Urheberrecht

  • : CDU-Abgeordnete Verheyen: Mal eben ein Foto auf Facebook teilen ist wie Ladendiebstahl
    CDU-Abgeordnete Verheyen: Mal eben ein Foto auf Facebook teilen ist wie Ladendiebstahl

    Sabine Verheyen (CDU), EU-Abgeordnete und Sprecherin der EVP-Fraktion im Ausschuss für Kultur und Bildung, erklärt per Pressemitteilung:

    Noch eben von unterwegs ein Foto auf Facebook teilen oder ein Lied von YouTube herunterladen. Für viele ist das im Alltag ganz normal geworden. „Viele wissen dabei nicht, dass sie sich gerade strafbar machen. Das habe ich mal eben im Internet heruntergeladen und das habe ich mal eben im Laden mitgehen lassen sind nicht zwei Paar Schuhe. Wir können nicht weiterhin Unterschiede zwischen der realen und der virtuellen Welt machen. Das muss auch endlich gesetzlich geklärt werden“, so Sabine Verheyen.

    Lustigerweise hat sie mehrfach auf ihrer Facebook-Seite Artikel geteilt, die wiederum mit einem Vorschaltbild versehen waren, wo es zumindest unter Juristen umstritten ist, ob dies nun eine Urheberrechtsverletzung darstellt oder nicht.

    23. März 2015 23
  • : Offener Brief fordert mehr Ausgewogenheit bei Einladung zu Urheberrechtsarbeitsgruppe im EU-Parlament
    Ein Teil der Unterzeichner des offenen Briefes an Jean-Marie Cavada
    Offener Brief fordert mehr Ausgewogenheit bei Einladung zu Urheberrechtsarbeitsgruppe im EU-Parlament

    Wenn es etwas gibt, worin sich sämtliche Parteien in der laufenden Urheberrechtsdebatte einig sind, dann ist das die Notwendigkeit verschiedene Interessen auszubalancieren. Eine zentrale Erkenntnis der EU-Konsultation zum Urheberrecht war dementsprechend auch, dass das aktuelle Urheberrecht keineswegs ausgewogen ist: während die Einen (Produzenten, Verwerter) völlig zufrieden mit dem Status quo waren, sahen die Anderen (institutionelle und Endnutzer) umfassenden Reformbedarf.

    Eine Voraussetzung um das Urheberrecht wieder auszubalancieren ist deshalb mit Sicherheit, in den diesbezüglichen Konsultationen und Arbeitsgruppen auch eine Balance zwischen unterschiedlichen Sichtweisen und Interessen zu gewährleisten. Genau an diesem Punkt setzt die Kritik eines offenen Briefes von zahlreichen Organisationen an Jean-Marie Cavada mit dem Titel „Ensuring Balance“ (PDF) an.

    Cavada koordiniert im Europaparlament die Arbeitsgruppe zur Urheberrechtsreform („Working Group on Intellectual Property Rights and Copyright Reform“). Deren Einladungspolitik lässt sich allerdings kaum als ausgewogen beschreiben. Im letzten Treffen der Gruppe am 12. Februar waren von sechs geldenen Experten fünf Vertreter der Rechteinhaber-  und ‑verwerterseite, ergänzt nur um einen Vertreter aus dem Bibliotheksbereich.

    Bemerkenswert ist die Bandbreite der Unterzeichner des offenen Briefs, die von Vertretern von Industrieverbänden (z.B. BITKOM) bis zu zivilgesellschaftlichen Orgnisationen wie EDRi und Wikimedia reicht.

     

    18. März 2015 3
  • : Über 500 Änderungsanträge zum Reda-Report: Die Top 5 der schlimmsten Verschlimmbesserungsvorschläge
    Über 500 Änderungsanträge zum Reda-Report: Die Top 5 der schlimmsten Verschlimmbesserungsvorschläge

    Was sich bereits in den Beratungen in einzelnen Fachausschüssen wie beipielsweise jenem zu Kultur angedeutet hatte, belegt das nunmehr vorliegende Dokument mit insgesamt 556 Änderungsanträgen (PDF) zum Berichtsentwurf Julia Redas für die Evaluation der geltenden EU-Urheberrechtsrichtlinie (InfoSoc-RL): kaum ein anderes Gebiet ist derart umkämpft und so gibt es auch kaum eine Formulierung in Redas Report, zu der keine gegenläufigen Abänderungsanträge vorliegen. Die Zahl der Abänderungsanträge ist auch deshalb bemerkenswert, weil es hier nicht um einen Richtlinien- oder Verordnungsentwurf sondern nur um eine Evaluation einer bestehenden Richtlinie handelt.

    EP-LogoZu den AntragsstellerInnen zählt jedoch auch Julia Reda selbst. Das liegt einerseits an ausverhandelten (Kompromiss-)Formulierungen und andererseits daran, dass Abänderungsanträge nicht derselben Zeichenbegrenzung unterliegen wie der Berichtsentwurf; mit anderen Worten, auch Berichterstatter selbst haben oft ein Interesse daran über Abänderungsanträge ihnen wichtige Punkte noch im finalen Dokument unterzubringen.

    Eine Vielzahl an Änderungsanträgen zielt aber auf eine Verwässerung, wenn nicht komplette Umorientierung des Berichts ab. Da in der verlinkten Fassung die Änderungsanträge noch in der jeweiligen Landessprache vorliegen, ist die folgende Auswahl an Vorschlägen zur Verschlimmbesserung des Reports selektiv und vorläufig; Übersetzungen sämtlicher Amendments werden erst in den nächsten Tagen nachgeliefert.

    Die folgenden Top 5 der schlimmsten Verschlimmbesserungsvorschläge illustrieren aber bereits, was in der Abstimmung im Rechtsausschuss auf dem Spiel steht:

    #204 „stellt fest, dass der derzeitige Rechtsrahmen Leistungsschutzrechte für ausübende Künstler, Tonträgerhersteller, Filmhersteller und Sendeunternehmen vorsieht, nicht aber für Presseverleger; fordert die Kommission daher auf, zu analysieren, ob Leistungsschutzrechte für Presseverleger deren Arbeit im Zeitalter einer digitalisierten Medienwelt angemessen schützen und vergüten können“

    In Deutschland lassen Experten zwar kaum ein gutes Haar am Leistungsschutzecht für Presseverleger (z.B. im Bundestag bei einem Fachgespräch 2014 sowie bei einer Anhörung letzte Woche). Angelika Niebler, deutsche CSU-Abgeordnete (EPP), möchte dennoch das Fehlen eines solchen Leistungsschutzrechts feststellen und die Kommission prüfen lassen, ob nicht doch gut für Europa wäre, was in Deutschland nicht funktioniert.

    #235 „Rappelle que le financement, la production et la co-production de films et contenus télévisuels sont largement dépendants de licences territoriales exclusives“

    Jean-Marie Cavada (ALDE, Frankreich) und Virginie Rozière (S&D, Frankreich) wollen die zentrale Bedeutung territorialer Lizenzvergabe – der Grundlage für Geoblocking in der EU – für Finanzierung und kulturelle Vielfalt in der EU festgeschrieben wissen. Es gibt aber auch Amendments, die sich explizit für ein Ende von Geoblocking einsetzen, z.B. #322 von Pascal Durand (Grüne, Frankreich) oder #412 von Marietje Schaake (ALDE, Niederlande).

    #330 möchte folgenden Absatz ersatzlos streichen: „fordert die Kommission auf, alle Ausnahmen und Beschränkungen der Richtlinie 2001/29/EG als zwingend vorzusehen, um innerhalb des Binnenmarkts gleichen Zugang zu kultureller Vielfalt über Grenzen hinweg zu ermöglichen und die Rechtssicherheit zu verbessern“

    Eines der größten Hindernisse für einen digitalen Binnenmarkt genauso wie für grenzüberschreitende Nutzung von Inhalten sind die von Mitgliedsland zu Mitgliedsland unterschiedlich implementierten Ausnahme- und Schrankenregelungen (z.B. Bildungsschranke, Zitatschranke, Privatkopie). Wenn es nach Redas Entwurf geht, sollen zukünftig nicht nur der urheberrechtliche Schutz, sondern auch alle Schranken in allen Ländern gelten. Auch Vorschläge von EU-Kommissar Oettinger (CDU) gehen in diese Richtung. Anderer Meinung ist in diesem Punkt wieder CSU-Abgeordnete Angelika Niebler, die diesen Passus einfach streichen möchte. Überhaupt engagiert sich Niebler besonders für Streichungen. So möchte Niebler in weiteren Kürzungsvorschlägen noch die Forderung nach einer „weitgefasste[n] Ausnahme für Forschungs- und Unterrichtszwecke“ (#453) sowie jene nach „einer offenen Norm“, d.h. einer Art Fair-Use-Klausel, (#371) streichen lassen.

    #386, #388 und #390 wollen alle dasselbe, nämlich folgende Passage loswerden: „ist insbesondere der Ansicht, dass die Ausnahme für Zitate ausdrücklich auch für audiovisuelle Zitate gelten sollte“

    Eine Flexibilisierung und Ausdehnung des Zitatrechts könnte einen wesentlichen Beitrag zur Legalisierung von Remixkunst und ‑kultur im Internet leisten. Neben Angelika Niebler (#388) wollen auch ihr deutscher Unionskollege Axel Voss (EPP/CDU, #386) sowie das konservative Trio Constance Le Grip (EPP, Frankreich), Marc Joulaud (EPP, Frankreich) und Sabine Verheyen (EPP/CDU, Deutschland) nichts von einer auch nur moderaten Ausdehnung des Zitatrechts wissen.

    #477 möchte an Stelle „einer zwingenden Ausnahme, die es Bibliotheken gestattet, Bücher in digitalen Formaten, unabhängig vom Ort des Zugangs, an die Öffentlichkeit zu verleihen“ lieber „angemessene, marktbasierte Lösungen […] entwickeln“

    Für sein Ansinnen, Bibliotheken bei ihrer digitalen Arbeit einfach wie bisher dem Gutdünken der Verlage auszuliefern, fand Axel Voss Unterstützung bei seinem CDU-Parteikollegen Christian Ehler. Natürlich gibt es auch von Angelika Niebler einen Antrag zum Thema (#480), der statt einer zwingenden Ausnahme gerne „die Bedeutung von Lizenzvereinbarungen“ betont wissen möchte. Die Unionsabgeordneten befinden sich damit ganz auf Linie ihrer Parteikollegin und Kulturstaatsministerin Grütters, die in Sachen digitaler Zugang via Bibliotheken ebenfalls entschieden nichts tun möchte.

    Fazit

    Wenn es um die Verschlimmbesserung von Julia Redas Berichtsentwurf zum EU-Urheberrecht geht, sind deutsche CDU- und CSU-Abgeordnete mit großem Einsatz bei der Sache. Hoffnung macht allerdings der Umstand, dass die meisten der oben zitierten Änderungsanträge ohne Unterstützung von Abgeordneten anderer Fraktionen eingebracht wurden. Die Abstimmung über die Änderungsanträge im Rechtsausschuss wiederum wird ein erstes belastbares Stimmungsbild darüber liefern, wie sich das EU-Parlament in Sachen Urheberrecht positionieren könnte.

    11. März 2015 9
  • : CDU-Politiker streiten ums Urheberrecht: Grütters gegen Oettingers Pläne zu Geoblocking und Harmonisierung
    Monika Grütters (<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Monika_Gruetters_2009.jpg">Foto</a>: Christof Rieken, <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en">CC BY-SA 3.0 de</a>
    CDU-Politiker streiten ums Urheberrecht: Grütters gegen Oettingers Pläne zu Geoblocking und Harmonisierung

    Monika Grütters (CDU) ist Staatsministerin für Kultur in Medien bei der Bundeskanzlerin und hat heute „Kulturpolitische Forderungen für das Urheberrecht im digitalen Umfeld“ (PDF) präsentiert. Welchen Geistes Kind diese Forderungen sind, macht sie in der Pressemeldung zur Veröffentlichung der Forderungen deutlich:

    „Ein ungebändigter digitaler Internetkapitalismus, der nicht zuletzt Ängste vor übermächtigen internationalen Akteuren entstehen lässt, ist mit unserer sozialen Marktwirtschaft unvereinbar. Künstler und Kreative müssten von ihrer Arbeit leben – und nicht nur knapp überleben – können.“

    Soviel Kapitalismuskritik von Seiten der CDU war selten. Wenn aber der „ungebändigte“ Kapitalismus das Problem ist, wie kann ein schärferes Urheberrecht dann die Lösung sein? Grütters Pressemeldung zu Folge müssten dafür „[d]ie für die analoge Welt entwickelten, bewährten Rechtsgrundsätze im Urheberrecht […] auch in der digitalen Welt gelten.“ Dementsprechend fordert Grütters auch keine Reformen im Sinne einer Anpassung des Urheberrecht an neue digitale Lebenswirklichkeiten, sondern möchte mit ihren Änderungsvorschlägen vor allem erreichen, dass sich sowenig wie möglich ändert.

    Konkret stellt Grütters folgende Forderungen auf:

    • A) „Illegalen Angeboten im Netz ist entgegenzutreten“, und zwar durch (1) Selbstverpflichtungen der Wirtschaft keine Werbung auf Piratenseiten zu schalten, (2) Einschränkungen des Haftungsprivilegs von Hostprovidern und (3) flankierende Maßnahmen (z.B. Registrierungspflicht) bei der geplanten „Einschränkung der Haftung für Betreiber offener WLAN-Angebote“.
    • B) „Investitionen in Kulturprodukte wie Musik, Buch und Film müssen sich lohnen“, und zwar scheinbar vor allem durch (4) Geoblocking („Überlegungen innerhalb der Europäischen Kommission zur Aufhebung territorialer Beschränkungen lehne ich entschieden ab.“
    • C) „Urheberrecht, das vom Urheber ausgeht“, und zwar durch eine (5) „Beschleunigung des Verfahrens zur Aufstellung der Tarife der Pauschalabgabe für die Privatkopievergütung“, (6) „Sicherung der Ausschüttung der umstrittenen Beträge an die Rechteinhaber“ und (7) „Beibehaltung des Kultur- und Sozialauftrags der deutschen Verwertungsgesellschaften bei Umsetzung der EU-Urheberrechtswahrnehmungsrichtlinie“.
    • D) „Bewährte Standards sind bei der Anpassung des Urheberrechts auf europäischer Ebene zu wahren“, und zwar durch (8) Vermeidung von bloß „vermeintlichen Harmonisierungsnotwendigkeiten“ und dadurch, dass (9) „Diensteanbieter auch auf europäischer Ebene stärker in die Verantwortung genommen werden“.
    • E) „Verbesserung des Zugangs zu Kultur-Online-Ausleihe in öffentlichen Bibliotheken“, und zwar (10) „im Wege der Selbstregulierung“, d.h. keinerlei Änderungsvorschlag in diesem Bereich; Grütters appeliert nur an die Verlage, dass diese „mit in der Verantwortung [sind], eine gute, leistungsstarke Bibliothekslandschaft in der Breite zu erhalten“.

    Während also die einzige Forderung zur Verbesserung des Zugangs (E) ein bloßer Wunsch ans Christkind ist, sind die Punkte B), C) und D) ein Frontalangriff auf die Reformpläne von Grütters CDU-Kollegen und EU-Digitalkommissar Günther Oettinger. Dieser hatte sich gerade erst überdeutlich gegen jegliche Form des Geoblockings innerhalb der EU ausgesprochen und betont regelmäßig Harmonisierungsnotwendigkeiten bis hin zur Möglichkeit eines einheitlichen EU-Urheberrechts. In den Erläuterungen zu Grütters Forderungskatalog wird der Dissens sogar noch einmal explizit ausformuliert:

    Der zuständige EU-Digital-Kommissar Oettinger hat berichtet, dass er derzeit mit vielen betroffenen Verbänden im Gespräch sei und grenzüberschreitende Aspekte des Urheberrechts regeln möchte. Ich begrüße das grundsätzlich. Soweit es allerdings um europaweite Lizenzen für die Verwertung etwa von Musik oder Filmen geht, warne ich davor, jeden zu verpflichten, europaweite Lizenzen erwerben zu müssen.

