Die amerikanische Werbewirtschaft versucht sich an einem neuen Modell, Webseiten mit gewerblichen Urheberrechtsverletzungen aus dem Internet zu verbannen. Wie wir Mitte Juli berichteten, kündigten einige Unternehmen aus der Werbewirtschaft an, sich einer freiwilligen Selbstverpflichtung zu unterwerfen, die die Schaltung von Werbung auf Webseiten mit urheberrechtsverletzenden Inhalten verbietet. Mit diesem Vorstoß soll den Betreibern dieser Portale die finanzielle Grundlage genommen werden, womit sie zur Aufgabe ihrer Webseite gezwungen wären. Ein ähnliches Modell scheint nun auch in Deutschland, unter der Koordination des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), entwickelt zu werden, wie irights.info berichtet.
Bernd Nauen, Geschäftsführer beim ZAW, erklärte gegenüber irights.info:
Die in den USA angekündigte Selbstverpflichtung ist ein wichtiger Schritt, den Betreibern von Webseiten, deren Geschäftsmodelle auf Urheberrechtsverletzungen aufbauen, die Werbefinanzierung zu entziehen. Ob die Regelungen weit genug greifen, muss man noch prüfen.
Nauen erklärte, dass sich vor rund 12 Monaten ein „runder Tisch“ formierte, mit dem Ziel keine Werbung mehr auf „strukturell urheberrechtsverletzenden Websites“ zu schalten.Anders als in den USA ist in Deutschland hingegen nicht nur die Werbewirtschaft an dem Vorstoß beteiligt.
[Auch] Media- und Werbe-Agenturen, Online-Werbe-Vermittler und ‑Dienstleister sowie Verlage, Medienhäuser und Portalbetreiber seien eingebunden.
Insgesamt seien zur Zeit 15 Verbände in das Vorhaben involviert, wie Thomas Schauf, Fachgruppenmanager beim Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) und Mitarbeiter am „runden Tisch“, gegenüber irights.info erklärte.
Doch auch der Ansatz, wie die Schaltung der Werbung auf Webseiten mit urheberrechtsverletzenden Inhalten umgesetzt wird unterscheidet sich vom amerikanischen Modell. Während in den USA Beschwerden von Urheberrechtsinhabern direkt an die Werbeunternehmen gerichtet werden und diese daraufhin Sanktionen vornehmen, sieht das deutsche Modell die Einrichtung einer speziellen Beschwerdestelle vor. Diese Beschwerdestelle könnte auf Grundlage der eingereichten Beschwerden eine Blacklist führen, über die alle Werbepartner erfahren, auf welchen Webseiten keine Werbung mehr geschaltet werden soll. Genauere Angaben zum geplanten Verfahren möchten die beteiligten Unternehmen und Verbände zur Zeit jedoch noch nicht machen.
Die Kombination aus Selbstverpflichtung der beteiligten Partner und der Beschwerdestelle soll als „Charta“ der Branche dienen. Wie Thomas Schauf gegenüber irights.info sagte, werden zur Zeit bereits kartellrechtliche Bedenken geprüft:
Die Herausforderung könnte sein, dass wenn sich Verbände und die ihnen angeschlossenen Unternehmen einigen, dies als Marktabsprache und damit als Kartellbildung betrachtet werden könnte. […]
Daher lassen wir das Konzept des Kodex derzeit von renommierten Kartellrechtlern prüfen Das daraus resultierende Gutachten erwarten wir für Mitte, Ende September.
ZAW-Geschäftsführer Nauen betonte, dass ein „Inkraftsetzen“ der Charta für die deutsche Werbeindustrie, bei positivem Ergebnis des Gutachten, noch dieses Jahr erfolgen könne.