Verbraucherschutz

  • : 3sat neues zu Besuch
    3sat neues zu Besuch

    Gerade war „3sat – neues“ hier und hat mich zum Thema „nach Hause telefonieren / Spyware“ in Zusammenhang mit Verbraucherrechten befragt. Das Ergebnis wird u.a. am Sonntag um 16:30 Uhr gesendet.

    Der Einbruch in den PC

    Die Nutzung des Internets und damit auch die Nutzung des PCs gewinnen immer mehr an Bedeutung. Kaum ein Haushalt ist mehr ohne einen eigenen Rechner. Doch aufgrund der schnellen Verbreitung und der nicht vorhandenen Transparenz der Betriebssystems Windows XP und demnächst auch VISTA steigt auch die Gefahr der Datenspionage. Im Hintergrund telefonieren die Systeme teilweise selbständig und ohne das Wissen der Nutzer mit irgendwelchen Servern. Schlimmer noch sind Angriffe auf passwortgeschützte Privatbereiche, die der User ebenfalls nicht bemerkt. neues zeigt was im Hintergrund des PCs passiert!

    2. Oktober 2006 9
  • : Interview mit Lessig über DRM und die Read/Write Society
    Interview mit Lessig über DRM und die Read/Write Society

    Der schweizer Tagesanzeiger hat ein längeres und sehr lesenswertes Interview mit Lawrence Lessig: «Es geht um viel mehr als um Hollywood»

    Also nutzt die Industrie die aktuelle Diskussion, um ihre Rechte auszudehnen?

    Genau. Das Internet ermöglicht plötzlich Zugriffsarten, welche die Menschen bisher nicht hatten. Tatsächlich liesse sich einiges davon mit dem strapazierten Begriff «Piraterie» qualifizieren. Vor allem aber hat die Copyright-Industrie begriffen, dass jetzt ihre Zeit für die Definition der Regeln in einem neuen Zeitalter gekommen ist. Sie nutzt die Gunst der Stunde für eine gnadenlose Schlacht um die Definition der Rechte.

    Damit macht sie sich aber bei ihren Kunden sehr unbeliebt. Hätten sanftere Methoden nicht mehr Aussicht auf Erfolg?

    Es ist eine langfristige Strategie. Zunächst sehen wir ein aggressives Monstrum, das Studenten und Grossmütter vor Gericht zerrt. Aber das ist nur die Schocktherapie, die den Einbau weiterer Schranken in die Infrastruktur des Internets vorbereitet. Diese werden uns radikal einschränken. Künftige Geräte werden kein Material mehr abspielen, das der Industrie nicht in den Kram passt.

    Was halten Sie von Digital Rights Management, kurz DRM?

    Das ist eine Problemlösung, die selber eine Reihe grösserer Probleme schafft. Die Auswirkungen sind dieselben, wie wenn Sie das Gift DDT gegen Unkraut spritzen: Das Unkraut ist garantiert tot – aber zugleich haben Sie einen Haufen ekliger Umweltprobleme.

    Können Sie das konkreter formulieren?

    DRM löst einen winzigen Teil des ganzen Problemkreises: Es rettet das Geschäftsmodell der Industrie, welche kommerzielle Inhalte produziert. Aber DRM sperrt Kultur in technischen Geräten ein – und die Maschine gibt Ihnen nur Zugriff, wenn Sie den richtigen Schlüssel haben. Das bedeutet wahrscheinlich, dass wir in zehn Jahren überhaupt keinen Zugriff mehr darauf haben, weil sich die Software ändert. Die Bücher aus dem 16. Jahrhundert hingegen können wir heute noch lesen, wir müssen sie nur aufschlagen.

    [via]

    Am Freitag Abend wird Lessig auf der Wizards of OS 4 zu dem Thema „The Read-Write Society“ eine Keynote halten:

    I’ve been building a meme about read-write vs. read-only society. The 20th century was the only read-only century in human history, totalitarian, centralizing, controlling. The 21st is the return to read-write.

