Urheberrecht

  • : Junckers 1. Priorität als Kommissionspräsident: Digitaler Binnenmarkt
    Foto: European People's Party (EPP Dublin Congress, 2014) (CC-BY-2.0)
    Junckers 1. Priorität als Kommissionspräsident: Digitaler Binnenmarkt

    Nach seiner Nominierung durch den Rat hat der damit designierte neue Präsident der EU-Kommission Jean-Claude Juncker in allen Amtssprachen der EU fünf Prioritäten veröffentlicht. Aus netzpolitischer Sicht bemerkenswert ist dabei, dass sich gleich die 1. Priorität um den digitalen Binnenmarkt dreht. In der deutschen Fassung liest sich das so:

    Um mehr Wachstum und Beschäftigung zu erreichen, wollen wir einen digitalen Binnenmarkt für Verbraucher und Unternehmen schaffen. Es gilt, das Potential auszuschöpfen, das in den digitalen Technologien steckt. Dazu müssen wir den Mut aufbringen, die bisher national isolierten Systeme in der Telekommunikationsbranche, im Urheber- und Datenschutzrecht sowie bei der Verwaltung von Funkfrequenzen und dem Wettbewerbsrecht aufzubrechen und zu einem großen Ganzen zusammenzuführen.

    Das klingt nach einem Ende der Verzögerungstaktik bei der EU-Datenschutzverordnung. Und wenn hier von weitgehender Harmonisierung im Urheberrecht die Rede ist, dann geht das doch deutlich über die Position der alten Kommission hinaus, die kürzlich in einem geleakten White-Paper-Entwurf in all ihrer zögerlichen Unambitioniertheit deutlich wurde.

    Vor allem aber verspricht Juncker, die Frage des digitalen Binnenmarkts zur Chefsache zu machen. So heißt es zum Abschluss:

    Ich werde mich persönlich um dieses Projekt kümmern – und zwar vom allerersten Arbeitstag der nächsten Kommission an.

    Man darf gespannt sein, wie ernst es Juncker ist, hier tatsächlich mehr „Mut“ aufzubringen.

    29. Juni 2014 6
  • : Remix.Museum mit neuem Exponat, neues Interview: „Und alle so Yeaaah!“
    Remix.Museum mit neuem Exponat, neues Interview: „Und alle so Yeaaah!“

    Seit der Eröffnung des digitalen Remix.Museums gab es eine ganze Reihe von Presseberichten, interessanterweise vor allem auf diversen Radiosendern (u.a. von Deutschlandradio über 1Live bis hin zu einem langen Gespräch bei Corax). Seit letzter Woche ist das Remix.Museum wie angekündigt auch bereits weiter gewachsen, Lorenz Gilli von der Universität Siegen hat das Exponat „Why don’t you“  von Gramophonedzie beigesteuert (siehe auch Embed).

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    Bei arte.tv wiederum ist unter dem Titel „Und alle so Yeaah“ ein lesenswertes und ebenfalls mit Videosequenzen bestücktes Interview von Thilo Kasper mit dem Kurator der Meme-Sammlung des Remix.Museums Dirk von Gehlen erschienen. Letzterer vergleicht dort Meme mit Zeitungskarikaturen:

    26. Juni 2014
  • : Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten: Das Urheberrecht dient nicht der Geheimhaltung!
    Dagmar Hartge: Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg.
    Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten: Das Urheberrecht dient nicht der Geheimhaltung!

    Im Januar untersagte das Innenministerium die Veröffentlichung eines Dokuments, weil es daran Urheberrechte beansprucht. In der Zwischenzeit haben Gerichte diese Begründung im konkreten Fall zurückgewiesen. Auch die Informationsfreiheitsbeauftragte des Bundes hat diese Rechtsauffassung kritisiert.

