Urheberrecht
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: Cory Doctorow on the Politics of Copyright
: Cory Doctorow on the Politics of Copyright iRights.info hat ein Interview mit Cory Doctorow über Urheberrecht & POlitik gemacht. Die 17 Minuten gibt es hier zu sehen:
Cory Doctorow on the Politics of Copyright from iRights.info on Vimeo.
Dass die Produktivitätsgewinne durch Digitalisierung und Automatisierung nicht allen zugute kommen, sei nicht die Folge der Technik, sondern der neoliberalen Ökonomie. Dennoch habe besonders die Regulierung in der Internetwirtschaft versagt. So könne es unter dem gegenwärtigen Urheberrecht nur ein einziges Youtube geben, weil kaum ein zweites Unternehmen imstande sei, ein vollautomatisiertes System zu schaffen, um sämtliche Inhalte auf Rechtsverletzungen zu prüfen. Auch die Regulierung von Telekommunikationsunternehmen sei „eine Schande“, die Zensur und die von Edward Snowden enthüllte flächendeckende Überwachung erst ermöglicht habe, sagt Doctorow.
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: Remixer #38 Christian von Borries: „Die Zeiten werden härter“
: Remixer #38 Christian von Borries: „Die Zeiten werden härter“ In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Christian von Borries.
Christian von Borries ist Filmemacher, Musiker und Produzent. Nach einer Ausbildung als klassischer Musiker startete er 1999 die Reihe „musikmissbrauch“ (vgl. einen FAZ-Bericht dazu) und gründete das Musiklabel „Masse und Macht“.
Wie hat sich Ihr künstlerisches Schaffen entwickelt?
Ich bin ausgebildet als klassischer Musiker. Da habe ich den Ratschlag bekommen, dass man sich am besten mit der Partitur in eine stille Ecke zurückziehen soll, nur mit dem Urtext in der Hand um der Essenz der Musik nachzuforschen. Mir schien diese hermeneutische, rein werkbezogene Herangehensweise immer absurd, wo doch die Benutzung von Musik ihren Inhalt verändert, beispielsweise wenn sie etwa in der Werbung verwendet wird, oder als Soundtrack. Wie kann man dann noch von einem Urtext sprechen? Ist „Urtext“ nicht schon eine kapitalistische, lediglich auf Verwertungszusammenhänge ausgerichtete strategische Annahme und Übereinkunft der Content Industry? Und was ist mit Tonaufnahmen existierender Musik, mit Interpretationen oder Coverversionen? Das sind bereits Aggregatzustände, die sich individuell extrem unterscheiden können, obwohl sie auf einem identischen Notentext basieren. Also scheint die Kontextualisierung oder Rekontextualisierung der entscheidende Vorgang zu sein. Der amerikanische Fotokünstler Richard Prince sagte zu seinen Fotos existierender Zigarettenwerbung „The Choice is the Act“. Es geht ihm also um nichts anderes als um Reappropriation, eine Wiederaneignung existierender Inhalte. Vielleicht, so könnte man argumentieren, ist künstlerische Produktion nie etwas anderes, zumal in Zeiten der totalen Verfügbarkeit aller existierenden Inhalte im Netz.
Auf welche Weise verwenden Sie selbst Werke Dritter?
Ich habe Ende der 90er Jahre angefangen eine Konzertreihe zu konzipieren, die sich „musikmissbrauch“ nannte. Dort ging es um das Hörbarmachen der Verwertungszusammenhänge von Musik, nicht um das Aufführen von Werken. Man nannte mich deshalb plötzlich einen Komponisten, eine zweischneidige Bezeichnung, geht sie doch vom Geniebegriff des 19. Jahrhunderts aus.
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: WePromise #02: Pawel Zalewski (EVP)
: WePromise #02: Pawel Zalewski (EVP) Pawel Zalewski, konservativer EU-Abgeordneter, hatte als Vorsitzender des polnisch-urkainischen Partnerschaftsforums in den letzten Wochen alle Hände voll zu tun. Trotzdem fand er Zeit, uns im heutigen Video zu erklären, warum er sich als polnischer Kandidat in der kommenden Europawahl für digitale Grundrechte einsetzt (mit Untertiteln):
In der letzten Legislaturperiode war ich einer derjenigen, der die Ablehnung des Handelsabkommen ACTA durch das Europaparlament vorangetrieben hat. Die Arbeit an diesem Abkommen machte mir deutlich, dass eine Änderung im Urheberrecht erreicht werden muss, das aus dem 19. Jahrhundert stammt und weit von der heutigen digitalen Wirklichkeit entfernt ist.
