FragDenStaat
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: Informationsfreiheitsgesetz in Baden-Württemberg: Eckpunktpapier von Grün-Rot enttäuscht
Wechsel angekündigt, aber nicht eingehalten: <a href="https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Koalitionsvertrag-web.pdf">Koalitionsvertrag in BaWü</a>. : Informationsfreiheitsgesetz in Baden-Württemberg: Eckpunktpapier von Grün-Rot enttäuscht Nach mehr als drei Jahren im Amt legt die rot-grüne Landesregierung in Baden-Württemberg endlich ein erstes Eckpunktpapier zum Informationsfreiheitsgesetz vor. Leider ist das mehr als dürftig, es zeigt sich ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Informationsfreiheit. Das Hamburger Transparenzgesetz macht vor, wie es besser gehen kann.
Dieser Gastbeitrag von Arne Semsrott erscheint zeitgleich auf dem Blog von FragDenStaat.de.
Lange mussten wir auf einen ersten Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Baden-Württemberg warten. Jetzt haben sich die grün-roten Regierungsfraktionen endlich auf ein Eckpunktpapier geeinigt – und das ist mehr als dürftig.
Denn anscheinend hat großer Widerstand aus dem SPD-geführten Innenministerium dazu geführt, dass sich Baden-Württemberg am acht Jahre alten Bundes-IFG orientiert – obwohl der Zug der Informationsfreiheit seitdem schon längst weiter gerollt ist. Das zeigt etwa das Transparenzgesetz der Parteikollegen aus dem Norden.
Stattdessen fällt Baden-Württemberg sogar teils hinter das Bundes-IFG zurück: So wird das IFG eine „Missbrauchsregelung“ enthalten, die „die Funktionsfähigkeit der Verwaltung“ erhalten soll. Ein klares Einfallstor für Missbrauch – durch die Verwaltung.
Das grundsätzliche Misstrauen gegenüber der Informationsfreiheit zeigt sich auch an der Gebührenregelung. Zwar schreiben die Fraktionen, dass eine Abschreckung durch Gebühren vermieden werden sollen. Gleichzeitig aber wird es eine Abschreckung durch Gebühren geben, weil Kommunen die Möglichkeit zur „vollen Kostendeckung“ über Auslagen erhalten. Kostenlose Anfragen soll es nur in „besonderen Einzelfällen“ geben. Alle anderen IFG-Länder sind fortschrittlicher: Da sind einfache Anfragen nämlich grundsätzlich kostenlos.
Zwar sollen löblicherweise, wie im Hamburger Transparenzgesetz vorgesehen, auch Unternehmen der öffentlichen Hand wie die Flughafen Stuttgart GmbH unter das IFG fallen. Gleichzeitig gibt es aber keine Abwägungsklausel bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – um eine „Verschlechterung der Standortbedingungen für Wirtschaftsunternehmen in Baden-Württemberg“ zu vermeiden. Eine weitere Einladung zum Mauern bei IFG-Anfragen.
Schließlich schlägt das Eckpunktepapier vor, dass alle Kommunen zu einer proaktiven Informationspolitik verpflichtet werden sollen. Es darf aber bezweifelt werden, ob Kommunen glaubhaft zur Informationsfreiheit animiert werden können, wenn die Regierungsfraktionen selbst so skeptisch sind.
Für das Eckpunktepapier hat Grün-Rot nach der Wahl ganze drei Jahre gebraucht. Bleibt abzuwarten, ob das finale Gesetz noch vor der nächsten Landtagswahl 2016 das Licht der Welt erblickt.
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: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Wie der BND Zero-Day-Exploits kaufen will ist natürlich geheim
: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Wie der BND Zero-Day-Exploits kaufen will ist natürlich geheim Vorgestern berichteten Spiegel, Tagesschau und Süddeutsche, dass der BND 4,5 Millionen Euro für Zero-Day-Exploits ausgeben will. Wir haben mal eine Informationsfreiheits-Anfrage nach Informationen zu diesem Projekt „Nitidezza“ gestellt. Jetzt haben wir unsere mit 18 Stunden bisher schnellste Ablehnung erhalten:
Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang. […]
Eine Auskunft zum Projekt „Nitidezza“ wird daher nicht erteilt.
