USA

  • : US-Gerichtsentscheid: Bitcoin ist eine reguläre Währung und unterliegt der Regulierung von Behörden
    US-Gerichtsentscheid: Bitcoin ist eine reguläre Währung und unterliegt der Regulierung von Behörden

    BC_LogotypeBitcoin ist eine junge virtuelle Währung, die im erst Jahr 2009 eingeführt wurde. Sie ermöglicht es Geldbeträge, elektronisch und anonym über das Internet zu überweisen. Der Nachweis eines Besitzes an Bitcoins wird über kryptographische Schlüssel erbracht. Auf Grund der Neuartigkeit von Bitcoins existieren zur Zeit aber auch noch eine Reihe rechtlicher Fragen. Unter anderem geht es um die Frage, ob Bitcoin überhaupt Geld im juristischen Sinne ist. Ein amerikanischer Richter hat nun in einem Urteil über ein betrügerisches Schneeballsystem, das auf Bitcoins beruhte, festgestellt, dass Bitcoin „eine Währung oder eine Form von Geld“ sei und sie deshalb auch Regulierungen durch US-Behörden unterläge.

    Bei dem Fall in den USA ging es um den Hedgefond „Bitcoin Savings and Trust“ (BTCST), über den der Angeklagte Trendon Shavers in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt rund 700.000 Bitcoins eingesammelt hat. Dieses entspricht umgerechnet rund 4,5 Millionen US-Dollar, wie arstechnica angibt. Shavers argumentierte, da es sich bei Bitcoins weder um Geld noch um Wertpapiere handele, sei die virtuelle Währung auch nicht Regulierung von US-Behörden ausgesetzt. Seiner Meinung nach, habe „nie Geld seinen Besitzer gewechselt“. Der Richter Amos Mazzant widersprach Shavers Auffassung hingegen. In einem Memorandum begründet er seine Entscheidung:

    It is clear that Bitcoin can be used as money. It can be used to purchase goods or services, and as Shavers stated, used to pay for individual living expenses. The only limitation of Bitcoin is that it is limited to those places that accept it as currency. However, it can also be exchanged for conventional currencies, such as the U.S. dollar, Euro, Yen, and Yuan. Therefore, Bitcoin is a currency or form of money, and investors wishing to invest in BTCST provided an investment of money.

    8. August 2013 12
  • : Wer pfeift, hat schon verloren – Obama auf Verräterjagd
    Wer pfeift, hat schon verloren – Obama auf Verräterjagd

    Die Sendung „HR2 – Der Tag“ hat gestern über „Wer pfeift, hat schon verloren – Obama auf Verräterjagd“ berichtet.

    136 Jahre Knast drohen dem Obergefreiten Bradley Manning, weil er US- Geheimnisse verraten hat. Wohlgemerkt: Der Mann hat nicht Kriegsverbrechen begangen, sondern Wikileaks über Verbrechen amerikanischer Soldaten im Irak informiert. Der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowdon hat es vorgezogen, sich nach Russland abzusetzen. Denn Whistleblower dürfen in den USA nicht mit Gnade rechnen. Vor Militärgerichten, die hinter verschlossenen Türen tagen, erst recht nicht. Präsident Obama hält Informanten aus den eigenen Reihen für Verräter. Aber langsam dreht sich die Stimmung in den USA.

    Hier ist die MP3.

    8. August 2013 3
  • : Verbindungsdaten verraten geheime CIA-Operation aus dem Jahr 2003 in Italien
    Verbindungsdaten verraten geheime CIA-Operation aus dem Jahr 2003 in Italien

    CIAViel wird in letzter Zeit über Verbindungsdaten berichtet. Jene Daten die unweigerlich bei jeder Art der Kommunikation im Internet anfallen und im großen Stil von Geheimdiensten auf der ganzen Welt abgegriffen werden. In den zahlreichen Erklärungen und Stellungnahmen der Geheimdienste und auch der Regierungen ist oft davon die Rede, dass eben „nur“ jene Verbindungsdaten abgegriffen werden, die Inhalte der Kommunikation aber unangetastet blieben. Die Internetnutzer hätten also nichts zu fürchten. Der NBC-Reporter Matthew Cole hat nun auf der Black Hat Konferenz in Las Vegas die Geschichte einer im Nachhinein aufgeklärten CIA-Operation präsentiert, die die enorme Aussagekraft von Verbindungsdaten demonstriert, wie der Spiegel ausführlich berichtet.

    Cole schilderte auf der Black Hat die Geschichte einer CIA-Operation aus dem Jahr 2003, bei der der mutmaßliche Islamist Abu Omar in Italien verhaftet und nach Ägypten entführt wurde. Dort wird er 14 Monate gefangen gehalten und verhört. Die italienischen Behörden wurden von der CIA-Operation nicht in Kenntnis gesetzt, sodass sie von einer Entführung ausgehen und Ermittlungen aufnehmen. Durch eine Zeugin ist den italienischen Polizisten der letzte Aufenthaltsort von Abu Omar bekannt. Sie fordern nun von den Mobilfunkbetreibern die Funkzellendaten um zu überprüfen, welche Handys zu dieser Zeit in der besagten Gegend aktiv waren. Wie Cole schilderte gab es allerdings „ein paar Probleme“, weshalb sich die Auswertung der Daten verzögerte.

