Im Bundestag haben die Fraktionen der Ampel-Koalition gestern Abend erwartungsgemäß einen Antrag der Linkspartei zu den umstrittenen EU-Plänen abgewiesen. In der Plenardebatte sprachen sich aber Innenpolitiker:innen der SPD-Fraktion explizit gegen Chatkontrolle und Client-Side-Scanning aus.
Die Mehrheit der Justizminister:innen der Länder hat sich heute gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Die Entscheidung stärkt Bundesjustizminister Buschmann (FDP) den Rücken. Er macht sich für das „Quick Freeze“-Verfahren stark. Für Bundesinnenministerin Faeser (SPD) bedeutet der Beschluss hingegen eine Schlappe.
Die Union versucht, mit einer Scheindebatte im Bundestag die Ampel-Koalition beim Thema Vorratsdatenspeicherung weiter zu spalten. Das gelingt ihr nur bedingt.
In der Ampel zeichnet sich ein Schlagabtausch zwischen FDP, Grünen und der SPD um die Vorratsdatenspeicherung ab. Die SPD-Innenminister sprachen sich bei einem Treffen in Bayern zusammen mit ihren Kollegen von der Union für eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen aus.
Die Vorratsdatenspeicherung in ihrer alten Form ist tot, jetzt suchen Politiker:innen nach Alternativen zur anlasslosen Datensammlung. Mit der Login-Falle und Quick-Freeze stehen zwei Möglichkeiten bereit, doch damit drohen auch neue Probleme.
Während Bürgerrechtskreise das Luxemburger Urteil mit Genugtuung aufnehmen, zeichnet sich in der Ampel ein Koalitionsstreit ab. Justizminister Buschmann plant, zügig einen Quick-Freeze-Entwurf vorzulegen, doch Innenministerin Faeser will mehr.
Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten der Kommunikation ist grundsätzlich illegal. Erlaubt ist laut Europäischem Gerichtshof, anlassbezogen Daten gezielt zu speichern.
Am Dienstag entscheidet der Europäische Gerichtshof über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Was steckt hinter dieser Überwachungsmaßnahme? Warum gilt das zugehörige Gesetz als Überwachungs-Zombie? Und welche Alternative favorisiert der Justizminister? Das Wichtigste auf einen Blick.
Nancy Faeser hat mit Äußerungen zur Vorratsdatenspeicherung für Aufregung gesorgt. Es ist nicht das erste Mal, dass die Innenministerin ihre Koalitionspartner vor den Kopf stößt.
Staatliche Stellen haben letztes Jahr fast 24 Millionen Mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Diese automatisierte Bestandsdatenauskunft hat sich in fünf Jahren mehr als verdoppelt. Auch Inhaber von IP-Adressen werden abgefragt, doch darüber will auch die Ampel-Regierung weiterhin keine Transparenz.
Der Europäische Gerichtshof hat es mehrfach klargemacht: Es verstößt gegen Grundrechte, wenn Provider pauschal alle Kommunikationsdaten speichern sollen. Doch nun gibt das Gericht grünes Licht für Massenüberwachung an vielbesuchten Orten.
In Deutschland will Justizminister Buschmann zwar keine Vorratsdatenspeicherung mehr, die Mehrheit der EU-Regierungen sieht das jedoch anders. Ein Diplomatenbericht an das Auswärtige Amt fasst zusammen, was sich die EU-Staaten in Sachen Vorratsdatenspeicherung wünschen. Wir veröffentlichen das teilgeschwärzte Dokument.
Ein Bündnis aus Aktivist:innen und Verbänden lässt nicht locker. Es will weiterhin die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland höchstgerichtlich kippen lassen. Die umstrittene Überwachungsregelung steht immer noch im Gesetz, selbst wenn die Ampelkoalition sie abschaffen möchte.
Die Vorratsdatenspeicherung ist als politischer Zombie kaum totzukriegen und taucht immer wieder als Forderung von Innenpolitiker:innen auf. Der Bundesjustizminister will dem jetzt ein Ende bereiten.
Die frühere Justizministerin Christine Lambrecht ist nun für das Verteidigungsministerium zuständig. Sie wurde zuvor als mögliche Innenministerin gehandelt, doch es kam unerwartet anders.
Das Bundeskriminalamt lässt pädokriminelle Inhalte nicht löschen, weil es andere Prioritäten setzt und angeblich Personal fehlt. Gleichzeitig sollen wir Bürger:innen mit Chatkontrolle und Vorratsdatenspeicherung anlasslos überwacht werden. Das ist ein Skandal. Ein Kommentar.
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs erteilt in seinen Schlussanträgen der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung eine Absage. Und macht deutlich, dass das auch allen längst klar sein müsste.
Trotz schwerer grundrechtlicher Bedenken hält die EU-Kommission an der Idee fest, EU-weit eine pauschale und anlasslose Datenspeicherung festzuschreiben. EU-Abgeordnete zeigen sich entsetzt. Wir veröffentlichen die Vorschläge im Volltext.
Staatliche Stellen haben vergangenes Jahr über 17 Millionen Mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Diese automatisierte Bestandsdatenauskunft hat sich in fünf Jahren mehr als verdoppelt. Auch Internet-Daten werden übermittelt, darüber gibt es jedoch weiterhin keine Transparenz.
In einem Fall aus Estland entscheidet der Europäische Gerichtshof, dass die Nutzung von anlasslos gespeicherten Daten auf schwere Straftaten und Bedrohungen der nationalen Sicherheit beschränkt sein muss. Es ist nicht das erste Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung.