Zensur
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GlüStV:Schleswig-Holstein auf dem Weg zum Spielerparadies!: GlüStV:Schleswig-Holstein auf dem Weg zum Spielerparadies!Im nördlichsten aller Bundesländer geschehen mitunter lustige Dinge. Da wäre zum Beispiel die Sache mit dem eigenständigen Glückspielgesetz, das sich die schwarz-gelbe Regierungskoalition ausgedacht hat.
Nein, wir reden nicht vom Glückspiel-Staatsvertrag, der hier in den letzten Wochen im Zusammenhang mit Netzsperren immer mal wieder Thema war. Wir reden über nichts weniger als eine handfeste Meuterei!
Schleswig-Holstein will beim neuen Glückspiel-Staatsvertrag nämlich nicht mitspielen. Zumindest nicht in der vorliegenden Form. Das hatten CDU & FDP bereits 2009 in ihrem Koalitionsvertrag (PDF, S.6/7) beschlossen:
Glücksspielstaatsvertrag
Schleswig-Holstein kündigt den Glücksspielstaatsvertrag und drängt auf eine bundeseinheitliche Änderung der bestehenden Rechtslage mit dem Ziel, das bestehende staatliche Glücksspielmonopol zu beenden.Sollte es keine bundeseinheitliche Regelung geben, werden CDU und FDP die Einführung eines eigenen Konzessionsmodells in Schleswig-Holstein prüfen.
Ok, das staatliche Monopol wird – nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im September – auch wohl auch mit dem neuen Staatvertrag fallen müssen. Es gibt aber noch ein paar andere Punkte, die den Nordlichtern nicht gefallen.
Und was macht man als Bundesland, wenn man bei einem Staatsvertrag nicht mitspielen will? Genau, man macht sich selbstständig. Moment, …
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: Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Netzsperren-Aufhebungsgesetz
: Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Netzsperren-Aufhebungsgesetz MOGIS, der AK-Zensur und der Verein „Digitale Gesellschaft“ haben auf Einladung der Bundesministerium für Justiz heute fristgerecht jeweils eine eigene Stellungnahme zum Referentenentwurf des Netzsperren-Aufhebungsgesetz eingereicht und veröffentlicht.
Zu den Regelungen des Aufhebungsgesetzes: im Zuge des Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes wurde das Telekommunikationsgesetz geändert. Insbesondere wurde in §96 TKG folgender Satz eingefügt „Diese Verkehrsdaten dürfen nur verwendet werden, soweit dies für die in Satz 1 genannten oder durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten Zwecke oder zum Aufbau weiterer Verbindungen erforderlich ist. Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen.“ Mit der Außerkraftsetzung des Zugangserschwerungsgesetzes wäre dies eine unklare Bestimmung, bei der nicht klar wäre auf welche Gesetze es überhaupt noch Bezug nimmt. Wir schlagen deswegen in §96 TKG die Entferung der Wortgruppe „oder durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten“ vor. Die vorgesehene Beibehaltung des mit dem EGZugErschwG in den §96 TKG eingefügten Absatzes: „(2) Eine über Absatz 1 hinausgehende Erhebung oder Verwendung der Verkehrsdaten ist unzulässig.“ ist dagegen zu begrüßen.
d) Nach Auffassung des AK Zensur ist es angezeigt, dass die Errichtung von Netzsperren gesetzlich ausgeschlossen wird. Auch aus Gründen der Rechtsklarheit und aus praktischen Erwägungen heraus rät der AK Zensur hierfür zu einer Grundgesetzänderung. Damit einhergehend sind eine Internetdienstefreiheit und die grundrechtliche Absicherung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in der Verfassung zu kodifizieren.
e) Der AK Zensur hält eine unabhängige und ausführliche wissenschaftliche Evaluierung der Anwendung des Zugangserschwerungsgesetzes bzw. der Löschbemühungen für zwingend erforderlich.Der Verein „Digitale Gesellschaft“ fordert u.a.:
Nach unserer Auffassung müssen Netz-Sperren – ob staatlich oder privat motiviert – für die Zukunft ausgeschlossen werden. Daher schlagen wir vor, das Telekommunikationsgesetz um einen §88a “Nichtanalyse / Nichtunterdrückung” zu ergänzen, in dem jede willkürliche Analyse, sowie jede Sperrung von Inhalten, Ziel- und Anfrage-adressen auf Providerebene für grundsätzlich unzulässig erklärt wird. Es handelt sich also um eine Konkretisierung und Ergänzung zum §88 TKG (Fernmeldegeheimnis). Diese Änderung würde auch der Klarstellung dienen, dass die geschilderten Eingriffe in den Internet-Verkehr zugleich Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG darstellen und als solche grundsätzlich unzulässig sind.