    6. August 2013 2
  • : USA: Internetprovider Comcast plant neue Anti-Piraterie Maßnahmen
    USA: Internetprovider Comcast plant neue Anti-Piraterie Maßnahmen

    Im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet haben sich die Internetprovider und Inhalteanbieter bereits eine Menge einfallen lassen. Vom Zusammenschluss der Werbewirtschaft um Filesharing Webseiten die Finanzierungsgrundlage zu nehmen über tief greifende Anti-Piraterietechniken der Provider bis zu der Forderung nach Computersperren bei Urheberrechtsverletzungen, war schon Einiges dabei. Der amerikanische Internetprovider Comcast hat sich nun ein neues System einfallen lassen: Beim illegalen Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten aus dem Internet, sollen den Nutzern automatisch Links zu legalen Beschaffungsquellen angezeigt werden.

    Comcast ist der größte Kabelnetzbetreiber und zweitgrößte Internetanbieter der USA. Wie Variety berichtet, führt Comcast bereits erste Gespräche mit Film- und TV-Studios sowie mit anderen Internetanbietern, um ihr Modell zu bewerben. Das von Comcast erdachte System sieht es vor, einem Nutzer, der urheberrechtlich geschützte Inhalte herunterlädt, sofort mit verschiedenen Angeboten aus legalen Quellen zu konfrontiert.

    As sources described the new system, a consumer illegally downloading a film or movie from a peer-to-peer system would be quickly pushed a pop-up message with links to purchase or rent the same content, whether the title in question exists on the VOD library of a participating distributor’s own broadband network or on a third-party seller like Amazon.

    6. August 2013 6
  • : Special Operations Division der DEA: Big Data im Kampf gegen Drogen
    Special Operations Division der DEA: Big Data im Kampf gegen Drogen

    In einem Exklusivreport berichtete die Nachrichtenagentur Reuters heute über die ‚besondere’ Nutzung von Geheimdienstinformationen der Special Operations Division (SOD) der US Amerikanischen Drug Enforcement Administration (DEA). Die Mitarbeiter der SOD setzen sich aus zwei Dutzend unterschiedlichen Behörden zusammen, u.a. NSA, FBI, CIA und Homeland Security. Die SOD versorgt die DEA-Mitarbeiter mit Informationen aus Abhöraktionen der NSA im Ausland, Informationen von ausländischen Informanten und Hinweise aus der hauseigenen DICE Datenbank, die Metadaten zu Internet- und Mobiltelefonkommunikation aus alten DEA-Ermittlungsverfahren enthält – etwa 1 Milliarde Datensätze.

    5. August 2013 3
  • : Guardian: NSA erkauft sich die Dienste des GCHQ
    Guardian: NSA erkauft sich die Dienste des GCHQ

    blog_nsa_gchq_logos_1Bisher war das Ausmaß der Zusammenarbeit des amerikanischen Geheimdienstes NSA und seines britisches Pendants, dem GCHQ, nicht klar. Die neuesten Enthüllungen des Guardian zeigen nun auf, wie sich die NSA systematisch die Dienste des GCHQ erkauft hat. Alleine in den letzten drei Jahren sollen mehr als 100 Millionen Pfund von der NSA an das GCHQ überwiesen worden sein.

    Britische Minister gaben bisher an, nicht die „Drecksarbeit“ für die NSA übernommen zu haben. Daran darf nun gezweifelt werden. Aus sogenannten jährlichen „investment portfolios“ vom GCHQ, die zu den von Edward Snowden geleakten Dokumenten gehören, ist klar ersichtlich, dass die NSA jährliche Zahlungen an das GCHQ vorgenommen hat. So sollen 2009 22,9 Millionen Pfund, 2010 39,9 Millionen Pfund und 2011/2012 34,7 Millionen Pfund überwiesen worden sein. Zusätzlich bekam das GCHQ weitere 15,5 Millionen Pfund für die Sanierung eines Gebäudekomplexes des GCHQ in Bude, im Norden Cornwalls. Die Zahlungen seien immer mit Gegenleistungen verbunden gewesen, wir der Guardian schreibt:

    The top secret payments are set out in documents which make clear that the Americans expect a return on the investment, and that GCHQ has to work hard to meet their demands. „GCHQ must pull its weight and be seen to pull its weight,“ a GCHQ strategy briefing said.

    1. August 2013 11
  • : XKeyscore: NSA Programm sammelt „beinahe alles was ein Nutzer im Internet tut“
    XKeyscore: NSA Programm sammelt „beinahe alles was ein Nutzer im Internet tut“

    Vor rund einer Woche berichteten wir, dass der BND die Software XKeyscore nutzt, wie auch Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen gegenüber der Bild am Sonntag mittlerweile bestätigt hat. Nachdem bereits die brasilianische Zeitung O Globo Mundo einige Folien zu XKeyscore veröffentlicht hatte, legt nun Glenn Greenwald für den Guardian nach und veröffentlicht 32 als „Top Secret“ eingestufte Folien zu XKeyscore (von uns hier gespiegelt). Einige Folien die Greenwald verwendet, sind in der pdf allerdings nicht vorhanden. Es scheint also noch mehr auf uns zu zukommen. Die Folien scheinen insgesamt zu bestätigen, was der Spiegel bereits berichtet hat.

