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Verbraucherschutz: Abmahnungen gegen Computerspielanbieter

Der Verbraucherzentrale Bundesverband verkündet morgen im Tagesspiegel, dass man drei Anbieter von Computerspielen abgemahnt hat. Wieso man auf der eigenen Webseite keine Informationen dazu findet, war mir heute morgen schon nicht klar. Und zwar geht es um Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbestimmungen von Computerspielen, wo Sicherheitskopien untersagt werden. Dagegen geht die VZBV jetzt vor. Das Zitat…

  • Markus Beckedahl

Der Verbraucherzentrale Bundesverband verkündet morgen im Tagesspiegel, dass man drei Anbieter von Computerspielen abgemahnt hat. Wieso man auf der eigenen Webseite keine Informationen dazu findet, war mir heute morgen schon nicht klar. Und zwar geht es um Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbestimmungen von Computerspielen, wo Sicherheitskopien untersagt werden. Dagegen geht die VZBV jetzt vor. Das Zitat hier ist von Heise, die sich auf die Tagesspiegel-Vorabmeldung beziehen:

Der vzbv-Vizevorstand Patrick von Braunmühl sieht darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht: „Jeder Verbraucher hat das Recht, von seiner gekauften Software eine private Sicherungskopie zu ziehen“, sagte von Braunmühl der Zeitung. Die Verbraucherschützer fordern die Anbieter auf, diese Klausel nicht mehr zu verwenden und drohen für den Fall der Weigerung mit einer Klage. Electronic Arts scheint es darauf ankommen zu lassen und will nicht unterschreiben. „Wir ersetzen jedem Käufer kostenlos die DVD, falls sie kaputt geht“, sagte EA-Sprecher Martin Lorber der Zeitung. „Es gibt daher keinen Grund, warum der Kunde eine Sicherungskopie machen sollte.“

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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2 Kommentare zu „Verbraucherschutz: Abmahnungen gegen Computerspielanbieter“


  1. Mark Wolf

    ,

    “Es gibt daher keinen Grund, warum der Kunde eine Sicherungskopie machen sollte.”

    Vielleicht weil der Hersteller nicht mehr existiert, wenn die Sicherung gebraucht wird, oder einfach nicht will? Ob Electronic Arts auch eine Sicherungskopie für mich auf seine Kosten notariell hinterlegt und den Nutzungsausfall entschädigt?

    Selten so einen Quatsch gehört!


  2. Meiner Meinung nach ist der Datenträgeraustausch bei EA keinesfalls kostenlos, da man mindestens Zeit und Porto investiert. Oder zahlt EA nur für DVDs das Porto?

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