Urheberrecht
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: Kein Copyright für Affen-Selfies in den USA
"Macaca nigra self-portrait (rotated and cropped)" by Self-portrait by the depicted Macaca nigra female; rotated and cropped by David Slater. See article. - Daily Mail. Licensed under Public domain via Wikimedia Commons - https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Macaca_nigra_self-portrait_(rotated_and_cropped).jpg#mediaviewer/File:Macaca_nigra_self-portrait_(rotated_and_cropped).jpg : Kein Copyright für Affen-Selfies in den USA Wenn Tiere Fotos machen, hat der Besitzer der Kamera keine Rechte an den entstandenen Bildern. Zu dieser Schlussfolgerung kommt die US-Copyright Behörde in ihrem neuen Kompendiumsentwurf (PDF).
„Die Behörde wird keine Werke registrieren, die durch die Natur, durch Tiere oder durch Pflanzen entstanden.“
Die Entscheidung erscheint zwei Wochen nachdem Wikimedia sich in einem Transparenzbericht öffentlich geweigert hatte die Fotos des Affen aus dem Netz zu nehmen. Der britische Fotojournalist David Slater hatte sich zuvor beschwert und das Urheberrecht an den Fotos, die der Affe gemacht hatte, beansprucht. Der Affe hatte Slaters Kamera während eines Fotoshootings in Indonesien 2011 geschnappt und etliche Bilder, darunter auch obiges Selfie, gemacht. Das Foto verbreitete sich schon 2011 viral und machte Schlagzeilen.
Die US-Regulierer gaben Wikimedia, der Förderorganisation der Wikipedia, nun Recht. Die Bilder, die der Affe gemacht hat, gehören niemandem. Dasselbe gelte Werke die übernatürliche Wesen geschaffen haben sollen. Als Beispiel nennt die Behörde auch ein Wandbild, das von einem Elefanten gemalt wurde. Die Regelungen des Kompendiums sollen etwa ab 15. Dezember in Kraft treten. Wie die Regelungen dazu in anderen Ländern aussieht ist weitestgehend unklar. Der Telegraph meint das zum Beispiel in Großbritannien ein Fotograf Rechte an von Tieren gemachten Bildern erwerben könne. Allerdings gibt es dazu bisher keine Urteile.
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: Besuch bei The Pirate Bay-Sprecher Peter Sunde in Haft: „Gefängnis ist ein bisschen wie Urheberrecht“
: Besuch bei The Pirate Bay-Sprecher Peter Sunde in Haft: „Gefängnis ist ein bisschen wie Urheberrecht“
Es ist ein Sommertag in einer der beliebtesten Urlaubsgegenden Schwedens, aber ich bin nicht hier, um den Sonnenschein zu genießen. Ich gehe gleich ins Gefängnis.Dieser Gastbeitrag von Julia Reda, einzige EU-Abgeordnete der Piratenpartei, erschien zunächst auf ihrem Blog. Lizenz: Creative Commons CC0 1.0.
Västervik Norra, eine Haftanstalt mittlerer Sicherheitsstufe für 255 Insaßen an der Ostküste Schwedens, ist in ziemlichem Gegensatz zu seiner Umgebung kein freundlicher Ort. Das Wartezimmer ist halbherzig mit ein paar Plastikspielzeugen ausgeschmückt. Ich bin eine von nur drei Personen, die an diesem Tag zu Besuch kommen. Die meisten Gefangenen sitzen hier Zeit für Gewaltverbrechen ab – Entführungen und Ähnliches.
Der Häftling, den ich besuchen gekommen bin, ist Peter Sunde. Sein Vergehen? „Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung“. Er hat The Pirate Bay mitgegründet und mitbetrieben, eine Plattform, die den Austausch von Dateien ermöglicht. Seit elf Jahren gibt sich die Unterhaltungsindustrie größte Mühe, die außerordentlich populäre Internetseite vom Netz zu nehmen – erfolglos. Die einzigen bisherigen Erfolge waren symbolischer Natur. In einigen Ländern haben Internetprovider begonnen, die Seite zu sperren. Weil solche Sperren aber von Anfang an leicht zu umgehen waren, blieb die Beliebtheit von The Pirate Bay ungebrochen.
Ich bin kurz davor, einen anderen ihrer symbolischen Erfolge mit eigenen Augen zu sehen: Einen jungen Erfinder hinter Gittern. Die Gründer*innen anderer Filesharing-Plattformen wie Napster und Kazaa wurden ob ihres Einfallsreichstums gepriesen und sind heute gefeierte Unternehmer*innen. Peter hingegen musste seine Arbeit an erfolgreichen Startups wie dem Micropayment-Dienst Flattr und der verschlüsselten Kurznachrichten-App Heml.is unterbrechen, um Zeit abzusitzen.
Es war nicht einfach, Peter zu treffen. Sein ursprüngliches Ansuchen um Zulassung meines Besuchs war abgelehnt worden, so wie das auch mit Ansuchen anderer Freunde geschah, die ihn aufmuntern kommen wollten. Erst als er sich selbst über die Regelungen schlau machte und eine Beschwerde einbrachte, in der er auf meine Rolle als gewähltes Mitglied des Europäischen Parlaments hinwies, wurde dem Besuch stattgegeben.
Wenn du nicht ständig auf deinen Rechten beharrst, werden sie dir verwehrt
Als wir uns schließlich im winzigen Besuchsraum bei einem Automatenkaffee gegenübersitzen, berichtet er mir, dass das hier im Gefängnis System habe: „Wenn du nicht ständig auf deinen Rechten beharrst, werden sie dir verwehrt“. Er erzählt, dass er die Wärter*innen wiederholt daran erinnern musste, dass sie vertrauliche Post von Journalist*innen nicht öffnen dürfen, und dass sich sein vermeintliches Recht auf eine Ausbildung oder Tätigkeit während seiner Strafe in der Praxis auf ein Spanischlernbuch für Anfänger*innen beläuft.
„Gefängnis ist ein bisschen wie Urheberrecht“, bemerkt er. In beiden Bereichen herrscht mangelnde Transparenz und die Mächtigen profitieren davon, dass normale Leute dem Thema nicht viel Aufmerksamkeit widmen. Das öffnet Missbrauch und Korruption Tür und Tor. Nur wenige Menschen fühlen sich von diesen Systemen direkt betroffen. (Obwohl viele Menschen im Internet Urheberrechtsverletzungen begehen, ist vielen gar nicht bewusst, Gesetze zu brechen, und es bleibt für sie folgenlos.) Dementsprechend schwierig ist es, die Politik dazu zu bringen, auch nur etwas gegen die eklatantesten Ungerechtigkeiten zu unternehmen, die diese Systeme hervorbingen. Ich frage ihn, ob die Haft seine politischen Ansichten geändert habe. „Sie hat sie bestätigt“, antwortet er. „Dass das System kaputt ist, wusste ich bereits – aber jetzt weiß ich, wie sehr.“
Dass das System kaputt ist, wusste ich – aber jetzt weiß ich, wie sehr.