    In einem dazu gehörigen Artikel beschreibt Glenn Greenwald, welches enorme Menge an Daten durch das Programm XKeyscore durchsucht werden kann. Edward Snowden, der Whistleblower hinter der sich nun Stück für Stück entrollenden Überwachungstätigkeiten von Geheimdiensten rund um die Welt, sagte bereits in einem Videointerview Anfang Juni:

    I, sitting at my desk, certainly had the authorities to wiretap anyone, from you, or your accountant, to a federal judge, to even the President if I had a personal email.

    31. Juli 2013 37
  • : USA: Google Fiber verbietet das Betreiben von eigenen Servern
    USA: Google Fiber verbietet das Betreiben von eigenen Servern

    Google hat sich in der Vergangenheit gerne als Verfechter der Netzneutralität präsentiert. Seit 2011 ist Google mit seinem Projekt Google Fiber aber nun auch selbst Internetprovider und scheint die Sache nun ein wenig anders zu sehen – jedenfalls was das eigene Projekt angeht. Google verbietet es nämlich seinen Kunden eigene Server über die von Google bereitgestellte Internetverbindung zu betreiben. Google gibt aber ab mit diesem Verbot keineswegs die Netzneutralität zu verletzten, wie Wired berichtet.

    Die Regeln zur Netzneutralität der Federal Communication Commission (FCC) in den USA sind eigentlich kurz und eindeutig:

    Fixed broadband providers may not block lawful content, applications, services, or non-harmful devices.

    Ein potentieller Kunde von Google Fiber, Douglas McClendon, hat deshalb bereits 2012 eine Beschwerde bei der FCC eingereicht, worauf die FCC bis zum 29. Juli diesen Jahres eine Stellungnahme von Seiten Googles erwartete.In dieser Stellungnahme, die McClendon nun veröffentlicht hat, beteuert Google vollständig innerhalb der Regeln der Netzneutralität zu operieren:

    Google Fiber’s server policy is an aspect of “reasonable network management” that the Open Internet Order and Rules specifically permit. Mr. McClendon appears to allege that Google Fiber’s server policy violates the prohibitions against “blocking” and/or “unreasonable discrimination.“ The Order, however, provides an exception in both instances for “reasonable network management.” As the Order explains, “[a] network management practice is reasonable if it is appropriate and tailored to achieving a legitimate network management purpose, taking into account the particular network architecture and technology of the broadband Internet access service.”

    Google Fiber’s server policy is prototypical “reasonable network management,” with no discriminatory impact on any content, application, or service provider. The server policy has been established to account for the congestion management and network security needs of Google Fiber’s network architecture, particularly given that Google Fiber does not impose data caps on its users.

    Wired vermutet hinter dem Verbot, eigene Server oder Dienste zu betreiben, rein wirtschaftliche Gründe. Wired geht davon aus, dass Google in naher Zukunft nicht nur Privatkunden- sondern auch Geschäftskundenverträge anbieten möchte, mit denen dann das Betreiben von eigenen Servern gestattet wird – selbstverständlich gegen einen Aufpreis. Rein technische Gründe scheinen auch nicht plausibel, bietet Google mit Fiber seinen Kunden doch Übertragungsraten von bis zu einem Gigabit pro Sekunde (1 GBit/s) an. Bei diesen Bandbreiten stellt das Betreiben von kleinen Servern zum Heimgebrauch keine Einschränkung dar.

    Gleichzeitig geben Mitarbeiter von Google Fiber aber in den eigenen Foren an, niemanden wegen dem Betreiben eines Minecraft-Servers den Vertrag zu kündigen:

    But in the Google Fiber forums, employees assure subscribers the rules aren’t meant to apply to Minecraft servers. And, in reality, Google Fiber probably won’t notice, let alone kick you off, for using a Slingbox or peer-to-peer software.

    Call it net neutrality by the grace of cool Google employees.

    Google ist in den USA auch nicht der einzige Anbieter der die Regeln zur Netzneutralität verletzt. Auch der Internetprovider Comcast gibt in seinen Nutzungsbestimmungen an bestimmte Server nicht zu erlauben, darunter „e‑mail, Web hosting, file sharing, and proxy services and servers.“

    31. Juli 2013 11
  • : Whistleblower Bradley Manning in 19 von 21 Anklagepunkten schuldig gesprochen
    Whistleblower Bradley Manning in 19 von 21 Anklagepunkten schuldig gesprochen

    Gestern, am 30. Juli, wurde das Urteil im Fall Vereinigte Staaten von Amerika gegen Bradley Manning verlesen. Die Richterin Denise Lind begann mit der guten Nachricht für Bradley Manning: Nicht schuldig im schwersten Anklagepunkt, der Unterstützung des Feindes. Dann folgten allerdings die schlechten Nachrichten: Schuldig in den folgenden 19 von 21 Anklagepunkten. Insgesamt drohen Bradley Manning eine Maximalstrafe von 130 Jahre. Über das genaue Strafmaß wird sich das Gericht nun in der nächsten Wochen beraten. Ein Ergebnis wird Anfang August erwartet.