    Jetzt schließt sich auch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten unserer Meinung an, dass dieses „Zensurheberrecht“ grundsätzlich nicht geht. In einer Entschließung auf ihrer gestrigen 28. Konferenz schreiben sie:

    Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland betrachtet mit Sorge die Entwicklung, dass sich auskunftspflichtige Stellen zur Ablehnung von Anfragen auf das Urheberrecht oder andere Rechte des „Geistigen Eigentums“ berufen. Das Urheberrecht darf nicht dazu eingesetzt werden, staatliche Informationen zurück zu halten.

    18. Juni 2014 2
  • : DIN-Normen: Carl braucht eure Hilfe
    DIN-Normen: Carl braucht eure Hilfe

    Manche werden es zwischendurch gelesen haben: Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) verklagt derzeit die NGO Public.Resource.Org und ihren Präsidenten Carl Malamud, weil auf deren Website DIN-Sicherheitsnormen u.a. für Fahrräder und Babyschnuller frei und kostenlos online verfügbar sind. Dies ist ein Aufruf zur Mithilfe in diesem Rechtsstreit (siehe unten „Mithelfen“).

    31. Mai 2014 42
  • : Kampf gegen die Hydra: Torrentz.eu ist jetzt Torrentz.ch
    Kampf gegen die Hydra: Torrentz.eu ist jetzt Torrentz.ch

    torrentz-euTorrentz, eine Meta-Torrent-Suchmaschine, die weder Inhalte noch Torrent-Dateien direkt anbietet, hat ihre Hauptdomain Torrentz.eu verloren. Wie immer zu diesen Themen berichtet Ernesto auf TorrentFreak zeitnah und detailliert:

    The operator of Torrentz informs TorrentFreak that the site’s main domain name was suspended by its registrar following a request from police in the UK. The site is still registered to the Torrentz team, who hope that they will be able to lift the suspension or move the domain name elsewhere.

    In Torrentz’s case, however, it appears that an email from the UK Police was good enough to have their domain suspended. However, the site’s owner should still be able to regain full control over the domain name.

    Und, auch wie immer, gibt es sofort neue Domains: Torrentz.ch und Torrentz.me.

    27. Mai 2014 1
  • : Bibliotheken und Archive fordern von EU ausgewogeneres Urheberrecht
    Logo der International Federation of Library Associations and Institutions
    Bibliotheken und Archive fordern von EU ausgewogeneres Urheberrecht

    Wie schon 2012 (Tatort-Drehbuchautoren) und 2013 (Fiktion.cc und Kultuschaffende) wird auch im Jahr 2014 die Debatte um eine Modernisierung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter in Form von offenen Briefen (fort)geführt. Dieses Mal sind es Verbände von Bibliotheken und Archive – darunter der Deutsche Bibliotheksverband -, die sich mit dem Brief „Fulfill the promise of the Innovative Union“ (PDF) direkt an zuständigen EU-Kommisare Barroso, Kroes, Geoghean-Quinn, Barnier und Vassiliou wenden.

    Am derzeitigen Urheberrechtsregime kritisieren die über 60 unterzeichnenden Organisationen vor allem drei Punkte:

    • Während der Urheberrechtsschutz zwingendes Recht ist, sind die Ausnahmenbestimmungen („Schranken“) bloß optional, was zu einem  unübersichtlichen Flickwerk („Patchwork“) an Ausnahmebestimmungen in Europa führt.
    • Nationale Schrankenbestimmungen werden in zunehmendem Maße durch Lizenzierungsvorgaben von Rechteinhabern in anderen Ländern zu Lasten von Bibliotheken und Archiven umgangen.
    • Die Komplexität der vielen unterschiedlichen Ausnahmebestimmungen erschwert europäische Forschungskooperationen und macht es Bibliotheken und Archive schwer, ihre Rolle auf legale Weise zu erfüllen.