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: Kleine Anfrage zum ZugErschwG beantwortet
Keine Evaluierung nötig? : Kleine Anfrage zum ZugErschwG beantwortet In einer Sitzung am Montag (PDF) wird sich der Unterausschusses Neue Medien im Bundestag noch einmal kurz mit dem Zugangserschwerungsgesetz beschäftigen. Nein, es gibt leider keinen Videostream. Es gäbe auch nichts zu sehen, die Veranstaltung ist – einmal mehr – nicht öffentlich.
Dafür gibt es etwas zu lesen. Und zwar von Konstantin von Notz (Grüne) einerseits, sowie von Lars Klingbeil und Burkhard Lischka (beide SPD) andererseits.
Inzwischen hat die Bundesregierung nämlich die Kleine Anfrage (PDF) zum „Zum verfassungswidrigen Zustand der Aussetzung des Zugangserschwerungsgesetzes und zum Stand der angekündigten Evaluierung“ beantwortet (PDF), die Anfang letzten Monats von den Fraktionen der SPD und der Grünen gestellt wurde.
Tatsächlich sind ja immer noch, auch jetzt, wo das Kabinett ein Eckpunktepapier zur Aufhebung des „ZugErschwG“ beschlossen hat und aus dem Bundesjustizministerium ein passender Gesetzentwurf vorliegt, ein paar Fragen offen.
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: JMStVCamp: Interview mit Kai Schmalenbach, Piratenpartei NRW
: JMStVCamp: Interview mit Kai Schmalenbach, Piratenpartei NRW Zum Abschluss unserer kleinen Reihe zum JMStVCamp in Essen veröffentlichen wir heute gleich drei Interviews. Die Gespräche mit Marc Jan Eumann, Medienstaatssekretär in NRW und Alexander Vogt, medienpolitischer Sprecher der SPD im Landtag NRW, sind bereits online.
Last, but not least, folgt ein Interview mit Kai Schmalenbach von der Piratenpartei. Kai Schmalenbach ist 2. Vorsitzender im Landesverband Piraten NRW und Mitautor des lesenswerten Readers „Die 14. JMStV–Novelle: Eine technische Betrachtung“ (PDF).
Netzpolitik.org: Ich muss mich noch einmal für den tollen Reader „Die 14. JMStV–Novelle: Eine technische Betrachtung“ (PDF) bedanken, den Sie zusammen mit Achim Müller verfasst haben. Ich glaube, der Reader hat in der Debatte des letzten Jahres durchaus einiges bewegt und vielen Kritikern des Staatsvertrags die Argumentation erleichert.
Wir sind eigentlch Ihre Erfahrungen mit weniger netzbegeisterten Mitmenschen, kann man die mit derlei abstrakten Themen überhaupt erreichen?
Kai Schmalenbach: Das Ziel der Politik sollte meiner Meinung nach nicht sein, Themen danach auszurichten, wo gerade die meisten Stimmen zu ziehen sind, sondern immer dort anzupacken, wo man es gerade dringlich gegeben sieht. Als im letzten Jahr das Thema JMStV auf meinem Radar auftauchte, nicht zuletzt durch Netzpolitik.org dort positioniert, sah ich dringenden Handlungsbedarf.
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: JMStVCamp: Interview mit Alexander Vogt (SPD)
: JMStVCamp: Interview mit Alexander Vogt (SPD) Im Rahmen der Serie zum JMStVCamp in Essen veröffentlichen wir heute gleich drei Interviews. Heute Vormittag hatten wir bereits Marc Jan Eumann, Medienstaatssekretär in NRW und Vorsitzende der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand.
In diesem Beitrag folgt Alexander Vogt (medienpolitischer Sprecher der SPD im Landtag NRW) und gleich im Anschluss noch Kai Schmalenbach von der Piratenpartei.