An dieser Stelle noch einmal Danke, liebe Polen – ohne die vielen hüpfenden Menschen dort wäre das Handelsabkommen vielleicht nicht gescheitert! Im EU-Parlament ist Zalewski zudem stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für internationalen Handel (INTA), verfolgt also auch TAFTA/TIPP und twittert unter @ZalewskiPawel.
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: Remixer #37 Ulu Braun: „Künstlerische Freiheit muss über Befindlichkeiten stehen“
: Remixer #37 Ulu Braun: „Künstlerische Freiheit muss über Befindlichkeiten stehen“ In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Ulu Braun.
Ulu Braun lebt und arbeitet in Berlin als Video- und Filmkünstler. Für seinen Film „Forst“ (siehe auch den Trailer als Embed) erhielt er 2013 den Deutschen Kurzfilmpreis für den besten Experimentalfilm. Bei der Berlinale 2014 war Braun mit seinem neuen Film „Birds“ vertreten.
Wie hat sich Ihr künstlerisches Schaffen entwickelt?
Angefangen hat es mit Graffiti. Über Zeichnungen, Malerei und Collage ging es zum Film und darüber hinaus.
Inwieweit verfügen Sie selbst über Erfahrungen als Remixer?
Wenn ich Found Footage benutze, tue ich das entweder um zu zitieren, oder eine mediale Erfahrung auf persönliche Weise zu spiegeln. Solange ich an einem gesellschaftlichen Leben teilnehme, sind Massenmedien unausweichlicher Bestandteil der Wirklichkeit geworden. Um künstlerischer Freiheit gerecht zu werden, muss die Wirklichkeit Fundament einer Auseinandersetzung sein. Bei der Benutzung von Fremd-Footage geht es ja (meist) nicht um eine Aneignung bzw. Schöpfungsbehauptung dessen.
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: Das WWW wird 25! Tim Berners-Lee will eine Internet-Verfassung
CC-BY-NC 2.0 via Flickr/amattox : Das WWW wird 25! Tim Berners-Lee will eine Internet-Verfassung Heute ist nicht nur Welttag gegen Internetzensur, sondern auch der 25. Geburtstag des World Wide Web. Am 12. März 1989 präsentierte Tim Berners-Lee, damals Informatiker am Kernforschungszentrum CERN, seinem Chef die Idee von einem Informationsaustausch- und Verwaltungssystem für Forscher. Seitdem ist vieles passiert. Das „Internet“ wird oftmals synonym für das World Wide Web genannt, auch wenn letzteres genaugenommen nur aus den verbundenen Websites besteht, die wir über das http(s)-Protokoll anrufen können. Dieses Netz ist größer geworden und aus der heutigen Welt nicht mehr wegzudenken. Aber neben aller Euphorie gibt es auch Probleme. Tim Berners-Lee hat zum heutigen Anlass mit The Guardian geredet und einige davon adressiert.
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: „Framing“: Wie sich die ACTA-Gegner durchsetzten.
Die Argumente der ACTA-Befürworter (linke Seite) und der ACTA-Gegner (rechts) kamen in den 248 untersuchten Artikeln unterschiedlich häufig vor. Die von den Gegnern artikulierten Sorgen um Bürger-/Grundrechte und Rechtssicherheit sowie die Kritik am Verfahren bekamen mehr Raum. : „Framing“: Wie sich die ACTA-Gegner durchsetzten. Ein Gastbeitrag von Katrin Tonndorf, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für computervermittelte Kommunikationen der Universität Passau.
ACTA. Diese vier Buchstaben machten das Urheberrecht 2012 zum Tagesschau-Thema. Auf einmal wurden große Debatten zu einem netzpolitischen Problem geführt, über das bisher nur die Unterhaltungsindustrie mit ein paar Netzaktivisten stritt. Beide Interessengruppen versuchten, mit ihrer Sichtweise die Öffentlichkeit zu überzeugen. Welches „Framing“ sich durchsetzte, untersuchten Kommunikations- und Politikwissenschaftler der Uni Passau.
