Geheimhaltungsstufe
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Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Der MAD will nicht unter das IFG fallen – und schickt geheimen Brief
Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Der MAD will nicht unter das IFG fallen – und schickt geheimen Brief Der Militärgeheimdienst MAD ist der Rechtsauffassung, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht für ihn gilt. Mit dieser Begründung wird eine Antwort auf IFG-Anfragen verwehrt. Das Verhältnis zur Öffentlichkeit wird auf dem einseitigen Schreiben gleich doppelt deutlich: es ist als Geheimhaltungssache eingestuft.
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Drohung mit Strafverfolgung: Deutsche Beamte dürfen Snowden-Dokumente nicht lesen
Hält Bundesbeamte ignorant: ein Aufkleber. Drohung mit Strafverfolgung: Deutsche Beamte dürfen Snowden-Dokumente nicht lesen Vor drei Wochen berichtete die New York Times, dass US-Regierungsbeamte Medienberichte über die Snowden-Leaks nicht zitieren dürfen. Auch das von uns veröffentlichte Gutachten einer amerikanischen Anwaltskanzlei droht Bundestagsabgeordneten mit Strafverfolgung, wenn sie geheime Dokumente, die von Medien veröffentlicht wurden, verbreiten oder sogar lesen.