Verbraucherschutz
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: TTIP: Intransparenz, Protest und Winkekatzen
Foto: CC-BY-SA <a href="https://www.flickr.com/photos/luebeck/1617258779/sizes/o/">jphintze</a> : TTIP: Intransparenz, Protest und Winkekatzen Der konsolidierte Verhandlungstext des Freihandelsabkommen TTIP ist auf ttip-leaks.org veröffentlicht worden – gegen den Willen der Verhandlungspartner. Erstmals eröffnet sich nun die Chance, das 800 Millionen Menschen betreffende Abkommen durchzulesen und zu bewerten.
Das umstrittene „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) tauchte erstmals im Februar 2013 in der Öffentlichkeit auf. Es weckte sofort im netzpolitischen Bereich ähnliche Befürchtungen wie das im Jahr 2012 von einer europaübergreifenden Protestbewegung erfolgreich gekippte Abkommen ACTA.
Fast vierzig internationale Nichtregierungsorganisationen aus dem digitalen Bereich forderten in einer gemeinsamen Erklärung, alle Bestimmungen bezüglich Patenten, Urheberrechten, Marken, geografischen Angaben oder anderen Formen des sogenannten „geistigen Eigentums“ aus dem Freihandelsabkommen auszuklammern.
Breite Kritik von mehr als 500 Nichtregierungsorganisationen
Doch die Digital-Rights-Bewegung war nicht die einzige, die den intransparenten TTIP-Prozess kritisch betrachtete. Im Gegenteil: Es entwickelte sich auf sehr breiter Basis – von Gewerkschaften bis zu Umweltverbänden – Widerstand gegen das transatlantische Projekt.
Die Breite der Kritik ist nachzulesen bei „Stopp TTIP“, einem Bündnis von mehr als 500 Nichtregierungsorganisationen aus ganz Europa:
- Investoren werden Staaten verklagen können.
- Unternehmen werden eingeladen, an neuen Gesetzen mitzuschreiben.
- Großunternehmen haben übermäßigen Einfluss auf die Geheimverhandlungen zu CETA und TTIP. Bei 92 % aller Treffen, die die EU-Kommission mit Interessenvertretern im Vorfeld der TTIP-Verhandlungen durchführte, wurden lediglich Firmenvertreter gehört.
- Die Verhandlungen werden im Geheimen geführt.
- Die Standards bezüglich der Qualität von Lebensmitteln und des Verbraucherschutzes könnten abgeschwächt werden.
- Arbeitnehmerrechte und Arbeitsplätze sind in Gefahr.
- Europäische Länder kämen unter Druck, Hochrisiko-Technologien wie Fracking oder Gentechnik zuzulassen.
- CETA und TTIP werden bestehende Ungleichheiten weiter vergrößern.
- Liberalisierung und Privatisierung werden zu Einbahnstraßen.
Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze?
Die Befürworter des Abkommens führen immer wieder an, dass TTIP Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze bringe. Doch Studien stellten fest, dass die Effekte nur minimal oder nicht positiv seien. Das bestätigte jetzt auch eine Studie, die die britische Regierung bis vor Kurzem unter Verschluss hielt. Das Gutachten der renommierten London School of Economics sieht für Großbritannien keine Vorteile, sondern nur Risiken.
Verhandlungen
Seit Juli 2013 wurde das Freihandelsabkommen in 13 Runden verhandelt. Bis Ende des Jahres soll das Abkommen fertig sein – wenn nicht noch etwas dazwischenkommt. Zuletzt drängten Angela Merkel und Barack Obama in Hannover zur Eile, während draußen Zehntausende gegen das Abkommen demonstrierten. Kritiker vermuten, dass eine Verzögerung und die Veröffentlichung des Vertragstextes das Abkommen kippen könnten.
Demonstrationen und Proteste
Das Handelsabkommen hat nicht nur mehr als drei Millionen Protest-Unterschriften hervorgerufen, sondern auch große Demonstrationen mit bis zu 250.000 Teilnehmenden. Zuletzt demonstrierten zwischen 35.000–90.000 Menschen in Hannover gegen das Abkommen. Zentrum der Proteste ist Deutschland, wo die Ablehnung aller beteiligten Länder am Höchsten ist. Aber auch in Österreich, Luxemburg und Frankreich hat TTIP keinen guten Stand.
Intransparenz
Die Intransparenz der Verhandlung des Abkommens war von Anfang an ein großer Kritikpunkt. Die EU justierte nach und veröffentlichte scheibchenweise EU-Positionen zu einigen wenig umstrittenen TTIP-Verhandlungsmaterien. Die „konsolidierten Verhandlungstexte“, die den Stand der Verhandlungen wiedergeben, blieben weiter unter Verschluss, und US-Positionen werden gar nicht erst veröffentlicht. Abgeordnete können in einem besonders gesicherten Leseraum Einsicht in den Verhandlungsstand nehmen. Die bisher bekannten Dokumente haben die Kollegen bei correctiv.org gesammelt.
Werbestrategie der Befürworter
Der Bundesverband der Industrie (BDI) hat extra eine Werbeagentur angeheuert, die neoliberale Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ließ zur Großdemo der Gegner ein Boot mit Winkekatze durch die Hauptstadt fahren. Wirtschaftsminister Gabriel schaltete am Demo-Tag großflächige Anzeigen in Zeitungen und beschwört mit Sonderseiten die Vorteile des Freihandelsabkommens.
Netzpolitische Punkte in TTIP
Der jetzt veröffentlichte Text enthält einige Punkte mit netzpolitischem Bezug. Eine allererste Analyse des Leaks gibt einen Überblick über strittige Punkte. Andere netzpolitisch relevante Punkte verstecken sich wohl auch in TiSA, dem Trade in Services Agreement. Dieses wird seit 2012 unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt und soll Dienstleistungen wie Verkehr, Finanzen, Bildung oder Gesundheit liberalisieren. Wikileaks hat immer wieder Dokumente des TiSA-Abkommens veröffentlicht.
Wie geht es weiter?
Nach Veröffentlichung des TTIP-Textes besteht jetzt erstmals die Chance für alle Seiten, das Abkommen und seine Folgen richtig einzuschätzen. Noch ist nicht absehbar, wie sich mit der unfreiwilligen herbeigeführten Transparenz das Blatt wendet. Es kann sein, dass dies der Anfang vom Ende von TTIP ist.