Der Konflikt um die Neugestaltung des Urheberrechts beginnt bereits weit vor ACTA. Seit die Filesharing-Plattform Napster und ihre Nachfolger die Geschäftsmodelle der klassischen Medienindustrie infrage stellten, hat die Unterhaltungsindustrie ihren Einfluss auf die Politik genutzt und erfolgreich für die Verschärfung des Urheberrechts geworben. Ergebnis dieser Bemühungen sind unter anderen das DMCA-Gesetz in den USA und die IPRED-Richtlinie in Europa. Trotz der Mobilisierungsversuche von Netzaktivisten erhielt IPRED 2004 in der öffentlichen Berichterstattung nur wenig Aufmerksamkeit und wurde ohne größere Komplikationen vom EU-Parlament angenommen.
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: Kommentar: Im Urheberrecht fehlt es an Verhältnismäßigkeit
: Kommentar: Im Urheberrecht fehlt es an Verhältnismäßigkeit Die Abmahnung des SPD-nahen Netzwerk Berlin durch den TAZ-Redakteur Sebastian Heiser hat im Netz für viel Häme und Schadenfreude gesorgt. Tenor: Endlich erwischt eine Abmahnung einmal die Richtigen – die Politiker sollten endlich einmal das Urheberrecht reformieren! Eine gesetzliche Lösung für Fälle wie jenen von Sebastian Heiser – ein nicht-profitorientierter Verein nutzt unter freier Lizenz zugängliches Bildmaterial unter Verletzung der Lizenzbestimmungen und wird dafür vom Rechteinhaber mittels Anwalt abgemahnt – können allerdings die wenigsten KommentatorInnen anbieten.
In vordigitaler Zeit betraf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen vor allem solche, die durch diese Verletzung unmittelbare kommerzielle Vorteile erzielen wollten – sei es durch den Verkauf von Raubkopien, sei es durch die Nutzung eines Fotos im Rahmen einer kommerziellen Zeitschrift oder eines Musikstücks in einem Werbespot. Bei Urheberrechtsverletzungen, wo das diesbezügliche anwaltliche Repertoire unangemessen und unpraktikabel erschien, wurde mit Hilfe neuer Schrankenregelungen – allen voran die Privatkopie – verhindert, dass es überhaupt zu vielen Verfahren kam. Im Ergebnis konnten alle Beteiligten halbwegs gut mit dem Urheberrecht leben.
Durch Digitalisierung und Internet greifen diese Mechanismen nicht mehr. Private Nutzungshandlungen finden im Internet in der Regel auf öffentlichen Plattformen wie Facebook, YouTube oder Blogs statt. Während den einzelnen Nutzungshandlungen häufig keine Profitinteressen zu Grunde liegen, verfolgen die Plattformbetreiber sehr wohl kommerzielle Interessen. Und für viele Verletzungen des Urheberrechts, die im Internet an der Tagesordnung stehen, ja ohne die viele Plattformen gar nicht oder nur mit massiv eingeschränkter Funktionalität möglich wären, drohen exorbitante Abmahngebühren.
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: Urheberrechtsverletzung für Einsteiger (und SPDler)
: Urheberrechtsverletzung für Einsteiger (und SPDler) Der Taz-Redakteur Sebastian Heiser hatte vor Jahren ein Foto des SPD-Politikers Manfred Stolpe gemacht und dies bei der Wikipedia hochgeladen, so dass es unter den Bedingungen der CC-BY-SA-Lizenz kostenfrei genutzt werden kann. Er fand das Bild dann Jahre später auf zwei SPD-Seiten wieder, allerdings ohne Lizenzhinweis, was damit eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Da die SPD in den vergangenen 15 Jahren an allen Urheberrechtsverschärfungen beteiligt war, probierte Heiser mal aus, wie denn der von SPD ausgestaltete Abmahnweg funktioniert.
