Urheberrecht

  • : Forderungen an die Netzpolitik der Zukunft
    Forderungen an die Netzpolitik der Zukunft

    Im Rahmen der Tagung „Herausforderungen der Netzpolitik“ bei der Evangelischen Akademie Tutzing hab ich einen Vortrag über „Forderungen an die Netzpolitik der Zukunft“ gehalten. Das war eher als Einführung in den Themenkomplex gedacht, wer tief in der Materie drin steckt, wird wahrscheinlich nicht mehr viel daraus lernen.

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    Auf der Tagung gab es noch ein paar andere interessante Gespräche und Vorträge.

    „NSA, Prism und das Neuland – Gedanken zu Sicherheit, Freiheit und Vertrauen“ mit Dirk Brengelmann und Dr. Constanze Kurz.

    22. Dezember 2013 1
  • : Remixer #29 Hartmut Gieselmann: „Vor allem muss es grooven!“
    Remixer #29 Hartmut Gieselmann: „Vor allem muss es grooven!“

    In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Hartmut Gieselmann.

    Hartmut Gieselmann arbeite tseit rund 13 Jahren für das Computermagazin c’t aus Hannover. Als Redakteur kümmert er sich im Ressort Audio/Video neben Musik-Soft- und ‑Hardware auch noch um die Entwicklung von Videospielen.

    Inwieweit verfügen Sie selbst über Erfahrungen als Remixer?

    In der Theorie über den Test von Geräten schon länger. Selbst als Remixer unter dem Namen „Goat of Neptune“ bin ich erst Anfang des Jahres aktiv geworden. Gute Remixe kosten viel Zeit, und die wird bei mir erst jetzt langsam frei, wo meine Tochter aus dem Gröbsten raus ist.

    Was macht für Sie einen guten Remix aus?

    Er muss sich vom Original unterscheiden, aber trotzdem den Kern des Songs musikalisch unterstützen. Er muss von vorne bis hinten eine Spannungskurve halten, darf sich nicht wiederholen. Und vor allem muss es grooven.

    16. Dezember 2013 1
  • : Kein Versehen: U+C‑Streaming-Abmahnwelle erst der Anfang? [2. Update]
    Kein Versehen: U+C‑Streaming-Abmahnwelle erst der Anfang? [2. Update]

    Während noch immer nicht bekannt ist, auf welchem Wege die Abmahnkanzlei U+C an die IP-Adressen der wegen Nutzung einer Porno-Streaming-Seite abgemahnten Personen gelangt ist (vgl. „Der dreifache Skandal der U+C‑Streaming-Abmahnwelle“), werden in anderer Hinsicht mehr und mehr Details bekannt. So berichtet Anwalt Christian Solmecke in einer Aussendung von einem ausführlichen Telefongespräch mit U+C‑Anwalt Thomas Urmann, demzufolge die Datenauskunft keineswegs versehentlich erfolgt sei:

    „offenbar wurden die 62 Beschlüsse nicht einfach durchgewunken. In einigen Verfahren hätten die Richter noch Gutachten angefordert und sich den Sachverhalt näher erklären lassen. Erst danach habe man die Auskunft gestattet. Sollte diese Aussage des Kollegen Urmann wirklich wahr sein, dann spricht das dafür, dass einige Kölner Richter nach kursorischer Prüfung das hier vorliegende Streaming tatsächlich als illegal angesehen haben.“

    11. Dezember 2013 50
  • : Remixer #28 Eduardo Navas: „Wir müssen geistiges Eigentum neu denken“
    Remixer #28 Eduardo Navas: „Wir müssen geistiges Eigentum neu denken“

    In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Eduardo Navas

    Eduardo Navas ist der Autor des Bands Remix Theory: The Aesthetics of Sampling. Er bemüht sich vor allem um ein besseres Verständnis davon, wie wir Wissen und Ideen teilen und wiederverwerten, sowohl materiell als auch immateriell – deshalb auch seine Forschung zum Thema Remix. Er ausgebildeter Kunsthistoriker und als Künstler und Medientheoretiker tätig. Er war für rund 15 Jahre DJ in Los Angeles, bevor er ein Künstler und Dozent wurde. Vieles seiner Forschung ist transdisziplinär und betrifft u.a. Felder wie Musik, Kulturwissenschaften, Medienwissenschaften, neue Medien, digitale Geisteswissenschaften und Kunstgeschichte.

