Erste Abmahnungen für das Streaming von Pornos verschickt

Die Abmahnzahlen wegen Urheberrechtsverstößen sind stark rückläufig, das zeigt auch die nebenstehende Grafik der Interessensgemeinschaft gegen den Abmahnwahn (IGGAW). Das gefällt den Abmahnanwälten logischerweiße gar nicht. Die Regensburger Kanzlei U+C hat daher einen neuen Weg beschritten und im Auftrag von The Archive AG Nutzer der Pornoplattform RedTube abgemahnt, die sich die Filme „Amanda’s Secret“ oder „Miriam’s Adventure“ angesehen hatten, berichtete gestern die Kanzlei GGR Rechtsanwälte. U+C steht im IGGAW-Bericht 2012, aus dem auch die obige Statistik stammt, mit 2,54% Anteil zwar „nur“ an Platz 14 der fleißigsten Urheberrechtswächter 2012, interessant ist aber, dass sie 2011 noch das 8,4-fache Abmahnvolumen hatten. Der Durchschnittsrückgang über alle Kanzleien lag in diesem Zeitraum lediglich bei ca. 50%.

Aberwitzig ist die zu der Abmahnung gelieferte Kostenzusammensetzung des geforderten Betrages von 250,00 Euro. Denn die besteht nur zu 15 Euro aus Schadensersatz. Der Rest ist Gebühr für Anwälte, Ermittlungen und Post. GGR empfiehlt, der Abmahnung nicht nachzukommen, da die Rechtmäßigkeit der IP-Adress-Ermittlung bisher nicht nachgewiesen ist. Außerdem muss den Anwälten zufolge noch geklärt werden, ob das Streaming auf Plattformen, auf denen auch viele Amateure Videos hochladen, generell unter dem Recht auf Privatkopie stehen könne (§ 53 UrhG) oder ob Streamen nicht einem vorübergehenden Vervielfältigen als „rechtmäßige Nutzung“ entspräche (§ 44a UrhG).

Neben der Absurdität dieser Abmahnpraxis wären die möglichen Folgen, wenn sich ein solches Vorgehen etabliert und durchsetzt, verheerend. Dann träte bei vielen vermutlich eine massive Selbstzensur ein, die selbst das Betreten von Video-Plattformen wie Youtube oder Vimeo unterbinden würde, da man jederzeit – ob willentlich oder nicht – urheberrechtlich geschütztes Material aufrufen könnte.  In schlimmster potentieller Konsequenz bedeutet das den Tod der, auch vielen legalen, Video- und Audioinhalte im Netz.

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19 Ergänzungen

  1. Wichtiger ist: Um die IP-Adressen zu bekommen, muss die Kanzlei irgendwie Zugriff auf die Webseite haben. Sprich: Jemand bietet im Netz vermeintlich legale Streams an und dann liefert er die Adressen an eine Kanzlei, um die Kunden, die bkassieren zu lassen?

    1. Genau wegen so einem Mist bin ich nur noch mit VPN unterwegs. Mit Ipredator. Wenn man für jeden Klick abgemahnt werden kann sollte man sich anonymisieren und alles verschlüsseln.

  2. Vor allem der letzte Absatz lag mir genauso auf der Zunge. Es ist schon wirklich nicht mehr begreifbar zu machen, mit welchen Argumentationen und schwammigen Gesetzesgrundlagen hier eigentlich selbstverständliche Nutzungen des Internets kriminalisiert werden.

    Wenn man daraufhin jetzt eine Unterlassungserklärung als Reaktion auf die Abmahnung abgibt, verpflichtet man sich in aller Regel für 30 (!) Jahre, diese vermeintliche Rechtsverletzung nicht mehr durchzuführen. Daraufhin kann dann jeder Klick auf einen Link, der unverhoffter Weise zu dem bereits einmal abgemahnten Streaming-Inhalt führt, in einer finanziellen Katastrophe enden.