    Die unter A) versammelten Forderungen zu verschärfter Rechtsdurchsetzung sind wiederum eine konsequente Fortsetzung der CDU-Blockadepolitik in Sachen WLAN-Störerhaftung. Ganz auf Linie der geplanten Reform der Haftungsprivilegien des Telemediengesetzes macht sich Grütters hier zur Schutzpatronin der Abmahnindustrie.

    Fazit

    An Grütters Forderungskatalog wird einmal mehr deutlich, dass die Fronten in der Urheberrechtsdebatte quer durch die politischen Lager verlaufen. Der größte Graben trennt jene, die wie Grütters der Meinung sind, alles wäre gut so wie es ist, und jenen, die wie Oettinger das Urheberrecht für dringend reformbedürftig und aus der digitalen Zeit gefallen halten.

     

    10. März 2015 9
  • : Mit sechs Jahren Haft gegen Urheberrechtsverstöße in Spanien
    Mit sechs Jahren Haft gegen Urheberrechtsverstöße in Spanien

    Für das illegale Verbreiten von Zeitungen auf YouKioske verurteilte der Nationale Gerichtshof in Spanien zwei Personen zu sechs Jahren Haft, einer derzeitigen Rekordstrafe für Urheberrechtsvergehen. In der Anklage ging es dabei nicht nur um den Diebstahl geistigen Eigentums, sondern auch um die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Zusätzlich zu den sechs Jahren Haft wird es auch Entschädigungen für die betroffenen Zeitungen geben, El País beziffert den eigenen Schaden auf 3,7 Millionen Euro.

    Die Urheberrechtsgesetzgebung in Spanien ist als überdurchschnittlich restriktiv bekannt und in einem 2012 erlassenen Gesetz, auch auf Druck der USA, verankert. Das legt fest, dass auch Seiten, die zu urheberrechtsverletzenden Inhalten linken, gesperrt werden können. 2013 und 2014 wurde das Gesetz reformiert, jedes Mal mit zusätzlichen Verschärfungen, wie der Besteuerung von Weblinks.

    Das Gericht kommentierte das aktuelle Urteil folgendermaßen:

    [Die Verurteilten] haben sich zusammengetan, um YouKioske zu betreiben und für eine undefinierte Zeit aufrecht zu erhalten. Dafür haben sie sich die Rechte der Urheber angemaßt, die Veröffentlichungen zugänglich gemacht und den Gewinn geteilt, all das ohne Zustimmung der Rechteinhaber und in mehreren Fällen. Sie wurden mehrfach aufgefordert, dies zu unterlassen […] Der Fall zeigt eine vollständige Missachtung durch die Beschuldigten, nicht nur den Gesetzen gegenüber, auch gegenüber den Geschädigten […] Sie haben sich darüber amüsiert, wie sie ihre Gewinne dafür nutzen, um schöne Strände zu genießen, während andere ihre Arbeit verlieren.

    6. März 2015 4
  • : Live-Blog aus dem Rechtsausschuss – Gefangen im Leistungsschutzrecht-Labyrinth (UPDATE mit Statements)
    Liveblog aus dem Rechtsausschuss des deutschen Bundestages (Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/eulenfan/7999221408/i">eulenfan</a>, CC BY-NC-ND 2.0)
    Live-Blog aus dem Rechtsausschuss – Gefangen im Leistungsschutzrecht-Labyrinth (UPDATE mit Statements)

    Update: Kommentare zur Ausschusssitzung von Sachverständigen und Beobachtern.

    Am heutigen Mittwoch findet im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zu einem Gesetzesentwurf der beiden Oppositionsfraktionen statt, welcher vorsieht das momentan gültige Leistungsschutzrecht für Presseverleger aufzuheben. Im Vorgang dieser Sitzung haben wir über die Chancen dieses Entwurfes und die bisherigen Entwicklungen in der Debatte um ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger berichtet.
    Da die heutige öffentliche Anhörung einmal mehr nur direkt vor Ort verfolgt werden kann, wollen wir mit unserer Berichterstattung ein wenig dazu beitragen, dass eine breitere Öffentlichkeit für dieses Thema geschaffen wird.

    Übersicht

    Status des Liveblogs

    Status: Endgültige Fassung. Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen folgt.

    Im Gegensatz zum NSA-Untersuchungsausschuss, in welchem es weder öffentliche Video‑, Audio- oder Schriftprotokolle gibt, hat uns die Bundestagsverwaltung in diesem Fall versichert, dass ein Schriftprotokoll dieser Sitzung im Nachhinein auf den Seiten des Rechtsausschusses veröffentlicht wird. Wir werden in diesem Liveblog also nicht versuchen die Aussagen der Sachverständigen möglichst wortgetreu wiederzugeben, sondern eher die Kernpunkte der Debatte in Echtzeit zusammenzufassen und unseren persönlichen Eindruck wiederzugeben.

    Für Interessierte gibt es hier die Stellungnahmen der Sachverständigen, welche diese im Vorfeld der Anhörung eingereicht haben. Feedback wird in den Kommentaren gerne entgegengenommen!

    Kommentare zur Ausschusssitzung

    Der Sachverständige des Ausschusses, Phillip Otto, kommentiert nach der Sitzung gegenüber netzpolitik.org:

    Die Debatte ist wie nicht anders zu erwarten gelaufen: Die überwiegende Anzahl der Sachverständigen hat das Leistungsschutzrecht kritisiert. Es bleibt abzuwarten, wann die Bundesregierung den Termin für die Evaluierung definitiv festlegt. Das ist der nächste Schritt der im Koalitionsvertrag verankert ist.
    Das Leistungsschutzrecht an sich wird während der ganzen Zeit weiter sein toxisches Potential ausströmen und allen Beteiligten schaden, sowohl den Suchmaschinen, die weniger Inhalte anzeigen können, den Presseverlagen, die weniger Nutzer auf ihre Seite kriegen und die Nutzer selbst, die weniger bei Suchmaschinen im Internet bei Suchmaschinen finden. (mehr im Audio)

    Im Nachgang der Sitzung wendet sich die linke Abgeordnete und netztpolitische Sprecherin, Halina Wawzyniak, klar an die Bundesregierung. Es sei nun an Union und SPD dem ganzen Spuk schnell ein Ende zu setzen. Sie müssten nur dem von LINKEN und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Aufhebung des Leistungsschutzrechts zustimmen:

    „Die Mehrheit der anwesenden Expertinnen und Experten haben überzeugend dargelegt, warum das Leistungsschutzrecht für Presseverleger schädlich ist. Das Leistungsschutzrecht schafft Rechtsunsicherheit, ist innovationsfeindlich und verbessert die Situation von Urheberinnen und Urhebern in keinster Weise. Es ist unnötig. Es gehört abgeschafft“

    Der Kollege Fabian Köhler hat für die Zeitung neues deutschland ebenfalls live aus dem Rechtsausschuss gebloggt.

    Der Grüne Netzpolitiker Konstantin von Notz kommentierte die Situation im Vorfeld folgendermaßen:

    Wie immer bei öffentlichen Anhörungen haben Grüne und Linke Bundestagsfraktion auch diesmal Streaming der Anhörung zum Leistungsschutzrecht beantragt. Die Große Koalition lehnte das mit ihrer übergroßen Stimmenmehrheit ab, so dass die Anhörung nur direkt vor Ort oder per Twitter verfolgt werden kann. Vielleicht mag aber ja auch noch jemand livebloggen?

    Im Nachgang kommentiert er gegenüber netzpolitik.org (Audio hier):

    Es ist offenkundig für uns geworden, dass die Vorbehalte und Argumente, die wir gegen das Leistungsschutzrecht haben, tragen und dass die Bundesregierung immernoch nicht die relevanten Antworten geben kann, wo das Gesetz helfen soll. Wir erwarten auf unseren Gesetzesentwurf hin, dass dieses Gesetz zurückgezogen wird und dass man sich über sinnhafte Maßnahmen zur Regulierung, auch eines Konzerns wie Google, Gedanken macht. Wir hatten gerade dazu ein tolles Fachgespräch. Da ist ziemlich klar geworden, dass Transparenz und bestimmte Regulierungen im Datenschutzbereich enorm helfen würden. Das Leistungsschutzrecht hilf auf jeden Fall nicht.  

    Der Sachverständige Thomas Stadler gibt sich zufrieden über den Sitzungsverlauf, blickt aber skeptisch auf die Entwicklungen der europäischen Ebene:

    Gründsätzlich bin ich eigentlich mit dem Verlauf der Sitzung relativ zufrieden, die Mehrheit der Sachverständigen hat relativ klar für eine Streichung des Gesetzes zum Leistungsschutzrecht votiert. Selbst die von der Union benannten Sachverständigen waren teilweise zweifelnd – so richtig begeistert ist eigentlich niemand davon.
    Auf europäischer Ebene muss man abwarten, was da kommt – bei Herrn Oettinger weiß man nie. Im europäische Parlament da Konses zu erreichen halte ich für relativ schwierig. (mehr im Audio)

    Der Sachverständige Felix Hey, der in der Ausschussitzung gegen die Abschaffung des Leistungsschutzrechtes bzw. gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf argumentiert hatte, betont gegenüber netzpolitik.org, dass der Erhaltes des deutschen Qualitätsjournalismus von großer Wichtigkeit ist:

    Auch wenn die Sachverständigen an vielen Stellen unterschiedlich geäußert haben, so war jedoch das Bewusstsein für den Qualitätsjournalismus deutlich da. Und die Frage die sich stellt ist folgende: Wie kann man ein ausgewogenes, fundiertes journalistisches Meinungsspektrum in Deutschland erhalten und in eine neue Welt überführen. Darüber muss sich die Evaluation drehen und ich denke, dass wir hier noch am Anfang stehen. (Audio wird schnell besser)

    Der Sachverständige Gerald Spindler kritisiert gegenüber netzpolitik.org die Hemmung von Innovation durch die momentane Gesetzeslage und die Doppelmoral der VG Media:

    Ich halte das Leistungsschutzrecht insgesamt für verfehlt, weil es andere Anreize schafft und Innovationen unter Umständen damit behindert werden. Es kann durchaus schädlich sein für die gesamte digitale Wirtschaft am Standort Deutschland.  
    Die Vorgehensweise, dass man auf der einen Seite (kostenfreie - Anm. der Red.) Lizenzen für Google erteilt, bei allem Verständnis für die wirtschaftliche Situation der Verlage, auf der anderen Seite für die Kleinen aber nicht, sollte überdacht werden.
    Eine europäische Regelungen wird es mit Sicherheit geben. Es ist nur die Frage in welche Richtung die gehen wird. Das wissen die Götter, bzw. das weiß die Kommission wohl selber noch nicht so ganz. Aber darüber schießen die Spekulation ins Blaue. Da müssen wir einfach Geduld bis zum Sommer oder Herbst haben.

    Disclaimer

    Dieser Live-Blog wird nach bestem Wissen und Können erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder umfassende Korrektheit. Er gibt die subjektive Auffassung der Aussagen durch den Autor wieder. Die Aussagen der genannten Personen müssen so nicht wortgetreu geäußert worden sein. Wer uns unterstützen möchte, darf gerne spenden.

    11:20: Lesetipp: Der Medienjournalist Stefan Niggemeier hat gestern einen Artikel über den Standpunkt des Leistungsschutzrecht-Lobbyisten Christoph Keese veröffentlicht, in welchem dieser argumentiert, dass eventuell auf Überschriften Lizenzpflichtig seien und nicht unter die Ausnahmeregelung sogenannter Snippets fallen würden.

    Einleitung, Begrüßung (11:33)

    Renate Künast begrüßt die Anwesenden zur öffentlichen Anhörung und macht klar, dass hinter dem Gesetzesentwurf die Frage steht, wie Online-Journalismus funktionieren und sich finanzieren kann. In der letzten Legislaturperiode (schwarz-gelb) wurde das Gesetz auf den Weg gebracht, die Evaluierung steht allerdings noch aus. Diese Gesetz soll nun wieder aufgehoben werden. Die Sachverständigen werden ihre Statements in 5‑minütigen Blöcken verlesen. Es wird, wie aus dem Untersuchungsausschuss bekannt, jeweils mehrere Fragerunden geben.

    Statement Sachverständiger Dr. Doedens (11:38)

    Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger stellt kein Sonderrecht dar, sondern schafft faire Bedingungen für Medienschaffende. Die Einführung damals war bemerkenswert, da sie einen Schritt in die richtige Richtung dargestellt hat. Das Ziel war damals eindeutig: Presseverleger sollte die Möglichkeit gegeben werden, eine Vergütung zu erlangen. Bei Verlagen wie Burda haben dann die Umsetzungsgespräche begonnen. Der Ausgang des Schiedsverfahren wird von der VG Media und anderen Verlagen mit Spannung erwartet. Verlage haben durch das Leistungsschutzrechtes keine Sonderrechte erhalten, das Urheberrecht wurde nur an das digitale Zeitalter angeglichen. Eine Vergütung für Presseerzeugnisse ist nur fair. Eine abschließende Evaluierung und Bewertung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

    Statement Professor Hey (11:44)

    Prof. Dr. Felix Hey ist Vorstand des juristischen Fachverlages Dr. Otto Schmidt und spricht sich in seiner vorab eingereichten Stellungnahme gegen den Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Leistungsschutzrechts aus. Dies würde eine „verfrühte Reaktion“ darstellen, eine Einschätzung sei aufgrund der „begrenzten Erfahrungen kaum möglich“. Einen Verstoß gegen Europarecht (Fachbegriff: Verletzung der Notifikationspflicht) sieht er in diesem Fall nicht, da ein Leistungsschutzrecht die freie Tätigkeit von Suchmaschinen durch potenzielle Bezahlpflichten nicht beeinträchtigen würde.
    Weiterhin wirbt er für Verständnis und Geduld, da der Gesetzgeber „mit der Regelung Neuland betreten hat“; eine Konkretisierung müsse der Rechtsprechung überlassen werden. Auch in anderen Fällen der Gesetzgebung sei das kein ungewöhnlicher Prozess.

    Im Ausschuss macht er in seinem Statement Folgendes deutlich:

    Die dynamische Entwicklung der digitalen Umwelt macht solche Experimente wie das Leistungsschutzrecht möglich, dies ist auch durchaus wichtig. Die zwei Alternativen, vor welche die Verleger gestellt sind (Bezahlschranke oder Werbung), haben beide Vor- und Nachteile.

    Die Veröffentlichungen in Printmedien genießen noch immer einen höheres Vertrauen.
    Eine kostenlose Einwilligungsoption von Google heißt nicht, dass der Gesetzgeber untätig bleiben darf.
    Die Verfassungsrechtlichen Bedenken sind haltlos, da es hier einen Spielraum gibt – Im Bezug auf die Verfassungsbeschwerde zum Leistungsschutzrecht muss man natürlich die Entscheidung des Verfassungsgerichtsurteil abwarten.

    Zum Abschluss seines Statements verliest Hey das Fazit aus seiner vorab abgegebenen Stellungnahme.

    Stellungnahme Prof. Dr. Eva Inés Obergfell (11:50)

    Die bisherige gesetzliche Regelung soll beibehalten werden. Die damaligen Zensurbedenken tragen nicht mehr, da mit den Snippets im Vorfeld ein wirkungsvolles Gegeninstrument geschaffen wurde. Wichtig ist auch, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sich ganz konsequent in die bestehenden anderen Leistungsschutzrechte einfügt. Es besteht ein legitimes Schutzbedürfnis von Presserzeugnissen, wie auch von Filmen und Audio. Das Schutzbedürfnis könnte man auch durchaus durch andere Instrumente regeln (Bezahlschranken) – das wäre allerdings nur auf europäischer Ebene möglich.