Der zweistündige Besuch ist meine erste Gelegenheit, Peter „away from keyboard“ zu treffen. Wir hatten während der Kampagne zur Europawahl, zu der wir beide in unterschiedlichen Ländern für die Piratenpartei antraten, ziemlich viel hin und her gemailt. Unsere Gespräche umfassten unsere vielen gemeinsamen politischen Interessen, von der Urheberrechtsreform über Tierrechtsfragen bis hin zum Asylrecht. Gerade, als ich meine Übersiedlung nach Brüssel begann, um mein Mandat im europäischen Parlament anzutreten, erfuhr ich von Peters Verhaftung.
„Die Langeweile ist das Schlimmste“, findet Peter. Er schildert mir seinen Tagesablauf: „Zum Frühstück hab’ ich Sojajoghurt und Müsli – was mir unlängst erlaubt wurde, von meinem eigenen Geld zu kaufen, da das Gefängnis keine vegane Ernährung anbietet.“ Darauf folgt eine Stunde Bewegung – im Hof Kreise drehen – sowie nachmittags manchmal die Gelegenheit für ein Tischtennisspiel oder einen Besuch der Gefängnisbibliothek, bevor er über Nacht wieder in seine Zelle gesperrt wird. Zur Ablenkung dienen sonst nur die Dutzenden Briefe, die er jeden Tag erhält. Nicht alle Bücher, die ihm Freund*innen und Unterstützer*innen schicken, kommen auch bei ihm an – sie werden zuerst auf „unangemessenen Inhalt“ geprüft. Andere Postsendungen, wie etwa vegane Süßigkeiten, wird er erst nach seiner Freilassung ausgehändigt bekommen, „aber auf jeden Fall muss das Gefängnis jede einzelne Sache katalogisieren, die ihr mir schickt – das nervt sie total“, sagt Peter augenzwinkernd.
Es sollte mittlerweile 10.000 Pirate Bays geben!
Obwohl es hauptsächlich seine Rolle bei der Gründung von The Pirate Bay war, der er seinen Bekanntheitsgrad verdankt, ist Peter schon lange zum Kritiker der jüngeren Entwicklung der Plattform geworden und hat seine Energie auf andere Projekte konzentriert. „Es sollte mittlerweile 10.000 Pirate Bays geben!“, ruft er. „Das Internet wurde als dezentrales Netzwerk entwickelt, doch ironischerweise fördert es zunehmend die Zentralisierung. Weil es The Pirate Bay nun schon seit 11 Jahren gibt, haben fast alle anderen Torrent-Seiten angefangen, sich darauf als Infrastruktur zu verlassen. Wir haben eine zentrale Schwachstelle geschaffen und die Weiterentwicklung der Filesharing-Technologie blieb stecken.“
Peters Ansicht nach hat The Pirate Bay mittlerweile ausgedient und wurde zu einer kommerziellen Unternehmung, die nur mehr wenig mit den Grundsätzen zu tun hat, nach denen sie gegründet wurde. Heutzutage finden die wichtigsten Kämpfe um ein freies Internet anderswo statt, sagt er, und verweist darauf, dass der Zentralisierungstrend nicht auf Filesharing begrenzt ist. So sei beispielsweise Facebook eine kleine, von der Außenwelt abgeschottete Version des Internets geworden, und viele Nutzer*innen wären mit dem Zugang alleine dazu, ohne das übrige Netz, schon zufrieden. Dienste von Google bis Wikipedia arbeiten indes an Vertriebskooperationen, die Menschen ihre Seiten zugänglich machen, ohne Zugriff auf den Rest des Internets zu gewähren.
Ein Schritt, diesen Zentralisierungstrends entgegenzuwirken, könnte die Datenportabilität sein: Die Möglichkeit, seine* persönlichen Daten von einem Anbieter wie Facebook zu einem Konkurrenten mitzunehmen. Das Recht auf Datenportabilität ist Bestandteil der vorgeschlagenen neuen europäischen Datenschutzverordnung, über die die Verhandlungen zwischen den Mitgliedsstaaten momentan ins Stocken geraten sind. „Ein Recht auf Datenportabilität wäre ein großer Forschritt“, meint Peter, „aber das ist nicht genug. Portabilität ist witzlos ohne Wettbewerb. Wir Aktivist*innen und Unternehmer*innen müssen die Monopole herausfordern. Wir müssen ein soziales Piraten-Netzwerk bauen, das mit Facebook kompatibel ist. Oder Konkurrenz zu kleinen Monopolen aufbauen, bevor sie von den Branchenriesen aufgekauft werden. Politischer Aktivismus in Parlamenten, wie ihn die Piratenpartei anstrebt, ist wichtig – er muss aber mit wirtschaftlichen Paradigmenwechseln kombiniert werden.“
Das Internet wird von Wirtschafts-Erwägungen dominiert
„Das Internet wird sich in den nächsten beiden Jahren nicht grundlegend verändern, aber langfristig können die Entscheidungen, die wir heute fällen, dramatische Auswirkungen haben“, rekapituliert Peter. Netzneutralität zu etablieren, speziell in mobilen Netzen, wird ihm zufolge einer der entscheidenden Kämpfe. Das Internet mag als nichtkommerzieller Raum entstanden sein, wird aber heutzutage gänzlich von wirtschaftlichen Erwägungen dominiert. Ohne Netzneutralität wird es großen Konzernen möglich sein, ihre Monopole auszubauen und Innovation zu unterdrücken. Es bräuchte eine Gegenbewegung von Kleinunternehmen und der Zivilgesellschaft – aber diese Gruppen ringen in politischen Debatten um Aufmerksamkeit, da ihnen oft die finanziellen Mittel für großangelegten Lobbyismus fehlen.