    12. September 2006 4
  • : Apple und Lenovo weisen Kritik an Greenpeace-Ranking zurück
    Apple und Lenovo weisen Kritik an Greenpeace-Ranking zurück

    Lenovo und Apple haben beleidigt auf das Greenpeace Konzern-Ranking reagiert, worüber wir gestern berichtet hatten. In dem Ranking ging es darum, welche grossen Elektro-Konzerne am besten ihre Nachhaltigkeits-Hausaufgaben gemacht haben, mittlerweile auf Schadstoffe verzichten und ein Recycling ihrer Produkte anbieten.

    Lenono verwendet laut Greenpeace immer noch die Gefahrstoffe PVC (Plastik) und BFR (bromierte Flammschutzmittel) und nehme nicht in allen Ländern Geräte zurück. Ein Lenovo-Sprecher erklärte gestern laut de.internet.com, dass sein Unternehmen sich weltweit an die notwendigen Umweltschutznormen halte oder sie sogar übertreffe. Das Greenpeace-Ranking zeige nicht, was Lenovo tatsächlich für die Natur tut. Geschäftsleute könnten z.B. ihre Geräte recyclen lassen, aber das würde man nicht auf die Homepage schreiben. Soso.

    Apple wurde kritisiert, weil das Unternehmen keine Lite mit verwendeten gefährlichen Substanzen transparent publizieren würde. Es gäbe auch kein klares Bekenntnis, auf BFR- und PVC-Substanzen zu verzichten. Pluspunkt machte Apple dadurch, dass sie wenigstens keinen Elektromüll exportieren würden. Apple wiederum ist der Meinung, dass die Kritierien falsch angelegt seien. Noch würde eine kleine Menge Quecksibler in den Flachbildschirmen verwendet werden, aber man schaue sich nach Alternativen um. Röhrenmonitore mit Kadmium seien aus dem Programm genommen worden.

    30. August 2006 6
  • : Mit Amazon per PGP/GPG kommunizieren?
    Mit Amazon per PGP/GPG kommunizieren?

    Felix Becker möchte gerne eine Mailsignierung und/oder Verschlüsselung per PGP/GPG in der Kommunikation mit dem Online-Händler Amazon verwenden. Beim dortigen Support wurde ihm mitgeteilt, dass dies technisch kein Problem darstellen dürfte. Allerdings dürfen die wohlgesonnenen Programmierer dort nichts entscheiden und deren Vorgesetzte brauchen anscheinend genug Kunden-Feedback, um eine solche Massnahme in Auftrag zu geben. Deswegen die Bitte von Felix Becker:

    Schickt bitte mit dem Formmailer von Amazon einen Brief an den Kundensupport, in dem Ihr GPG-Verschlüsselung für alle Amazonemails fordert. Bei genug Feedback ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass ein Verschlüsselungs- und Signierungsfeature eingebaut wird. Um eine Email per Formmailer an Amazon zu schicken, muss man übrigens nicht einmal Amazonkunde sein.

    [Danke Torsten]

    30. August 2006 14
  • : Bitkom fordert Klarstellung bei Informationspflichten des Telemediengesetzes
    Bitkom fordert Klarstellung bei Informationspflichten des Telemediengesetzes

    Heise berichtet über ein Positionspapier des Bitkom zum Telemediengesetz: IT-Branchenverband gegen vorauseilende Überwachungspflicht für Provider.

    Konkret erscheint der Lobby-Vereinigung eine Klarstellung nötig, dass private Homepages wie Vereinsseiten, Weblogs, Meinungsforen, Fotosites oder Chats nicht den allgemeinen Informationspflichten des TMG unterliegen. Dies müsse auch dann gelten, wenn diese Dienste oder Informationen anbieten, die anderswo nur gegen Entgelt zu erhalten seien. Der Verband denkt dabei auch an Shareware- oder Open-Source-Angebote. Diese würden das Wesen des Internet ausmachen, das laut dem Bitkom „gerade dem freien und ungehinderten Austausch von Informationen zwischen unterschiedlichen Beteiligten dienen soll“, könnten aber auch Alternativen zu kostenpflichtigen Diensten darstellen. Der TMG-Entwurf sieht vor, dass „geschäftsmäßige“ Anbieter von Telemedien ihre Identität preisgeben und etwa die Adresse oder Telefon- und Faxnummern veröffentlichen müssen. Solche Verpflichtungen könnten der Eingabe zufolge gerade Weblog- und Forenbetreiber in ihrer „Kommunikationsfreiheit unangemessen einschränken“.