    Bradley Manning wurde im Mai 2010 festgenommen, da er verdächtigt wurde rund 700.000 militärische Videos und Dokumente kopiert und an die Webseite Wikileaks weitergegeben zu haben. Im März 2011 wurde Manning offiziell in 22 Punkten angeklagt. Der schwerste Anklagepunkt lautete auf Unterstützung des Feindes, bei dem die Anklage jedoch nur lebenslange Haft anstelle der Todesstrafe forderte. Von diesem Anklagepunkt wurde Manning freigesprochen. Weitere Anklagepunkte waren unter anderem Diebstahls von Regierungseigentum, Computerkriminalität, Verstoß gegen interne Regeln des Militärs und Spionage, bei denen er allesamt schuldig gesprochen wurde. Bei der Addition aller Einzelstrafen, wäre eine Haftstrafe von 130 Jahren möglich, was einer lebenslangen Haftstrafe gleichkäme.

    Die Electronic Frontier Foundation (EFF) spricht in einer ersten Stellungnahme zum Urteil zwar von Erleichterung, dass Manning nicht der Unterstützung des Feindes schuldig gesprochen wurde, findet das Urteil aber dennoch „sehr verstörend“.Die EFF begründet dieses einerseits damit, dass die Staatsanwaltschaft zum wiederholten Male die bloße Vertrautheit mit digitalen Werkzeugen und Programmen überaus hart bestraft um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Sie spricht von einer Strategie die als „Hacker Wahnsinn“ bezeichnet werden kann.

    In the Manning case, the prosecution used Manning’s use of a standard, over 15-year-old Unix program called Wget to collect information, as if it were a dark and nefarious technique. Of course, anyone who has ever called up this utility on a Unix machine, which at this point is likely millions of ordinary Americans, knows that this program is no more scary or spectacular (and far less powerful) than a simple Google search. Yet the court apparently didn’t know this and seemed swayed by it.

    Andererseits stört sich die EFF daran, dass der Anklagepunkt der Unterstützung des Feindes überhaupt von der Richterin zugelassen wurde. Dieser Anklagepunkt habe enorme Auswirkungen auf den Journalismus und Whistleblower, wie auch die Freedom of the Press Foundation urteilt. Manning sei laut EFF der erste Whistleblower oder Informant, der wegen Unterstützung des Feindes angeklagt wurde. Dieses liege am digitalen Umfeld, indem die Veröffentlichungen stattfanden und der Tatsache, dass Manning „geheimdienstlich geschult war und wusste, dass der Feind das Internet nutze um an Informationen über die USA zu gelangen“. Doch das wissen nicht nur Menschen die „Internet-Traning“ hatten, wie die EFF klarstellt:

    Everyone (at least everyone who regularly uses the Internet) knows that the Internet is used by good people and bad people all over the world and that anything published is, well, published and available to all. This is a feature of the Internet, not a bug, yet here it played into distorting the “aiding the enemy” crime out of all proportion and may have played a role in the five other counts under Espionage Act claims that he was convicted of.

    Wie es nun für Bradley Manning weitergehen kann, wird im Lawfareblog beschrieben:

    If the sentence of the Court includes either a period of incarceration over one year, or a dishonorable or bad conduct discharge, Manning’s case is automatically appealed to the service appellate court—here, the Army Court of Criminal Appeals. The case may then go to the highest military court, the Court of Appeals for the Armed Forces. Thereafter, and because of a relatively recent change in the law, the accused may petition a writ of certiorari to the United States Supreme Court.

    31. Juli 2013 5
  • : USA: Anti-Terror Gesetze gehen den Bürgern zum ersten Mal zu weit
    USA: Anti-Terror Gesetze gehen den Bürgern zum ersten Mal zu weit

    UntitledEine neue Meinungsumfrage des Pew Research Center for the People & the Press fand heraus, dass US Amerikaner – zum ersten Mal seit Beginn der Umfragereihe vor fast 10 Jahren – überzeugt sind, dass Bürgerrechte durch die Anti-Terror Gesetze der USA zu sehr eingeschränkt würden. Die Telefonumfrage wurde unter 1480 US Amerikanern, verteilt über alle Bundesstaaten, durchgeführt. So waren 56% der Befragten der Meinung, dass Gerichte den staatlichen Überwachungsprogrammen keine adäquaten Schranken bieten. 70% sind der Überzeugung, dass die gesammelten Daten auch für andere Zwecke, als lediglich zur Terrorbekämpfung genutzt werden. Und rund 63% glauben, dass nicht nur Meta-Daten analysiert werden, sondern der tatsächliche Inhalt betroffen sei. Allerdings stimmt die Hälfte der Befragten dem Überwachungsprogramm trotzdem grundsätzlich zu.

    30. Juli 2013 3
  • : NSA und Co. fordern anscheinend auch die Herausgabe von Passwörtern von Unternehmen
    NSA und Co. fordern anscheinend auch die Herausgabe von Passwörtern von Unternehmen

    Nachdem wir vorgestern berichtet haben, dass amerikanische Polizei- und Verfassungsschutzbehörden die Herausgabe von SSL-Master-Keys von Unternehmen verlangen, kann die neuste Nachricht kaum mehr überraschen. Die amerikanischen Behörden verlangen nämlich scheinbar auch Nutzerpasswörter, teilweise sogar samt Verschlüsselungsalgorithmus und Salt. Das berichtet CNET mit Bezug auf zwei anonyme Quellen aus der Industrie.