    Was macht für Dich einen guten Remix aus?

    Verschiedene Dinge können ein Remix sein. Es kann ein Rearrangement eines Songs, eines Videos oder eines kulturellen Artefakts sein, das gestaltet wurde um die Verkäufe eines Künstlers oder eines Unternehmers anzukurbeln. Ein Remix kann auch eine kritische Produktionsform sein, die sich ansonsten kommerzielle Werke aneignet und zweckentfremdet, um die kulturellen Implikationen der politischen Agenda hinter solchen Werken sichtbar zu machen. In beiden Fällen sind die besten Remixes solche, die in ihre jeweiligen Zielsetzungen erfüllen und gleichzeitige eine autonom bleiben – in dem Sinne, dass ein Zuhörer oder Seher die einzigartige Interpretation der im Remix verwendeten Quellen wertschätzen kann.

    9. Dezember 2013 2
  • : Der dreifache Skandal der U+C‑Streaming-Abmahnungen [2. Update]
    Der dreifache Skandal der U+C‑Streaming-Abmahnungen [2. Update]

    Als Ende vergangener Woche Law-Blogger wie Udo Vetter oder Thomas Stadler über die Fälle von Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte berichteten, deutete die Menge an Beschwerden bereits auf eine größere Abmahnwelle hin. Allein der bislang vor allem im Bereich von Filesharing-Abmahnungen tätige Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtet von mittlerweile über 600 diesbezüglichen Anrufen und schätzt in einer Aussendung die Zahl der Abgemahnten auf Grund von früheren Erfahrungen auf über 10.000 Menschen.

    Die Abmahnungen sorgen deshalb für Aufsehen, weil Nutzer von Streaming-Angeboten in der Regel selbst keine urheberrechtlich geschützten Inhalte öffentlich zugänglich machen. Genau das ist aber die Grundlage für Abmahnungen bei Filesharing. Die U+C‑Anwälte begeben sich deshalb auf juristisch dünnes Eis, wie auch Vetter betont:

    Die Rechtsanälte U + C berufen sich lediglich auf das Urteil des Amtsgerichts Leipzig im Fall kino.to. Dort ging es aber um die Verantwortung von Betreibern einer Streaming-Plattform, nicht um deren Nutzer. Die Abmahner vergleichen hier Äpfel mit Birnen.

    Selbst wenn man die Rechtslage bei Streaming-Angeboten als umstritten ansieht, ist die Vorgehensweise, nicht erst in einem Musterprozess die Rechtslage zu klären sondern sofort massenweise Abmahnungen zu verschicken, skandalös. Hinzu kommt, dass bei Streaming-Angeboten abgesehen von der Rechtsunsicherheit auch noch schwerer festzustellen ist, ob es sich überhaupt um ein illegales Angebot handelt. So finden sich beispielsweise auf YouTube zahlreiche ohne Zustimmung von Rechteinhabern hochgeladene Inhalte, die gleichzeitig von ebendiesen Rechteinhabern monetarisiert werden (vgl. auch eine diesbezügliche Studie von Paul Heald). Ist das eine illegale Quelle? Woher sollen Nutzer von Streaming-Angeboten wissen, welche von Nutzern hochgeladenen Videos sich dort mit Tolerierung der Rechteinhaber befinden und bei welchen Videos das nicht der Fall ist?