    Diese Klarstellung ist wichtig und notwendig. Beim ersten Anlauf unter der alten Regierung hatten wir dies auch noch kritisiert und Verbesserung gefordert.

    Passend dazu sei auch nochmal auf den Chaosradio Express-Podcast Nr 29 verwiesen, wo Tim Pritlove mit Alvar Freude über die Themen “Haftung für Links und das Telemediengesetz” geredet hat.

    29. August 2006
  • : Netzpolitik-Podcast mit Stephan Benn vom VUT
    Netzpolitik-Podcast mit Stephan Benn vom VUT

    Hier ist ein ca. 20 Minuten langes Interview mit Stephan Benn (MP3 / 128KB/s / 20MB), dem Justiziar des Verbandes unabhängiger Tonträgerunternehmen, Musikverlage und Musikproduzenten e.V. (VUT).

    In dem Interview geht es um die Arbeit des VUT, die Kriminalisierung bzw. Legalisierung von Filesharing, den GEMA Podcasting-Tarife, dem zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle, Creative Commons und wie heute schon das Netz innovativ von Indie-Labels genutzt wird.

    25. August 2006 2
  • : Neues von SWIFT
    Neues von SWIFT

    Während die Article 29 Group unter dem Vorsitz von Peter Schaar nächste Woche die massive Weitergabe von europäischen Banküberweisungsdaten an US-Geheimdienste diskutieren wird, hat in Österreich die Staatsanwaltschaft Wien Vorermittlungen eingeleitet. Dies berichtet die Futurezone: Staatsanwaltschaft prüft SWIFT-Affäre.

    Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte auf Anfrage von ORF.at, dass in dieser Angelegenheit Vorerhebungen eingeleitet worden sind. Auch hier wird noch geprüft, ob durch die Weitergabe dieser Daten gegen österreichisches Recht verstoßen wurde, im Zentrum der Vorerhebungen: der österreichische SWIFT-Aufsichtsrat Gall.

    Aus Deutschland scheint es in diese Richtung keine Aktionen zu geben. Schade eigentlich.

    Im Rahmen unserer Aktion „Die CIA spioniert – auch auf Deinem Konto? Frag Deine Bank!“ wurden die Musterbriefe bisher über 1000x heruntergeladen. Ein Artikel dazu ist bei der Readers Edition im Moment sowohl unter den Top5 der „Meistgelesenen Artikel“ als auch „Artikel der Woche“. Man kann ihn dort übrigens immer noch bewerten.

    14. August 2006 2
  • : D.R.M. = CRAP
    D.R.M. = CRAP

    Sehr nett: In diesem Video wird erklärt, weshalb der richtige Begriff für D.R.M. eigentlich C.R.A.P. ist.

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    [via]

    7. August 2006 3
  • : Neue Entwicklungen beim WIPO Broadcast Treaty
    Neue Entwicklungen beim WIPO Broadcast Treaty

    Es gibt neue Entwicklungen beim WIPO Broadcasting Treaty. Da es zuviel Kritik am laufenden Prozess gab, entschied man sich für einen üblichen politischen Weg: Man macht einfach zwei politische Diskussionen daraus und trennt die Debatten in „Broadcasting“ und „Netcasting“. Ob das in Zeiten der Konvergenz noch zeitgemäss ist?

    WIPO Broadcasting Treaty: „Schutz und Förderung kultureller Vielfalt“

    Bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO) liegt eine neuer Entwurf für den umstrittenen Vertrag über die Rechte der Rundfunksender (Broadcasting Treaty) vor. Der WIPO Broadcasting Treaty soll Rundfunkunternehmen Rechte an ihren Sendungen geben, die in dieser Form noch nicht vom Urheberrecht abgedeckt sind. Kritiker, zu denen sich kürzlich auch die UNSECO mit einer Studie gesellte, warnen vor einer mangelnden Ausbalancierung der Rechte der Sender einerseits und des Anspruchs der Öffentlichkeit auf den Zugang zu Information andererseits. Auch Überschneidungen mit bestehenden urheberrechtlichen Ansprüchen werden befürchtet sowie die Vereinnahmung von Inhalten, die unter der weitgehend offenen Creative-Commons-Lizenz stehen: Einmal gesendet, könnten sie von den Rundfunkunternehmen ihrem Fundus einverleibt werden, befürchten Kritiker.