Er hat natürlich als Urheber gewonnen, aber die Anwälte haben am meisten profitiert. Von den Gesamtkosten kamen 24% bei Heiser an. Sein Fazit ist im Taz-Hausblog nachzulesen:
Liebe SPD, könnt ihr das bitte reparieren? Als Mindestkriterien für ein neues Urheberrecht schlage ich vor
- dass ihr es versteht
– dass es so faire Regeln hat, dass ihr euch auch selbst dran haltet
– dass die Urheber mehr bekommen als die AnwälteAuch wenn jetzt sicher Viele mit großer Freude applaudieren, dass hier SPD-Politiker mit einem Instrument angegangen werden, das sie selbst mit erschaffen haben, fehlt jetzt mindestens noch ein Vorschlag: Das Netzwerk Berlin ist ein nicht-kommerzieller Verein und die Prozesskosten sind für eine nicht-kommerzielle Urheberrechtsverletzung unverhältnismäßig hoch. Persönliche Betroffenheit führt ja ganz gerne dazu, dass man motiviert ist, etwas zu ändern. Das Urheberrecht könnte endlich mal reformiert und einfacher gestaltet werden.
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: Dieses Video ist in Deutschland leider immer noch nicht verfügbar
: Dieses Video ist in Deutschland leider immer noch nicht verfügbar
Youtube hat seine Sperrtafel für Videos, die möglicherweise GEMA-lizenzierte Musik enthalten, erneuert. Nun steht dort:“Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der GEMA bisher nicht einigen konnten.”
Youtube musste die Sperrtafeln ändern, weil der bis zuletzt genutzte Hinweis laut Landgericht München irreführend war. Das eigentliche Problem ist leider immer noch nicht gelöst.
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: Online-Petition für digitale Grundrechte in der EU: Kein aussichtsloser Kampf
: Online-Petition für digitale Grundrechte in der EU: Kein aussichtsloser Kampf
Es sind nur noch 75 Tage bis zur Europawahl. Durch die Presse gehen etliche Berichte und Befürchtungen, dass EU-feindliche Kräfte in mehreren Mitgliedstaaten große Erfolge erzielen werden. Auch in Deutschland machen rechtsextreme Parteien für ihre Wahlkampagnen gegen Asylsuchende Stimmung – als Kollateralschaden lässt sich seit Anfang 2014 ein drastischer Anstieg von Angriffen auf Asylbewerber beobachten.Den Wahlerfolg können wir vermutlich nicht komplett verhindern, aber wir könnten uns aktiv daran beteiligen, den Trend so klein wie möglich zu halten – indem wir am 25.Mai wählen gehen.
Klar haben uns manche Vorschläge gestört, die in letzten Jahren aus Brüssel kamen. Jedes Mal berichteten wir hier und sind in so einigen Fällen auf die Straße gegangen. In der letzten Legislaturperiode kam aber auch durchaus Gutes aus den EU-Institutionen: 2010 konnten wir verbindliche Websperren verhindern. 2012 konnten wir die EU-Abgeordneten überzeugen gegen das internationale Handelsabkommen ACTA zu stimmen und es somit verhindern. Und im September letzten Jahres richtete das Parlament als erste demokratisch gewählte Institution in der EU eine Untersuchungsgruppe zum Überwachungsskandal ein – der Bericht wird kommende Woche verabschiedet.
Jetzt haben wir die Chance, dem neuen Parlament von Anfang an unsere Anliegen mit auf den Weg zu geben. Wir können unseren Abgeordneten zeigen, dass wir Europa nicht in eine vollüberwachte digitale Zukunft schlittern lassen wollen. Wir können jetzt unterstreichen, dass wir eine europaweite gesetzliche Verankerung der Netzneutralität und eine Reform des Urheberrechts brauchen. Wir können den Politikern sagen, dass wir sie gerne wählen werden, wenn sie sich für das Recht auf Anonymität und Verschlüsselung einsetzen.
Dies geht auf WePromise.EU – dort könnt ihr eine Petition unterzeichnen und somit versprechen, am 25. Mai wählen zu gehen und Eure Stimme denjenigen zu geben, die Grundrechte im digitalen Zeitalter verteidigen.
