Verbraucherschutz
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: Transatlantisches Gipfeltreffen der Verbraucherorganisationen
: Transatlantisches Gipfeltreffen der Verbraucherorganisationen In Washington tagt ab heute der Trans-Atlantische Verbraucherdialog (TACD), ein Zusammenschluss aus mehr als 60 Verbraucherschutzverbänden aus Europa und den USA. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat dazu eine Pressemitteilung herausgegeben: Transatlantisches Gipfeltreffen der Verbraucherorganisationen.
Schwerpunktthema des diesjährigen Gipfeltreffens ist der digitale Verbraucherschutz. Geplant ist die Verabschiedung einer unter der Federführung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes erarbeiteten ‚Charta der Verbraucherrechte in der Digitalen Welt’. „Bislang verfügen Verbraucher im Internet nur über eingeschränkte Rechte“, sagt Gerd Billen. „Die Charta benennt nun die Rechte in der digitalen Welt, die essentiell für die Verbraucher sind.“ Wesentliche Bestandteile des in der Charta enthaltenen Forderungskatalogs an Regierungen und Wirtschaft sind:
* Die Verpflichtung von Netzbetreibern und Internet-Zugangsprovidern zur Netzneutralität. Damit soll verhindert werden, dass die Netzbetreiber den Zugang zu legalen Internetdiensten kontrollieren und für Dritte durch zu hohe Nutzungsentgelte blockieren.
* Ein Recht auf Zugang zu digitalen Medien und Informationen. Dieses Recht soll Grenzen für Kopierschutzsysteme (DRM-Systeme) ziehen, die Sicherheitskopien verhindern oder die Funktion und Sicherheit von Hard- und Software des Nutzers beeinträchtigen.
* Ein Recht auf Datenschutz und ‑sicherheit auf hohem Niveau. Damit soll der Entwicklung Einhalt geboten werden, dass personenbezogene und sensible Daten der Nutzer immer mehr zu einer für die Wirtschaft ökonomisch verwertbaren Ware werden.
* Ein Verbot der Koppelung der Zugangsberechtigung zu gewünschten Internetdiensten an die vorherige Einwilligung in die Verwendung nutzerbezogener Daten – zum Beispiel für Werbe- und Marketingzwecke. -
: Zum sozialen Aufrechterhalten sozialer Netzwerke
: Zum sozialen Aufrechterhalten sozialer Netzwerke Bereits vergangene Woche hat Mark Vernon, britischer Autor, auf OpenDemocracy.net über soziale Netzwerke und einige ihrer Begleiterscheinungen geschrieben: Social networks: after privacy, beyond friendship. Es ist ein recht ausführlicher Artikel, der unter anderm auf quantitative Aspekte („wie viele Freunde hat mein Profil in Dienst X“) und die potenzielle Öffentlichkeit der Profildaten zielt.
Inhaltlich ist das für uns nicht viel Neues, der Text enthält aber viele kluge Links. Und der erzieherische Effekt der nüchtern geschriebenen Beobachtungen kann nicht genug betont werden. -
: Free the Iphone
: Free the Iphone Die US-NGO FreePress hat die Kampagne „Free the Iphone“ gestartet, die sich für mehr Wahlfreiheit einsetzt.
We need to unlock the potential of these devices and open the public airwaves to real competition. At FreetheIphone.org, the campaign for Wireless Freedom is a fight for:
* The freedom to use whatever device we want on any network
* The freedom to choose among providers in a competitive wholesale marketplace
* The freedom to access any content or services we want through our devices -
: Ralph Nader bei Radio Open Source
: Ralph Nader bei Radio Open Source Bei Radio Open Source gibt es ein interessantes Interview mit dem US-Verbraucherschützer Ralph Nader: Super Hero or Uber Spoiler? Hie rist die 24MB grosse MP3.
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: Warner Music Wake Up Call
: Warner Music Wake Up Call Die Anti-DRM – Kampagne DefectivebyDesign hat eine kleine Aktion gestartet, um den Musik-Major Warner Brothers davon zu überzeugen, zukünftig auch DRM-freie Musik zum Verkauf anzubieten. Passenderweise finden sich die Telefonnummern von verschiedenen WB-Managern auf der Webseite zum bequemen kontaktieren.
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: USA: Beschwerde gegen Doubleclick-Übernahme durch Goole
: USA: Beschwerde gegen Doubleclick-Übernahme durch Goole Heise berichtete am Samstag über eine Beschwerde von US-Bürgerrechtsorganisationen gegen die Doubleclick-Übernahme durch Goole.