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: Vorhabendokumentation: Diese Gesetze hat die Regierung letzten Monat entwickelt – oder gestrichen
Gibt die Vorhabendokumente nur an ausgewählte Journalisten & Lobbyisten: Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Tischbeinahe">Tischbeinahe</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>. : Vorhabendokumentation: Diese Gesetze hat die Regierung letzten Monat entwickelt – oder gestrichen Die Bundesregierung hat seit Mitte Januar 24 neue „bedeutsame Vorhaben“ entwickelt, 11 Vorhaben sind entweder erledigt oder aus den Schwerpunkten verschwunden. Insgesamt steigt damit die Anzahl wichtiger Projekte auf 106. Das geht aus der aktuellen Vorhabendokumentation hervor, die wir hier veröffentlichen.
Die Bundesregierung aktualisiert diese Liste regelmäßig, aus ihr lassen sich die Schwerpunkte der Regierungsarbeit erkennen. Aber die Liste soll geheim gehalten werden, um die „ungestörte interne Meinungsbildung“ nicht zu gefährden. Das haben wir erfahren, als wir einmal versucht haben, die Liste per Informationsfreiheitsanfrage anzufordern.
Wir finden, die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, welche Schwerpunkte die Regierung setzt und veröffentlichen sie trotzdem. Die netzpolitisch relevanten Themen haben wir zusammengefasst:
Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (neu)
Hier wird es spannend. Im Mai soll es einen Referententwurf für eine Änderung der TKÜ-Verordnung geben. Aufgrund der eingeführten Vorratsdatenspeicherung soll sie ergänzt werden…
…um Regelungen zum Treffen von Vorkehrungen für die Beantwortung von Auskunftsersuchen der Strafverfolgungsbehörden betreffend Telekommunikationsverkehrsdaten.
Da uns noch nichts zu diesem Vorhaben vorliegt, können wir zu diesem Zeitpunkt nicht beurteilen, in welche Richtung es geht. Aber wir werden beobachten und baldmöglichst berichten.
Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
Ziel des Gesetzes ist es, insbesondere den Schutz von Verbrauchern gegen die unzulässige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten zu verbessern.
Hier geht es darum, dass Verbraucherverbände bei Datenschutzverstößen klagen dürfen. Das erfreuliche Gesetz ist fertig und hat bereits den Bundesrat passiert,
jetzt muss es nur noch in Kraft treten.Korrektur: Es ist bereits in Kraft getreten.
Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes
Oder auch: Störerhaftung. Sachverständige haben bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss den Gesetzesentwurf der Bundesregierung scharf kritisiert, wir sind gespannt, ob sich bis zur finalen Abstimmung etwas an den Regelungen ändert.
Gesetz zur Reform des Urhebervertragsrechts
Im März soll der Gesetzesvorschlag ins Kabinett gehen, das Gesetz soll „die individualrechtliche Stellung der Kreativen“ stärken. Während der Entwurf unter anderem vom Börsenverein und der Produzentenallianz aus den Bereichen Film und Fernsehen kritisiert wurde, begüßte ver.di den Entwurf als „Schritt zur Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen der professionellen Medien- und Kulturschaffenden“.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie […] über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten […]
Im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie soll die Arbeitsweise von Verwertungsgesellschaften wie GEMA und VG-Wort neu geregelt werden. Laut iRights.info soll das Gesetz zu mehr Transparenz und Mitbestimmung der Künstler führen, sowie die Lizenzierung digitaler Werke vereinfachen.
Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze
Breitband für alle – das war eines der großen Vorhaben in der Digitalen Agenda. Das soll das DigiNetzGesetz ermöglichen, das unter anderem den Glasfaserausbau beschleunigen will. Ob das reicht, muss sich erst zeigen. Genauso, wer die Kosten trägt, denn diese Frage ist noch offen.
Strategie Intelligente Vernetzung
Die Bundesregierung entwickelt ressortübergreifend im Rahmen der „Digitalen Agenda“ eine Strategie zur Unterstützung des Ausbaus von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Bereichen Bildung, Energie, Gesundheit, Verkehr und Verwaltung.
In der Digitalen Agenda hat die Bundesregierung Nachholbedarf bei der „intelligenten Vernetzung“ von verschiedenen Infrastrukturbereichen mittels Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) festgestellt. Zur Behebung gibt es nun eine Strategie mit 36 Maßnahmen, die wir uns schon genauer angeschaut haben.
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
Regelungen zur zulässigen, aber auch zwingend erforderlichen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung – insbesondere von personenbezogenen – Daten.
Die Bundesregierung würde gern in jedem deutschen Haushalt Smart-Meter installieren. Diese „intelligenten Stromzähler“ haben jedoch ein Problem: Sie sammeln Daten, die viel auf die persönlichen Gewohnheiten der Bewohner rückschließen lassen und werden daher von Datenschützern kritisiert. Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der nun im Bundestag debattiert werden muss.
Legende:
- seit dem 19. Januar gestrichen
- seit dem 19. Januar hinzugekommen
- unverändert
- netzpolitisch relevant
Vorhabendokumentation der Bundesregierung (Auswahl)
Stand: 17. Februar 2016
- Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes
- Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben und der Allgemeinen Bundesbergverordnung
- Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes
- Strategie Intelligente Vernetzung
- Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile
- Gesetz zur Änderung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
- Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikations-Endgeräten
- Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung im Energiewirtschaftsgesetz
- Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
- Zweites Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes
- Bergverordnung für den Offshorebereich
- Gesetz zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich
- gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
- Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
- VO zur Pilotausschreibung zur Einbeziehung ausländischen Stroms
- Energiestatistikgesetz
- Jahreswirtschaftsbericht
- Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
- Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve
- Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts
- Verordnung zu durchschnittlichen Strompreisen in der Besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
- Rüstungsexportbericht für das Jahr 2015
- Nationales Reformprogramm 2016
- Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten
- Bundesbericht Energieforschung 2016
- Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
- Gesetz über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, finanzielle Leistungen und Unterstützungsmaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen
- Gesetz zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
- Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren
- Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken
- Zweites Gesetz über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR
- Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern
- Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
- Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen
- Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
- Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates
- Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
- Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
- Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzverordnung und nach dem Anfechtungsgesetz
- Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren
- Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Umweltstrafrecht
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenten für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung
- Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
- Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
- Gesetz zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von abhandengekommenem Kulturgut
- Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
- Gesetz zur Reform des Urhebervertragsrechts
- Gesetz zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes
- Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
- Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus
- Gesetz zu dem Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht
