Urheberrecht
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Urheberrechtsverletzungen: Polizei-Razzien gegen spiegelbest.me und ebooksspender.me
Buch und E-Book-Reader. Bild: <a href="http://ceslava.com/">Cristian Eslava</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.en">BY-SA 2.0</a>. Urheberrechtsverletzungen: Polizei-Razzien gegen spiegelbest.me und ebooksspender.me Diese Woche wurden mehrere Wohnungen und Büros im Zusammenhang mit den E‑Book-Seiten spiegelbest.me und ebooksspender.me durchsucht. Das berichten Betroffene und Anwälte. Der berüchtigte Buchpirat Spiegelbest scheint weiter auf freiem Fuß zu sein und veröffentlicht ein eigenes Statement zum Stand des E‑Book-Marktes.
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: Peter Sunde: „Ich bin für meine Sache ins Gefängnis gegangen. Was hast du gemacht?“
Flickr.com/Share Conference/CC By SA 2.0 : Peter Sunde: „Ich bin für meine Sache ins Gefängnis gegangen. Was hast du gemacht?“ Es gibt einige wenige große Momente im Leben, in denen du fühlst, dass dich etwas tief in Innersten bewegt. Der Schulabschluss. Den ersten Kuss zu bekommen. Wenn du dein erstes Buch schreibst. Die Veröffentlichung dieses ersten wissenschaftlichen Artikels. Der Tod eines geliebten Menschen. Wenn der erste Kunde in dein eigenes Café kommt. Manche dieser Momente mögen anderen unwichtig und trivial erschienen, für dich sind sie gigantisch und sie verändern dein Leben.
Dieser Beitrag von Peter Sunde, dem ehemaligen Sprecher von The Pirate Bay und Gründer von Flattr, erschien zuerst in englischer Sprache bei Wired UK. Übersetzung von Justin Hanney, Crosspost mit freundlicher Genehmigung.
Heute hatte ich ein ähnliches Gefühl. Ein Gefühl, dass wir eine kritische Masse erreicht haben. Eine kritische Masse von Leuten, die über den aktuellen Zustand des Internets aufgebracht sind – nein, den aktuellen Zustand der Internetregulierung und darüber, was der Welt dadurch bevorsteht. Eine kritische Masse, die endlich versteht, dass wir uns auf dem Weg zu einer Sende-Demokratie befinden, in die der Einzelne kaum involviert ist. The Pirate Bay wurde abgeschaltet. Das stellte die Menschen vor die Herausforderung, dass sie ihre Lieblingsfernsehserien morgen woanders herunterladen müssen. Sie haben darüber ein wenig nachgedacht und festgestellt, dass dies erst der Beginn einer rasanten Talfahrt ist. Jetzt verstehen sie, dass der Zugriff auf alternative Inhalte nun schwieriger sein wird, sofern überhaupt noch möglich. Und dass die Langoliers, die allesfressenden Horrorwesen von Stephen King, uns schneller einholen, als wir bisher angenommen haben. Dass es keine gute Idee ist, wenn wir das Internet zentralisieren und nur noch eine Handvoll zentralisierter Dienste haben, die meist wenigen Konzernen in einem einzigen Land gehören. Einem Land, das sich nicht um Grenzen schert, wenn es seine persönlichen Fehden verfolgt. Eine Bewegung formt sich dagegen. Eine Bewegung gegen all das. Und morgen, wenn ihr aufwacht, wird sie ihren Höhepunkt mit einer ganzen Menge Leute erreichen, vielleicht sogar einer ganzen Million, die alle die Gruppen „Stop destroying the internet“ oder „Give us our pirate bay back“ auf Facebook entdecken. Und sie werden auf „Like“ klicken und stolz darauf sein. Endlich haben sie es getan. Sie haben verhindert, dass das Internet zerstört wird.
Nein ehrlich, ich habe wirklich das Gefühl, dass wir einen Höhepunkt erreichen. Es ist ein Gefühl, dass fast 100 Prozent der Internet-Community denkt: „Nicht mein Problem, jemand anders wird es schon richten.“ Dabei war es nicht allein das aktuelle Geschehen um The Pirate Bay, das mich zu dieser Einsicht gebracht hat. Es hat sich schon eine ganze Weile angedeutet. Nur wenige Aktivisten sind übrig und tun tatsächlich etwas. Wir sind massiv unterfinanziert, wir werden älter und wir werden faul. Wir versuchen effektiv zu arbeiten, während wir immer noch ein Familienleben führen, mit unseren Partnern klarkommen und über Karrieren nachdenken. Viele der besten Aktivisten arbeiten Vollzeit an Projekten in Organisationen wie der EFF, die eine Bezahlung anbieten können. Die Community finanziert diese Organisationen und daher denkt sie, diese großartigen Leute werden die Probleme schon beheben.
Wir haben ACTA gestoppt. Wir haben SOPA und PIPA gestoppt. Jetzt arbeiten wir daran, TTIP zu stoppen. Wir haben Leute im Parlament. Weil wir heute so arbeiten. Das Internet ist Mainstream geworden. Wir können nicht einfach wie wildgewordene Aktivisten rumrennen und machen, was immer wir wollen. Wir müssen auf geordnete Weise vorgehen. Wir müssen anderen zuhören, es gibt keinen Wilden Westen mehr. Also stellen wir uns in die Schlange. Wir diskutieren. In der Zwischenzeit werden unsere Gegner immer größer und stärker. Sie haben auch ihre alten Politiker bezahlt, so war der Weg zur Landebahn für sie schon bereitet, um abzuheben und loszufliegen. Für sie ist es ein Heimspiel. Und auch wir wollen Essen auf unserem Tisch und wir haben mehr getan als alle anderen.
Gleichzeitig hat es verschiedene ACTA/SOPA/PIPA/TTIP-Abkommen gegeben, über die wir nie informiert worden sind. Wir stoppen eins und drei werden unbemerkt beschlossen. Wir kämpfen immer noch gegen die Vorratsdatenspeicherung, obwohl wir vor dem Europäischen Gerichtshof gewonnen haben. Es ist eine unendliche Geschichte.
Wir haben unsere eigenen Stars. Wir hatten Wikileaks. Wir hatten Snowden. Wir hatten Manning. Wir hatten Aaron Swartz. Manche sind tot, manche sind für immer hinter Gittern. Andere verstecken sich – in Angst um ihr Leben. Die Hauptursache dafür liegt in dem, was sie enthüllen und wofür sie kämpfen: Informationsfreiheit, Freiheit, Demokratie, Transparenz der Regierung und Rechtsstaatlichkeit. Dinge, die uns selbstverständlich erscheinen, die die Grundlage für eine moderne, sichere Gesellschaft sind. Wir reden viel darüber. Wir sind aufgebracht. Wir weinen. Wir brüllen. Manchmal protestieren wir. Wir haben unsere T‑Shirts. Wir haben unsere Symbole. Wir haben unsere Masken, unsere Konferenzen. Unsere Debatten. Wir bekommen etwas Aufmerksamkeit. Im Allgemeinen mögen uns die Leute. Unsere Gegner sind fette, alte, geldgeile Säcke. Sie sind meistens reiche Männer in den Vereinigten Staaten von Amerika. Sie sind korrupt. Sie zu hassen, ist einfach. Alles ist so wie in einem guten alten Hollywood-Film. Die Art von Film, die diese Männer machen, um das Geld zu verdienen, mit dem sie uns bekämpfen.