    17. Mai 2014
  • : #rp14: Globale Handelsabkommen sollen den Zugang zu Wissen beschränken – Interview mit Jamie Love
    #rp14: Globale Handelsabkommen sollen den Zugang zu Wissen beschränken – Interview mit Jamie Love

    jamie_love_picJames Love ist Vorsitzender von Knowledge Ecology International (KEI) und beschäftigt sich eingehend mit geistigen Monopolrechten. In seinem re:publica – Vortrag über globale Handelsabkommen (siehe unten) thematisierte er deren Bedeutung für geistige Monopolrechte und den Zugang zu Wissen. Dabei spricht er über aktuell verhandelte Abkommen, die Problematik der „Drehtüren“ zwischen Verhandlungsführern und Industrie, die propagandistische Argumentation der Europäischen Union und die generelle Gefahr für Wissenszugang, die von den Handelsabkommen ausgeht. Wir haben ihn zu diesen Aspekten im Anschluss an die Präsentation noch einmal genauer befragt.

    netzpolitik.org: Du hast über die Drehtüren zwischen den Verhandlungsführern in der Politik und der Industrie/Lobby gesprochen, könntest du vielleicht noch etwas darüber erzählen? Findest du es problematisch, dass diese Türen sich ‚drehen‘? Glaubst du, dass etwas dagegen getan werden sollte, und was schlägst du vor könnte getan werden?

    Jamie Love: Besonders in den USA halte ich es für ein wirklich großes Problem.

    15. Mai 2014 1
  • : Zensurheberrecht: FragDenStaat verklagt die Bundesrepublik und gewinnt, ohne es zu wissen
    Stefan Wehrmeyer und Mathias Schindler beim Einreichen der Klage "FragDenStaat vs. Bundesrepublik Deutschland".
    Zensurheberrecht: FragDenStaat verklagt die Bundesrepublik und gewinnt, ohne es zu wissen

    Das Innenministerium ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, der Plattform FragDenStaat die Veröffentlichung eines Gutachtens zu verbieten. Das geht aus Akten hervor, die das Ministerium selbst veröffentlicht hat. Erst letzte Woche hatte FragDenStaat selbst Klage eingereicht – ohne von den anderen Urteilen zu wissen.

    Anfang Januar berichteten wir, dass das Innenministerium unsere Freunde von FragDenStaat.de abgemahnt hat. Diese hatten eine durch IFG-Anfrage erhaltene Stellungnahme über die Prozenthürde in Volltext veröffentlicht. Das Innenministerium hatte das untersagt – mit Hinweis auf Urheberrecht.

    Erst letzte Woche hatte FragDenStaat.de Klage dagegen eingereicht. Ob Urheberrecht oder nicht – Dokumente des Staates, vor allem wenn durch Informationsfreiheit erhalten, sollten öffentlich sein. Auf der re:publica wurde die Klage in einen Vortrag bekannt gegeben. (Audio hier).

    Torsten Kleinz hat dazu einfach mal beim Innenministerium angefragt – und in einer überraschenden Wendung erfahren, das FragDenStaat.de schon längst vor Gericht gewonnen hat, gleich zweimal. Das geht aus Dokumenten hervor, die das BMI selbst veröffentlicht hat.

    Demnach hat das Landgericht Berlin bereits am 11. Februar festgestellt:

    13. Mai 2014 2
  • : Studie zu YouTube und Musikverkäufen: Korrelation vs. Kausalität
    Studie zu YouTube und Musikverkäufen: Korrelation vs. Kausalität

    Heise.de berichtet über eine aktuelle Studie von R. Scott Hiller and Jin-Hyuk Kim  (PDF), derzufolge sich die Musikverkäufe des Major Labels Warner Music durch Sperrung von Videos auf YouTube statistisch signifikant erhöht hätten. Der Effekt ließ sich jedoch nur für Top-50-Alben nachweisen.

