Drohung mit StrafverfolgungDeutsche Beamte dürfen Snowden-Dokumente nicht lesen

Hält Bundesbeamte ignorant: ein Aufkleber.

Vor drei Wochen berichtete die New York Times, dass US-Regierungsbeamte Medienberichte über die Snowden-Leaks nicht zitieren dürfen. Auch das von uns veröffentlichte Gutachten einer amerikanischen Anwaltskanzlei droht Bundestagsabgeordneten mit Strafverfolgung, wenn sie geheime Dokumente, die von Medien veröffentlicht wurden, verbreiten oder sogar lesen.

Wir haben mal beim Innenministerium nachgefragt:

Dürfen Mitarbeiter deutscher Behörden geheime Dokumente, die von Medien veröffentlicht wurden, lesen und verarbeiten?

Zwei Wochen nach unserer Anfrage hat uns jetzt ein Pressesprecher des Innenministeriums geantwortet:

Auch in Deutschland gilt der Grundsatz, dass das unrechtmäßige öffentlich machen eingestufter Informationen die Einstufung selbst nicht automatisch aufhebt. Danach dürfen öffentlich Bedienstete Verschlusssache nur dann lesen und verarbeiten, wenn Sie entsprechend sicherheitsüberprüft, zum Zugang zu Verschlusssachen ermächtigt sind und das Prinzip „Kenntnis nur wenn nötig“ erfüllt ist.

Der Schutz nichtdeutscher Verschlusssachen richtet sich nach den Bestimmungen bi- bzw. multilateraler Geheimschutzabkommen. In der Regel sehen diese vor, dass sie entsprechend ihres Einstufungsgrades gemäß den selben rechtlichen Vorgaben geschützt werden wie deutsche VS des jeweiligen Einstufungsgrades.

Nochmal zusammengefasst: Deutsche Beamte – inklusive der Regierung – dürfen die von Snowden geleakten Dokumente über die Totalüberwachung digitaler Kommunikation nicht lesen. Tun sie das doch, machen sie sich strafbar.

Wir fragen uns, wie sich die Bundesregierung vor Spionage schützen will, wenn sie nichts darüber erfahren darf. Aber vielleicht ist das ja gar nicht gewollt. Die deutsch-amerikanischen Beziehungen sind ja schließlich wichtiger als das Thema NSA.

58 Ergänzungen

    1. Erstens gibt es weitere Ausnahmen (Need to Know, Ermächtigung), zweitens sind fast alle Dokumente „NOFORN“ – und daher laut multilateralen Geheimschutzabkommen weiterhin verboten.

    2. Nur wenn sie von den Amerikanern sicherheitsüberprüft sind. Also es eh schon sehen durften

  1. „in Deutschland gilt der Grundsatz, dass das _unrechtmäßige_ öffentlich machen eingestufter Informationen die Einstufung selbst nicht automatisch aufhebt.“

    Wer genau hat es denn als unrechtsmäßig eingestuft (in Deutschland)?

    1. Naja, rechtmäßig veröffentlichen kanns wohl nur der Besitzer der Docs, also die US-Regierung. Wenn da bilaterale Verträge existieren, kann man kaum etwas machen.
      Da allerdings die entsprechenden Verträge vermutlich geheim sind, dürfte der einzelne Beamte keine Kenntnis darüber haben, was er lesen darf und was nicht. Oder gibt’s die irgendwo zum Nachlesen?

  2. „Kenntnis nur wenn nötig“ bei einer öffentlich zugänglichen Quelle?

    Aus meiner Sicht ist die Haltung der Bundesregierung hier ein Verstoß gegen Grundgesetz Artikel 5.

    Falls das nicht gilt, so frage ich mich, wer in Deutschland die Kompetenz hat, diese Dokumente (der USA) zur Verschlusssache zu deklarieren. Falls es jemanden gibt und falls das geschehen ist, so muss die Staatsanwaltschaft gegen die Presse vorgehen, die diese Dokumente hier veröffentlichte. Wenn das geschieht, dann dürfte es mächtig Mecker von Verfassungsgericht geben.

    So oder so, diese Aussage der Bundesregierung ist unlogisch – und nicht einmal zweckdienlich, wenn es irgendwie etwas wie Wahrheit gibt. Aber is‘ eben Neuland, das mit der Demokratie…

    1. Wäre u.U. nach Art. 5 GG (2) i.O., wohl Auslegungssache – es sei denn es wird eine Schulung zum Thema veranstaltet, gem. Art. 5 GG (2) [Freiheit von Forschung, Lehre und Kunst]…
      Vllt .sollten die Damen und Herren sich weiter – statt im bekannten Maße sich etwas einbilden.