Aber aus diesen Filmen haben wir gelernt, dass die Guten am Ende gewinnen. Und wir wissen, wer die Guten sind. Wir kennen unsere Rechte. Wir werden vom Gesetz geschützt. Wir wissen aber auch, dass Gesetze uns nicht wirklich schützen können, wenn die bösen Jungs hinter uns her sind. Aber wir haben nichts falsch gemacht, also machen wir uns keine Sorgen.
Journalisten nehmen täglich mit mir Kontakt auf. Die meisten sind intelligente, gut ausgebildete und hoch qualifizierte Profis. Sie sind geschützt, weil sie zur Presse gehören. Sie können ihre Quellen auf gesetzlicher Grundlage schützen, zumindest in den meisten Ländern. Sie alle haben Dokumente von Manning gelesen. Sie haben die geleakten Dokumente von Snowden gelesen. Sie wissen um die NSA-Überwachung. In ihrem Hinterkopf sind auch sie die Guten. Und dieses PGP-Ding macht so einen Aufwand. Und Gmail ist so einfach zu benutzen und es funktioniert überall. Und sie hatten damit noch nie Probleme. Und sie wollen nicht so enden wie Glenn Greenwald – völlig paranoid.
Ich werde nicht mehr auf Partys eingeladen. Nicht, dass ich langweilig wäre – im Gegenteil –, gewöhnlich bin ich ein unterhaltsamer Partygast mit verrückten Geschichten. Ich bin der verrückte Clown, der euch unglaubliche Geschichten aus seinem echten Leben erzählt. Ich habe die Präsidentin von Brasilien getroffen, ich saß mit Mördern und Drogenschmugglern im Gefängnis. Aber es ist einfach so ein Aufwand, dass ich nicht auf Facebook bin und wenn jemand eine Party veranstaltet, nimmt er an, dass mich schon jemand einladen wird. Und die anderen denken das auch. Sie halten mich für paranoid, weil ich nicht auf Facebook bin.
Ich bin ständig sauer auf meine Mitstreiter. Sind sind so schwer erreichbar. Die meisten haben keine Mobiltelefone. Wir müssen eine Uhrzeit und Adressen ausmachen, um uns über verschlüsselte Chats zu treffen, weil sie nicht aufgespürt werden wollen. Ich weiß nicht, wenn sie sich verspäten. Ein paar Mal habe ich sechs, sieben Stunden warten müssen, weil es Probleme mit Zügen/Schiffen/Autos gab. Wer glauben sie eigentlich, wer sie sind, dass sie versuchen, so anonym zu bleiben? Ich möchte nicht so wie sie enden, sie sind so verdammt paranoid. Ich nehme nicht an, dass mein Telefon abhört wird, ich bin nicht interessant. Nur weil ich eine Menge Leute kenne, die für manche Regierungen interessant sein könnten, heißt das nicht, dass diese auch eine Befugnis kriegen, mich abzuhören.
Gestern habe ich jede Menge Kommentare unter den unzähligen Threads gelesen, die sich darauf bezogen, dass ich gesagt habe, ich wünschte, The Pirate Bay würde endgültig geschlossen werden, sodass etwas neues aufsteigen könnte. Etwas Neues und Frisches. So viele dieser Kommentare sind wahnsinnig einfühlsam. Darüber wie faul ich bin, dass ich nichts anderes tue als mich darüber aufzuregen, wie schlecht The Pirate Bay geworden ist. Dass ich eine neue Website eröffnen sollte, anstatt zuzulassen, dass The Pirate Bay den Bach runter geht. Dass sie das Päckchen zurück haben wollen, das sie mir geschickt haben, während ich für meinen Aktivismus im Knast war, weil ich dabei versage, TPB wieder aufzurichten. Ich nehme an, diese eloquenten Typen (ja, es sind alles Typen) sind andere Aktivisten, die ihren Teil für eine offene und freie Gemeinschaft leisten. Wenn dem so ist, dann muss ich falsch damit gelegen haben, dass wir nur wenige sind – Es gibt scheinbar zehntausende Leute, die wirklich wichtige Arbeit leisten, die ich anerkennen sollte.
Meine lebensverändernden Einsichten mögen nichts anderes gewesen sein als Tiraden über die verzogenen, faulen und naiven Teile unserer Internetcommunity. Und vielleicht gebrauche ich diese Begriffe auch nur, um diesen Leute noch ein bisschen mehr auf den Sack zu gehen. Aber hey. Ich war im Gefängnis für meine Überzeugung und eure Fernsehserien. Was habt ihr gemacht? Ihr wollt eure Ausgabe von Orwells 1984 zurück? Ich nehme eine der 25 Ausgaben, die mir im Knast zugeschickt wurden und schicke sie euch zurück. Vielleicht lest ihr sie ja selbst, anstatt sie jemand anderem zu schicken, damit der sich um alles kümmert.
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: Wegen „Google-Gebühr“: Google News wird in Spanien geschlossen
: Wegen „Google-Gebühr“: Google News wird in Spanien geschlossen In Spanien gibt es ja etwas ähnliches wie unser Leistungsschutzrecht, nur nochmal eine Ecke verrückter. Jetzt hat Google in Spanien seinen Dienst Google-News eingestellt, weil bereits ein Wort Zitat ausreicht, um Lizenzkostenpflichtig zu werden: Wegen „Google-Gebühr“: Google News wird in Spanien geschlossen.
Laut einem Bericht von dpa kam in Spanien die vor allem von den Verlegern unterstütze Gesetzesreform nur mit den Stimmen der Abgeordneten der konservativen Volkspartei (PP) von Ministerpräsident Mariano Rajoy durch. Sprecher linker Parteien und auch Vertreter der Kulturszene hatten kritisiert, dass die neue Regelung – in Spanien „Google-Gebühr“ genannt – die Freiheiten einschränke und nur die großen Kommunikationsunternehmen begünstige.
Hier ist der Original-Blogpost von Google:
But sadly, as a result of a new Spanish law, we’ll shortly have to close Google News in Spain. Let me explain why. This new legislation requires every Spanish publication to charge services like Google News for showing even the smallest snippet from their publications, whether they want to or not. As Google News itself makes no money (we do not show any advertising on the site) this new approach is simply not sustainable. So it’s with real sadness that on 16 December (before the new law comes into effect in January) we’ll remove Spanish publishers from Google News, and close Google News in Spain.
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: ‚Viewable everywhere except Germany’: Mehr Transparenz bei YouTubes Content ID
Screenshot der YouTube Audio Library : ‚Viewable everywhere except Germany’: Mehr Transparenz bei YouTubes Content ID
Einer der Gründe für die wachsende Dominanz von Googles Videoplattform YouTube ist dessen Instrument zur Rechteklärung und ‑durchsetzung Content ID (siehe eingebettetes Google-Erklärvideo). Mit seiner jüngsten Erweiterung um eine Audio Library und Vorab-Informationen zur Rechtslage bei der Nutzung von Musik in Videos entwickelt sich YouTube damit zur zentralen Rechteklärungsstelle im Netz.Mittlerweile haben über 5.000 Rechteinhaber ihre Inhalte bei YouTube hinterlegt und können nach Prüfung durch den Content-ID-Algorithmus entscheiden, ob Videos bei Verwendung dieser Inhalte durch Dritte gesperrt oder via Werbung monetarisiert werden sollen. Aber auch für Video-Uploader sind mit Content ID bestimmte Vorteile verbunden: Während bei Veröffentlichung eines Videos außerhalb der Plattform (z.B. am eigenen Blog) Abmahnungen drohen bzw. Rechteklärung teuer und kompliziert ist, wird auf YouTube schlimmstenfalls das Video geblockt.