Obwohl Peter von seiner Haft sichtlich mitgenommen ist und erzählt, mit Depressionen zu kämpfen, hat er nicht aufgehört, Zukunftspläne zu schmieden. „Die Dinge werden einfacher werden, wenn ich hier rauskomme. Ich war zwei Jahre lang polizeilich gesucht und konnte schwerlich auf Konferenzen gehen, oder musste dort unangekündigt auftauchen.“ Sobald seine achtmonatige Strafe zu Ende ist, will Peter wieder aktivistisch tätig werden. Als ich ihn nach seinen nächsten Projekten frage, grinst er und sagt, ich müsse Geduld haben. „Alles, was ich jetzt sagen kann, ist, dass ich vor Ideen sprudle und dass eines meiner Hauptziele sein wird, ethisch vertretbare Wege zu entwickeln, um Aktivismus zu finanzieren.“
Oft braucht man Geld, um Dinge zu verändern. Aber die Die meisten Finanzierungsquellen erfordern, dass man seine Ideale verrät. Das geht auch besser!
Die zwei Stunden mit Peter sind schneller vergangen, als ich erwartet hatte. Schon bald klopft ein Wärter an die Tür und begleitet mich – nach hastiger Verabschiedung – zurück in das Wartezimmer, wo mir mein Telefon und meine anderen Besitztümer wieder ausgehändigt werden. Peter hofft nun darauf, dass seine Haftstrafe irgendwann in Hausarrest umgewandelt wird. Dann könnte er seinen schwer kranken Vater sehen und müsste weniger Zeit abgeschieden verbringen. Ob das geschieht, wird großteils davon abhängen, ob der schwedische Staat einen Filesharing-Aktivisten weiterhin als ernsthafte Bedrohung für die Öffentlichkeit einstuft. In einer Gesellschaft, in der die Mehrheit der jungen Leute regelmäßig gegen Urheberrechte verstößt, bloß indem sie Kultur teilen, scheint diese Sichtweise nicht mehr länger aufrecht zu erhalten.
Schreib’ Peter: Peter Sunde, Box 248, 59323 Västervik, Schweden. Oder: freebrokep.com.
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: De Maiziere zum Urheberrecht: „Debatte festgefahren“
: De Maiziere zum Urheberrecht: „Debatte festgefahren“ Wie Markus bereits gebloggt hat, beschwert sich Bundesinnenminister Thomas de Maiziere in seinem FAZ-Gastbeitrag zur Digitalen Agenda der Bundesregierung zwei Absätze lang über die Agenda-Leaks. Nur drei Sätze hingegen widmet de Maiziere einem zentralen Digitalisierungsthema, dem Urheberrecht – und zwar als Beispiel für die „Ausformulierung eines Ordnungsrahmens“:
Der Staat als Akteur dieser Debatte muss bei der Ausformulierung eines solchen Ordnungsrahmens drei Aufgaben erfüllen. Erstens: Der Staat muss die verschiedenen Positionen und Aspekte in den verschiedenen von der Digitalisierung betroffenen Feldern gegeneinander abwägen und Interessen ausgleichen. Das mag nicht spektakulär klingen, ist aber kompliziert und mühsam. Denn es ist die ureigenste Aufgabe von Politik überhaupt, das große Ganze im Blick zu behalten. Wie schwer dies ist, zeigt exemplarisch der jüngst veröffentlichte Konsultationsbericht der Europäischen Kommission zu den rund 11 000 eingegangenen Anregungen zur Weiterentwicklung des europäischen Urheberrechts. Die Ergebnisse verdeutlichen, wie festgefahren die Debatte zwischen den verschiedenen Interessensgruppen allein in diesem Aufgabenfeld der Digitalisierung ist. Sie zeigen auch, welche großen Aufgaben die Politik an dieser Stelle hat.
Wie hier bereits mehrfach dargelegt, sind die Ergebnisse der EU-Konsultation zum Urheberrecht in der Tat instruktiv. Sie zeigen allerdings mehr als nur den Umstand, dass die Debatte „festgefahren“ ist. Die Auswertung der Ergebnisse nach Stakeholder-Gruppen weist nämlich auch den Weg, um das Urheberrecht wieder besser auszubalancieren: Unzufriedenheit herrscht vor allem auf Seiten der Konsumenten und institutionellen Nutzer wie Bibliotheken und Forschungseinrichtungen, während auf Seiten der Verlage und Verwerter keinerlei Reformbedarf gesehen wird:
Wie groß der Bedarf nach Urheberrechtsreformen ist, wird noch deutlicher, wenn auch die Anzahl der Rückmeldungen im Rahmen der Konsultation berücksichtigt wird, wie das die deutsche Piratenabgeordnete im EU-Parlament Julia Reda auf Basis meiner Rohdaten getan hat:
Es stimmt also, wenn de Maiziere an dieser Stelle von „großen Aufgaben“ für die Politik schreibt. Die Ergebnisse der EU-Konsultation könnten aber eine große Hilfe dabei sein, diese auch zu bewältigen. Dazu ist es aber notwendig, nicht nur die Frontstellung sondern auch das Unzufriedenheitsgefälle zwischen Nutzern und Rechteinhabern wahr- und ernstzunehmen.
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: LG Köln und das Urheberrecht: two down, one to go
: LG Köln und das Urheberrecht: two down, one to go Ende letzten und Anfang dieses Jahres sorgte das Landesgericht Köln mit einer Serie von fragwürdigen Entscheidungen in Urheberrechtsfragen – die RedTube-Abmahnungen von Streaming-Nutzung, zu Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zur Kennzeichnung von Pixelio-Bildern – für Verunsicherung. Während das Redtube-Verfahren letztlich im Sande verlaufen ist, ging es in den beiden anderen Fällen in die nächste Instanz.
Im Fall von Pixelio hat jetzt, wie Anwalt Niklas Plutte auf seinem Blog berichtet (via), nach der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln „der Fotograf den Verfügungsantrag nach deutlichen Worten des OLG Köln zurückgenommen.“ Der Fotograf hatte geklagt, weil selbst bei Anbringungen eines Urhebervermerks auf der Webseite das Foto über einen direkten Link zur Bild-URL ohne Urhebervermerk angezeigt werden konnte. -
: Leistungsschutzrecht: Yahoo reicht Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein
Firmenzentrale von Yahoo, Kalifornien. Bild: <a href="https://en.wikipedia.org/wiki/User:Coolcaesar">Coolcaesar</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>. : Leistungsschutzrecht: Yahoo reicht Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein Yahoo, die Suchmaschine mit hierzulande 1,4 % Marktanteil, hat Verfassungsbeschwerde gegen das Leistungsschutzrecht eingereicht. Helge Huffmann, LL.M., General Counsel Deutschland erklärt in einer Pressemitteilung:
Wir sind der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer darstellt, da eine gezielte Informationserlangung im Internet ohne die Hilfe von Suchmaschinen nicht denkbar ist. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz der Informationsfreiheit und damit auch der Strukturen, die die Informationserlangung garantieren. Daher halten wir das Leistungsschutzrecht mit der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit (Art. 5 GG), ferner der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) für unvereinbar. Nicht zuletzt sind wir der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht aufgrund seiner Unklarheit gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt und dadurch zu einer unzumutbaren Rechtsunsicherheit führt.
