Urheberrecht

  • : Schweiz: FAQ zu Public Domain des Instituts für geistiges Eigentum
    Schweiz: FAQ zu Public Domain des Instituts für geistiges Eigentum

    Auf Anregung des Vereins Digitale Allmend hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) häufige Fragen und Antworten zum Thema Public Domain und dem Schweizer Urheberrecht veröffentlicht. Interessant beispielsweise Frage und Antwort zu Kopierschutzsystemen und gemeinfreien Werken:

    5. Einige Organisationen vertreiben gemeinfreie Werke und schützen Sie durch technische Massnahmen wie DRM (Digital Rights Management). Darf ich diesen DRM Schutz umgehen?

    Das Urheberrechtsgesetz unterscheidet zwei Arten von DRM. Technische Massnahmen (Technical Protection Measures, TPM) regeln die Verwendung eines Werks. Rechteinformationssysteme (Rights Management Information, RMI) informieren über die Rechtslage. Nur bei TPM ist eine Umgehung möglich. RMI verhindern keine Verwendungen und können damit auch nicht umgangen werden. Sie können aber zerstört oder entfernt werden.
    Die Umgehung technischer Massnahmen ist nur dann urheberrechtlich verboten, wenn der Rechteinhaber damit die Nutzung seiner urheberrechtlich geschützten Werke regelt. An gemeinfreien Werken bestehen keine Urheberrechte, weshalb die Umgehung technischer Massnahmen in diesen Fällen keine Verletzung des Urheberrechtsgesetzes darstellt. Jedoch kann sich in diesen Fällen ein Verbot aus den Computerstraftatbeständen (unbefugte Datenbeschaffung, unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem erheben).

    Die FAQ richtet sich vor allem an Gedächtnisinstitutionen wie Museen und Bibliotheken, die gemeinfreie Inhalte digitalisieren. Mit der quasi offiziellen Informaton von Seiten des IGE herrscht zumindest hinsichtlich der Rechtssituation in der Schweiz für viele diesbezügliche Fragen größere Klarheit.

    11. Februar 2014
  • : Die hinterhältigen Tricks der Porno-Abmahner
    Die hinterhältigen Tricks der Porno-Abmahner

    Kai Biermann hat für Zeit.de den Hintermännern der Redtube-Massenabmahnungen hinterher recherchiert und daraus eine lesenswerte Reportage gemacht: Die hinterhältigen Tricks der Porno-Abmahner.

    Konfrontiert mit dieser Erkenntnis, zeigt Urmann, genau wie Sebastian und Reichert, in eine andere Richtung: Weg von sich, hin zu den vielen, vielen Filesharern und Datenherunterladern, die eine ganze Wirtschaft ruinierten. Dass sie möglicherweise selbst Unrecht geschaffen haben, will keiner zugeben. Warum auch? Immerhin hat ihnen der Staat mit seinem abmahnfreundlichen Gesetz ein Werkzeug in die Hand gegeben, das solche Briefe erst zu einem guten Geschäft macht. Es hilft sicher, Filesharing zu bekämpfen. Aber zu welchem Preis, wenn darunter viele Unschuldige leiden?

    10. Februar 2014 7
  • : Netzpolitische Filmtipps: Berlinale
    Netzpolitische Filmtipps: Berlinale

    Wie mittlerweile auch in die etwas isolierteren Filterblasen vorgedrungen sein durfte, laufen morgen die alljährlichen Berliner Filmfestspiele an. Seit jeher ist die Berlinale eines der politischeren Filmfestspiele, aber netzpolitische Anliegen, die ja gerade im Kunstbereich eben auch kulturpolitische Fragen aufwerfen, sind noch immer eine Randerscheinung. 2012 ließ sich die Berlinale von Lobbyverbänden einen Spot bei der Preisverleihung platzieren, der vor der „Demokratisierung der Kunst“ warnte und um „klare gesetzliche Regelungen“ in der Urheberrechtsthematik bat – eine Forderung, die wir natürlich auch unterschreiben können, aber der Subtext, dass nur ein stärker durchgesetzes restriktives Urheberrecht das Abendland retten könne, der ist natürlich … diskussionswürdig.