Kandidaten aus 11 verschiedenen Mitgliedstaaten haben bereits die 10-Punkte-Charta für digitale Grundrechte unterzeichnet, die von der europäischen Bürgerrechtsorganisation EDRi entwickelt wurde. Jeden Tag kommen mehr Kandidaten hinzu, einige von ihnen haben wir sogar vor die Kamera bekommen. Hier ist nun der Trailer, der die erste Saison mit kurzen Interviews einläutet. Wer bei der Kampagne helfen will, kann sich gerne bei uns melden: volunteer(at)wepromise.eu
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: Bundesregierung plant die weitere Freigabe von Regierungsdaten
: Bundesregierung plant die weitere Freigabe von Regierungsdaten Die Bundesregierung ist auf den Geschmack Freier Lizenzen oder zumindest auf den Geschmack frei nachnutzbarer staatlicher Werke gekommen. Vorreiter dieser Entwicklung ist hier spannenderweise das Umweltministerium, eine Ausweitung auf andere Geschäftsbereiche ist denkbar und wünschenswert.
Vor über einem Jahr änderte der Bundestag das Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten – Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) in einem kleinen, aber entscheidenden Punkt: Der alte §13 GeoZG zu Geldleistungen und Lizenzen („Geodatenhaltende Stellen, … können für deren Nutzung Lizenzen erteilen und Geldleistungen fordern“) wurde gestrichen, der neue §11 GeoZG enthält den überaus erfreulichen Satz: „Geodaten und Metadaten sind über Geodatendienste für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung geldleistungsfrei zur Verfügung zu stellen“. Im März reichte das für Geodaten zuständige Umweltministerium die Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV) nach. Diese Verordnung regelt die Nachnutzbarkeit von Geodaten des Bundes und verhält sich in der Praxis über weite Strecken wie eine Creative Commons-Lizenz CC-by, von einigen Besonderheiten und leider auch sprachlichen Ungenauigkeiten abgesehen. Zudem ist sie öffentlich-rechtlicher Natur und kein zivilrechtlicher Lizenzvertrag.
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: Letzte Chance: Mitmachen bei der EU-Urheberrechtskonsultation
: Letzte Chance: Mitmachen bei der EU-Urheberrechtskonsultation Morgen endet die Frist um sich bei der EU-Konsultation zur Modernsierung des Urheberrechts zu beteiligen. Wie bereits berichtet, gibt es Ausfüllhilfen wie youcan.fixcopyright.eu oder copywrongs.eu die es leichter machen, die für einen selbst relevanten der 80 Fragen herauszupicken und zu beantworten.
Wikimedia weist auch nochmal darauf hin: Die letzten Stunden der Urheberrechtskonsultation.
Nach unserer aktuellen Einschätzung wird eine Überarbeitung der sogenannten “InfoSoc-Richtlinie” ein größeres Projekt für die kommende Legislaturperiode des europäischen Parlaments 2014–2019 werden. Die Ergebnisse der Konsultation stellen dafür einen wichtigen Baustein dar und wir laden alle Personen und Verbände ein, sich ebenfalls, wenn nicht schon längst geschehen, an der Konsultation zu beteiligen. Dies ist auch auf deutsch möglich, z.B. bei fixcopyright.eu oder copywrongs.eu.
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: RemixerInnen #36 von WhoSampled.com: „Kreativität ist entscheidend“
: RemixerInnen #36 von WhoSampled.com: „Kreativität ist entscheidend“
In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: das Team hinter whosampled.com.
WhoSampled ist eine Webseite und App, die Zugang zur weltweit größten Datenbank von sample-basierter Musik, Coverversionen und Remixes ermöglicht. Der Dienst wurde vor fünf Jahren gegründet zum Musikfans dabei zu helfen, die Verbindungslinien im Musikuniversum zu ziehen und die Originale hinter der von ihnen bevorzugten Musik zu entdecken. Für das Interview kontaktierten wir Mitgründer Nadav Poraz, der sich dazu entschied, das ganze WhoSampled-Team in die Beantwortung der Fragen miteinzubinden.
Wie kam es zur Gründung von WhoSampled? Was waren die Herausforderungen?