Der Text der Verfassungsbeschwerde ist leider nicht öffentlich. In einer Kurzbeschreibung führt Prof. Dr. Alexander Blankenagel aus:
Argumentativer Ausgangspunkt der Verfassungsbeschwerde ist, dass Yahoo und andere Suchmaschinen als unverzichtbare Vermittler der Presseverlage und ihrer Erzeugnisse, durch die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz geschützt sind. Dieses Grundrecht wird durch das Leistungsschutzrecht der §§ 87 f, 87 g UrhG in mehrfacher Weise verletzt. Ein Verstoß liegt darin, dass es sich bei der Regelung des Leistungsschutzrechts nicht um ein „allgemeines Gesetz“ im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Grundgesetz handelt: Nur „allgemeine Gesetze“ können nach dieser Vorschrift das Grundrecht einschränken.
Darüber hinaus stellen die unklaren Begrifflichkeiten der §§ 87 f, 87 g UrhG einen Verstoß gegen den rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatz dar.
Dr. Till Kreutzer, Rechtsanwalt und Gründungsmitglied von iRights.info und der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL), kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Angesichts des Chaos, dass das Leistungsschutzrecht gerade bei den betroffenen Suchanbietern ausgelöst hat, halte ich dies für einen nahe liegenden und richtigen Schritt. Wenn sich der Gesetzgeber schon nicht traut, diesem schädlichen und ungerechtfertigten Anliegen der Großverlage einen Riegel vorzuschieben, muss wohl mal wieder das Bundesverfassungsgericht herhalten, um politische Fehlentscheidungen zu korrigieren.
Das Leistungsschutzrecht ist innovationsfeindlich, unnötig und in jeder Hinsicht ungerechtfertigt. Zudem ist es so vage geregelt, dass es massive Rechtsunsicherheit auslöst. Neue Angebote auf dem Suchsektor wird es damit bis auf weiteres – jedenfalls aus den Ländern, in denen ein Leistungsschutzrecht eingeführt wird – nicht geben. Ironischer Weise stärkt das Leistungsschutzrecht durch die hierdurch entstehenden, völlig unwägbaren Kosten und Rechtsunsicherheiten die Marktmacht von Google & Co.
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: Der Kampf der Musikindustrie gegen Filesharing & Co. – Limewire
: Der Kampf der Musikindustrie gegen Filesharing & Co. – Limewire Das Musikwirtschaftsforschungsblog erklärt heute in seiner Reihe „Der Kampf der Musikindustrie gegen Filesharing & Co.“ wie die Gnutella-Plattform Limewire Mitte der Nuller Jahre vom Markt geklagt wurde.
Wie dem auch sei, die Auseinandersetzung zwischen der Musikindustrie und LimeWire zeigt, dass auf der einen Seite die Schadenersatzansprüche exzessiv hoch angesetzt werden, aber auf der anderen Seite tatsächlich auch viel Geld mit Filesharing verdient werden kann. Das lässt natürlich auch den Schluss zu, dass bei einer frühzeitigen Kooperation mit Napster, die Unternehmen der phonografischen Industrie durchaus von beträchtlichen Werbeeinnahmen hätten profitieren können. Dazu wäre es aber notwendig gewesen, Filesharing zu legalisieren und entsprechende Gesetzesänderungen zuzulassen. Das ist aber bis heute die rote Linie, die von den VertreterInnen der Musikindustrie nicht überschritten werden will. Damit war aber klar, dass es nur eine Frage der war, bis neue Filesharing-Systeme auftauchten und den Platz von KaZaa und LimeWire einnehmen würden.
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: Spanien führt Besteuerung von Web-Links ein
: Spanien führt Besteuerung von Web-Links ein Wie Heise berichtet, wurde letzten Freitag vom spanischen Parlament eine Urheberrechtsreform (LPI, Ley de Propriedad Intelectual) nach Vorbild des deutschen Leistungsschutzrechts (LSR) verabschiedet. Wie auch hierzulande habe sich die Verlagsbranche stark für die Gesetzesreform eingesetzt. Das Gesetz gehe aber noch weiter als das LSR:
„Darin werden auch beliebig geringfügige Textzitate bis hinab zu bloßen Hyperlinks unter Urheberrechtsschutz gestellt. Zuwiderhandelnden drohen Strafen bis zu 300 000 Euro oder sechs Jahren Haft.“
Aktuelle Originalquellen sind leider nicht verlinkt, konnten wir auch bisher keine finden. Wer genaueres weiß, kann gerne in den Kommentaren ergänzen.
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: Deutschland lehnt Freihandelsabkommen CETA ab
: Deutschland lehnt Freihandelsabkommen CETA ab Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass Deutschland das Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) in seiner derzeitigen Form nicht unterzeichnen könne:
Deutsche EU-Diplomaten bestätigten am Freitag in Brüssel, dass die Bundesregierung das Abkommen mit Kanada „so, wie es jetzt verhandelt ist“, nicht unterzeichnen könne. Deutschland sei zwar grundsätzlich bereit, das Abkommen im September zu paraphieren, allerdings sei das Kapitel zum rechtlichen Schutz von Investoren „problematisch“ und derzeit nicht zu akzeptieren.
Nach fünf Jahren geheimer Verhandlungen ist das CETA-Abkommen eigentlich fertig. Nur das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen.
Mit dieser Nachricht gerät aber auch das Abkommen mit den USA ins Wanken. Denn Investorenschutz, auch kurz ISDS genannt, wird im derzeit verhandelten TTIP-Abkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership) mit den USA heftigst kritisiert. Erst letzte Woche schlossen sich einige sozialdemokratische EU-Abgeordnete der Linken und Grünen Fraktionen an und erklärten, dass sie „Nein“ stimmen werden, sollte ISDS Teil des Abkommens werden.
Das ISDS-Kapitel soll es Investoren und Konzernen künftig ermöglichen, die EU oder einzelne Mitgliedstaaten vor private Schiedsgerichte zu zerren, sobald Gesetzentwürfe zu Verlusten führen könnten. Ein aktuelles Beispiel ist der schwedische Konzern Vattenfall, der Deutschland wegen des Atomausstiegs jetzt den Prozess macht. Sollte es Klauseln zum Investorenschutz im Abkommen mit den USA geben, könnten sich amerikanische Unternehmen ein solches Kapitel zunutze machen, um demokratische Gesetzgebungsprozesse zu untergraben und so beispielsweise geplante Datenschutzgesetze oder Urheberrechtsreformen angreifen.
