Urheberrecht vs. Wissenszugang: Kolumbianischem Studenten droht Haftstrafe für Teilen eines wissenschaftlichen Artikels

Diego Gomez ist Masterstudent in Kolumbien, er erforscht die biologische Vielfalt und den Arterhalt von Reptilien und Amphibien in Südamerika. Seine Universität in der Stadt Armenia ist klein, der Zugang zu aktueller Forschung stark beschränkt. Um auf dem neuesten Stand zu sein und sich mit anderen Wissenschaftlern seines Feldes auszutauschen, ist das Internet unschätzbar wertvoll für ihn. Aber selbst online existieren zahlreiche Barrieren für wissenschaftliche Literatur und aktuelle Fachartikel. Wenn er besonders relevantes Material findet, teilt er es im Internet, damit auch andere darauf zugreifen können. Nur wenn sie zusammenarbeiten, können sie ihr Wissen ausbauen und den Artenschutz und den Erhalt der Biodiversität voranbringen.

Diese Einstellung – Wissen zu teilen – wurde ihm jetzt zum Verhängnis, wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) berichtet. Ein Autor verklagte ihn für das Online-Stellen seines Artikels auf Scribd. Zwischen vier und acht Jahren Haft drohen Gomez lauft der Anklageschrift. Der Autor fühlte sich in seinen wirtschaftlichen und sonstigen Rechten verletzt.

Die rechtliche Grundlage für die Klage bildet ein Gesetz, das die strengen Urheberrechtsrichtlinien im Freihandelsabkommen zwischen Kolumbien und den USA umsetzt und dafür 2006 modifiziert wurde.

Im Rechtsstreit wird Gomez von der Kolumbianischen Organisation für digitale Rechte, Fundación Karisma, unterstützt. Die EFF zitiert Anwältin Carolina Bolero:

Die Begründung ist der potenzielle Schaden, den „Piraterie“ in der Industrie anrichtet. Ohne der laufenden Debatte zum Thema vorzugreifen, sollte klar sein, dass Nutzeraktivitäten, nicht kommerzielle Handlungen und Teilen keine Straftaten sind. […] In einer Gesellschaft, die eine solch revolutionäre Technologie wie das Internet hat, müssen das Recht auf Zugang zu Wissenschaft und Kultur sowie die Meinungsfreiheit respektiert werden.

Es besteht aber noch Hoffnung für den Studenten: Zwar treffen keine der starren, vor 20 Jahren gesetzlich geregelten Ausnahmen des Urheberrechts auf seinen Fall zu. Aber das Gericht muss zwei Grundsätze bei der Beurteilung berücksichtigen: Ob er böse Absichten bei der Verfügbarmachung hatte (mens rea) und ob tatsächlich wirtschaftlicher Schaden für den Autoren entstanden ist (antijurídica). Gomez hatte den Artikel nicht hochgeladen, um dem Autoren willentlich Schaden zuzufügen, und erst recht nicht, um selbst damit Profit zu machen. In einem Präzendenzfall aus dem Jahr 2008 entschied das höchste Gericht Kolumbiens ebenfalls, dass eine Urheberrechtsverletzung ohne Profit nicht kriminell sei.

Strikte Urheberrechtsbestimmungen, die ein Freihandelsabkommen mit den USA Kolumbien eingebracht hat – an dieser Stelle sollten bei uns die Alarmglocken läuten. Ähnlich wie das von der Zivilgesellschaft in letzter Sekunde gestoppte ACTA könnte das derzeit zwischen der Europäischen Union und den USA verhandelte Freihandelsabkommen TTIP gravierende Folgen für den Austausch von Wissen und damit die wissenschaftliche Forschung haben. Bestrebungen, Urheberrechte umfassend zu schützen, könnten gegen das Interesse der Allgemeinheit an Informationen, den freien Zugang zu Wissen und die Weiterentwicklung der Wissenschaft ausgespielt werden.

Im konkreten Fall aus Kolumbien wurde ein 2005 veröffentlichter Artikel 2011 ins Internet gestellt, was nun eine langjährige Freiheitsstrafe für den Studenten nach sich ziehen könnte – ein Strafmaß, das in Deutschland etwa für einen Raubüberfall mit Schusswaffen fällig wäre. Das ist unverhältnismäßig und unzeitgemäß. In den Worten der EFF:

Wir brauchen umfassende Gesetzesreformen, sowohl international als auch national, um sicherzustellen, dass Menschen nicht für den Einsatz für wissenschaftlichen Fortschritt und Ausübung ihrer Kreativität kriminalisiert werden.