Netzpolitik.org: Herr Vogt, als medienpolitischen Sprecher der SPD im Landtag NRW haben Sie den JMStV bis zuletzt engagiert verteidigt. Aus Überzeugung, oder doch eher aus Mangel an Alternativen?
Alexander Vogt: Ich habe in der Diskussion sowohl Vorteile des neuen Entwurfs gegenüber dem bestehenden Staatsvertrag aufgezeigt und auch die Kritikpunkte dargestellt. Ziel war es, eine intensive Diskussion zu erzeugen und das Ergebnis möglichst lange offen zu halten. Die SPD-Fraktion hat bis kurz vor der Entscheidung intensiv diskutiert. Unsere Abgeordneten haben letztendlich, einem von FDP und CDU ausgehandelten Staatsvertrags-Entwurf im Plenum nicht zugestimmt. Die Entscheidung ist so ok.
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: Entwurf zum Aufhebungsgesetz der Websperren-Regelung
: Entwurf zum Aufhebungsgesetz der Websperren-Regelung Es gibt erfreuliche Neuigkeiten, frisch getickert von Holger Bleich drüben bei Heise Online:
Wie erwartet hat das Bundesjustizministerium einen Entwurf für das Aufhebungsgesetz der Websperren-Regelung vorgelegt. Am heutigen Donnerstag wurde der Text bereits verschiedenen Interessenvertretern zugestellt, die gerade mal bis zum 11. Mai Gelegenheit haben, Stellung zu beziehen. Schon am 25. Mai will sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf befassen.
Den Entwurf haben wir hier (PDF), falls mal jemand reinschauen möchte. Schaut ok aus, so auf den ersten Klick.
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: Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
: Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen Das Bundesjustizministerium hat verschiedene Verbände angeschrieben (PDF) und den „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ (PDF) (aka „Zugangserschwerungsaufhebungsgesetz“) mit der Bitte zu einer Kommentierung verschickt.
Bis zum 11. Mai hat man die Möglichkeit, etwaige Stellungnahmen zu dem Entwurf einzureichen.
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: JMStVCamp: Interview mit Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann
: JMStVCamp: Interview mit Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann Im Rahmen der Serie zum JMStVCamp in Essen veröffentlichen wir heute gleich drei Interviews.
Den Anfang macht in diesem Beitrag Marc Jan Eumann, Medienstaatssekretär in NRW und Vorsitzende der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand. Am Nachmittag folgen die Gespräche mit Alexander Vogt (medienpolitischer Sprecher der SPD im Landtag NRW) und – mit etwas Glück – Kai Schmalenbach von der Piratenpartei.
Als Staatsekretär für Medien in NRW hat Marc Jan Eumann den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bis zuletzt engagiert verteidigt. Die Tatsache, dass sich er sich am vergangenen Wochenende auf dem JMStVCamp – wenn auch kurz – persönlich den Fragen seiner Kritiker stellte, dürfte viele Teilnehmer überrascht haben. Meine Fragen hat Marc Jan Eumann nachträglich per Mail beantwortet:
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: GlüStV: Verwirrung um Sperrverfügungen
: GlüStV: Verwirrung um Sperrverfügungen Es gibt
eine gute unddrei nicht ganz so gute Nachrichten zum Glückspiel-Staatsvertrag. Beginnen wir mit der ersten nicht so guten Nachricht.Am Wochenende auf JMStVCamp in Essen kursierte das Gerücht, im aktuellen Entwurf des Glückspielsstaatsvertrags wäre eine erst kürzlich aufgenommene Passage gestrichen worden, die dedizierte Netzsperren auf Zugangsebene, bzw. die Enteignung von Domains ermöglicht. Das wäre dann wohl die umstrittene Nr. 5 in § 9 „Glücksspielaufsicht“ gewesen (Hervorhebung von mir):
5. Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern und Registraren, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen.
Auf Rückfrage bei der zuständigen Staatskanzlei Sachsen-Anhalt konnte man mir die Streichung leider nicht bestätigen. Aktuell wäre weiterhin der Entwurf vom 14.04., wie er auch der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt wurde. Denkbar sei allenfalls, dass einzelne Länder derzeit noch Änderungen vorbereiten. Davon wussten die Fachreferenten aber noch nichts. Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten? Evtl. im August.