    „I’ve certainly seen them ask for passwords,“ said one Internet industry source who spoke on condition of anonymity. „We push back.“ A second person who has worked at a large Silicon Valley company confirmed that it received legal requests from the federal government for stored passwords. Companies „really heavily scrutinize“ these requests, the person said. „There’s a lot of ‚over my dead body.’ “

    Microsoft, Google und Yahoo wollten sich nicht dazu äußern ob sie solche Anfragen von amerikanischen Behörden tatsächlich erhalten hätten, sagten aber entschieden, niemals die Passwörter seiner Nutzer preis zu geben. Yahoo:

    If we receive a request from law enforcement for a user’s password, we deny such requests on the grounds that they would allow overly broad access to our users’ private information. If we are required to provide information, we do so only in the strictest interpretation of what is required by law.

    26. Juli 2013 9
  • : Irland: Datenschutzbehörde sieht keine Probleme bei Datenweitergabe an die USA
    Quelle: http://www.europe-v-facebook.org/DE/de.html
    Irland: Datenschutzbehörde sieht keine Probleme bei Datenweitergabe an die USA

    Das Safe-Harbor-Abkommen sieht vor, dass amerikanische Unternehmen Daten von europäischen Bürgern nur dann auf amerikanischen Server speichern dürfen, wenn dort „angemessene“ Datenschutzbestimmungen gelten. Unternehmen, für die diese Regelung gelten, sind unter anderem Facebook, Apple und Google. Nach den Enthüllungen um die Abhörpraktiken amerikanischer Geheimdienst sind nun aber leise Zweifel angebracht, ob diese Bedingung tatsächlich erfüllt ist. Europe-v-facebook.org hat aus diesem Grund bereits vor einem Monat zwei Anzeigen gegen irische Tochterunternehmen von Facebook und Google bei der irischen Datenschutzbehörde eingebracht. Diese hat nun aber entschieden, dass die Datentransfers vollkommen legal seien und sieht von weiteren Ermittlungen ab.

    Die irischen Tochterunternehmen von Facebook und Google sind für die Daten von europäischen Bürgern verantwortlich und senden diese zur Weiterverarbeitung an die Server der Mutterkonzerne in die USA. Dort haben dann verschiedenste Geheimdienste, darunter die NSA, Zugriff auf diese Daten. Es kann also eigentlich nicht davon die Rege sein, dass ein „angemessenes“ Datenschutzniveau besteht, wie es Artikel 25 der Richtlinie 95/46/EG verlangt.

    Die irische Datenschutzbehörde hat europe-v-facebook.com nun aber in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie PRISM im Einklang mit dem Safe-Harbor-Abkommen sehe. Die Behörde begründet ihre Entscheidung damit, dass die EU-Kommission bei der Erstellung des Safe-Harbor-Abkommens, „vorausgesehen hat und auf die Frage eingegangen ist, dass personenbezogene Daten für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden“, wie unwatched.org berichtet.

    25. Juli 2013 5
  • : Freihandelsabkommen TTIP/TAFTA: Ökonomischer Nutzen zweifelhaft
    Freihandelsabkommen TTIP/TAFTA: Ökonomischer Nutzen zweifelhaft

    IMK-logoDem Titel dieses Blogs entsprechend ging es in der bisherigen Berichterstattung über das geplante Freihandelsabkommen  TAFTA/TTIP zwischen den USA und der EU vor allem um netzpolitisch problematische Aspekte wie Datenschutz, Immaterialgüterrecht und allgemein Transparenz im Verhandlungsprozess. Wenig hinterfragt wurden jedoch die behaupteten ökonomischen Vorteile des Freihandelsabkommens. Diese Aufgabe haben jetzt die beiden Wirtschaftswissenschaftler Jan Behringer und Nikolaus Kowall am gewerkschaftsnahen Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) übernommen.

    In einem Report über den „Außenhandel der USA“ (PDF) kommen sie zu dem Schluss, dass

    von einem Freihandelsabkommen mit der EU keine kurzfristigen konjunkturellen Impulse für die USA zu erwarten [sind].

    Zur Veranschaulichung relativieren Behringer und Kowall die versprochenen jeweils 400.000 neuen Arbeitsplätze für die EU und die USA:

    Selbst wenn man unterstellt, dass in den USA ebenfalls 400.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen würden, entspräche dies bei aktuell 143 Millionen Erwerbstätigen lediglich einem Beschäftigungseffekt von weniger als 0,3 %. Geht man davon aus, dass die Beschäftigungseffekte im Verlauf der nächsten 10 bis 20 Jahren wirksam werden, ist dieser Effekt marginal.