    8. Dezember 2013 56
  • : Facebook: Neues Patent analysiert soziales Netzwerk um unberechtigte Inhalte zu finden
    Facebook: Neues Patent analysiert soziales Netzwerk um unberechtigte Inhalte zu finden

    FBAnfang dieser Woche wurde Facebook ein neues Patent zugesprochen, das auf folgenden, wohlklingen Namen hört: Using Social Signals to Identify Unauthorized Content on a Social Networking System. Der Name ist Programm. Statt den Inhalt selbst zu analysieren, analysiert man das soziale Netzwerk in dem der Inhalt geteilt wird: Welche Nutzer sind involviert? Wie weit sind diese geografisch verstreut? welche Websites wurden im Zusammenhang mit dem Inhalt betrachtet? Auf welchen Geräten wurde der Inhalt geöffnet? Und noch vieles mehr. Mit den „sozialen Signalen“, die unterschiedlich gewichtet werden, wird dann ein Wert berechnet. Sollte dieser über einem bestimmten Schwellwert liegen, geht man davon aus, dass es sich um Material handelt, das gegen die Nutzungsbestimmungen der Plattform verstößt. Dies wird dann gelöscht oder nochmals durch Mitarbeiter gesichtet. All das ist natürlich möglich, da man sowieso schon so viel über die Nutzer des Netzwerkes weiß.

    Users have been voluntarily divulging more of their personal information, such as their friends, geographic location, preferred television shows and movies, hobbies, and activities to social networks… 

    6. Dezember 2013 1
  • : Erste Abmahnungen für das Streaming von Pornos verschickt
    Erste Abmahnungen für das Streaming von Pornos verschickt

    Die Abmahnzahlen wegen Urheberrechtsverstößen sind stark rückläufig, das zeigt auch die nebenstehende Grafik der Interessensgemeinschaft gegen den Abmahnwahn (IGGAW). Das gefällt den Abmahnanwälten logischerweiße gar nicht. Die Regensburger Kanzlei U+C hat daher einen neuen Weg beschritten und im Auftrag von The Archive AG Nutzer der Pornoplattform RedTube abgemahnt, die sich die Filme „Amanda’s Secret“ oder „Miriam’s Adventure“ angesehen hatten, berichtete gestern die Kanzlei GGR Rechtsanwälte. U+C steht im IGGAW-Bericht 2012, aus dem auch die obige Statistik stammt, mit 2,54% Anteil zwar „nur“ an Platz 14 der fleißigsten Urheberrechtswächter 2012, interessant ist aber, dass sie 2011 noch das 8,4‑fache Abmahnvolumen hatten. Der Durchschnittsrückgang über alle Kanzleien lag in diesem Zeitraum lediglich bei ca. 50%.

    Aberwitzig ist die zu der Abmahnung gelieferte Kostenzusammensetzung des geforderten Betrages von 250,00 Euro. Denn die besteht nur zu 15 Euro aus Schadensersatz. Der Rest ist Gebühr für Anwälte, Ermittlungen und Post. GGR empfiehlt, der Abmahnung nicht nachzukommen, da die Rechtmäßigkeit der IP-Adress-Ermittlung bisher nicht nachgewiesen ist. Außerdem muss den Anwälten zufolge noch geklärt werden, ob das Streaming auf Plattformen, auf denen auch viele Amateure Videos hochladen, generell unter dem Recht auf Privatkopie stehen könne (§ 53 UrhG) oder ob Streamen nicht einem vorübergehenden Vervielfältigen als „rechtmäßige Nutzung“ entspräche (§ 44a UrhG).

    Neben der Absurdität dieser Abmahnpraxis wären die möglichen Folgen, wenn sich ein solches Vorgehen etabliert und durchsetzt, verheerend. Dann träte bei vielen vermutlich eine massive Selbstzensur ein, die selbst das Betreten von Video-Plattformen wie Youtube oder Vimeo unterbinden würde, da man jederzeit – ob willentlich oder nicht – urheberrechtlich geschütztes Material aufrufen könnte.  In schlimmster potentieller Konsequenz bedeutet das den Tod der, auch vielen legalen, Video- und Audioinhalte im Netz.

    6. Dezember 2013 19
  • : Sag der EU deine Meinung: Urheberrecht
    Sag der EU deine Meinung: Urheberrecht

    Am gestrigen Donnerstag hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zu einer Reform des Urheberrechts gestartet. Das ist die Chance für alle, ihren Standpunkt zu beschreiben und einen Beitrag zur von uns erhofften Modernisierung leisten. Die Frist zur Einreichung ist der 5. Februar 2014.