    Stellungnahme Phillip Otto (iRights.info) (11:56)

    Es geht nicht darum irgendetwas anzupassen oder zu verbessern, sondern die jetzige Regelung abzuschaffen – das ist mehr als überfällig. Der Rechtsweg wird ansonsten bis zum Ende durch die VG Media gegen Google bestritten. Das wird also ohne zu übertreiben 10 Jahre dauern, selbst wenn die obersten Gerichte (BGH, EuGH) entscheiden werden, dass die jetzige Regelung diskriminierend ist.

    Das Thema wird nicht in der gesamten, notwendigen Brisanz debattiert, die Folgen sind jedoch tagesaktuell sichtbar: Start-Up Unternehmen werden behindert und so die Innovation in Deutschland extrem gehemmt – wir wollen doch aber Wettbewerb fördern. Momentan müssen Start-Ups Rücklagen für rechtliche Auseinandersetzungen einlagern, um auch auf eventuell nachträgliche Forderungen von Verwertungsgesellschaftern reagieren zu können. Wir haben momentan ein Leistungsschutzrecht gegen Presseverlage. Den Verlagen entgehen jeden Tag Einnahmen durch fehlenden Traffic. Die jetzige Situation fordert Monopole. Das Gesetz ist abzuschaffen.

    Stellungnahme Prof. Dr. Gerald Spindler (12:03)

    Mir liegt eine aktuelle Liste des Branchenverbandes BITKOM vor, dass bereits 11 Start-Ups in Deutschland wegen der Leistungsschutzregelung aufgegeben haben. Es wird 6 bis 10 Jahre dauern, bis Gerichte Klarheit geschaffen haben. Auch das Schiedsverfahren wird nicht viel schneller von Statten gehen. Kartellrechtsexperten haben bereits im Vorfeld der Einführung des Leistungsschutzrechtes vor der Monopolförderung durch dieses Gesetz gewarnt.

    Wir sehen das Problem am Beispiel Spanien: Dort gibt es eine Abgabepflicht für Suchmaschinen und Newsaggregatoren. Google News hat dort zum ersten Januar seine Dienste eingestellt, danach gab es einen großen Aufschrei – auch von Seiten der Verlage.

    Ich verstehe bis heute nicht, warum ein Leistungsschutzrecht mehr Wert sein soll als die Rechte (irgend-)eines Urhebers. Wenn normale Menschen etwas ins Internet stellen, bekommen diese dafür auch keinen Cent – warum sollen die Beiträge von bestimmten Urhebern auf einmal mehr Wert seien und höher gestellt werden?
    Warum werden beispielsweise Buchverlage anders behandelt als Presseverlage? Rechtsbegriffe können natürlich immer durch Gerichte ausgestaltet werden – aber wie viele Gerichtsverfahren und Verstrickungen wollen wir denn noch haben?
    Wir schützen in einer freien Marktwirtschaft von jeher nicht jede Investition. Nicht jeder, der Urheber einer Sache ist, sollte automatisch vom Gesetzgeber geschützt werden.

    Stellungnahme Thomas Stadler (12:09)

    Meines Erachtens hat sich das Leistungsschutzrecht als nicht tauglich erwiesen. Es benachteiligt systematisch kleine Verlage und Aggregatoren. Bisher greift die lizenzfreie Verwendung von Snippets, die durch die Gesetzgebung gesondert geschützt werden. Die Tarifbestimmungen der VG Media haben letzten Sommer gefordert, dass aber genau für diese „kleinsten Textausschnitte“ auch Lizenzen erworben werden müssen. Die Gesetzgebung wird ins Leere laufen.

    Stellungnahme Prof. Dr. Malte Stieper (12:13)

    Prof. Dr. Malte Stieper ist Juraprofessor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Mitglied in der Urheberrechtsvereinigung GRUR. In seiner Stellungnahme spricht er sich für den vorliegenden Gesetzesentwurf aus, da ein Verbotsrecht kein geeignetes Mittel sei, um eine wirtschaftliche Beteiligung der Verlage an den Gewinnen durch Suchmaschinenbetreiber und Newsaggregatoren zu erwirken. Im Gegensatz zu anderen Verwertungsrechten gibt es beim Leistungsschutzrecht auch kein sogenanntes positives Benutzungsrecht, dass dem Rechteinhaber das alleinige Recht zuweist, den Geschützten Gegenstand zu nutzen.

    Im Ausschuss macht er in seinem Statement Folgendes deutlich:

    Das Leistungsschutzrecht schadet allen. Es gibt auch andere Wege: Bei dem Verfahren der VG Wort beispielsweise wurden und werden Urheber für ihre Werke entlohnt, ohne gesonderte Schutzrechte zu genießen. Hier kann also auch ohne Schranken Onlinejournalismus finanziert werden.

    Wichtig ist auch, dass es beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht darum geht, Presseerzeugnisse vor Piraterie zu schützen. Ein Gesetz, dass nur auf einen ganz kleinen Kreis, nämlich Suchmaschinenbetreiber abzielt, ist nicht hinnehmbar.

    Fotografen können gegen eine Anzeige ihrer Bilder durch Suchmaschinen auch nichts tun oder eine finanzielle Entschädigung verlangen. Warum also Presseverleger?
    Das momenentane Leistungsschutzgesetz für Presseverleger ist sehr unbestimmt und deswegen kaum fachlich kommentierbar – es gibt nur zwei mögliche Pole, wie man das Gesetz auslegen kann. Nur ein Beispiel: Wann beginnt eigentlich die Schutzfrist, die Presserzeugnissen im aktuellem Gesetzestext eingeräumt wird? Diese beträgt momentan ein Jahr. Es gibt für Pressetexte aber mehrere Vertriebswege. Zählt nun die Speicherung auf den Redaktionsservern, die Veröffentlichung in einer Printausgabe, auf Blogs, auf Zeitungs- oder Presseportalen als Erstveröffentlichung?

    Befragungen

    Es stellen zuerst alle Fraktionen ihre Fragen, die Antworten folgen.

    Ansgar Heveling (CDU) (12:20)

    Frau Prof. Obergfell hat ja die Ausnahmeregelung der Snippets oder sogenannter „kleinster Textausschnitte“ angesprochen, die Konformität mit Artikel 5 des Grundgesetzes ist in diesem Falle hergestellt.

    Frage an Herr Doedens: Warum ist das Leistungsschutzrecht so wichtig und hat Vorrang vor anderen Alternativen?

    Tabea Rößner (Bündnis 90 / Die Grünen)

    Die Verwertungsgesellschaften haben die Pflicht, die Rechte ihrer Mitglieder durchzusetzen. Muss nicht auch die VG Media dieser Pflicht nachkommen und dementsprechend die Rechte der Urheber gegenüber Google durchsetzen?

    Halina Wawzyniak (DIE LINKE)

    Herr Doedens: Sie haben eben argumentiert, dass es nur zwei Alternativen für Presseverleger gäbe, um im Netz Gewinne zu erwirtschaften. Bezahlschranken lehnen Sie dabei aber ab. Weiterhin unterscheiden Sie zwischen qualitativ hochwertigen Medien und Inhalten von »irgendwelchen« Blogs – machen sie dies doch bitte einmal am Beispiel von BILD und bildblog.de deutlich.

    Christian Flisek (SPD)

    Alles was hier gesagt wird, wird mit Sicherheit in den nächsten Koalitionsvertrag mit eingehen.
    Das Gesetz legt besonderen Wert auf den Bündelungswert von Presseerzeugnissen. Ist dieser Bündelungswert überhaupt noch da?

    Herr Otto: Leben wir nicht längst in einer Zeit der Entbündelung von Presserzeugnissen?
    Ist es eigentlich ordnungspolitisch vertretbar, dass man das Leistungsschutzrecht nach wie vor flankiert?

    Herr Stieper: Der Ort, wo man so etwas Regeln sollte ist eher das Wettbewerbsrecht. Nehmen sie dazu bitte Stellung.
    Was könnten wir als Gesetzgeber tun, um die Rechte der Urheber zu stärken und diese nicht den Verlagen auszuliefern?

    Kollege von Flisek: Was gibt es für alternative Lösungsmöglichkeiten?

    Matthias Heider (CDU)

    Eben wurde ausgeführt, dass Schutzrechte nur da erforderlich sind, wo ein Marktversagen vorliegt. Das trifft nicht zu: Alle Schutzentwicklungen, die seit der Industrialisierung gibt wären demnach auf Marktversagen zurückzuführen.

    Herr Stieper, ich gebe Ihnen mal folgendes Beispiel: Eine Litfaßsäule in Berlin. Sie kleben ein Sammelsurium von Zeitungsschnipseln, also von einzelnen Artikeln an diese. Sie machen einen schönen Rahmen drumherum und wollen dafür Geld. Ist das eine Wertschöpfung?

    Antworten

    Prof. Dr. Stieper (12:38)

    Zur SPD: Man kann darüber nachdenken, ob das Leistungsschutzrecht noch an den richtigen Punkten anknüpft. Die Gesetzgebung ist hier seltsam rückschrittlich. Das Leistungsschutzrecht soll genau davor schützen, dass Nutzer die Presserzeugnisse entbündeln und sich so ihre eigene Zeitung zusammenstellen.

    Was ist überhaupt der Schutzgegenstand des Gesetzes? Die schützenswerte Leistung des Verlegers ist nicht das Zusammentragen oder das Anordnen von Pressererzeugnissen – sondern eigentlich nur die Veröffentlichung. Ob man diese Bündelungsfunktion von Verlagen durch ein Leistungsschutzrecht schützen kann ist unklar – das wäre viel eher im Wettbewerbsrecht zu verorten.

    Durch die jetzigen Bemühungen sollen Nutzer davon abgehalten werden, sich die Informationen nur über Snippets zu holen – das ist eine Bevormundung der Leser.

    Was kann man also tun um die Kreativität zu stärken? Beispiel Niederlande: Alle wurden an einen Tisch gesetzt, es soll ein Förderungsfonds von Google für Journalisten gegründet werden. Die deutschen (und spanischen) Grabenkämpfe hingegen schaden beiden Parteien.

    Zur CDU: Ich könnte momentan sogar ganze Zeitungen an eine Litfaßsäule kleben, ohne gegen das Leistungsschutzrecht zu verstoßen – es gilt ja nur im Internet! Das Alleine ist schon fragwürdig. Das bedrucken von Papier ist noch keine schutzwürdige Leistung.
    Ich darf eine ganze Zeitungsausgabe nachdrucken, aber keine Snippets ins Internet stellen?

    Thomas Stadler

    Zur Linken: Leistungsschutzrecht ist Investitionsrecht, das hat mit Urheberrecht eigentlich nichts zu tun! Es wurden Investitionen in Presseerzeugnisse getätigt und diese sollen jetzt bewahrt werden.

    Zum Beispiel Bild und Bildblog.de: Die Diskussion über Qualitätsmedien ist sehr schwierig. Ist es Aufgabe des Gesetzgebers, die Qualität von Medien zu bewerten?
    Vor allem kleine Verleger leiden unter der momentanen Regelung – anders als Google haben diese nicht das Kapital, einen sechs- bis zehnjährigen Rechtsstreit mit der VG Media zu führen. Das wird viele Gründer abschrecken.

    Google hat sich am Anfang ja sehr schnell gegen die Regelungen des Leistungsschutzrechtes gewendet, hat dann aber gemerkt, dass das eigentlich kaum nötig ist, da die Forderungen der VG Media kaum durchsetzbar sind.

    Prof. Dr. Gerald Spindler (12:52)

    Den Urhebern steht neben dem Eigentumsschutz auch ein Urheberpersönlichkeitsrecht zu.

    Zur Linken: Integrierte Suchmaschinen von anderen Anbietern als Google sind genauso betroffen. Auch Facebook ist eine Suchmaschine – zumindest wäre das Leistungsschutzrecht auch auf diese Anbieter anwendbar. Es geht also nicht bloß gegen Google. Das LSR versteinert unsere Vorstellung davon, was Presse überhaupt ist.

    Zur CDU: Stichwort Marktversagen: Man kann sich bereits jetzt durch die robots.txt selbst schützen. Das hat sogar der Bundesgerichtshof entschieden. Jedem ist das möglich, einem Presseverlag aber nicht? Hätte Google seine Werbedienste nicht, wäre alles genau anders herum: Die Verlage müssten Google bezahlen!

    Phillip Otto (13:01)

    Zur SPD: Der Markt funktioniert bereits jetzt. Nutzer bringen Werbeeinnahmen. Die Pflichtlizenzierung von Snippets ist vorerst gescheitert. Was ist der nächste Schritt? Sollen demnächst einzelne Buchstaben geschützt werden?

    Niemand wird in Zukunft mehr eine komplette Zeitung durchlesen – der Grundgedanke einer Bündelung greift nicht mehr.

    Das Innovationspotenzial wird durch die aktuelle Gesetzeslage stark gehemmt oder zumindest nicht gefordert. Start-Ups haben nicht die notwendigen Ressourcen rechtlich zu reagieren.

    Prof. Dr. Eva Inés Obergfell

    Zur CDU: Wir sprechen darüber, inwiefern ein Leistungsschutzrecht einen Schutz für urheberrechtliche Erzeugnisse entfalten kann. Es gibt ein Bedürfnis Vermittler bzw. Verlage zu schützen, damit diese weiterhin kreative Leistungen unterstützen und finanzieren. In anderen Urheberrechtsbereichen gilt das bereits (Film).

    Zum Thema Marktversagen: Eventuelle (Bezahl)-Schranken müssen sich am Drei-Stufen-Test orientieren. Es ist sehr fragwürdig, ob ich mich durch eine robots.txt ausreichend schützen kann. Das würde ich nicht daran festmachen. Man sollte eine Schranke auf europäischer Ebene schaffen – durch diese könnte dann ein Wettbewerbsschutz erreicht werden.

    Prof. Dr. Felix Hey

    Das Gesetz in seiner jetzigen Form macht sehr deutlich, dass es um Suchmaschinen und Newsaggregatoren geht – hier knüpft auch die Definition der Snippets an. Wir haben also eine Auslegungsgrundlage. Auch die wirtschaftliche Verwertung geistigen Eigentums ist geschützt ist laut Urheberschutzgesetz geschützt. Der deutsche (Print)-Pressemarkt hat einen deutlichen Wert. Der Gesetzgeber sollte diesen herausstellen. Es geht hier auch um die Konkurrenz zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

    Dr. Sebastian Doedens (13:16)

    Was ist näher an der Praxis: Über Opt-Out oder Opt-In zu reden? Es steht das hochladen einer robots.txt (Opt-Out) gegen die freiwillige Einwilligung in die Verwertung durch Google (Opt-In). Jemand muss die Inhalte erstellen, die wir über Suchmaschinen finden. Auch in anderen Bereichen gibt es Abhängigkeiten von einander, beispielsweise Plattenfirmen und Radiostationen.

    Zur CDU: Die VG Media hat alle unter gleichen Bedingungen alle Verlage zu Verhandlungen aufgefordert. Sie ist an einer Einigung sehr interessiert.

    Fragerunde 2

    Rößner (Grüne)

    Was sind die Folgen von Bezahlschranken?
    Wer hat bislang vom Leistungsschutzrecht profitiert?

    Halina Wawzyniak (DIE LINKE)

    Zum Tarifvertrag: Was bedeuten „Auslandsumsätze“?

    Antwortrunde 2

    Dr. Sebastian Doedens

    Auf den Tarif ist die VG Media gekommen, wir sind deren Gesellschafter. Die Beantwortung der Frage, was Auslandsumsätze sind, müssen wir der Schiedsstelle überlassen.

    Prof. Dr. Felix Hey (13:23)

    Der Ausgang der Kartellverfahren gegen Google sind noch offen. Wenn das Kartellrecht nicht hilft, müssen wir also im Urheberrecht bleiben.

    Zu den Grünen: Über die VG Wort kann ich wenig sagen, auch dort laufen Verhandlungen. Doedens kann da mehr sagen.
    Doedens: Hier wird Kartellrecht gegen Urheberrecht ausgespielt. Wir sollte das aber möglichst getrennt halten.