    Generell halten sie die Bedeutung von Freihandelsabkommen für überschätzt:

    25. Juli 2013 3
  • : USA: Kongress lehnt in knapper Abstimmung Machteinschränkung der NSA ab
    USA: Kongress lehnt in knapper Abstimmung Machteinschränkung der NSA ab

    Gestern berichteten wir über eine Abstimmung im amerikanischen Kongress, bei der über eine Gesetzesänderung entschieden wurde, die die Macht der NSA eingeschränkt hätte. Wie nicht anders zu erwarten wurde die Gesetzesänderung abgelehnt, wenn auch, wider erwarten, denkbar knapp mit 205 zu 217 Stimmen. Umso ärgerlicher sind die exakt 12 Enthaltungen, die bei Zustimmung zur Gesetzesänderung, zu einem Patt geführt hätten.

    Der vom republikanischen Abgeordneten Justin Amash eingebrachte Änderungsantrag sah es vor, dass Sammeln und Speichern von Daten US-amerikanischer Bürger durch die NSA einzuschränken. Hierzu sollte gesetzlich festgeschrieben werden, dass die NSA Daten einer Person nur noch sammeln und verarbeiten darf, wenn gegen die Person bereits eine Untersuchung nach Abschnitt 215 des Patriot Acts stattfindet. Zum jetzigen Zeitpunkt darf die NSA alle „für eine Untersuchung relevanten Daten“ sammeln, was nach Interpretation des geheimen FISA-Gerichts, die Sammlung von Daten nahezu aller US-Bürger ermöglicht.

    In der gestrigen Abstimmung votierten 205 Abgeordnete, davon 94 Republikaner und 111 Demokraten, im Kongress für die Gesetzesänderung und 217 Abgeordnete, davon 134 Republikaner und 83 Demokraten, gegen den Änderungsantrag. 12 Abgeordnete enthielten sich, was auf Grund des knappen Ergebnissen umso ärgerlich ist. Eine genaue namentliche Übersicht über JA- und NEIN-Stimmen sowie Enthaltungen sind hier zu finden.

    25. Juli 2013 3
  • : USA und EU führen mehrtägige Gespräche zu PRISM, Geheimdienstaktivitäten der Mitgliedstaaten und abgehörte EU-Institutionen
    USA und EU führen mehrtägige Gespräche zu PRISM, Geheimdienstaktivitäten der Mitgliedstaaten und abgehörte EU-Institutionen

    Seit vorgestern finden auf mehreren Ebenen Gespräche zwischen der Europäischen Union und den USA statt. Hintergrund sind die Berichte über die weltweite Ausspähung digitaler Kommunikation durch den US-Militärgeheimdienst NSA, aber auch Meldungen dass die EU selbst zu den ausgeforschten Einrichtungen gehört. Der Rat der Europäischen Union hat nach eigener Auskunft erst am 6. Juni von den US-Überwachungsprogrammen erfahren.

    Anfang Juli hatte der US-Justizminister Eric Holder vorgeschlagen, hierzu eine sogenannte „EU/US High level expert group“ einzurichten. Mehrere EU-Mitgliedstaaten drängen auf die eilige Erörterung der Angelegenheit, um die Verhandlungen zum geplanten Freihandelsabkommen „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) nicht zu gefährden.

    Holder versucht, die Geheimdienste der EU-Mitgliedstaaten gegeneinander auszuspielen und fordert einen „two-track approach“ bzw. „symmetrischen Dialog“: Die Beteiligten sollen sich nicht nur über Sammlung und Austausch geheimdienstlicher Informationen seitens der USA (vor allem „PRISM“) unterhalten, sondern auch ähnliche Aktivitäten europäischer Dienste offenlegen. Hiergegen hatte sich außer Schweden insbesondere Großbritannien gewehrt, wohl um den britischen Geheimdienst GCHQ nicht wegen seiner gleichlautenden Programme zu kompromettieren.

    Da die EU-Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) zu geheimdienstlichen Maßnahmen über keine Kompetenzen verfügen, sollen sie von den Gesprächen ausgeschlossen werden. Hiergegen hatten sich Kommissionsangehörige vehement gewehrt und erklärt, die Informationsbeschaffung der NSA beträffen nicht nur einzelne Einrichtungen, sondern richteten sich gegen die gesamte EU.

    24. Juli 2013 6
  • : USA: Abstimmung im Parlament über Einschränkung der Macht der Geheimdienste
    USA: Abstimmung im Parlament über Einschränkung der Macht der Geheimdienste

    Auch wenn sich die Empörung über die Spionagetätigkeiten der amerikanischen Geheimdienste innerhalb der USA in Grenzen hält, scheint sich nun erster Widerstand in politischen Kreis zu bilden. So wird heute über eine Gesetzesänderung abgestimmt, der die Totalüberwachung der Geheimdienste einschränken würde und nur noch die gezielte Überwachung von Verdächtigen erlauben würde. Ebenso findet eine Abstimmung über das sogenannte „Defense Appropriations Bill“, quasi den Haushaltsplan der Geheimdienste, statt.

    Der von Justin Amash, John Conyers, Jr., Thomas Massie, Mick Mulvaney, und Jared Polis eingebrachte Änderungsantrag, untersagt den Geheimdiensten die grenzenlose Sammlung und Speicherung von Daten und limitiert die Datensammlung auf Personen, die bereits Teil einer Untersuchung sind. Der Gesetzestext im Wortlaut:

    This Order limits the collection of any tangible things (including telephone numbers dialed, telephone numbers of incoming calls, and the duration of calls) that may be authorized to be collected pursuant to this Order to those tangible things that pertain to a person who is the subject of an investigation described in section 501 of the Foreign Intelligence Surveillance Act of 1978 (50 U.S.C. 1861).