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: Breitband-Interview zur EU-Urheberrechtskonsultation
: Breitband-Interview zur EU-Urheberrechtskonsultation Tim Wiese von Deutschland Radio Kultur hat mit mir für Breitband ein Interview über den Bericht der EU-Kommission zur öffentlichen Konsultation zum Urheberrecht gemacht, das in kompakten 6:15 Minuten noch einmal die Kernpunkte zusammenfasst (MP3 Download, 6,1 MB):
Die Nutzer sind sehr unzufrieden mit der derzeitigen Situation, haben in allen Bereichen Probleme angemeldet und wünschen sich eine Reform. Auf der anderen Seite die Produzenten, die Verlage und die Kunstschaffenden sind eigentlich ganz zufrieden mit dem Urheberrecht und würden sich eigentlich wünschen, das alles so bleibt, wie es ist.
Grafisch habe ich diese Zufriedenheitskluft hinsichtlich des Urheberrechts für die einzelnen Regelungsbereiche in einem Update zu meinem Netzpolitik-Eintrag aufbereitet, das Ergebnis ist sehr eindeutig (vgl. für Details die Rohdaten):

Interessensausgleich im Urheberrecht kann angesichts dieser Konsultationsergebnisse nur bedeuten, zumindest ein wenig auf Endnutzer und institutionelle Nutzer zuzugehen.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick KW 30
: Netzpolitischer Wochenrückblick KW 30 Die Zukunft der deutschen Netzpolitik wird derzeit auf Bundesebene verhandelt. Auch wenn man darüber streiten kann, welche Bedeutung die Digitale Agenda der Bundesregierung letztendlich haben wird – letzte Woche Freitag kam uns ein erster Entwurf zu, den wir händisch aus der Nicht-Maschinenlesbarkeit befreiten um ihn Dienstag zur Diskussion zu stellen. Er vereint großes Allgemeinsprech mit konkreten Vorschlägen im allzu detaillierten Klein-Klein. Der Vorteil daran, so einen Entwurf zu kennen: Jetzt noch rechtzeitig die großen Kritikpunkte einbringen. Und gleichzeitig wissen, an welchen Stellen welche Lobby noch ihre Forderungen unterkriegt. Eine erste Kritik gibt es schon bei uns zu lesen: an den unzureichenden Maßnahmen zur Beseitigung der Störerhaftung.
Und wo wir schon bei politischen Prozessen sind: Auch auf EU-Ebene wird gerade verhandelt – um ein neues Urheberrecht. Die Kommission legte jetzt einen Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation vor (in diesem Artikel findet sich jetzt ein grafisches Update, was das Ungleichgewicht zwischen Forderungen der Endnutzer und Konsumenten einerseits und Verlegern und Rechteverwertern andererseits). Was ein zu strenges Urheberrecht anrichten kann, dafür gibt ein Student aus Kolumbien ein anschauliches Abschreckungsbeispiel. Für sein Eintreten für freien Zugang zu Wissen droht ihm nun eine jahrelange Haftstrafe.
Freier Zugang zu Wissen, freier Zugang zu Informationen – damit haben wir bei netzpolitik.org diese Woche unsere ganz eigenen Erfahrungen gemacht. Die Bundesnetzagentur beispielsweise will uns nur über das Priorisieren, Drosseln und Blocken von Internet-Anschlüssen deutscher Internetprovider informieren, wenn wir dafür nach Bonn kommen und begleitenden Erläuterungen lauschen. Den Brief mit den Fragen der Bundesregierung an die US-Regierung über die Straftaten, die Snowden vorgeworfen werden, dürfen wir nicht haben – das Wissen um die Fragen könnte die Antworten der USA ändern. Und die Antwort auf Frage des Linkenabgeordneten Andrej Hunko, wie viele Trojaner von Bundesbehörden eingesetzt würden, könnte ein Sicherheitsrisiko für Deutschland darstellen. Ich weiß, dass ich nichts weiß.
Deutschland, deine Geheimdienste. Mit ungebremstem Wissensdurst möchten Militär und BND jetzt soziale Netzwerke ausforschen, sich also aus offenen Quellen bedienen. Wir erklären, wie sie das machen, warum sie das für richtig halten – es aber eigentlich falsch ist. Die Daten, die viele von sich unwissentlich oder sogar bereitwillig von sich preisgeben, lassen mit den ‚richtigen’ Algorithmen tiefgreifende Schlüsse über Individuen zu – das kann dann zu allzu zielgerichteter Werbung führen, aber auch einen Platz in der US-Watchlist der bekannten oder verdächtigten Terroristen führen – oder gleich ganz zum Tod der Demokratie und einer technokratischen Post-Politik.
Und wer schützt uns gegen Überwachung? Gegen Ausforschung sowohl öffentlicher als auch nicht öffentlicher Informationen? Sammlung privater Daten? Die Bundesregierung nicht, die spielt lieber ihre politischen Spiele – und schafft es einfach nicht, Hauptzeuge Snowden einzuladen. Der erklärt in einem Interview mit dem Guardian, er hasse Politik.
Aber eigentlich müssen wir uns über Überwachung gar keine Sorgen mehr machen, wie uns der BND freundlich wissen lässt. Die Neuigkeit des Tages – wir werden doch nicht überwacht, nur weil wir keine .de-Domain haben. Aha, dann ist ja alles gut. Keine Probleme mehr. Die Geheimdienste wissen also nichts über uns – nur wo deine Katze wohnt.
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: Urheberrecht vs. Wissenszugang: Kolumbianischem Studenten droht Haftstrafe für Teilen eines wissenschaftlichen Artikels
: Urheberrecht vs. Wissenszugang: Kolumbianischem Studenten droht Haftstrafe für Teilen eines wissenschaftlichen Artikels Diego Gomez ist Masterstudent in Kolumbien, er erforscht die biologische Vielfalt und den Arterhalt von Reptilien und Amphibien in Südamerika. Seine Universität in der Stadt Armenia ist klein, der Zugang zu aktueller Forschung stark beschränkt. Um auf dem neuesten Stand zu sein und sich mit anderen Wissenschaftlern seines Feldes auszutauschen, ist das Internet unschätzbar wertvoll für ihn. Aber selbst online existieren zahlreiche Barrieren für wissenschaftliche Literatur und aktuelle Fachartikel. Wenn er besonders relevantes Material findet, teilt er es im Internet, damit auch andere darauf zugreifen können. Nur wenn sie zusammenarbeiten, können sie ihr Wissen ausbauen und den Artenschutz und den Erhalt der Biodiversität voranbringen.
