Quick Freeze gilt wegen seiner geringeren Eingriffstiefe als grundrechtsfreundliche Alternative zur europarechtswidrigen anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Während die Union und Teile der SPD weiterhin die Vorratsdatenspeicherung durchsetzen wollen, kommt jetzt auch Kritik am Quick-Freeze-Verfahren auf, weil das Verfahren Mandatskontakte von Anwält:innen preisgeben könnte.
Bei Quick Freeze werden Daten nach einer behördlichen Anordnung „eingefroren“, etwa wenn ein Verdacht für eine Straftat vorliegt, die über einen bestimmten Anschluss verübt wurde. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) lehnt den Vorschlag zu Quick Freeze aus dem Justizministerium ab. In einer Pressemitteilung fordert sie einen Verzicht auf die nun vorgesehenen Befugnisse zur Erhebung und Sicherung von Verkehrsdaten: Denn auch diese Befugnisse bergen aus ihrer Sicht das Risiko, dass Mandatskontakte in nicht unerheblichem Umfang offenbart werden. Dies werde nicht wirksam ausgeschlossen, heißt es weiter.
Auch Quick-Freeze ist Überwachung
Die BRAK fordert nun mindestens weitere Sicherungsmechanismen und eine einschränkende Definition des Verkehrsdatenbegriffes. Zudem müssten nach Ansicht der Kammer Daten von Berufsgeheimnisträgern, dazu zählen neben Anwält:innen auch Ärztinnen oder Priester, frühzeitig ausgesondert werden. Technisch will die BRAK bei der Ausgestaltung eines entsprechenden Verfahrens unterstützen, beispielsweise durch einen automatisierten Abgleich mit dem von ihr geführten „Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis“.
Die Kritik am derzeitigen Quick-Freeze-Vorschlag bedeutet nicht, dass die BRAK die Vorratsdatenspeicherung unterstützt: „Forderungen nach weitergehenden Speicherungen – wie insbesondere der aus dem Bundesinnenministerium zu vernehmenden Forderung nach einer anlasslosen Speicherung von IP-Adressen – dürfe nicht nachgegeben werden“, heißt es in der Pressemitteilung.
Weiter Streit in der Koalition
In der Ampel-Koalition ist man sich derzeit alles andere als einig. Während das von der FDP geführte Justizministerium einen Entwurf für das Quick-Freeze-Verfahren vorgelegt hat und durchsetzen will, setzt das von der SPD geführte Innenministerium weiterhin auf die anlasslose Vorratsdatenspeicherung bei IP-Adressen.
Für Innenministerin Nancy Faeser ist der Quick-Freeze-Vorschlag nur „ein flankierendes Instrument“ und „kein adäquater Ersatz für eine Speicherung von IP-Adressen“. Im Kern will die Innenministerin an das äußerste gehen, was das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zulässt.
Da viele MdB als Anwaelte hohe „Nebeneinkuenfte“ erzielen und sich gegen Transparenzforderungen ohnehin immer hinter dem Mandantenschutz verschanzen, hat das gute Aussichten auf Erfolg.
„Zudem müssten nach Ansicht der Kammer Daten von Berufsgeheimnisträgern, dazu zählen neben Anwält:innen auch Ärztinnen oder Priester, frühzeitig ausgesondert werden.“
Das deutet in zwei Richtungen:
Vermutlich nicht gemeint: Anwaltsbeacon u.ä. – immer verfolgbar, immer verfügbar, immer angreifbar? Presse freut sich?
Vermutlich eher gemeint: „Früh“ in der Sichtung und weiterverarbeitung. Das wird es interessant, denn eigentlich geht das nur mit einer unabhängigen Schorchelbehörde, deren Zweck Compliance und Regeleinhaltung ist. Nur über diese dürfen die Daten fließen, werden dort geprüft und gefiltert. Das sollte dann allerdings nicht von Hirnnutzung bei der weiteren Verarbeitung entbinden. Denn so richtig entscheidbar dürfte das nicht immer sein.
Nicht vergessen, dass die BRAK mit ihrer IT-Kompetenz das beA-Deaster verantwortet…
„Zudem müssten nach Ansicht der Kammer Daten von Berufsgeheimnisträgern, dazu zählen neben Anwält:innen auch Ärztinnen oder Priester, frühzeitig ausgesondert werden. Technisch will die BRAK bei der Ausgestaltung eines entsprechenden Verfahrens unterstützen, beispielsweise durch einen automatisierten Abgleich mit dem von ihr geführten „Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis“.“
Zu einem derartigen Abgleich muessten erstmal alle Verbindungen sicher Personen zugeordnet werden, das Gegenteil von anonymer Nutzung des Internets.
Als Privatgeheimnisträger (siehe Grundgesetz Artikel 10) finde ich das Rumeiern von Juristinnen die auf eigenen Privilegien bestehen, statt sich um einen grundsätzlichen Schutz ALLER zu kümmern langsam etwas unerträglich.
Das „Privileg“ des Mandatsgeheimnisses schützt nicht die Anwaltschaft (es ist für diese sogar teils mit rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Nachteilen verbunden). Es dient vielmehr dazu, JEDEM UND JEDER EINZELNEN die Inanspruchnahme rechtlicher Beratung und Vertretung zu ermöglichen, ohne aus Angst vor einer Offenbarung davor zurückzuschrecken. Das ist in einem Rechtsstaat einen besonderen Schutz wert. Er funktioniert sonst nicht. Dieser Aspekt findet in den allgemeinen Diskussionen um Überwachungsmaßnahmen viel zu wenig Beachtung. Das heißt aber natürlich nicht im Umkehrschluss, dass sonstige Kommunikation nicht geschützt werden muss.
Da kann ich die Sicht der Rechtsanwaltskammer nachvollziehen. In der Tat ergibt sich ein Problem für Berufsgeheimnisträger.
Nur würde ich gerne mal wissen, wieso Betriebsratsvorsitzende, Krankenschwestern, Sozialarbeiter, Menschen die ein freies Soziales Jahr machen und überhaupt jede und jeder, die sich um Menschen kümmern, Menschen, die Verantwortung leben, nicht ebenso vor Überwachung geschützt sein sollten. Von einer Unschuldsvermutung will ich nun gar nicht reden. Wieso gibt es Privilegien für bestimmte Berufe?
Könnte es sein, dass dies ein klein wenig Verfassungswidrig ist?