Bislang sind mit dieser Form der Rechteklärung via Content ID aber auch eine Reihe von Nachteilen verbunden. So bezeichnet die Electronic Frontier Foundation (EFF) Content ID als „undurchsichtiges und proprietäres System, wo der Ankläger gleichzeitig als Richter, Jury und Henker fungieren kann.“ Es werden beispielsweise Videos mit in den USA ohne Rechteklärung möglichen Nutzungsweisen („Fair Use“) fälschlicherweise Rechteinhabern zugeordnet bis hin zu Fällen von „Copyfraud“, der rechtswidrigen Anmaßung von Urheberrechten. Auch bei netzpolitik.org hatten wir erst kürzlich in unserer Berichterstattung mit Overblocking-Problemen zu kämpfen. Hinzu kommen Schwierigkeiten bei der Erkennung von Videoinhalten – bislang funktioniert Content ID vor allem im Musikbereich.
Zumindest was die fehlende Transparenz des Verfahrens betrifft gab jetzt YouTube via Blogeintrag eine Verbesserung in ebendiesem Musikbereich bekannt: Uploader werden jetzt bereits vor Veröffentlichung eines Videos darüber informiert, ob die verwendete Musik von Content ID erfasst ist und ob bzw. welche Restriktionen damit verbunden sein werden. Zusätzlich kann im Rahmen einer umfassenden Audio Library nach Musik gesucht werden, die sich kostenlos („Free Music“) oder gegen Einblendung von Werbung („ad-supported music“) nutzen lässt.
Bei ad-supported music finden sich für jeden Track Angaben darüber, wie und wo Songs verwendet werden können. Wie obiges Beispiel zeigt, lässt sich auf diese Weise auch Musik von Superstars wie Taylor Swift für eigene Videos nutzen – zumindest wenn man bereit ist dafür in Kauf zu nehmen, dass man selbst dann nicht mehr monetarisieren kann, das Video in Deutschland gesperrt ist und Taylor Swift es sich jederzeit wieder anders überlegen kann. Gerade letzteres ist durchaus realistisch, wie die jüngste Entfernung von Swifts Musik bei Spotify gezeigt hat.
Im Unterschied zu ad-supported music lässt sich free music sogar herunterladen und es kann die Möglichkeit zur eigenen Monetarisierung bestehen – ob das der Fall ist, wird im Einzelfall geklärt. Leider wird zumindest bislang noch nicht ausgewiesen, ob es sich um Creative-Commons-lizenzierte Musik handelt. Prinzipiell ist mit der Audio Library aber ein System etabliert, das sich relativ gut für Creative-Commons-Musik eignen würde: kostenlose Nutzung ohne Werbeeinblendung, Beteiligung an Erlösen bei Monetariserung und Verwendung des NonCommercial-Lizenzmoduls.
Fazit
YouTube entwickelt sich mehr und mehr zu jener zentralen, transnationalen Rechteklärungsstelle, die Verwertungsgesellschaften und Labels seit Jahren versprechen aber bislang nicht zu realisieren in der Lage waren. Das ist einerseits eine gute Entwicklung, weil es dadurch viel einfacher und rechtssicherer wird, nutzergenerierte Inhalte zu veröffentlichen. Andererseits ist diese Veröffentlichung aber auch nur bei YouTube und nur im Rahmen von dessen vorgegebenem Rechtsrahmen möglich.
Ob ein konkreter Song für einen Mashup oder Remix verwendet werden darf und in welchem Land das Werk dann zugänglich ist, entscheiden die Rechteinhaber im (jederzeit widerruflichen) Einzelfall. Sie blockieren in der Regel auch, dass der Urheber eines Mashups ebenfalls an Monetarisierungserlösen beteiligt wird. Diese Bewilligungskultur stärkt letztlich Googles marktbeherrschende Stellung – kaum jemand kann mit Googles Content ID konkurrieren – und schwächt die Bedeutung von Verwertungsgesellschaften als klassische Rechteklärungsinstanzen. Von intransparenten Tarifstrukturen, die im Zweifel die ohnehin großen Rechteinhaber und Superstars begünstigen, ganz zu schweigen.
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: Fachgespräch im Bundestag zum Urheberrecht: Alle gegen Leistungsschutzrecht für Presseverleger
: Fachgespräch im Bundestag zum Urheberrecht: Alle gegen Leistungsschutzrecht für Presseverleger Im Rahmen eines öffentlichen Fachgespräch im Ausschuss Digitale Agenda des deutschen Bundestags sprachen sich sämtliche geladenen ExpertInnen für eine Abschaffung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger aus (vgl. ausführlichen Bericht bei golem).
Der Fragenkatalog sowie Stellungnahmen liegen auch als PDF-Download vor:
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: Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzung des Jahres: Verdächtige Fußballspieler im Tatort
: Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzung des Jahres: Verdächtige Fußballspieler im Tatort Eigentlich nehmen es die öffentlich-rechtlichen Sender mit dem Urheberrecht ja sehr genau und featuren bisweilen sogar „Raubkopierer sind Verbrecher“-Plakate in Krimis. Vor allem wenn es um Fußball geht, dann wird peinlich genau darauf geachtet, dass es auch nicht die kleinste Bundesliga-Sequenz in den Tagesschau-Livestream im Internet schafft.
Etwas lockerer wird das mit Urheber- und Persönlichkeitsrecht hingegen offensichtlich bei den Machern des Tatorts gesehen. Am vergangenen Wochenende wurde gleich eine ganze Reihe von historisch-prominenten Fußballspielern im Tatort gefeatured. Aufgefallen war es zuerst einem 11Freunde-Leser:
Das nennen wir einen steile Karriere: Von der Selecao in den #Tatort! Danke an User Thorsten M. für den Hinweis pic.twitter.com/msB6v4OhDq
— 11FREUNDE_de (@11Freunde_de) December 1, 2014
Die österreichischen Fußballnerds von 90Minuten.at haben dann recherchiert, welche Panini-Bildchen es sonst noch auf die Tatort-Fahndungswand geschafft haben.
Unter den verdächtigen Fußballern befand sich beispielsweise Jorge Burruchaga, Schütze des Siegestores für Argentinien gegen Deutschland im WM-Finale 1986 (als wäre die doppelte Revanche 1990 und 2014 nicht genug gewesen):Eine Klickstrecke mit allen 12 verdächtigen Fußballern findet sich bei 90Minuten.at. Bleibt die Frage: Wäre das in den USA Fair Use? In Europa besteht jedenfalls kein Zweifel an der Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten.
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: Musik-Remixes als Kunstform anerkennen?
: Musik-Remixes als Kunstform anerkennen? Das Deutschlandradio Kultur hat unseren Leonhard Dobusch zum Thema „Musik-Remixes als Kunstform anerkennen?“ interviewt. Das Interview basiert auf dem Beitrag „Zur netzpolitischen Dimension von Taylor Swift und Spotify: Gegen die Bewillingungskultur im Netz“ bei uns im Blog.
Der junge Wissenschaftler Leonhard Dobusch setzt sich für Remixes als Kunstform unter fairen rechtlichen Bedingungen ein. Im Gespräch erläutert er seine Perspektiven eines Rechtsrahmens für Musik und Kultur im digitalen Raum. „Gegen die Bewilligungskultur – macht die Verwertungsgesellschaften fit!“, fordert Leonhard Dobusch. Der Juniorprofessor ist Mit-Initiator der Website von rechtaufremix.org. In einem Artikel bei netzpolitik.org stellt er der Kostenlos-Kultur seinen Begriff der Bewilligungskultur als eigentliches Problemfeld entgegen.