Wir waren schon immer große Fans von sample-basierter Musik und fanden, dass das Entdecken der Originale hinter sample-basierten Tracks ist eine der schönsten Wege ist, um zu Verstehen welche Künstler unsere Lieblingskünstler beeinflusst haben und ältere Musik zu entdecken. Wir wollten die Wertschätzung für sample-basierte Musik fördern und mehr Menschen die Erfahrung ermöglichen, welch großartiges Gefühl es es ist wenn man das originale Sample eines Songs entdeckt, den man liebt. Die Herausforderungen waren ähnlich zu jenen von vielen anderen Community-getriebenen Webseiten: ein Publikum erreichen, eine Community aufbauen und den Zustrom an Inhalten zu bewältigen.
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: Neuer Verhandlungsstand von CETA (Kanada/EU) geleakt
: Neuer Verhandlungsstand von CETA (Kanada/EU) geleakt Über das „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (CETA), was zwischen EU und Kanada verhandelt wird, hatten wir im Nachgang von ACTA berichtet. Kanada und die EU verhandeln seit einigen Jahren über dieses Freihandelsabkommen und als Verhandlungspartner von ACTA hatten sie ähnlich schwammige Passagen zur Durchsetzung von Urhebererchten, Patenten und Markenrechte in dem damals geleakten Zwischenstand. Die Piratenpartei hat einen neuen Zwischenstand der Verhandlungen geleakt (PDF). Freihandelsabkommen gibt es immer wieder, die EU ist dabei recht aktiv und wir sind auch nicht aus Prinzip dagegen.
Das eigentliche Problem dabei ist, dass diese immer intransparent im Verborgenen unter Mitwirkung einflußreicher Industrie-Lobbys verhandelt werden und die Politik (EU-Parlament und Nationalstaaten) das Ergebnis dann abnicken soll. Und das vor allem im Bereich geistige Monopolrechte weitere Grenzen ausgedehnt werden, die in der Regel zu Lasten der Allgemeinheit gehen und zudem den Status Quo zementieren. Mit anderen Worten: Wenn man z.B. das Urheberercht reformieren will, können bereits bestehende Handelsabkommen dieses mit dem Hinweis erschweren „Aber mit Staat XY haben wir uns doch bereits auf YZ geeinigt und das müssen wir jetzt erfüllen“. Bilaterale Abkommen wie CETA erschweren zudem einen Refomprozess auf internationaler Ebene, wie z.B. im Rahmen der WIPO, da sich die Vertragspartner dazu verpflichten, die miteinander verhandelten Standards auch einzuhalten.
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: Lawrence Lessig schlägt Musiklabel vor Gericht wegen Youtube-Löschung
: Lawrence Lessig schlägt Musiklabel vor Gericht wegen Youtube-Löschung Eines der Lieblingsbeispiele für Remixkultur in den Vorträgen von Lawrence Lessig war und ist die Verwendung und Weiterbearbeitung des Musikvideos „Lisztomania“ von Phoenix durch Fans der Band. Diese haben das Musikvideo in Eigeninterpretationen nachgespielt, wieder auf Youtube hochgeladen und durch Städte-Editions den Trend vorweg genommen, der aktuell mit „Happy“ von Pharrell Williams passiert.
Viele Vorträge von Lawrence Lessig kamen auf Youtube. Das australische Musiklabel Liberation Music ging dagegen vor, weil es die Rechte von Phoenix für Neuseeland besitzt und wollte, dass Youtube die Vorträge löscht. Begründung: Die enthalten Video- und Musikschnipsel von Phoenix. Nun gibt es sicher strategisch sinnvollere Beschäftigungsformen für unterbeschäftigte Musikanwälte als sich mit einem der rennomiertesten Urheberrechtsprofessoren anzulegen, der das natürlich zum Anlass nahm, um zu klagen und ein Gericht diese Frage klären zu lassen. Mit Hilfe der Electronic Frontier Foundation, in deren Vorstand Lessig sitzt, hat er erfolgreich vor Gericht mit Fair Use argumentiert und gewonnen: Lawrence Lessig Settles Fair Use Lawsuit Over Phoenix Music Snippets.