Dass der Bundesnachrichtendienst beim IFG nicht mitmachen will, haben wir und FragDenStaat.de an dieser Stelle bereits kritisiert. Immerhin sagt man uns diesmal nicht, wir sollen aufhören zu nerven. Werden wir auch nicht.
Und wir nehmen selbstverständlich auch weiterhin Informationen über die üblichen Kanäle entgegen.
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: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Wir bekommen ein Dokument nicht – und sollen es aus dem Netz nehmen
Recherchiert Streusand: Gebäude des Bundesrechnungshofs in Bonn. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer">Eckhard Henkel</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de">BY-SA 3.0</a>. : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Wir bekommen ein Dokument nicht – und sollen es aus dem Netz nehmen Statt uns ein per Informationsfreiheits-Gesetz angefragtes Dokument zu geben, sollen wir es aus dem Netz nehmen. Das ist allen Ernstes die Antwort des Bundesrechnungshofs auf unsere Anfrage zu seinem Bericht zur IT-Konsolidierung des Bundes. Wir bedanken uns für die Bestätigung der Echtheit – und spiegeln das PDF an dieser Stelle.
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: Informationsfreiheit: Der Bundesnachrichtendienst will nicht mitmachen
: Informationsfreiheit: Der Bundesnachrichtendienst will nicht mitmachen Der Bundesnachrichtendienst verweigert konsequent, auf Informationsfreiheits-Anfragen zu antworten. Das mag formell korrekt sein – inhaltlich ist es aber oft Unsinn. Die Ausnahme für Nachrichtendienste im IFG gehört abgeschafft.
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: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Schon wieder keine Antwort zum BND, diesmal von der IFG-Beauftragten
580 oder 1,3 Milliarden? : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Schon wieder keine Antwort zum BND, diesmal von der IFG-Beauftragten Was der Bundesdatenschutzbeauftragte in der BND-Abhörstation Bad Aibling erfahren hat ist geheim, ein Bekanntwerden hätte würde die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik beschädigen. Mit dieser Begründung wird unsere IFG-Anfrage zum Kontrollbesuch abgelehnt. Dabei ist die Behörde auch für die Informationsfreiheit zuständig.
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: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Der BND beantwortet gar keine Anfragen, wir sollen aufhören zu nerven
Auf der Webseite verspricht man "<a href="http://www.bnd.bund.de/DE/Einblicke/Einblicke_node.html">Einblick in das Innenleben des BND</a>". Es gibt aber keine. : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Der BND beantwortet gar keine Anfragen, wir sollen aufhören zu nerven Der Bundesnachrichtendienst meint weiterhin, dass das Informationsfreiheitsgesetz für ihn nicht gilt. Mit dieser Begründung wurde unsere Anfrage nach einem Projekt der Datenschutzbeauftragten abgewiesen. Dabei versprach BND-Präsident Schindler: „Wir brauchen mehr Transparenz!“
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: Rundnoten des Auswärtigen Amts an alle diplomatischen Vertretungen: „mit ausgezeichneter Hochachtung“
Das Auswärtige Amt in Berlin. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Eisenacher">Manfred Brückels</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/deed.de">BY-SA 2.0 DE</a>. : Rundnoten des Auswärtigen Amts an alle diplomatischen Vertretungen: „mit ausgezeichneter Hochachtung“ Anfang August berichteten wir über ein diplomatisches Rundschreiben des Auswärtigen Amts, in dem dieses nach dem „Personal von Nachrichtendiensten“ anderer Staaten fragt. Da wir diese Rundnote mit der Nummer „17/2014“ erhalten und veröffentlicht haben, haben wir gleich mal noch die Rundnoten 1 bis 16 dieses Jahres angefordert.