    Was für Broadcasting recht ist, soll für Netcasting billig sein

    Die US-Regierung hat in ihrer Stellungnahme jetzt den Bericht Netcasting statt Webcasting eingeführt; sie definiert ihn folgendermaßen: „ ‚Netcasting’ bedeutet Übertragungen von Tönen, Bildern oder Tönen und Bildern beziehungsweise deren Darstellung über ein Computernetzwerk, sei es leitungsgebunden oder per Funk, unter Ausnutzung des Internetprotokolls oder möglicher Nachfolgestandards zum gleichzeitigen oder beinahe gleichzeitigen Empfang durch die Öffentlichkeit und zu einer Zeit, die allein von der jeweiligen Netcasting-Organisation bestimmt wird.“ Die Gleichzeitigkeit der Ausstrahlung grenzt dabei Netcasts von den im Netz dauerhaft bereitgestellten Videoinhalten ab, außerdem schließt die Betonung auf der Kontrolle durch die Netcasting-Organisation diejenigen Online-Dienste aus, die etwa Musik- oder Film-Programme von den jeweiligen Anwendern individuell zusammenstellen lassen.

    Verbraucherschutz- und Bürgerrechtsorganisationen befürchten, dass die neuen Schutzrechte sich nicht nur auf den Schutz gegen die so genannte „Signalpiraterie“ beschränken, sondern im Gegenteil auch neue Rechtsansprüche für Inhalte begründen werden. James Love von CPTech warnte: „Die Vereinigten Staaten bieten keine eng gefasste Definition davon, was geschützt werden soll. Sie ist vielmehr umfassend und am Ende widersprüchlich.“

    7. August 2006 1
  • : AOL veröffentlicht Suchanfragen
    AOL veröffentlicht Suchanfragen

    Während sich eine Suchmaschine vor kurzem weigerte, eine Liste mit Suchanfragen an die US-Regierung zu schicken, schoss AOL am Wochenende gleich einen Vogel ab. Zu „Forschungszwecken“ wurden die Suchanfragen von mehr als 500.000 AOL-Mitgliedern über drei Monate (März bis Mai 2006) hinweg in ein öffentliches Wiki gestellt: AOL veröffentlichte Suchanfragen von über 500.000 Mitgliedern.

    In der zum Download bereitgestellten, 440 MByte großen Datei sind die AOL-Screennames der Nutzer durch zufällige Ziffernkombinationen ausgetauscht. In den Anfragen befinden sich jedoch bisweilen jede Menge Informationen, die Rückschlüsse auf die suchende Person zulassen, etwa Namen und Adressen von Freunden oder Kollegen. Gleichzeitig hat AOL beispielsweise Anfragen nach pornografischen Inhalten der gleichen Personen nicht aus der Log-Datei entfernt. Für Unternehmen, die personalisierbare Informationen zu Web-Nutzern suchen, sei die Datei ein gefundenes Fressen, kritisieren Privacy-Verfechter nun und rufen zum Boykott der AOL-Suchmaschine auf.

    Hier sind ein paar Links zu Mirrors.

    7. August 2006 3
  • : Aktion: Die CIA spioniert – auch auf Deinem Konto? Frag Deine Bank!
    Aktion: Die CIA spioniert – auch auf Deinem Konto? Frag Deine Bank!

    Über die europäische Finanzgesellschaft SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication), über die praktisch alle Auslands- und Eil-Überweisungen deutscher Banken laufen, hatten wir hier ja schon öfters berichtet. Die Organisation wurde mit der Aufdeckung vor wenigen Wochen bekannt, dass bereits seit 2001 jährlich die Daten von mindestens 20 Millionen Überweisungen ohne Gerichtsbeschluß an US-Behörden weitergegeben werden. Einfach so.