    Bereits Anfang der Woche hatte allerdings Musikwirtschaftsforscher Peter Tschmuck auf seinem Blog die Ergebnisse kritisch hinterfragt – vor allem was die behauptete Kausalität der erhöhten Verkäufe betrifft. Denn just im Untersuchungszeitraum hatte Warner auf eine neue Digitalstrategie mit entsprechend erhöhten Verkäufen gesetzt:

    Die relativ höheren Albenverkäufe der WMG sind nicht auf das YouTube-Blackout zurückzuführen, sondern auf die Umsetzung der Digitalstrategie, die Warner 2009 einen vorübergehenden Vorteil im Digitalgeschäft gegenüber der Konkurrenz verschafft hat. Dieser Vorteil ging, wie die Zahlen belegen, bereits 2010 wieder verloren, was sich durchaus mit der Analyse von Hiller & Kim deckt. Auch der schwächer werdende “Warner-Effekt”, wenn immer weniger Hit-Alben in Betracht gezogen werden, kann mit der Digitalstrategie der WMG erklärt werden. Da die Konzerne vor allem ihr Superstar-Repertoire mit entsprechendem PR- und Marketingsaufwand am Markt positionieren, profitierten vor allem die Hit-Alben von der Digitalstrategie.

    Wir haben es bei dem Ergebnis der Studie also höchstwahrscheinlich mit einer Scheinkorrelation zu tun:

    dilbert-correlation-causation

    Außen vor bleibt bei der Analyse von Hiller und Kim außerdem die betriebswirtschaftliche Dimension der YouTube-Sperrung. Selbst wenn zumindest ein Teil der höheren Verkaufe auf den YouTube-Blackout zurückzuführen wäre, bedeutet das noch lange nicht, dass eine solche Entscheidung betriebswirtschaftlich von Vorteil ist. Das wäre sie nur dann, wenn die Nettoerlöse aus den höheren Verkaufseinnahmen größer als die entgangenen Einnahmen aus YouTube-Content-ID Werbeerlösen sind – deren Höhe hängt wiederum von Klickzahlen und Verträgen mit Google ab. Mit anderen Worten: selbst wenn YouTube zu einem Rückgang der Verkaufszahlen führen würde, könnte es dennoch betriebswirtschaftlich Sinn machen, Videos auf YouTube zuzulassen.

     

    26. April 2014 1
  • : Ein Jahr rechtaufremix.org: Museumseröffnung mit Remixkabarett, Video und Buch
    Ein Jahr rechtaufremix.org: Museumseröffnung mit Remixkabarett, Video und Buch

    Am 04. Mai, dem Sonntag vor der re:publica, feiert die Initiative für ein „Recht auf Remix“ des Digitale Gesellschaft e. V. mit der Eröffnung des Remix.Museums ersten Geburtstag. Ab 18 Uhr werden in den Räumen der mitveranstaltenden Heinrich-Böll-Stiftung zuerst die Remix-Kabarettisten von maschek. aus Wien das humoristische Potential von Remixkultur ausloten, bevor zum Thema „Everything is a Remix = Everything goes?“ eine von Judith Horchert (Spiegel Online) moderierte Runde mit dem Autor Dirk von Gehlen, dem Urheberrechtsexperten Till Kreutzer, der Medienhistorikerin Susanne Regener und dem Kulturpolitiker Carsten Werner eine kurze Stunde diskutiert. Im Anschluss daran wird es Brezn, Wein und Remixmusik von Barbnerdy geben.

    Als kleinen Teaser zur Einstimmung auf den Event haben Moritz Jacobs – der kreative Kopf hinter der Gestaltung von rechtaufremix.org – und Anne-Céline Soenke gemeinsam mit Freunden ein schönes Video rund um die Frage „Was ist eigentlich Dein Lieblingsmeme?“ gedreht:

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    coverEbenfalls am 04. Mai präsentiert wird der Sammelband “Generation Remix: Zwischen Popkultur und Kunst” (iRights.Media), das man als E‑Book bereits vorbestellen kann (1 Euro des Verkaufspreises geht als Spende an die Initiative Recht auf Remix):

    Im Buch „Generation Remix“ erklären Remixerinnen und Remixer, was einen genialen Remix auszeichnet, erzählen von ihren Kämpfen mit einem veralteten Urheberrecht und präsentieren ihren persönlichen Lieblingsremix. Ergänzt werden diese Gespräche durch Beiträge der Remixkünstlerin Cornelia Sollfrank, des Musikers Georg Fischer, des Creative-Commons-Gründers Lawrence Lessig, des Urheberrechtsexperten Till Kreutzer, des Journalisten und Meme-Experten Dirk von Gehlen und anderen.

