FragDenStaat
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Informationsfreiheits-Ablehnung: Dokumente „im öffentlichen Interesse“ sind „schutzbedürftig“
BND-Erfassungsstelle Schöningen, früher "Bundesstelle für Fernmeldestatistik". Bild: <a href="http://www.bnd.bund.de/DE/_Home/Startseite/Downloads/Umwidmung%20AST/Bild%20Schoeningen.jpg?__blob=publicationFile">BND</a>. Informationsfreiheits-Ablehnung: Dokumente „im öffentlichen Interesse“ sind „schutzbedürftig“ Im Februar sagte der Zeuge „E. B.“ vom BND, Leiter der Erfassungsstelle Schöningen, im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss:
Martina Renner (Linke): Der BND hat Metadaten an die Bundeswehr gegeben. Was ist Grundlage der Datenweitergabe? Eine Vereinbarung? Was ist der rechtliche Status?
E. B. (BND): Es gibt eine Einzelvereinbarung zwischen Bundesministerium der Verteidigung und BND, dass der BND die Bundeswehr im Rahmen der Einsätze mit Daten, auch Rohdaten, versorgt.
Diese Einzelvereinbarung wollten wir lesen und haben sie per Informationsfreiheitsgesetz beantragt. Jetzt ist die Antwort da – eine Ablehnung.
Hierbei handelt es sich um Unterlagen, die als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“, „Verschlusssache – Vertraulich – amtlich geheim gehalten“ bzw. als „Geheim – amtlich geheim gehalten“ eingestuft wurden.
Wir würden ja sagen, die Dokumente sind „im öffentlichen Interesse“. Aber das Verteidigungsministerium meint, sie seien „im öffentlichen Interesse schutzbedürftig“.
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Informationsfreiheits-Ablehnung: Der Bundesnachrichtendienst antwortet uns überhaupt nicht mehr
Auf der Webseite verspricht man "<a href="http://www.bnd.bund.de/DE/Einblicke/Einblicke_node.html">Einblick in das Innenleben des BND</a>". Es gibt aber keine. Informationsfreiheits-Ablehnung: Der Bundesnachrichtendienst antwortet uns überhaupt nicht mehr Der BND lehnt sämtliche Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz ab, auch den Speiseplan der Kantine in Pullach. Wir bekommen sogar überhaupt keine Antwort mehr – auch keine Ablehnung. Rechtsanwälte halten das für illegal – leider können wir uns nicht sinnvoll dagegen wehren.
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Wir verklagen das Bundeskriminalamt!: Wir wollen Einblick in den Vertrag über den Staatstrojaner FinFisher
Vertrag des BKA über den Kauf von FinSpy. Wir verklagen das Bundeskriminalamt!: Wir wollen Einblick in den Vertrag über den Staatstrojaner FinFisher Wir wollen den Vertrag, mit dem das Bundeskriminalamt den international berüchtigten Staatstrojaner FinFisher/FinSpy der Firma Gamma/Elaman kauft. Nachdem unser Informationsfreiheits-Antrag durch umfangreiche Schwärzungen ins Leere lief, haben wir jetzt Klage eingereicht. Die Kontrolle dieses hochsensiblen Instruments darf nicht Behörden und zwielichtigen Firmen überlassen werden.
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: Publikumspreis beim Grimme Online Award: Abstimmen für FragDenStaat!
: Publikumspreis beim Grimme Online Award: Abstimmen für FragDenStaat! FragDenStaat ist für den Grimme Online Award in der Kategorie Spezial nominiert. Das ist schön.
Wer zusätzlich für das Portal beim Publikumspreis des Awards abstimmen möchte, kann das sehr gerne tun: Und zwar hier.
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Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Der MAD will nicht unter das IFG fallen – und schickt geheimen Brief
Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Der MAD will nicht unter das IFG fallen – und schickt geheimen Brief Der Militärgeheimdienst MAD ist der Rechtsauffassung, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht für ihn gilt. Mit dieser Begründung wird eine Antwort auf IFG-Anfragen verwehrt. Das Verhältnis zur Öffentlichkeit wird auf dem einseitigen Schreiben gleich doppelt deutlich: es ist als Geheimhaltungssache eingestuft.