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: #btada lädt zum Fachgespräch über Urheberrecht und Leistungsschutzrecht ein
: #btada lädt zum Fachgespräch über Urheberrecht und Leistungsschutzrecht ein Kommende Woche gibt es ausnahmsweise wieder ein öffentliches Fachgespräch des sonst hinter verschlossenen Türen tagenden Ausschuss für Digitale Agenda im Deutschen Bundestag. Am Mittwoch, den 3. Dezember, geht es ab 16 Uhr über das Thema „Stand der Urheberrechtsreform auf deutscher und europäischer Ebene und weiteres Vorgehen beim Leistungsschutzrecht für Presseverlage“. Also um die nahende EU-Urheberrechtsreform, den Exportschlager Leistungsschutzrecht und wahrscheinlich überhaupt Versäumnisse und Fehlentwicklungen im Urheberrecht der vergangenen 15 Jahre.
Das kann man sich auch im Netz und woanders live anschauen, denn:
„Die Sitzung wird live im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.“
Liste der Sachverständigen
Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster
Prof. Dr. Axel Metzger, Humboldt Universität Berlin
Philipp Otto, Redaktionsleiter bei iRights.info
Prof. Dr. Gerald Spindler, Universität Göttingen
Judith Steinbrecher, BitkomEs ist unklar, ob wir darüber live berichten werden. Unsere Weihnachtsfeier war schon früher geplant.
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: Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2015: Große Herausforderungen für digitale Grundrechte
Jean-Claude Juncker. : Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2015: Große Herausforderungen für digitale Grundrechte EDRi hat eine Kopie des Entwurfs zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2015 erhalten und veröffentlicht: Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2015. Für diejenigen, die die Anhörungen der Kandidaten im EU-Parlament verfolgt haben, enthält dieser Entwurf keine großen Überraschungen. Allerdings zeigt er die große Anzahl an Vorschlägen und Initiativen, die in den kommenden Jahren einen direkten Einfluss auf unsere Grundrechte und ‑freiheiten haben werden. Juncker hat das Ziel, das Arbeitsprogramm am 16. Dezember in Straßburg zu verabschieden.
Dieser Gastbeitrag von European Digital Rights (EDRi) erschien zunächst auf edri.org. Übersetzung von Justin Hanney und Andre Meister.
Vorhabendokumentation der EU-Kommission
In einem Brief an die Kommissare erklärt er, dass der Programmentwurf aus neuen Initiativen, anhängigen Vorschlägen und Aufhebungen existierender Gesetze besteht – alles mit dem Ziel, seinen Zehn-Punkte-Plan für Europa durchzusetzen.
Neben der Bekanntgabe einer Liste bedeutsamer Initiativen und Vorschläge, lädt er alle Kommissare ein, zusätzliche Elemente vorzuschlagen – oder die Notwendigkeit der derzeit vorliegenden Vorschläge zu überprüfen – vor dem Hintergrund der „Mission Letters“, die zusammen mit den Nominierungen im September geschickt wurden.
Unter den neuen Initiativen im Entwurf finden sich im Arbeitsfeld „Digitaler Binnenmarkts“ der „Cybersicherheitsplan“ und die bereits angekündigte Reform der E‑Privacy-Richtlinie (sobald es eine Einigung zur Datenschutzreform gibt).
Netzneutralität, Urheberrecht, Datenschutz
Zu den wichtigen neuen Initiativen, die zunächst vom Generalsekretariat vorgeschlagen wurden, verkündet die Kommission ein Paket für den digitalen Binnenmarkt (Q2 2015) und einen Vorschlag für eine Urheberrechtsreform (2015). Wie wir immer wieder betont haben, sind die derzeitigen Copyright-Regeln nicht mehr fit für das digitale Zeitalter. Eine Abkehr weg von den gescheiterten repressiven Maßnahmen hin zu einer umfassenden Reform wäre sehr zu begrüßen.
Darüber hinaus erwähnt das Dokument einen „möglichen geänderten Vorschlag für das Telekom-Paket“ – das könnte ein weiterer Anlauf sein, Regeln zur Netzneutralität zu untergraben. Derzeit diskutieren die EU-Mitgliedstaaten (im Rat) die „Verordnung zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation“ und könnten einige Regeln für Netzneutralität streichen, die das Europäischen Parlament aufgestellt hat. Wenn die Verordnung geändert wird, um diese Regeln zu schwächen, werden wir hart arbeiten müssen, um sicherzustellen, dass das Europäische Parlament hinter seiner Entscheidung steht, das offene Internet zu schützen.
Internationaler Freihandel und Digitaler Binnenmarkt
Außerdem kündigt die Kommission an, an einem „vernünftigen und ausgewogenen“ Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) zu arbeiten – eine bemerkenswert defensive Wortwahl. Warum sollte man betonen, dass TTIP „vernünftig und ausgewogen“ sein soll? Das macht natürlich nur Sinn, wenn die Gefahr besteht, dass genau das eben nicht der Fall ist. TTIP wird sicherlich eins der wichtigsten Dossiers für digitale Bürgerrechte, mit denen EDRi im kommenden Jahr zu tun haben wird. Das gilt nicht nur für die generellen Bedenken zur Transparenz der Verhandlungen, sondern auch für eine etwaige Aufnahme von Bestimmungen zu Datenschutz, Selbstjustiz von Internet-Unternehmen und Urheberrecht.
Im Bereich Justiz und Grundrechte, kündigt die Kommission den lang ersehnten Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und den Abschluss von Verhandlungen über ein umfassendes Datenschutzabkommen mit den USA an. Ein Abschluss dieser beiden Verhandlungs-Stränge würde das Ende eines langen Prozesses bedeuten. Der Beitritt der Europäischen Kommission zur Europäischen Menschenrechtskonvention wäre ein historischer Schritt, und ist eine wichtige, erneute Bestätigung, dass jede Art von Grundrechts-Einschränkung „gesetzlich vorgesehen“ sein muss (Artikel 10 EMRK).
Menschenrechtskonvention und Transparenzregister
Schließlich begrüßen wir die Ankündigung der Kommission, die Arbeit ihrer einzelnen Institutionen transparenter zu machen. Der Programmentwurf erwähnt die Einführung einer inter-institutionellen Vereinbarung, ein verpflichtendes Lobbyregister für Parlament, Rat und Kommission einzurichten. Dieser Schritt ist längst überfällig. Die vorherige Kommission hat einige grauenhafte Gewohnheiten über Transparenz entwickelt und den Zugang zu Dokumenten unnötig bürokratisch und schwer gestaltet – wir begrüßen alle Versuche, diesen Ansatz zur Geschichte zu machen.
Es gibt mehr als genug Arbeit für European Digital Rights (EDRi) in dieser neuen Legislaturperiode. Während die Kommission ihr Arbeitsprogramm fertigstellt, arbeitet EDRi an einer Spendenkampagne, die in den nächsten Wochen gestartet wird. Mehr als je zuvor braucht EDRi eure Unterstützung, um eure Rechte und Freiheiten auf EU-Ebene weiterhin zu verteidigen.
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: Remixer #47 Martin Butz: „Ein sehr grundsätzliches kulturelles Konzept“
: Remixer #47 Martin Butz: „Ein sehr grundsätzliches kulturelles Konzept“ In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Der Autor und Coach Martin Butz (HFK Bremen)
Martin Butz arbeitet als Coach, Autor für das Radio, bloggt ab und an auf mkblog.org und unterrichtet von Zeit zu Zeit als Lehrbeauftrager, zuletzt an der HFK Bremen. Parallel dazu ist er für ein IT-Unternehmen im Bereich Lernen via Internet und Personalentwicklung in Ulm tätig: als Projektmanager, Designer und auch im Marketing.