    Spiegel Online fast den eingebrachten Verfassungszusatz wie folgt zusammen:

    „Es untersagt der NSA und anderen Diensten, Abschnitt 215 des Patriot Act zu nutzen, um Daten, auch Telefondaten, zu sammeln, die Personen zugeordnet sind, die nicht von einer Untersuchung nach Abschnitt 215 betroffen sind“

    24. Juli 2013 1
  • : Contract with FBI and Department of Justice: How Telekom and T‑Mobile USA Commit to Electronic Surveillance
    Contract with FBI and Department of Justice: How Telekom and T‑Mobile USA Commit to Electronic Surveillance

    German telecommunications company Deutsche Telekom and its subsidiary company T‑Mobile USA committed themselves to make communication data and contents available to American authorities. This agreement is part of a contract with the FBI and Department of Justice from 2001, which we hereby publish. Telekom comments that it of course cooperates with security services – also in other countries.

    This is an English translation of the original German post.

    Two weeks ago Deutsche Telekom CEO René Obermann was totally surprised by the mass-surveillance of western intelligence agencies. Yesterday, David Scharven reported on WAZ.de about an „surveillance contract of Deutsche Telekom with US authorities“.

    We are hereby publishing this contract exclusively: PDF, Text (bad OCR, sorry.)

    Commitment to Electronic Communications Surveillance

    The contract is between Deutsche Telekom AG and VoiceStream Wireless (which became T‑Mobile USA in 2002) on one side and the Federal Bureau of Investigation and the US Department of Justice on the other. The 27 page document was signed in December 2000 and January 2001 – before 9/11.

    After recitals and definitions, Article 2 of the contract describes „Facilities, Information Storage and Access“. T‑Mobile USA commits to operate its infrastructure for „all Domestic Communications“ „in the United States“. The communication has to flow through a facility in the US „from which Electronic Surveillance can be conducted“. Deutsche Telekom further commits to „provide technical or other assistance to facilitate such Electronic Surveillance“.

    23. Juli 2013 3
  • : Abhör-Vertrag mit FBI und Justizministerium: Telekom und T‑Mobile USA verpflichten sich zur Überwachung (Update)
    Deutsche Telekom AG weltweit. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsche_Telekom_world_locations.svg">Peeperman</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">BY-SA 3.0</a>
    Abhör-Vertrag mit FBI und Justizministerium: Telekom und T‑Mobile USA verpflichten sich zur Überwachung (Update)

    Die Deutsche Telekom und ihre Tochterfirma T‑Mobile USA verpflichten sich, Kommunikationsdaten und Inhalte den amerikanischen Behörden zur Verfügung zu stellen. Das geht aus einem Vertrag aus dem Januar 2001 hervor, den wir an dieser Stelle exklusiv veröffentlichen. Die Telekom kommentiert, dass man selbstverständlich mit Sicherheitsbehörden zusammenarbeitet, auch in anderen Staaten.

    Vor zwei Wochen war Telekom-Chef René Obermann noch total überrascht von der Netzüberwachung westlicher Geheimdienste. Gestern berichtete David Schraven auf WAZ.de über einen „Abhör-Vertrag der Telekom mit US-Behörden“.

    Wir veröffentlichen diesen Vertrag an dieser Stelle exklusiv: PDF, Text (schlechtes OCR).

    Verpflichtung zur elektronischen Überwachung

    Geschlossen wurde der Vertrag zwischen der Deutschen Telekom AG und der Firma VoiceStream Wireless (seit 2002 T‑Mobile USA) auf der einen Seite und dem Federal Bureau of Investigation und dem Justizministerium der Vereinigten Staaten auf der anderen Seite. Das 27-seitige Dokument wurde im Dezember 2000 und Januar 2001 unterschrieben, also noch vor 9–11.

    Nach Erwägungsgründen und Definitionen beschreiben die Vertragspartner in Artikel zwei „Einrichtungen, Informationsspeicherung und Zugriff“. T‑Mobile USA wird darin verpflichtet, alle Infrastruktur für inländische Kommunikation in den USA zu betreiben. Die Kommunikation darüber muss durch eine Einrichtung in den USA fließen, in der „elektronische Überwachung durchgeführt werden kann“. Die Telekom verpflichtet sich, „technische oder sonstige Hilfe zu liefern, um die elektronische Überwachung zu erleichtern.“

    23. Juli 2013 23
  • : Jung & Naiv – Folge 73: Eure Fragen an Jacob Appelbaum
    Jung & Naiv – Folge 73: Eure Fragen an Jacob Appelbaum

    Nachdem mich Jacob Appelbaum in Folge 71 und 72 mit erschreckenden Neuigkeiten über unsere Regierungen und ihre geheimen Machenschaften konfrontierte, hatte ich gehofft, im dritten und letzten Teil der jungundnaiven Big-Brother-Trilogie über angenehmere Dinge reden zu können. Schließlich standen Eure Fragen an Appelbaum auf dem Programm. Doch irgendwie sollte sich auch in Folge 73 so ziemlich alles um Überwachung, Big Brother und Big Daddy Data drehen. Komisch.