Die amerikanischen Bürgerrechtsgruppen EPIC, CDD und US PIRG haben bei der Federal Trade Commission (FTC) eine Beschwerde über die Übernahme des Werbevermarkters DoublClick durch Google eingereicht. Sie wollen damit erreichen, dass die US-Wirtschaftsbehörde die geplante Akquisition untersucht.
Den Beschwerde-Brief hat freundlicherweise Anika ins deutsche übersetzt und uns geschickt.
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: Charta Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt 2007
: Charta Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt 2007 Noch bevor ich rüber ins Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zur EU-Verbraucherschutzkonferenz gehe, hat der Bundesverband Verbraucherzentrale schon die „Charta Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt 2007″ (PDF) online gestellt, die dort vorgestellt werden soll. Passend dazu gibt es auch eine Pressemitteilung: „Charta soll Konsumenten im Internet besser schützen“. Ich weiss ja nicht, wie eine (unverbindliche) Charta meine Verbraucherrechte schützen und stärken soll, aber das sei hier mal dahin gestellt. VZBV-Chefin Edda Müller erklärt dann auch passend in der Pressemitteilung: „Verbraucherrechte dürfen nicht zu virtuellen Rechten verkommen“. Also erstmal eine symbolische Charta…
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die neue Charta der digitalen Verbraucherrechte begrüßt. Die heute von Bundesverbraucherminister Seehofer vorgestellte Charta definiert Grundrechte der Verbraucher in der digitalen Welt. Dazu gehören das Recht auf Datensicherheit, der Datenschutz im Internet, das Recht auf Privatkopien bei digitalen Inhalten sowie der Anspruch auf Interoperabilität, also auf einheitliche technische Standards bei Hardware und Software. „Verbraucherrechte dürfen nicht zu virtuellen Rechten verkommen“, sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. „Die Charta bildet das Fundament für ein verbraucherpolitisches Gesamtkonzept, um starke Bürger- und Verbraucherrechte auch in der digitalen Welt durchzusetzen.“
Die Charta der digitalen Verbraucherrechte war auf Initiative des Europäischen Verbraucherverbands BEUC im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ausgearbeitet worden. „Die Charta muss eine Leitplanke darstellen für die künftige politische Debatte über das Urheberrecht, Datenschutz und den Kampf gegen Spamming und Phishing“, sagte vzbv-Chefin Edda Müller.
Ich berichte gleich mal live von der Konferenz. Hoffe, das offene WLAN gibt es da immer noch.
Erste Einschätzung nach einem kurzen Überfliegen der Charta: Blumige Worte und sehr zahm in den Forderungen. Fast schon langweilig. Da haben sowohl der europäische Verbraucherschutz-Dachverband BEUC als auf der VZBV schon progressivere Papiere veröffentlicht mit einem stärkeren Fokus auf Verbraucherrechte in der digitalen Welt. Aber vermutlich ist das erstmal ein minimales Konsenspapier mit dem Verbraucherschutzministerium. Das werde ich gleich mal rausfinden.
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: EFF-Papier – Wer kontrolliert Deinen Fernseher?
: EFF-Papier – Wer kontrolliert Deinen Fernseher? Die Electronic Frontier Foundation hat ein lesenswertes Positionspapier zu DVB veröffentlicht: Who Controls Your Television? How the Digital Video Broadcasting Project’s DRM Standards Jeopardize Innovation, Competition, and Consumer Rights. Das ist übrigens mal wieder ein Papier, wo sich eine deutsche Übersetzung lohnt und notwendig ist. Wenn jemand dazu Zeit und Lust hat, würde ich mich über eine Übersetzung sehr freuen!
But that may soon change. Principally 1 at the studios’ behest, DVB has been working since 2003 on an elaborate television DRM scheme called Content Protection and Copy Management (CPCM). Its unparalleled restrictions include:
* Enforcing severe home recording and copying limitations. CPCM will allow content providers to apply copy restriction labels to broadcast streams. For example, a program could be marked as „Copy Never.“ In turn, your DVRs and others devices receiving the signal will have to obey and forbid copying even for home use. A content provider could opt to allow recording but still enforce a multitude of restrictions on copying to other devices.
* Imposing controls on where you watch a program. Even if you are given permission to move a program to your laptop or other portable devices, „geography controls“ may kick in and stop playback once you leave home or a particular locale. These restrictions may be enforced using tamper-proof GPS receivers built in to your devices. CPCM can also be used to block sending video to yourself over your own home network or the Internet, among other things.