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: Kinderpornographie in Tauschbörsen: Kein Zutritt zur geschlossenen Gesellschaft
: Kinderpornographie in Tauschbörsen: Kein Zutritt zur geschlossenen Gesellschaft Als Bitkom am Montag vorpreschte und im Namen des „White IT“ verkündete, „unentgeltliche Tauschbörsen“ seien der „größte Markt“ für kinderpornographische Bilder, war die Verwunderung nicht nur bei uns groß.
Die Darstellung der Studie des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Uni Hannover in der Bitkom-Pressemeldung warf einfach die ein oder andere Frage auf. Handelt es sich um frei verfügbares Material? Werden die Inhalte verschleiert?
Und welche p2p-Plattformen sind überhaupt betroffen? Oder sind vielleicht doch eher geschlossene Tauschzirkel gemeint? Glaubt man einem Artikel bei Silicon.de, reden wir über geschlossene Tauschzirkel:
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: JMStVCamp: Interview mit dem netzpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag NRW Matthi Bolte
: JMStVCamp: Interview mit dem netzpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag NRW Matthi Bolte Im Rahmen der Serie zum JMStVCamp in Essen haben wir heute zwei weitere Interviews. Und zwar mit:
- Matthi Bolte, netzpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag NRW
- Veith Lemmen, Landes-Vorsitzender der NRW Jusos
Matthi Bolte überraschte mich Anfang September 2010 mit einer ausführlichen Mail, in der er erklärte, warum die rot-grüne Koalition in NRW den Jugendmedienschutzs-Staatsvertrag eigentlich nicht stoppen könne, auch wenn man es gerne würde.
Der Landtag hat zwar das formelle Recht, Staatsverträge abzustimmen, es würde aber allen politischen Gepflogenheiten und nicht zuletzt auch der Verfassungstradition (Kontinuitätsgebot) widersprechen, wenn ein Landtag zu einem so weit fortgeschrittenen Zeitpunkt im Verfahren den Staatsvertrag scheitern ließe. […]
Ich weiß, dass dieses Vorgehen nicht sofort nachvollziehbar ist, und wir haben auch im Verlauf der letzten Woche eine Menge interner Debatten geführt. Die Lage ist aber nun, wie sie ist, und wir kommen nicht umhin, diese Schwarz-Gelbe Altlast zunächst mitzutragen, dann aber sofort in den Evaluationsprozess einzusteigen.
Zum Glück kam es dann doch anders. Um so gespannter war ich natürlich auf unser Gespräch auf dem JMStVCamp in Essen:
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: JMStVCamp: Interview mit Veith Lemmen, Landes-Vorsitzender der NRW Jusos
: JMStVCamp: Interview mit Veith Lemmen, Landes-Vorsitzender der NRW Jusos Im Rahmen der Serie zum JMStVCamp in Essen haben wir heute zwei weitere Interviews. Und zwar mit:
- Matthi Bolte, netzpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag NRW
- Veith Lemmen, Landes-Vorsitzender der NRW Jusos
Veith Lemmen und die Jusos NRW haben sich bereits recht früh gegen JMStV ausgesprochen. Gerüchten nach hatte die Jusos auch einen nicht gerade kleinen Anteil, dass die Novelle ausgerechnet in NRW gekippt ist. Aber das ist eine Variante der Geschichte, über die wir besser erst in 5 oder 10 Jahren reden sollten ‚) Vorher gibt es ein Interview vom JMStVCamp:
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: White IT: Tauschbörsen größter Markt für Kinderpornographie
: White IT: Tauschbörsen größter Markt für Kinderpornographie In der Argumentation für Websperren hieß es bisher, dass diese ein wirksames Mittel gegen den „Milliardenmarkt für Kinderpornographie“ im Internet wären. Nachgewiesen werden konnte dieser Milliardenmarkt bisher nicht, die (wenigen) tatsächlich durchgeführten Studien zum Thema lassen vermuten, dass er in der behaupteten Form schlicht nicht existiert.