    Alle Interessensvertreter sind eingeladen, zu dieser Konsultation beizutragen. Es werden insbesondere Beiträge von Konsumenten, Nutzern, Autoren, Darstellern, Verlagen, Produzenten, Rundfunkunternehmen, Vermittlern, Verteilern und anderen Dienstleistern, Verwertungsgesellschaften, öffentlichen Behörden und Mitgliedstaaten gesucht.

    Viele der Fragen beziehen sich darauf, ob man durch das momentan geltende Copyright Schwierigkeiten bei der Benutzung, dem Zugriff auf oder dem Verkauf von Materialien, beispielsweise zu Bildungszwecken, persönlich oder in der Forschung oder bei der Archivierung erfahren hat. Und was man aus der persönlichen Sicht tun sollte, um das besser zu gestalten.

    Das ist nicht die erste Konsultation der EU zu diesem Thema. Bereits letztes Jahr gab es eine Befragung zu IPRED. Allzu hoch darf man seine Hoffnungen, schon aufgrund der aktuellen TTIP-Verhandlungen, die am 16. Dezember in Washington in die dritte Runde gehen, wohl nicht hängen. Aber gerade deshalb ist jede Stimme wichtig, um den Gegendruck zu stärken und die Nutzung von kreativen Inhalten nicht im Lobbysumpf ertrinken zu lassen.

    6. Dezember 2013
  • : Mit dem DMCA gegen Lucas Cranach den Älteren
    Mit dem DMCA gegen Lucas Cranach den Älteren

    Lucas Cranach der Ältere gilt als einer der bedeutendsten Maler des 16. Jahrhunderts. Leider ist er schon 460 Jahre tot – was allerdings unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten gar nicht so schlecht ist, denn 460 ist mehr als 70 und wenn ein Künstler mehr als 70 Jahre lang tot ist, dann wird die von ihm geschaffene Kunst in der Regel für die Allgemeinheit wesentlich zugänglicher.

    Das Cranach Digital Archive (CDA) in Düsseldorf ist, was das Zugänglichmachen der Werke angeht, eine besonders lobenswerte Einrichtung, hat sie sich doch zum Ziel gesetzt, den Erhalt, die Erschließung und den Zugang zu Cranachs Bildern zu fördern und zu verbessern. Mit einigem Aufwand werden darum hochauflösende digitale Fotos angefertigt.

    6. Dezember 2013 11
  • : „Singen im Advent“ – Gemeinfreie Advents- und Weihnachtslieder zum Download
    Coverbild Singen im Advent
    „Singen im Advent“ – Gemeinfreie Advents- und Weihnachtslieder zum Download

    Coverbild Singen im AdventKopieren und Verbreiten erwünscht. Das ist das Motto für die vom Musikpiraten e.V. veröffentlichten gemeinfreien Notenblätter für die Advents- und Weihnachtszeit, die in diesem Jahr bereits in der dritten Auflage erscheinen.

    Die Sammlung umfasst insgesamt über 50 populäre Lieder von „Alle Jahre wieder“ über „Ihr Kinderlein kommet“ bis hin zu „Zu Bethlehem geboren“.

    Da die Urheber der Lieder bereits seit über 70 Jahren verstorben sind, dürfen alle Noten kostenfrei gesungen, kopiert und verbreitet werden. Und das ist ausdrücklick willkommen.

    Die Notensammlung kann kostenlos heruntergeladen werden oder bei epubli.de in gedruckter Form zum Herstellungspreis von 6,67€ bestellt werden.

    3. Dezember 2013 1
  • : Remixer #27 Matthijs Vlot: „Copyright sollte ans Internetzeitalter angepasst werden“
    Remixer #27 Matthijs Vlot: „Copyright sollte ans Internetzeitalter angepasst werden“

    In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Matthijs Vlot.

    Matthijs Vlot produziert Kurzfilme. Er besitzt keine Kamera, aber er hat einen DVD-Ripper und eine Internetverbindung. Unter seinen jüngsten Arbeiten findet sich der „Rip-Hoff pt.1“ (vgl. Vimeo-Embed).