* Dictating how you get to share shows with your own family. CPCM can be used to examine, for instance, the frequency with which devices are connected to a personal network and determine whether your sharing is within an „Authorized Domain“ Absurdly, DVB spent significant time arguing over what happens to a digital video in case of a divorce!
* Breaking compatibility with your devices. You may have already invested in new high definition displays and receivers that rely on component analog connections or unrestricted digital outputs, but CPCM will allow the studios to arbitrarily block these connections. In other words, individual copyright holders can turn your gadgets into oversized paperweights. CPCM- restricted media will also be able to carry blacklists and revoke compatibility with particular devices that don’t enforce Hollywood’s restrictions sufficiently.Cory Doctorow hat auf BoingBoing schon beschrieben, worum es geht: EFF reveals plot to cripple European television.
DVB makes TV standards for Europe and parts of Asia, Australia, Africa and Latinamerica; the people working on the DRM project also wanted to see it rolled out in the USA. This is coming soon to a home theater near you. Take action, stand up, join EFF and refuse to be chained by your devices. Tell the manufacturers that they have the market power to buy and sell Hollywood out of pocket – stop sucking up to them and build the devices we want to buy!
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: Nachhaltige Notebooks?
: Nachhaltige Notebooks? Beim Deutschlandradio gab es eben ein Kulturinterview zum Thema „Nachhaltige Notebooks“ (MP3) mit einer Mitarbeiterin einer Rating-Agentur, die sich mit Nachhaltigkeit in Unternehmen beschäftigt. Weiterführende Infos gibts noch nicht auf dradio.de.
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: Öko-Label für Computer
: Öko-Label für Computer In der Berliner Zeitung fordert die Chefin des Bundesverbandes der deutschen Verbraucherzentralen (vzbv), Edda Müller, mehr Nachhaltigkeit in der Informationstechnologie und machte einige sinnvolel Vorschläge: Klima-Siegel für Computer gefordert.
Die Verbraucherzentralen forderten ferner ein neues Öko-Label speziell für Computer, mit dessen Hilfe die Kunden verbrauchsarme Geräte identifizieren können. „Wir brauchen endlich auch bei Computern & Co. eine klare Verbrauchskennzeichnung. Der Kunde muss auf einen Blick erkennen können, welches Produkt wenig Energie verschwendet“, so Müller. Die Verbraucherzentralen fordern ein Siegel, wie es dieses heute zum Beispiel bei Kühlschränken gibt. Dabei kann der Kunde mit Hilfe eines gestaffelten Codes erkennen, ob das Gerät zu den stromsparenden seiner Klasse gehört. Zwar gibt es bereits eine Umweltkennzeichnung für Rechner und Monitore. Doch der sogenannte Blaue Engel gibt keine genaue Auskunft über den Stromverbrauch und bezieht auch viele andere Kriterien wie Recyclingfähigkeit oder Lärmemissionen mit ein. Zudem trägt bislang noch kein einziger Computer-Anbieter das seit Juni 2006 gültige, neueste Label.
Den Herstellern werfen die Verbraucherzentralen deswegen ökologische Ignoranz vor. „Die Marketingstrategen der Unternehmen müssen endlich auch die Umwelteigenschaften als Wettbewerbsvorteil erkennen“, forderte Müller. Die Branche müsse außerdem dafür sorgen, dass die Abfallberge durch die immer schneller ausgedienten Computer nicht immer höher würden. „Die Ex- und Hop-Mentalität bei Telekommunikationsgeräten und Computern muss ein Ende haben.“
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: RFID: Ohne das Vertrauen der Verbraucher zum Scheitern verurteilt?
: RFID: Ohne das Vertrauen der Verbraucher zum Scheitern verurteilt? Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert in einer Pressemitteilung einen verbraucherfreundlichen Einsatz der RFID-Technologie: Ohne das Vertrauen der Verbraucher zum Scheitern verurteilt – Erst Datenschutz und Verbraucherschutz sicherstellen, dann neue Technologien einführen.
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: Konferenz des Verbraucherschutzministeriums zur digitalen Gesellschaft
: Konferenz des Verbraucherschutzministeriums zur digitalen Gesellschaft Das Verbraucherschutzministerium veranstaltet im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft am 14. und 15. März in Berlin den Kongress „Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt: Beiträge der Verbraucherpolitik“. Der 15.März ist traditionell auch der Weltverbraucherschutztag.
Hier ist die Ankündigung:
Hochrangige Experten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung informieren und diskutieren am 14. und 15. März in Berlin über neue Möglichkeiten und Risiken beim Einsatz moderner digitaler Technologien sowie die notwendigen Konsequenzen für die Verbraucherpolitik.