- White IT Symposium: Immer noch kein Massenmarkt für Kinderpornographie (24.11.2010)
- Studie: Kinderpornographie im Netz kein großes Geschäft (Heise Online, 27.09.2010)
Das bestätigen erneut auch die heute in Berlin veröffentlichten Ergebnisse des „White IT“-Bündnisses aus Niedersachsen. Nicht etwa das WWW sei Hauptumschlagplatz für Kinderpornographie, sondern „Unentgeltliche Tauschbörsen“:
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: Immer mehr Netzzensur in Subsahara-Afrika
: Immer mehr Netzzensur in Subsahara-Afrika Die Unruhen in Uganda sind vond er Weltöffentlichkeit weitgehend ignoriert worden, weil die Revolutionen in Nordafrika wohl etwas cooler waren. Computerworld berichtet über Entwicklungen in Subsahara-Afrika, wo immer mehr Regierungen mit Netzzensur gegen Möglichkeiten zur Vernetzung und Mobilisierung vorgehen. In Kamerun und Swasiland sollen Social-Media-Plattformen schon gesperrt sein und die Regierung von Uganda hat das jetzt auch angekündigt: Uganda moves to block social networks.
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: Zur Idee eines Schengen-Raums im Netz
: Zur Idee eines Schengen-Raums im Netz Der AK-Zensur berichtete am Dienstag über Pläne der EU, einen virtuellen Schengen-Raum zu schaffen, was Erinnerungen an die chinesische digitale Mauer weckt: Das „Europa-Net“ mit Grenzkontrollen und Blockade „unerlaubter“ Inhalte.
Da freut man sich, dass in Deutschland die Netzsperren vom Tisch sind, und auch in der EU ziemlich sicher verpflichtende Sperren verhindert werden konnten, da kommen neue Ideen zur Territorialisierung des Internets von der EU: die Law Enforcement Working Party (LEWP) des EU-Ministerrats schlägt ein Europa-Net vor, mit „virtuellen Schengen Grenzen“ an „virtuellen Zugangspunkten“ vor. Internet-Zugangsanbieter sollen dann „unerlaubte“ bzw. „gesetzwidrige“ Inhalte blockieren – China lässt grüßen!
Darüber berichten SpOn („EU-Rat will Zaun um Europas Internet ziehen“) und Heise („Neuer EU-Anlauf für Websperren stößt auf Widerstand Update“). Heise hat auch ein Statement der Bundesregierung:
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: Nachgeliefert: Eckpunkte zur Aufhebung des ZugErschwG
: Nachgeliefert: Eckpunkte zur Aufhebung des ZugErschwG Als die Bundesregierung vor gut drei Wochen ankündigte, dass man das Zugangserschwerungsgesetz aufheben wolle und im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie im Netz konsequent auf „Löschen statt Sperren“ setzen werde, war die Erleichterung im Netz durchaus spürbar.
Auch wenn eigentlich allen Beteiligten seit Monaten klar ist, dass Internet-Sperren ein untauglicher Ansatz sind, drohte ihre Einführung weiterhin – zumindest solange, bis das Zugangserschwerungsgesetz nicht aus der Welt ist. Vor zwei Wochen tickerte dpa dann, das Kabinett habe sich auf „Eckpunkte“ zur Aufhebung geeinigt. Heise Online schrieb damals:
Die Bundesregierung will die umstrittenen Internet-Sperren gegen Kinderpornos kippen. Das Kabinett brachte am Mittwoch in Berlin laut dpa Eckpunkte für ein Gesetz auf den Weg, mit dem das bisherige Zungangserschwerungsgesetz aufgehoben werden soll.
Inzwischen liegt uns auch das genannte Eckpunktepapier (PDF) vor:
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: Rot-Grüne Koalition in BaWü: Keine Netzsperren im Ländle? (ergänzt)
: Rot-Grüne Koalition in BaWü: Keine Netzsperren im Ländle? (ergänzt) Manche Dinge lesen sich zu schön um wahr zu sein. Der Koalitionsvertrag der zukünftigen rot-grünen Regierung in Baden-Württemberg zum Beispiel. Dort heißt es auf Seite 69:
Bei der Vorratsdatenspeicherung setzen wir uns dafür ein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts präzise einzuhalten.
Das Sperren von Internetseiten lehnen wir ab und vertreten stattdessen das wirksamere und effizientere Prinzip „Löschen statt Sperren“.