      1. Ahja… und seit wann können sich Beamte die einer hoheitlichen Tätigkeit nachgehen auf Grundrechte berufen? Der Staat ist Adressat, nicht aber Träger, von Grundrechten.

        …es sei denn, es gab da in den letzten Tagen eine 180° Wende in der Verfassungslehre, der an mir vorbeigegangen ist?

    2. „Hence, we are told, spying on entire societies is the new normal.“
      .
      Aus der Rede und dem Aufsatz von Professor Eben Moglen im Guardian (und Youtube) über Privacy, Snowden, NSA, USA…

  3. Und dürf(t)en wir Bürger*innen diese Dokumente lesen oder machen wir uns dann auch strafbar?

  4. Ist ein „Grundsatz“ nicht lediglich ein sich selbst auferlegter moralischer Aspekt, der so nicht unbedingt vor dem Gesetzt standhält?

    1. Nicht so ganz. Wenn ein Jurist „Grundsatz“ sagt, kannst Du das im Kopf mit „im Prinzip“ übersetzen. Ein Grundsatz kann sich auch aus einem Gesetz ergeben. Es gibt aber sehr oft Ausnahmen vom jeweiligen Grundsatz. Die Schwierigkeit besteht darin, die richtige Ausnahme (die oft auch irgendwo in einem Gesetz steht) zu finden.

      Beispiel:
      Grundsatz: Man darf nicht bei Rot über die Ampel fahren.
      Ausnahme: Man ist die Feuerwehr und es brennt.

  5. Ich wünschte mir, dass „Deutsche Beamte“ auch das Rotsignal unrechtmäßig aufgestellter Ampeln ignorieren müssten. Dann hätten wir rasch einen ganzen Schlag weniger davon und könnte diese dann durch hartgesottene NationalSchutzAgenten (NSA) ersetzen, die sich einen Scheiss um amerikanische Rechtgutachten kümmern.

  6. Welche Abkommen gibt es den mit den USA zu dem Thema?
    Kann das nicht ein Richter aufheben und als Beweis zulassen?

  7. Wenn durch die Veröffentlichung die Geheimhaltungsvorschriften nicht automatisch aufgehoben sind, obwohl die Dokumente längst nicht mehr geheim sind, wieso hebt man sie denn dann nicht „manuell“ auf? Und nur, weil „in der Regel“ bei ausländischen Dokumenten die gleichen Einstufungen vorgenommen werden, kann das doch im Falle von Dokumenten, die strafbares Handeln gegen unsere eigenen Gesetze belegen, wohl kaum zum Tragen kommen.

    Und noch ein Punkt: Da beanspruchen die ja im Grunde ein Beweisverwertungsverbot – gilt das jetzt dann auch für alle anderen Straftäter? Oder nur für solche, die Geheimverträge mit unseren gewählten Vertretern ausmauscheln konnten? Muss man dazu gewählt sein oder geht das auch mit Putschisten (zum Beispiel)? Inwiefern ist es in Ordnung, von Bankangestellten gestohlene Dokumente zu nutzen, die belegen, dass hier ein paar Reiche Geld beiseite schaffen, wenn aber ein IT-Angestellter uns gestohlene Dokumente anbietet, die belegen, dass die Stasi wieder da ist und uns hemmungslos ausspioniert, da werden auf einmal rechtliche Bedenken angeführt?

    Und wieso sollten denn die genannten Geheim-Verträge (wie es dazu überhaupt erst kommen konnte und ob diese Abschlüsse nicht sogar sittenwidrig sind, kann man sich auch mal fragen), denn nach all dem noch irgendeine Gültigkeit besitzen? Ich finde, dass Verträge, die derart gesetzeswidrige Absprachen beinhalten, samt und sonders hinfällig sind. Also Absprachen, die eine Seite verpflichten, über Straftaten hinwegzusehen, sie zu rechtfertigen, sie zu ermöglichen oder anderweitig dabei behilflich zu sein. Die können ja in ihren Poesie-Alben so viele geheime Absichtserklärungen abgeben, wie sie wollen, wenn sie aber im Namen und in Vertretung Deutschlands Verträge unterzeichnen, dann haben sie das gefälligst bekannt zu geben. Alles andere ist einer Demokratie gegenüber nicht angemessen.