    Der Band ist damit auch unmittelbares Ergebnis jener inzwischen 45 Gesprächen mit Remixerinnen und Remixern, die wir im Laufe des letzten Jahres hier bei netzpolitik.org veröffentlicht haben.

    17. April 2014
  • : Remixer #45 Clemens Haipl von Depeche Ambros: „Egal ob das ‚Cover’ oder ‚Remix’ heißt“
    Remixer #45 Clemens Haipl von Depeche Ambros: „Egal ob das ‚Cover’ oder ‚Remix’ heißt“

    In der Serie Remixer/in geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Clemens Haipl, Autor, Kabarettist, Radiomacher und Mitglied der Wiener Musiker Depeche Ambros.

    Clemens Haipl, geboren und wohnhaft in Wien, arbeitet als Autor, Kabarettist, Radiomacher und produziert Musik, unter anderem als Teil der Gruppe Depeche Ambros. Wie der Name schon nahelegt, handelt es sich dabei um den Versuch, Austropop mit Hilfe des Sounds von Depeche Mode neues Leben einzuhauchen.

    Wie würdest Du selbst Deine musikalische Arbeit beschreiben?

    Da ich nicht davon leben muss, leiste ich mir den Luxus, ausschliesslich die Musik zu machen, die mir Spaß macht. Das heißt: Electropop beeinflusst von New Order, OMD, Depeche Mode & Co.

    Auf welche Weise verwendet ihr bei Depeche Ambros Werke Dritter?

    Wir nehmen einen Song, der uns für sich gefällt. Dann dekonstruieren wir den auf die Basics – also Grundakkorde und Text – und rekonstruieren ihn dann im Synthpopstil, wie wenn er in den 80ern in London entstehen würde.

    16. April 2014
  • : Remixer #44 Kim Asendorf: “Das Internet als Bühne”
    Remixer #44 Kim Asendorf: “Das Internet als Bühne”

    In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Kim Asendorf.

    Kim Asendorf, 1981, lebt und arbeitet in Berlin als freier Künstler und als Creative Director bei NETRO. Nach Neue-Medien-Studium in Kassel an der Kunsthochschule programmiert Asendorf in allen Sprachen, auch als Freelancer. Seine Arbeiten beziehen sich in den meisten Fällen auf das Internet, oder leben im Internet.

    Wie würdest Du selbst Deine künstlerische Arbeit beschreiben?

    Ich sehe das Internet als Bühne, als Performance Stage. Ich performer digitale Kunst im Internet.

    Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?

    Auf verschiedenste Art und Weise:

    14. April 2014
  • : Remixer #43 Maik Exner und Christopher Southernwood: „Verbindung von Tradition und Innovation“
    Remixer #43 Maik Exner und Christopher Southernwood: „Verbindung von Tradition und Innovation“

    In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Maik Exner und Christopher Southernwood von /ˈnɔɪzɪz/.

    noises-plakatMaik Exner und Christopher Southernwood sind Teil einer Gruppe von Studierenden der Kulturwissenschaft an der Universität Koblenz. Nach dem Festival Noises /ˈnɔɪzɪz/ auf dem Gelände des Kulturzentrums b‑05 in Montabaur im vergangenen Jahr haben sie einen Verein ins Leben gerufen richten eine Veranstaltungsreihe in wechselnden Locations in der Stadt aus.Ziel ist über verschiedene Veranstaltungen Musikkultur zu vermitteln und zwar anhand von Konzerten, Performances, Vorträgen, Filmen und ähnlichem.