    Thomas Stadler

    In dem von der VG-Media veröffentlichten Tarif steht, dass auch Snippets lizenzpflichtig sind. Es gibt hier also einen Tarif, der vom Gesetz abweicht – der Gesetzgeber hat solche Textausschnitte ja gesondert geschützt.

    Abschluss der Sitzung (13:31)

    Die Vorsitzende Renate Künast beendet die Sitzung. Sie bedankt sich für diese sehr sachliche und detaillierte Diskussion.

    4. März 2015 9
  • : EU-Urheberrecht: Noch mehr Kritik am Geoblocking, eher Richtlinie als Verordnung
    Andrus Ansip (<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Andrus_Ansip,_2011.jpg">Foto</a>: Kaupo Kikkas, <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/ee/deed.en">CC BY 3.0 ee</a>)
    EU-Urheberrecht: Noch mehr Kritik am Geoblocking, eher Richtlinie als Verordnung

    Im aktuellen „Bericht aus Brüssel“ des EU-Verbindungsbüros im Deutschen Bundestag finden sich nicht nur, wie von Andre Meister bereits berichtet, Neuigkeiten zu Netzneutralität sondern auch zur laufenden Urheberrechtsreformdebatte.

    Zunächst zitiert der Bericht Äußerungen des Vizepräsidenten für den Digitalen Binnenmarkt, Andrus Ansip, zum Geoblocking in der EU, das auch sein Kommissionskollege Oettinger kürzlich in einem Twitterview scharf krisiert hatte:

    Nach dessen Auffassung komme der Abschaffung des Geoblockings in einem Digitalen Binnenmarkt dabei eine besondere Bedeutung zu. Unklar blieb jedoch, ob es für den Vizepräsidenten auch Fälle eines gerechtfertigten Geoblockings geben könne. Bei der Konferenz „#Digital4EU“ betonte er, die Zuschauer würden Übertragungssperren ablehnen und seien bereit, für die Beendigung des Geoblockings zu zahlen. Offen blieb ebenso, ob er damit die Möglichkeit einer Gebührenerhebung für den europaweiten Zugang zu audiovisuellen Medien andeuten wollte.

    Oettinger war bezüglich „Geoblocking“ eindeutiger gewesen und sprach diesem innerhalb der EU jegliche Sinnhaftigkeit ab:

    Was die Frage der Form eines neuen EU-Urheberrechts betrifft, ließ auch Ansip offen, ob es sich um einen Richtlinien oder einen (das Urheberrecht europaweit vereinheitlichenden) Verordnungsentwurf handeln würde:

    Zudem möchte der Vizepräsident eine Harmonisierung des Urheber- und Lizenzrechts erreichen, von dem Autoren, Verleger und Verbraucher profitieren sollen. Ob es sich bei dem für Herbst 2015 angekündigten Vorschlag zum Urheberrecht um eine Verordnung oder eine Richtlinie handeln wird, sei nach Aussage der zuständigen Kommissare noch zu klären. Jedoch ist auf Arbeitsebene aus der Kommission zu hören, dass man zu einem Richtlinienvorschlag tendiere.

    Letzteres ist enttäuschend, da im Rahmen einer Verordnung eine viel weitergehende Vereinheitlichung – vor allem Bereich von Ausnahme- und Schrankenregelungen – möglich wäre. Schließlich fand auch der gerade heftig umstrittene Reda-Report zum Urheberrecht Erwähnung im Bericht:

    Kernpunkte ihrer Empfehlungen sind: Herabsetzung der Autoren-Schutzzeit auf 50 Jahre, Ausnahmen von den Urheberrechtsbestimmungen für Unterrichts- und Bildungszwecke (einschließlich der Möglichkeit des Verleihs von E‑books durch Bibliotheken), Verlinkung zu Quellen und Ausnahmen für audiovisuelle Zitate. Während einige Abgeordnete den Bericht vor allem im Hinblick auf den Vorschlag zur Abschaffung des Geoblockings und der Nutzung von Fotos und Videos von öffentlichen Plätzen lobten, bemängelten andere, dass der Berichtsentwurf zu sehr die Rechte der Nutzer betone und zu wenig die Interessen der Autoren schütze. Vor allem französische Abgeordnete befürchten mögliche negative Auswirkungen auf die Kreativwirtschaft, wenn der Urheberrechtsschutz zu viele Ausnahmen enthalte, etwa für öffentliche Bibliotheken. Einige Abgeordnete lehnten eine Harmonisierung generell ab. Andere betonten dagegen die Notwendigkeit eines rechtlichen Rahmens, der die Position des Urhebers stärke.

    Im direkten Vergleich der Positionen von Kommission (Ansip, Oettinger) und EU-Parlament zum Urheberrecht zeigt sich ein etwas anderes Bild als im Bereich Netzneutralität: Während dort Rat und Kommission an der Verwässerung einer fortschrittlichen Parlamentsposition arbeiten, sind in Sachen Urheberrecht im Parlament derzeit vor allem die Bremser am Werken.

    2. März 2015 1
  • : Leistungsschutzgeld bleibt: SPD gegen Abschaffung
    Leistungsschutzgeld bleibt: SPD gegen Abschaffung

    leistungsschutzrecht-fuer-verlage_digitale-gesellschaftAm vergangenen Freitag fand im Bundestag eine Diskussionsveranstaltung zum Gesetzesentwurf der Abschaffung des Leistungsschutzgeldes (pdf) statt, welcher an diesem Mittwoch ab 11:30 Uhr Thema im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages sein wird.

    Wie aus anderen Bereichen bereits bekannt, verhinderten CDU und SPD auch bei dieser Ausschusssitzung eine Übertragung via Livestream. Um dennoch eine (breitere) Öffentlichkeit herzustellen, werden wir morgen an unsere Arbeit aus dem NSA-BND-Untersuchungsausschuss anknüpfen und live aus der Anhörung zum Leistungsschutzrecht berichten.

    Auf Einladung des Vereins Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) diskutierten letzte Woche neben dem bekannten Medienjournalisten und Leistungsschutzgeld-Gegner Stefan Niggemeier und dem Wirtschaftsprofessor Justus Haucap auch Vertreter der Fraktionen von SPD und Grünen miteinander. Zusammen mit der Fraktion Die Linke fordern die Grünen eine Abschaffung des Leistungsschutzgeldes, das bis zum heutigen Tage zwar keine Gewinne für die Verlage abgeworfen hat, aber die freie Meinungsbildung bedroht.

    Im Laufe der Veranstaltung machte der SPD-Obmann des NSA-Untersuchungsausschusses, Christian Flisek, allerdings klar, dass der geplante Gesetzesentwurf trotz Bearbeitung durch den Rechtsausschuss keine Chance hätte umgesetzt zu werden – wie jede bisherige Einreichung der Opposition im Bundestag. In diesem Falle würde dies laut Flisek vor allem daran liegen, dass im Ausschuss Digitale Agenda niemand auf die Regierungsparteien zugegangen wäre und das nun Teil des „üblichen Spielchens“ sei. Auch würde die Regierungskoalition lieber die europäische Urheberrichtlinie abwarten, um nicht sofort Gesetze wieder ändern zu müssen. Bis diese Richtlinie verabschiedet wird, kann es allerdings noch eine ganze Weile dauern.

    Chronologie eines Blindgängers

    Aber zurück zu den Ursprüngen: Zum 1. August 2013 wurde das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse in seiner jetzigen Form eingeführt. Neben Werbeeinnahmen und Abonnements wollten die großen Zeitungsverlage, allen voran die Axel Springer SE, eine weitere Einnahmequelle im Online-Journalismus erschließen. Die Gesetzgebung zielte dabei vor allem auf den Konzern Google, der für das Verlinken auf Presseerzeugnisse und das Anzeigen von Artikelbildern und Textausschnitten in Zukunft bezahlen sollte.

    Kurz vor dem Inkrafttreten des Gesetzes hatte Google damals allerdings eine Opt-In-Option für Verleger geschaffen: Nur wer ausdrücklich bestätigte, dass die eigenen Artikel weiterhin über die Suchabfrage auffindbar sein sollen, wurde in Googles News-Angebot gelistet. Auch der Springer-Verlag und andere Befürworter und Initiatoren wie die FAZ und Burda willigten damals in die unentgeltliche Verlinkung ihrer Artikel ein. Das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse hatte sich also bereits vor seinem Inkrafttreten ad absurdum geführt.

    Zweiter Versuch – Klage gegen Google

    Ungefähr ein Jahr später kam dann die VG Media, in welche sich mittlerweile unter anderem der Springer-Verlag und die Mediengruppe M. DuMont Schauberg eingekauft hatten, auf die Idee, Google auf zivilrechtlichem Wege zu verklagen. Suchmaschinenbetreiber sollten so zur Zahlung von Lizenzgebühren gezwungen werden, auch wenn sie nur sogenannte „kleinste Textausschnitte“ (Snippets) nutzen. Nach Ansicht der VG Media fielen die durch Google verlinkten Artikel nicht unter die Lizenzfreiheit solcher Snippets.

    Google reagierte auf diese Drohung durch ein vollständiges Ausblenden aller Inhalte von VG-Media-Angehörigen und startete ein zweites Opt-In-Verfahren: Nur wer erneut einer unentgeltlichen Verwendung von Snippets zustimmte, wurde weiterhin durch Google gelistet. Bis auf einige Springer-Medien (u. a. BILD, Die Welt) haben sich damals ausnahmslos alle großen deutschen Verlage für eine solche Einwilligung entschieden. Nach einer kurzen Testphase sind allerdings auch diese Portale schnell zurückgerudert, da sie scheinbar massive Einbrüche bei den Besucherzahlen festgestellt hatten.

    Somit profitiert in Deutschland aktuell niemand von den geänderten Regeln. Laut dem Vorstandsmitglied der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht, Till Kreutzer, hat „durch die Regelungen des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger bislang kein Verlag in Deutschland auch nur einen Cent erhalten“. Wenn überhaupt würden nur die Anwälte profitieren, die aufgrund der unklaren Rechtslage einiges an Arbeit hätten.

    Spanische Verhältnisse

    Ganz anders sieht die Situation in Spanien aus: Dort sind seit Jahresbeginn Google und andere Suchmaschinenbetreiber zu einer Zahlung von Lizenzgebühren bei erfolgter Verlinkung verpflichtet. Im Gegensatz zur deutschen Ausnahmeregelung müssen Betreiber von Suchmaschinen dort grundsätzlich eine Gebühr für die Verwertung von urheberrechtlich geschützten Inhalten bezahlen. Die Konsequenzen dieser Regelung ließen nicht lange auf sich warten: Google stellte zum ersten Januar sein News-Portal in Spanien ein und hat spanische Medienangebote aus seinem Suchindex gestrichen. Verleger und Autoren beklagen einen massiven Rückgang der Besucherzahlen und der Werbeeinnahmen. Der Überlebenskampf der Online-Medien hat sich in Spanien durch diese Regelungen nur verschlimmert.

    Gift für Start-Ups und kleine Verlage

    Der Ökonom und Professor für Volkswirtschaftslehre, Julius Haucap, machte am Freitag deutlich, dass ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger schon im Grundsatz gegen die momentane Entwicklung des Medienmarktes stehe. Die klassischen Print-Abonnenten werden laut Haucap immer älter und somit immer weniger, die junge Generation suche sich einzelne Artikel verschiedener Online-Medien beispielsweise mittels eines Feedreaders zusammen und setzw sich so ihr eigenes Informationsmedium zusammen. Die klassische Bündelungsfunktion, an der die Tageszeitungen und Verlage bis heute festhalten, sei nur begrenzt ins Netz übertragbar. Das Leistungsschutzrecht versuche aber, genau diese Bündelungsfunktion von Verlagen im Internet zu schützen – und scheitere daher bislang grandios. Einige Verlage hätten diese „Trendwende“ schon lange erkannt und rufen zu Spenden für einzelne Artikel auf oder nutzen Pay-Per-View-Angebote.

    Vor allem kleinere Verlage leiden unter einer ausbleibenden Verlinkung durch Suchmaschinen. Nutzer surfen bekannte und große Nachrichtenseiten meist direkt im Browser an und kommen nur zu kleineren Prozentzahlen über Drittanbieter. Abseits dieser Großanbieter ist ein hohes SEO-Ranking aber weitaus wichtiger als die möglicherweise anfallenden Gewinne durch Leistungsschutzgelder.

    Fortsetzung folgt..

    Auch wenn von allen Seiten die Sinnlosigkeit der momentanen Gesetzeslage deutlich sichtbar geworden ist, hält die Bundesregierung es nicht für notwendig, hier Abhilfe zu schaffen. Auch wenn die morgige Ausschusssitzung vermutlich ohne weitreichende Folgen für die deutsche Urheberrechtssituation bleiben wird, ist ein erneuter Anstoß der Diskussion sehr zu begrüßen. Es liegt also ein weiteres mal an den fähigen Köpfen auf der europäischen Ebene, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger abzuschaffen – Gründe dafür gibt es mehr als genug.

    2. März 2015 22
  • : Update: Nur noch 40 Stunden … Freien Bildern eine Herkunft
    Update: Nur noch 40 Stunden … Freien Bildern eine Herkunft

    [Update 02.03.15, 16:45: Die Zeit wird knapp bei der Crowdfunding-Kampagne für Elog.io und es fehlen nur 2500 US$ …]

    Frei lizenzierte Bilder im Netz zu finden, ist ja noch einigermaßen einfach. Man filtert nach CC-Lizenzen über die „erweiterte Suche“ der favorisierten Suchmaschine oder bei flickr oder sucht direkt gezielt in den Wikimedia Commons. Dann aber wird es mitunter schwierig und nur ein einziges kleines Startup nimmt es mit dem Problem auf.

    2. März 2015 6
  • : Abänderungsanträge sollen EU-Urheberrecht einbetonieren: Nächste Runde im Streit um Reda-Report
    Abänderungsanträge sollen EU-Urheberrecht einbetonieren: Nächste Runde im Streit um Reda-Report

    Anfang des Jahres hatte Julia Reda, deutsche Piratenabgeordnete im EU-Parlament und Mitglied der Grünen Parlamentsfraktion, einen Entwurf für die Evaluation des EU-Urheberrechts durch das EU-Parlament vorgelegt – und war dafür sowohl mit Lob (z.B. von der Initiative Urheberrecht) als auch mit Kritik (z.B. von Ex-Piratenabgeordnete Amelia Andersdotter) von unerwarteter Seite bedacht worden.

    EP-LogoJedenfalls enthielt der Entwurf eine Reihe konkreter und moderater Ideen für eine überfällige Reform des Urheberrechts, allen voran eine stärkere europäische Vereinheitlichung (wie sie auch EU-Kommissar Oettinger vorschwebt) und gleichzeitig eine Flexibilisierung, z.B. durch eine offene Schranke nach Vorbild des US-Fair-Use. Von Anfang an war aber klar, dass es von der Vorstellung des Entwurfs bis zur Beschlussfassung des Parlaments noch ein weiter Weg sein würde.

    Wie steinig dieser Weg werden dürfte, darauf geben jetzt die ersten Abänderungsanträge im Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT) einen ersten Hinweis. Im Unterschied zur jüngsten Abstimmung über einen Initiativbericht zum Urheberrecht im selben Ausschuss, wo vor allem die Konservativen über Änderungsanträge ACTA-Klauseln wiederbelebt haben, kommen beim Reda-Report die ersten Querschüsse vom deutschen S&D‑Abgeordneten Dietmar Köster. Wenn die uns vorliegende Liste mit Abänderungsanträgen (PDF) erfolgreich sein sollte, wird sich wohl auch Julia Reda – wie schon ihr grüner Fraktionskollege Michel Reimon beim Initiativbericht – fragen müssen, ob sie ihren Namen weiterhin auf dem Bericht stehen lassen möchte.

