stadler kommt insgesamt zu dem Schluss, dass der Beschluss des AG Darmstadt bereits „bei rudimentärer Prüfung evident unverhältnismäßig und rechtswidrig“ sei.
Entgegen der Aussage der Staatsanwaltschaft Darmstadt, es habe ein „justizielles Rechtshilfeersuchen“ vorgelegen, bestätigt der veröffentlichte Beschluss auch die Version der Piratenpartei, dass die Übermittlung eines solchen Ersuchens lediglich angekündigt worden sei. Nach Ansicht des Richters war die Beschlagnahme vorab dennoch „aufgrund der Flüchtigkeit von Daten im Internet“ zu rechtfertigen. Straftverteidiger Udo Vetter, schätzte den Vorgang auf Twitter spontan als „vorauseilenden Gehorsam deutscher Gerichte gegenüber der französischen Justiz“ ein.
Piratenpartei: „Beschluss war rechtswidrig“
Die Piratenpartei hat derweil Beschwerde eingelegt (Beschwerdeschrift, PDF) und beantragt, den Beschluss aufzuheben, sichergestellte „Gegenstände“ herauszugeben, gespeicherte Daten zu löschen und festzustellen, dass der Beschluss rechtswidrig war. Der Beschluss verstoße „klar gegen das Übermaßverbot“, da er „im wahrsten Sinne des Wortes „maßlos““ und damit echtswidrig sei. Die Sache wird also noch ein interessantes juristisches Nachspiel haben.
(Der veröffentlichte Text enthält einen Schreibfehler im Wort „Darmstat“ im Seitenkopf und auch die Domain an einer Stelle genannte Domain „piraten-pad.de“ existiert nicht, was einerseits misstrauisch macht, allerdings auch auf OCR-Scan- oder Abtippfehler zurückzuführen sein kann. Das Aktenzeichen stimmt mit dem überein, das gestern bereits auf Twitter die Runde machte. [Update: Die Piratenpartei bestätigt, dass die Schreibfehler so auch im Original zu finden sind.])
Der veröffentlichte Inhalt des DurchsuchungsbeschlussesUpdate: Da es verschiedene Aussagen gibt, ob die Veröffentlichung des Durchsuchungsbeschlusses jetzt legal (im Sinne der Pressefreiheit) oder illegal (eben nicht im Sinne der Pressefreiheit) ist, verlinken wir der Einfachheit halber auf die Quelle bei pastebin.
Aixit GmbH NOC, Aixit GmbH -
: Kabinett billigt Gesetzentwurf für „Löschen statt Sperren“
: Kabinett billigt Gesetzentwurf für „Löschen statt Sperren“ Marco Buschmann und andere FDP-MdBs twittern gerade den nächsten Meilenstein bei der fachgerechten Entsorgung des Zugangserschwerungsgesetzes:
Kabinett billigt Gesetzentwurf für „Löschen statt Sperren“! #Netzsperren verschwinden aus dem Bundesgesetzblatt! #FDP
Ok, der Hinweis auf das Bundesgesetzblatt kommt evtl. etwas früh, schließlich entscheidet über Gesetzentwürfe immer noch das Parlament (Gibt es da eigentlich schon einen Termin für die Abstimmung?).
Da es dort aber wohl kaum zu Problemen kommen dürfte, ist mit der Billigung des Entwurfs durch das Kabinett wohl die letzte größere Hürde überwunden.
Siehe auch: Bundesregierung streicht Websperren-Gesetz (Heise Online)
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: Wieder Domains von US-Regierung beschlagnahmt
: Wieder Domains von US-Regierung beschlagnahmt Im November letzten Jahres begann das US Department of Homeland Security mit seiner neuen Praxis, Domainnamen zu beschlagnahmen. Es handelte sich um Seiten mit „Bezug zu Piraterie“ – viele davon Foren, in den Links auf andere Seiten gepostet wurden.
Nun wurden wieder 8 Domains stillgelegt.
Mit dem (gescheiterten) Combating Online Infringement and Counterfeits Act (COICA) sollte für derartiges Vorgehen im letzten Jahr sogar eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die die Regierung ermächtigen sollte, .org‑, .com- und .net-Top-Level-Domians (TLDs) zu beschlagnahmen. Momentan werden unter dem Namen des Nachfolgers PROTECT IP Act eher DNS-Sperrverfügungen diskutiert. Diese würden dann zwar „nur“ in den USA greifen, dafür aber für alle TLDs möglich sein. Der Digital Millennium Copyright Act gibt Rechteinhabern heute schon die Möglichkeit, Suchmaschinenergebnisse zensieren zu lassen.