    Nichtsdestotrotz gab es in den letzten Jahren immer wieder Beiträge in den verschiedenen Sektionen, die entweder vom Inhalt, der Produktion oder der Lizensierung die Nutzung des Internets und das (künstlerische) Potenzial der Neuen Öffentlichkeit und rechtliche Alternativen erforscht haben. Es gibt auf dieser Berlinale zwar Beiträge die entweder direkt oder indirekt Bezug auf das Internet nehmen, doch die Thematisierung einer allgegenwärtigen Überwachungserfahrung, wie es vielleicht nach dem letzten Jahr zu erwarten gewesen wäre, geschieht nicht. Nichtsdestotrotz haben wir für euch eine kleine Auswahl an Filmen aus diesem und aus vergangenen Jahrgängen erstellt. Finden, kaufen und gucken könnt ihr sie natürlich über die wohlbekannten Vertriebswege. Hinweise auf weitere interessante Filme die auf der Berlinale gelaufen sind könnt ihr uns gerne in den Kommentaren zukommen lassen.

    Berlinale 2014

     

    Obietnica (2014)

    In der Sektion 14plus läuft dieses Jahr mit Obietnica ein Jugenddrama, welches maßgeblich über Textnachrichten, Skype-Gespräche und Chats erzählt wird. Damit fängt der Film einen erheblichen Teil der Lebenswirklichkeit der heutigen Generation ein, die mit den Selbstverständlichkeiten des Internets aufgewachsen ist. Die Nutzung dieser Kommunikationstechnologien wird nicht bewertet, kein Verlust von Nähe oder Wirklichkeit wird beklagt – und obwohl die Handlung des Films ganz und gar nicht Technologien behandelt, sind sie ständig präsent.

     

    House of Cards – Staffel 2, Episoden 1 & 2 (2013/14)

    House of Cards erzählt die Machtspiele des fiktiven US-Demokraten Frank Underwood und ist ähnlich wie die dänische Serie Borgen unter PolitikerInnen ausgesprochen beliebt. Es ist explizit keine inhaltlich netzpolitische Serie aber dafür ist der Vertriebsweg, der eingeschlagen wurde, fortschrittlich. Es ist eine der ersten TV-Serien, die ausschließlich per Online-Streaming verfügbar sind und aus dieser Reihe die erste, die mit haufenweise Preisen überschüttet wurde (und das zu Recht!). House of Cards hat gezeigt, dass Formate die nur noch das Internet als Vertriebsweg benutzen keine inhaltliche und kommerzielle Nullnummer sein müssen. Am 14. Februar wird die gesamte zweite Staffel online gestellt und am 16. Februar zeigt die Berlinale die beiden ersten Folgen im Haus der Berliner Festspiele als „Berlinale Special TV Event“.

    5. Februar 2014 1
  • : Schon wieder LG Köln: Abmahnung trotz Urhebervermerk bei Pixelio-Bildern
    Schon wieder LG Köln: Abmahnung trotz Urhebervermerk bei Pixelio-Bildern

    Schon wieder – nach der Fehlentscheidung, die zu den redtube-Abmahnungen geführt hat – sorgt das LG Köln mit einer Entscheidung in einer Urheberrechtsangelegenheit für Aufsehen. Schon wieder ist die Entscheidung lebensfremd und betrifft allgemein verbreitete Online-Nutzungspraktiken. Diesmal geht es allerdings nicht um Video-Streaming sondern um die Beschriftung von Bildern auf Webseiten.

    Nachdem zuerst Peter Wilhelm am Bestatterblog berichtet hatte, beschreibt mittlerweile Rechtsanwalt Plutte den Sachverhalt wie folgt:

    Über die Fotoplattform Pixelio bezogene Bilder müssen in der Bilddatei mit einem Urhebervermerk versehen werden. Andernfalls liegt ein abmahnbarer Verstoß gegen § 13 UrhG sowie die Pixelio-Lizenzbedingungen vor (LG Köln, Urteil vom 30.01.2014, Az. 14 O 427/13).

    3. Februar 2014 55
  • : Remixer #35 Ticklish: „Ein guter Remix bewahrt die Seele des Songs“
    Remixer #35 Ticklish: „Ein guter Remix bewahrt die Seele des Songs“

    In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Ticklish.

    Ticklish produziert seit circa eineinhalb Jahren tanzbare elektronische Musik. Er ist Teil der Berliner Weboogie Crew based und arbeitet ständig an Songs und Kooperationen mit anderen Kunstschaffenden.

    Was macht für Dich einen guten Remix aus?