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    Was macht für Dich einen guten Remix aus?

    Eine neue Perspektive, die funktioniert. Keine Abkürzungen. Es kann alles sein, so lange man den richtigen Ton trifft.

    Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?

    Ich versuche in die DNA meiner Quellen einzudringen und wenn ich Glück habe dabei vielleicht etwas von der Essenz zu klonen.

    Hast Du schon einmal aus nur aus rechtlichen Gründen ein Sample oder ähnliches nicht verwendet und warum?

    2. Dezember 2013 1
  • : Urheberrecht im Koalitionsvertrag: Bedrohungen, Lichtblicke und Auslassungen
    Urheberrecht im Koalitionsvertrag: Bedrohungen, Lichtblicke und Auslassungen

    In der Analyse des Koalitionsvertrags auf Spiegel Online fällt das Fazit zum Thema Urheberrecht eindeutig aus:

    Beim Urheberrecht kündigt sich eine Verschärfung an. Europäische und internationale Vereinbarungen zur Durchsetzung im Internet werden gefordert, außerdem Hostingprovider stärker in die Pflicht genommen: Sie sollen für Inhalte ihrer Kunden oder Nutzer haftbar gemacht werden können. Kein Wort vom Recht auf Remix.

    Dieser Einschätzung ist im Wesentlichen zuzustimmen, wobei urheberrechtliche Fragestellungen an verschiedenen Stellen des Koalitionsvertrags nicht immer gleichläufig Erwähnung finden. Hinzu kommt, dass sich im Koalitionsvertrag ein allgemeiner Verhältnismäßigkeitsvorbehalt findet (S. 133): „Alle Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums müssen verhältnismäßig sein.“

    Im folgenden die drei größten Bedrohungen, drei Lichtblicke und drei Auslassungen im Koalitionsvertrag zum Thema Urheberrecht:

    28. November 2013 9
  • : Die Konferenz „Zugang gestalten!“ Jetzt im Live Stream!
    Die Konferenz „Zugang gestalten!“ Jetzt im Live Stream!

    Heute und morgen findet im Jüdischen Museum Berlin die Konferenz „Zugang gestalten! – „Mehr Verantwortung für das kulturelle Erbe” statt. Fachleute aus Kultur, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft diskutieren dabei unter anderem folgende Fragen: Was ist die Aufgabe des Staates, was ist seine Verantwortung, wenn es um Erhaltung und Zugang zum kulturellen Erbe geht?, Wie ändern sich im Informationszeitalter Anforderungen und Selbstverständnis von Gedächtnisinstitutionen?, Heißt „freier Zugang“ auch „kostenfreier Zugang“?

    Man darf sich auf zwei spannende Tage freuen. Hier gehts zum Programm:

    Für alle die nicht vor Ort sein können gibt es einen Live Stream und Mathias Schindler von Wikimedia Deutschland bloggt live .

    Hier klicken, um den Inhalt von player.gl-systemhaus.de anzuzeigen.

    28. November 2013
  • : Wer im Glashaus sitzt… US-Regierung bei Software-Piraterie erwischt
    Wer im Glashaus sitzt… US-Regierung bei Software-Piraterie erwischt

    Schaut man sich an, welche Politik die US-Regierung zum Thema Copyright verfolgt, merkt man schnell, dass man sich auf restriktivem, verwerterfreundlichem Gebiet bewegt. Der Digital Millenium Copyright Act hat die Umgehung von DRM-Maßnahmen kriminalisiert, uns die Löschung mehrerer Suchergebnisse wegen vorgeworfener Copyrightverstöße beschert sowie Forschung und Wettbewerb behindert.

    Ausgerechnet die Regierung, die solch eine veraltete Copyrightpolitik fährt und das auch in Handelsabkommen TPP weiter verteidigt, muss nun dem Softwarehersteller Apptricity 50 Mio. US-Dollar Strafe zahlen, weil sie unlizensierte Softwarekopien benutzt hat, berichtete The Dallas Morning News.