    Hier klicken, um den Inhalt von www.youtube-nocookie.com anzuzeigen.

    Ihr wolltet von Jacob Appelbaum wissen (eingesammelt via FB und Twitter):

    „Wie erkläre ich meinen Eltern, dass Internetüberwachung doof ist?“

    19. Juli 2013
  • : Österreich: Outsourcen der Speicherung von Vorratsdaten in die USA
    Österreich: Outsourcen der Speicherung von Vorratsdaten in die USA

    Dieser Text von Josef Irnberger (Initiative für Netzfreiheit – Österreich) erschien zu erst auf edri.org. Da dies bereits eine Übersetzung aus dem Deutschen darstellt, zeigen wir hier das Original.

    Initiative für NetzfreiheitBeim EuGH Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) wurde bekannt: VDS Daten könnten auch in die USA ausgelagert sein. Alleine darum schon muss die Vorratsdatenspeicherung sofort eingestellt werden!

    Im Verfahren um die Vorratsdatenspeicherung vor dem europäischen Gerichtshof (EuGH) am Dienstag wurde klar: die VDS Richtlinie verbietet nicht ein Outsourcing der Speicherpflicht. Über das Safe-Harbour Abkommen wäre es somit denkbar, dass auch österreichische VDS Daten auf US Servern gespeichert sind. Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass US Geheimdienste auch direkten Zugriff auf die Vorratsdaten von Österreicher und Österreicherinnen haben könnten.

    Auch in der österreichischen Umsetzung der Vorratsdatenrichtlinie findet sich keinerlei Einschränkung, dass die Vorratsdatenspeicherpflicht nicht an externe Dienstleister ausgelagert werden dürfe. Um diesbezüglich Klarheit zu erlangen, hat dieInitiative für Netzfreiheit bei der Österreichischen Datenschutzkommission (DSK) nachgefragt:

    Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer gab in einem Telefonat mit der Initiative für Netzfreiheit an, dass bei der Datenschutzkommission keine Informationen vorliegen, ob VDS-pflichtige Anbieter in Österreich die Vorratsdatenspeicherung an externe Unternehmen ausgelagert haben könnten, etwa dass es dabei auch zu Speicherungen der Daten in den USA komme. Eine eigene Genehmigungspflicht würde nur bestehen, wenn die Daten an Drittstaaten ohne angemessenes Datenschutzniveau weitergegeben würden. Bezüglich jener Firmen in den USA, die sich den Safe Harbour Prinzipien unterworfen haben werde aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau angenommen, eine Auslagerung der Daten auf US Servern entzöge sich somit der Genehmigungspflicht und dem Wissen der Datenschutzkommission. Auf die Frage hin, ob denn denkbar sei, dass die Datenschutzkommission tatsächlich ihr Recht auf Einschau der Sicherheitsmaßnahmen zur Vorratsdatenspeicherung auch in Rechenzentren der USA durchsetzen könnte, sagte Frau Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer: “Dies könnte wohl nur auf freiwilliger Basis geschehen, da die Durchsetzbarkeit unseres Einschaurechts in den USA nicht gegeben ist. Allerdings wäre der Provider verpflichtet, die Sicherheit der Datenspeicherung bei seinem Dienstleister uns gegenüber nachzuweisen.”

    Auf Nachfrage, ob denn die Datenschutzkommission bereits mit der Überprüfung der Vorratsdatensicherheit begonnen hätte, gab Souhrada-Kirchmayer an: “Derzeit läuft noch keine Prüfung, wir haben eine solche aber vor.”

    Zusammenfassend muss also leider festgestellt werden, dass es derzeit selbst für die Datenschutzkommission keine Möglichkeit gibt, auszuschließen, dass Vorratsdaten von Österreichern und Österreicherinnen auf Servern in den USA gespeichert werden. Dies geht nach Angaben der DSK auch nicht aus den Meldungen hervor, welche die VDS-pflichtigen Anbieter mit Informationen über die Sicherungsmaßnahmen für die VDS Daten befüllen müssen.

    Die Initiative für Netzfreiheit fordert ob dieses Skandals die umgehende Einstellung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich sowie die umgehende Aufhebung der Safe-Harbor Vereinbarung. “Es kann nicht angehen, dass US Geheimdienste womöglich direkten Zugriff auf die Bewegungs- und Verbindungsdaten der Österreicher und Österreicherinnen haben. Hier besteht absolut unverzüglicher Handlungsbedarf” empört sich Josef Irnberger für die Initiative für Netzfreiheit, “Nicht einmal die Datenschutzkommission kann somit direkten Zugriff der US Behörden auf unsere Vorratsdaten ausschließen, noch könnte die DSK rechtlich überhaupt Einschau in US Rechenzentren verlangen. Neben den eklatanten Menschenrechtsverletzungen durch die VDS Richtlinie selbst setzt dieser Umstand der Untragbarkeit der Vorratsdatenspeicherung aber wohl die Krone auf!”

    Original Presseartikel (11.07.2013)
    (contribution by Josef Irnberger – EDRi member Initiative für Netzfreiheit – Austria)

    18. Juli 2013 1