Und bei den Verhandlungen über TTIP wird die Zivilgesellschaft in Europa wieder einmal sehr genau darauf achten müssen, dass hier kein ACTA 2.0 durch die Hintertür droht.

8 Ergänzungen

  1. Der Kapitalismus verwandelt alles in Privateigentum, auch das Wissen. Folglich ist dann auch der freie Tausch von Wissen ein „Diebstahl“. Die Logik des „freien Marktes“ erfordert es eben nunmal das „Eigentumsrechte“ mit voller Härte durchgesetzt werden das erfordert eben die Ideologie des jetzigen Systems auch wenn das im Internet technisch und Sozial weder Sinn macht noch tatsächlich erforderlich ist.

  2. Endlich mal Angemessene Straffen für Raubkopierer. Wie viele Kinder von Creativen verhungern weil die der angemessen Obulus verweigert wird..

    mfg

    Ralf

    1. Ja genau, straffe Straffen! Damit die „CREATIVEN“ auch in der Wissenschaft wieder hochbezahlt und kreativ werken können… haha!!

  3. Scribd ? ist dieses Scribd gemeint ? http://de.scribd.com/ Read Unlimited Books for $8.99 per month
    Da haben die Wissenschaftler zwischenzeitlich einen echt coolen Online Look für Ihre Seiten des wissenschaftlichen Austauschs. . Für den Look werden bestimmt die $8,99 / Monat eingesetzt, oder nicht ?

    1. Ja dieses Scribd ist gemeint. Allerdings wurde der besagte Artikel 2011 online gestellt, wo noch andere Geschäftsbedingungen existierten. Im Artikel der EFF steht, sobald die Geschäftsbedingungen so geändert wurden, dass nur registrierte Nutzer gegen Mitgliedsgebühr die Artikel einsehen können, nahm Gomez den Artikel wieder aus dem Netz. Um nicht in den Verdacht zu kommen, Material anderer selbst kommerziell zu nutzen.

      1. Widersprichst Du mir, wenn ich vermute, dass das Geschäftsmodell von Scibd die Kommerzialisierung von Inhalten ist, ohne die Rechteinhaber dafür vergüten zu wollen ? Hätte dies ein Wissenschaftler wie GOMEZ nicht schnallen müssen, unabhängig davon, ob die Plattform nun direkt Geld einnimmt, oder dies über Umwege stattfindet ? Aber in einen Punkt sehe auch ich Probleme. Hier wird die Haftung hin zu einen naiven (??) Uploader ausgeübt, und die eigentlichen Profiteure machen sich durch Ihre ABGs einen schlanken Fuß. Ich hoffe das Ansinnen der EFF ist es, eine Haftungsverlagerung hin zu den Profiteuren wg. Unzureichender Prüfung unzulässiger Uploads . Dein Artikel ließt sich für mich aber so, als würde ungerechterweise der Austausch zwischen Wissenschaftlern eingeschränkt, und nicht etwa, das Verhalten von parasitären , zweifelsohne hochprofitablen Hostern in Frage gestellt.

  4. Allein, weil Scribd benutzt wurde, sollte der Mann verurteilt werden. Dieser „Dienst“ war schon absoluter Dreck, als er noch kostenlos war. Ansonsten sollte der wirtschaftliche Schaden jedoch wohl nicht messbar sein, da sich sowieso kein Wissenschaftler Literatur kauft, sondern Bibliotheken das tun. Es ist auch sowieso nicht so, dass Verlage irgendeine Leistung bei der Publikation wissenschaftlicher Artikel erbringen, da Peer-Reviews ohnehin unbezahlt von Kollegen erfolgen. Eine Haftstrafe ist hier also ganz und gar unangebracht, selbst eine Geldstrafe grenzwertig.

  5. Sollte der Artikel aber den Zweck gehabt haben, zu zeigen wie schwierig es für die EFF ist , sich Empörungsfähige Meldungen mühsam aus den Fingern zu saugen, dann ist’s dann doch gelungen. .-) Nichts für Ungut.

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