    Neben einigen Ergänzungen sind es vor allem die vorgeschlagenen Abänderungen und Streichungen, die darauf abzielen das bestehende Urheberrecht einzubetonieren oder das Rad sogar noch weiter zurückzudrehen. So möchte Köster allen Ernstes folgenden Absatz ersatzlos streichen lassen (Amandment 9; bezieht sich auf einen Vorschlag der CULT-Berichterstatterin Adinolfi zur Änderung des Reda-Reports):

    Urges for the establishment of mandatory limitations and exceptions to copyright, at least with regard to the most important exceptions, such as those in the field of education, research and libraries, to allow for the more widespread dissemination of cultural content across the EU;

    Dieser Punkt zielt darauf ab, endlich nicht nur das urheberrechtliche Schutzniveau sondern auch (zumindest die wichtigesten) Ausnahmeregelungen („Schranken“) europaweit zu vereinheitlichen. Derzeit ist es nämlich so, dass Ausnahmen vom Urheberrecht nur optional und unterschiedlich in den einzelnen EU-Staaten implementiert sind, was grenzüberschreitende Angebote und Dienstleistungen erschwert. Diesen Punkt zu streichen wäre nicht nur ein Festhalten am dysfunktionalen Status quo sondern auch im Widerspruch zum Ergebnis der EU-Konsultation zum Urheberrecht durch die EU-Kommission.

    Statt Vereinheitlichung von Schranken soll die Forderung (Amendment 10) aufgenommen werden, dass jede Schranke, die durch Mitgliedsstaaten eingeführt wird, die herkömmliche Verwertung eines Werkes nicht beeinträchtigen darf. Das ist aber ohnehin in internationalen Verträge genau so vorgeschrieben und steht im Rahmen der EU-Urheberrechtsrichtlinie überhaupt nicht zur Debatte (vgl. eine kritische Stellungnahme von Urheberrechtsforschern zu diesem Drei-Stufen-Test).

    Besonders ärgerlich ist Amendment 14, mit dem einer offenen Schranke nach Fair-Use-Vorbild eine Absage erteilt wird. Anstelle der Forderung nach einer „general exception“ wünscht sich Köster folgendes:

    Highlights the fact that a general flexible exception is not adapted to the European legal system and would undermine the legal certainty necessary for both the consumers and the creative and cultural

    In anderen Worten: eine offene Schranke ist schlecht weil wir das a) in Europa bisher nicht so gemacht haben und b) Rechtssicherheit unterminieren würde. Ersteres stimmt und ist ja gerade der Grund dafür, warum wir dringend so eine offene Schranke brauchen, die nicht nur digitale Remixkreativität legalisieren sondern auch für größere Technologieoffenheit des Urheberrechts sorgen würde. Zweiteres, also der Vorwurf größerer Rechtsunsicherheit, steht im Widerspruch zum Stand der Copyright-Forschung in den USA, die schon lange mit diesem (europäischen) Vorurteil aufgeräumt hat (vgl. z.B. die Studien „Unbundling Fair Use“ von Pamela Samuelson und „Predicting Fair Use“ von Matthew Sag).

    Die Absage an die offene Schranke wird vollends absurd, wenn Köster schließlich mit Amendment 18 ergänzt sehen möchte, dass die schnelle technische Entwicklung auf digitalen Märkten technologieneutrale Rahmenbedingungen erfordert:

    Points out that the rapid rate of technological development in the digital market calls for a technologically neutral legislative framework for copyrights;

    Technologieneutralität des Urheberrechts ist genau das, was eine Vereinheitlichung von Schranken in Kombination mit einer offenen Schranke nach Fair-Use-Vorbild leisten würde – also das, was Köster oben löschen oder ablehnen möchte.

    Mit Amendment 7 wiederum soll betont werden, dass mit Verlinkungen durchaus eine Urheberrechtsverletzung einher gehen kann, wenn damit eine neue Öffentlichkeit erreicht wird. Dieser Absatz bezieht sich auf eine Entscheidung des EuGH, mit der klargestellt wurde, dass Embedding (z.B. von rechtmäßig hochgeladenen YouTube-Videos) keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Die Begründung des EuGH schränkte die Erlaubnis aber auf solche Fälle ein, wo keine neue Öffentlichkeit erreicht wird; eine nicht besonders überzeugende Begründung, die dazu führt, dass immer noch einige Fälle von Verlinkung und Embedding Abmahnungsrisiken begründen können. Anstelle hier weitere Klärung durch den EU-Gesetzgeber einzufordern, macht sich dieses Amandment aber die Position des EuGH unkritisch zu eigen.

    Fazit

    Noch ist nicht klar, ob die Köster-Amendments wie schon bei der letzten Abstimmung im CULT-Ausschuss mit den Konservativen abgesprochen sind und einfach durchgewunken werden. Ganz allgemein lesen sich die Amendments wie von der Rechteinhaber-Lobby diktiert. Eine offene Schranke ablehnen und gleichzeitig Technologieneutralität einfordern ist dabei wirklich der Gipfel der Inkonsistenz.

    1. März 2015 9
  • : Oettinger im Twitterview: Geoblocking in EU „völlig sinnlos“, Urheberrechtsreform notwendig
    Oettinger nach dem "Twitterview" (Foto: ohne Rechteklärung aus <a href="https://twitter.com/GOettingerEU/status/570970216542429184">Tweet übernommen</a>)
    Oettinger im Twitterview: Geoblocking in EU „völlig sinnlos“, Urheberrechtsreform notwendig

    Unter dem Hashtag #AskOettinger stellte sich heute EU-Digitalkommissar Günther Oettinger für eine Stunde zahllosen Fragen auf Twitter. Beliebteste Floskel in Oettingers Antworten war dabei „balanced“, das Versprechen eines fairen Interessensausgleichs zwischen den verschiedenen Interessensgruppen. Dass aber gerade die Herstellung von Balance mehr Freiräume und Rechte für Nutzer erfordert, hat nicht nur die Konsultation der EU-Kommission zum Urheberrecht gezeigt, sondern wurde gerade gestern erst im Jahresgutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation der deutschen Bundesregierung betont.

    Zu einer derart klarer Positionierung ließ sich Oettinger auf Twitter nicht hinreissen. Allerdings ist Oettingers überdeutliches Bekenntnis zum Reformbedarf im Urheberrecht schon als Schritt in die richtige Richtung zu werten:

    Das alleine ist nämlich schon ein Unterschied zur überwiegenden Position der Rechteinhaber in der EU-Konsultation, die praktisch keinen Handlungsbedarf sehen. Deutlich wurde Oettinger aber auch noch in einem anderen Punkt, der für Internetnutzer in Europa von großer Bedeutung ist: Geoblocking innerhalb der EU. Oettinger dazu auf die Frage, ob Geoblocking irgendeinen Sinn ergibt: 

    Erneuert hat Oettinger auch in mehreren Tweets seine Forderung nach einer stärkeren Vereinheitlichung des europäischen Urheberrechts:

    Befragt nach dem jüngsten Report der deutschen Piratenabgeordneten Julia Reda zum Urheberrecht lobte er diesen zwar als „reliable input“, versprach aber im Unterschied zu Reda sich auch gegen Piraterie einzusetzen:

    Fazit

    Bei aller erwartbaren Vagheit in seinen Antworten, machen Oettingers diese doch etwas Hoffnung auf eine Verbesserung der urheberrechtlichen Situation in Europa. Selbst wenn Oettinger nur seine zwei zentralen Vorschläge umsetzt – ein einheitliches Urheberrecht für Europa und ein Ende von Geoblocking -, dann wäre schon einiges gewonnen.

    26. Februar 2015 2
  • : Schrecken ohne Ende? Das Leistungsschutzgeld reloaded
    Schrecken ohne Ende? Das Leistungsschutzgeld reloaded

    Diesen Freitag lädt irights zur Diskussion über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, nämlich am 27. Februar um 12:30 Uhr, in den Deutschen Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum 400E.

    Unter dem Motto „Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende?“ soll vor der zweiten Anhörung im Rechtsausschuss (siehe unten) über die Zukunft des gesetzgeberischen Missgriffs diskutiert werden. Das Programm:

    12:30 Uhr:
    Begrüßung und kurze Einführung durch Dr. Till Kreutzer, Rechtsanwalt, Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL)

    13:00 Uhr:
    Wesen, Charakter und Ordnung – das LSR im Spiegel der Praxis

    Impulsvortrag von Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE)

    13:20 Uhr: Wie weiter beim Leistungsschutzrecht? Muss der Gesetzgeber eingreifen?

    Diskussion mit
    Thomas Jarzombek MdB (CDU)
    Christian Flisek MdB (SPD)
    Stefan Niggemeier (Journalist)
    Justus Haucap (DICE)

    14:00 Uhr: Empfang

    Christoph Keese, einer der Taliban unter den LSR-Verfechtern, flattern offenbar schon die Nerven:

    keese-unredacted

    Nächsten Dienstag, am 4. März, von 11:30 Uhr bis ca. 14 Uhr, wird im Bundestag die Anhörung zum Leistungsschutzrecht stattfinden.

    Wir werden live aus der Anhörung berichten!

    alles keese

    24. Februar 2015 2
  • : Probleme privater Rechtsdurchsetzung via Google: Der Fall „Total Wipes“
    Probleme privater Rechtsdurchsetzung via Google: Der Fall „Total Wipes“

    Wie bereits berichtet erhielt Google im vergangenen Jahr 345 Millionen Löschanträge für Suchergebnisse, die (vermeintlicherweise) auf urheberrechtlich geschützte Inhalte verweisen. Wiederkehrendes Thema in diesem Zusammenhang sind fälschlicherweise zur Löschung beantragte Links, wie beispielsweise Löschanträge darauf, Webseiten wie Chillingeffects.org auszulisten, die ebensolche Löschanträge sammeln.

    Wie wichtig Seiten wie Chillingeffects.org und die Kontrolle von Löschanträgen sind, wurde Anfang der Woche am Beispiel des deutschen Unternehmens „Total Wipes“ deutlich. Wie Torrentfreak berichtet und Chillingeffects dokumentiert, hatte dieses unzählige Links zur Löschung vorgeschlagen, die nicht einmal im entferntesten mit urheberrechtlich geschützter Musik zu tun hatten, u.a. Downloadseiten von Anbietern wie Skype, Java oder OpenOffice.org:

    Der öffentliche Teil der Webseite von Total Wipes ist derzeit offline, via Facebook gibt sich die Firma zerknirscht und spricht von einem bedauerlichen technischen Fehler:

    Due to technical servers problems on the first february week our script sent hundreds DMCA to hundreds domains not related at all any copyrights of our contents.

    It was our fault, no doubts about it. The DMCA is a serious issue and it must be carefully managed.

    We contacted most of these domains but it was too late, the DMCA had already been sent. Google rejected most of these wrong DMCA but we totally understand the damage of it for small and medium companies that have to remove and manage them manually. It was a bug just on that week. However, our Antipiracy system has been taken down a week ago in order to add more improvements and avoid any future sending of wrong DMCA.

    Our apologies again for all sites involved and thanks to all persons that reported us the issue.

    In einem weiteren Facebook-Eintrag berichtet Total Wipes, dass Google 97,29% der falschen Löschanträge zurückgewiesen und weitere nicht umgesetzt hat. Im konkreten Fall Total Wipes mit derart offensichtlich falschen Löschanträgen hält sich der Schaden also offensichtlich in Grenzen. Gleichzeitig ist bei der enormen Anzahl an Löschanträgen von derzeit über 30 Millionen pro Monat von einer substanziellen Zahl an fälschlicherweise entfernten Suchergebnissen auszugehen.

    Als unmittelbare Maßnahme bräuchte es von Seiten von Google strengere Regeln für solche Unternehmen, die wiederholt und in großer Zahl falsche Löschanträge einreichen. Warum gibt es nicht auch hier eine Three-Strikes-Regel wie beispielsweise für Nutzer bei YouTube, die Unternehmen nach wiederholt falschen Anträgen für die Einreichung von weiteren Anträgen sperrt? Das würde jedenfalls den Druck erhöhen, sorgfältiger bei der Einreichung von Löschanträgen zu sein.

    24. Februar 2015 10
  • : EU-Urheberrechtsreform: Es droht leider ACTA-reloaded – dank der Konservativen [Updates]
    EU-Urheberrechtsreform: Es droht leider ACTA-reloaded – dank der Konservativen [Updates]

    Die schlechten Ideen aus ACTA sind zurück! im EU-Parlament drohen gerade Mehrheiten für eine stärkere Verpflichtung zur Zusammenarbeit zwischen Providern, Plattformbetreibern und Rechteinhabern, was zu mehr Netzüberwachung, Filtern und Zensur führen kann. Updates (siehe unten): Kontaktiert die EU-Abgeordneten!

    Eigetnlich scheint in Sachen Urheberrechtsreform nun endlich einiges in Bewegung zu kommen. Die EU-Regeln sind mehr als zehn Jahre alt und technisch längst überholt. Nach einigen Jahren Eiertanz in der Kommission, die nach dem Scheitern des ACTA-Abkommens anscheinend nicht so recht weiter wusste, gibt es nun zwei Initiativberichte im Europaparlament, um der dringend nötigen Reform einen Schubs zu geben. Allerdings haben diese Initiative nun einen Lobbysturm der Musik- und Filmindustrie im Europaparlament zur Folge.

    Viel Aufmerksamkeit hat bisher der Berichtsentwurf zur Urheberrechtsentwicklung erhalten, für den Julia Reda, deutsche Piratin in der grünen Europafraktion, verantwortlich ist. Weniger wurde bisher über den Bericht zum EU-Aktionsplan zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums berichtet, für den tschechischen EU-Parlamentarier Pavel Svoboda im Rechtsausschuss Hauptverantwortlich ist (Berichtsentwurf, pdf).

    Und genau hier könnte es schon bald zu einer mittleren netzpolitischen Katastrophe kommen. Die Frist für Änderungsanträge des Svoboda-Berichts läuft im Rechtsausschuss bis zum 10. März und die Abstimmung ist für Mitte April geplant. Allerdings dürfen bis dahin einige Ausschüsse ihre Meinung zu dem Entwurf äußern. Im Kulturausschuss soll die Abstimmung schon an diesem Donnerstag, den 26. Februar, stattfinden (Tagesordnung).

    Die Leistung der konservativen EVP-Fraktion ist nun besonders bemerkenswert, denn sie scheint das Urheberrecht nicht vorwärts sondern zurück in die Internetsperren-Ära befördern zu wollen. Seit über fünf Jahren – wie mit einer nervigen Macke auf einer alten Schallplatte – kommt die EVP mit denselben gescheiterten, widersprüchlichen und sinnlos repressiven Änderungsanträgen daher (z.B. im gescheiterten Medina-Ortega-Bericht 2009, im Gallo-Bericht 2010). Und jetzt bringen die Konservativen genau diese Vorschläge wieder in die aktuelle Parlamentsdebatte ein – und das in allen relevanten Ausschüssen. Im Kulturausschuss soll der ursprünglich gute Entwurf von MdEP Reimon wie folgt abgeändert werden (Änderungsanträge, pdf):

    Come-back für ACTA

    Die EU-Parlamentarier, darunter auch die deutsche CDU-Abgeordnete Sabine Verheyen, schlagen gleich an mehreren Stellen vor (Änderungsanträge 1, 8 und 13), dass Internetprovider mit der Film- und Musikindustrie zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen zusammenarbeiten sollten – übersetzt heisst das also, dass Sperren, Filter und Leitungsüberwachung (DPI) vereinbart werden können. Ein kurzer Rückblick ins Jahr 2012: Im ACTA-Abkommen hieß es, dass die Industrie im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen „kooperieren“ solle – eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, die erhebliche negative Folgen für die Meinungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre im Netz hat.

    Der einzige Unterschied zu ACTA: Die EU-Abgeordneten nennen die „Kooperation“ nun „freiwillige Selbstverpflichtung“ – obwohl hier ganz offensichtlich die Zusammenarbeit zwischen Rechteinhabern und Plattformbetreibern sowie Intermediären jenseits des rechtlichen Rahmens gemeint ist. Es ist absolut unklar, wer sich hier “selbst“verpflichtet – eher sieht es so aus, dass Rechteinhaber die Internetunternehmen zu repressiven Maßnahmen verpflichten können.