    Ein guter Remix bewahrt die Seele des remixten Songs und gibt ihm einen neuen Körper, der in den neuen Kontext passt. Die Handschrift des Remixers sollte sich vom Original unterscheiden und kann die vorhergehende Idee überschreiben, wenn Du mich fragst.

    Auf welche Weise verwendest Du Werke von Dritten?

    Samples sind eine großartige Quelle der Inspiration für mich; bisweilen spiele ich nur mit einem Track oder einem Acapella das ich mag herum und es verwandelt sich auf magische Weise binnen kurzer Zeit in einen vollständigen Song. Manchmal entferne ich dann sogar das ursprüngliche Sample am Ende, weil es überflüssig geworden ist – auch, wenn das Sample der Ausgangspunkt für den ganzen Prozess war.

    3. Februar 2014
  • : YouTube-Videos einbetten künftig kostenpflichtig? [Update: GEMA-Stellungnahme]
    YouTube-Videos einbetten künftig kostenpflichtig? [Update: GEMA-Stellungnahme]

    Vor fast genau einem Jahr berichteten wir hier, dass die niederländische Verwertungsgesellschaft BUMA/STEMRA ankündigte zumindest von kommerziellen Webseiten eine Vergütung für das Einbetten von YouTube-Videos zu fordern – und zwar zusätzlich zu der dort zwischen Google und der Verwertungsgesellschaft vereinbarten Vergütung. Außerdem könnte der Rechtsmeinung von BUMA/STEMRA zu Folge prinzipiell auch von privaten Blogs eine Vergütung für die Einbettung gefordert werden.

    Tatsächlich ist rechtlich umstritten, wie das Einbetten von Inhalten wie Videos oder Bildern, die auf Drittplattformen gehostet werden, rechtlich überhaupt zu qualifizieren ist – von automatischen Einbettungen wie bei Facebook oder Twitter ganz zu schweigen (vgl. auch ein diesbezüglich laufendes Verfahren vor dem EuGH). Das betrifft vor allem jene auf YouTube häufigen Fälle, in denen Inhalte ohne explizite Zustimmung der Rechteinhaber hochgeladen wurden. In so einem Fall haben diese natürlich auch nicht den YouTube-Nutzungsbedingungen zugestimmt, die ein Einbetten erlauben.

    Anlässlich der laufenden EU-Konsultation zum Urheberrecht bekommt diese Frage neue Brisanz. Wie Patrick Dax bei Futurezone berichtet, spricht sich das österreichische GEMA-Pendant AKM für eine Vergütungspflicht beim Einbetten von Videos aus:

    Konkret heißt es in der Frage 11 des Konsultationsdokuments: „Sollte das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Inhalt führt, entweder im Allgemeinen oder unter bestimmten Umständen die Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern?“

    In dem von der Verwertungsgesellschaft an ihre Mitglieder versandten Konsultationsdokument der EU wurden die Antwortmöglichkeiten „Nein“ oder „Keine Meinung“ von der Rechtsabteilung der AKM entfernt und einzig die Antwortmöglichkeit „Ja“ belassen. In einer für die Mitglieder vorformulierten Antwort, die praktischerweise gleich in das Dokument kopiert wurde, wird ein „angemessener Ausgleich“ für Musikvideos gefordert, die „in fremde Websites eingebettet“ werden.

    Jedenfalls dokumentiert der Futurezone-Bericht die beträchtlichen Anstrengungen von Seiten der Verwertungsgesellschaften, ihre Mitglieder zur Teilnahme an der EU-Konsultation zu bringen – mit Vorschlägen, die ein ohnehin restriktives Urheberrecht weiter zu verschärfen suchen. Umso wichtiger wäre es, dass sich auch andere über Tools wie youcan.fixcopyright.eu an der Konsultation beteiligen.

    [Update, 4.2.2014, 16.30 Uhr]

    Eine Anfrage meinerseits bei der GEMA, ob dort dieselbe Meinung vertreten bzw. dieselbe Antwort empfohlen wird, blieb bislang unbeantwortet. hat inzwischen bestätigt, dass GEMA und AKM in der Regel sehr ähnliche Positionen vertreten. Ursula Goebel von der GEMA:

    Wir sehen das wie die AKM.
    Im Gegensatz zu einfachen Hyperlinks, die für uns keine relevante Nutzungshandlung darstellen, sollte Embedded Content lizenziert werden. Denn hier ist für den Nutzer nicht klar ist, dass die Datei von einer anderen Seite stammt.