Digitale Technologien durchdringen und verändern fast alle Bereiche des täglichen Lebens. Sie erleichtern den Zugang zu Information und bieten die Grundlage zu neuen Diensten, Handels‑, Kommunikations- und Unterhaltungsmöglichkeiten. Mit den Möglichkeiten wachsen aber auch die Anforderungen an Sicherheit und Transparenz. Die europäische Verbraucherpolitik muss sich daher mit den neuen technischen Entwicklungen und ihren Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher auseinandersetzen. Um die verbraucherpolitische Meinungsbildung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft weiter zu entwickeln, lädt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Konferenz „Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt: Beiträge der Verbraucherpolitik“ am 14. und 15. März 2007 in Berlin ein.
Das Konzept der Veranstaltung sieht zu wenigen Themenkomplexen immer einen Redebeitrag eines institutionellen Daten- oder Verbraucherschützers und eines Industrievertreters vor. In der abschliessenden Podiumsdiskussion „Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt: Beiträge der Verbraucherpolitik“ tritt dann mit Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), auch nur eine dezidierte Verbraucherschützerin an. Dafür sitzt Dorothee Belz, Mitglied der Geschäftsleitung Microsoft Deutschland, auch auf dem Podium. Da sieht man schon die massiven Verschiebungen zu früheren Zeiten, als das ehemals grün-regierte Verbraucherschutzminsisterium den Foebud und andere als Redner zu diesen Fragestellungen eingeladen hatte. Aber immerhin besser als nichts. Bisher hat sich Seehofer zu diesem Politikbereich nur am 1. März zum Telemediengesetz geäussert. Da verkündet er allen Ernstes „Verbraucherschutz im Internet verbessert“. Auf seine Rede bin ich mal gespannt.
Heise hatte im Februar schon von einer „Charta für Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt“ berichtet, die auf der Konferenz vorgestellt werden soll: Apple & Co. drohen Öffnungsklauseln für DRM bei Online-Musikshops.
Nun hat das deutsche Verbraucherschutzministerium gemeinsam mit Verbraucherschutzverbänden eine „Charta für Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt“ erstellt, berichtet die Financial Times Deutschland. In dem Grundsatzpapier werde gefordert, dass Anbieter von Web-Musikshops wie Apple ihre geschlossenen Systeme öffnen müssten, um dem Verbraucher mehr Wahlmöglichkeiten zu eröffnen. Im iTunes Store gekaufte Songs müssten sich dann auch auf anderen Playern als dem iPod abspielen lassen, ohne dass der Anwender erst Konvertierungsorgien veranstalten muss. Es sei beabsichtigt, diese Charta auch auf europäischer Ebene zu verankern, der Entwurf zu der Charta solle nach bisherigen Plänen spätestens auf einer Konferenz der europäischen Verbraucherschutzminister Mitte März vorgestellt werden. Die europäischen Verbraucherschutzverbände hatten sich bereits Anfang des Jahres auf einen gemeinsamen Forderungskatalog geeinigt, um Apples DRM zu öffnen.
Hier nochmal ein Verweis auf unsere ausführliche Berichterstattung von einer VZBV-Pressekonferenz im Juni letzten Jahres zu diesem Thema: Massive Kritik an Urheberrechtspolitik von den Verbraucherzentralen. Zur Popkomm 2005 hatten wir uns mal einige Online-Shops genauer angeschaut: Ausgeschlossen und restriktiv: Music-Stores im Netz. Auf der Pressekonferenz hatten wir ein vier Minuten langes Interview mit Patrick von Braunmühl von der Verbraucherzentrale Bundesverband geführt:
Das vollständige Kongressprogramm finden sich unter www.konsumentdigital.de. Auf der Webseite gibt es eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats für Verbraucher- und Ernährungspolitik beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer Lang- und Kurzfassung. Die ist zwar auf Ende November 2006 datiert, war mir aber bisher nicht bekannt. Und es finden sich interesante Stellen in dem Papier, die zivilgesellschaftliche Forderungen aufnehmen.