    Was macht für Euch einen guten Remix aus?

    Christopher: Das ist pauschal schwer zu sagen, da es verschiedene Arten des Remix gibt. Bei einem Remix eines Songs beispielsweise würde ich sagen, dass das Kunststück darin besteht, einen Teil des Ursprungs-Mix zwar erkennbar zu lassen, ihn aber vollkommen neu zu kontextualisieren. Ganz sicher jedenfalls keine stumpfe Umwandlung zu einem four-on-the-floor beat.

    Maik: Was Remixe interessant macht ist wohl die Verbindung von Tradition und Innovation. Altes kann so neu aufgearbeitet werden und manchmal wird einer neuen Generation ein Juwel aus vergangenen Jahrzehnten neu präsentiert. Ein guter Remix zeichnet sich für mich auch dadurch aus, dass auf eklektische Weise Elemente verbunden werden können, die man sonst so nicht zusammen hört. Damit meine ich nicht nur Samples aus verschiedenen Bereichen, sondern wenn z.B. ein Remix-Künstler mit einem Interpreten aus einem der elektronischen Szene eher fremden Gebiet kollaboriert.

    9. April 2014 1
  • : Remixer #42 Sebastian Schmieg: „Nicht nur bescheuerte virale Videos auf Facebook teilen“
    Remixer #42 Sebastian Schmieg: „Nicht nur bescheuerte virale Videos auf Facebook teilen“

    In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Sebastian Schmieg.

    Der Berliner Medienkünstler Sebastian Schmieg nutzt in seinen Arbeiten u.a. selbstgeschriebene Software – zum Beispiel um Googles umgekehrte Bildersuche tausendfach automatisiert auszuführen – und zum anderen gefundenes Material, Fotos, Programmier-Code, Textstellen, MIDI-Musikdateien usw. miteinander zu kombinieren.

    Stell Dich bitte kurz vor, wie würdest Du selbst Deine künstlerische Arbeit beschreiben?

    Als Künstler versuche ich unsere hoch technologisierte Gegenwart zu verstehen, indem ich Eigenheiten bestimmter Medienartefakte herausarbeite. Dabei interessieren mich algorithmische Prozesse und Interfaces, die oft sehr einfach und fast durchsichtig daherkommen, aber hochgradig konstruiert und aufgeladen sind. Mir geht es um das, was hinter den Fortschritts- und Glücksversprechen steht, und um das, was sich abseits davon finden und mitunter feiern lässt.

    Hier klicken, um den Inhalt von www.arte.tv anzuzeigen.

    7. April 2014
  • : Remixer #41 Iain Robert Smith: „Eine lange Geschichte kultureller Anleihen“
    Remixer #41 Iain Robert Smith: „Eine lange Geschichte kultureller Anleihen“

    In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Iain Robert Smith.

    Iain Robert Smith ist Lektor in Filmwissenschaft an der University of Roehampton in London. Er ist Autor des in Erscheinung befindlichen Buchs „The Hollywood Meme“ (Edinburgh University Press, 2014) und liefert damit eine erste umfassende Studie unlizenzierter Adaptionen amerikanischer Filme und Fernsehserien, von einer türkischen Version von Star Trek bis zur Bollywood-Version von Reservoir Dogs. Er ist außerdem Herausgeber der Sonderausgabe des Open-Access-Journals Scope zum Thema „Cultural Borrowings: Appropriation, Reworking, Transformation“, das eine Vielfalt an Forschung zu Adaptionen, Remakes und digitalen Video-Remixes beinhaltet.

    Aus Deiner Perspektive, was macht einen guten Remix aus?