    Zwei Fragen stellen sich hier: Erstens, warum sollte das den Nutzern nicht klar sein? Zweitens, wie sollen dann doppelte Vergütungen vermieden werden, einmal für die Abrechnung via Google und dann noch einmal für die Einbettung? Umgekehrt ist aber zu erwarten, dass es vor allem zu einem Rückgang der Nutzung der Embedding-Funktion führen dürfte, sollte das Einbetten von Videos wirklich lizenzpflichtig werden. Ob das im Interesse jener Rechteinhaber ist, die ihre Videos auf YouTube monetarisieren, ist wohl eine andere Frage.

    3. Februar 2014 16
  • : Ein Monat mehr Zeit für Feedback zum EU-Urheberrecht
    Ein Monat mehr Zeit für Feedback zum EU-Urheberrecht

    Ende der Woche verkündete Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier via Twitter, dass die öffentliche Konsultation zur Evaluierung der EU-Urheberrechtsregeln wegen großem Interesse um ein Monat bis 5. März 2014 verlängert wird:

    sujet-fixcopyrightEs bleibt also noch etwas länger Zeit um dabei mitzuhelfen, das Urheberrecht zu modernisieren. Und auch die Zahl der Online-Werkzeuge, die ein Mitmachen bei der Konsultation möglichst einfach machen soll, wächst. Neben der Seite Copywrongs.eu aus dem Umfeld von Open Knowledge Foundation und Piratenpartei gibt es auch eine sehr schön gestaltete Seite unter Fixcopyright.eu, die von einer breiten Koalition zivilgesellschaftlicher Organisationen rund um die NGO European Digital Rights (EDRi) konzipiert wurde. Auch diese Seite bietet die Möglichkeit mittels simplem Online-Fragebogen unter youcan.fixcopyright.eu an der Konsultation teilzunehmen.

    2. Februar 2014
  • : Redtube-Abmahnungen: Eine überflüssige Saga neigt sich dem Ende zu
    Redtube-Abmahnungen: Eine überflüssige Saga neigt sich dem Ende zu

    Seit Anfang Dezember sorgten die Massenabmahnungen gegen mutmaßliche/vermeintliche/eventuelle Betrachter von Streams auf der Porno-Streaming-Seite Redtube für Gesprächsstoff. Schnell entstand der Eindruck, dass die ganze Angelegenheit eher dubios sein könnte. Leonhard Dobusch schrieb an dieser Stelle von einem „dreifachen Skandal“:

    Der eigentliche Skandal ist […] die Anordnung zur Herausgabe der Nutzerdaten durch das Landgericht Köln. Dass man hier trotz mehr als fragwürdiger rechtlicher Begründung und ebenso fragwürdiger Beschaffung der IP-Adressen, die Telekom zur massenweisen Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet hat, ist schon erstaunlich.

    Schon damals wurde gemutmaßt, dass die Nutzerdatenweitergabe auf mangelndes technisches Verständnis des Gerichts zurückging, das Streaming und Torrent-Download gleich behandelte und ausserdem die Herkunft der IP-Adressen nicht hinterfragte. Das Landgericht Köln räumte heute ein, dass der Verdacht nicht unbegründet war. Den ersten Beschwerden von Anschlussinhabern wurde stattgegeben; der Antrag der Firma „The Archive“, die Namen und Anschriften von der Deutschen Telekom zu bekommen, hätte abgelehnt werden müssen:

    Der Beschwerdeführer ist durch die gestattete Auskunftserteilung in seinen Rechten aus Art. 10 GG verletzt worden, weil die Voraussetzungen des § 101 Abs. 9 UrhG nach nochmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage und unter Berücksichtigung der nach Erlass der Entscheidung bekanntgewordenen Umstände nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden sind.

    In der Pressemitteilung des Gerichts heisst es:

    27. Januar 2014 5
  • : Remixerin #34 Elisa Kreisinger: „Nichts ist wirklich ursprünglich“
    Remixerin #34 Elisa Kreisinger: „Nichts ist wirklich ursprünglich“

    In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Elise Kreisinger, die sich selbst als Pop Culture Pirate bezeichnet.

    Elisa Kreisinger ist eine Video-Remixerin, die Mashups  von US-amerikanischen Popkultur-Fernsehshows wie Mad Men und Sex and the City erstellt um dabei neue, andere und subversivere Erzählungen zu generieren. Sie produziert diese Mashups sowohl für eine künstlerische als auch für eine Internet-Zielgruppe. Ihre Arbeit findet sich unter popculturepirate.com.