    Die Bundesregierung gibt sich nach einem Artikel von Tagesschau.de machtlos und verweist die Verbraucher an ihre jeweiligen Banken:

    „Wir haben keinen Zugriff auf ein belgisches Unternehmen“, sagte der Sprecher des Finanzministeriums, Torsten Albig, in Berlin. Die Bundesregierung werde die Amerikaner aber sicherlich im Rahmen der Gespräche der sieben führenden Industrieländer (G7) auf das Thema ansprechen. Indirekt appellierte Albig an deutsche Bankkunden, bei ihren Instituten nachzufragen, was diese für den Schutz der Kontendaten unternehmen. Die deutschen Anteilseigner der belgischen Gesellschaft müssten sicher stellen, „dass dort nur Dinge geschehen“, die vor den Kunden der von Swift vertretenen Kreditinstitute auch zu verantworten seien. Es sei Sache der deutschen Unternehmen, diese belgische Gesellschaft zu nutzen oder nicht. Am Ende entscheide der Markt, ob die Kunden der deutschen Banken dies so akzeptierten.

    Diese indirekte Aufforderung der Bundesregierung mit dem Verweis auf den Markt sollte man doch einfach mal als Verbraucher befolgen. Quintessenz.at hat für österreichische Bankkunden eine Mustervorlage für ein Auskunftsbegehren gegenüber den Banken erstellt und bietet diese auf ihrer Webseite an. Wir haben daraufhin die Musterbriefe ein wenig an das deutsche Datenschutzgesetz und die hiesigen Verhältnisse angepasst und stellen sie hier zur Verfügung. Kopiert sie, druckt sie aus und schickt sie mit den passenden Daten ausgefüllt an Eure Bank.

    * Winword 97/2000/XP DOC
    * OpenOffice OpenText ODT
    * RichTextFormat RTF
    * Acrobat PDF (zum handschriftlichen Ausfüllen – hat wer eine Acrobat Vollversion für eine Version mit Screen-Formular?)

    Wer kreative Antworten von seiner Bank erhält hat, möge sie doch bitte hier als Kommentar einfügen.

    Hier ist ein erstes Banner:

    Worum gehts nochmal bei SWIFT?

    Illegale Weitergabe von Finanzdaten – Ohne jemals einen Anspruch vor einem ordentlichen Gericht geltend gemacht zu haben, hat das US-Finanzministerium solange Druck ausgeübt, bis eine Einigung hinter verschlossenen Türen erzielt war. Nach den Regeln internationaler Datenzentren steht auch in New York ein Datenzentrum mit einer vollständigen Kopie aller Transaktionsdaten innerhalb der EU. Nach Angaben von SWIFT hätten ohne Einigung alle Daten beschlagnahmt werden können. Übermittelt wurden mehr als 100 Millionen Datensätze von Überweisungen.

    Verdacht auf Wirtschaftsspionage – Schon in der Causa der Weitergabe detaillierter Informationen über Flugbuchungen in die USA (Passenger Name Records), welche ähnlich wie die Finanzdaten bei SWIFT über das europäische Buchungssystem Amadeus laufen, wurde der Verdacht auf Wirtschaftspionage laut. Die Weitergabe dieser Daten wurde im Juni 2006 vom Europäischen Gerichtshof für illegal erklärt. Über die Leitungen von SWIFT werden täglich Transaktionen von 8000 Finanzinstituten weltweit abgewickelt und damit internationale Handelsbeziehungen im Detail abgebildet.

    Verletzung des Bankgeheimnis – Für die Wahrung des Bankgeheimnisses sind in erster Linie die Banken selbst verantwortlich. Diese können und müssen dafür sorgen, dass der millionenfache Vertrauensbruch sofort gestoppt wird. Nach fast fünf Jahren wird es nun Zeit, dass sich die Banken darum kümmern, wie mit unseren Finanzdaten umgegangen wird, die sie an SWIFT weitergeben. Denn es sind die Banken, die garantieren müssen, dass Dienstleister den gleichen Standard beim Datenschutz garantieren, wie sie selbst mit dem Bankgeheimnis versichern.