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Informationsfreiheits-Ablehnung: Schutz vor Überwachung gefährdet innere und äußere Sicherheit
Bundesnetzagentur in Bonn. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenläufer">Eckhard Henkel</a> (<a href="//commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer/QI#/media/File:2014-06-12_Tulpenfeld_4,_Bonn_IMG_5567.jpg">Direktlink zum Foto bei wikimedia</a>). Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de">BY-SA 3.0</a>. Informationsfreiheits-Ablehnung: Schutz vor Überwachung gefährdet innere und äußere Sicherheit Das Bekanntwerden von „Lücken der Überwachung“ gefährdet die innere und äußere Sicherheit Deutschlands. Mit dieser Begründung verweigert die Bundesnetzagentur die Herausgabe von Informationen zu zwei Treffen mit Überwachungsbehörden. Dabei hatten deutsche Behörden kurz nach den ersten Snowden-Enthüllungen diese Befugnisse der US-Geheimdienste auch für sich gefordert.
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: IFG-Ablehnung des Tages: Bekanntwerden der Dateistruktur von „Sportgewalt Berlin“ kann innere Sicherheit gefährden
Fußballfans (Symbolbild) <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">CC BY-NC-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/nericblein/2372852188">nericblein</a> : IFG-Ablehnung des Tages: Bekanntwerden der Dateistruktur von „Sportgewalt Berlin“ kann innere Sicherheit gefährden Die heutige IFG-Ablehnung des Tages ging nicht an uns, sondern an einen Leser. Da sie sich durch besondere Dreistigkeit auszeichnet, wollen wir sie hier veröffentlichen. Gefragt wurde nach der „Errichtungsanordnung der Datei ‚Sportgewalt Berlin’ inkl. Beschreibung der darin vorhandenen Datenkategorien und Datenmodelle.“
Eine Errichtungsanordnung ist für die Einrichtung neuer Dateien mit personenbezogenen Daten erforderlich. Sie enthält Vorschriften „aus denen jeder Anwender entnehmen kann, wie mit der Datei, den Daten umzugehen ist.“
In der Berliner Sportgewalt-Datei waren im Februar 2015 laut einer Anfrage der Piraten die Daten von 1612 als „gewaltbereit“ oder „gewaltsuchend“ eingestuften Fußballfans gespeichert.
In der Ablehnung der Anfrage durch den Polizeipräsidenten Berlin wird unter anderem auf § 19 a Abs. 1 Satz 7 des Berliner Datenschutzgesetzes verwiesen.
Die Errichtungsanordnung für die Datei „Sportgewalt“ ist gemäß § 19 a Abs. 1 Satz 7 BlnDSG von einer Einsichtnahme ausgeschlossen […] Die aus der Errichtungsanordnung der Datei „Sportgewalt“ ersichtliche Datenstruktur der Datei enthält neben allgemeingültigen Datenfeldern auch Felder, deren Inhalte wichtige Grundlage für gefahrenabwehrrechtliches Handeln in diesem Phänomenbereich darstellen. Das Bekanntwerden der besonderen Datenfelder könnte zu einer Anpassung und weiteren Abschottung der Hooliganszene führen, was zu einer nicht unerheblichen Erschwerung der Arbeit der szenekundigen Beamten durch Informationsverluste und Wegfall wichtiger Ermittlungsanhalte führen könnte.
In diesem Fall besteht die Gefahr, dass die gesetzlich übertragene Aufgabe der Polizei zur Gefahrenabwehr und der vorbeugenden Strafverfolgung nicht mehr erfüllt werden kann. Wenn in Gefährdungslagen die Polizei eines Landes auf Grund von Störmaßnahmen diesen nicht mehr oder nur teilweise begegnen könnte, ist auch eine Gefährdung der inneren Sicherheit zu erwarten.
Liest man sich den korrespondierenden Satz im Gesetz durch heißt es, Beschreibungen könnten unentgeltlich eingesehen werden, das gilt nicht jedoch…
[…] für Beschreibungen für Aufgaben des Verfassungsschutzes, der Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung und der Steuerverwaltung, soweit die Daten verarbeitende Stelle eine Einsichtnahme im Einzelfall mit der Erfüllung ihrer Aufgaben für unvereinbar erklärt, sowie für öffentliche Stellen, die am Wettbewerb teilnehmen.
Dieser Paragraph findet Anwendung, wenn auf dem Deckblatt der Anordnung vermerkt ist, dass diese nicht zur Einsicht bestimmt sei.