- Gesetz zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform
- Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen
- Gesetz zur Anpassung des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmter Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/92/EUV vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
- Erstes Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte
- Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
- Vierter Tragfähigkeitsbericht des BMF
- Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung
- Eckwertebeschluss für den Bundeshaushalt 2017 und Finanzplan 2020
- Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
- Gesetz zur Änderung steuerlicher Verordnungen
- Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung
- Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Arbeitsstättenverordnung und zur Änderung von Arbeitsschutzverrordnungen
- „Bundesteilhabegesetz“ insbesondere Reform der Eingliederungshilfe
- Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung
- Verhinderung des Missbrauchs von Werkvertragsverhältnissen sowie Weiterentwicklung der Arbeitnehmerüberlassung
- Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags zur Regelung über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken vom 25. Juni 2015
- Behindertengleichstellungsgesetz
- Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung
- Änderung des Gentechnikrechts
- Änderung Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
- Änderung des GAK-Gesetzes
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
- Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes
- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia
- Erweiterung der Beteiligung des Deutschen Engagements im Rahmen der Multidimensionalen integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali
- Fortsetzung der Unterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte
- Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
- Gesetz zur Förderung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern
- Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas
- Reform des Mutterschutzes
- Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
- Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
- Gesetz zur Reform der Pflegeberufe
- Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnverkehr
- 1. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung von Carsharingfahrzeugen
- Zweite Verordnung zur Änderung der sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes und luftrechtlicher Verordnungen
- Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze
- Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
- Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
- Verordnung zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften
- Änderung der Straßenverkehrsordnung
- Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien
- Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Einführung von Grundsätzen für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen
- Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer
- Erste Verordnung der Chemikalien-Sanktionsverordnung
- Siebte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und des Abwasserabgabengesetzes
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG
- Nationales Programm für Nachhaltigen Konsum
- Zustimmung der Bundesregierung zur Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris vom 12. Dezember 2015
- Bericht zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und zur Wohnungsbau-Offensive
- Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
- Drittes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungssförderungsgesetz
- Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Mikroelektronik 2016–2020: Grundlage für die Digitalisierung von Technik und Wirtschaft
- Berufsbildungsbericht 2016
- Bericht der Bundesregierung zum Deutschlandstipendium
- Novellierung des Kulturgüterschutzgesetzes
- Gesetz zur Neuregelung des Bundesarchivrechts
- Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
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: Verbraucherschützer sammeln Informationen zu Problemen in der „digitalen Welt“
: Verbraucherschützer sammeln Informationen zu Problemen in der „digitalen Welt“
Die vom Verbraucherzentrale Bundesverband neu gestartete Plattform „www.marktwaechter.de“ soll Erkenntnisse über Probleme von Verbrauchern im Finanzmarkt und in der digitalen Welt sammeln. Um strukturelle Probleme auszumachen, beispielsweise bei Verbraucherproblemen mit Streaming-Portalen, bündeln die Verbraucherschützer Informationen aus bundesweit rund 200 Beratungsstellen, einem Online-Formular und empirischen Untersuchungen:Mit den Erkenntnissen des Marktwächters Digitale Welt können der vzbv und die Verbraucherzentralen strukturelle Fehlentwicklungen am Markt, gesetzwidrige oder fragwürdige Geschäfts- und Tarifmodelle oder Vertriebspraktiken frühzeitig erkennen, sichtbar machen und an Aufsichtsbehörden wie die Bundesnetzagentur und die Datenschutzbeauftragten oder die Politik weitergeben. Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit, sprechen Warnhinweise aus oder machen mit Abmahnungen vom kollektiven Rechtsschutz Gebrauch.
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: Sachverständigenrat des BMJV präsentiert Verbraucherpolitische Empfehlungen für digitale Welt
: Sachverständigenrat des BMJV präsentiert Verbraucherpolitische Empfehlungen für digitale Welt Das Bundesjustizministerium leistet sich einen Sachverständigenrat für Verbraucherfragen und dieser hat heute in Berlin zwölf Empfehlungen zum Thema „Verbraucher in der Digitalen Welt – Verbraucherpolitische Empfehlungen“ vorgestellt.
Dominik Rzepka berichtet auf heute.de über die Präsentation: Peinliche Plattitüden für Heiko Maas.
Ihr Auftrag war klar: Neun Wissenschaftler sollten Verbraucherschutzminister Heiko Maas das Internet erklären, zum Beispiel wie Verbraucher online künftig sicherer Schuhe bestellen können. Herausgekommen sind nichts als Plattitüden. Am Ende waren sie sogar Maas selber peinlich. […] Doch herausgekommen ist: Nichts. Es fallen Sätze wie „Es darf keine Manipulation von Verbrauchern geben“ oder „Nur wenn es echten Wettbewerb gibt, funktionieren Märkte.“ Und eine der zwölf Empfehlungen, die Reisch und Büchel dem Justizminister in ihrem Gutachten mitgeben, lautet: „Die Digitale Welt hat aus Sicht von Verbrauchern heute schon Stärken und Schwächen und birgt auch zukünftig Chancen und Risiken.“ Na, wer hätte das gedacht?
Das soll aber nur der Auftakt sein, wir sind auf zukünftige Gutachten gespannt.
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: 500 Euro für PDFs: Ministerien gefährden mit Gebührenzwang Informationsfreiheit
CC BY-SA 3.0 Sebastian Terfloth : 500 Euro für PDFs: Ministerien gefährden mit Gebührenzwang Informationsfreiheit Statt Kosten der Verwaltung zu decken, sind Gebühren für Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Abschreckungsinstrument verkommen
Was ist die Transparenz der staatlichen Verwaltung wert? Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dürfen Behörden für die Bearbeitung von Anträgen Gebühren verlangen, für einfache Anfragen jedoch nicht. „Öffentliche Leistungen“ können dabei für einen Antragssteller nach dem Gesetz bis zu 500 Euro kosten. Gleichzeitig sollen die Gebühren aber „nicht abschreckend“ wirken.
Die Realität sieht jedoch anders aus. Zwei aktuelle Fälle zeigen, wie die Gebührenordnung des IFG missbraucht wird, um Anfragen aus der Bevölkerung abzuwehren:
Verkehrsministerium genügt eigenem Anspruch nicht
- Stichwort Deutsche Bahn: Für die Übersendung des Infrastrukturkatasters, einer Streckenmerkmalsliste, Messdaten und eines PDF veranschlagt das Verkehrsministerium die Höchstgebühr von 500 Euro plus Gebühren für Kopien. Das begründet sie mit dem Rechercheaufwand, der Beteiligung der Deutschen Bahn im Verfahren und „Prüfaufwand“.
Die Dokumente sind jedoch ohnehin schon (als PDF bzw. Excel-Tabelle) vorhanden und sollten damit auch keine Gebühren kosten. „Prüfaufwand“ an sich sollte gar kein Gebührenbestand sein, schließlich ist dieser Teil jeder einfachen Anfragenbearbeitung. Dass Kosten für die Beteiligung der Bahn entstehen (sofern tatsächlich schützenswerte Interessen des Staatskonzerns berührt sind), rechtfertigt nicht die Maximalgebühr. Schließlich werden noch Kosten für Kopien prognostiziert, die bei einer digitalen Bearbeitung der Daten aber auch nicht anfallen müssten.