    Und wieso Frau Merkel und Herr Gauck so still sind diesbezüglich, darf man sich ruhig fragen. Wie wäre es, wenn der Herr Gauck seine Expertise in einer neuen Gauck-Behörde einbringt, statt nur ergriffen was von der Freiheit der anderen zu deklamieren…

    1. Hi Kati,

      Zu Absatz 1)
      Schnell erklärt. Nicht nur diese Geheimagentendinger sind Verschlusssache. Das geht relativ niederschwellig los, beispielsweise bei grundlegenden polizeilichen Taktiken oder den Sicherheitsvorkehrungen bei Behörden. Deine „automatische Deklassifizierung“ hätte zur Folge, dass sämtliche Verschlusssachen, die irgendeinem Unberechtigten bekannt sind, damit der breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden könnten. Das würde ich mal lassen.

      Zu Absatz 3)
      Sind keine geheimen oder gar sittenwidrigen Verträge. Sind einfache, von der NATO festgelegte Geheimschutzabkommen. Dafür wurden die verschiedenen Geheimhaltungsstufen schließlich auch standardisiert.

      Zum Rest)
      Keine Ahnung. Bin dumm und habe zu wenig Ahnung von der Materie.

      Warum Gauck, der ja eigentlich Spezialist dafür sein sollte, so schweigsam ist, ist tatsächlich eine gute Frage.

      Grüße

      1. >>Deine “automatische Deklassifizierung” hätte zur Folge, dass sämtliche Verschlusssachen, die irgendeinem Unberechtigten bekannt sind, damit der breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden könnten. Das würde ich mal lassen.

        Hä?? Gebe doch einfach die Dokumente, die an die breite Öffentlichkeit veröffentlicht wurden, frei.

        Hier fehlt es den Regierungen wieder einmal an gesundem Menschenverstand.

  8. „Da stelle mer unz janz dumm…“
    Als Beamter würde ich das Leseverbot befolgen und die Vorlesefunktion einschalten.
    Ernsthaft: Wie beschämend ist das denn? Soviel Dummheit ist nicht mal mehr zum Heulen. Wir wissen alle, wo blinder Gehorsam und aktives Wegschauen endet. Dafür meine tiefste Verachtung. Diese Leute kann niemand mehr ernst nehmen.

    1. wenn diese leute keiner ernst nimmt, merkt niemand, wie sehr sie sich selbst und ihrer legitimierung widersprechen.

      andersrum wird eine demokratie draus. wir müssen diesen menschen helfen, ihren von uns bezahlten job zu machen. und den stelle ich mir anders vor.

      im übrigen kann ich moch des eindrucks nicht verwehren, dass diese ganze neue stasischeiße auf gesetzen, verordnungen und verträgen beruht, von denen wir zu wenig wissen. mir griselt vor der vorstellung, dass alles stimmt, was die von uns am meisten gescholtenen regierungsvertreter und funktionäre sagen: alles nach recht und gesetz.

      nur welche genau?

      .~.

  9. Nur Beamte nicht? Wenn das Innenministerium tatsächlich von „öffentlich Bediensteten“ spricht, würde das 4,6 Mio Menschen in Deutschland betreffen, so viele arbeiten lt. Wikipedia im öffentlichen Dienst. Wär interessant, die genauen Rechtsvorschriften zu erfahren, auf die sich das Innenministerium da beruft – falls die nicht unter das Urheberrecht fallen;)

    1. Das würde mich auch interessieren. Ich kenne einige „öffentlich Bedienstete“ die etwas lasen, was sie nicht lesen durften…

  10. Was im Artikel noch fehlt: weshalb wird unter „Beamten“ die Regierung inkludiert? In welcher Jurisdiktion ist das Lesen oder Verarbeiten aus welchem Rechtsgrund (bestimmter Paragraph) strafbar und mit welcher Strafe ist das dann bedroht?

    Und der Need-to-know-Aspekt lässt sich wohl zugunsten der mit der Angelegenheit befassten Beamten auslegen. Mit der Sicherheitsüberprüfung müsste man sich natürlich etwas einfallen lassen, denn jetzt, wo klar ist, dass ALLE Deutschen Ziel geheimdienstlicher Ausspähung sind, dürfte eigentlich niemand mehr die Voraussetzungen für den Erhalt erfüllen, insbesondere nicht die Kanzlerin, deren Handy ja bekanntlich sogar ganz gezielt abgehört wurde. Darüber kann man jetzt gerne mal laut lachen!

