Im Februar hatte der FoeBuD und die FSFE die Free-Your-Android-Kampagne gestartet (wir berichteten). Bei Vorträgen und Workshops zu dem Thema gab es immer wieder Bedenken von Teilnehmern, ob der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn das Gerät selbst gerootet und/oder das Betriebssystems ersetzt wird.
Das juristische Team der FSFE hat dazu nun eine Stellungnahme veröffentlicht. Diese kommt zu dem Ergebnis: Die EU-Verordnung 1999/44/CE schreibt vor, dass die Gewährleistung auch im Falle des Rootens oder Flashens erhalten bleibt. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass der Defekt durch das Rooten oder Flashen verursacht wurde – was laut Carlo Piana und Matija Šuklje nur in Ausnahmefällen gegeben ist – kann der Hersteller die Gewährleistung verweigern.
Vorausgesetzt ihr habt das Gerät als privater Verbraucher innerhalb der europäischen Union erworben, muss der Händler in den vorgeschriebenen zwei Jahren auftretende Schäden beheben, oder euch das Gerät ersetzen.
Update: Danke an Fidel für die Kommentare. Es geht um Gewährleistung (statutory warranty), nicht um Garantie (voluntary warranty). Wir haben daraufhin „Garantie“ in „Gewährleistung“ geändert.