    Was macht für Dich einen guten Remix aus?

    Ich liebe Remix aber meine liebsten sind solche, die Hochkultur und Populärkultur mischen, zum Beispiel einen popkulturellen Text mit feministischer oder postmoderner Theorie verknüpfen. Die besten Remixes nutzen Popkultur als den Löffel voll Zucker der sozio-politische Kritik schmackhaft macht.

    27. Januar 2014 4
  • : BMI vs. FragDenStaat – Mit Hilfe des Urheberrechts wird kritische Berichtserstattung unterdrückt
    BMI vs. FragDenStaat – Mit Hilfe des Urheberrechts wird kritische Berichtserstattung unterdrückt

    Ende 2011 verfasste das Innenministerium eine Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die 5%-Hürde bei der Europawahl als verfassungswidrig erklärte. Im BMI war man der Ansicht, dass nach dem Urteil jede Prozent-Hürde verfassungswidrig sei. Der Bundestag jedoch entschied sich, eine 3% Hürde einzuführen und widersetze sich somit der Einschätzung des Ministeriums.

    Die Stellungnahme des BMI war zunächst der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Guido Strack, Gründer des Whistleblower-Netzwerks, stellte daher eine Anfrage über das Portal FragDenStaat. Die Stellungnahme wurde zwar herausgegeben, allerdings mit der Aufforderung die Veröffentlichung zu unterlassen – die Öffentlichkeit sollte also weiterhin nichts über die Stellungnahme erfahren. FragDenStaat aber veröffentlichte die Stellungnahme und wurde nun vom BMI abgemahnt – unter Berufung auf das Urheberrecht. Somit wird also mit Hilfe des Urheberrechts eine kritische Berichtserstattung unterdrückt. Die Open Knowledge Foundation Deutschland, die FragDenStaat.de betreibt, hat sich entschlossen, die Abmahnung zurückzuweisen und das Dokument weiterhin öffentlich bereitzustellen.

    Stefan Wehrmeyer, Projektleiter von FragDenStaat.de, kritisert dieses Vorgehen heftig:

    Der Bundesregierung geht es nicht um Autorenrechte. Sie nutzt das Urheberrecht willkürlich, um die Veröffentlichung von brisanten, staatlichen Dokumenten zu verhindern. Es entsteht der Eindruck, dass die Bundesregierung die Nachvollziehbarkeit politischen Handelns erschweren will.

    Ansgar Koreng von der Anwaltskanzlei JBB Anwälte, die FragDenStaat.de in dem Fall vertritt, erklärt:

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat erst kürzlich klargestellt, dass in Fällen wie diesem die Meinungsfreiheit schwerer wiegen kann, als das Urheberrecht. In dieser Abmahnung tritt der Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und Urheberrecht außergewöhnlich klar zu Tage. Gerade in politischen Angelegenheiten darf das Urheberrecht nicht zur Zensur missliebiger Veröffentlichungen missbraucht werden.

    Auch wir haben schon ähnliche Erfahrungen gemacht: Uns forderte der Bundestag auf, ein geheimes Dokument zur Abgeordnetenkorruption zu depublizieren.

    22. Januar 2014 13
  • : Berliner GroKo-Senat für Urheberrechtsreform mit Recht auf Remix
    Berliner GroKo-Senat für Urheberrechtsreform mit Recht auf Remix

    Eine kleine Anfrage des Piraten-Abgeordneten Simon Weiß im Berliner Abgeordnetenhaus an den rot-schwarzen Senat zum Thema Urheberrecht hat durchaus Interessantes zu Tage gefördert. In der Anfragebeantwortung (PDF) des Senators für Justiz und Verbraucherschutz, Thomas Heilmann (CDU), spricht sich dieser im Namen des gesamten Senats unter anderem explizit für die Ermöglichung von Mashups und Remixes aus:

    Im Bereich von Mashups und Remixes muss im Interesse der Förderung kreativer Leistungen einerseits und des Schutzes des Urheberpersönlichkeitsrechts und des Verwertungsrechts der Urheberinnen und Urheber andererseits für Rechtssicherheit gesorgt werden: transformative Werknutzungen sollten zugelassen, stumpfe Kopien untersagt werden.