Dafür muss die betroffene Seite nicht selber die Rechte verletzen, die Erleichterung oder Beihilfe dazu soll ausreichen – wie auch bei den aktuellen Beschlagnahmen.
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: Neue Qualität: Politische Zensur bei Youtube?
Not available due a government request? : Neue Qualität: Politische Zensur bei Youtube? Mal schauen, ob ich die Geschichte halbwegs verständlich zusammenbekomme: In England gibt es mit der „council tax“ eine Gemeindesteuer, die für Immobilien erhoben wird. Und natürlich gibt es in England auch Menschen, die diese Steuer ungerecht finden. Die haben sich unter anderen in der „The British Constitution Group“ zusammengefunden, einer Organisation, für die „Bürger(rechts)initiative“ ein wohl nur teilweise passender Begriff ist.
Ziel der „BCG“ ist nicht weniger als eine „rechtmäßige Rebellion“ und ein weitgehend selbstverwaltetes britisches Königreich (man beruft sich auf die Magna Carta von 1215. Nun, warum auch nicht.). Überhaupt scheint die „BCG“ ein eher zweifelhafter Verein mit einem suspekten Netzwerk zu sein:
But it’s use of terms such as “the shadowy elite of the supranational and criminal banking cartel” play to the conspiracists in much the same way. It thus comes across as a bizarre cross between the Tea Party and the 9/11 Truth Movement.
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: Die Ergebnisse des G8-Gipfels zum Internet
: Die Ergebnisse des G8-Gipfels zum Internet Natürlich kommen die Staatsoberhäupter nicht ohne vorherige Abstimmung ihrer Stäbe zum G8-Gipfel, finden sich dort vor einem leeren Blatt wieder, diskutieren Tag und Nacht miteinander, und verfassen dann gemeinsam die hundert Seiten Abschlussbericht. Nein. Der größere Teil der Verlautbarungen, die uns am Ende dieser Woche verlesen werden, ist bereits fertig formuliert.
Jean-Michel Hubert ist der Internetbeauftragte von Frankreichs Präsident Sarkozy und stellte bereits vor einigen Tagen in Berlin die zentralen Punkte des Schlusscommuniqués bzgl. des Internets in Berlin vor. Und ich muss sagen: Es ist schlimmer, als ich erwartet hätte:
Trotz aller Probleme müssen wir die positive Bedeutung des Internets unterstreichen für das Wirtschaftswachstum, für die Weltentwicklung, für die Respektierung der Menschenrechte, für den Schutz der Meinungsfreiheit.
…lässt er sich zitieren. Trotz aller Probleme?!?
Mitbestimmung im e‑G8-Forum
Zum e‑G8 Forum hat Hubert explizit klargestellt, dass es nicht darum gehen könne, dass hier Forderungen oder Empfehlungen an die G8-Chefs gestellt werden. Stattdessen solle die Industrie einen „aktiven Beitrag leisten“ und die politischen Entscheider über ihre künftigen Pläne aufklären.
Wie soll ich mir das vorstellen? „Erzählt doch mal, was habt ihr so als nächstes vor, wo stehen wir euch im Weg, wo drückt der Schuh?“
Zivilisiertes Internet
Den Begriff kennen wir aus China, und so ist er auch gemeint, stellt Hubert klar:
Wir brauchen eine Balance zwischen dem Schutz der privaten und wirtschaftlichen Rechte der Nutzer und einer Flexibilität, damit sich das Internet uneingeschränkt weiterentwickeln kann.
Ein Satz, der schon etwas schwieriger zu übersetzen ist – welche wirtschaftlichen Rechte sollen hier gegenüber „privaten“ aufgewogen werden? Und wohin soll sich das Netz „weiterentwickeln?“ Die einzige anstehende Entwicklung scheint meines Erachtens sein Ausbau und der Umstieg auf IPv6 zu sein – oder? Aber da Hubert Franzose ist, ist klar, worum es geht:
Wir dürfen Verstöße gegen Urheberrechte, gegen den Schutz des geistigen Eigentums oder gegen den Patentschutz nicht bagatellisieren.
Brauch- und Unbrauchbarkeit des Internets
In seiner jetzigen Form ist das Internet aus Huberts (ökonomischer? staatlicher?) Perspektive anscheinend noch nicht brauchbar genug. Eine ähnliche Einstellung vertritt bekanntermaßen auch unser Innenminister. Hier schlägt Hubert vor, der Staat solle sich in pädagogischer Manier an seine Nutzer wenden, und sie an ihre individuelle Verantwortung erinnern. Es sind nach meinen Recherchen noch keine konkreteren Informationen überliefert, für wen die Brauchbarkeit des Neztes inwiefern erhöht werden, und welche pädagogischen Maßnahmen dazu Anwendung finden sollen. HADOPI klingt aber nach einem Konzept, das auf beide Fragen eine Antwort bereithielte.