Privacy Enhancing Technologies (PETs) bereits in der Design-Phase implementieren:
(62) Risikoberücksichtigende Informationspolitik greift ex ante. Hier ist ein grundsätzliches Umdenken erforderlich. Verantwortliche Innovation fordert ein öffentliches Engagement bereits in der Entwicklungsphase von neuen Systemen und Technologien seitens der Regierung und der Konsumenten bzw. deren Vertreter. Klassisches Mittel ist die Einrichtung von Konsultationsprozessen, wie sie in Großbritannien bereits praktiziert werden. Das muss nicht notwendig mit Hilfe gesetzlicher Regeln geschehen. Freiwillige Verhaltenskodices der betroffenen IT-Industrien bzw. der Entwickler können den Weg für einen Umdenkungsprozess ebnen. Ziel der Konsultationen muss ein Privacy Impact Assessment (PIAs) neuer Technologien (in Kanada obligatorisch) sein, um sicherzustellen, dass mit den neuen Technologien eine entsprechende Verbraucherkompetenz entwickelt wird. Privacy Enhancing Technologies
(PETs) bereits in der Design-Phase könnten potentielle Missbräuche technisch ausschließen.„Recht auf Zugang zur digitalen Welt“:
(64) Dieses Ziel kann ohne Einsatz staatliche Politikinstrumente nicht erreicht werden. Traditionelle kompensatorische Maßnahmen zielen auf einen Ausgleich der Benachteiligung. Hier rückt das Recht in eine prominente Stellung. Der Zugang zur digitalen Welt hat heute den identischen Stellenwert wie die Sicherstellung der Grundversorgung mit Strom, Wasser und Gas. So wie jeder Verbraucher ein Recht darauf hat, mit Elektrizität und mit Wasser beliefert zu werden, hat er auch ein Recht, Zugang zur digitalen Welt zu erhalten. Dieses Recht erschöpft sich nicht in der Bereitstellung eines technischen Anschlusses. Zugang verlangt mehr, verlangt die Möglichkeit und die Fähigkeit, sich die Errungenschaften der digitalen Welt auch erschließen zu können. Das gilt auch und gerade für besonders schutzbedürftige Gruppen der Bevölkerung. Nur so haben alle eine Chance auf Teilnahme. Insoweit wird zu überlegen sein, ob den Verbrauchern der Zugang zu garantieren ist, so wie es auch bei der Energieversorgung und der Telekommunikation der Fall ist.
Stärkung der Verbraucherrechte im Urheberrecht:
(66) Die Europäische Gemeinschaft hat den Schutz der Anbieter von digitalen, urheberrechtlich geschützten Inhalten in den letzten Jahren ständig weiter ausgebaut, weitgehend ohne auf die Rückwirkungen einzugehen, die für den Verbraucher aus der Einschränkung der privaten Nutzungsmöglichkeiten resultieren. Die Rechtsentwicklung bewegt sich auf eine zunehmende Kriminalisierung derjenigen Verbraucher zu, die den Urheberschutz nicht beachten. Dieser Entwicklung muss Einhalt geboten und eine adäquate private Nutzung ermöglicht werden.
Auf der Webseite erfährt man auch, dass die Veranstaltung von der Agentur berlinpolis im Auftrag des BMELV durchgeführt“. Bin gerade etwas über die Rolle von berlinpolis verwundert. Dachte bisher, das wäre ein „Think-Tank für die Politik von morgen“, der im Bereich der Netzpolitik bisher nur durch die Forderung nach einer stärkeren Kontrolle des Internets öffentlich aufgetreten ist:
In einem online nicht frei zugänglichen Kommentar in der Süddeutschen Zeitung fordert Daniel Dettling vom Berliner Thinktank Berlinpolis eine stärkere Kontrolle des Internet. Weil das Internet als „Fernuniversität der Gewalt“ funktioniere, müssten Kämpfer gegen den internationalen Terrorismus das Internet penibel kontrollieren, um zu verhindern, dass „kulturelle Fingerabdrücke“ (Meme) wie Viren übertragen werden. Als Beispiel nennt Dettling, dass das Mem vom Selbstmordattentäter so attraktiv werden könne, dass es von anderen Kulturen memetisch kopiert werde.
Es hat einen komischen Anschein, wenn ein Lobby-Verein, dessen Vorsitzender in dieser Position mehr Kontrolle im Netz fordert, eine Konferenz für die Bundesregierung im Bereich Verbraucherrechte organisiert.
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: Bundestagsanhörung: Experten fordern Modernisierung des Datenschutzes
: Bundestagsanhörung: Experten fordern Modernisierung des Datenschutzes Heute im Bundestag berichtet über eine öffentliche Anhörung des Innenausschuss, die heute zum Thema „Modernisierung des Datenschutzes“ stattgefunden hat: Experten fordern Modernisierung des Datenschutzes.