    Weiterführende Links

    * Privacy International: An Open Letter to the CEO of SWIFT on other covert programmes for access to financial data
    * Terrorist Finance Tracking Program raises privacy questions
    * ULD: US-Behörden kontrollieren weltweiten Banktransaktionsdaten von SWIFT
    * SWR: Datenschützer prüfen US-Bankdatenüberwachung
    * ULD: ULD ermittelt bei Banken wegen Datenweitergabe an CIA
    * DER STANDARD: CIA schnüffelt durch Bankdaten
    * EU-Datenschützer gehen gemeinsam gegen SWIFT-Affäre vor
    * NZZ: Datenschutz – ein vernachlässigtes Grundrecht
    * ÖÖN: US-GEHEIMDIENSTE: Auch Vertreter Österreichs deckte jahrelangen Bruch des Bankgeheimnisses
    * DIE PRESSE: Sorge über Datenweitergabe an USA
    * FTD: US-Geheimdienste greifen auf deutsche Bankdaten zu
    * FUZO: SWIFT-Bankdaten wurden „abgepresst“
    * HANDELSBLATT: Swift rückte Kontodaten freiwillig heraus
    * NZZ CIA untergräbt Bankgeheimnis
    * DER SPIEGEL Banken schweigen, Verbraucherschützer alarmiert

    3. August 2006 18
  • : Open Rights Group feierte ersten Geburtstag
    Open Rights Group feierte ersten Geburtstag

    Die britische Open Rights Group ist jetzt ein Jahr alt geworden und die BBC berichtete darüber: Group battles for digital rights.

    „They have been able to make a real impact on media and in people’s minds as to what abuses there are of our digital rights.“ Mr Holloway, Org’s Operations Manager, said the group and its supporters were fighting a „guerrilla war“ against organisations and governments who were systematically eroding people’s rights in the digital age. „Hard fought civil and human rights are being lost as we move into the digital world,“ said Mr Holloway.

    „We are trying to define digital rights – it is difficult to pin down. It will only become clear as more digital rights abuses emerge and the technologies emerge.“ The group is currently campaigning on issues such as net neutrality, censorship, internet privacy and the RFID tags increasingly being used to identify things and people.

    2. August 2006
  • : Economist über DRM
    Economist über DRM

    Dieser Economist-Artikel ist zwar schon aus dem vergangenen Jahr, aber immer noch absolut lesenswert, vor allem wegen der Zitate: The digital home – Science fiction?

    This challenge is daunting because DRM technologies should not only be compatible today, but for all eternity. Otherwise, consumers will be afraid to pay for content, and will stick with CDs and DVDs, which seem painless and safe by comparison. “If consumers even know there’s a DRM, what it is, and how it works, we’ve already failed,” says Peter Lee, an executive at Disney. The same goes for codecs. “The user shouldn’t know or care what format they’re using,” says James Poder, an engineer at Comcast, America’s largest cable company and broadband internet service provider, because “consumers don’t want to be IT administrators for their own home.”

    2. August 2006 2
  • : Interview: EC-Karten sind unsicher
    Interview: EC-Karten sind unsicher

    Am Samstag war Andreas Pfitzmann beim Deutschlandradio zum Thema EC-Kartensicherheit zu hören (MP3). Hier ist das Transcript: Sehr schlechte Karten. Sieht alles ganz böse aus.…

    Andreas Pfitzmann: Die genauen Details einer solchen Masche kann man natürlich nicht vorhersehen. Was absehbar war, ist, dass es eine sehr schlechte Idee ist, ein System so zu bauen, dass Kunden gezwungen sind, ein Geheimnis wie ihre PIN einzugeben in ein fremdes Gerät. Und ein Bankautomat, egal wo er steht, ist erst einmal ein fremdes Gerät.

    Solche Angriffe sind seit langem bekannt. Wir sagen den Banken, dass sie substantiell etwas tun müssen. Sie müssen letztlich ihr Konzept mit dem Elektronic Banking, mit den Geldautomaten, komplett überarbeiten. Aber die Banken sagen seit 15 Jahren: „Das ist uns zu teuer, das lohnt sich nicht, sollen doch die Kunden damit klarkommen!“

    31. Juli 2006 3
  • : Bitkom informiert über legales Brennen
    Bitkom informiert über legales Brennen

    Bitkom mal wieder mit einer aktuellen Pressemitteilung. Heute gibt es den Tip des Monats: Legales Brennen: Party-Musik ohne Staatsanwalt – BITKOM gibt rechtliche Tipps zu digitalen Medien. Erstmal gibt es einen Abschnitt mit Lob für das tolle Pauschalabgabensystem, was verhindert, dass Verbraucher fürs kopieren kriminalisiert werden. Prima, aber warum ist dann die offizielle Linie des Bitkom, Pauschalabgabensysteme zugunsten von DRM abzuschaffen?