Uns fehlt die Phantasie, uns vorzustellen, wie die Struktur der Datei die innere Sicherheit gefährden könnte und wie die bloße Existenz von Datenfeldern Hooligans zu anderem Verhalten bewegen könnte. In einer früheren Anfrage der Piraten nach den in der Datei erfassten Daten antwortete man zwar, aber allgemeiner wäre es kaum möglich gewesen:
In der Datei werden personenbezogene sowie vorgangsbezogene Daten erfasst.
Wir sind optimistisch, dass der Rechtfertigungsversuch im aktuellen Fall einem Widerspruch kaum standhalten können wird und sind gespannt, wie es weitergeht. Denn andere Errichtungsanordnungen, wie etwa für die „Stadtweite Veranstaltungsdatenbank“ wurden bereits veröffentlicht. Und wenn man sich die 15 Seiten Stichpunkte zu erfassten Merkmalen in der Datei „Politisch motivierte Kriminalität links“ des BKA mit über 20 Freitextfeldern ansieht, kann man sich kaum eine Sammlung noch kritischerer Informationen vorstellen.
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Informationsfreiheits-Ablehnung: Fragen der Regierung zu Ramstein-Drohnen sind nachteilig für Deutschland
Herz tödlicher Drohnenmorde: Ramstein Air Base. Informationsfreiheits-Ablehnung: Fragen der Regierung zu Ramstein-Drohnen sind nachteilig für Deutschland Wenn bekannt wird, was die Bundesregierung die USA zur Rolle Ramsteins bei ihren weltweiten Drohneneinsätzen gefragt hat, werden die Interessen der Bundesrepublik beschädigt. Mit dieser Begründung verweigert das Auswärtige Amt die Herausgabe der Fragen. Die USA hat seit über einem Jahr keine Antwort geschickt.
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Trojaner-Leitfaden: Wir enthüllen die IT-Empfehlungen, die das BSI aus Rücksicht auf das BKA geheim hielt
Teil des BKA-Gesetzes: Der Staatstrojaner. Trojaner-Leitfaden: Wir enthüllen die IT-Empfehlungen, die das BSI aus Rücksicht auf das BKA geheim hielt Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat einen Leitfaden erstellt, wie man sich gegen gezielte Schadprogramme schützen kann. Weil das BSI zur selben Zeit das Bundeskriminalamt bei der Programmierung des Staatstrojaners unterstützte, wurde das Dokument „nicht der Allgemeinheit zugänglich gemacht“. Wir veröffentlichen jetzt das acht Jahre lang geheim gehaltene Papier.
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Informationsfreiheits-Ablehnung: Über Freihandelsabkommen TTIP reden verboten, Begründung lesen auch
Protest gegen TTIP in Berlin. Bild: <a href="http://www.mehr-demokratie.de/">Mehr Demokratie e.V.</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">BY-NC 2.0</a>. Informationsfreiheits-Ablehnung: Über Freihandelsabkommen TTIP reden verboten, Begründung lesen auch Der Bundestag will Städten und Gemeinden verbieten, sich zum Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP zu äußern, aber die Begründung nicht veröffentlichen. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages wollen das Gutachten nicht nach Informationsfreiheitsgesetz herausgeben. Ein Gericht hatte diese Rechtsauffassung begestritten, aber die Bundesregierung hat Berufung eingelegt.
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: Handlungsanweisungen zur sicheren Kommunikation im Innenministerium? Fehlanzeige.
: Handlungsanweisungen zur sicheren Kommunikation im Innenministerium? Fehlanzeige. Jemand hat bei fragdenstaat.de nachgefragt, wie es mit Handlungsanweisungen zu Verschlüsselung im Bundesinnenministerium aussieht. Die Antwort ist ernüchternd: Eine richtige Handreichung gibt es nur für die Nutzung der Blackberry-Kryptohandys. Sonstiges gibt es „nur in Form einzelner Absätze“ in der IT-Sicherheitsrichtlinie. Die zitierten Stellen informieren jedoch primär über das Verhalten bei Verlust von Geräten und „Schlüsselmittel“. Zu Empfehlungen, wie man beispielsweise mit GnuPG sicher über Mails kommuniziert, findet sich leider nichts.
Dabei wäre das dringend notwendig, denn unsere Recherchen, wie versiert zumindest Landtagsverwaltungen und ‑parteien beim Verschlüsseln ihrer E‑Mails sind, demonstrierte dringenden Nachholbedarf.
