Informationsfreiheits-AblehnungDokumente „im öffentlichen Interesse“ sind „schutzbedürftig“

BND-Erfassungsstelle Schöningen, früher „Bundesstelle für Fernmeldestatistik“. Bild: BND.

Im Februar sagte der Zeuge „E. B.“ vom BND, Leiter der Erfassungsstelle Schöningen, im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss:

Martina Renner (Linke): Der BND hat Metadaten an die Bundeswehr gegeben. Was ist Grundlage der Datenweitergabe? Eine Vereinbarung? Was ist der rechtliche Status?

E. B. (BND): Es gibt eine Einzelvereinbarung zwischen Bundesministerium der Verteidigung und BND, dass der BND die Bundeswehr im Rahmen der Einsätze mit Daten, auch Rohdaten, versorgt.

Diese Einzelvereinbarung wollten wir lesen und haben sie per Informationsfreiheitsgesetz beantragt. Jetzt ist die Antwort da – eine Ablehnung.

Hierbei handelt es sich um Unterlagen, die als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“, „Verschlusssache – Vertraulich – amtlich geheim gehalten“ bzw. als „Geheim – amtlich geheim gehalten“ eingestuft wurden.

Wir würden ja sagen, die Dokumente sind „im öffentlichen Interesse“. Aber das Verteidigungsministerium meint, sie seien „im öffentlichen Interesse schutzbedürftig“.

2 Ergänzungen

  1. Eingestufte Dokumente per Informationsfreiheitsanfrage anzufordern ist sicherlich ein Gag über den man mal lachen kann. Hartnäckiges Wiederholen von Blödeleien eignet sich aber auch nicht zur Dauerbespassung.
    Falls es Euch damit ernst sein solltet, dann betreibt die Änderung relevanter Gesetze, aber hört auf, Euch lächerlich zu machen.

    1. Dass der Krm eingestuft ist stand doch erst in der Ablehnung. Vielleicht sollte man den Artikel mal ordentlich lesen bevor man sich selbst lächerlich macht….
      Und es ist eine Frechheit, dass hier abgelehnt wurde.

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