    Ohne Verbraucherfehlinformation gehts dann doch nicht:

    Kopierschutz darf nicht umgangen werden: Originale, die einen Kopierschutz enthalten, dürfen nur analog kopiert werden – zum Beispiel von der CD auf eine Kassette. Der Inhalt darf also nicht auf eine andere CD kopiert werden. Ein übliches PC-Brennprogramm erkennt normalerweise den Kopierschutz und macht den Benutzer darauf aufmerksam. Nur wer versucht, diesen Schutz bewusst zu umgehen, macht sich strafbar. Dann drohen mindestens Geldstrafen, bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

    Abgesehen von der Frage, was denn jetzt ein wirksamer Kopierschutz sein soll, und die hier nicht genannt wird, ist die Aussage, dass man sich durch das bewusste Umgehen eines Kopierschutzes strafbar macht, falsch. Nur wer gewerbsmässig handelt, macht sich strafbar, ein Privatnutzer, der für den persönlichen Gebrauch einen Kopierschutz umgeht, macht sich nicht strafbar.

    Viel Marktkenntnis offenbart der Bitkom mal wieder beim Thema Online-Stores:

    Nutzung kostenpflichtiger Online-Portale: Mittlerweile gibt es zahlreiche Angebote im Netz, um Musik legal herunter zu laden. Die Titel werden gegen Bezahlung angeboten – oft im MP3-Format – und können auf dem eigenen PC gespeichert und angehört werden. Komplizierter wird es, wenn die Musik auf andere Datenträger überspielt werden soll: Zwar dürfen die Titel auf CD gebrannt werden; allerdings ist es nach den Nutzungsbedingungen meist untersagt, sie danach wieder auf einen Rechner zu laden und auf weitere MP3-Player oder CDs zu überspielen.

    LIeber Bitkom: Es wäre schön, wenn in den ganzen tollen Online-Stores die Musik als MP3s angeboten werden würden. Dann würden davon auch mehr gekauft werden und die „Musikindustrie“ müsste weniger heulen. Die Regel ist aber leider, dass man meist nur die Musik von sogenannten Indie-Labels bei Plattformen wie finestunes.de und emusic.com als MP3s kaufen kann. Das können die Mitglieder des Bitkom ändern, aber die wollen ja lieber DRM-Systeme verkaufen – die dann wiederum keine MP3s anbieten. Schade auch.

    Eine Warnung vor Angeboten wie Tonspion gibts auch:

    Vorsicht bei kostenlosen Downloads: Legale Musik-Websites sind leicht zu erkennen: Hier ist der Download meist kostenpflichtig. Steht Musik gratis zur Verfügung, sollte man lieber die Finger davon lassen – besonders, wenn die Lieder anderswo Geld kosten. Häufig ist dann unklar, ob die Songs urheberrechtlich geschützt sind.

    Also: Macht lieber nicht bei den Marketingaktionen der Künstler und Plattenfirmen mit, die MP3s als virales Werbeintsrument nutzen.…

    27. Juli 2006 4
  • : Die Zeit über kriminalisierte Kunden beim Urheberrecht
    Die Zeit über kriminalisierte Kunden beim Urheberrecht

    Letzte Woche hatte ich über die Pressemitteilung des Bitkom berichtet, der den Verbraucherzentralen wegen ihrer Abmahnungen von Online-Stores Populismus vorgeworfen hat: Populismus mit dem Bitkom. In der aktuellen Zeit schreibt Torsten Kleinz über die Thematik und hatte deswegen auch mal beim Bitkom wegen der Pressemitteilung angerufen. Und siehe da: Die haben einfach so aus Reflex und unbegründet den Verbraucherzentralen Populismus vorgeworfen, ohne sich mit der Sache zu beschäftigen: Der kriminalisierte Kunde.