    1. Weder in der Anfrage, noch in der Antwort wird von den Regierungsmitgliedern oder den Parlamentariern gesprochen. Diese sind auch keine Beamten oder öffentlich Bedienstete sondern sind Amtsträger bzw. Verfassungsorgane. Bei Beamten ruhen in der Zeit ihrer Mitgliedschaft im Parlament die beamtenrechtlichen Rechte und Pflichten. In so fern ist die eingeschobene Bemerkung im Vorletzten Absatz des Artikels „inklusive der Regierung“ nicht Korrekt.
      siehe auch:
      https://de.wikipedia.org/wiki/Beamter_(Deutschland)#Andere_Formen_des_.C3.B6ffentlich-rechtlichen_Dienstverh.C3.A4ltnisses

  11. Die Bundesregierung und die Beamten haben sich aber schon bereits in der Schweiz strafbar gemacht, wegen dem Ankauf von Steuer CD’s ;-)

    Es gibt sogar einen Auslieferungsantrag wegen Helerei….
    … @netzpolitik bitte offiziell mal anfragen wieso da differenziert werden soll und inwiefern das rechtsstaatlich irrelevant sein soll. ;-)

  12. Die machen sich nicht nur die Hose mit der Kneifzange zu, sondern klammen sich noch gleich was damit ab?

    Gibt es irgendein Asset oder Incentive, das das Verhalten gegenüber König of Drohnes Obama rechtfertigt. Gibt es neue Thermo-Fotos von der US-Botschaft vielleicht hat man ja einfach munter weitergemacht.

  13. Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages sind nach deutschem Recht so genannte „geborene Geheimnisträger“ und müssen daher – im Gegensatz zum „einfachen“ Beamten nicht sicherheitsüberprüft werden, um Zugang zu VS zu erhalten. Dieser Umstand findet sich in dem obigen Artikel überhaupt nicht wieder. Schlecht recherchiert oder bewusst verschwiegen?!

  14. Da es sich bei den, in den Dokumenten beschriebenen, Sachverhalten um eine illegale Tätigkeit handelt, kann sie keinen Anspruch auf Geheimhaltung erheben. Um rechtswirksam die Klassifikation als Verschlußsache zu erhalten muss es sich um das Handeln staatlicher Organe nach den Maßgaben des Gesetzes handeln. Diese Grundvoraussetzung zur wirksamen Deklaration als Geheim- oder Verschlußsache ist bei den bisher veröffentlichten Snowden-Dokumenten nicht gegeben. Sie beschreiben gerade den Verstoß von Regierungsmitarbeitern gegen Gesetz, Verfassung und internationale Institutionen des Völkerrechts. Wegen der fehlenden Legitimierung handelt es sich somit nicht um Staatsakte, somit auch nicht um schutzfähige Informationen.

    Ohne gesetzliche Grundlage bleibt es das kriminelle bandenmäßige Handeln von Angestellten staatlicher Stellen, nicht mehr. Während der Arbeitszeit, im Auftrag der Vorgesetzten, aber das legalisiert es nicht.

    And now to Godwin’s law … würde man die Schutzfähigkeit von illegalem Staatshandeln als Geheim- und Verschlußsache völkerrechtlich bejahen, würde man die Nürnberger Prozesse gegen die Nazis nachträglich in Frage stellen. Schließlich hat es sich auch bei den Informationen über Vernichtungslager und andere Verbrechen um Geheim- und Verschlußsachen gehandelt.

    Für Politiker und Mandatsträger, Organe der Rechtspflege, die damit ein Verständnisproblem haben, es gibt eine Beschreibung was gilt und warum es gilt, die es gut verständlich erklärt:

  15. danke an die vollpfosten, die den dreck gewählt haben und so eine scheisse als demokratie bezeichnen!

    von was für vollpfosten wir regiert werden und hörigen arschlöchern der amis, kein rückgrat und nur $ in den augen, nicht umsonst wollten unsere politiker so lange wie möglich bestechlich bleiben….

    für mich war es das mit wählen und scheiss auf deutschland und rechtsstaat, drecks merkel mafia….