    „Follow the Money“-Konzept

    In Antrag 1 (pdf) begrüßen die konservativen Abgeordneten das „Follow the Money“-Konzept der EU-Kommission. Dieser Ansatz bedeutet, dass Verletzern bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen der Geldhahn abgedreht werden soll (wie ein politischer Druck in der Praxis aussieht, musste zum Beispiel Wikileaks an eigener Haut erfahren). Die EVP unterstützt nun also, dass Finanz- und Werbeunternehmen für die Bestrafung von vermeintlichen illegalen Filesharing aktiv werden. Es ist fraglich, wie den hauptsächlich US-amerikanischen Unternehmen, die US-Gesetzen unterliegen, die Durchsetzung von europäischen Regeln anvertraut werden sollten.

    Lachen oder Weinen

    Änderungsvorschläge 3 und 5 (pdf) verdienen den EU Comedy Award (wenn es den noch nicht gibt, sollten wir ihn an dieser Stelle schaffen). In diesen Anträgen meinen die EVP-Abgeordneten, dass es vollkommen überflüssig sei, geplante Maßnahmen auf konkrete Daten neutraler Herkunft zu stützen. Wer braucht schon zuverlässige Daten, um evidenzbasierte Politik machen zu können! Die Abgeordneten schlagen eine Streichung vor…

    Plattformneutralität – dafür oder dagegen?

    Die große Frage ist, warum die EVP-Fraktion so sehr darauf besteht, sich selbst zu widersprechen: Unternehmen (US-Plattformen, also Google) soll mehr Verantwortung übertragen werden, damit sie im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen den Rechteinhabern helfen können. Gleichzeitig setzen sich die Konservativen in Europa für die sogenannte „Plattformneutralität“ ein – zugunsten der europäischen Wirtschaft sollen sich genau diese Unternehmen im Netz weniger einmischen (z.B. weniger Suchergebnisse beeinflussen).

    Über diese Änderungsvorschläge wird am Donnerstag im EU-Kulturausschuss abgestimmt. Wenn ihr eure EU-Abgeordneten in diesem Ausschuss kontaktieren und sie gegen die oben genannten Änderungsanträge motivieren möchtet, tut dies am besten ab Dienstagmorgen unter den Brüsseler Telefonnummern. Die Kontaktdaten findet ihr hier.

    Update [23.02.2015 – 9:17] Die Sozialdemokraten und auch die Liberalen unterstützen viele dieser sehr schlechten Änderungsanträge – konzentriert euch in euren E‑Mails und Anrufen vor allem auf diese politischen Fraktionen (die Email-Adressen sind jeweils rechts in jedem MdEP-Profil zu finden).

    Update [25.02.2015 – 9:48] In den Kommentaren wurde uns ein Musterbrief an die EU-Abgeordneten zur Verfügung gestellt (vielen Dank, Marion Goller)! Morgen vormittag, am Donnerstag den 26.2., findet die Abstimmung statt. Hier die Kontaktdaten aller Abgeordneten, und hier der Vorschlag für eine E‑Mail:

    Dear [name der/des Abgeordneten],

    With great concern have I read the new draft report on the EU Action Plan for Enforcement of IP Rights (2014/2151(INI)) from Feb 2nd of this year.

    According to the report, enforcement of copyright is so vitally important, that “all actors in the supply chain” should be involved in it. Meaning, access providers and service providers of all kinds should help the copyright industry in maintaining ever stricter control about their “intellectual property”. Such control requires knowledge. Hence, the plans would force both access providers and service providers to monitor user behaviour. Such an intrusion into user privacy is not acceptable.

    Three years ago, the EU parliament has voted against such regulation when it refused to pass ACTA. Now the same plans are back. They are both unnecessary and harmful.

    “Piracy” is already on the decline. The success of platforms such as such as iTunes, Amazon Music, Spotify and Netflix shows that it has always been a lack of legal offers that drove people to “piracy”, not their unwillingness to pay for art.

    Even if “piracy” can never be completely stifled, it is worth noting that the EU is a net importer of those types of media that are typically “pirated”, namely music and video files. The people who claim that piracy harms the EU economy therefore should get their facts straight. If anything, the EU economy benefits from piracy, because every cent that is not spent on songs sold by the US music industry or on Hollywood movies can be spent here at home.
    (Joe Karaganis, vice president of the American Assembly at Columbia University, noted this a few months ago:
    http://piracy.americanassembly.org/a‑note-on-teras-the-economic-contribution-of-the-creative-industries-to-eu-gdp-and-employment/ )

    The real proponents of these plans are an oligopoly of US based media corporations. Three Major Labels now control 70% of the global music market while Hollywood serves up to 60% of the movie market. “Think small first” indeed…

    Most likely, the new provisions would do nothing but stifle competition. The regulations would make it more cumbersome and expensive for new access providers, service providers and other kinds of start-ups to get their businesses off the ground. Meanwhile, in the creative sector, the plans would strengthen the oligopoly already in place, favouring Hollywood and the Major Labels even more. Small and medium sized businesses of all sectors, which the plan claims to protect, would in fact be harmed.

    The European creative industry may suffer from many things. Lack of copyright enforcement is not one of them.

    Sincerely,

    [Name]
    (concernded EU citizen)

    23. Februar 2015 27
  • : Remixer #48 Daniel Seitz: „Tagtäglich erlebte Praxis weit entfernt von der Rechtssprechung“
    Daniel Seitz (Foto: bpb.de, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a>)
    Remixer #48 Daniel Seitz: „Tagtäglich erlebte Praxis weit entfernt von der Rechtssprechung“

    In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Der Medienpädagoge und Gründer von Mediale Pfade Daniel Seitz.

    Daniel Seitz ist Medienpädagoge und hat eine kleine Agentur für Medienbildung – mediale pfade – gegründet. Dort entwickelt er mit anderen Formate und Methoden zu verschiedensten Themen der digitalen Medienbildung, von Code-Literacy-Projekten wie Jugend hackt über Jugend-BarCamps zur kulturellen Bildung bis zur Berufsorientierung mittels digitalen Schnitzeljagden durch die Stadt. Dabei sind ihm politische Bildung, Emanzipation der Jugendlichen und „openess“ besonders wichtig.

    Im Bereich der Jugendkultur- und ‑medienarbeit, welche Rolle spielt dabei die Verwendung von Werken Dritter?

    Eine ganz zentrale – in ihrem Medienhandeln beziehen sich Jugendliche permanent auf Popkultur oder andere Werke Dritter, sei es beim Filmprojekt, wo die jungen Macher genau dieses eine Lied im Ohr haben, das am besten die Stimmung im Film unterstützt, sei es bei der Präsentation in der Schule zu ihrem Lieblingsthema oder sei es beim Musikmachen, wo sie z.B. auf vorhandene Beats zurück greifen. Wer mit dem Internet und mobilen Medien selbstverständlich aufgewachsen ist, hat einen ganz anderen Zugang und Verständnis von Kulturgütern.

    Was macht für Dich einen guten Remix aus? Ganz im allgemeinen und im Kontext von Jugendmedienarbeit?

    Ein guter Remix schafft etwas Neues, ohne das Alte zu verlieren. Ich kann also das Ursprungswerk immer noch erkennen, sehe und/oder höre aber auch den künstlerischen Neuwert eines Werkes.

    Im Kontext von Jugendmedienarbeit ist das ein schwieriges Thema. Das besondere ist sicherlich der Zugang, den junge Menschen zur Medienwelt und Popkultur dadurch finden und verarbeiten können.

    Wie gehst Du damit um, wenn Jugendliche für Ihre Werke unlizenziertes Fremdmaterial verwenden?

    Das bringt die Verantwortlichen in eine sehr schwierige Situation. Grundsätzlich unterscheiden wir, ob es am Ende um eine Veröffentlichung des angestrebten Produkts geht. Wenn ja, fällt die Verwendung von copyright-Material aus, das handhaben wohl (fast) alle KollegInnen so. Zur Rechteklärung ist weder Zeit noch Geld da, die Strukturen und Verfahren geben einen alltagstauglichen Umgang nicht her. Manche Projektstrukturen haben Sonderkonditionen z.B. im Verbund über Landesmedienanstalten, das bedeutet dann aber meist eine sehr limitierte Verwertung, z.B. nur auf den eigenen Seiten, nicht auf YouTube und Co.

    Was ist dann die Alternative?

    Also bleibt dann „nur“ freies Material – das funktioniert meist gut, hält (fast) alle wesentlichen Probleme fern, aber es ist nicht das gleiche. Jugendliche müssen dabei erstmal lernen, das bestimmte Dinge durch das Urheberrecht nicht gehen. Und bringen dabei wenig Verständnis auf – also welcher Schaden nun entstehen würde, wenn sie z.B. den Song ihres Lieblings-Rappers für das Intro ihres Filmes verwenden würden. Eine durchaus berechtigte Frage.

    Dieses Vorgehen verhindert leider auch vieles, was sonst entstehen könnte. Creative Commons war ein großer Segen für die Jugendmedienarbeit, auf den sich alle gestürzt haben. Jetzt ist es aber wieder an der Zeit, stärker für eine Veränderung des Urheberrechts zu kämpfen. Medienpädagogik hat auch eine anwaltliche Funktion für Jugendliche und diese permanente massenhafte Kriminalisierung hält schon viel zu lange an.

    Was sagen die Jugendlichen eigentlich selbst zur rechtlichen Situation?

    Das startet meistens mit recht starker Unkenntnis, geht weiter über Ablehnung und endet im besten Fall mit Toleranz. Sie können meistens nicht verstehen, welchen Schaden eine digitale Kopie anrichten soll. Von der Notwendigkeit, das sich KünstlerInnen finanzieren müssen, sind Jugendliche auch überzeugt – sie kaufen immerhin auch fleissig Merchandising und Konzertkarten, also die Instrumente, mit denen Musiker am direktesten verdienen. Warum sie sich dann in eigenen Werken nicht auf diese Musik beziehen dürfen, leuchtet dann nur schwer ein. Remix- und Meme-Kultur in den sozialen Medien sind auch ein tolles Beispiel dafür – da ist die tagtäglich erlebte Praxis so weit entfernt von der gängigen Rechtssprechung, dass es dort überhaupt kein Unrechtsbewußtsein bei Jugendlichen gibt.

    Gab es schon einmal Abmahnung oder sonst rechtliche Probleme im Kontext Deiner Tätigkeit?

    Nein, noch nie. Ich kenne auch keine einzige Klage gegen irgendein Jugendmedienprojekt. Sehr wohl kenne ich einige Abmahnungen gegen medienpädagogische Institutionen, die z.B. Präsentationen von (nicht eigenen) ReferentInnen veröffentlicht haben mit urheberrechtlich geschützten Bildern, stets mit nicht unerheblichen Kosten. Auch das macht die Träger natürlich entsprechend vorsichtig im Umgang mit den Medien aus den Jugendprojekten.

    Was hältst Du von der Idee, ein vergütetes Recht auf Remix einzuführen?

    Ich begrüße jede Initiative, die einen Großteil der Bürger entkriminalisiert und es schafft, Urheber angemessen zu vergüten. Urheber diskutieren ja gerne mal den Schutz der Kunst und die Möglichkeit, als Künstler ein angemessenes Leben führen zu können, in den Vordergrund. Wenn es denn um die Kunst geht, wird es nun Zeit, auch den digitalen Wegen der Kunst die Türen zu öffnen.

    Zum Abschluss, was ist Dein persönlicher Lieblingsremix? (Am besten mit einem Link)

    mein alltime-favorit des großartigen Martin Gretschmann aka Acid Pauli vs. Johnny Cash: I See a Darkness

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    Und – ich kann mich nicht entscheiden, darf ich auch zwei? – die wunderbare Arbeit von Jeff Desom: Rear Window Loop. Er baute aus dem Alfred Hitchcock Film „Rear Window“ von 1954 eine Kulisse aller Handlungen, die durch den Hinterhof in den Wohnungen zu beobachten waren, einen Loop für eine breite Leinwand:

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    Dieser Remix wurde auch ausgezeichnet mit dem Prix ARS Electronica 2012.

    Das ist ein Crosspost vom Blog der Initiative ‘Recht auf Remix‘, die in einer Petition um Unterstützung samt Link zum persönlichen Lieblingsremix bittet und zum Schlendern im online Remix-Museum einlädt. Der Text erscheint auf Wunsch des Interviewten unter der Lizenz Creative Commons BY 4.0.

    16. Februar 2015 1
  • : „Black Box“ Discotheken-Monitoring: GEMA kooperiert mit YACAST, Geo Tracking Identifier entwickelt Track-genaues System
    http://geotrackidentifier.com
    „Black Box“ Discotheken-Monitoring: GEMA kooperiert mit YACAST, Geo Tracking Identifier entwickelt Track-genaues System

    Seit Januar 2015 arbeitet die GEMA zum Monitoring der in deutschen Diskotheken gespielten Musik mit dem französischen Anbieter YACAST zusammen. Damit ändert sich zwar der Anbieter, aber das Monitoring-Verfahren bleibt das gleiche: In etwa 120 deutschen Diskotheken wird pro Woche je eine Stunde lang die Musik aufgezeichnet und ausgewertet. Auf dieser Datengrundlage wird die Ausschüttung an die Urheber berechnet. Als Alternative zu YACAST wird in Berlin mit dem Geo Tracking Identifier (GTI) derzeit ein Monitoring-System entwickelt, das die in der deutschen Clubszene gespielte Musik Track-genau erfassen und damit zu einer adäquaten und gerechteren Vergütung der Urheber beitragen kann.

    Die Diskothekenlandschaft in Deutschland ist äußerst vielfältig. Insbesondere Berlin ist für sein reichhaltiges Angebot bekannt, das auch kleine musikalische Nischen bedient und „Underground“-Genres wie House, Techno, Drum’n’Bass, Dubstep etc. große Bühnen bietet. Diese Club-Genres werden vorwiegend von DJs mit Schallplatten, CDs oder Laptop aufgeführt. Neben Berlin gibt es natürlich auch in vielen anderen deutschen Städten Diskotheken und Veranstaltungen, die sich auf Underground-Musik aus der Clubszene verstehen.

    Club-DJs mischen einzelne Stücke („Tracks“) zu stundenlangen Sets zusammen. Allerdings ist davon auszugehen, dass ein sehr großer Anteil dieser Club-Tracks nicht auf Major-Labels, sondern auf kleinen Independent-Labels erscheint. Außerdem ist zu beobachten, dass viele DJs und Produzenten aus der Clubszene nicht bei der GEMA als Mitglieder angemeldet sind, da dies erst ab einem bestimmten Absatz der eigenen Tracks lohnenswert erscheint. Dies ist bei typischen Club-Tracks mit geringen Auflagen von wenigen dutzend bis 1000 Exemplaren selten der Fall. Damit sind aber auch überwiegend viele Tracks, die beispielsweise in einem typischen Berliner Club wie dem Berghain, Sisyphos oder Prince Charles aufgelegt werden, „GEMA-frei“, also von der GEMA-Abrechnung unbetroffen. Aufgrund der GEMA-Vermutung geht man bei der GEMA jedoch davon aus, dass es sich wahrscheinlich um GEMA-Musik handelt – mit entsprechenden Folgen für die Abrechnung.

    Darüber hinaus tendieren DJs aus der Clubszene dazu, sich durch die individuelle Auswahl ihrer Tracks zu profilieren. Es geht darum, Musik zu spielen, die möglichst niemand von der Szene-Konkurrenz hat. Das kann beispielsweise ein besonders rares oder unbekanntes „Vinyl-Only“-Release, ein selbst gemachter Remix, ein inoffizielles „White Label“ oder ein unveröffentlichter Track von einem befreundeten Label sein. Denn um sich von den anderen DJs abzuheben, muss man eine möglichst rare, feinsinnige oder anderweitig besondere Mischung anbieten. Unzählige Charts und DJ-Playlists zeugen von diesem Zwang zur Neuheit. Durch diese Dynamik ist eine enorme Vielseitigkeit und Varianz der gespielten Tracks zu beobachten, die aber vorwiegend außerhalb des von der GEMA erfassten Monitorings stattfindet.