  3. Das Problem ist doch eher der zweifelhafte Zustand von Seiten wie RedTube. Andere Videoplatformen achten sehr genau darauf, ob das hochgeladene Material urheberrechtlich geschützt ist. Bei „freien“ Pornoseiten wie diesen interessiert das anscheinend keinen wirklich, und damit spielen sie in der gleichen Liga wie alle anderen Seiten die geschütztes Material illegal anbieten. Es gibt genug Anbieter von pornographischen Seiten, die gegen eine entsprechend Bezahlung ganz sauber arbeiten. Pornographie ist ein Markt wie jeder andere auch, und das muss auch im Internet entsprechend gewürdigt werden. Aber den Nutzer hier abzumahnen bleibt natürlich völlig indiskutabel, wenn dann sollte man den Anbieter hier angehen.

    1. Es gibt aber auch Porno-Anbieter, die mit solchen Stream-Seiten zusammenarbeiten. Wenn nun nicht-lizensierte Videos darunter sind, ist das für den Endnutzer wahrscheinlich nicht ersichtlich.

      Und das ist die Hürde des Urhebergesetzes. Daraus folgt: Redtube kann verklagt werden, die Nutzer eigentlich nicht.

  4. Warum schenken die Pornopiraten uns nicht zum Nikolaus ein schönes Archiv mit Creative-Commons-Pornos? CC-NC-(No Clothes)-lizenziert? Wäre doch in starkes Plädoyer für die Freie (Körper-) Kultur.

  5. Die interessante Frage ist tatsächlich die, wie die Kanzlei letzten Endes an den Klarnamen des abgemahnten Anschlußinhabers gekommen ist. Dazu schränkt bekanntermaßen § 101 UrhG das Grundrecht (Art. 10 GG) ein, wobei unter Verwendung von Verkehrsdaten (IP-Adresse, Uhrzeit…) die Bestandsdaten (Name, Anschrift…) beim ISP zugeordnet werden. Dafür muss die Kanzlei bzw. deren sog. „Ermittlungsfirma“ aber erst einmal die IP-Adresse haben. Anders als sonst üblich, d.h. in den Fällen in denen die mittels honeypot die IP-Adressen einfach abernten, handelt es sich hierbei ja um Streaming.

    In dem vorliegenden Fall müsste Redtube die Daten herausgegeben haben. Warum sollten die dies tun? Und warum sollte dann das zuständige Landesgericht den Auskunftbeschluß ohne weiteres bewilligen. Dafür existieren ebenfalls gewisse Hürden (siehe UrhG).

    Frage 1: Wie wurde die IP-Adresse ermittelt?

    Ferner muss die Frage nach dem (vermeintlichen) Urheber/Rechteinhaber gestellt werden. Dieser ist hier als „The Archiv AG“ angegeben, eine Firma aus der Schweiz. Verantwortlich Handelnde sind ein gewisser Herr Ralf Reichert aus Offenbach und ein Herr Philipp Wiik (Mit-Gründer der Firma)
    Als Geschäftszweck der „The Archiv AG“ wird übrigens folgendes angegeben (übrigens alles nachzulesen im Schweizer Handelsregister, z.B. unter moneyhouse.ch):

    Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb und die Auswertung von Audio-Medien und audiovisuellen Medien jeglicher Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich

    Unter der Anschrift in der Schweiz, Blumenweg 3a in 8303 Bassersdorf (wenn man sich das auf Google-maps mal anschaut anscheinend ein schnuckeliges Mehrfamilienhaus) ist noch eine Firma des Herrn Philipp Wiik gemeldet und zwar dieFirma „Wiik Consulting GmbH„, deren Geschäftszweck wie folgt eingetragen ist:

    Die Gesellschaft bezweckt die Unternehmensberatung, das Projektmanagement, das Management auf Zeit sowie den Erwerb und die Verwertung von Urheber- und anderen immateriellen Rechten.