  16. Ein Aspekt, der hier noch nicht genannt wurde ist der, wenn ggf. (gegenseitige) Abkommen zwischen den Staaten vorhanden sind, die die Verletzung von Rechtsnormen der einen(1) Jurisdiktion in dem geografischen Raum der jeweils anderen(2) Jurisdiktion, durch Menschen die der anderen(2) Jurisdiktion verpflichtet sind, unter Strafe stellen, dann muss es nicht zwangsläufig der Fall sein, dass diese (a) rechtmäßig zustande gekommen sind, oder (b) dass diese moralisch haltbar sind nur weil die Handlungen durch die VertreterInnen eines Staates erfolgt, oder © dass ein solches (gegenseitiges) Abkommen bei schwerwiegenden Verletzungen des Vertrauens nicht gekündigt werden sollten. Ohnehin schützen derartige Abkommen den jeweiligen Unterzeichner, die jeweilige Unterzeichnerin, selbst mehr vor Verfolgung der Unrechtstaten, als den oder die jeweilige andere. Aus diesem Grund bestehen Vertreter der USAmerikanischen Jurisdiktion auf Nicht-Verwertung, nicht etwa die aus dem deutschen Rechtsraum.

    Auch wenn es sich dabei um sehr hoch angesiedeltes Recht handelt und die VertreterInnen eines Staates, die Demokratie ohnehin mit Geheimdiensten, Geheimverhandlungen und Intransparenz mit Füßen treten, ein großes Interesse daran haben, dass die eigenen Interessen darin, also in der Geheimhaltung und Nichtverwertung der Kenntnis von inkriminierten Handlungen gegen die Menschen der eigenen Jurisdiktion, gewahrt werden, muss es nicht heißen, dass dieses richtig oder auch nur im Mindesten legitim ist.

  17. Da wir hier von rechtswidrigen Angriffen gegen uns selbst sprechen, handelt es sich beim lesen der Dokumente ganz einfach um sowas wie Notwehr. Die gibt es hier wie auch in den USA. Fall erledigt.

  18. Gibts nun auch ein Beweisverwertungsverbot wenn die Polizei unrechtmäßige HDs durchführt?

    Gibt es Verfahren der Sta gegen NRW und den Bund wg. Ankauf der Steuer-CDs?

    Wir wundern uns warum in der Regierung niemand was macht. Daqbei ist die Lösung ganz einfach: Snowden gibts nicht und geleakte Dokumente sowieso nicht von daher: Alles in bester Ordnung.

    Pofalla hatte schon Recht damals das zu beenden. Es ist wirklich seit damals beendet und das mit Recht und Ordnung. Konnten wir bisher nur nicht wissen, weil das Recht und die Ordnung dahinter nun mal geheim sind.

    Greetz,
    GHad

  19. Wieso nur Beamte? Da steht ganz eindeutig in der Stellungnahme „öffentlich Bedienstete „, das schließt also auch Angestellte mit ein.

  20. Hm, wenn ich mich recht erinnere, war eine der Grundaussagen zu meiner Wehrdienstzeit immer: rechtswidrige Befehle dürfen nicht befolgt werden – und zwar immer.

    In einem solchen Fall muss m. E. eine klare Rechtsgutabwägung erfolgen. Das hier genannte Dienstvergehen vs. (mögl.) massiver Verstoß gegen die Grundrechte (deren Schutz und Beachtung im übrigen jeder Beamte geschworen hat).

    Ich bin mir relativ sicher, dass da das Dienstvergehen in den Hintergrund tritt. Im Fall Manning haben wir ja aber gesehen, dass dies von unseren „Freunden“ und „Partnern“ durchaus kontrovers gesehen wird.

    Letztlich ist mal eins klar: Wer solche „Freunde“ hat, der braucht keine Feinde mehr!

  21. Vielleicht könnte man beim Innenministerium nochmals nachhaken:
    Aufgrund welcher genauen Rechtsbestimmungen machen sich Beamte / AÖDs strafbar bei Kenntnissnahme (nicht Weitergabe) ausländischer VS/GHS?
    So steht das einfach mal so im Raum …

  22. Ich möchte nur mal darauf hinweisen das es damals überhaupt kein Problem war die Daten die jemand von Schweizer Banken durch hacking gestohlen hatte erstens zu kaufen (was man eigentlich rechtlich gesehen als Hehlerei betrachten muss) und zweitens gesetzlich mit den gestohlenen Daten gegen Steuerhinterzieher vorzugehen. Jetzt geht es darum das Dokumente die im Namen des öffentlichen Interesses bekannt gemacht worden sind (und das meiner Meinung nach zurecht) nichtmal gelesen werden dürfen? Was um Himmels Willen hat die NSA nur über all unsere Politiker rausgefunden beim Abhören das sich keiner mehr von denen traut etwas zu sagen? Die müssen alle gehörig Dreck am Stecken haben das keiner mehr den Mund aufbekommt.