Und auf Seite 77/78:
Wir begreifen den Zugang zum Internet als Bürgerrecht. […] Mit den Stimmen oder gar auf Initiative dieser Landesregierung wird es daher keinen Aufbau einer Zensur-Infrastruktur für das Internet geben. Im Zweifel gilt der Grundsatz: Löschen statt sperren. […]
Wir wollen den Jugendschutz im Internet stärken. Effektiver Jugendschutz besteht für uns in der Vermittlung von Medienkompetenz bei Eltern, Lehrkräften, Kindern und Jugendlichen. Den Aufbau einer Infrastruktur zur Blockade von Internetseiten unter dem Vorwand des Jugendschutzes lehnen wir ab […]
Klingt prima, oder? Fast so, wie es sich der AK Zensur im Vorfeld gewünscht hatte. Die Frage ist allerdings: Wie ist es gemeint?
Lassen wir die Vorratsdatenspeicherung mal aussen vor, über die wird noch gesondert zu reden sein. Bei „Sperren von Internetseiten“ denkt man unweigerlich an #zensursula und das zur Aufhebung bestimmte Zugangserschwerungsgesetz. Das hingegen war ein Bundesgesetz.
Genauer gesagt, es war nach Ansicht der Bundesregierung ein so genanntes Einspruchsgesetz. Bedeutet: Selbst wenn die aktuelle Koalition in Baden-Württemberg damals eine Meuterei im Bundesrat angezettelt hätte, hätte das wohl nichts gebracht. Warum, erklärt der Blogfürst hier noch einmal etwas genauer.
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: Zensursula – Ein Rückblick
Protestkundgebung gegen Zensursula, April 2009. : Zensursula – Ein Rückblick Es ist nicht das erste Mal, dass die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes angekündigt wurde, daher ist es zu früh zum Feiern. Mit der Veröffentlichung meiner Master-Arbeit möchte ich dennoch bereits einen Rückblick wagen.
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: BVerfG: Beschwerde gegen Zugangserschwerungsgesetz abgewiesen
: BVerfG: Beschwerde gegen Zugangserschwerungsgesetz abgewiesen Schlechte Nachrichten aus Karlsruhe. Wie mir die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts gerade bestätigte, wurde die vom AK Zensur initiierte Verfassungsbeschwerde gegen das Zugangserschwerungsgesetz (1 BvR 508/11) als unzulässig abgewiesen. Zu den Gründen heißt es in der (
von mir anonymisierten)* Entscheidung vom 29. März (PDF):Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 und § 92 BVerfGG genügt und ihr der Grundsatz der Subsidiarität gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG entgegensteht. Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Bleibt zu hoffen, dass das angekündigte Aufhebungsgesetz der Bundesregierung baldmöglichst seinen Weg ins Parlament findet und dort beschlossen werden kann.
PS: Parallel zur Entscheidung der Bundesregierung, das Zugangserschwerungsgesetz zu beerdigen, haben die Fraktionen von SPD und Grüne eine kleine Anfrage zum ihrer Ansicht nach „verfassungswidrigen Zustand der Aussetzung des ZugErschwG“ und zur Evaluation des Versuchs „Löschen statt Sperren“ auf den Weg gebracht. Ralf Bendrath hat den Link zum Dokument (PDF) gestern Nacht bereits bei Twitter gepostet, ich will ihn euch nicht vorenthalten.
Nachtrag: Die Pressestelle des BVerfG bat mich um Korrektur der Passage, ich hätte die Entscheidung anonymisiert. Richtig ist natürlich, dass die Beschwerdeführer bereits in der mir zugeschickten Fassung des Beschlusses anonymisiert waren (Das ist bei gerichtlichen Entscheidungen auch üblich).
Ich habe lediglich noch die Bevollmächtigen anonymisiert, die, so die Pressestelle „grundsätzlich mit vollem Namen mit angegeben“ werden, „es sei denn es liegt beispielsweise ein Widerspruch hierzu vor“. Sorry für das Missverständnis.
Update, 18:00 Uhr: RA Thomas Stadler, der die Verfassungsbeschwerde gemeinsam mit RA Dominik Boecker für vier Beschwerdeführer aus dem Umfeld des AK Zensur erhoben hat, hat in seinem Blog eine erste Stellungnahme gepostet.