Diese Einstellung – Wissen zu teilen – wurde ihm jetzt zum Verhängnis, wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) berichtet. Ein Autor verklagte ihn für das Online-Stellen seines Artikels auf Scribd. Zwischen vier und acht Jahren Haft drohen Gomez lauft der Anklageschrift. Der Autor fühlte sich in seinen wirtschaftlichen und sonstigen Rechten verletzt.
Die rechtliche Grundlage für die Klage bildet ein Gesetz, das die strengen Urheberrechtsrichtlinien im Freihandelsabkommen zwischen Kolumbien und den USA umsetzt und dafür 2006 modifiziert wurde.
Im Rechtsstreit wird Gomez von der Kolumbianischen Organisation für digitale Rechte, Fundación Karisma, unterstützt. Die EFF zitiert Anwältin Carolina Bolero:
Die Begründung ist der potenzielle Schaden, den „Piraterie“ in der Industrie anrichtet. Ohne der laufenden Debatte zum Thema vorzugreifen, sollte klar sein, dass Nutzeraktivitäten, nicht kommerzielle Handlungen und Teilen keine Straftaten sind. […] In einer Gesellschaft, die eine solch revolutionäre Technologie wie das Internet hat, müssen das Recht auf Zugang zu Wissenschaft und Kultur sowie die Meinungsfreiheit respektiert werden.
Es besteht aber noch Hoffnung für den Studenten: Zwar treffen keine der starren, vor 20 Jahren gesetzlich geregelten Ausnahmen des Urheberrechts auf seinen Fall zu. Aber das Gericht muss zwei Grundsätze bei der Beurteilung berücksichtigen: Ob er böse Absichten bei der Verfügbarmachung hatte (mens rea) und ob tatsächlich wirtschaftlicher Schaden für den Autoren entstanden ist (antijurídica). Gomez hatte den Artikel nicht hochgeladen, um dem Autoren willentlich Schaden zuzufügen, und erst recht nicht, um selbst damit Profit zu machen. In einem Präzendenzfall aus dem Jahr 2008 entschied das höchste Gericht Kolumbiens ebenfalls, dass eine Urheberrechtsverletzung ohne Profit nicht kriminell sei.
Strikte Urheberrechtsbestimmungen, die ein Freihandelsabkommen mit den USA Kolumbien eingebracht hat – an dieser Stelle sollten bei uns die Alarmglocken läuten. Ähnlich wie das von der Zivilgesellschaft in letzter Sekunde gestoppte ACTA könnte das derzeit zwischen der Europäischen Union und den USA verhandelte Freihandelsabkommen TTIP gravierende Folgen für den Austausch von Wissen und damit die wissenschaftliche Forschung haben. Bestrebungen, Urheberrechte umfassend zu schützen, könnten gegen das Interesse der Allgemeinheit an Informationen, den freien Zugang zu Wissen und die Weiterentwicklung der Wissenschaft ausgespielt werden.
Im konkreten Fall aus Kolumbien wurde ein 2005 veröffentlichter Artikel 2011 ins Internet gestellt, was nun eine langjährige Freiheitsstrafe für den Studenten nach sich ziehen könnte – ein Strafmaß, das in Deutschland etwa für einen Raubüberfall mit Schusswaffen fällig wäre. Das ist unverhältnismäßig und unzeitgemäß. In den Worten der EFF:
Wir brauchen umfassende Gesetzesreformen, sowohl international als auch national, um sicherzustellen, dass Menschen nicht für den Einsatz für wissenschaftlichen Fortschritt und Ausübung ihrer Kreativität kriminalisiert werden.
Und bei den Verhandlungen über TTIP wird die Zivilgesellschaft in Europa wieder einmal sehr genau darauf achten müssen, dass hier kein ACTA 2.0 durch die Hintertür droht.
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: Urheberrecht für Lernende: Häufige Fragen und Antworten
: Urheberrecht für Lernende: Häufige Fragen und Antworten Bei iRights.info kann man sich über „Urheberrecht für Lernende: Häufige Fragen und Antworten“ informieren.
Darf man Vorlesungen und andere Veranstaltungen aufzeichnen, veröffentlichen oder fremde Skripte ins Netz hochladen? Was sind Open Educational Resources, was ist Open Access? Wem gehören die Rechte an wissenschaftlichen Arbeiten? Antworten auf häufige Fragen zum Urheberrecht für Lernende.
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: EU-Kommission legt Bericht zur Urheberrechtskonsultation vor [Update]
: EU-Kommission legt Bericht zur Urheberrechtskonsultation vor [Update] Seit gestern liegt der offizielle Bericht der EU-Kommission über die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zum Urheberrecht vor (PDF), an der sich Anfang des Jahres die vergleichsweise hohe Zahl von rund 11.000 Menschen mit knapp 10.000 Eingaben beteiligt hat. Mehr als die Hälfte der Eingaben (58,7%) kam dabei von Endnutzern (Dank Ausfüllhilfen wie fixcopyright.eu bzw. copywrongs.eu), gefolgt von Autoren und Kunstschaffenden mit knapp einem Viertel der Eingaben (24,8%, auch hier gab es eine Ausfüllhilfe unter creatorsforeurope.eu).
Der 100 Seiten starke Bericht ist dabei entlang der 80 Fragen der Konsultation gegliedert und soll in die finale Fassung des kürzlich geleakten, enttäuschenden Entwurfs für ein White Paper der Kommission zu Urheberrecht mit einfließen. Das kann man auch nur hoffen, denn wenig überraschend dokumentiert die Auswertung der Konsultation einiges an Frust rund um das herrschende EU-Urheberrecht, wie gleich im ersten Punkt zu grenzüberschreitendem Zugang zu Inhalten deutlich wird:
- Die übergroße Mehrheit („vast majority“) berichtet demnach von Problemen beim grenzüberschreitenden Zugang zu Inhalten (S. 6)
- Bibliotheken berichten von großen Schwierigkeiten Lizenzen für mehrere Mitgliedsstaaten zu klären und beklagen vor allem Probleme rund um Ausnahme- und Schrankenregelungen (S. 7)
- Auch die Kunstschaffenden fordern bessere grenzüberschreitende Verfügbarkeit von Werken, sehen den Handlungsbedarf jedoch weniger im Urheberrecht und mehr im Bereich Konsumentschutz und Zahlungsverkehr (S. 8)
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: #TTIP: EU macht Konsultation, Bürger machen mit und EU-Kommission spricht von Attacke
: #TTIP: EU macht Konsultation, Bürger machen mit und EU-Kommission spricht von Attacke
In der WELT gibt es ein interessantes Stück über das geplante Handelsabkommen TTIP. Obwohl die WELT eher mit den Befürwortern sympathisiert, kommen die Gegner gut mit ihren Argumenten zu Wort und beide Seiten werden abgebildet, auch in einer zeitlichen Einordnung: Tod eines Handelsabkommens. Tenor: Die Bundesregierung hat es bisher selbst versenkt. Soll wahrscheinlich die Motivation bei der Großen Koaliton stärken, sich mehr zu bemühen. Trotzdem lesenswert.TTIP ist ein Lehrstück über politische Hybris, über politische Fehlkommunikation und fehlenden politischen Mut, bei Gegenwind für etwas zu kämpfen.