    Transformative Werknutzungen zu ermöglichen ist genau das, worum es bei einem Recht auf Remix geht. Eine entsprechende Passage war im Koalitionsvertrag auf Bundesebene in letzter Minute herausgestrichen worden. Auch in anderer Hinsicht unterscheiden sich die Urheberrechtspositionen der großen Koalition im Land Berlin positiv von jenen im Koalitionsvertrag der großen Koalition am Bund. So findet sich beispielsweise die generelle Forderung

    21. Januar 2014 1
  • : Neunetzcast übers Urheberrecht: Mehr Optimismus wagen
    Neunetzcast übers Urheberrecht: Mehr Optimismus wagen

    Gestern hat mich Marcel Weiss an der FU Berlin besucht und mit mir eine Folge für seinen Neunetz-Podcast aufgenommen. Thema war vor allem das Urheberrecht im digitalen Zeitalter und das schöne an so einem Podcast-Format ist ja, dass sich manche Dinge auch etwas mehr im Detail diskutieren lassen.

    Zwei Punkte sind mir vom Gespräch besonders in Erinnerung geblieben: Erstens war der Grundtenor durchaus leicht optimistisch, was angesichts des derzeit florierenden Internet-Defätismus erwähnenswert scheint. Zweitens haben wir es glaube ich geschafft herauszuarbeiten, warum mittelfristig paradoxerweise gerade Google davon profitieren dürfte, wenn beim Urheberrecht alles beim Alten bleibt und wir kein Recht auf Remix bekommen sollten: Während Google über genug Ressourcen und private Rechtsdurchsetzungswerkzeuge wie Content-ID verfügt, um auch mit einem unflexiblen und restriktiven Urheberrecht leben zu können, gilt das für (potentielle) Kokurrenten, freie Projekte und Privatpersonen nicht.

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    17. Januar 2014 5
  • : Happy Copyright Week!
    Happy Copyright Week!

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    Letztes Jahr im Oktober hatten wir schon auf die Open Access Week hingewiesen, diese Woche wird die Copyright Week unter dem Motto „Taking Copyright Back“ begangen. Das bedeutet: Eine Woche vor dem Jahrestag des SOPA-Blackouts am 18. Januar darauf aufmerksam machen, was bei den momentanen Copyrightbestimmungen im Argen liegt und Lösungswege vorschlagen und erklären.

    Die Electronic Frontier Foundation hat dafür eine Seite erstellt, auf der sie Prinzipien von Copyright erklärt, die für die Etablierung eines fairen und innovativen Copyrights bedacht werden müssen. Das sind: Transparenz, eine Stärkung des Gemeinguts, Open Access, die vollständigen Nutzungsrechte an erworbenen Gütern, Fair Use und ein freies und offenes Internet. Auf dem Deeplinks Blog der EFF wird jeden Tag eines dieser Prinzipien näher erläutert.

    Und zu dieser Gelegenheit nochmal der Hinweis: Ihr könnt noch bis zum 5. Februar an der öffentlichen Konsultation der EU zum Urheberrecht teilnehmen und eure Meinung sagen, was bei der Modernisierung des Urheberrechts wichtig ist. Also nutzt die Chance!

    14. Januar 2014
  • : Remixer #33 Johann Fanger: „Einblick in den Nukleus des Werkes“
    Remixer #33 Johann Fanger: „Einblick in den Nukleus des Werkes“

    In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Johann Fanger, Mitinitiator des Remix-Wettbewerbs des DSO.

    Johann Fanger ist seit 10 Jahren als Instrumentalist in verschiedenen Ensembles unterwegs, deckt stilistisch fast alles zwischen Jazz, Klassik, Rock und Pop ab, ist seit 15 Jahren als House DJ international unterwegs und seit 5 Jahren mit ersten (Solo-) Eigenproduktionen, momentan vor allem als Live-Act . Ausserdem arbeitet er als Kurator von Konzerten und Events und berät andere Künstler und Institutionen.

    Inwieweit verfügen Sie selbst über Erfahrungen als Remixer?

    Ich habe bereits diverse Remixe für Künstler aus dem Pop- und Elektronik-Sektor gemacht, aktuell für das Rivulet Label aus Leipzig und auch für den #DSOremix Wettbewerb werde ich wohl noch einen neuen Mix beisteuern.

    Was macht für Sie einen guten Remix aus?

    Für mich ist ein guter „Remix,“ im eigentlichen Sinne des Wortes, wenn die im Original vorhandenen Elemente neu abgemischt und re-arrangiert werden und so anders oder auch überhaupt erst wahrnehmbar werden. Wenn dann noch auf intelligente Weise, die im Original angelegten musikalische Ideen weitergeführt werden und so vielleicht ein eigenständiges, neues Werk entsteht bin ich hin und Weg.