    Im Bereich digitaler Video-Remixes ist es meiner Meinung nach das zugrundeliegende Konzept, das einen guten Remix ausmacht. Die Ausführung kann an den an den Rändern ruhig ein wenig roh sein, solange die zentrale Idee stark ist. Es gibt eine Vielzahl von Remixes die sehr gut gemacht sind aber herausragend sind solche, wo eine großartige Idee im Zentrum steht.

    2. April 2014
  • : Remixer #40 Martin Højland (Den Sorte Skole): „Wir hoffen die Dinge ändern sich“
    Remixer #40 Martin Højland (Den Sorte Skole): „Wir hoffen die Dinge ändern sich“

    In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Martin Højland vom DJ Kollektiv Den Sorte Skole.

    Den Sorte Skole ist ein Kopenhagener Kollektiv aus DJs, Produzenten und Komponisten, das von Simon Dokkedal, Martin Fernando Jakobsen und Martin Højland in 2003 gegründet wurde. Kürzlich veröffentlichten sie mit „Lektion III“ ein Album bestehend aus über 10.000 Samples von mehr als 250 alten Vinyl-Platten. Das Album ist als kostenloser Download verfügbar.

    Könntest Du kurz etwas zu Eurem künstlerischen Werdegang erzählen?

    Wir begannen gemeinsam auf vier Plattenspielern aufzulegen und starteten damit mehrere Schichten von Tracks übereinanderzulegen. Daraus entstand 2005 unser erstes Mixtape, Lektion #1, mit vielen HipHop-Mashups. Darauf folgte 2008 Lektion #2, das immer noch ein Mixtape aufgenommen von Plattenspielern war, allerdings dieses Mal mit sechs Sets und einer vielfältigeren Auswahl an Musik – alles von klassischem HipHop über Old-School-Jungle, türkisch-anatolischen Rock und klassische Musik. Und im letzten Jahr haben wir schließlich Lektion #3 veröffentlicht, ein komplett sample-basiertes Album erstellt aus Tausenden von Samples von Platten aus über 50 Ländern auf sechs Kontinenten.

    31. März 2014
  • : Raus aus dem Gruselkabinett: Vorschlag für neue Wissenschaftsschranke im Urheberrecht
    Raus aus dem Gruselkabinett: Vorschlag für neue Wissenschaftsschranke im Urheberrecht

    Cover-Durantaye2014-klEin gutes Jahre lang hat sich Katharina de la Durantaye, Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin, mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eingehend mit der Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht beschäftigt. Das 340 Seiten starke Ergebnis liegt nun vor und ist erfreulicherweise auch im Volltext zugänglich (PDF).

    Ausgangspunkt für Durantayes Analyse ist eine harte Beurteilung der bestehenden Rechtslage:

    „Die für Bildung und Wissenschaft relevanten urheberrechtlichen Schranken erfassen in der Regel nur eng umrissene Sachverhalte, sind wenig technologieoffen und nicht allgemein verständlich formuliert. Zudem sind sie über mehrere Einzelnormen hinweg verstreut. Das führt zu großer Rechtsunsicherheit für Forscher, Wissenschaftler und Lehrer, aber auch für Infrastruktureinrichtungen wie Bibliotheken, Archive und Museen.“ (S. 1)

    In ihrer Arbeit spricht sich Durantaye an Stelle der zersplitterten und auf verschiedene Paragraphen verteilten Regelungen zum Thema Bildung und Wissenschaft im Urheberrecht für eine „generalklauselartige Schrankenregelung für Bildungs- und Wissenschaftszwecke“ (S. 2) aus, „die durch Regelbeispiele konkretisiert wird“ (S. 4) . Unter anderem zeigt Durantaye in ihrer Arbeit, dass eine solche generalklauselartige Schranke auch unter den gegebenen völker- und europarechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland umgesetzt werden könnte und verweist diesbezüglich auf britische Regelungen als Vorbild.