Bei einem so wichtigen Thema wie der Öffnung von Daten der Bahn sollte das Verkehrsministerium erkennen, dass Transparenz der richtige Weg ist – und nicht die Abschreckung mit überzogenen Gebühren. Die Blockadehaltung der Behörde ist vor allem auch deswegen verwunderlich, weil das Verkehrsministerium in ihrem „Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung“ selbst das Ziel vorgibt, Beteiligung „transparent im Hinblick auf Informationen“ zu gestalten.
Bundesamt für Verbraucherschutz blockiert Verbraucherinformationen
- Stichwort Verbraucherschutz: Für die Beantwortung von acht einfachen Fragen zu ihrem Verbraucherschutzportal clewwa.de veranschlagt das Bundesamt für Verbraucherschutz ohne weitere Begründung ebenfalls den Maximalgebührensatz von 500 Euro. Dabei ließen sich die Antworten nach den Kosten, Nutzungsstatistiken und zum Datenschutz vermutlich mit einer einfachen Recherche innerhalb des Bundesamts beantworten.
Stattdessen drängt sich der Verdacht auf, dass das Bundesamt die Informationen verheimlichen will und dafür zur Gebührenkeule greift. Schließlich interpretiert das Bundesamt die Anfrage außerdem als IFG-Antrag, anstatt das ebenfalls einschlägige (und in Sachen Gebühren deutlich großzügigere) Vebraucherinformationsgesetz heranzuziehen.
Das grundsätzliche Problem bei den Gebühren: Jede Behörde kann ihre eigenen Gebühren mitunter recht willkürlich festsetzen. Das sieht dann etwa so aus, dass die Universität der Künste Berlin eine Anfrage kostenlos beantwortet, während die Freie Universität für eine gleichlautende Anfrage 250 bis 500 Euro berechnen will.
Das Auswärtige Amt weist gar in jeder Standard-Antwort auf IFG-Anträge unabhängig vom Inhalt daraufhin, dass die Anfrage bis zu 500 Euro kosten kann und wie hoch Personalkosten sind. Vor allem mit dem IFG unerfahrene Nutzer werden dadurch eingeschüchtert, statt zur Wahrnehmung ihres gesetzlich abgesicherten Rechts ermutigt zu werden.
Für etwa 10 bis 15 Prozent aller erfolgreichen IFG-Anfragen werden Gebühren berechnet (nicht inbegriffen also die wegen zu hoher Gebühren zurückgezogene Anträge). Dass das nicht so sein muss, zeigt das Umweltministerium: Das beantwortet Anfragen in der Regel schnell und auch kostenlos. Dies liegt vermutlich daran, dass es durch das über eine EU-Richtlinie durchgesetzte Umweltinformationsgesetz besonders für Anfragen aus der Bevölkerung sensibilisiert ist. Tatsächlich gibt es für Behörden die Möglichkeit, unter anderem „aus Gründen der Billigkeit“ auf die Erhebung von Gebühren zu verzichten, zumal die Bürokratie um Rechnungsstellungen nur weitere Kosten erzeugt.
Schließlich ist die Gebührenerhebung ohnehin nicht dazu gedacht, die durch IFG-Anträge anfallenden Kosten komplett zu decken. Wenn wir es mit dem Recht auf Informationsfreiheit ernst meinen, sollte es uns auch etwas wert sein. Deswegen muss das Informationsfreiheitsgesetz geändert werden und – wie schon in der Evaluation des Gesetzes vorgeschlagen – die derzeitige Kostenregelung aufgehoben und das Abschreckungsinstrument Gebühren abgeschafft werden. Transparenz und Bürgerbeteiligung dürfen den Staat etwas kosten, weil sie für die Demokratie essentiell sind. Für Bürger aber sollten sie kostenlos sein.
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Was tun bei Gebührenforderungen durch Behörden?- Freundlich antworten: Manche Behördenmitarbeiter gehen davon aus, dass IFG-Anfragen nicht kostenlos sein dürfen. Es lohnt sich, auf eine Gebührenschätzung mit einer freundlichen Erklärung des Anliegens zu reagieren.
- Andere Gesetze benutzen: Für Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) werden bis zu einem Aufwand von 1000 Euro teilweise gar keine Gebühren fällig
- Auf Billigkeit hinweisen: Für Empfänger von Transferleistungen können Behörden von Gebühren absehen
- Vermittlung einschalten: Die Bundes- und die Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vermitteln in Fällen von zu hohen Gebühren mit Behörden
- Crowdfunding: Bei interessanten Anfragen kann es sich lohnen, von verschiedenen Personen Geld für den Gebührenbetrag einzuwerben
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: Sehr schön: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat wieder Facebook u.a. wegen AGB abgemahnt
: Sehr schön: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat wieder Facebook u.a. wegen AGB abgemahnt
Sehr schön: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen Facebook erneut ein Unterlassungsverfahren wegen zahlreicher Rechtsverstöße eingeleitet und das Unternehmen abgemahnt. Nach Auffassung des vzbv verstoßen insgesamt 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie gegen geltendes Recht. Aus der Pressemitteilung:
Kostenlos ist nicht kostenlos
In diesem Kontext ist die Aussage auf der Startseite „Facebook ist und bleibt kostenlos“ aus Sicht des vzbv irreführend. Es ist bekannt, dass Facebook sein Geld mit und durch Werbung verdient. Aber dem einzelnen Verbraucher sollte vor Augen geführt werden, dass es sich bei seinen Daten um ein kostbares und eigentlich unbezahlbares Gut handelt.
19 unzulässige KlauselnFacebook hatte zum 30. Januar 2015 seine Datenrichtlinie und Nutzungsbedingungen geändert. 19 Klauseln sind aus Sicht der vzbv rechtswidrig – etwa die Klarnamenpflicht oder fehlende Einwilligungen in die Datenverwendung personenbezogener Daten in Verbindung mit Werbung. Vor allem die Bestimmungen in der Datenrichtlinie sind aus Sicht des vzbv intransparent. Für den Verbraucher erschließt sich nicht auf den ersten Blick, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden.
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: If your shop assistant was an app (hidden camera)
: If your shop assistant was an app (hidden camera) Lustige Idee einer dänischen Verbraucherorganisation: In einem Video anschaulich visualisieren, welche Daten online bei einem Bezahlvorgang erhoben werden. If your shop assistant was an app (hidden camera).
A large number of apps demand access to your private information such as location, contacts and text messages. How would you react if real people demanded the same?
