Gesucht: Nutzer, denen die Gewährleistung eines gerooteten Gerätes versagt wurde

Dies ist ein Gastbeitrag von Erik Albers von der Free Software Foundation Europe.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) – ein vom Bundesministerium für Verbraucherschutz geförderter Verein – hat auf ihrem Portal Surfer haben Rechte das Thema Rooting vs Gewährleistung aufgegriffen. Speziell geht es in diesem Beitrag um das sogenannte ‚rooting‘ von Android-Smartphones. Darunter versteht man den vollen Zugriff auf das eigene Mobilgerät um Daten und Programme nach Belieben zu installieren – beispielsweise auch alternative Betriebssysteme. Die meisten Hersteller gewähren ihren Nutzern dieses Recht auf eigene Gerätehoheit allerdings nicht. Die Verbraucherzentrale Bundesverband stellt dazu fest:

Rechtsexperten sind sich einig, dass das Rooting zu privaten Zwecken zwar strafrechtlich unbedenklich, allerdings vertragsrechtlich höchst umstritten ist. Denn viele Hersteller akzeptieren in der Praxis keinerlei gesetzliche Gewährleistungsansprüche mehr, wenn das Gerät gerootet wurde. Dabei ist es unerheblich, wann der Schaden eingetreten bzw. worauf er zurück zu führen ist.

Diese Praxis stößt bei der VZBV auf Unverständnis. Wie wir bereits berichtet haben, hat die Free Software Foundation Europe dazu bereits eine Stellungnahme veröffentlicht. Demnach schreibt die EU-Richtlinie 1999/44/EG vor, dass die Gewährleistung auch im Falle des ‚rootens‘ oder ‚flashens‘ erhalten bleibt. Die Verbraucherzentrale Bundesverband schließt sich diesem Ergebnis an und schreibt es „gilt auch weiterhin das Gewährleistungsrecht, selbst wenn das Telefon gerootet wurde“.

Um dieses Thema in Zukunft verstärkt in den Fokus zu nehmen, sucht die VZBV nun Nutzer, die ihr Android-Smartphone gerootet haben und denen daraufhin vom Händler die gesetzliche Gewährleistung versagt wurde. Wenn ihr also mit diesem Problem konfrontiert seid oder wart, dann nutzt bitte das angebotene Kontakformular und helft mit, eine klare Rechtslage zu schaffen.

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7 Ergänzungen

  1. Ich hatte einen konkreten Fall, in dem das rooten keine Auswirkung auf die Gewährleistung hatte. Sehr positiv! Danke an Arvato und HTC! Ich hatte im Anschreiben sogar erwähnt, dass ich CyanogenMod installiert habe (und befürchtet, dass ich die Reparatur selber zahlen musste).

  2. Habe gerade Probleme mit meinem Galaxy S3. Media Markt wollte nicht auf Garantie reparieren, Samsung hatte keine Probleme damit, trotz Root. Nun ist das Handy völlig tot und ich will tauschen bzw. rückabwickeln. Auch hier herrscht beim Media Markt Funkstille. Von daher kam diese Meldung wie gerufen. Mail abgeschickt.

  3. Eigentlich ist das eindeutig und es gibt keine graue Zone:
    Garantie könnte zwar abgelehnt werden (da freiwillige Leistung des Herstellers mit Bedingungen), die gesetzliche Gewährleistung gilt jedoch weiterhin.
    Wenn ein gerootetes Telefon aufgrund des Rootens gebrickt wird, dann ist dem Nutzer die Schuld zuzuschieben, was ja auch OK ist.
    Wenn jedoch in einem gerooteten Telefon etwas kaputt geht und mit Werkreset nicht weggeht, hat das mit dem Rooten nichts zu tun.
    Allerdings darf man nicht vergessen, dass nach 6 Monaten Beweislastumkehr gilt, also der Benutzer müsste beweisen, dass das Gerät ohne sein Verschulden kaputt ging.
    Nach 6 Monaten ist die Leistung des Herstellers ohne diesen Nachweis als Kulanzleistung anzusehen.

  4. Ich bin nun „Opfer“ der Gewährleistungsverweigerung geworden.
    Für mich noch das aller schlimmste und absolut unverständlich…., ich hatte das Gerät weder „gerootet“ noch „geflasht“. Der Händler ließ es überprüfen und festgestellt, dass das Gerät eine „nicht autorisierte Software“ aufweist. (???)

  5. Ich empfehle euch einen Schutzbrief abzuschließen – da ist auch versichert wenn das Handy kaputt geht oder Softwarefehler es schrotten oder es geklaut wird oder ihr das mit Absicht kaputt macht (wird natürlich anders formuliert) ^^

    Ist auf jeden Fall euer Plan B wenn nix mehr geht mit Gewährleistung und Garantie – außerden kann man es ja wohl wieder zurück rooten wie bei Apple´s Jailbreak oder nicht ? Insofern wäre das Handy wieder im alten Zustand wo ist also das Problem ?

    Beim Schutzbrief zahlt ihr 50 € pro Jahr oder 3-4 € monatlich und könnt es auch 2 Jahre nach dem Kauf abschließen – die wollen nur die Rechnung sehen machen also keine Prüfungen des Geräts es kann also bereits Schrott sein beim Abschluss und nachdem der Vertrag durch ist könnt ihr das paar Tage später melden dass es gestürzt ist und Bam gibts Ersatz oder Para zurück 8-)

  6. Es ist Fakt: Die Hersteller brauchen strenge gesetzliche Vorschriften. Sie müssen den Nutzern absolute Adminrechte für ihr Smartphone einräumen, schon muss keiner „ROOTEN oder FLASHEN“, dabei haftet der Hersteller nachwievor mit Gewährleistung und Garantie. Die Garantie soll nicht freiwillig sein, sondern gesetzlich garantiert. So lernen die Hersteller endlich, die unbrauchbaren Systemapps wegzulassen und mehr auf die Wünsche der Anwender einzugehen!

    Kann nicht deren ihr Ernst sein, jede Drecks Social App zu installieren die keiner will, zudem steht auch nirgends auf der Verpackung oder im Handbuch welche Apps vorinstalliert sind. Glatter BETRUG, und Betrug ist bekanntlich strafbar!

    Die Hersteller sollen Blanko-Android-Systeme auf die Smartphone bringen und die Nutzer selbst entscheiden lassen welche Apps sie wollen und welche nicht!

  7. Ich habe große Probleme und stoße auf heftigen Widerstand wegen der Sache bei meinem Händler SPARHANDY. Nicht nur dass die nen toten Briefkasten haben wo die Mails nicht zugestellt werden – was übrigens illegal ist (Siehe Google Impressum Urteil) – auch bei dem Kundensupport hält man die Parteilinie treu und auch auf den Hinweis auf diese Quelle sowie die EU Richtlinie möchte man nicht akzeptieren oder glauben oder nachprüfen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.