Apropos TTIP. Die Bundesregierung schickt jetzt ihr bestes Pferd ins Rennen: Merkel will Oettinger als Handelskommissar. Nach einer Legislaturperiode „Mehr Atomkraft wagen“ könnte Oettinger für alle Handelsabkommen von TTIP über CETA bis TISA & Co verantwortlich werden.
Gleichzeitig beschwert sich die EU-Kommission, dass sich zuviele Bürger bei einer öffentlichen Konsultation zum Investitionsschutz bei TTIP beteiligt haben. Beobachter des Prozesses vermuteten, dass die EU-Kommission die Konsultation nur gestartet habe, um das Thema TTIP möglichst aus dem EU-Wahlkampf rauszuhalten und etwas Transparenz und Partizipation zu simulieren. Dafür spricht auch die Reaktion von EU-Handelskommissar Karel de Gucht. Machen zuviele Bürger mit, ist es auch nicht ok: TTIP-Gegner legen EU-Kommission lahm.
„Wir haben fast 100.000 Beiträge bekommen, viele davon identisch“, sagte EU-Handelskommissar Karel de Gucht der WirtschaftsWoche. „Das war eine regelrechte Attacke.“[…] „Wir mussten die Befragung um eine Woche verlängern, weil das System dem Ansturm nicht gewachsen war“, so der Handelskommissar. „Dass so viele Beiträge identisch sind, spricht für eine konzertierte Aktion.“
Wo bleibt eigentlich die versprochene Transparenz bei TTIP?!
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: Zensurheberrecht: FragDenStaat gewinnt Klage gegen Bundesregierung für Informationsfreiheit
Stefan Wehrmeyer und Mathias Schindler beim Einreichen der Klage "FragDenStaat vs. Bundesrepublik Deutschland". : Zensurheberrecht: FragDenStaat gewinnt Klage gegen Bundesregierung für Informationsfreiheit Die Veröffentlichung einer Stellungnahme über die Prozenthürde war rechtmäßig, die Abmahnung des Innenministeriums ist ungültig. Das hat das Landgericht Berlin geurteilt und die Anwälte der Bundesregierung anerkannt. Damit gewinnt das Informationsfreiheitsportal FragDenStaat gegen die Nutzung des Urheberrechts zur Verhinderung der Veröffentlichung staatlicher Informationen.
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: Der Kampf der Musikindustrie gegen Filesharing & Co.
: Der Kampf der Musikindustrie gegen Filesharing & Co. Einen spannenden Rückblick auf den Kampf Kazaa vs. Musikindustrie bietet das Musikwirtschaftsforschung-Blog: Der Kampf der Musikindustrie gegen Filesharing & Co. – Teil 1.
Vereinfacht gesagt standen die VertreterInnen der Rechteverwertungsindustrien sowie die BewahrerInnen des bestehenden Urheberrechtssystems den Technologiefirmen, KonsumentInnenschutzorganisationen und RisikokapitalgeberInnen in diesem gerichtlichen Showdown gegenüber, unterstützt von WissenschafterInnen, die mit ihren Forschungsergebnissen die jeweilige Position unterstützten. Die Mobilmachung vor dem Oberstgerichtsentscheid spiegelte also gut die Interessensgegensätze, die sich durch die Digitalisierung aufgetan hatten, wider.
Das Thema dominierte ja dieses Blog vor rund zehn Jahren.
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: Potentieller Plagiator nutzt Copyright, um Untersuchung seiner Doktorarbeit zu verhindern
: Potentieller Plagiator nutzt Copyright, um Untersuchung seiner Doktorarbeit zu verhindern
Der Autor einer Dissertation hat die Plattform VroniPlag mit Hilfe einer sogenannten „DMCA-Notice“ gezwungen, dass seine Doktorarbeit vorerst vom Netz genommen wurde. VroniPlag schreibt dazu:Aufgrund einer anwaltlichen DMCA-Notice[1] musste die Dokumentation umfangreicher Fremdtextübernahmen in dieser Hochschulschrift zunächst aus dem Wiki genommen werden.
Das Abgeben einer falschen Erklärung im Zusammenhang mit einer solchen Maßnahme kann unter Umständen strafbar sein.
Das Urheberrecht für plagiierte Texte in Anspruch zu nehmen, um eine DMCA-Notice zu versenden und die daraus folgenden juristischen Konsequenzen in Kauf zu nehmen, stellt eine bisher einmalige Vorgehensweise in der Zeit der Dokumentation von wissenschaftlichem Fehlverhalten auf dieser Plattform dar.
Die weitere Vorgehensweise findet in enger Abstimmung mit Wikia, dem Betreiber des Wikis, statt.
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: Soundcloud: Musikindustrie bekommt direkten Zugang, löscht Inhalte
: Soundcloud: Musikindustrie bekommt direkten Zugang, löscht Inhalte
TechDirt berichtet diese Woche, dass Rechteinhaber auf der Musikplattform SoundCloud mittlerweile fast unbegrenzte Freiheiten genießen, um gegen mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. In einem Antwortschreiben an einen britischen DJ gab SoundCloud zu, dass Universal Music direkt und ohne weitere Kontrolle Inhalte löschen kann.Wer im Netz nach den Begriffen „Universal Music“ und „Urheberrecht“ sucht, sieht schnell, dass die Firma zu den fleißigeren Abmahnern gehört und Urheberrechtsverletzungen mit allen Mitteln bekämpft.