    28. November 2013 4
  • : EU-Richtlinie: GEMA & Co müssen Creative Commons erlauben
    EU-Richtlinie: GEMA & Co müssen Creative Commons erlauben

    Im zuständigen Rechtsausschuss JURI des EU-Parlaments wurde heute einstimmig die finale Fassung (PDF, Fettdrucke sind Änderungen zum Kommissionsentwurf) der EU-Richtline zu Verwertungsgesellschaften beschlossen, die Verabschiedung im Plenum im Februar 2014 ist damit nur noch Formsache. Hauptziel der Richtlinie ist es, die Lizenzierung von Musikstücken europaweit zu vereinfachen, indem nicht mehr in jedem einzelnen Land separat die Nutzungsrechte mit den Verwertungsgesellschaften ausgehandelt werden müssen (vgl. Stefan Krempl bei heise.de).

    Bislang eher wenig beachtet aber folgenreich ist die erst im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens eingefügte Bestimmung in Artikel 5, Absatz 2a:

    Rightholders shall have the right to grant licences for the non-commercial uses of the rights, categories of rights or types of works and other subject matter of their choice.

    by-ncMit dieser Bestimmung fordert die EU-Richtlinie, dass Mitglieder von Verwertungsgesellschaften das Recht haben müssen, Lizenzen für nicht-kommerzielle Nutzung ihrer Werke zu vergeben. Das bedeutet, dass Mitglieder von Verwertungsgesellschaft nach Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedsstaaten zumindest das Recht haben werden, Werke unter solchen Creative-Commons-Lizenzen zu veröffentlichen, die kommerzielle Nutzung vorbehalten. Konkret sind das all jene Lizenzen, die auf das NonCommercial(NC)-Lizenzmodul setzen.

    26. November 2013 20
  • : Remixer #26 Anders Ramsell: „Oft trifft man auf eine Wand des Schweigens“
    Remixer #26 Anders Ramsell: „Oft trifft man auf eine Wand des Schweigens“

    In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Anders Ramsell.

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    Anders Ramsell lebt in Stockholm and hat diesen Herbst mit seinem Kunststudium an der Konstfack Universität begonnen. Unter seinen jüngsten Arbeiten findet sich „Blade Runner – Die Aquarell-Edition“, welche aus 12 597 handgemalten Aquarellmalereien besteht, die sämtliche rund 1,5*3cm groß sind. Zusammen bilden sie eine 35 Minuten lange Paraphrase des Films Blade Runner (1982) von Ridley Scott.

    Was macht für Dich einen guten Remix aus?

    Ein großartiger Remix fügt ein neues Aroma hinzu und fördert etwas unerwartetes zu Tage.

    Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?

    Tatsächlich habe ich abgesehen von „Blade Runner – The Aquarelle Edition“ noch nicht viel mit den Werken anderer gearbeitet. Ich habe ein paar Bilder nachgemalt (Tusche auf Leinwand), die man auf andersramsell.com findet. Der Grund dafür diese Bilder zu malen – wobei, da gab es eine Menge an Gründen – aber um einen zu nennn, war, dass ich etwas schaffen wollte das mir selbst gefällt. Nicht nur ein schönes Gemälde sondern auch etwas, das genauso faszinierend ist wie die originale Fotographie. Das ist sehr wichtig, weil wenn es Dir selbst nicht gefällt, wem soll es dann gefallen?

    Hast Du schon einmal aus nur aus rechtlichen Gründen ein Sample oder ähnliches nicht verwendet und warum?

    Nein.

    Wurdest Du schon einmal abgemahnt oder hattest rechtliche Probleme wegen Deiner künstlerischen Tätigkeit? 

    Nein, hatte ich nicht – bislang jedenfalls.

    Was hältst Du von der Idee, ein vergütetes Recht auf Remix einzuführen?

    Nun, ich glaube, das könnte eine gute Idee sein. Vielleicht würde es einfacher werden mit den Urhebern der Originale in Kontakt zu treten anstatt auf eine Wand des Schweigens zu treffen.

    Zum Abschluss, was ist Dein persönlicher Lieblingsremix?