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: Maas kündigt Klagebefugnisse gegen Datenschutzverstöße für Verbraucherschützer an
: Maas kündigt Klagebefugnisse gegen Datenschutzverstöße für Verbraucherschützer an Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas hat laut spiegel.de einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Nutzern das Aussteigen aus Verträgen mit Internetunternehmen nicht mehr nur schriftlich, sondern auch in Textform ermöglichen soll. Außerdem soll Verbraucherschutzverbänden das Klagen gegen Internetkonzerne wegen Datenmissbrauchs ermöglicht werden. Bisher waren Klagen von Organisationen nur dann möglich, wenn Geschäftsbedingungen gegen Datenschutzrecht verstoßen haben. Privatnutzer, deren Daten in einem konkreten Fall missbräuchlich von Unternehmen genutzt wurden, hatten nur die Möglichkeit, selbst gegen die Rechtsverletzung vorzugehen. Das stellt aber eine praktisch kaum zu überwindende Hürde für einen einzelnen Verbraucher dar und es kam folglich kaum zu realen Sanktionen. Staatssekretär im Verbraucherministerium Gerd Billen, sagte der dpa zur Motivation der Neuregelung:
Verbraucher sind in vielen Fällen überfordert, sich alleine gegen ein großes Unternehmen durchzusetzen […] Ziel ist, schlagkräftiger gegen zweifelhafte Angebote vorzugehen.
Die jetzt vorgesehene Änderung entspräche den Zielsetzungen aus dem Koalitionsvertrag, dem zufolge bessere Möglichkeiten geschaffen werden sollen, gegen Datenmissbrauch im Internet vorzugehen. Dieses Ziel hatte Maas bei seiner Kabinett-Youtube-Vorstellung im März (ab 2:40) nochmals hervorgehoben:
Wir wollen ein Verbandsklagerecht einführen, dass nicht jeder selber gegen die große Macht von Google oder anderen einen Rechtsstreit anfangen muss, sondern das sollten Verbraucherschutzverbände tun.
Maas sagte dem Spiegel gegenüber er erhoffe sich von einem effektiveren Klagerecht eine Sensibilisierung der Unternehmen für den Umgang mit Kundendaten, da diese nun nicht mehr darauf hoffen könnten, ungeschoren davonzukommen. Eine erfreuliche Nachricht und ein notwendiger erster Schritt. Wie sehr man sich wirklich freuen darf, können wir aber erst beurteilen, wenn uns der Wortlaut des Gesetzesentwurfes vorliegt, auf den sich der Spiegel beruft.
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: Maas fordert Provider zum besseren Kundendatenschutz auf – Aber können die wirklich was für die Passwortpanne?
: Maas fordert Provider zum besseren Kundendatenschutz auf – Aber können die wirklich was für die Passwortpanne?
In diesem Jahr wurden bereits zwei größere Datenpannen bekannt: Zuerst informierte das BSI im Januar nach einiger zweifelhafter Verzögerung darüber, dass ein Datenträger mit 16 Millionen Accountzugangsdaten gefunden worden sei und letzte Woche hat der Spiegel verkündet, man habe weitere 18 Millionen Datensätze sichergestellt. Das BSI gab heute bekannt, dass ursprünglich 21 Millionen Accountdaten vorgelegen hätten, aber nach „Bereinigung“ noch 18 übrig geblieben wären. Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas hat dabei Handlungsbedarf erkannt und forderte die Diensteanbieter auf, sich besser um die Sicherung der Kundendaten zu kümmern.Wie er das durchsetzen will verrät er bisher nicht. Bei der Youtube-Reihe der Bundesregierung „Das Kabinett stellt sich vor“ hatte er jedoch unabhängig von dem derzeitigen Problemfall versprochen, sich mehr für die Klagerechte der Verbraucher einsetzen zu wollen:
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: Googles Versteckspiel
: Googles Versteckspiel David gegen Goliath. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat ihre Steinschleuder ausgepackt und getroffen: Das Landgericht Berlin hat insgesamt 25 aktuelle Vertragsklauseln des US-Konzerns Google für rechtswidrig erklärt.
„Das Urteil ist ein wichtiges Signal an die IT-Unternehmen. Sie müssen in Sachen Datenschutz umdenken und deutsche Datenschutzbestimmungen und Verbraucherschutzvorschriften ernstnehmen“, sagte VZBV-Chef Gerd Billen.
Besonders stören sich die Verbraucherschützer an vagen Formulierungen wie „möglicherweise“ oder „unter Umständen“ in den AGBs von Google. Ob nun Standorte, Geräteinformationen oder personenbezogene Daten: Den Verbrauchern bliebe laut VZBV unklar, was genau wann erfasst und miteinander verknüpft wird. Weiterhin könnten Daten auch ohne Zustimmung erfasst, ausgewertet und verarbeitet werden.
Sind die aktuellen Google-AGBs also in erster Linie ein beschönigendes Versteckspiel vor den Nutzern? Zumindest kann man beim Blick ins Google-Archiv stutzig werden. Ausdrücke wie „möglicherweise“ „gegebenenfalls“ oder „unter Umständen“ sucht man in den Datenschutz- und Nutzungsbedingungen von 2001 vergeblich. Zwölf Jahre später: Im aktuellen Text stehen diese Formulierungen ganze 23 Mal.
Der vergleichender Blick in die AGBs lohnt sich sowieso (alles vom Juni 2013):
Wir erfassen möglicherweise gerätespezifische Informationen (beispielsweise das von Ihnen verwendete Hardware-Modell, die Version des Betriebssystems, eindeutige Gerätekennungen und Informationen über mobile Netzwerke, einschließlich Ihrer Telefonnummer). Google verknüpft Ihre Gerätekennungen oder Telefonnummer gegebenenfalls mit Ihrem Google-Konto. […] Wenn Sie unsere Dienste nutzen oder von Google bereitgestellte Inhalte aufrufen, erfassen und speichern wir bestimmte Daten gegebenenfalls in Serverprotokollen.[…] Bei der Nutzung standortbezogener Google-Dienste erheben und verarbeiten wir möglicherweise Informationen über Ihren tatsächlichen Standort.
2001 klangen viele Sätze noch deutlich griffiger:
Google registriert und speichert mit jeder Suchanfrage Informationen wie Tageszeit, Browser-Typ, Browser-Sprache und IP-Adresse. Diese Informationen werden benutzt, um unsere Daten zu überprüfen und den Service für den Nutzer zu verbessern.
Die Google-Klage ist nicht der erste juristische Protest des VZBV gegen internationale Internet- und Technikkonzerne. Nach Klagen des Verbands erklärte das Landgericht Frankfurt am Main im Juni zwölf Vertragsklauseln für den Samsung App-Store für unwirksam.