    Offensiver reagierte der Branchenverband Bitkom. Die Abmahnungen seien „reiner Populismus“ erklärte der Verband per Presseerklärung. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sieht gar den Markt in Gefahr: „Hier wird wieder einmal versucht, in einen gerade erst entstehenden, sehr dynamischen und innovativen Markt einzugreifen.“ Auf Nachfrage will der Verband den Musikplattformen aber auch kein Leumundszeugnis ausstellen. Man habe die Geschäftsbedingungen der Anbieter nie überprüft. In der Regel werde auf die AGB hingewiesen – mehr weiß der Branchenverband nicht zu berichten.

    26. Juli 2006
  • : Populismus mit dem Bitkom
    Populismus mit dem Bitkom

    Der Bitkom hat sich per Pressemitteilung über den Bundesverband Verbraucherzentrale beschwert: Aus seiner Sicht seien die „Abmahnungen an Musik- und Software-Anbieter durch die Verbraucherzentralen reiner Populismus“. Ich erinnere mich nicht daran, dass der Bitkom auch mal die Musikindustrie wegen ihrer populistischen Klagewellen kritisiert hat. Aber in der „Zuckerbrot und Peitsche Strategie“ der Musikindustrie, mit den Klagewellen als „Peitsche“ und den DRM-Systemen der Bitkom-Mitgliedern als „Zuckerbrote“ ist man selbst nicht gerade unbeteiligt. Da stört natürlich berechtigte Kritik von angesehener Verbraucherschutzseite an Systemen, die nicht mehr so süss verlockend klingen, den Verbraucher in seinem selbstbestimmten Medienkonsum gängeln und kontrollieren wollen, sowie AGBs besitzen, die einfach rechtlich nicht in Ordnung sind.

    Gleichzeitig setzt sich der Bitkom massiv auf nationaler und europäischer Ebene gegen Pauschalabgaben ein, und damit explizit gegen Verbraucherrechte wie das Recht auf Privatkopie und gegen gerechte Vergütungen der Urheber.

    Etwas belächeln musste ich diese Argumentation in der Pressemitteilung:

    Dass Kopierschutz-Techniken nicht umgangen werden dürfen, ist schon seit längerem geltendes Recht – auch darauf weist BITKOM hin. Damit reagiert er auf Forderungen der Verbraucherzentralen, den Kopierschutz bei der anstehenden Reform des Urheberrechts einzuschränken. „Ein zeitgemäßes Urheberrecht muss auch die Interessen der Rechteinhaber berücksichtigen“, betont BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder. Der Verband setze sich für faire Bedingungen zwischen Autoren, Technologie-Anbietern und Verbrauchern ein.

    Dass Gesetze nicht in Stein gemeisselt sind, dürfte dem Bitkom auch bekannt sein. Nach einem massiven Lobbying bei der ersten Reform des Urheberrechts vor drei Jahren konnte sich der Bitkom durchsetzen und die umstrittenen Absätze zum Thema „Privatkopie theoretisch erlaubt, aber Kopierschutzumgehen ist verboten“ ins Gesetz einbringen. Und auch diesmal scheint es so, dass man sich mit der Vergütungshöhe bei den Pauschalabgaben gegen die Urheberverbände durchsetzen könnte. Immerhin hatte Gerhard Schröder mal auf einer Cebit sein Ehrenwort deswegen gegeben. Ebenso könnte die Politik aber auch sagen, dass die Kritik an den Kopierschutzsystemen gerechtfertigt ist und man als Leitlinie ausnahmsweise mal Verbraucherrechte schützen möchte, um auf diesem Weg die Wirtschaft anzukurbeln. Denn zufriedene Verbraucher konsumieren auch gerne mehr. Macht man aber leider nicht. Ein leichter Hohn springt aus dem letzten Satz heraus, wo man davon spricht, sich für „faire Bedingungen“ einzusetzen. Das Urheberrecht hat schon lange keine faire Balance mehr und Verbände wie der Bitkom sind mit daran schuld.

    Was ist jetzt bitte Populismus?

    18. Juli 2006 2