    31. März 2014 5
  • : Nach EuGH-Urteil: Constantin Film kündigt an, sich vor Gericht für Netzsperren einzusetzen
    Nach EuGH-Urteil: Constantin Film kündigt an, sich vor Gericht für Netzsperren einzusetzen

    Golem.de weist gerade auf eine Pressemitteilung der Constantin Film AG hin, in der diese ankündigt, den Ball aufzunehmen den der Europäische Gerichtshof (EuGH) ihr hingeworfen hat und sich für mehr Zensurinfrastruktur in Deutschland einzusetzen. Die Filmproduktionsfirma, die für Filme wie Resident Evil 1 bis 5 sowie „Fantastic Four“ und „Fantastic Four: Rise of the Silver Surfer“ bekannt ist, glaubt, dass sie auf diese Weise ihr sogenanntes „geistiges Eigentum“ schützen kann:

    Bislang mussten wir weitgehend tatenlos zusehen, wenn unsere Filme über illegale gewerbliche Portale wie z.B. kinox.to oder movie4k.to angeboten und verbreitet wurden. […] Mit dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Gerichte Internetanbieter dazu verpflichten, Webseiten, die illegale Inhalte anbieten, für ihre Kunden zu sperren. Auch das Internet ist auf rechtsstaatlich garantierte Rahmenbedingungen angewiesen, und daher ist die Entscheidung des EuGH ein sehr wichtiger Meilenstein für die Kreativindustrie.

    28. März 2014 15
  • : Remixer #39 Kurt Razelli: „Ein ganz neuer Style“
    Remixer #39 Kurt Razelli: „Ein ganz neuer Style“

    In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Kurt Razelli

    Kurt-Razelli-Remix-Cover-klDer Wiener Mashup-Künstler Kurt Razelli ist vor allem auf YouTube unterwegs und beschreibt seinen Ansatz als „gesampeltes Television Songwriting“.  In Österreich sorgte er vor allem mit politischen Mashups wie dem „General Stronach Song“ für Furore (siehe auch Embed).

    Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter in Deiner Arbeit?

    Ich suche mir Charaktäre bzw. Szenen von diversen TV- und Youtube-Kanälen aus und produziere aus ihnen Songs mit Musikvideos. Dabei ist der „Flow“ der Person sehr entscheidend. Die kuriosen Aussagen oder wahre Weisheiten einiger Charaktäre dürfen dabei nicht verloren gehen. Jeder Song hat  eine Kernaussage, auch wenn diese bei manchen Songs skurril ist. Weil jeder Charakter auch einen unterschiedlichen Flow hat, müssen die Instrumentals auch entsprechend verschieden sein. So bekommen die einen elektronische Disco-Beats und andere den klassischen HipHop-Beat, alle frisch von mir produziert.

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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    28. März 2014 1
  • : EuGH legt Zensur-Grundlagen: Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen zulässig
    EuGH legt Zensur-Grundlagen: Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen zulässig

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass Netzsperren zulässig sein können. Das Urteil bezog sich darauf, dass ein Provider den Zugriff auf Seiten sperren darf und auch dazu verpflichtet werden kann, die urheberrechtsverletzende Inhalte anbieten, da er sonst eine Rechtsverletzung ermöglichen würde. Ausgangspunkt war ein österreichischer Fall, bei dem das Filmunternehmen Constantin geklagt hatte, um einen Provider dazu zu veranlassen, das Streamingportal kino.to zu sperren.

    Schon im November war abzusehen, dass das heutige Urteil so kommen würde, denn Pedro Cruz Villalón, der zuständige Generalanwalt des EuGH, hat in seinen Schlussanträgen zum diesem Fall (UPC Telekabel Wien GmbH / Constantin Film Verleih und Wega Filmproduktionsgesellschaft, C‑314/12) befunden, Netzsperren könnten in bestimmten Fällen ein angemessenes Mittel zum Schutz von Urheberrechten seien. Diese Äußerung gilt als Vorab-Urteil, da der Gerichtshof in der Regel der Argumentation des Generalanwalts folgt.

    27. März 2014 16