Auch 15 Klauseln von der deutschen Apple-Website hat der VZBV beanstandet. Im Mai erklärte das Landesgericht Berlin acht davon für illegal. In sieben Fällen gab Apple vorher eine Unterlassungserklärung ab. Auch bei dieser Klage des Verbands ging es um die verschleierte Nutzung der Daten, darum, dass unklar blieb wie personenbezogene Daten verarbeitet werden und welche „strategischen Partner“ auf welche Daten Zugriff haben. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Apple hat beim Kammergericht Berlin erfolgreich Berufung dagegen eingelegt.
Verbraucherschützer können oft nicht klagen
Klagen gegen Google, Apple, Samsung und andere sind für die Verbraucherschützer oft nicht leicht. Nach deutschem Recht kann der VZBV nur vor Gericht gehen, wenn die Daten-Praktiken überhaupt Gegenstand der AGBs sind. Es klingt verrückt, aber wenn völlig ohne Vertrags- und Rechtsgrundlage Daten erhoben werden, können zumindest die Verbraucherzentralen rechtlich nichts ausrichten. „Wir brauchen dringend eine erweiterte Klagebefugnis“, forderte VZBV-Chef Billen deshalb.
Auch am Beispiel des Google-Urteils wird deutlich, wie deutsches Recht mit den Geschäftspraxen der internationalen IT-Konzerne kollidiert. Es wird sich zeigen, ob das Urteil wirklich ein „wichtiges Signal“ senden wird, wie der Verbands-Chef es formuliert hat. Google hat jedenfalls bereits angekündigt gegen das Urteil Berufung einzulegen.
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: Verbraucherzentrale NRW drosselt Deutsche Telekom (Update)
: Verbraucherzentrale NRW drosselt Deutsche Telekom (Update)
Die Verbraucherzentrale NRW hatte im Mai die Deutsche Telekom aufgefordert, ihre umstrittenen DSL-Tarife mit Drosselung zurückzunehmen. Die Verbraucherschützer kritisierten eine “unangemessene Benachteiligung” und eine Verletzung der Netzneutralität. Da sich die Deutsche Telekom nicht von ihren Plänen abbringen ließ, hat die Verbraucherzentrale NRW vor dem Landgericht Köln geklagt. Das Landgericht Köln gab der Verbraucherzentrale NRW nun Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig (Az. 26 O 211/13, nicht rechtskräftig).Dies gilt für Call-&-Surf-Tarife mit einer maximalen Übertragungsgeschwindigkeit von 50 Mbit/s oder mehr. Für Tarife auch mit geringeren Geschwindigkeiten hat die Telekom zudem anerkannt, dass eine Drosselung auf 384 kbit/s unzulässig ist. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, müsste die Telekom die Passagen aus betroffenen Flatrate-Verträgen streichen und dürfte sich auch gegenüber ihren Kunden nicht mehr auf diese berufen. Für eine Surf-Bremse bestünde dann keine wirksame Rechtsgrundlage. Auch die Bevorzugung Telekom eigener Dienste gegenüber denen der Konkurrenz wäre damit vom Tisch.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Deutsche Telekom wird sicher Berufung einlegen. Wir sind gespannt, wie es weiter geht und wünschen der Verbraucherzentrale NRW viel Erfolg beim weiteren Weg durch die Instanzen.
Wir brauchen eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität!
Was aber auch klar sein sollte: Hier geht es um Marketing und Verbrauchertäuschung. Wenn die Deutsche Telekom einfach den Begriff Flatrate weglässt und durch eine andere krative Wortschöpfung ersetzt, dürfte sich nicht viel an den Drosselkom-Plänen ändern. Eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität ist immer noch dringend notwendig und muss von der kommenden Bundesregierung endlich angegangen werden.
Update: Die Pressemitteilung des Landgericht Köln schreibt:
Mit dem Begriff „Flatrate“ verbinde der Durchschnittskunde jedenfalls bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung werde durch die Drosselung empfindlich gestört, weil etwa im Fall von VDSL-Verträgen mit besonders hoher Übertragungsgeschwindigkeit weniger als 10 % der ursprünglich vereinbarten Mindestübertragungsgeschwindigkeit zur Verfügung stünden. In Zeiten mit stetig steigendem Bedarf an einem schnellen und kontinuierlich leistungsfähigen Internet insbesondere im Hinblick auf das Streaming von Fernsehen und Filmen betreffe auch eine Drosselung auf 2 Mbit/s – so die Kammer – ein breites Publikum und nicht nur sog. „Power User“.
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: Geschlossene Plattformen zerstören Verbraucherrechte
: Geschlossene Plattformen zerstören Verbraucherrechte Dieser Text von Michael McNeff (halfpricadigital.co.uk)erschien zu erst auf edri.org unter der Lizenz Creative Commons CC-BY. Übersetzt von Nicolas Fennen.
Können sie ihre gebrauchten Apps für iOS oder Android weiterverkaufen? Wie sieht es mit ihren Videospielen aus, die sie im Shop von Valves Spieleplattform Steam erworben haben?
Die Antwort lautet ja und nein. Rechtlich ist es ihnen erlaubt ihr Apps und bei Steam gekauften Spiele weiter zu verkaufen, wenn sie in der EU vermarktet wurden. In der Praxis jedoch verbieten die Anbieter wie Apples App Store oder Valves Steam Shop, die Lizenzen ihrer zuvor gekauften Software an andere Nutzer weiter zu geben, was es für Nutzer unmöglich macht ihre Apps und Spiele weiter zu verkaufen.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall UsedSoft gegen Oracle aus dem letzten Sommer, hat der Rechteinhaber die exklusiven Vermarktungsrechte abgegeben, wenn für eine Software gezahlt wurde und dem Nutzer damit eine Lizenz zur Nutzung der Software über unbegrenzte Zeit gewährt wurde. Selbst wenn das Lizenzabkommen einen Weiterverkauf verbietet, darf der Rechteinhaber einen Weiterverkauf nicht bekämpfen. Das trifft gleichermaßen auf erworbene Software auf physischen Medien (CD oder DVD) sowie auf heruntergeladene Software zu. Folglich sind Verbraucher in der EU rechtlich dazu berechtigt einen Großteil ihrer Apps und Spiele weiter zu verkaufen.