„Too often, copyright is used as an excuse to silence legitimate speech,“ said Lessig, who serves as the Roy L. Furman Professor of Law and Leadership at Harvard Law School and director of the Edmond J. Safra Center for Ethics at Harvard University. „I’ve been fighting against that kind of abuse for many years, and I knew I had to stand up for fair use here as well. Hopefully this lawsuit and this settlement will send a message to copyright owners to adopt fair takedown practices—or face the consequences.“
Liberation Music muss ihm jetzt eine Entschädigung zahlen, die Lessig an die EFF weiterleitet, um deren Aktivitäten im Bereich Open Access zu fördern.
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: RBB über EU-Konsultation zum Urheberrecht: Noch eine Woche Zeit
: RBB über EU-Konsultation zum Urheberrecht: Noch eine Woche Zeit Noch gut eine Woche bis 5. März läuft die Frist um sich bei der EU-Konsultation zur Modernsierung des Urheberrechts zu beteiligen. Wie bereits berichtet, gibt es Ausfüllhilfen wie youcan.fixcopyright.eu oder copywrongs.eu die es leichter machen, die für einen selbst relevanten der 80 Fragen herauszupicken und zu beantworten.
Für Kultur Aktuell des RBB hat Johannes Fischer jetzt auch noch einen kurzen Beitrag zum Thema gestaltet und dafür Börsenverein-Justiziar Christian Sprang und mich befragt:
Gerade führt die EU eine europaweite Konsultation zum Urheberrecht durch, die sich mittels eines Fragebogens an Konsumenten, aber auch an Kulturschaffende und Unternehmer richtet. Hintergrund sind wohl Vorbereitungen, eine neue Richtlinie für das Urheberrecht auf EU-Ebene auf den Weg zu bringen.
Die Sendung gibt es wie üblich sieben Tage lang auf der offiziellen RBB-Seite zum Nachhören, wo sich auch ein Link für den MP3-Download (5,2 MB) versteckt.
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: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar“ ist rechtswidrig
: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar“ ist rechtswidrig
„Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“ ist wahrscheinlich die bekannteste Fehlermeldung seit dem Windows-Bluescreen. Da die Sperrtafel vor vielen Musikvideos suggeriert, die GEMA wäre alleine dafür verantwortlich, dass viele Musikvideos in Deutschland nicht geschaut werden können, hat die Verwertungsgesellschaft geklagt. Und vor dem Landgericht München erstmal Recht bekommen. Die Sperrtafeln auf YouTube seien „illegale Anschwärzung und Herabwürdigung“. Die Realität ist viel komplexer als es die Sperrtafeln andeuten. Google will wenig Tantiemen an die Künstler zahlen, die GEMA als Künstlervertretung will wiederum ganz viel erhalten. Da man sich seit einigen Jahren nicht einigen kann, weil die Mitte für Google zuviel und für die GEMA zu wenig ist, nutzt Youtube die Fehlermeldung, um Stimmung für die eigene Verhandlungsposition zu machen. Das Landgericht München kritisiert das (laut GEMA.de):
Das Landgericht München urteilte heute, dass diese oder ähnliche von YouTube verwendeten Sperrtafel-Texte eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“ sei. Durch die Verwendung der Sperrtafeln würde die GEMA herabgewürdigt und angeschwärzt, begründet das Gericht weiter. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornimmt.
Das Urteil des LG München ist noch nicht rechtskräftig. Google kann dagegen in Berufung gehen. Wir sind gespannt und wünschen uns möglichst zugängliche Inhalte ohne nervige Proxy-Tools und von uns aus können die Künstler gerne dafür vergütet werden.
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: Remixed! Evangelische Akademie Tutzing tagt zu Remixkultur
: Remixed! Evangelische Akademie Tutzing tagt zu Remixkultur
Nachdem sich die Evangelische Akademie Tutzing bereits Ende vergangenen Jahres dem Thema Netzpolitik gewidmet hatte, geht es von 28.–30. März 2014 wieder um ein Thema von großer netzpolitischer Relevanz. Unter dem Titel „Remixed!“ steht Remixkunst und ‑kultur sowie dessen rechtliche Regelung im digitalen Zeitalter im Zentrum der Tagung (PDF des Programms):Das Internet und anverwandte Technologien machen es kinderleicht, selbst zu produzieren und ein weltweites Publikum für das eigene Werk zu finden. Ein Werk, das oft genug von Reproduktion und Verschmelzung lebt, das „kreativ kopiert“ ist, dies auch zeigt und dennoch etwas ganz Neues darstellt.