Experten plädieren für eine Novellierung des Datenschutzgesetzes. Das wurde am Montagnachmittag anlässlich einer öffentlichen Anhörung zum Thema „Modernisierung des Datenschutzes“ im Innenausschuss deutlich. Die Weiterentwicklung des Datenschutzes, so die überwiegende Meinung der Sachverständigen, müsse im Interesse der grundgesetzlich geschützten informationellen Selbstbestimmung der Bevölkerung zügig auf den Weg gebracht werden. Als Hauptdefizite derzeit wurden neben den eingeschränkten Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen den Datenschutz unter anderem auch das wenig ausgeprägte gesamtgesellschaftliche Bewusstsein für die Problemstellung genannt.
[…]
Auch Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sieht derzeit Lücken bei den Bußgeldvorschriften. So werde die ungesetzliche Beschaffung von Informationen bestraft, nicht jedoch die ungesetzliche Nutzung. Dies gelte es dringend zu ändern. Schaar betonte außerdem, es reiche nicht, das Datenschutzrecht einmalig zu modernisieren. Vielmehr müsse es kontinuierlich an den neusten gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen gemessen werden. Der Gesetzgeber müsse dafür die Position des Bürgers stärken und das derzeit bestehende Informationsungleichgewicht beheben. Nur ein informierter Bürger könne sein Recht eigenverantwortlich und selbstbestimmt wahrnehmen. Johann Bizer vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel forderte, das Vertrauen der Menschen in die Wirksamkeit von Datenschutzvorschriften zu festigen. Der Gesetzgeber stehe aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflicht für die informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger in der Verantwortung, das derzeit den Herausforderungen nicht gerecht werdende Schutzkonzept zu erneuern und zu verbessern.Schön, dass man nochmal darüber gesprochen hat…
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: Diskussionspapier „Leitbild grüner Datenschutz-Politik“
: Diskussionspapier „Leitbild grüner Datenschutz-Politik“ Die Innenpolitsiche Sprecherin der Grünen-Fraktion, Silke Stokar, hat ein interessantes Positionspapier zum Thema Datenschutz vorgestellt: „Datenschutz als Fundament der Informationsgesellschaft“. Nach einem Überfliegen kann ich den meisten Punkten nur zustimmen. Gefordert wird u.a., dass der Datenschutz im Grundgesetz aufgenommen wird. Als Leitbild grüner Datenschutz-Politik schlägt sie u.a. folgende Punkte vor:
Für uns gilt: Mehr Eigenverantwortung kann der Staat nur fordern, wenn er Selbstbestimmung ermöglicht. Daraus folgt: Grundsätzlich muss jeder Mensch frei und selbst bestimmt entscheiden, was öffentliche oder private Stellen über ihn wissen sollen und was nicht. Menschen dürfen nie zu Objekten Dritter werden, weder durch private noch durch staatliche Stellen.
Wir wollen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stärken indem wir:
* klare, verständliche Gesetze schaffen,
* die unabhängige Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten stärken,
* die Instrumente des Datenschutzes an die technologischen Herausforderungen der Zeit anpassen,
* vermehrt auf Instrumente wie freiwillige Selbstverpflichtungen, unabhängige Kontrollen und Evaluierungen setzen,
* verbraucherfreundliche, transparente Gütesiegel einführen,
* durch Standardsetzung Anreize für eine verfassungsverträgliche Technik- und Prozessgestaltung schaffen,
* die Verbraucherinnen und Verbraucher verstärkt aufklären und transparente Verfahren für sie schaffen, damit ein selbst bestimmter Umgang mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet ist.
Bei Heise gibt es eine Zusammenfassung: Grüne erwarten Renaissance des Datenschutzes.
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: Verbraucherschutz: Abmahnungen gegen Computerspielanbieter
: Verbraucherschutz: Abmahnungen gegen Computerspielanbieter Der Verbraucherzentrale Bundesverband verkündet morgen im Tagesspiegel, dass man drei Anbieter von Computerspielen abgemahnt hat. Wieso man auf der eigenen Webseite keine Informationen dazu findet, war mir heute morgen schon nicht klar. Und zwar geht es um Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbestimmungen von Computerspielen, wo Sicherheitskopien untersagt werden. Dagegen geht die VZBV jetzt vor. Das Zitat hier ist von Heise, die sich auf die Tagesspiegel-Vorabmeldung beziehen:
Der vzbv-Vizevorstand Patrick von Braunmühl sieht darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht: „Jeder Verbraucher hat das Recht, von seiner gekauften Software eine private Sicherungskopie zu ziehen“, sagte von Braunmühl der Zeitung. Die Verbraucherschützer fordern die Anbieter auf, diese Klausel nicht mehr zu verwenden und drohen für den Fall der Weigerung mit einer Klage. Electronic Arts scheint es darauf ankommen zu lassen und will nicht unterschreiben. „Wir ersetzen jedem Käufer kostenlos die DVD, falls sie kaputt geht“, sagte EA-Sprecher Martin Lorber der Zeitung. „Es gibt daher keinen Grund, warum der Kunde eine Sicherungskopie machen sollte.“
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: Verbraucherschutz: Computer ohne vorinstallierte Software
: Verbraucherschutz: Computer ohne vorinstallierte Software Das sollte auch in Deutschland endlich thematisiert und gelöst werden: Französische Verbraucherschützer fordern Computer ohne vorinstallierte Software.