    YACAST wird neuer Kooperationspartner der GEMA

    Um diesem Problem zu begegnen, hatte die GEMA im September 2013 zusammen mit der LiveKomm eine eigene Arbeitsgruppe für ein verbessertes Monitoring-System gegründet. Das Resultat: Seit dem 1.1.2015 arbeitet die GEMA für das Diskotheken-Monitoring mit dem französischen Anbieter YACAST zusammen (davor: MediaControl). Dies wurde in einer Presseerklärung am 26.11.2014 bekannt gegeben, die allerdings nicht mehr auf der offiziellen Website der GEMA, sondern nur noch via Google Webcache zu finden ist. , die seit dem 16.02.2015 wieder online abrufbar ist. (Alternativ: musikmart.de).

    Zwar ändert sich mit YACAST der Kooperationspartner, das Verfahren bleibt jedoch das gleiche, wie die Informationen zum Discotheken-Monitoring vom April 2012 zeigen: Nach wie vor werden pro Woche 120 Diskotheken jeweils eine Stunde monitoriert, d. h. die gespielte Musik wird erfasst und statistisch hochgerechnet. Unabhängig von der allgemeinen Richtigkeit der statistischen Ausgangspunkte bzgl. Stichprobenziehung und Hochrechnung auf eine Grundgesamtheit, stellt sich nach wie vor die Frage, ob die Erfassung und Berechnung von Tracks aus der Clubszene damit repräsentativ erfasst werden kann, da die Ziehung der Stichproben in Großraumdiskotheken stattfindet. Weil in solchen Diskotheken vorwiegend aktuelle Top-40-Charts oder Klassiker aus der Popmusik aufgeführt werden, ist die Größe der Stichprobe stark auf die Hits der Major-Labels gemünzt und nicht mit der enormen Varianz der Tracks aus der Clubszene zu vereinbaren. Laut GEMA-Verteilungsplan (S. 325)

    erfolgt die Abrechnung der Einnahmen für die Wiedergabe von Musik aus dem Diskothekenbereich gem. § 21 UrhG in der Sparte DK auf der Grundlage eines statistisch abgesicherten Monitoring-Verfahrens, das vom Aufsichtsrat und vom Vorstand festgelegt wird. Die Grundsätze des Monitoring-Verfahrens sind zu veröffentlichen. Die Abrechnung erfolgt nach einem Aufführungswert pro Minute. Grundlage sind die per Monitoring ermittelten Minuten ohne Bewertung gemäß Abschn. X. – XII. Reklamationen einzelner Aufführungen sind wegen der Ermittlung des Repertoires aufgrund des Monitoring-Verfahrens bzw. einer repräsentativen Stichprobe ausgeschlossen.

    Um etwaigen Manipulationsversuchen entgegen zu treten, wird nicht veröffentlicht, in welchen Diskos die Stichproben gezogen werden, wie die GEMA auf Nachfrage mitteilt. Die Stichproben werden mit sogenannten „Black Boxes“ zu zufälligen Zeitpunkten getätigt, wie die GEMA offiziell auf ihrer Website angibt:

    Zu den insgesamt in Deutschland erfassten ca. 5.000 Tanzflächen zählen überwiegend Diskotheken, aber auch andere Tanzbetriebe mit unterschiedlichen Musikangeboten.
    Aus dieser Menge werden ca. 120 Tanzflächen durch eine sogenannte „geschichtete Zufallsstichprobe“ statistisch so ermittelt, dass durch einstündiges Programm-Monitoring pro Woche und Tanzfläche (immer zu zufällig ausgewählten Tagen und Stunden) das gesamte Spektrum der in einem Jahr wiedergegebenen Musiktitel repräsentativ abgebildet wird. Eine Gewichtung der Tanzflächen nach Größe oder Lizenz-Höhe erfolgt nicht. […]
    Mit Hilfe der statistischen Stichprobe wird hochgerechnet, welcher Anteil der Gesamtspieldauer aller Musikwiedergaben auf einen bestimmten Musiktitel entfällt. Durch Verwendung fortgeschrittener Verfahren der mathematischen Statistik ist diese Hochrechnung sehr genau. […]
    Für jede nach statistischen Kriterien ausgewählte Tanzfläche wird eine Stunde pro Betriebswoche mitgeschnitten, d. h. pro Jahr maximal 52 Stunden. Hat man die Gesamtspieldauer eines Titels pro Tanzfläche ermittelt, muss von den zufällig gezogenen Tanzflächen einer Schicht auf alle Tanzflächen dieser Schicht hochgerechnet werden. Das Ergebnis der Addition über alle Schichten ist eine verlässliche („unverzerrte“ im Jargon der mathematischen Statistik) Hochrechnung der jährlichen Gesamtspieldauer eines bestimmten Titels auf allen Tanzflächen.
    Für diese Art von Diskothekenmonitoring wurden spezielle, direkt an den Mischpulten installierte Mitschnitt-Geräte entwickelt. Es ist weder für den Diskjockey noch für die Gäste zu erkennen, ob und wann Aufzeichnungen vorgenommen werden. Störungen und Manipulationsversuche werden erfasst und dokumentiert. Zur Verbesserung der statistischen Repräsentativität wird jährlich ein Teil der ca. 120 Mitschnitt-Geräte über alle Schichten hinweg ausgetauscht.

    Black Boxes und die Bredouille der Clubszene

    Das derzeitige statistisch-technische Verfahren arbeitet nicht nur mit Black Boxes – das Verfahren ist selbst geradezu eine Black Box, denn ein transparenter Nachvollzug ist nicht möglich. Vertreter der Clubszene geraten damit in eine Bredouille: Clubbetreiber zahlen aufgrund der GEMA-Vermutung pauschale Gebühren, auch wenn der überwiegende Teil der in ihren Clubs gespielten Musik GEMA-frei ist. Gleichfalls können Clubbetreiber, DJs und Musikproduzenten aber nicht nachweisen, welche Musik tatsächlich in der Clubszene aufgeführt wird, da Playlists von der GEMA nicht angenommen werden. Die GEMA beruft sich vielmehr auf die eigenen Erhebungen sowie auf die GEMA-Vermutung und weiß damit die Deutungshoheit auf ihrer Seite. Das in der Clubszene generierte Geld wird gar nicht oder nur in nicht nennenswerten Beträgen an die Musikproduzenten aus der Clubszene ausgeschüttet, was für diese wiederum die Tendenz verstärkt, sich nicht bei der GEMA anzumelden. Eine Track-genaue Abrechnung verbiete sich aber laut GEMA bisher, wie der GEMA-Vertreter Lorenz Schmid im Oktober 2013 bei BLN.FM sagte:

    Die Ein­nah­men im Dis­ko­the­ken– und Club­be­reich sind auf der einen Seite über­schau­bar gering, aber die Kos­ten für eine track­ge­naue Abrech­nung sind alles andere als gering. Das heißt: da muss sehr viel inves­tiert wer­den, wenn man wirk­lich auf eine auf den Track genaue Abrech­nung kom­men will. Hier muss man sehr genau hin­schauen, ob die Kos­ten am Schluss nicht höher sind, als das Geld, was zu Ver­tei­lung ansteht.

    Um diesem Dilemma zu begegnen wird in Berlin mit dem „Geo Tracking Identifier“ (GTI) derzeit ein alternatives Monitoring-System entwickelt, das Track-genau die in den Clubs gespielte Musik erfasst. Nach Angaben von Gavin Burke, dem CEO bei GTI, sind die Kosten für das GTI-System dabei sehr niedrig. Ähnlich wie YACAST arbeitet das GTI-System mit Hilfe einer kleinen Box, die via Audio-Input an die PA des Clubs angeschlossen ist. Durch eine digitale Fingerprint-Technik werden diese online mit der GTI-Datenbank abgeglichen, welche dafür auch auf die Daten des britischen Online-Plattenladens Juno und dessen Digitalableger JunoDownload zugreift. Juno ist Spezialist für Musik aus dem Clubbereich und deckt mit seinem Katalog sämtliche Subgenres sowie rare Schallplatten aus kleinen, nicht-lizensierten Auflagen („White Labels“) oder Promo-Copies ab. Um möglichst alle in den Clubs gespielten Tracks in die eigene Datenbank einzubinden, bietet GTI darüber hinaus für kleine Labels die Möglichkeit an, direkt eigene Tracks in die Datenbank hochzuladen. Laut eigenen Angaben kann die Software von GTI auch mit in der Geschwindigkeit gepitchten und anderweitig leicht editierten Tracks umgehen, was für eine adäquate Monitorierung des Clubbetriebs und seiner Remix Culture notwendige Voraussetzung ist.

     

    GTI bietet noch einen weiteren Vorteil: Mit ihm soll nicht nur eine Stunde pro Woche, sondern die komplette Musikspieldauer des Clubs erfasst werden. Dies würde die Stichprobengröße multiplizieren, viele Berliner Clubs haben beispielsweise eine Öffnungsdauer von mehr als 20 Stunden allein am Wochenende. Außerdem sollen nach Möglichkeit alle deutschen Clubs mit der Box von GTI ausgestattet werden, um die Vielfalt der Club-orientierten Musik differenziert abdecken und genau auswerten zu können. Das GTI-System befindet sich aktuell in der Probephase: Testläufe finden in den Clubs Harry Klein (München), Robert Johnson (Offenbach), Wilde Renate und Prince Charles (Berlin) statt. Die Aufnahmen werden dabei verschlüsselt und unabhängig von der jeweiligen Running Order der DJs aufgezeichnet. Es werden also keine DJ-bezogenen Informationen erhoben, sondern lediglich die gespielten Tracks. Dies dürfte manche DJs aufatmen lassen, da Informationen über ihre Playlists nicht öffentlich gemacht werden brauchen.

     

    Nach eigenen Angaben liegt die Trefferquote des GTI-Systems bereits bei über 90% und ist damit gegenüber YACAST konkurrenzfähig. Je mehr Tracks in die eigene Datenbank übernommen werden, desto höher wird die Trefferquote. Je mächtiger also die Datenbank, desto differenzierter und gerechter kann abgerechnet werden. Mit einem Track-genauen Monitoring-System lassen sich empirische Daten erheben, die abbilden, was tatsächlich in den deutschen Clubs aufgeführt wird – man müsste nicht mehr nur vermuten. Die erhobenen Daten könnte die Clubszene zudem in eine bessere Verhandlungsposition gegenüber der GEMA versetzen und die Attraktivität der GEMA für Clubmusik-Produzenten erhöhen.

    Darüber hinaus ließe sich auch die Frage diskutieren, ob eine solch entwickelte Identifizierungstechnik zum Tracking und damit zur monetären Vergütung von Sample-basierten Tracks und Remixes genutzt werden kann, welche sich ja in einer prekären urheberrechtlichen Situation befinden. Ist ein Track registriert, könnte er mitsamt seiner Fremdsamples identifiziert und sowohl Urheber als auch Bearbeiter könnten über diesen Weg vergütet werden. Der umständliche, teure und oft erfolglose Umweg, den das Sample-Clearing in vielen Fällen mit sich bringt, könnte damit übersprungen werden.

    16. Februar 2015 13
  • Post vom Anwalt: Geschäftsführer von Überwachungs-Firma AGT droht uns mit Klage, wir knicken ein
    Post vom Anwalt Geschäftsführer von Überwachungs-Firma AGT droht uns mit Klage, wir knicken ein

    Christoph Stortz, Geschäftsführer einer Briefkasten-Firma für Überwachungs-Technologien will sein Portrait-Bild nicht in unserer Berichterstattung sehen. Nach wiederholter Klagedrohung von seinem Anwalt haben wir das Bild aus urheberrechtlichen Gründen entfernt. Das Original ist aber weiterhin im Netz zu finden, von ihm selbst eingestellt.

    12. Februar 2015 41
  • : Zur netzpolitischen Dimension (8) von »The Daily Show with Jon Stewart«
    Zur netzpolitischen Dimension (8) von »The Daily Show with Jon Stewart«

    In der Serie „netzpolitische Dimension“ geht es um Themen, deren netzpolitische Relevanz sich bisweilen erst auf den zweiten Blick erschließt. Diesmal: The Daily Show with Jon Stewart.

    Ein Blick in meine Twitter-Timeline heute morgen hat bestätigt, dass ich nicht der einzige bin, den der Abschied Jon Stewarts von „The Daily Show“ mit Wehmut erfüllt. Darum und um die allgemeine politische und kulturelle Bedeutung soll es in diesem Beitrag aber nicht gehen, sondern vielmehr um einen Aspekt, den Marcel Weiss in einem Tweet auf den Punkt gebracht hat:

    Tatsächlich ist es so, dass es bereits seit einiger Zeit in Deutschland und Österreich nicht mehr möglich ist, die ganzen Folgen der Daily Show auf der Webseite des Senders Comedy Central anzusehen. Stattdessen liefert der Versuch, eine Folge aufzurufen nur folgende Mitteilung: „You’re so close, yet so far away.“ Ein Spruch, der das Problem von Geoblocking im Internet wahrlich auf den Punkt bringt.

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    Hinzu kommt, dass es in Deutschland – zumindest meines Wissens nach – derzeit keine legale und halbwegs praktikable Möglichkeit gibt, The Daily Show zu sehen. Das in dem SZ-Beitrag von Johannes Kuhn angesprochene „popkulturelle Trauma“ ist deshalb in Deutschland auch ein Beleg für die große popkulturelle Bedeutung von Piraterie. Mehr noch als bei Serien und Filmen lebt The Daily Show von der Tagesaktualität des Formats. Alles andere als unmittelbarer Zugang ist eigentlich keine Option. Mangels legalem Angebot lässt sich die weitverbreitete Trauer über ein Ende der Daily Show eigentlich nur mit der Nutzung illegaler Streaming-Portale erklären.

    Abgesehen davon ist das Phänomen Daily Show wohl auch mit ein Grund für den erst kürzlich von Quentin Hardy in seinem New-York-Times-Blog bemerkten VPN-Boom. Wer ein paar Euro im Monat in einen VPN-Dienst investiert, kann damit eine US-IP-Adresse vortäuschen und so auch in Europa The Daily Show sehen. Und eine US-Kreditkarte vorausgesetzt – und das ist eine alles andere als niedrige Hürde – lässt sich via VPN auch aus Europa das US-Angebot von Diensten wie Netflix nutzen. Der US-Urheberrechtsprofessor Tim Wu spricht im Interview mit Hardy deshalb auch von einem „Missverhältnis zwischen der Wahrnehmung, dass man über das Internet bekommt was man möchte […] und Rechteinhabern, die Ihre Inhalte gebietsabhängig verkaufen.“

    Ganz allgemein lässt sich wohl sagen, dass Sperrbildschirme ein Beleg für Auswüchse von Bewilligungskultur im Netz sind. Weil große Rechteinhaber sich in allen Fällen vorbehalten möchten, im Einzelfall zu Lizenzieren, kommt es auf Grund der damit verbundenen Transaktionskosten systematisch zu Unterversorgung und Unternutzung. Und zwar nicht nur im Bereich von Geoblocking, sondern auch beispielsweise auch dann, wenn im Livestream der Tagesschau für 30 Sekunden ein Sperrbildschirm angezeigt wird, weil dann Tore des aktuellen Bundesligaspieltags gezeigt werden.

    In dem Maße, in dem Medienkonvergenz und Globalisierung voranschreiten, werden kleinteilige und als willkürlich empfundene Lizenzierungspraktiken zum Problem. Ein Sperrbildschirm wie jener der Daily Show wird so zur kostenlosen Werbung für kommerzielle VPN-Anbieter. Vielleicht muss VPN aber erst wirklich zum Massenphänomen werden, damit hier ein Umdenken einsetzt und Verwertung ohne Geoblocking stattfindet.