Du hast für den Deutschlandfunk ein Feature zum Thema „Pop will eat itself – Vom Musikmachen mit Musik: Remix, Plagiat und Copyright“ erarbeitet, das am 16.11.2014 ausgestrahlt wird. Worum geht es?
Ich beschäftige mich schon seit einigen Jahren mit dem, was man Remix-Theorie nennen könnte. Mich interessieren verschiedene Fragen in diesem Umfeld. Z.B. wie funktionieren Kreativität und kulturelle Fortschreibung? Was ist dran an dem Schlagwort „Everything is a remix“? Welche Formen der kreativen Aneignung gibt es? Da ich früher viel Musik gemacht habe und auch die Musikwissenschaft mir nicht fremd ist, lag es nahe, einmal das zu untersuchen, was landläufig und oft vorschnell als musikalisches Plagiat bezeichnet wird. Der „New Grove Dictionary“, die Standardreferenz der Musikwissenschaftler, enthält übrigens keinen eigenständigen Artikel zum Thema „plagiarism“. Allerdings einen sehr umfangreichen mit dem Titel „borrowing“. Dies ist schon ein deutlicher Hinweis darauf, dass musikalische Übernahmen, Referenzen und Aneignungen mit Klauen meist wenig zutun haben. Vielmehr handelt es sich um ein sehr grundsätzliches kulturelles Konzept. Im Feature lag es mir am Herzen, diese These hörbar zu machen; so gut das eben in knapp einer Stunde möglich ist, ohne wissenschaftlich trocken und pädagogisch belehrend zu werden. Der rechtliche Aspekt spielt meist eine Rolle, wenn es ums Geld geht, oder anders gesagt: Seitdem Musik kommodifiziert wird.
Was macht für Dich einen guten Remix aus?
David Cope, amerikanischer Komponist und Ex-Musikprofessor, definiert Kreativität sinngemäß als die Fähigkeit, vorhandene Dinge miteinander in Beziehung zu setzen, die bislang noch nicht verbunden waren. Das beschreibt ziemlich genau, was ein Remix leisten sollte, damit ich diesen gut finden kann. Auf die Musik übertragen, heisst das beispielsweise, dass eine solche Kombination von Bekanntem eben durch die Verbindung neue Facetten des Materials aufscheinen lässt. Natürlich liegt das im Auge des Betrachters bzw. im Ohr des Hörers. Es ist eine Geschmacksfrage. Aber auch eine von Wissen und Erfahrung in ästhetischen Dingen. Ein guter Remix erzählt etwas Neues, während er gleichzeitig die Geschichte wiederaufleben läßt.
Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?
- Ständig. Es gibt keine Schöpfung aus dem Nichts. Jedenfalls nicht bei mir.
- Hoffentlich immer, indem ich den Vorgängern den entsprechenden Respekt erweise.
- Als Anfangspunkt, als Inspiration, als Leiter zur Individualität.
Wurdest Du schon einmal abgemahnt oder hattest rechtliche Probleme wegen Deiner künstlerischen Tätigkeit? Und sonst?
Nicht direkt Probleme, aber eine interessante Erfahrung. Im letzten Jahr habe ich mit meinem guten Freund und Kollegen Fabian von Freier ein Hörstück mit dem Titel „Sammelsurium. Man kann nicht nicht zitieren“ für den Deutschlandfunk (DLF) gemacht. Wir haben ein Gespräch über Gott und die Welt, den Kapitalismus, die Moral und das Essen und Fressen zwischen unterschiedlichen Personen fast vollständig mit Zitaten realisiert: Zitate aus wissenschaftlichen und belletristischen Werken, Zeitungen, Rundunk und dem Internet. Die Rechtsabteilung des DLF wusste damit zunächst nichts anzufangen. Das war Neuland. Vom Zitatrecht wurde das definitiv nicht abgedeckt, da das neue Werk nicht nur zitierte, sondern nahezu vollständig aus Zitaten bestand. Also begannen wir, jeden der Zitierten anzuschreiben und nachzufragen, ob wir das so verwenden dürfen. Ich habe dabei einiges über die Konsolidierung im Verlagsgewerbe erfahren. Wir wurden beispielsweise von einem Verlag an den nächsten verwiesen, nur um nachher festzustellen, dass der letzte in der Kette doch wieder zu Random House gehört. Am Ende wurde uns klar: Ein solches Feature – also ein solcher Remix – ist nicht möglich, wenn man jeden der Zitatgeber fragen muss. Der organisatorische Aufwand ist viel zu groß, auch wenn wir in vielen Fällen eine kostenfreie Verwendung erreichten. Lange Rede, kurzer Sinn: Am Ende fand die Rechtsabteilung im DLF heraus, dass wir das ganze über die VG Wort abrechnen können. In unserem Fall reichten also die bestehenden Konstruktionen rund um das Urheberrecht aus. Allerdings mussten wir das erst herausfinden. Und im Musikbereich sieht das ganz anders aus.
Was hältst Du von der Idee, ein vergütetes Recht auf Remix einzuführen?
Das halte ich für eine sehr gute Idee. Ich finde den Ansatz von Kawohl und Kretschmer ganz interessant, wo versucht wird, die bislang üblichen Kategorien zur Beurteilung von Urheberrechtsstreitigkeiten an die Bedingungen einer digitalen Ökonomie anzupassen. Ganz klar ist und bleibt: Zu Übernehmen ohne die Quellen zu benennen ist unmoralisch und schädlich. Genauso schädlich ist es jedoch, wenn Kreative sich bei der Arbeit mit dem Material ständig auf von großen Unternehmen vermintem Gebiet bewegen.
Zum Abschluss, was ist Dein persönlicher Lieblingsremix?
Schwere Frage. Ich habe bei den Recherchen zum Feature die Radiosendungen von „Some Assembly Required“ entdeckt. Über 260 jeweils einstündige Sendungen voller ‚Collage Art’. In der ersten Sendung wird vor allem ‚religiöses Material’ verwurschtet. Ich mag besonders „Truckloads of bibles“ von Lecture on Nothing und die Tape Beatles mit „The Law of Repetition“.
„Pop will eat itself.“ Vom Musikmachen mit Musik. Remix, Plagiat und Copyright, ein Feature von Martin Butz am 16.11.2014 um 20.05 Uhr im Deutschlandfunk.
Das ist ein Crosspost vom Blog der Initiative ‘Recht auf Remix‘, die in einer Petition um Unterstützung samt Link zum persönlichen Lieblingsremix bittet und zum Schlenderin im online Remix-Museum einlädt. Das Interview führte Georg Fischer.
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: Zur netzpolitischen Dimension (7) von Taylor Swift und Spotify: Gegen die Bewillingungskultur im Netz
Taylor Swift (Foto: David Shankbone, CC-BY-SA) : Zur netzpolitischen Dimension (7) von Taylor Swift und Spotify: Gegen die Bewillingungskultur im Netz In der Serie „netzpolitische Dimension“ geht es um Themen, deren netzpolitische Relevanz sich bisweilen erst auf den zweiten Blick erschließt. Diesmal: Taylor Swift, Spotify und Bewilligungskultur im Netz.