Die Verbraucherschützer der französischen Organisation UFC-Que Choisir verlangen vom IT-Konzern Hewlett-Packard und von den Händlern Auchan und Darty, Computer ohne vorinstallierte Software anzubieten. Es sei für die Verbraucher nicht möglich, einen Rechner zu erwerben, auf dem sich kein Betriebssystem oder auch keine Anwendungssoftware befindet. Dabei machten die Lizenzen für vorinstallierte Software 10 bis 20 Prozent des Verkaufspreises für einen Rechner aus. Der Verbraucher habe aber das Recht auf eine freie Wahl, schreiben die Verbraucherschützer in einer Mitteilung. Dieses wollen sie nötigenfalls auch mit juristischen Schritten durchsetzen.
Der derzeitige Zustand ist untragbar. Ich hab da echt kein Verständnis für.
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: FTD: Freiheit für die Musik
: FTD: Freiheit für die Musik Einen lesenswerten Kommentar zur Kopierschutz / DRM Problematik findet sich in der Financial Times Deutschland: Freiheit für die Musik – weg mit dem Kopierschutz.
[…]Mit Retortenprojekten und Casting-Mega-Super-Popstars schafft es die Industrie wie bei Fast Food den Hunger nach neuer Musik schnell zu stillen. Aber wie beim Burger wird man von dem Konsum nicht satt, sondern bekommt nur einen schlechten Atem. Viel mehr musikalischen Nährwert haben oft unbekannte Künstler, die in keinem Radio gespielt werden. Bands wie die Arctic Monkeys oder Gnarls Barkley wurden durch das Internet und Mund-zu-Mund-Propaganda populär. Wer braucht da noch etablierte Künstler, die eh immer denselben Song neu aufnehmen? Und weshalb sollte man dafür zahlen wollen?
[…]
Es ist also nicht verwunderlich, dass Apple und andere Musikverteiler weniger Songs verkaufen – und das, obwohl im gleichen Zeitraum die Zahl der verkaufen MP3-Player immens gestiegen ist. Wenn Apple im iTunes-Store also weniger Songs verkauft, stöhnt eine ganze Branche auf. Dabei sollte man den Grund nicht beim Mac-Hersteller suchen, sondern beim Wunsch der Industrie nach dem perfekten Kopierschutz.Schön zu lesen, dass unsere Argumentation von einem Wirtschaftsmagazin übernommen wird.
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: Physikalisch-Technische Bundesanstalt verteidigt Wahlcomputer
: Physikalisch-Technische Bundesanstalt verteidigt Wahlcomputer Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), welche die Wahlcomputer hier in Deutschland überprüft, hat eine Pressemitteilung zum Wahlcomputer-Hack herausgegeben: Wahlgeräte in der Kritik. Tenor ist ähnlich wie bei der Firma NEDAP: Keine Gefahr…! Denn bei „den in Deutschland eingesetzten Geräten handelt es sich allerdings um einen anderen Typ, als der dem Bericht zugrunde liegt.“
Das scheint im Moment die Hauptargumentationslinie der Wahlcomputer-Befürworter in Deutschland zu sein. Frank Rieger vom Chaos Computer Club ging in seinem Weblog Ende letzter Woche auf dieses Argument ein:
Es handelt sich im wesentlichen um kosmetische Änderungen wie Anzahl, Art und Farbe von Schaltern und Tasten sowie ein grösseres Display für den Wahlleiter. Die Änderungen sind im wesentlichen durch die, in Deutschland offenbar übliche, Erfasssung der Wählerstatistik durch den Wahlleiter nach fünf Altersgruppen und Geschlechtern zu erklären.
Ansonsten ist natürlich die Software ein bischen anders, die Wahlsysteme sind ja leicht verschieden. Das alles ändert aber genau garnichts an der Angreifbarkeit der deutschen Wahlcomputer, mit genau den gleichen Angriffen wie sie gegen die niederländischen Systeme belegt wurden.
