FragDenStaat

  • : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Dokumente der Staatsanwaltschaft Berlin zur Funkzellenabfrage
    Sitz der Generalstaatsanwaltschaft Berlin: historisches Kammergerichtsgebäude. Bild: <a href="https://secure.flickr.com/photos/lt_paris/">lt_paris</a>. Lizenz: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>.
    Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Dokumente der Staatsanwaltschaft Berlin zur Funkzellenabfrage

    Im April haben wir berichtet, dass die Berliner Polizei allein im letzten Jahr 50 Millionen Verkehrsdaten per Funkzellenabfrage gesammelt hat. In der zugrunde liegenden Mitteilung der Berliner Justizverwaltung fanden sich auch folgende Details:

    Der Leitende Oberstaatsanwalt in Berlin hat eine allgemeine Verfügung verfasst, die seit dem 4. Juli 2013 für alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte seines Geschäftsbereichs gilt. Darin konkretisiert er die gesetzlichen Pflichten über die Benachrichtigung von Betroffenen und die Löschung der personenbezogenen Daten.

    Der Generalstaatsanwalt in Berlin hat eine Handreichung zu Funkzellenabfragen gem. § 100g StPO verfasst, die seit dem 16. August 2013 für alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte seines Geschäftsbereichs gilt. Darin benennt er die Kriterien, die die Dezernentinnen und Dezernenten vor der Beantragung eines Beschlusses zur Funkzellenabfrage bei dem Ermittlungsrichter zu prüfen haben.

    Diese Handreichung und Verfügung interessieren uns natürlich auch, daher haben wir zwei Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Beide wurden mit identischer Begründung abgelehnt:

    Bei den beiden von Ihnen genannten Verfügungen handelt es sich um innerdienstliche Anordnungen der Staatsanwaltschaft Berlin, die Teil des so genannten Generalienheftes für Dezernentinnen und Dezernenten sind (Nummerierung der Verfügungen: H20 und H21) und welche Abläufe im Zusammenhang mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren regeln.

    Ein Akteneinsichtsrecht in diese Anordnungen besteht nicht.

    Das haben wir nicht eingesehen und den Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung gebeten. Jetzt ist die Antwort aus dem Büro von Dr. Dix da, leider auch eine Ablehnung:

    Der Leitende Oberstaatsanwalt in Berlin hat Ihre Anträge auf Akteneinsicht vom 29. und 30. April 2014 in die o. g. Generalienverfügungen zu Recht abgelehnt.

    Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 IFG gilt das IFG für die Behörden der Staatsanwaltschaft nur, soweit sie Verwaltungsaufgaben erledigen. Dies ist (nur) dann der Fall, wenn die Staatsanwaltschaft als Behörde der Justizverwaltung tätig wird, d. h. wenn sie nicht auf Grundlage strafprozessualer Vorschriften im Rahmen der Strafverfolgung tätig wird, sondern auf anderweitiger Rechtsgrundlage.

    Schade. Klagen können wir leider nicht, dazu fehlen uns die Ressourcen.

    Wie immer nehmen wir Dokumente gerne über die üblichen Kanäle entgegen – auch anonym und verschlüsselt.

    17. Juli 2014 5
  • Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bundesrechnungshof-Bericht über nationales Cyber-Abwehrzentrum
    Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum hat bislang keinen guten Ruf.
    Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages Bundesrechnungshof-Bericht über nationales Cyber-Abwehrzentrum

    Anfang Juni berichteten wir, dass das nationale Cyber-Abwehrzentrum „nicht gerechtfertigt“ und sein Nutzen fragwürdig ist. Dabei beriefen wir uns auf Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR, die aus einem Bericht des Bundesrechnungshofs zitierten. Den wollten wir natürlich auch und haben einen Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz auf FragDenStaat.de gestellt.

    Jetzt haben wir die Ablehnung erhalten. Einerseits ist der Bericht noch gar nicht fertig, andererseits sind die Unterlagen dazu geheim:

    Der Zugang zu Dokumenten des Bundesrechnungshofes, die dessen Prüfungs- und Beratungstätigkeit betreffen, richtet sich nach § 96 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO). Nach § 96 Absatz 4 Satz 1 BHO ist der Bundesrechnungshof lediglich zur Auskunft über abschließend festgestellte Prüfungsergebnisse befugt. Darüber hinausgehenden Informationsbegehren kann er hingegen nach § 96 Absatz 4 Satz 3 BHO nicht entsprechen.