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: Berlin: Eine E‑Mail kostet einen Euro
: Berlin: Eine E‑Mail kostet einen Euro Eigentlich sind einfache IFG-Anfragen in den meisten Bundesländern kostenlos. Berlin ist da eine Ausnahme: Nach der Gebührenordnung des Landes kosten Anfragen in der Hauptstadt mindestens fünf Euro – es sei denn, man stellt sie etwa als gemeinnützig anerkannter Verein.
Zu spüren bekommen hat das Michael Ebeling, der von der Polizei Berlin die Einsicht in verschiedene Dienstvorschriften erfragt hatte. Die antwortete darauf, dass eine Akteneinsicht einen Beamten 15 Minuten und Ebeling damit 13,94 Euro kosten würde. Hinzu käme noch eine Pauschale von einem Euro für das Versenden der E‑Mail.
Diese Information schickte die Polizei an Ebeling übrigens per Post – das Porto ist mit 62 Cent damit deutlich billiger als eine E‑Mail.
(Warum das Berliner IFG veraltet ist und dringend überarbeitet werden sollte, steht hier.)
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Statistik zur Telekommunikationsüberwachung: Telefon- und Internet-Überwachung weiterhin meistens wegen Drogen
Statistik zur Telekommunikationsüberwachung: Telefon- und Internet-Überwachung weiterhin meistens wegen Drogen Knapp die Hälfte aller Überwachungsmaßnahmen von Telekommunikation im Justizbereich wird auch weiterhin bei Drogendelikten durchgeführt. Das geht aus den jährlichen Statistiken des Bundesjustizamts hervor. Die Behörde verweigerte die Herausgabe der Daten in maschinenlesbarer Form, also übernehmen wir diese Arbeit und veröffentlichen die Daten als CSV.
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Informationsfreiheits-Ablehnung: Fluggesellschaften wollen Vorratsdatenspeicherung von Flugpassagierdaten
Konzernzentrale der Lufthansa in Köln. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Duhon">G. Friedrich</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>. Informationsfreiheits-Ablehnung: Fluggesellschaften wollen Vorratsdatenspeicherung von Flugpassagierdaten Lufthansa und Innenministerium verweigern uns die Auskunft, wie Beamte der Zoll- und Grenzschutzbehörde der USA ihre Befugnisse an europäischen Flughäfen „systematisch überschreiten“. Unterdessen fordern Lobby-Gruppen der Fluggesellschaften die Einführung der EU-weiten Vorratsdatenspeicherung von Flugpassagierdaten. Damit opfern sie Grundrechte und Reisefreiheit ihrer Geschäftsbilanz.
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Informationsfreiheits-Ablehnung: Fähigkeiten und Arbeitsmethoden des BSI müssen geheim bleiben
Sitz des BSI in Bonn. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Qualle">Qualle</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">BY-SA 3.0</a>. Informationsfreiheits-Ablehnung: Fähigkeiten und Arbeitsmethoden des BSI müssen geheim bleiben Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist für die IT-Sicherheit in Deutschland zuständig – ihre Fähigkeiten und Arbeitsmethoden sollen aber geheim bleiben. Mit dieser Begründung verweigert die Behörde die Selbstauskunft, ob Vodafone Daten ins Ausland leitet. Laut Medienberichten war das BSI unzufrieden mit der Antwort des Konzerns, da sie „keinen eindeutigen Schluss zulässt“.
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: #31c3: IFG – Mit freundlichen Grüßen
: #31c3: IFG – Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer hat gestern auf dem 31. Chaos Communication Congress über Fragdenstaat und das Informationsfreiheitsgesetz geredet. Kurzzusammenfassung: Krypto ist Abwehr, IFG ist Angriff. Dank des Talks und der Zugabe habe ich jetzt einen Ohrwurm, den ich eigentlich wieder gerne loswerden würde: „IFG – Mit freundlichen Grüßen“. Aber großartige Urheberrechtsverletzung, den Song umzutexten. Könnte man auch durch ein Recht auf Remix legalisieren.
Gibts hier auch datenschutzfreundlich und zum runterladen. Und hier auf Youtube:
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Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Information über Spionage-Firmen könnte US-Botschaft nachhaltig stören
Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Information über Spionage-Firmen könnte US-Botschaft nachhaltig stören Wie das Auswärtige Amt US-Firmen die Spionage in Deutschland erlaubt hat, darf nicht bekannt werden, weil das das Vertrauen der US-Botschaft nachhaltig stören würde. Mit dieser Begründung lehnt das Auswärtige Amt die Herausgabe einer Verbalnote ab. Frontal 21 hatte berichtet, wie unter anderem die Firma Leonie in Stuttgart „nachrichtendienstliche Auswertung… mittels gesellschaftswissenschaftlicher Bevölkerungsabbildung“ betreibt.