    Ich mach Videospiele! Also kann ich nicht widerstehen, diesen Remix vorzuschlagen…

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    Das ist ein Crosspost vom Blog der Initiative Recht auf Remix, die in einer Petition um Unterstützung samt Link zum persönlichen Lieblingsremix bittet. Auf right2remix.org findet sich auch das englische Originalinterview.

    25. November 2013
  • : Zwei Keynotes, zwei Welten: Sibylle Lewitscharoff und Katharina Hacker über digitale Bücher
    Katharina Hacker (von NetzJ, via Wikimedia Commons)
    Zwei Keynotes, zwei Welten: Sibylle Lewitscharoff und Katharina Hacker über digitale Bücher

    Am Mittwochabend dieser Woche eröffnete Büchner-Preisträgerin Sibylle Lewitscharoff die sechste internationale Buchmesse „Buch Wien“. In ihrer Keynote hielt sie, laut Buch Wien, „ein flammendes Plädoyer für das Lesen gedruckter Bücher im digitalen Zeitalter“ und kritisierte, wie der österreichische Rundfunk (ORF) prominent berichtet, Online-Versandhändler Amazon scharf:

    „Amazon bezahlt keine Steuern in den Ländern, in denen dieser widerliche Club eine Menge Geld verdient, er bezahlt seine Angestellten empörend schlecht, ruiniert die Buchhändler und zunehmend auch die Verlage.“

    Lewitscharoffs Kritik an Steuervermeidungsstrategien wie dem „Double Irish With a Dutch Sandwich“ und schlechten Arbeitsbedingungen mag berechtigt sein, auf Internetkonzerne lässt sie sich aber wohl kaum beschränken. Die Krise des stationären Buchhandels hat allerdings durchaus mit digitalem Wandel zu tun. Selbiges gilt für die Krise des Urheberrechts, die Lewitscharoff ebenfalls thematisiert:

    „Ebenso katastrophal wie die mir verhasste Firma sind tumbe neue politische Gruppierungen, deren oberstes Ziel es ist, die Urheberrechte zu schleifen und gleich alles kostenlos ins Netz zu stellen.“

    Schließlich bedauert Lewitscharoff:

    „Das elektronische Buch wird wohl so schnell nicht mehr verschwinden. An diese Art des Lesens werde ich mich jedoch nicht gewöhnen.“

    Folgerichtig sei, wie orf.at berichtet, die Vergangenheit ein schöneres Thema als die Zukunft des Buches.

    Knapp zwei Wochen vor Lewitscharoff hielt die ebenfalls preisgekrönte Autorin Katharina Hacker auch eine Keynote zum Buch, genauer zu „Chancen der Digitalisierung für die Verbreitung und Wahrnehmung anspruchsvoller Literatur“ im digitalen Zeitalter anlässlich der Konferenz E:Publish in Berlin. Katharina Hacker ist eine jener zehn prominenten AutorInnen, die unter Fiktion.cc mehr Aufgeschlossenheit gegenüber digitalem Publizieren einfordern (vgl. „Unerwartet offene Briefe: Bewegung in der Urheberrechtsdebatte“).

    21. November 2013 4
  • : Remixerin #25 Electric Indigo: „ ‚Recht auf Remix’ hört sich erfrischend an“
    Remixerin #25 Electric Indigo: „ ‚Recht auf Remix’ hört sich erfrischend an“

    In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Electric Indigo.

    Electric Indigo arbeitet seit 24 Jahren als DJ und macht seit 20 Jahren Musik. Als DJ spielt sie abstrakten, vielen Leuten eher düster erscheinenden Techno, dessen Strukturen von geradlinig über gebrochen bis zu beatfrei gehen. Als Musikerin und Komponistin verfolgt sie größtenteils eine experimentellere Richtung. Sie beschäftigte sich in den letzten Jahren sehr viel mit granularer Resynthese von gesprochener Sprache und der Dekonstruktion von Rhythmen und Klängen im Allgemeinen. Außerdem spielt die gezielte räumliche Verteilung von musikalischen Elementen eine sehr wichtige Rolle in ihren Werken.

    Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?