    Im vorliegenden Fall ist das Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Es befindet sich derzeit in der Prüfungsphase des sogenannten kontradiktorischen Verfahrens. Ein abschließend festgestelltes Prüfungsergebnis liegt daher noch nicht vor. Im Rahmen eines kontradiktorischen Verfahrens wird den geprüften Stellen unter anderem Gelegenheit gegeben, zu den vorläufigen Ergebnissen der Erhebungen des Bundesrechnungshofes Stellung zu nehmen. Die Dauer eines kontradiktorischen Verfahrens hängt dabei von zahlreichen Faktoren wie z. B. dem Umfang und der Komplexität des Prüfungsgegenstands und der Stellungnahmen der geprüften Stellen ab. Daher ist eine Prognose, wann die Prüfung abgeschlossen werden kann, leider nicht möglich.

    Ich weise an dieser Stelle bereits darauf hin, dass die Unterlagen des Prüfungsverfahrens als Verschlusssache NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) eingestuft sind, da wir bei der Prüfung entsprechend eingestufte Unterlagen der geprüften Stellen erhoben und verwertet haben. Teilweise sind Prüfungsunterlagen darüber hinaus von den Erhebungsstellen als „VS-VERTRAULICH“ oder „GEHEIM“ eingestuft. Damit unterliegt unser Prüfungsergebnis der Vertraulichkeitspflicht der Verschlusssachenanweisung des Bundes. Von einer Verschlusssache dürfen nur Personen Kenntnis erhalten, die aufgrund ihrer Dienstpflichten von ihr Kenntnis haben müssen. Eine Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse ist deshalb nicht möglich.

    Ihren Antrag muss ich daher ablehnen.

    16. Juli 2014 1
  • : Zensurheberrecht: FragDenStaat gewinnt Klage gegen Bundesregierung für Informationsfreiheit
    Stefan Wehrmeyer und Mathias Schindler beim Einreichen der Klage "FragDenStaat vs. Bundesrepublik Deutschland".
    Zensurheberrecht: FragDenStaat gewinnt Klage gegen Bundesregierung für Informationsfreiheit

    Die Veröffentlichung einer Stellungnahme über die Prozenthürde war rechtmäßig, die Abmahnung des Innenministeriums ist ungültig. Das hat das Landgericht Berlin geurteilt und die Anwälte der Bundesregierung anerkannt. Damit gewinnt das Informationsfreiheitsportal FragDenStaat gegen die Nutzung des Urheberrechts zur Verhinderung der Veröffentlichung staatlicher Informationen.

    16. Juli 2014 10
  • : Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten: Das Urheberrecht dient nicht der Geheimhaltung!
    Dagmar Hartge: Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg.
    Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten: Das Urheberrecht dient nicht der Geheimhaltung!

    Im Januar untersagte das Innenministerium die Veröffentlichung eines Dokuments, weil es daran Urheberrechte beansprucht. In der Zwischenzeit haben Gerichte diese Begründung im konkreten Fall zurückgewiesen. Auch die Informationsfreiheitsbeauftragte des Bundes hat diese Rechtsauffassung kritisiert.

    Jetzt schließt sich auch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten unserer Meinung an, dass dieses „Zensurheberrecht“ grundsätzlich nicht geht. In einer Entschließung auf ihrer gestrigen 28. Konferenz schreiben sie:

    Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland betrachtet mit Sorge die Entwicklung, dass sich auskunftspflichtige Stellen zur Ablehnung von Anfragen auf das Urheberrecht oder andere Rechte des „Geistigen Eigentums“ berufen. Das Urheberrecht darf nicht dazu eingesetzt werden, staatliche Informationen zurück zu halten.

    18. Juni 2014 2
  • : Informationsfreiheit auf EU-Ebene: EU-Kommission verweigert Anfragen
    Informationsfreiheit auf EU-Ebene: EU-Kommission verweigert Anfragen

    logo-cbc388688e99e5df561e27029394170b Informationen und Dokumente aus den europäischen Institutionen zu erbitten kann so manchem graue Haare bereiten. Vor drei Jahren startete die Organisation Access Info Europe daher die Plattform AsktheEU.org, die den Zugang zu Dokumenten erleichtern und die EU ein wenig transparenter machen wollte. Mit ein paar Klicks kann die entsprechende Institution ausgewählt und die Anfrage abgeschickt werden. Dies funktionierte auch ganz gut – bis jetzt zumindest.