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: Verbraucherschützer wollen „Kreativität der Masse“ legalisieren
: Verbraucherschützer wollen „Kreativität der Masse“ legalisieren In einem gestern präsentierten Positionspaper (PDF) fordern der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde (Grüne) und Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), eine Neuausrichtung des Urheberrechts. Neben einer Reihe von begrüßenswerten Vorschlägen wie zum Beispiel, die Privatkopie als Nutzerrecht zu verankern, findet sich darin auch ein Punkt 5 zum Thema „Kreativität der Masse“:
Ein modernes Urheberrecht muss Gestaltungsformen und Kulturpraktiken wie Collagen, Remixe oder Mashups, die urheberrechtlich geschützte Inhalte verwenden, ermöglichen. Solche Kulturformen weisen ein enormes kulturelles und wirtschaftliches Potenzial auf, das es in einer modernen Gesellschaft zu nutzen gilt. Die gegenwärtigen Regelungen im Urheberrechtsgesetz sind jedoch nicht geeignet, das Phänomen der „Kreativität der Masse“ zu regeln. Vielmehr errichtet das geltende Recht Beschränkungen, die nicht nur innovationshemmend sind, sondern solche Kulturformen regelrecht an den Rand der Legalität drängen. Hier braucht es gesetzliche Lösungen, die diesen Gestaltungsformen und Kulturpraktiken einen angemessenen Raum geben.
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: Verbraucherschutzminister aller Bundesländer fordern einstimmig gesetzliche Verankerung der Netzneutralität
: Verbraucherschutzminister aller Bundesländer fordern einstimmig gesetzliche Verankerung der Netzneutralität Das Prinzip der Netzneutralität soll im Telekommunikationsgesetz gesetzlich verankert werden. Das fordert auch die Konferenz der Verbraucherschutzminister der Länder. „Nur die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität sichert Informations- und Meinungsfreiheit im Internet“, so die Minister.
Nach den Verbraucherzentralen nehmen sich auch die Verbraucherschutzministerien dem Thema Netzneutralität an. Die von Grünen geführten Verbraucherschutzministerien Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben zusammen Vorschläge für Verbraucherschutz in der digitalen Welt eingebracht, darunter „die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz (TKG)“:
„Ein sachlich ungerechtfertigtes Verlangsamen, Benachteiligen oder Blockieren von Diensten im Internet muss zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtlich untersagt werden“, sagte Bonde. Ein neutrales Netz sei dadurch geprägt, dass es frei von Diskriminierung sei und Datenpakete unabhängig von ihrer Qualität, ihrer Quantität, von der verwendeten Anwendung, den genutzten Diensten, den Inhalten sowie ungeachtet von Sender und Empfänger gleichberechtigt transportiere. „Netzneutralität ist der Schlüssel für ein freies und offenes Internet“, betonte der Minister. Sie sei gleichermaßen wichtig für Innovation und Wirtschaftswachstum wie auch für uneingeschränkten Zugang zu Informationen. Darüber hinaus sichere Netzneutralität das Recht der Nutzerinnen und Nutzer auf Meinungsfreiheit.
Auf der Konferenz der Verbraucherschutzminister der Länder letzte Woche wurde dieser Vorschlag angenommen. Der Minister aus BaWü dazu:
Dass die Länder auf unseren Antrag hin den Bund einstimmig auffordern, endlich die bestehenden Möglichkeiten zu nutzen, um die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, ist ein starkes Signal Richtung schwarz-gelbe Bundesregierung. Es muss verhindert werden, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern Nachteile entstehen, wenn ein Telekommunikationsunternehmen eigene Angebote bevorzugt oder Internetdienste sachlich ungerechtfertigt verlangsamt, benachteiligt oder blockiert. Nur die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität sichert Informations- und Meinungsfreiheit im Internet.
Auch die anderen Vorschläge sind unterstützenswert:
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: Gesucht: Nutzer, denen die Gewährleistung eines gerooteten Gerätes versagt wurde
: Gesucht: Nutzer, denen die Gewährleistung eines gerooteten Gerätes versagt wurde Dies ist ein Gastbeitrag von Erik Albers von der Free Software Foundation Europe.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) – ein vom Bundesministerium für Verbraucherschutz geförderter Verein – hat auf ihrem Portal Surfer haben Rechte das Thema Rooting vs Gewährleistung aufgegriffen. Speziell geht es in diesem Beitrag um das sogenannte ‚rooting’ von Android-Smartphones. Darunter versteht man den vollen Zugriff auf das eigene Mobilgerät um Daten und Programme nach Belieben zu installieren – beispielsweise auch alternative Betriebssysteme. Die meisten Hersteller gewähren ihren Nutzern dieses Recht auf eigene Gerätehoheit allerdings nicht. Die Verbraucherzentrale Bundesverband stellt dazu fest:
Rechtsexperten sind sich einig, dass das Rooting zu privaten Zwecken zwar strafrechtlich unbedenklich, allerdings vertragsrechtlich höchst umstritten ist. Denn viele Hersteller akzeptieren in der Praxis keinerlei gesetzliche Gewährleistungsansprüche mehr, wenn das Gerät gerootet wurde. Dabei ist es unerheblich, wann der Schaden eingetreten bzw. worauf er zurück zu führen ist.
Diese Praxis stößt bei der VZBV auf Unverständnis. Wie wir bereits berichtet haben, hat die Free Software Foundation Europe dazu bereits eine Stellungnahme veröffentlicht. Demnach schreibt die EU-Richtlinie 1999/44/EG vor, dass die Gewährleistung auch im Falle des ‚rootens’ oder ‚flashens’ erhalten bleibt. Die Verbraucherzentrale Bundesverband schließt sich diesem Ergebnis an und schreibt es „gilt auch weiterhin das Gewährleistungsrecht, selbst wenn das Telefon gerootet wurde“.
Um dieses Thema in Zukunft verstärkt in den Fokus zu nehmen, sucht die VZBV nun Nutzer, die ihr Android-Smartphone gerootet haben und denen daraufhin vom Händler die gesetzliche Gewährleistung versagt wurde. Wenn ihr also mit diesem Problem konfrontiert seid oder wart, dann nutzt bitte das angebotene Kontakformular und helft mit, eine klare Rechtslage zu schaffen.
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: Ilse Aigner vs. Facebook: Datenschutz-Kritik der Verbraucherschutz-Ministerin war mehr Show als Druck
Bundesministerin Aigner mit Marne Levine, Vice President Global Policy Facebook, Quelle: BMELV : Ilse Aigner vs. Facebook: Datenschutz-Kritik der Verbraucherschutz-Ministerin war mehr Show als Druck Im direkten Kontakt mit Facebook war Verbraucherschutz-Ministerin Ilse Aigner weniger kritisch als gegenüber der Öffentlichkeit. Das geht aus E‑Mails des Ministeriums an das soziale Netzwerk hervor, die wir an dieser Stelle veröffentlichen. Aus Protest gegen Datenschutz-Verstöße hatte Aigner Facebook medienwirksam verlassen – im direktem Gespräch gab es aber weniger politischen Druck als höfliche Fragen.
