Im November letzten Jahres begann das US Department of Homeland Security mit seiner neuen Praxis, Domainnamen zu beschlagnahmen. Es handelte sich um Seiten mit „Bezug zu Piraterie“ – viele davon Foren, in den Links auf andere Seiten gepostet wurden.
Nun wurden wieder 8 Domains stillgelegt.
Mit dem (gescheiterten) Combating Online Infringement and Counterfeits Act (COICA) sollte für derartiges Vorgehen im letzten Jahr sogar eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die die Regierung ermächtigen sollte, .org‑, .com- und .net-Top-Level-Domians (TLDs) zu beschlagnahmen. Momentan werden unter dem Namen des Nachfolgers PROTECT IP Act eher DNS-Sperrverfügungen diskutiert. Diese würden dann zwar „nur“ in den USA greifen, dafür aber für alle TLDs möglich sein. Der Digital Millennium Copyright Act gibt Rechteinhabern heute schon die Möglichkeit, Suchmaschinenergebnisse zensieren zu lassen.
Dafür muss die betroffene Seite nicht selber die Rechte verletzen, die Erleichterung oder Beihilfe dazu soll ausreichen – wie auch bei den aktuellen Beschlagnahmen.