Im Juli 2013 erkundigte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte nicht nur beim Auslandsgeheimdienst BND über die Datenweitergabe an die NSA, sondern auch beim Militärgeheimdienst MAD. Dr.
Bernd Kremer schickte einen Brief mit drei Fragen, den uns das BfDI per Informationsfreiheits-Anfrage herausgab.
Die Antwort wollten wir natürlich auch lesen. Aber das Verteidigungsministerium sagte uns, dass sie damals nicht geantwortet hatten, der MAD schon. Also haben wir direkt beim Militärgeheimdienst nachgefragt, der uns jetzt antwortete:
Ein Anspruch Ihrerseits auf Auskunft über den Inhalt eines Schreibens des MAD an den BFDI aus dem Jahr 2013 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) besteht gemäß § 3 Nr. 8 IFG gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes nicht.
Unter Berufung auf diese Klausel verweigert auch der BND die Antwort auf jegliche Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz: Der BND beantwortet gar keine Anfragen, wir sollen aufhören zu nerven.
Aber das lustigste: Der Brief ist mit der Geheimhaltungsstufe „Nur für den Dienstgebrauch (NfD)“ versehen.

Wir haben das Schreiben trotzdem bei FragDenStaat.de hochgeladen – wie sich das gehört. Hoffentlich werden wir jetzt nicht der Datenhehlerei verdächtigt.