    Nur in Auftragsarbeiten. Ich mache gerne Remixes für Kolleginnen und Kollegen. Dabei versuche ich mit meist wenigen aber signifikanten Elementen des Originals eine für mich typische Version zu schaffen. Das gelingt mir in der Regel mittels (granularer) Dekonstruktion.

    Du veröffentlichst teilweise auch Musik unter einer Creative-Commons-Lizenz und erlaubst damit anderen, sie zu remixen. Hast Du keine Angst, dass Leute damit Dinge tun, die Dir nicht gefallen?

    Als GEMA-Mitglied darf ich das eigentlich nicht. Deshalb sollte man das nicht an die allzugroße Glocke hängen. Die CC-Lizenz setzt natürlich das Vertrauen voraus, dass sie auch eingehalten wird. Ich habe ein paar wenige Stücke und einige Sounds unter der Attribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Unported Lizenz der female:pressure Community zur Verfügung gestellt. Nein, ich habe keine Angst davor, dass deswegen jemand etwas ungutes damit macht. So was kann sowieso passieren. Auch wenn andere Leute meine Platten spielen, passiert das in einem von mir nicht kontrollierbaren Kontext und könnte völlig daneben sein. Sobald ein Werk veröffentlicht wird, entzieht es sich mehr oder weniger der Kontrolle und geht im besten Fall in eine Art Allgemeingut über.

    20. November 2013 2
  • : TPP, eine Internetbedrohung in der Tradition von ACTA, IPRED und anderen Abkürzungen
    TPP, eine Internetbedrohung in der Tradition von ACTA, IPRED und anderen Abkürzungen

    Wikileaks haben am 13. November den Entwurfstext für das TPP-Kapitel zu Intellectual Property geleakt. TPP ist ein transpazifisches Handelsabkommen, das mittlerweile die Länder  Malaysia, Chile, Singapur, Peru, Vietnam, Brunei, Neuseeland, die USA, Kanada, Australien, Mexiko und Japan umfasst. Zusammengenommen erwirtschaften diese über 40% des Bruttoweltproduktes, Handelsbedingungen zwischen diesen Staaten üben dementsprechend großen Einfluss auf den restlichen weltweiten Wirtschaftsverkehr aus.

    Es ist nicht leicht, aus dem 95-seitigen, 30.000 Wörter schweren Dokument, das nur ein Kapitel von TPP darstellt, herauszulesen, welche Konsequenzen auf Patente, Copyright und Verbraucherrechte sich aus dem Handelsvertrag ergeben könnten. Der Versuch, einige wichtige Punkte aufzuzeigen:

    18. November 2013 2
  • : Entscheidung im Google-Books-Verfahren: Scans und Snippets fallen unter Fair Use [Update]
    Entscheidung im Google-Books-Verfahren: Scans und Snippets fallen unter Fair Use [Update]

    Nachdem ein umfassender Vergleich, das sogenannte „Google Books Settlement“ (vgl. ein englischer Beitrag dazu auf meinem research blog), abgelehnt und damit ein Volltext-Angebot von digitalisierten Büchern mit Opt-out-Option für Rechteinhaber gescheitert war, wurde es ruhig rund um Google Books. Heute hat jedoch Richter Denny Chin entschieden, dass die zustimmungslose Digitalisierung samt ausschnittsweiser Zugänglichmachung („Snippets“) unter die Fair-Use-Klausel des US-Copyrights fällt (vgl. Bericht bei Gigaom sowie PDF der Entscheidungsbegründung).

    Zur Begründung seiner Entscheidung führt Chin die Vielzahl an Vorteilen an („The benefits of the Library Project are many.“), wie zum Beispiel:

    • Google Books sei ein neuer und einfacher Weg um Bücher zu finden
    • Es macht Millionen von Büchern durchsuchbar
    • Google Books habe sich zu einem Forschungswerkzeug entwickelt
    • Es vereinfacht die Überprüfung von Zitaten und Quellenangaben
    • Der Zugang zu Büchern wird erweitert und Bücher werden dadurch dauerhaft verfügbar gehalten

    15. November 2013 12