Eine inzwischen etwas aus der Mode gekommene Kritik an der Netzgemeinde™ prangert die im Internet vermeintlich vorherrschende Kostenloskultur an. In vielen Bereichen kann davon jedoch keine Rede mehr sein. Im Musikbereich beispielsweise legen kommerzielle Downloads und Streamingdienste gleichermaßen zu. Wie Jan Tißler bei netzwertig vorrechnet geben Spotify-Kunden mit 120 Euro bzw. Dollar im Jahr mehr aus als zur Blütezeit der CD. Bereits heute verdienen Songtexter bei Musikverlagen wie Kobalt mehr mit Spotify als mit iTunes.
Gleichzeitig sorgte diese Woche die laut Spiegel „im Augenblick erfolgreichste Sängerin der USA“ (Print-Ausgabe) für Aufsehen, weil sie ihre Musik nicht länger über den Musikstreaming-Dienst Spotify anbietet. Kurz vor dem Erscheinen ihres neuen Albums ließ sie sämtliche Werke aus der Spotify-Bibliothek streichen. In einem Interview zu dieser Entscheidung hauchte sie der Kostenloskulturkritik neues Leben ein:
And I just don’t agree with perpetuating the perception that music has no value and should be free.
Angesichts dessen, dass Spotify entweder Abogebühren verlangt oder über Werbeeinblendungen monetarisiert, ist das eine kühne Behauptung. Vor allem aber ist Taylor Swifts Verhalten prototypisch für das eigentliche Problem zeitgenössischer Kultur- und Urheberrechtsindustrie: Nicht Kostenlos‑, sondern Bewilligungskultur ist das Problem. Nicht die vielbeklagten Schwierigkeiten mit der Rechtsdurchsetzung, sondern, im Gegenteil, übermäßig starke und vielfältige Möglichkeiten zur individualsierten Rechtsausübung erschweren neue Geschäftsmodelle.
Ausnahmsweise sind Analoganalogien sehr gut geeignet um zu illustrieren, warum das so ist. Der Vergleich aktueller Online-Dienstleistungen mit vordigitalen Anbietern macht sicher.
Beispiel 1: (Web-)Radio versus On-Demand-Streaming
Analoge und neuerdings auch digitale Radiosender sind nicht nur frei und kostenlos im jeweiligen Sendegebiet empfangbar, sie haben via GEMA auch „legalen Zugang zum Weltrepertoire der Musik.“ Nur so ist es möglich, dass auch kleinere Radiosender unmittelbar aktuelle Musik versenden können; welches Label, welcher Interpret, welche Komponistin, welcher Musikverlag, welche Leistungsschutzrechte: völlig egal. Bei aller auch berechtigter Kritik an der GEMA und anderen Verwertungsgesellschaften, für die effiziente Rechteklärung in Film, Funk und Fernsehen sind sie unersetzlich. Und auch für kleine Webradios besteht noch die Möglichkeit, sich eine relativ günstige GEMA&GVL-Lizenz zu besorgen, sofern sie keine große Öffentlichkeit erreichen.
Anders ist die Situation bei Anbietern von On-Demand-Streaming-Diensten wie Spotify. Für sie gibt es keinen
GEMAGVL-Tarif, sie müssen von den Labels und Musikverlagen Bewilligungen einholen. Das ist auch der Grund, warum die Major Labels Anteilseigner bei Spotify geworden sind: sie konnten das zur Bedingung für Erteilung von Lizenzen machen. (Ein Nebeneffekt davon ist, dass es ihnen leichter fällt Erlöse zu Lasten der Kunstschaffenden umzuverteilen: (Kurs-)Gewinne von Spotify müssen im Unterschied zu Lizenzzahlungen nicht mit den eigentlichen UrheberInnen geteilt werden).Beispiel 2: Videotheken vs. Video-Streaming-Anbieter
Selbst kleine und heruntergekommene Videotheken können bei ihrem Angebot an Verleih-DVDs und Blue-Rays aus dem Vollen schöpfen. Rund 50 Euro müssen laut Wikipedia pro Datenträger für das „Verleihrecht“ bezahlt werden. Im Ergebnis ist das Angebot in klassisch-analogen Videotheken so vor allem beschränkt durch den jeweiligen Lagerbestand an Verleihmedien. Noch umfassender ist bzw. war das Angebot von Videotheken in den USA, wo die First-Sale-Doctrine den Verleih von rechtmäßig erworbenen Medien ohne Einschränkung erlaubt.
Anders wieder die Situation bei Video-Streaming-Anbietern wie z.B. Maxdome oder neuerdings auch im deutschsprachigen Raum Netflix. Sie müssen für ihr gesamtes Repertoire mühsame Verhandlungen mit den jeweiligen Rechteinhabern führen um die Bewilligung für den Online-Verleih zu bekommen. In den USA führt das zu der grotesken Situation, dass die Online-Videothek Netflix nicht einmal einen Bruchteil jenes Repertoires anbieten kann, das die Versandvideothek Netflix im Programm hatte (vgl. dazu Parker Higgins bei Techdirt und dessen Kritik an „permission culture“).
Beispiel 3: Offline- vs. Online-Bibliotheken
Besonders ausgeprägt sind die Unterschiede auch im Bereich von Büchereien und Bibliotheken. Gedruckte Bücher dürfen nach dem Erwerb unkompliziert verliehen, kopiert und – wie der EuGH kürzlich klargestellt hat – auch gescannt werden; Rechteinhaber erhalten für die Kopien eine Vergütung durch Verwertungsgesellschaften, denen Kopiergeräteabgaben zufließen. Wieder gilt, dass für das Verleihen und Kopieren von Büchern nicht mit den jeweiligen Verlagen jeweils einzeln die Rechte geklärt werden müssen.Anders auch hier die Situation im Bereich E‑Books und digitale Zeitschriftenabonnements. Diese dürfen nicht so ohne weiteres verliehen oder kopiert werden. Aufwändige Kopierschutzmaßnahmen (Digitales Rechtemanagement, DRM) verhindern die Weitergabe und sonstige unerwünschte Nutzungsweisen und erlauben detailliertes Tracking des Nutzungsverhaltens. Kein Wunder, dass sich BibliothekarInnen über das Ausmaß der Bewilligungskultur im E‑Book-Bereich beklagen und gegen DRM protestieren (siehe auch Logo „Librarians Against DRM“).
Fazit
Klarerweise sind die drei angeführten nicht die einzigen Beispiele für die im Netz vorherrschende Bewilligungskultur. Die Meditationspausen im Livestream der Tagesschau, wenn Kurzmeldungen über den Bundesligaspieltag für ZuseherInnen im Netz ausgeblendet werden, zählen genauso dazu. Und auch das fehlende Recht auf Remix ist ein Beleg für überschießende Bewilligungskultur: selbst wer nur kleinste Teile eines Werkes im Rahmen eines Remix oder Mashup verwenden möchte, muss bzw. müsste dafür umständlich Rechte klären.
Ein Ausweg wäre, den digitalen Wandel durch neue Formen von Lizenzierungspflichten und Pauschalvergütungen zu gestalten und so Bewilligungs- und Kostenloskultur gleichermaßen zurückzudrängen. Es geht nicht darum, dass Taylor Swift ihre Musik Spotify kostenlos zur Verfügung stellen muss. Umgekehrt sollten Spotify und andere Streaming-Anbieter aber gegen eine angemessene Vergütung das Recht haben, die Musik in ihr Repertoire aufzunehmen. In etwa so, wie das Radiosendern auch möglich ist. Für Online-Videotheken gilt dasselbe: das beste Mittel gegen Kinox.to & Co wären legale Online-Videotheken mit demselben umfassendem Angebot an Filmen und Serien wie bei illegalen Portalen. Es geht also um pragmatische und universale Zugangsregeln. Wenn die Rechteinhaber dazu nicht in der Lage oder Willens sind, dann liegt es am (europäischen) Gesetzgeber diese einzufordern. Zum Wohle aller Beteiligten.