Diese haben wir jetzt erhalten und veröffentlichen sie an dieser Stelle:
- 01 (2014–01–15): Der Empfang der Frau Bundeskanzlerin kann leider nicht am 29. Januar 2014 stattfinden
- 02 (2014–02–17): Bitte um Vorlage der Personalbestandslisten gemäß Ziffer 1.7 der Protokollrichtlinien vom O1. Januar 2013
- 03 (2014–06–27): Hinweis auf Verfahrensvereinheitlichung und Vereinfachung in Bezug auf die Ausstellung von Protokollausweisen
- 04 (2014–02–28): Die diesjährige Informations- und Begegnungsreise des Bundespräsidenten wird am Montag, dem 26. Mai stattfinden
- 05 (2014–04–07): Hinweis auf Regelungen zum Umgang mit persönlichen Geschenken‚ Belohnungen und sonstigen Vorteilen
- 06 (2014–04–08): Einladung zur Feierstunde anlässlich des 65. Jahrestages des Inkrafttretens des Grundgesetzes am 23. Mai
- 07 (2014–04–14): Einladung der Frau Bundeskanzlerin zu einem Empfang für das Diplomatische Korps am 11. Juni im Schloss Meseberg
- 08 (2014–04–23): Einladung zur Unterrichtung über das Energiekonzept („Energiewende“) am 05. Mai im Auswärtigen Amt
- 09 (2014–05–14): Erinnerung an die Vorlage der Personalbestandslisten, siehe Rundnote 2
- 10 (2014–05–19): Besuchsprogramm für die Informations- und Begegnungsreise des Bundespräsidenten am 26. Mai
- 11 (2014–06–04): Einladung zur Gedenkstunde anlässlich des 100. Jahrestages des Beginns des Ersten Weltkrieges am 3. Juli
- 12 (2014–06–06): Mitteilung der aktuellen Kontaktpersonen im Referat VN09
- 13 (2014–06–16): Hinweis, unter welchen Kriterien volljährige Kinder als Familienangehörige anerkannt werden
- 14 (2014–07–11): Einladung zur Gedenkstunde anlässlich des 75. Jahrestages des Beginns des Zweiten Weltkrieges am 10. September
- 15 (2014–07–14): Einladung zur Informationsveranstaltung („Debriefing“) nach Abschluss des „Petersberger Klimadialogs“ am 18. Juli im Auswärtigen Amt
Alles nichts weltbewegendes, aber ein kleiner Beitrag hin zur „maschinenlesbaren Regierung“. Und ein schöner Einblick in die Welt der Diplomatie, mit der Grussformel:
Das Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Diplomatischen Missionen, Internationalen Organisationen und anderen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Leider ist das meine erste IFG-Anfrage, für die ich bezahlen soll. Eine Stunde gehobener Dienst mit Stundenlohn 45 Euro wird mir berechnet. Falls ihr zu diesen Kosten beitragen wollt, freuen wir uns über eine Spende.
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: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bundesregierung schützt Arbeitsweise ausländischer Geheimdienste
Das Auswärtige Amt in Berlin. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Eisenacher">Manfred Brückels</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/deed.de">BY-SA 2.0 DE</a>. : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bundesregierung schützt Arbeitsweise ausländischer Geheimdienste Die Organisation und Arbeitsweise ausländischer Geheimdienste in Deutschland darf nicht bekannt werden. Mit dieser Begründung verweigert das Auswärtige Amt Einblick in die Antworten ausländischer Botschaften, auf die Bitte, ihre Spione und Agenten an die Bundesregierung zu melden.
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: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Was digitale-agenda.de kostet, ist Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Die deutschen Internetminister Bundesverkehrsminister Dobrindt, Bundesinnenminister de Maizière und Bundeswirtschaftsminister Gabriel sollten mehr miteinander reden. : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Was digitale-agenda.de kostet, ist Betriebs- und Geschäftsgeheimnis Wir hatten die Digitale Agenda der Bundesregierung ja als Blogbeitrag veröffentlicht, die Bundesregierung hat auf digitale-agenda.de eine eigene Webseite dafür aufsetzen lassen.
Wir wollten wissen, wie viele Steuergelder dafür ausgegeben wurden und haben die Kostenaufstellung per Informationsfreiheitsgesetz beantragt. Das wurde uns jetzt verwehrt, weil die beauftragte Agentur das nicht will:
Sie erbitten eine Kostenaufstellung für die Entwicklung und Umsetzung der Webseite www.digitale-agenda.de. Diese Kosten stellen die Vergütung der Internet-Agentur ]init[ AG dar, mit der das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von IT-Leistungen besitzt. Die Angaben zu der Vergütung sind ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Mit Schreiben vom 3. September 2014 haben wir der Internet-Agentur ]init[ AG Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 8 IFG gegeben. Die ]init[ AG hat uns am 4. September 2014 keine Einwilligung gem. § 6 IFG erteilt, die Kosten offenzulegen, da sie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt sieht.
Komisch nur, dass das bei anderen Projekten auch geht.