    13. Januar 2014
  • : BGH-Urteil schränkt Elternhaftung bei Filesharing ein
    BGH-Urteil schränkt Elternhaftung bei Filesharing ein

    In einer Pressemitteilung wurde heute ein Urteil des für das Urheberrecht zuständigen I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) verkundet, demzufolge

    der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht.

    In der Vorinstanz beim Oberlandesgericht (OLG) Köln waren die Klägerinnen – vier führende deutsche Tonträgerhersteller – mit ihrer Klage auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 2.841 € für das Teilen von 3.749 Musikaufnahmen in einer Internettauschbörse noch erfolgreich gewesen. Der Beklagte 

    habe dadurch, dass er seinem 20-jährigen Stiefsohn den Internetanschluss zur Verfügung gestellt habe, die Gefahr geschaffen, dass dieser an urheberrechtsverletzenden Musiktauschbörsen teilnehme

    8. Januar 2014 4
  • : Justizministerium: Streams betrachten ist „keine Urheberrechtsverletzung“
    Justizministerium: Streams betrachten ist „keine Urheberrechtsverletzung“

    Die hier und andernorts vertretene Rechtsmeinung, dass die Abmahnungen der Kanzlei U+C für das Betrachten von Porno-Streams nicht mit der herrschenden Rechtslage in Deutschland in Einklang zu bringen sind, wurde jetzt auch durch das Justizministerium in einer Antwort auf eine sogenannte „Kleine Anfrage“ von Abgeordneten der LINKEN bestätigt.

    Während sich Spiegel Online noch damit brüstet, dass ihm die Antwort vorliegt, sie jedoch nicht verlinkt, haben die Kollegen von iRights.info das PDF zur Gänze online gestellt. Darin heißt es unter anderem:

    Vor diesem Hintergrund hält die Bundesregierung das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung.

    In der Folge verweist das Justizministerium aber noch darauf, dass bislang noch keine höchstrichterlichen Entscheidungen darüber vorliegen, „[o]b die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Ver­vielfältigung darstellt, die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten verletzt“ und verweist diesbezüglich auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nur dieser könne die Frage letztgültig klären.

    Die Stellungnahme des Justizministeriums ist ein weiterer Hinweis darauf, dass Streaming-Nutzern wohl nicht so schnell eine weitere Massenabmahnwelle droht – nicht zuletzt auch deshalb, weil das Landgericht Köln, das die Herausgabe der IP-Adressen angeordnet hatte, inzwischen seine Entscheidung zu überdenken scheint.

     

    7. Januar 2014 15
  • : Remixerin #32 Melissa Logan: „Remix erlaubt kulturelle Erneuerung“
    Remixerin #32 Melissa Logan: „Remix erlaubt kulturelle Erneuerung“

    In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Melissa Logan, Mitgründerin von Chicks on Speed.

    Melissa Logan gründete 1997 gemeinsam mit Alex Murray-Leslie Chicks on Speed an der Münchner Akademie der Künste mit der klaren Idee als multi-modales Kollektiv im Kulturbereich zu arbeiten und damit die Vorstellung des isolierten Künstlergenies zurückzuweisen. Chicks on Speed tourten auf der ganzen Welt als elktronische Popgruppe, waren mit Performance-Kunst in MOMA, Tate, Pompidou, MOMAK etc. präsent und haben tragbare Technologien entwickelt, die sie „Objektinstrumente“ nennen. Zu diesen zählt auch eine Serie von Apps, de mit freundlicher Unterstützung des ZKM Karlsruhe und der Initiative Musik realisiert werden.

    Zur Zeit arbeitet ihr an Musik- und Remix-App – wie wird diese App funktionieren?

    Die App, die wir bauen, basiert auf einem klassischen DJ-Setup mit zwei Plattenspielern samt Mixer, enthält einige Effekte, Tonhöhenregelung und natürlich kann man scratchen. Ein zweites Fenster zeigt das „Plattenregal“ an und wir suchen gerade nach Wegen, um Mixes mit anderen Nutzern austauschen und teilen zu können.

    Was macht für Dich einen guten Remix aus?