Vor zwei Monaten berichtete Frontal 21, dass das Auswärtige Amt 110 US-Firmen die nachrichtendienstliche Auswertung von Datennetzen in Deutschland gestattet hat. Darin wurde unter anderem die Verbalnote 603 gezeigt, mit dem Text:
In der Vereinbarung zwischen Deutschland und den USA – der Verbalnote – heißt es: Die US-Firma Leonie, betreibe von Stuttgart aus „nachrichtendienstliche Auswertung… mittels gesellschaftswissenschaftlicher Bevölkerungsabbildung“. Dabei werde „deutsches Recht eingehalten“, lässt sich die Bundesregierung von den USA zusichern.
Diese Verbalnote wollten wir haben und haben eine Informationsfreiheits-Anfrage gestellt. Das wurde zunmächst abgelehnt, weil es davon nur einen Entwurf gibt. Also haben wir den Entwurf nochmal angefragt. Jetzt kam diese Ablehnung: eine Auskunft könnte „nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen“ haben.
Durch eine Herausgabe des Entwurfs der Verbalnote im Rahmen eines IFG-Antrags würde das Vertrauen der amerikanischen Botschaft, ihre Korrespondenz mittels Verbalnote werde vom Auswärtigen Amt vertraulich behandelt werden, nachhaltig gestört. Dies gilt umso mehr, als es sich bei dem Dokument um einen bloßen Entwurf handelt, der noch zur internen Abstimmung und Prüfung vorgesehen war. Wenn und falls ausgehend von einem übermittelten Entwurf Einigkeit erzielt werden kann und es zu einem Notenwechsel nach Artikel 72 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut kommt, wird der Notenwechsel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist dann für jedermann öffentlich zugänglich. Die Herausgabe des Entwurfs der Verbalnote Nr. 603 würde das im diplomatischen Verkehr anerkannte Vertrauen unterlaufen und dadurch nachteilige Auswirkungen auf das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland als vertrauenswürdigen Partner in den internationalen Beziehungen haben.
Die Allgemeinheit der Ablehnung verwundert:
Es entspricht den diplomatischen Gepflogenheiten, Verbalnoten anderer Staaten sowie insbesondere deren Entwürfe vertraulich zu behandeln und deren Inhalt unbeteiligten Dritten oder der Öffentlichkeit nicht zugänglich zu machen.
Im September haben wir alle Rundnoten des Auswärtigen Amts an alle diplomatischen Vertretungen ebenfalls per IFG erhalten und veröffentlicht. Dass das jetzt nicht geht, heißt nur, dass das politisch einfach nicht gewollt ist.
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Vupen "Threat Protection": Wir veröffentlichen den Vertrag, mit dem das BSI Sicherheitslücken und Exploits kauft
Sitz des BSI in Bonn. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Qualle">Qualle</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">BY-SA 3.0</a>. Vupen "Threat Protection": Wir veröffentlichen den Vertrag, mit dem das BSI Sicherheitslücken und Exploits kauft Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat von der umstrittenen Firma Vupen nicht nur Berichte über IT-Sicherheitslücken, sondern auch Exploits gekauft. Das geht aus dem Vertrag hervor, den wir an dieser Stelle veröffentlichen. Die Bundesbehörde subventionierte damit den Millionenmarkt der Unsicherheit drei Jahre lang mit Steuergeldern.
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: Frag den Staat für Schleswig-Holstein
: Frag den Staat für Schleswig-Holstein Unsere Lieblings-Transparenzplattform Frag den Staat gibt es jetzt auch für Schleswig-Holstein. Wenn Ihr dort wohnt: Nutzt das Informationsfreiheitsgesetz und stellt Fragen, fordert Dokumente an.
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Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Informationsfreiheits-Beauftragte bestätigt Ablehnung ihrer eigenen Behörde
Sitz der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Informationsfreiheits-Beauftragte bestätigt Ablehnung ihrer eigenen Behörde Was der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bei seinem Kontrollbesuch in Bad Aibling erfahren hat, bleibt geheim. Die Behörde seiner Nachfolgerin verweigerte zunächst unsere Informationsfreiheits-Anfrage und nun auch die Vermittlung. Immerhin will man die Entscheidung erneut prüfen – wenn der Vorgang abgeschlossen ist.