    Ach, was’n Zufall. Die üblichen Briefkastenfirmen also, wie es aussieht…
    Bei dem Namen des anderen Verantwortlichen, Ralf Reichert, fiel mir sofort der Geschäftsführer von „Intergroove“ ein. Ein alter Bekannter im Abmahnwahn und langjähriger Distributor von Digiprotect (Zur Erinnerung: Das sind die mit dem „Turn Piracy Into Profit„-Slogan…). Übrigens haben die Kanzlei Urmann & C ebenfalls lange Zeit mit Digiprotect zusammen“gearbeitet“… Ob das jetzt aber tatsächlich der gleiche Herr Reichert ist, oder es sich um einen Namensvetter handelt, kann ich im Moment nicht verifizieren…

    Frage 2: Unabhängig von der Frage bzgl. Streamings als solches – ist der vermeintliche Rechteinhaber überhaupt auch berechtigt? Hat die „The Archiv AG“ irgendwelche relevanten Verwertungsrechte inne?
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    ! Persönliches Fazit: Die Abmahnung ist in meinen Augen gegenstandslos (Achtung! Ich bin kein Jurist, das ist nur meine persönliche Sicht!). Wenn der Urheber tatsächlich ein Problem damit hat, daß sein Werk öffentlich zu sehen ist, muss er sich eben an den entsprechenden Betreiber wenden.
    ! Persönliche Handlungsempfehlung (Achtung! Ich bin kein Jurist, das ist meine persönliche Meinung und das was ich persönlich in dem Fall tun würde): Ich würde auf jeden Fall Strafanzeige erstatten wegen des Verdachtes des gewerblichen Betruges nebst Steuerhinterziehung. Gleichzeitig würde ich bei dem zuständigen Landgericht Akteneinsicht verlangen.
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    Abschließend noch ein paar allgemeine Informationen zum Thema „Abmahnwahn“ (daran kann man m.E. auch sehr schön sehen, weshalb ich persönlich das Ganze als gewerbsmäßigen Betrug ansehe):

    Bunte Tüte

    Ist bis dato leider nur ne handvoll runtergeladen worden… Schade eigentlich, das darf sehr gerne verteilt/verlinkt werden (besonders gerne an Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden)

    Gruß, Baxter

  6. Genau!
    Höchste Zeit für Creative Commons Pornos, damit diese blutsaugenden Abmahnanwälte keine Chance mehr haben.
    Und wenn mit Attribut Namensnennung veröffentlicht wird, dann wissen wir auch, wer der Urheber des Streifens war und müssen nicht mehr orakeln, ob wir da gerade die Nachbarin wiedererkannt haben oder nicht.

      1. Coiner, wo steht, dass ich die als Akteur drehen will?
        Es geht doch um die miesen Anwälte, die da jetzt Geld kassieren wollen.
        Die CC Bewegung ist so groß, da wird es doch bestimmt schon massig solche Inhalte geben. Die Urheber können ja dann später T-Shirts verkaufen oder sich Spenden flattRn lassen.
        Klappt doch hier auch wunderbar.

  7. Einfach nicht auf diese Erpressungen eingehen!
    Sollen die doch klagen! Ist mir doch egal, wenn die Boxen wollen dann richtig und zwar voll auf die Fresse. Aber die haben nen kleinen und müssen ihre Frauen betrügen um einen Hoch zu bekommen diese C+U Gängster! Denen gehört am Ände noch dieser Porno Schuppen „Rote Tube“.

    Nicht reagieren und keinesfalls Zahlen!!!!!!!!

  8. Nach datenschutzrecht sollte es doch auch bei denen möglich sein, die gespeicherten persönlichen Daten und deren Herkunft abzufragen. Oder übersehe ich da etwas?

    1. Nach schweizer Datenschutzgesetz darf die „The Archiv AG“ als privates Unternehmen in der Schweiz gar keine Daten bearbeiten. Deren „Dienstleistung“ ist also sowieso rechtswidrig. Das wurde 2010 höchstrichterlich entschieden.
      Siehe zum Beispiel hier (dort dann auch die Kommentare am Ende):
      Kurzportrait „The Archiv AG“

      Gruß, Baxter

    1. Lol

      „Entweder bezahlen oder einen Anwalt nehmen“
      =
      Entweder bezahlen oder bezahlen

      Meinste dein Anwalt arbeitet für lau?

      Wofür denn überhaupt nen Anwalt nehmen? Kannste etwa nicht selbst ein Schreiben aufsetzen? Die Sache ist doch glasklar!

  9. Was haben wir getan? Anzeige bei der Polizei erstattet wegen
    Erpressungsversuch. Das ganze System „Böser RA“, „Guter RA“ und der Umfang der Sache hat die belgische und deutsche Polizei beeindruckt. Die Sache ist auf den Weg zu Europol.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.