Wie schon öfters kommuniziert, würde der CCC sich über ein oder zwei Testgeräte aus Deutschland freuen. Aber anscheinend vertraut die Herstellerfirma ihren eigenen Aussagen nicht, dass die Teile absolut sicher seien und stellt kein Testgerät zur Verfügung. Gerade mit einer solchen symbolischen Aktion könnte man doch von Seiten des Herstellers die öffentliche Wahrnehmung beruhigen. Andernfalls sieht es doch tatsächlich so aus, als seien die Teile unsicher.
Die PTB versucht in ihrer Pressemitteilung, die erhitzten Gemüter zu beruhigen, denn es sei ja alles sicher:
Der Angriff wurde offensichtlich durchgeführt, um zu beweisen, dass die Geräte nicht manipulationssicher sind. Bei einem tatsächlichen Angriff wäre eine gehörige Portion krimineller Energie in Verbindung mit speziellen Fähigkeiten der durchführenden Personen erforderlich, um unbemerkt die Steuerungssoftware der Geräte zu verändern. Außerdem stünden einem solchen Angriff in der Realität weitere Sicherungsmaßnahmen gegenüber. Zu den festgelegten Sicherungsmaßnahmen bei Bundestags- und Europawahlen in Deutschland gehören:
– Kontrollen und Überprüfungen bei der Vorbereitung der Geräte zur Wahl und unmittelbar vor Öffnung der Wahllokale,
– der Betrieb während der Wahl unter ständiger Kontrolle,
– die Möglichkeit, jederzeit einen Vergleich der eingesetzten Geräte einschließlich Software mit dem geprüften Baumuster vornehmen zu können
– und nicht zuletzt die Absicherung, dass vor jeder Wahl eine gesonderte Verwendungsgenehmigung durch das Bundesinnenministerium (BMI) ausgesprochen werden muss. Diese Verwendungsgenehmigung kann verweigert werden, wenn Umstände bekannt werden, die die Sicherheit oder korrekte Funktionsweise fraglich erscheinen lassen.Ähnliches hörte man auch immer in Holland, bevor der Hack letzte Woche publiziert wurde. Irgendwo hatte ich am Wochenende auch noch gelesen, dass die Herstellerfirma im Moment prüft, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Die Urheberrechtskeule wird ja gerne genutzt, um Kritiker ruhig zu stellen. Und auch das kommende Anti Hacker-Tool Gesetz dürfte mehr Schaden anrichten als vermieden werden soll.
Wer die PTB noch nicht kennt: Das ist die Organisation, die genau einen Wahlcomputer der Firma NEDAP geprüft hat und eine Unbedenklichkeitsprüfung abgeben hat. Einen von mehr als 2000 eingesetzten Wahlcomputer in Deutschland! Was unfassbar ist: Autos, Feuerlöschern und Fahrstühlen werden in Deutschland besser geprüft als Wahlcomputer!
Wahlcomputer sind eine Gefahr für die Demokratie und sollten verboten werden.
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: Ratgeber gegen Datenspionage
: Ratgeber gegen Datenspionage Golem berichtet über einen neuen Datenschutz-Ratgeber: Lass Dich nicht verarschen: Wissen gegen Datenspionage
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) haben ihren Ratgeber „Datenschutz für Verbraucher – 99+1 Beispiele und Tipps zum Bundesdatenschutzgesetz“ neu aufgelegt. Die Broschüre soll auf verständliche Weise mit Alltagsbeispielen die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes erklären sowie Tipps für Verbraucher und Unternehmen enthalten.
Gibts leider nicht so im Netz, sondern nur für 7,40 Euro inkl. Portokosten bei den Verbraucherschutzzentralen.
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: The big DRM mistake
: The big DRM mistake Im Register gibt es einen lesenswerten Kommentar über „The big DRM mistake – It just doesn’t make sense…“. Der Autor verarbeitet dort seine Erfahrungen als Konsument mit DRM geschützt Werken und fragt ausführlich nach dem (Un-)Sinn mit guten Argumenten.
DRM has wormed its way into the imaginations of Hollywood, the RIAA, and publishers, and they in turn have convinced the computer industry (who, it must be admitted, needed little convincing) that DRM must be applied and supported throughout their products. To The New Yorker, I’m sure that DRM made lots of sense. In reality, though, it doesn’t. DRM has angered this customer (and many others), eviscerated my Fair Use rights, ultimately rendered the money I spent moot, and it can still be copied anyway! Where does that leave the publisher? It sounds to me like we were both – consumer and publisher – sold a bill of goods. Welcome to the future!