Wird der Produzent damit automatisch zum Künstler? Das Konzept des Remix zu einer allgemein anerkannten Ausdrucksform der digitalen Gesellschaft? Wie verändert das Remixen die bekannten Formen von Produktion und Verwertung künstlerischer Werke? Und welche Anforderungen stellen sie an ein zeitgemäßes Urheberrecht und die Politik?
Gemeinsam mit Dirk von Gehlen durfte ich für die Initiative „Recht auf Remix“ bei der Programmgestaltung mitwirken und freue mich, dass trotz teilweise sehr kurzer Frist eine Reihe von hochkarätigen Gästen zugesagt haben. Mit dabei sind unter anderem Ipek Ipekçioglu, die wir auch schon in unserer Gesprächsreihe mit RemixerInnen interviewt haben, HIIG-Direktorin Jeanette Hofmann und Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht.
Hier geht es zur Online-Anmeldung, die noch bis 20. März möglich ist.
Das ist ein Crosspost vom Blog der Initiative Recht auf Remix, die in einer Petition um Unterstützung samt Link zum persönlichen Lieblingsremix bittet.
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: Wem gehört die Welt – Wachstum durch Teilen
: Wem gehört die Welt – Wachstum durch Teilen In 3sat lief gestern Abend die rund 45 Minuten lange Dokumentation „Wem gehört die Welt – Wachstum durch Teilen“. Thematisch ging es um die „Allmende“, das Allgemeingut, mittlerweile auch bekannt als „Commons“.
Reines Wasser, klare Luft und fruchtbarer Boden – wem gehören diese Ressourcen der Natur? Allen? Keinem? Tatsache ist, dass sie immer knapper werden. Wie kann man in Zukunft am besten damit umgehen?
Das Video gibts auf Youtube oder in der Mediathek.
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: Regierungskommission empfiehlt Australien Einführung von ‚Fair Use’ im Urheberrecht
: Regierungskommission empfiehlt Australien Einführung von ‚Fair Use’ im Urheberrecht
Auch außerhalb Europas gibt es in vielen Staaten Diskussionen darüber, wie sich das Urheberrecht mit neuen digitalen Technologien und Nutzungsformen besser in Einklang bringen lässt. Als eines der zentralen Probleme wird in den meisten Fällen die mangelnde Flexibilität und Enge von Ausnahme- und Schrankenbestimmungen gesehen.In Australien hat jetzt die Law Reform Commission der Regierung nach zweijährigem und umfassenden Konsultationsverfahren einen 478-Seiten starken Bericht zum Thema „Copyright and the Digital Economy“ (PDF) vorgelegt (eine kurze Zusammenfassung gibt es ebenfalls). Die zentrale Empfehlung des Berichts ist eindeutig: Australien soll eine Fair-Use-Klausel nach Vorbild des US-Copyrights einführen. In der Zusammenfassung (S. 12f.) werden exemplarisch folgende Gründe für diese Empfehlung aufgelistet (meine Übersetzung):
- Fair use ist flexibel und technologieneutral.
- Fair use fördert das öffentliche Interesse und transformative Nutzung.
- Fair use unterstützt Innovation.
- Fair use passt besser zu nachvollziehbaren Erwartungshaltungen von Konsumenten.
- Fair use hilft die Märkte von Rechteinhabern zu schützen.
- Fair use ist ausreichend rechtssicher und prognostizierbar.
- Fair use is kompatibel mit Urheberpersönlichkeitsrechten und internationalem Recht.
Für den Fall, dass sich das Parlament gegen eine Einführung von Fair Use entscheidet, empfiehlt die Kommission zumindest den Schrankenkatalog auszudehnen und zu flexibilisieren – etwas, das die Initiative rechtaufremix.org auch in Europa erreichen möchte. Die klare und eindeutige Empfehlung der Regierungskommission für Fair Use, vor allem auf derart solider Grundlage, sollte jedenfalls auch den Verantwortlichen in Europa zu denken geben.