Heute im Bundestag berichtet über eine öffentliche Anhörung des Innenausschuss, die heute zum Thema „Modernisierung des Datenschutzes“ stattgefunden hat: Experten fordern Modernisierung des Datenschutzes.
Experten plädieren für eine Novellierung des Datenschutzgesetzes. Das wurde am Montagnachmittag anlässlich einer öffentlichen Anhörung zum Thema „Modernisierung des Datenschutzes“ im Innenausschuss deutlich. Die Weiterentwicklung des Datenschutzes, so die überwiegende Meinung der Sachverständigen, müsse im Interesse der grundgesetzlich geschützten informationellen Selbstbestimmung der Bevölkerung zügig auf den Weg gebracht werden. Als Hauptdefizite derzeit wurden neben den eingeschränkten Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen den Datenschutz unter anderem auch das wenig ausgeprägte gesamtgesellschaftliche Bewusstsein für die Problemstellung genannt.
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Auch Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sieht derzeit Lücken bei den Bußgeldvorschriften. So werde die ungesetzliche Beschaffung von Informationen bestraft, nicht jedoch die ungesetzliche Nutzung. Dies gelte es dringend zu ändern. Schaar betonte außerdem, es reiche nicht, das Datenschutzrecht einmalig zu modernisieren. Vielmehr müsse es kontinuierlich an den neusten gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen gemessen werden. Der Gesetzgeber müsse dafür die Position des Bürgers stärken und das derzeit bestehende Informationsungleichgewicht beheben. Nur ein informierter Bürger könne sein Recht eigenverantwortlich und selbstbestimmt wahrnehmen. Johann Bizer vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel forderte, das Vertrauen der Menschen in die Wirksamkeit von Datenschutzvorschriften zu festigen. Der Gesetzgeber stehe aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflicht für die informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger in der Verantwortung, das derzeit den Herausforderungen nicht gerecht werdende Schutzkonzept zu erneuern und zu verbessern.
Schön, dass man nochmal darüber gesprochen hat…
Hey, den wichtigsten Satz hast du unterschlagen:
„Die Schaffung von Rechtsklarheit, so Cornelia Sasse von der Experian Deutschland Holding GmbH sei im Interesse aller Beteiligten. Mehr Bürgerrechte im Datenschutz dürfe es nicht auf Kosten von Unternehmensrechten geben.“ Merke: Unternehmensrechte sind wichtiger als Grundrechte.
„So werde die ungesetzliche Beschaffung von Informationen bestraft, nicht jedoch die ungesetzliche Nutzung. Dies gelte es dringend zu ändern.“
Damit will der Schaar wohl die Cicero Durchsuchung legalisieren.
Mittlerweile frage ich mich ob er noch im Interesse der Bürger arbeitet.
mit modernisieren ist eher das weichspülen der grundrechte und des datenschutzrechts gemeint. wartets ab :| !
die letzte BDSG änderung gabs mit der begründung „bürokratie-abbau“.