    11. Februar 2015 26
  • : Wieviel ist freies Wissen wert? Schätzung am Beispiel des Bildbestands der Wikipedia
    Wieviel ist freies Wissen wert? Schätzung am Beispiel des Bildbestands der Wikipedia

    Bereits vor zwei Jahren haben wir an dieser Stelle über Schätzungen des Werts der Wikipedia durch Jonathan Band und Jonathan Gerafi an Hand von Wiederherstellungskosten, Konsumationswert, oder fiktivem Marktwert berichtet. Im Ergebnis kamen sie zu einem Wert zwischen 3,6 und 80 Milliarden Dollar. Wie schon diese große Bandbreite deutlich macht, handelte es sich dabei nur um sehr grobe und oberflächliche Schätzungen.

    In einem aktuellen Aufsatz mit dem Titel „The Valuation of Unprotected Works“ haben jetzt die Urheberrechtsforscher Paul Heald (siehe auch: „Wie Copyright Bücher und Musik verschwinden lässt“), Martin Kretschmer und Kris Erickson eine sehr viel ausgefeiltere Methode angewandt, um zumindest den Wert des gemeinfreien Bildbestands in der Wikipedia zu schätzen.

    Gleich im ersten Absatz machen die Autoren deutlich, was die Hauptmotivation für die Erstellung ihrer Analyse ist: Sie wollen den Zahlen der Copyright-Lobbys über den (vermeintlichen) Wert urheberrechtlich geschützter Werke Zahlen zum Wert gemeinfreier Werke entgegenstellen (meine Übersetzung):

    Im Zuge der Anstrengungen für Durchsetzung und Ausdehnung ihrer Urheberrechte haben Rechteinhaber eine Kunstfertigkeit darin entwickelt, den Gesamtwert ihrer Werke zu quantifizieren. Für Entscheidungsträger schätzen sie den monetären Wert, den ihre Urheberrechte angeblich zur Wirtschaftskraft beisteuern, und die Verluste, die sie durch Urheberrechtsverletzungen erleiden. Diese Art von Nachweis, obgleich auf den ersten Blick überzeugend, ist reduktionistisch und überschätzt die Rolle exklusiver Urheberrechte für die Förderung einer gesunden Kreativwirtschaft.
    […]
    Diejenigen, die für eine starke Public Domain eintreten und Widerstand gegen die Ausdehnung von Urheberrechten leisten, tun sich schwerer damit den Wert jener Werke zu schätzen, die ihrer Meinung nach frei zugänglich bleiben sollten. (S. 1–2)

    Mehr Wert ohne Schutz?

    Das Ziel des Aufsatzes ist es dementsprechend auch nicht, den gesamten Wert der Public Domain – im Aufsatz definiert u.a. als Werke deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist, die nie urheberrechtlich geschützt waren, oder die unter einer freien Lizenz stehen – zu schätzen, sondern nur für einen klar abgegrenzten Bereich („discrete corner“). Auf diese Weise soll belegt werden, dass gerade das Fehlen („absence“) von urheberrechtlichem Schutz den ökonomischen Wert bestimmter Werke erhöhen kann.

    Zu diesem Zweck untersuchen die Forscher die Nutzung von Public-Domain-Bildern (größtenteils Fotos) auf Wikipedia-Seiten. Dem Wert der Bilder auf Wikipedia-Seiten nähern sich die Autoren auf zweifache Weise:

    Erstens sparen Gestalter der Seite Transaktionskosten und, zumindest potentiell, Lizenzgebühren durch die Nutzung frei verfügbarer Bilder an Stelle von Verhandlungen mit den Rechteinhabern eines Bildes. Zweitens priorisiert Googles Suchmaschine […] Seiten mit Bildern gegenüber Seiten ohne Bilder; Wikipedia-Seiten mit Public-Domain-Bildern sollten deshalb im Durchschnitt mehr Views aufweisen als Seiten ohne Bilder. Da sich Seitenbesuche bewerten lassen an Hand der durchschnittlichen Anzeigenerlöse pro Besucher (und ein Page View auf Wikipedia auf den Wert von $0,0053  geschätzt wird), sollte sich der Wert des zusätzlichen Traffics durch Bilder berechnen lassen. (S. 13)

    Im Rahmen ihrer Untersuchung analysieren Heald und Kollegen Wikipedia-Seiten über 362 Autoren, die einen New-York-Times-Bestseller im Zeitraum zwischen 1895 und 1969 hatten und zwischen 1829 und 1942 geboren wurden. Ginge es nur nach Geburtsdatum der Autoren wäre zu erwarten, dass von jüngeren Autoren mehr Bilder verfügbar sind. Da aber vor 1923 veröffentlichte Werke nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind, prognostizieren die Autoren das Gegenteil, nämlich mehr Bilder bei älteren Autoren.

    Zur monetären Bewertung zogen die Autoren in der Folge den durchschnittlichen Preis für Autorenfotos bei den beiden größten kommerziellen Bildagenturen Corbis und Getty Images heran. Besucherzahlen für die Autorenseiten wurden in den Jahren 2009 und 2014 jeweils für die Monate März, April und Mai gemessen (und dabei für Veränderungen in Artikellänge und Anzahl an Amazon-Reviews kontrolliert). Nach derselben Logik wurden zum Vergleich Daten für 792 Komponisten und Lyriker sowie 300 zufällig ausgewählte Seiten erhoben.

    Ergebnisse der Untersuchung

    Wie von den Autoren vorhergesagt – und obwohl Fotografie im Zeitverlauf immer einfacher und günstiger wurde – finden sich bei älteren Autoren mehr Bilder als bei jüngeren (S. 15):

    Heald-etal-Figure-Seiten-mit-Bildern

    Ein ähnliches Ergebnis liefert die Sortierung nach Tod der Autoren. In der Detailanalyse zeigt sich, dass in der Mehrzahl der Bilder (54%) auf solche zurückgegriffen wurde, deren Urheberrechtsschutz bereits abgelaufen war. Ein ähnliches Ergebnis lieferte auch die Analyse der zufällig ausgewählten Seiten.

    Die kalkulatorische Kostenersparnis durch den Rückgriff auf Public-Domain-Bilder im Vergleich zu Bildern einer Bildagentur ist durchaus beträchtlich. In gut 10 Prozent der Autorenbilder (25 von 240) fanden sich funktional identische Bilder in den kommerziellen Bilddatenbanken zum Preis von durchschnittlich $105/Jahr (Corbis) bzw. $117/Jahr (Getty) für den Einsatz auf einer nicht-kommerziellen Seite. Für weitere 104 Bilder fanden sich ähnliche, aber nicht identische Bilder; im Durschnitt wären so $120/Jahr pro Bild fällig gewesen. Alleine für diese 129 Public-Domain-Bilder im Autorensample müsste demnach Wikimedia – die Organisation hinter Wikipedia – binnen fünf Jahren $77.400 bezahlen (wobei die Autoren darauf hinweisen, dass Wikimedia wohl Mengenrabatt verhandeln könnte). Insgesamt würden für 240 Public-Domain-Bilder jährliche Kosten von $28.000 anfallen.

    Zur Plausibilisierung dieser Beträge berechnen die Autoren in einem nächsten Schritt die theoretisch erzielbaren Werbeeinnahmen auf Grund zusätzlicher Besucher dank Bebilderung der Artikel. Ein Bild erhöht nach den Besucherstatistiken – und korrigiert um Popularitätseffekte auf Basis der Zahl von Amazon-Reviews – die Page Views um rund 19%, wonach sich ca. 5,32 Millionen der rund 28 Millionen Page Views der 240 bebilderten Autorenseiten auf die Bebilderung zurückführen lassen. Multipliziert mit dem geschätzten Wert eines Wikipedia-Page-Views von $0,0053 ergäbe das $28.126 – also ziemlich genau der Wert auf Basis der kalkulatorisch „gesparten“ jährlichen Lizenzkosten.

    In einem letzten Schritt extrapolieren die Autoren ihre Kalkulation um den gesamten Wert an Public-Domain-Fotografien in der Wikipedia zu schätzen. Im Ergebnis („rough estimate“) kommen sie auf einen Betrag zwischen $208 und $232 Millionen pro Jahr auf Basis der Kostenersparnis-Methode. Kalkuliert auf Basis von zusätzlichen Page Views kommen die Autoren auf rund $38 Millionen an kalkulatorischen Anzeigenerlösen, die sich auf die Verwendung von Public-Domain-Bilder zurückführen ließen (hinsichtlich der Limitationen und Unschärfen dieser Schätzungen siehe S.25–27 im Paper).

    Fazit

    Der Beitrag von Heald, Kretschmer und Erickson ist einer der empirisch fundiertesten Versuche bisher, den Wert der Public Domain zu quantifizieren, also quasi an freiem Wissen ein Preisschild anzubringen. Auf Basis ihrer Berechnungen konstatieren die Autoren, dass die rückwirkende Verlängerung urheberrechtlicher Schutzfristen in den USA massive soziale Kosten („massive social harm“, S. 29) verursacht hat und fordern mit Nachdruck wirksame Regulierung im Bereich verwaister Werke. Unabhängig davon wäre schon viel gewonnen, wenn in der politischen Debatte zum Urheberrecht der ökonomische Wert nicht nur von urheberrechtlichem Schutz sondern auch von freiem Zugang und gemeinfreien Werken stärkere Berücksichtigung fände.

    6. Februar 2015 4
  • : Die Böhmermann-Debatte zum Urheberrecht: Eine kurze Rundschau [Update]
    Die Böhmermann-Debatte zum Urheberrecht: Eine kurze Rundschau [Update]

    Die von Jan Böhmermann losgetretene Debatte rund um die Abmahnung der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Fotos auf Twitter geht auch eine Woche nach Böhmermanns erstem Tweet zur Causa munter weiter. Eine kurze Zusammenschau von Beiträgen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

    Dirk von Gehlen, der als einer der ersten Verständnis für Böhmermanns Position geäußert hatte, verbloggte einen Nachtrag:

    Mir reicht es nicht zu sagen: Böhmermann muss sich an das Urheberrecht halten. Das stellt niemand in Frage. Ich frage mich: Warum halten sich so wenige Menschen dran? Vielleicht weil das Gesetz sich immer weiter von der Lebensrealität der Menschen entfernt hat. Wenn das Gesetz darauf nicht reagiert, wird seine Legitimation immer weiter schwinden – sehr zum Schaden der Urheber und Verwerter. Wenn wir diesen abwenden wollen, müssen wir also über eine Reform des Urheberrechts sprechen.

    Böhmermann selbst veröffentlichte einen gemeinsam mit seinem Sidekick William Cohn realisierten Remix des anlassgebenden Fotos auf Twitter und Facebook:

    Der Fotograf, der Böhmermann und andere für die Twitter-Nutzung seines Werkes abmahnen hatte lassen, erzählte seine „Geschichte zum Thema Urheberrecht im Internet“ in Form eines Gastbeitrags bei kwerfeldein und schloss mit einem Frageblock:

    Nun steht mein Name dort in der Öffentlichkeit am Pranger; ich habe nichts falsch gemacht, bin aber der Arsch. Auf Twitter, auf Facebook, im halben Internet bin ich die „Kapitalistendrecksau“. […] Zuletzt bleiben für mich nur noch offene Fragen: Woher kommt dieser Hass gegen mich? Wieso sagt oder tut das ZDF nichts gegen seinen Mitarbeiter? Wer hat hier eigentlich einen Grund, sich aufzuregen? Die Internetnutzer, der Fernsehmoderator Herr Böhmermann, der ungefragt mein Bild verwendet und mich anschließend an den Pranger stellt oder ich, dessen Rechte im Laufe der Zeit nicht nur dieses eine Mal verletzt wurden?

    Auf diese Fragen antwortete Jan Böhmermann ausführlich in Form eines Kommentars und thematisiert dabei u.a. die Verhältnismäßigkeit der bestehenden Rechtslage:

    Ich bezweifle übrigens generell, dass das Posten eines Fotos bei Twitter mit den gleichen Maßstäben zu behandeln ist, als hätte eine kommerzielle Print-Publikation ein Foto von Ihnen ohne zu zahlen und zu fragen abgedruckt und vervielfältigt. Natürlich können Sie meinem Account eine gewisse Publikationsnähe unterstellen, die 150.000 Follower, die Tatsache, dass ich in der Öffentlichkeit arbeite, aber wenn das Ihre Rechtsposition ist, wieso mahnen Sie dann Privatpersonen in der selben Höhe ab, bei denen all diese Faktoren nicht gegeben sind?

    Blogger Robert Basic hat das PR-Spiel im Allgemeinen bzw. jenes von Böhmermann im Besonderen durchschaut:

    Er macht eine Nummer draus, was ein Vollprofi nun einmal eben tun würde. Der zwar keinen Blassen vom Urheberrecht, aber durchaus ein Gespür für die Massen-PR hat. […] Als Blogger kenne ich dieses banale Spiel, wie man kleine Internetmassen simpel bewegen kann. Schön zu sehen, dass es funktioniert:)

    „Unlogisch“ findet Felix Schwenzel die Rechtfertigung des abmahnenden Fotografen in einem Beitrag auf seinem Blog wirres.net:

    eigenartig finde ich auch den wiederholten hinweis des fotografen, dass er sich im rahmen des gesetzes bewege und gar nicht verstehe, warum sich da jemand drüber aufregt oder ärgert. ich finde das doppelt erstaunlich, weil der fotograf unter anderem sehr tolle (keine ironie) fotos für greenpeace gemacht hat. greenpeace beschäftigt qua satzung damit, konzerne oder organisationen „anzuprangern“ die in der regel nichts anderes machen, als sich an gesetze zu halten. beispielsweise hielt sich shell vor einigen jahren mit der geplanten versenkung der brent spar auch an alle geltenden gesetze. so wie der fotograf jetzt sagt: „ich habe nichts falsch gemacht“, hat auch shell (anfangs) argumentiert: die versenkung der ölplattform entspreche geltendem recht, wurde jahrelang auf alternativen geprüft und war von den britischen behörden genehmigt.

    Am Ende seines Beitrags weist Schwenzel noch darauf hin, dass er in seinem Beitrag mit dem Posten des Bilds von Jan Böhmermann und William Cohn auch eine Urheberrechtsverletzung begangen habe: „egal ob vollprofi, als freier mitarbeiter beim ZDF oder RBB, als hobby-blogger mit kommerziellen einspregseln: in urheberrechtliche fallen tappen wir alle, immer wieder“.

    [Update, 30.01.2015, 12:10 Uhr] Mit Bild-Chefredakteur Kai Diekmann veröffentlichte ein weiterer prominenter Twitterer seinen Abmahnung Schriftverkehr das Foto betreffend:

    Jan Böhmermann meldete sich nochmal via Facebook zu Wort und entschuldigt sich für die Nennung des Namens des abmahnenden Fotografen:

    Dass ich den Namen des abmahnenden Fotografen bei Twitter veröffentlicht habe, war allerdings ebenso unverhältnismäßig. Das bringt die Debatte nicht weiter und war wirklich nicht sehr schlau. Sorry for that!

    Und schließlich gibt es einen dritten Beitrag von Dirk von Gehlen zur Debatte, an dessen Ende er noch einmal betont, was eigentlich selbstverständlich sein sollte:

    Es scheint übrigens geboten, darauf hinzuweisen, dass eine Auseinandersetzung über eine Reform des Urheberrechts nicht auf dem Rücken des Fotografen Martin Langer geführt werden sollte. Ihn anzugehen oder zu bedrohen, ist Schwachsinn!

    [/Update]

    Der Vollständigkeit halber sei festgehalten, dass auch dieser Beitrag hier gleich mehrfach das Urheberrecht verletzt. Denn die Zitate der verlinkten Blogeinträge sind nicht durch das sehr restriktive Zitatrecht in seiner bestehenden Form gedeckt: mein eigener Beitrag ist im Verhältnis zu den Zitaten zu kurz und die Zitate erfüllen vor allem eine illustrative und nicht die geforderte Belegfunktion. Was dagegen helfen würde? Eine Flexibilisierung des Zitatrechts oder noch besser eine offene Schranke nach Vorbild des US-Fair-Use.

    30. Januar 2015 84