Wie auch bei vielen anderen Anbietern, gibt es auf SoundCloud die Möglichkeit, geschützte Werke löschen zu lassen. Das Berliner Start-Up SoundCloud hat sich in den letzten Jahren zu einem der beliebtesten Musik-Streaming-Dienste entwickelt. Seit 2011 verärgert jedoch das verstärkte Vorgehen des Unternehmens vermehrt die Künstler und Kreativen. Unmut gab es beispielsweise mit der Erkennungssoftware, die Uploads automatisch filtert und löscht. Jetzt geht Soundcloud sogar noch einen Schritt weiter.
Am 15. Juni wurde das Nutzer-Konto des britischen DJ Brainz von der Plattform gelöscht, welcher dort alle zwei Wochen Radioshows veröffentlichte. In dem Schreiben von SoundCloud heißt es
Ihre Uploads wurden direkt von Universal entfernt. Dies bedeutet, dass SoundCloud hierüber keine Kontrolle hatte, und sie erklären uns nicht, welcher Teil Ihres Uploads Urheberrechte verletzt hat.
Trotz der Kritik weist SoundCloud jetzt darauf hin, dass man als Nutzer einfach manchmal Pech haben kann und es ja auch möglich sei, die Löschung anzufechten.
As a responsible hosting platform, we work hard to ensure that everyone’s rights are respected. In the case of rights holders, that means having processes in place to ensure that any content posted without authorisation is removed quickly and efficiently.
In the case of users, that means having separate processes in place to ensure that any content removed in error can be reinstated equally quickly. If any user believes that content has been removed in error – for example, because they had the necessary permissions from Universal Music and/or any other rights holder – then they are free to dispute the takedown.
Aber das ist leider manchmal leichter gesagt als getan.
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: Schlecht Kopiert: Urheberrechtsreform in Österreich mit Leistungsschutzrecht
: Schlecht Kopiert: Urheberrechtsreform in Österreich mit Leistungsschutzrecht Der letzte Anlauf zu einer Urheberrechtsreform in Österreich war noch vor den dortigen Parlamentswahlen 2013 gescheitert, mittlerweile kursiert aber ein neuer, noch unoffizieller Entwurf (PDF). Dieser entspricht jedoch in weiten Teilen dem alten Entwurf (PDF) und bei den wenigen Neuerungen hat man sich – noch mehr als beim letzten Mal – an Deutschland orientiert: So hat es das unsägliche Leistungsschutzrecht für Presseverleger auch in den österreichischen Reformentwurf geschafft – und zwar mit weitestgehend identischen Formulierungen:
Im deutschen §87f Abs. 1 des deutschen UrhG heißt es:
Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.
Der Entwurf für §76f Abs. 1 des österreichischen UrhG sieht nun folgende Regelung vor:
Wer eine Zeitung oder Zeitschrift in einem Massenherstellungsverfahren oder in Form einer Internetausgabe herstellt, hat das ausschließliche Recht, die Zeitung, die Zeitschrift oder Teile davon zu gewerblichen Zwecken zu vervielfältigen, zu verbreiten und der Offentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Der einzige Unterschied ist also, dass in Österreich sogar noch die Ausnahme von kleinsten Textausschnitten („Snippets“) beim Kopieren vergessen wurde. Darüber hinaus hat man sich in Österreich beim deutschen § 87g UrhG bedient. Wenn gut kopiert besser ist als schlecht erfunden, was ist dann in Fällen, wo (grotten)schlecht kopiert wurde?
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: Dokumentarfilm The Patent Wars: Von Patent-Trollen und indischem Reis
DeMoulin's Patent Spanking Shovel. Bild: <a href="https://secure.flickr.com/photos/biomedical_scraps/">Ephemeral Scraps</a>. Lizenz: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>. : Dokumentarfilm The Patent Wars: Von Patent-Trollen und indischem Reis Dieser Gastbeitrag von Elisabeth Lindinger, Benjamin Kees, Constanze Kurz erschien zunächst auf events.ccc.de.
Mit Patenten verbindet man gemeinhin die Namen bedeutender Erfinder wie Thomas Alva Edison oder Alexander Bell. So ging es auch Filmemacherin Hannah Leonie Prinzler. In ihrem Dokumentarfilm The Patent Wars will sie das Patentwesen genauer erforschen und stößt auf eine bizarre Parallelwelt, in der vor allem die Gesetze des gefürchteten “Marktes” gelten.
Ausgangspunkt ist die Frage, warum Teile unserer Gene patentiert werden können. Mit ihrer Kamera macht sich Prinzler auf in die vermeintliche Papierwüste verschiedener nationaler Patentsysteme und begibt sich auf eine Reise um die halbe Welt, um mit den Menschen zu reden, die von den Patentkriegen profitieren, aber auch denen, die darunter zu leiden haben. Rund zwanzig Prozent der menschlichen Gene waren in den USA bereits patentiert und konnten somit nur noch von den Rechteinhabern wirtschaftlich genutzt werden, beispielsweise um Tests zur frühzeitigen Krebsdiagnose anzubieten. Erst im Juni 2013 – also während der Dreharbeiten zu “The Patent Wars” – setzte ein Beschluss des Supreme Court diesem Treiben ein Ende.
Bei den Dreharbeiten zu “The Patent Wars” stößt Prinzler auf vermeintlich innovative Patente, die jedoch jahrhundertealte Yoga-Posen oder Reissorten lizenzieren wollen, auf Creative-Commons-Autoschrauber, auf Mobiltelefone, die von tausenden Patentschriften umzingelt sind, auf Anleitungen für Patent-Trolle und strategisch plazierte “intelligente Bomben” in Form von perfide formulierten “patent claims”. All das formt sie zu einem spannenden und zugleich informativen Film, der nachdenklich macht, aber auch komische Momente hat.
“The Patent Wars” wagt den Einblick in ein Patentelabyrinth, das irgendwann aus dem Ruder gelaufen ist und schon längst alles andere als innovations- und gesellschaftsfördernd ist, sondern vielmehr Erfinder und Start-ups ausbremst und Länder der Dritten Welt dazu verdammt, teure, veraltete oder eben keine Medikamente zur Verfügung zu haben und mehr Lizenzgebühren an Firmen aus Erstweltstaaten zu zahlen, als Entwicklungshilfe ins Land fließt.
Den Film gibt es in Deutsch und Englisch. Und das Beste ist: Heute abend um 22.55 Uhr wird die Fernsehversion von “The Patent Wars” auf arte ausgestrahlt und ist danach auch (bis zur Depublizierung) in der arte-Mediathek zu finden. Es ist eine ästhetisch anspruchsvolle Doku, die übrigens auch durch die zauberhafte Stimme der Filmemacherin besticht.
Wer sich diesen Film nicht anschaut, ist selber schuld! :}