- Die App für Bienenfreunde des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft kostete 39.791,22 Euro Erstentwicklung und 22.820 Euro Überarbeitung und Aktualisierung.
- Die BfIT-App der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik kostete 20.235 Euro Entwicklungskosten.
- Die Webseite daten-deutschland.de (jetzt govdata.de) kostete 10.741,50 Euro.
- Die Webseite govapps.de hatte Gesamtkosten von 262.877,60 Euro.
Aber das Wort „Informationsfreiheit“ taucht ja auch in der Digitalen Agenda nicht auf.
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: IFG-Ablehnung des Tages: Auftragsprofil für BND würde seiner Funktionsfähigkeit „schweren Schaden zufügen“
: IFG-Ablehnung des Tages: Auftragsprofil für BND würde seiner Funktionsfähigkeit „schweren Schaden zufügen“ Wenn bekannt wird, welche Aufträge das Bundeskanzleramt dem Bundesnachrichtendienst gibt, würde das dessen Informationsgewinnung „in hohem Maße beeinträchtigen“ und seiner Funktionsfähigkeit „insgesamt schweren Schaden zufügen“. Mit dieser Begründung verweigert das Bundeskanzleramt Einblick in das Dokument, das der BND-Spion Markus R. an die CIA gegeben hat.
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: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Freihandelsabkommen CETA hat Nachteile auf internationale Beziehungen
Steve Verheul, chief negotiator of Canada. Picture: <a href="http://www.pism.pl/">The Polish Institute of International Affairs</a>. License: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-ND 2.0</a>. : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Freihandelsabkommen CETA hat Nachteile auf internationale Beziehungen Das Bekanntwerden des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA hätte „nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen“. Mit dieser Begründung verweigert das Wirtschaftsministerium unsere Informationsfreiheits-Anfrage nach dem Verhandlungstext. Auch Politiker und Ministerien geben sich wortkarg: Von zehn angefragten Stellen haben uns nur drei geschrieben, aber ohne Aussage.
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: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bundesnachrichtendienst will weiterhin gar keine Informationen herausgeben
: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bundesnachrichtendienst will weiterhin gar keine Informationen herausgeben Der Bundesnachrichtendienst will weiterhin sowohl das Memorandum of Agreement zwischen BND und NSA als auch das Auftragsprofil geheim halten. Ganz grundsätzlich bestehe „gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang“. Dabei hatte BND-Präsident Schindler mehr Transparenz versprochen, „als Voraussetzung für eine breitere Vertrauensbasis in der Gesellschaft“.
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: Rundnote des Auswärtigen Amts: Diplomatische Vertretungen sollen Personal von Nachrichtendiensten melden
Das Auswärtige Amt in Berlin. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Eisenacher">Manfred Brückels</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/deed.de">BY-SA 2.0 DE</a>. : Rundnote des Auswärtigen Amts: Diplomatische Vertretungen sollen Personal von Nachrichtendiensten melden Ausländische Vertretungen sollen ihre Spione und Agenten an die Bundesregierung melden. Das geht aus einer Rundnote des Auswärtige Amts in bester Diplomaten-Sprache hervor. Die Liste des Personals inklusive Dienstzugehörigkeit und Funktion soll in Zukunft jährlich übermittelt werden.
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: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Freihandelsabkommen CETA „noch nicht fertig“, Tagesschau leakt’s
: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Freihandelsabkommen CETA „noch nicht fertig“, Tagesschau leakt’s Die EU hat ein Freihandelsabkommen mit Kanada verhandelt, das als Vorbild für das Freihandelsabkommen mit den USA gelten soll. Die Tagesschau hat jetzt den fertigen Vertragstext veröffentlicht, nachdem unsere Informationsfreiheits-Anfrage abgelehnt wurde. Da der Text im Geheimen verhandelt wurde, hat die Öffentlichkeit jetzt erstmals einen Einblick – aber kein Recht mehr zum Mitreden.
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Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: „Geheimdienste fallen gar nicht unter Informationsfreiheitsgesetz“
Schon vor fünf Jahren waren "100 Millionen Internet-Verbindungen" in einer Glasfaser. Folie: NSA. Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: „Geheimdienste fallen gar nicht unter Informationsfreiheitsgesetz“ Der Bundesnachrichtendienst will uns nicht sagen, wie er zusammen mit der NSA massenhaft Glasfaser-Kabel abhört. Unsere Informationsfreiheits-Anfrage wurde abgelehnt, weil der Geheimdienst gar nicht darunter falle. Weitere Details zu dem Programm „RAMPART“ liefert das Buch „Der NSA-Komplex“.