    Ein großartiger Remix fügt einem Song Tiefenebenen hinzu und die Umarbeitung von musikalischen und textlichen Inhalten macht ihn präziser, schärfer oder aktueller. Musik ist eine Kunstform die stark mit dem Hier und Jetzt verknüpft ist, jede Zeit und jeder Ort braucht seine Musik, der Sommerhit, das Album des Jahres. Gute Songs können für Generationen überleben und der Remix erlaubt jene kulturelle Erneuerung eines Songs, die dafür notwendig ist.

    6. Januar 2014
  • : Vorsatz für 2014: Mithelfen das Urheberrecht zu modernisieren!
    Vorsatz für 2014: Mithelfen das Urheberrecht zu modernisieren!

    Das netzpolitische Jahr 2014 beginnt auf europäischer Ebene mit einer öffentlichen Konsultation zur Evaluierung der EU-Urheberrechtsrichtline. Und kaum ein Rechtsbestand ist derart überarbeitungsbedürftig wie das europäische Urheberrecht. Gleichzeitig ist die Teilnahme an so einer Konsultation gerade für Laien oft schwierig, weil die Fragenkataloge lang und unübersichtlich sind – und das, obwohl gerade der Input von „normalen“ InternetnutzerInnen besonders gefragt ist.

    Umso erfreulicher ist deshalb ein Tool mit dem Titel „Help Reform Copyright!“, das Stefan Wehrmeyer von der Open Knowledge Foundation Deutschland und andere am Rande des 30C3 entworfen haben. Das Online-Werkzeug macht eine Teilnahme an den Konsultationen so unkompliziert wie nur irgend möglich. Einfach eines der aufgelisteten (Alltags-)Probleme mit dem veralteten Urheberrecht anklicken und ein konkretes Beispiel dafür angeben. Die Antworten können übrigens in jeder offiziellen EU-Landessprache gegeben werden – also gerne auch einfach deutsche Antworten eintragen.

    30. Dezember 2013 3
  • : Remixer #31 Andreas Paleologos: „Wie bei einer Cover-Version“
    Remixer #31 Andreas Paleologos: „Wie bei einer Cover-Version“

    In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Andreas Paleologos aka CUCKOO.

    Andreas Paleologos arbeitet als Computeranimator und Motion-Designer, hofft aber auch einmal mit seiner Musik Geld verdienen zu können. Sein erstes Konzert unter seinem Künstlernamen CUCKOO gab er 2009 und hat seither ein Album und einige Singles veröffentlicht. Seit 2012 veröffentlicht Paleologos seine Musik vor allem auf YouTube. Weitere Informationen finden sich unter cuckoo.no.

    Was macht für Dich einen guten Remix aus?

    Ein großartiger Remix enthält ein Überraschungsmomment, eine gute Prise Verspieltheit und macht letztlich ein mattes Origianl fantastisch.

    Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?

    Nun, wenn ich bisweilen Remixes erstelle, dann bedeutet das meistens das Remixen eines Musikvideos, und zwar indem ich mich selbst oder andere in das Remix-Video integriere. Die meiste Zeit verwende ich Kleingkeiten aus dem Originalsong und erstelle eine Art von Coverversion. Dabei erwecke ich Emotionen zum Leben, die im Original fehlen und mache auf gewisse Weise meine eigene Cuckoo-Version daraus.

    30. Dezember 2013
  • : Remixer #30 René Walter: „Remix ist mehr als die Summe seiner Teile“
    Remixer #30 René Walter: „Remix ist mehr als die Summe seiner Teile“

    In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: René Walter.

    Der Graphiker René Walter wohnt in Berlin und betreibt das Blog Nerdcore.de, einem von Deutschlands meistgelesenen Blogs, das vor allem Links zu anderen Webinhalten liefert.

    Was macht für Dich einen guten Remix aus?

    Dass er mehr als die Summe seiner Teile darstellt, die Elemente des Originals in einem eigenen Kontext zu einem neuen Werk zusammenfügt, so dass beide Seiten – das Neue und das Alte – zu halbwegs gleichen Teilen erkennbar sind.

    Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?

    Ich betreibe die Website Nerdcore.de, das ist so ein mittelbekanntes Blog, das vor allem Links zu Dingen veröffentlicht, die ich großartig finde. Das Spektrum reicht dabei von Katzenvideos über Anatomiestudien bis hin zu High Frequency Trading. Ich bediene mich dabei offen der Arbeiten anderer, die in 99% aller Fälle als Anreißer dienen.

    23. Dezember 2013 2