    1. Es geht doch nicht darum was herausgefunden wurde… Die NSA kann genauso wie der Bundestrojaner auch Hinweise plazieren. Glaubt man nun der NSA wenn die „aus Freundschaft“ bekannt machen, Politiker x oder y hätte Kinderpornografie besessen? Welcher x oder y soll sich da denn ran trauen? Da ist nicht nur die politische Karriere kaputt sondern das ganze Leben und das der Enkel immer noch.

      DAS ist in meinen Augen das Problem. Die NSA hat zu viel Macht, mehr als Staaten.

      Greetz,
      GHad

      PS: Das als Verschwörungstheorie abzustempeln könnt ihr behalten. Auch die NSA Überwachung war lange Zeit eine

      1. Uhm… wenn sie Dreck am Stecken haben und dadurch Probleme bekommen habe ich da herzlich wenig Mitleid. Die Enkel können zwar nix dafür und tun mir Leid, aber wenn Die Politiker sich nicht korrekt verhalten haben und deshalb ihr Leben ruiniert ist haben sie es sich schließlich selber zuzuschreiben. Und natürlich traut sich keiner der was ausgefressen hat, das ist ja das beunruhigende, es hat sich bisher niemand getraut was zu sagen.

        Und natürlich sind die Machtverhältnisse aus dem Gleichgewicht, aber das hat mit dem hier vorliegenden Problem nur bedingt zu tun. Hier ist das Problem das die Deutschen Politiker sich nicht ordentlich verhalten ganz abgesehen davon wie es in anderen Ländern aussieht. Über uns können diese Mächte nur Macht haben wenn wir sie lassen. Und unsere Politiker lassen sie und versuchen sich nichtmal zu wehren.

  23. In einer *echten* Demokratie darf es gar keine Staatsgeheimnisse geben. Wenn der Bürger der Souverän ist, muss er zu allen Informationen zugang haben. Solange der Staat Geheimnisse vor seinen Bürgern hat, ist jeder „Demokratie-Anspruch“ eine Farce.

  24. Ich bin gespannt. Man kann die korrupten Regierung und Beamtentum nicht reformieren. Man muss die korrupten Beamten bekämpfen.
    Ich habe einen Anzeige erstattet, wo ich gegen Unbekannte nachweise, wie hier in Hemer Stadteil Landhausen, jemand seine Wasserzähler mit Hochdruckreinieger zurückgespult hat. Effekt, Wasservergiftung und Kopflosigkeit. Sie wollten den Täter gar nicht ermitteln, weil sonst so jeder vrogehen könnte und seine Wasserzähler auf Null zurückdrehen könnte. Also, alle schweigen darüber und falsche Gutachten werden erstellt.
    Was wäre, wenn jeder so seinen Wasserzähler justieren würde? So könnte man aus der JVA Gefangene befreien, Brauereien erpressen wie ich vermute in Wahrstein auch passiert ist. Man könnte einen ganzen Turisteninsel erpressen wie z.B. Mallorca. Es gebe dann dort gar keine Turisten mehr.
    Der Täter wäre nie ermittelbar, weil man dazu nur einer Wasserhahn braucht. Den Täter würde man nicht einmal wagen öffentlich zu verurteilen, weil er sofort Nachahmer finden würde.
    Im Übrigen, es gibt gar keine Rückschlagventiel in Wasserzähler. Das ist Märchen.

  25. Der BND und MAD wirds trotzdem lesen :-) So ganz geheim eben…. >Klassified: Insgeheim….

    Ja was sagt uns das? Absurdistan.. Frieden ist Krieg, Krieg ist Frieden.
    …und „Beamte“ sind in der BRD keine Beamten sondern Neutren.
    Die Bundes-Lager-Farm der Tiere hat je keine echten Beamten, jedenfalls hab ich darüber nichts bei Orwell gelesen…

  26. Das ist ganz einfach. Das ist so, als würde ich (die USA und NSA) einen Mord begehen und jemand hat mich dabei gesehen, und mich dann in der Wohnung verstecken und sagen, dass es Hausfriedensbruch ist, wenn jemand jetzt reinkommt. Ganz einfach.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.