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: Vorhabendokumentation: Diese neuen Gesetze hat die Bundesregierung im letzten Monat entwickelt – oder gestrichen
Hier wird gearbeitet: Kabinettstisch der Bundesregierung. Bild: Kühler. : Vorhabendokumentation: Diese neuen Gesetze hat die Bundesregierung im letzten Monat entwickelt – oder gestrichen Die Bundesregierung hat im Juli 24 neue „bedeutsame Vorhaben“ entwickelt, insgesamt steigt die Anzahl wichtiger Projekte auf 117. Das geht aus der aktuellen Vorhabendokumentation hervor, die wir veröffentlichen. Eigentlich wollte die Regierung diese Liste geheim halten, um ihre „ungestörte interne Meinungsbildung“ nicht zu gefährden.
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: Vorhabendokumentation: Bundesregierung will geplante Gesetze geheim halten, wir veröffentlichen sie trotzdem
Hier wird gearbeitet: Kabinettstisch der Bundesregierung. Bild: Kühler. : Vorhabendokumentation: Bundesregierung will geplante Gesetze geheim halten, wir veröffentlichen sie trotzdem Die Bundesregierung hat eine interne Liste mit fast 100 Gesetzen und anderen geplanten Vorhaben für diese Legislaturperiode. Unsere Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz wurde abgelehnt, weil eine Offenlegung die „ungestörte interne Meinungsbildung“ gefährden würde. Wir haben das Dokument trotzdem erhalten und veröffentlichen die vollständige Vorhabendokumentation.
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: Video erklärt Informationsfreiheit & FragDenStaat.de
: Video erklärt Informationsfreiheit & FragDenStaat.de Wir sind ja große Fans der Informationsfreiheit und der Transparenz-Plattform FragDenStaat.de, die wir regelmäßig für unsere Arbeit nutzen, um bequem unser Recht auf Informationsfreiheit nutzen zu können und Anfragen an Behörden und Ministerien zu stellen. Wie das funktioniert, erklärt Euch dieses neue Video:
Die Informationsfreiheitsgesetze sind ein wichtiges demokratisches Werkzeug. Dieses Video erklärt, wie sie funktionieren und wie man sie mit FragDenStaat.de ganz einfach anwenden kann.
Informationsfreiheit & FragDenStaat.de from Open Knowledge Foundation De on Vimeo.
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: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: „Antwort der USA wird beeinflusst, wenn Frage öffentlich wird“
Würde seine Antwort an die Bundesregierung ändern, wenn wir die Frage erfahren: US-Justizminister Eric Holder. : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: „Antwort der USA wird beeinflusst, wenn Frage öffentlich wird“ Die Bundesregierung hat die US-Regierung gefragt, welche Straftaten sie denn Edward Snowden konkret vorwirft, wir dürfen die Fragen aber nicht erfahren. Denn wenn die Fragen öffentlich werden, könnten die USA ihre Antworten ändern, so das Justizministerium. Außerdem würde die „vertrauensvolle Zusammenarbeit im Bereich der Auslieferung“ gestört.
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: Informationsfreiheits-Behinderung des Tages: Wir sollen zur Bundesnetzagentur kommen – nach Bonn
Schützt vor Überwachungslücken: Bundesnetzagentur in Bonn. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer">Eckhard Henkel</a> (<a href="//commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer/QI#/media/File:2014-06-12_Tulpenfeld_4,_Bonn_IMG_5567.jpg">Direktlink zum Foto bei wikimedia</a>). Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de">BY-SA 3.0 DE</a>. : Informationsfreiheits-Behinderung des Tages: Wir sollen zur Bundesnetzagentur kommen – nach Bonn Um die Ausführungen der deutschen Internet-Anbieter zum Priorisieren, Drosseln und Blocken von Internet-Anschlüssen zu lesen, sollen wir nach Bonn reisen. Das verlangt die Bundesnetzagentur als Antwort auf unsere Informationsfreiheits-Anfrage. Der Grund: die Regulierungsbehörde will „eine Akteneinsicht durch ergänzende Erläuterungen begleiten“.