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: Leistung und Leistungsschutzrecht: ‚Datendokumentation’ von Axel Springer
Logo der Axel Springer SE : Leistung und Leistungsschutzrecht: ‚Datendokumentation’ von Axel Springer Vor zwei Wochen hatten fast alle in der VG Media organisierten Verlage Google eine „widerrufliche Gratislizenz“ zur Nutzung von Inhalten eingeräumt, die ihrer Meinung nach von dem in der letzten Legislaturperiode neu geschaffenen Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverleger erfasst wären (z.B. das Anzeigen von Snippets). Einzige Ausnahme war die Axel Springer SE. Seit heute ist auch bekannt, warum: Axel Springer nutzte zwei Wochen ohne Snippet-Nutzung durch Google zur „Datendokumentation“. In einer Presseerklärung dazu heißt es:
Ziel dieser Maßnahme ist, die Folgen der verschlechterten Suchergebnisse für die laufenden Gerichtsverfahren zur Durchsetzung des bestehenden Presseleistungsschutzrechts zu dokumentieren. Google missbraucht seine marktbeherrschende Stellung, um Verlage zu einer unentgeltlichen Lizenz zu zwingen und das am 1. August 2013 in Kraft getretene Gesetz ins Leere laufen zu lassen. Wer dies nicht akzeptiert, wird durch empfindlichen wirtschaftlichen Druck zum Einlenken gezwungen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Marktmissbrauchs durch Google sind nun präzise dokumentiert. Nach knapp zwei Wochen schließt Axel Springer mit dem heutigen Tag die Datenerfassung ab. Die verschlechterte Darstellung führte bei der Suche zu einem Traffic-Minus von fast 40 Prozent. Auf der Google Oberfläche „Google News“ brach der Traffic um fast 80 Prozent ein.
Nach Abschluss dieser „Datendokumentation“ hat jetzt auch Axel Springer Google via VG Media eine Gratis-Lizenz erteilt. Allerdings, wie Medienjournalist Stefan Niggemeier auf Anfrage bestätigt wurde, nur Google. Kleinere Suchmaschinenanbieter und Aggregatoren wie beispielsweise Rivva müss(t)en weiterhin zahlen. Niggemeier dazu:
Dadurch dass Springer und andere Verlage ausschließlich Google eine Gratis-Lizenz erteilt haben, werden andere Suchmaschinen und Aggregatoren benachteiligt. Sie müssten aufgrund dieser Diskriminierung entweder Geld an die Verlage zahlen oder, anders als Google, darauf verzichten, das Angebot deutscher Verleger-Medien ohne Einschränkungen in ihren Suchergebnissen anzuzeigen. Der Axel-Springer-Konzern trägt somit seinen Teil dazu bei, die Marktmacht von Google, die er beklagt, weiter zu vergrößern.
Ganz generell stellt sich aber die Frage, ob sich Axel Springers Datendokumentation nicht als großer Bummerang erweisen könnte. Denn vor allem wird dadurch dokumentiert, dass Google eine für Axel Springer kostenlose, allerdings äußerst wertvolle Leistung erbringt.
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: Hausdurchsuchungen bei Uploadern von boerse.bz: Einfache Downloader „haben nichts zu befürchten“
: Hausdurchsuchungen bei Uploadern von boerse.bz: Einfache Downloader „haben nichts zu befürchten“ Einfache Nutzer und Downloader des Portals boerse.bz werden wahrscheinlich weder strafrechtlich noch zivilrechtlich verfolgt. Das sagt Rechtsanwalt Wachs, der mehrere Betroffene der gestrigen Durchsuchungen vertritt. In den 121 Wohnungen sollen Internet-Anschlüsse angemeldet sein, denen dutzendfache Uploads vorgeworfen werden.
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: Ein einheitliches Urheberrecht für Europa? Für Oettinger scheinbar eine Option [Update]
: Ein einheitliches Urheberrecht für Europa? Für Oettinger scheinbar eine Option [Update]
Wie Markus hier bereits berichtet hat, war das Gespräch mit Digitalkommissar Günther Oettinger im Bundestagsausschuss Digitale Agenda nicht öffentlich. Das ist auch deshalb ärgerlich, weil dort auch wieder Oettingers Pläne für die anstehende Reform des EU-Urheberrechts Thema waren. Neben einem neuerlich revidierten Zeitplan zeigte sich Oettinger demnach auch prinzipiell offen hinsichtlich der Frage, ob das Urheberrecht wie bisher mittels Richtlinie oder nicht doch im Wege einer Verordnung geregelt werden könnte. Zumindest ist das meine Lesart folgender Antwort von Oettinger auf eine Frage des SPD-Abgeordneten Christian Flisek, notiert von einem Teilnehmer an der Ausschusssitzung:„Urheberrecht ist zum Teil nicht nur Wirtschaftsrecht, sondern Ausdruck eines gewachsenen kulturellen Verständnisses. Will man also ein einheitliches Urheberrecht oder nur eine Regulation, die Spielraum lässt. Das ist offen.“
Alleine der Umstand, dass Oettinger diese Frage zur Disposition stellt, ist bemerkenswert. Denn viele Probleme mit dem heutigen EU-Urheberrecht sind auf die Regulierung mittels Richtlinie zurückzuführen. So listet die EU-Urheberrechtsrichtlinie zwar eine Reihe von möglichen Ausnahmebestimmungen („Schranken“) wie Zitatrecht, Privatkopie oder Wissenschaftsschranke, schreibt diese allerdings nicht zwingend vor. Im Ergebnis führt diese Situation zu einer Vielzahl an national unterschiedlichen Schrankenregelungen – ein Albtraum für den digitalen Binnenmarkt ebenso wie für einen europäischen Forschungs- und Hochschulraum. So können sich beispielsweise Bibliotheken prinzipiell nicht darauf verlassen, dass Ausnahmebestimmungen in ihrem Heimatland auch in anderen EU-Ländern in ähnlichem Maße gelten.
Eine Neuregelung des europäischen Urheberrechts im Wege einer unmittelbar anwendbaren Verordnung würde diese Probleme auf einen Schlag lösen. Selbst wenn sonst keine Korrekturen vorgenommen würden, wäre das bereits ein Fortschritt. Wenn also Oettinger mit einem „einheitlichen Urheberrechtsbegriff“, wie er im Handelsblatt zitiert wurde und mit seiner heutigen Aussage im Bundestag noch einmal untermauert hat, die Idee einer EU-Urheberrechtsverordnung meint, dann könnte die Urheberrechtsdebatte durchaus an Fahrt aufnehmen.
[Update, 4.11.2014, 16.25]
Halina Wawzyniak, Abgeordnete der LINKEN, hat über die Ausschusssitzung gebloggt und verweist ebenfalls auf Oettingers Offenheit bezüglich der Regulierungsform. Ihr zu Folge sprach Oettinger davon, dass entweder ein „einheitliches Urheberrecht in Europa oder Rahmenregelungen, die nationalstaatlich auszufüllen oder zu ergänzen sind“ möglich seien.
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: Boerse.bz: 121 Wohnungen in 14 Bundesländern nach Beweismitteln durchsucht
: Boerse.bz: 121 Wohnungen in 14 Bundesländern nach Beweismitteln durchsucht Das Polizeipräsidium Köln verkündet per Pressemitteilung:
Polizei und Staatsanwaltschaft Köln durchsuchen bundesweit wegen gewerbsmäßiger Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Film- und Musikmaterials auf dem Portal „boerse.bz.“
Die Polizei in Köln hat unter Beteiligung von über 400 Polizeibeamten unter Federführung der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC) heute bundesweit insgesamt 121 Wohnungen in 14 Bundesländern nach Beweismitteln durchsucht.