Im Juni 2010 ist die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner (CSU) sehr medienwirksam aus Facebook ausgestiegen:
Als Verbraucherschutzministerin kann und will ich es nicht akzeptieren, dass ein Unternehmen wie Facebook gegen das Datenschutzrecht verstößt und die Privatsphäre seiner Mitglieder ignoriert. Damit ist das Thema für mich noch nicht erledigt: Ich trete aus, aber ich bleibe dran! Ich bleibe im Gespräch mit der Spitze von Facebook, und ich werde so lange nicht ruhen, bis sich der Datenschutz entscheidend verbessert hat.
Marvin Oppong hat für heise online mal angefragt, wie den diese Kommunikation mit Facebook aussah:
Interne Dokumente ihres Ministeriums, die heise online vorliegen, zeigen jedoch, dass die Ministerin in den Medien weitaus kritischer gegenüber Facebook auftrat, als ihr Haus den US-Riesen hinter den Kulissen in die Pflicht nahm.
Die Dokumente des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) umfassen 74 Seiten Schreiben und E‑Mails des Aigner-Ministeriums an Facebook sowie E‑Mails, die Beamte des Ministeriums untereinander in Sachen Facebook austauschten. Die Dokumente stammen aus der Zeit zwischen Juni 2011 und Juni 2012 und damit aus der Hochphase der Auseinandersetzung zwischen der Ministerin Aigner und Facebook.
Da heise leider die Original-Dokumente nicht mitliefert, haben wir die auchmal angefragt und auch erhalten:
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: 1&1 bestätigt: Gewährleistung auch nach Flashen
: 1&1 bestätigt: Gewährleistung auch nach Flashen Nach unserem Artikel über die Gewährleistung beim Rooten und Flashen bekamen wir die Rückmeldung eines Lesers, bezüglich einer Anfrage bei 1&1, in der sich auf unseren Artikel bezogen wurde. In der Antwort bestätigt 1&1, dass die Gewährleistung erhalten bleibt. Hier der ausführliche Schriftwechsel:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die FSFE (Free Software Foundation Europe) hat vor kurzem geprüft, ob das Rooten/Flashen eines Smartphones gegen die EU-Richtlinie 1999/44/CE hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche eines Kunden verstößt. Das juristische am kam zu der Ansicht das dem nicht so ist. Somit müssten sie als Anbieter auch bei einem gerooteten/geflashen Gerät einer Gewährleistung stattgeben.
Zitat von Netzpolitik.org: „Das juristische Team der FSFE hat dazu nun eine Stellungnahme veröffentlicht. Diese kommt zu dem Ergebnis: Die EU-Verordnung 1999/44/CE schreibt vor, dass die Gewährleistung auch im Falle des Rootens oder Flashens erhalten bleibt. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass der Defekt durch das Rooten oder Flashen verursacht wurde – was laut Carlo Piana und Matija Šuklje nur in Ausnahmefällen gegeben ist – kann der Hersteller die Gewährleistung verweigern.“
Quellen:
http://piana.eu/root
https://netzpolitik.org/2012/garantieanspruch-auch-nach-rooten-und-flashen-von-geraten/
http://www.androidnext.de/news/root-flash-eu-richtlinie/Ich würde sie bitten dies zu Prüfen und mich über das Ergebnis schnellstmöglich zu informieren da ich nun seit Februar 2012 auf das ICS-Update für mein Galaxy S2 von 1&1 warte und langsam nicht mehr warten möchte, wegen dem Restart-Bug und dem erhöhten Akkuverbrauch unter Android 2.3.
Mit freundlichen Grüßen
Die Antwort von 1&1:
Sehr geehrter Herr *****,
vielen Dank für Ihre E‑Mail zu Ihrem Samsung Galaxy S2. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Die Gewährleistung bleibt auch nach dem Flashen Ihres Gerätes erhalten. Die Gewähleistung wird durch den vom Hersteller autorisierten und zertifizierten Reparaturdienstleister übernommen.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Also weiterhin viel Erfolg beim befreien Eurer Telefone, Tablets und anderen Geräten.
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: „Deutscher Datenschutzrat Online-Werbung“ ist Datenschutz-Greenwashing
: „Deutscher Datenschutzrat Online-Werbung“ ist Datenschutz-Greenwashing Der Zentralverband der Anzeigenwirtschaft und der Bundesverband Digitale Wirtschaft haben heute den „Datenschutzrat Online-Werbung“ vorgestellt. Das habe ich drüben bei der Digiges gepressebloggt: „Deutscher Datenschutzrat Online-Werbung“ ist Datenschutz-Greenwashing.
„Solche Selbstregulierungsinitiativen sind nur der Angst vor Rechtsdurchsetzung geschuldet, man versucht damit die kommenden europäischen Datenschutzregeln möglichst stark zu verwässern. Mit Datenschutz hat das allerdings wenig zu tun – viel mehr mit knallharten Geschäftsinteressen. Dieser vorgebliche Datenschutzrat löst kein einziges Datenschutzproblem, er dient offensichtlich zu dem, was im Umweltbereich als Greenwashing bezeichnet wird. Die Onlinewerbewirtschaft speichert das Surfverhalten quer durch das Web und ignoriert dabei auch geltendes europäisches Datenschutzrecht.“
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: Gewährleistungsanspruch auch nach Rooten und Flashen von Geräten
: Gewährleistungsanspruch auch nach Rooten und Flashen von Geräten Im Februar hatte der FoeBuD und die FSFE die Free-Your-Android-Kampagne gestartet (wir berichteten). Bei Vorträgen und Workshops zu dem Thema gab es immer wieder Bedenken von Teilnehmern, ob der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn das Gerät selbst gerootet und/oder das Betriebssystems ersetzt wird.
Das juristische Team der FSFE hat dazu nun eine Stellungnahme veröffentlicht. Diese kommt zu dem Ergebnis: Die EU-Verordnung 1999/44/CE schreibt vor, dass die Gewährleistung auch im Falle des Rootens oder Flashens erhalten bleibt. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass der Defekt durch das Rooten oder Flashen verursacht wurde – was laut Carlo Piana und Matija Šuklje nur in Ausnahmefällen gegeben ist – kann der Hersteller die Gewährleistung verweigern.
Vorausgesetzt ihr habt das Gerät als privater Verbraucher innerhalb der europäischen Union erworben, muss der Händler in den vorgeschriebenen zwei Jahren auftretende Schäden beheben, oder euch das Gerät ersetzen.
Update: Danke an Fidel für die Kommentare. Es geht um Gewährleistung (statutory warranty), nicht um Garantie (voluntary warranty). Wir haben daraufhin „Garantie“ in „Gewährleistung“ geändert.