Netzneutralität
steht nicht auf der Agenda
Wir denken, das ist derzeit nicht konsensfähig.
stellte Hubert dazu klar. Dass über ein „zivilisiertes Internet“ seiner Meinung nach Konsens herrscht, gibt Anlass zu großer Sorge.
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: #servergate: Piratenpartei wehrt sich gegen Server-Beschlagnahme
: #servergate: Piratenpartei wehrt sich gegen Server-Beschlagnahme Nachdem am Freitag in einer fragwürdigen Aktion ein Großteil der Server der Piratenpartei vorrübergehend vom Bundeskriminalamt (BKA) beschlagnahmt und vom Netz genommen wurden (wir berichteten), wehrt sich die Partei nun gegen das Vorgehen. Beim verantwortlichen Amtsgericht Darmstadt sei Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss und die Beschlagnahme eingelegt worden, die die PIRATEN als unnötig und unverhältnismäßig kritisieren. Der Umfang der Aktion sei überzogen und der Termin kurz vor der Bremer Bürgerschaftswahl ein absoluter Skandal, erklärte der Bundesvorsitzende Sebastian Nerz. Geklärt werden müsse, ob die erfolgte Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung rechtlichen Vorgaben entsprochen hat, insbesondere ob die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurden.
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: #servergate – Polizei beschlagnahmt Piratenpartei-Server
: #servergate – Polizei beschlagnahmt Piratenpartei-Server
In einem wohl bislang einmaligen Vorgang wurden am Freitagmorgen die Server der Piratenpartei von der Polizei beschlagnahmt. Studenlang waren die Dienste nicht erreichbar.Nach Angaben der Partei hatte die Polizei in Folge eines französischen Ermittlungsersuchens am Freitagmorgen auf Durchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt das Rechenzentrum der Firma aixit in Offenbach durchsucht und dort einen Großteil der IT-Landschaft der Partei beschlagnahmt. Betroffen waren nicht nur die Webseiten fast aller Parteigliederungen und das Wiki, sondern auch Kommunikationsinfrastrukturen wie Mailinglisten‑, Mail- und Jabber-Server. Inzwischen sind einige Server und zumindest die Webseite wieder online.
Der Bundesvorstand der Piratenpartei kritisierte und verurteilte die Server-Abschaltung als massiven Eingriff in die Kommunikations- und Infrastruktur der Partei. Angesichts der bevorstehenden Bremer Bürgerschaftswahl sei ein massiver politischer Schaden entstanden. 2 Tage vor der Wahl kam gerade die Downtime der Webserver tatsächlich zu einem äußerst ungelegenen Zeitpunkt. Rechtsanwalt Thomas Stadler weist diesbezüglich in seinem Blog auch auf den eigentlich geltenden Schutz der Partei nach Artikel 21 Grundgesetz hin. Parteien seien vor Repression durch die Exekutive nach Möglichkeit zu verschonen, „weil das der Demokratie schadet“ schreibt auch Strafverteidiger Udo Vetter. Darüber hinaus macht Vetter klar, dass das Verlangen ausländischer Behörden nach Durchsuchung und Beschlagnahme keineswegs einen Automatismus bei den deutschen Behörden auslöst:
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: GlüStV: Nun meutern auch noch die Fraktionsvorsitzenden der FDP!
: GlüStV: Nun meutern auch noch die Fraktionsvorsitzenden der FDP! Ich hatte es am Wochenende ja schon einmal angedeutet: Der Entwurf für einen Glückspiel-Staatsvertrag (PDF), wie er letzten Monat von den Ministerpräsidenten der Länder bei der EU eingereicht wurde, hat zahlreiche Schwachstellen. Nicht nur, dass auf den letzten Drücker noch eine Klausel zu Netzsperren in den Vertrag gerutscht ist (das war der Punkt, wo bei uns die Alarmglocken klingelten). Probleme gibt es auch noch an anderen Stellen.
Da ist zum Beispiel die „Experimentierklausel für Sportwetten“ §10a, die die Anzahl der Anbieter, die testweise eine Lizenz erhalten sollen (wir erinnern uns: dem EuGH missfällt das staatliche Monopol in Deutschland), beschränkt. Auf 7 Lizenzen. In Worten „sieben“. In meinen Augen ebenso realitätsfern ist die Konzessionsabgabe in Höhe von 16,67% auf „Spieleinsätze“ (Also eine Umsatzsteuer, statt z.B. einer Gewinnsteuer). Das mag bei Sportwetten evtl. gerade noch funktionieren, bei Casinospielen (insbesondere Poker, vgl. § 20) ist sie ein garantierter Showstopper.