Den Verantwortlichen wird vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum in erheblichem Ausmaß aktuelle, urheberrechtlich geschützte Kino- und Spielfilme, Musikalben, Software und E‑Books bei diversen Filehostern hochgeladen und über das Portal „boerse.bz“ einer überwiegend deutschen Downloadszene in einer Größenordnung von ca. 2,7 Mio. Nutzern zum kostenlosen Herunterladen bereitgestellt zu haben. Hierdurch erzielen die Uploader monatliche Gewinne in Höhe von bis zu mehreren tausend Euro – die Rechteinhaber, insbesondere von Film- und Musikindustrie, gehen hingegen leer aus.
Die GVU freut sich:
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) initiierte das Verfahren mit einem Strafantrag. Demnach handelt es sich bei Boerse.bz um ein Download-Board im Form eines so genannten „Vollsortimenters“, das unerlaubt Zugriff auf unlizenzierte Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken der Kreativwirtschaft ermöglicht. Zuletzt konnten registierte Nutzer unter 11.231 E‑Books bzw. E‑Book-Kollektionen, 29.865 Titeln der Unterhaltungssoftware-Wirtschaft für die Plattformen Nintendo, PlayStation, Xbox und PC, 61.776 Kino- und Spielfilmen, 13.560 TV-Serien sowie 15.866 Dokumentationen wählen. Diese Inhalte wurden über die auf dem Board eingestellten elektronischen Verweise (Links) in zumeist mehreren illegalen Kopien öffentlich zugänglich gemacht.
Die Seite ist weiterhin online.
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: US-Filmindustrie investiert in Lobbying gegen Netzneutralität
: US-Filmindustrie investiert in Lobbying gegen Netzneutralität
Es ist allseits bekannt, dass der US-amerikanische Verband der Filmindustrie MPAA Millionen in Lobbyarbeit investiert, um „Piraterie“ im Netz zu bekämpfen. Auf neuere Aktivitäten der MPAA macht nun das Online-Magazin TorrentFreak aufmerksam und veröffentlicht den „Lobbying Bericht“ (pdf) des Verbands. Aus diesem geht hervor, dass auch in anderen Bereiche Einfluß genommen werden soll – zum Beispiel bei der Netzneutralität.Warum die Unterhaltungsindustrie an dem Thema interessiert ist? Vor einigen Jahren warnte die MPAA davor, dass Regeln zum Schutz der Netzneutralität die Nutzung von Deep Packet Inspection erschweren würde – Netzbetreiber sollten schließlich ihre Netzwerke ordentlich managen können, um Urheberrechte zu schützen. Damals erklärte der Verband, noch keine definitive Stellung zu dem Thema zu haben, was sich mittlerweile anscheinend geändert hat.
Eigentlich könnte man von der Unterhaltungsbranche jedoch genau das Gegenteil erwarten. Ein gesetzlicher Schutz der Netzneutralität sichert gleiche Chancen für jeden Künstler, jeden Inhalt und jeden Dienst. Kreative können hierdurch theoretisch ein unendlich großes Publikum erreichen – das Internet ist durch das Prinzip der Netzneutralität zum weltweiten digitalen Binnenmarkt gewachsen. Sie müssen sich also nicht erst in jedem Land und auf jedem nationalen Markt Schnellspuren erkaufen, damit ihre Werke überhaupt ankommen. Wie sich die MPAA in dieses Thema einmischen wird, bleibt aber abzuwarten. Während den jüngsten Diskussionen um die Reform der US-amerikanischen Netzneutralitätsregeln hatte sich der Verband nicht (öffentlich) geäußert.
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: Abmahnanwalt – Das Lied zur Abmahnindustrie
: Abmahnanwalt – Das Lied zur Abmahnindustrie Ist zwar schon im letzten Jahr erschienen, aber irgendwie an uns vorbei gescrollt: „Abmahnanwalt“ von Friedemann Weise besingt die Urheberrechts-Abmahnindustrie.
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: Partizipation hinter der Bezahlschranke: Bedrohen Premium-Dienste das Netz für alle?
: Partizipation hinter der Bezahlschranke: Bedrohen Premium-Dienste das Netz für alle? Breitband bei Deutschlandradio Kultur berichtete heute über „Partizipation hinter der Bezahlschranke: Bedrohen Premium-Dienste das Netz für alle?“
Der EU-Digital-Kommissar erwägt eine Urheberrechtsabgabe bzw. ein europäisches Leistungsschutzrecht. Streaming- und Abo-Dienste für Musik, Zeitschriften und Filme wachsen, sogar Youtube erwägt nun ein Bezahlmodell. So gut wie jede Zeitung und Zeitschrift kommt mit einem Premium-Teil daher und schottet seinen Content oder seine Community ab, wer zukünftig mitreden will, muss immer häufiger zahlen. Von der oft kritisierten Kostenloskultur des Netzes kann nicht länger die Rede sein. Wird das Netz nun zur durchkommerzialisierten Entität? Ist die Teilhabe am Netz dadurch gefährdet? Unser Kollege Jan Rähm berichtet über die derzeitige Situation, und im Interview sprechen wir mit dem Organisationstheoriker Leonhard Dobusch über die gesellschaftliche und politische Seite der neuen Bezahlkultur im Netz.
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: Oettinger und das Urheberrecht: Themenverfehlung zum Einstieg
Günther Oettinger (Bild: Martin Kraft, CC-BY-SA-3.0-DE) : Oettinger und das Urheberrecht: Themenverfehlung zum Einstieg Nachdem Markus bereits auf die fragwürdigen Einlassungen Oettingers zum Thema EU-Urheberrecht berichtet hatte, durfte ich für Zeit Online auch noch meine Einschätzung zu den Vorschlägenbeisteuern:
Oettingers erste Pläne zum Urheberrecht stellen demnach eine doppelte Themenverfehlung dar. Untaugliche Instrumente zur durchaus bedenkenswerten Regulierung großer Plattformanbieter wie Google paaren sich mit Vorschlägen zu Verwertungsgesellschaften, die auf EU-Ebene zumindest in naher Zukunft kein Thema sein werden.
Bleibt die Hoffnung, dass sich Oettinger erst noch einlesen muss. Ein guter Einstieg wären die Ergebnisse der Konsultation zum Urheberrecht von Michel Barnier, Oettingers Vorgänger als für Urheberrecht zuständiger EU-Kommissar.
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: Was haben Handelsabkommen wie #TTIP oder #CETA mit Netzpolitik zu tun?
: Was haben Handelsabkommen wie #TTIP oder #CETA mit Netzpolitik zu tun?
Was haben Handelsabkommen wie TTIP oder CETA mit Netzpolitik zu tun? Ton Siedsma von Bits of Freedom aus den Niederlanden hat sich als Jurist ausführlich mit den Aus- und Nebenwirkungen bekannter Handelsabkommen beschäftigt und auch alle bisher offengelegten Dokumente von TTIP und CETA gelesen.Auf unserer „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz hat er in 20 Minuten charmant erklärt, warum Handelsabkommen aus netzpolitsicher Sicht ein Problem sein oder werden könnten und warum man sich damit beschäftigen muss – auch wenn es wenig Spaß macht: TROIAN or: The Revenge Of the Infringing Acronym is Near.
Gibts auch als MP4 (900 MB!)