    In einem Blogpost kritisiert Access Info Europe nun, dass sich die Europäische Kommission weigert, Anfragen zu beantworten, in denen die Postanschrift des Antragsstellers fehlt. Da das Portal alle Anfragen und Antworten in Echtzeit veröffentlicht, würden angegebene Postanschriften ebenfalls publik.

    Ich selbst habe „Ask the EU“ nun schon des öfteren genutzt. Mein erster Antrag über diese Plattform betraf die von der EU-Kommission und den USA aufgesetzte Expertengruppe zu Prism, welcher ziemlich problemlos beantwortet wurde. Für meine letzte Anfrage im November 2013 wollte die EU-Kommission schon mehr über mich wissen. Ich musste meinen Namen, „Geschäftsbereich“ und Land angeben. Jetzt scheint die Kommission einen neuen Weg gefunden zu haben, den Zugang zu Dokumenten zu erschweren – obwohl im Gesetzestext (Verordnung 1049/2001, pdf) kein einziges Wort darüber zu finden ist, dass eine Postanschrift angegeben werden muss.

    In einem internen Memo (pdf) erklärt die Kommission jedoch, dass sie gegen Antragsteller vorgehen möchten, die sich hinter falschen Identitäten verstecken. Die Kommission erklärt weiterhin, dass sie ihre knappen Ressourcen eher den „ehrlichen und seriösen“ Antragstellern widmen will.

    Helen Darbishire von Access Info Europe hat uns einige Fragen zu dem Fall beantwortet:

    4. Juni 2014 7
  • : Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit: Kabinettsprotokolle sollten öffentlich werden
    "Europarechtswidrig und auch in der Sache falsch" findet die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, dass ihr Haus keine effektive Durchsetzungsbefugnisse gegenüber öffentlichen Stellen haben soll.
    Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit: Kabinettsprotokolle sollten öffentlich werden

    Protokolle der Kabinettsitzungen sollten standardmäßig öffentlich werden und „nur in eng begrenzten Ausnahmefällen“ zurückgehalten werden. Das kritisiert die Informationsfreiheitsbeauftragte des Bundes in ihrem aktuellen Jahresbericht. Damit unterstützt sie unsere Informationsfreiheitsanfragen zum Thema Leistungsschutzrecht.

    Vor zwei Wochen hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den 4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit veröffentlicht. In der dazugehörigen Pressemitteilung verlautbart Andrea Voßhoff:

    Das Informationsfreiheitsgesetz greift. Die Zahl der Menschen, die von ihrem Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen bei öffentlichen Stellen des Bundes Gebrauch machen, ist stark angestiegen. Wurden in den Jahren 2010 und 2011 4837 Anträge auf Informationszugang gestellt, hat sich diese Zahl im Berichtszeitraum mit nunmehr 10.813 Anträgen mehr als verdoppelt. Auch die Zahl der Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die Hilfe- und Rat bei mir suchen, hat in den letzten beiden Jahren deutlich zugenommen.

    Daran dürften unsere Freunde von FragDenStaat.de einen nicht unwesentlichen Anteil ausmachen, denen unter dem Titel „Informationsfreiheitsportale erleichtern den Informationszugang“ gleich ein eigenes Unterkapitel gewidmet wurde. Die freuen sich auch gleich in einem eigenen Blog-Beitrag.

    20. Mai 2014 1
  • : Zensurheberrecht: FragDenStaat verklagt die Bundesrepublik und gewinnt, ohne es zu wissen
    Stefan Wehrmeyer und Mathias Schindler beim Einreichen der Klage "FragDenStaat vs. Bundesrepublik Deutschland".
    Zensurheberrecht: FragDenStaat verklagt die Bundesrepublik und gewinnt, ohne es zu wissen

    Das Innenministerium ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, der Plattform FragDenStaat die Veröffentlichung eines Gutachtens zu verbieten. Das geht aus Akten hervor, die das Ministerium selbst veröffentlicht hat. Erst letzte Woche hatte FragDenStaat selbst Klage eingereicht – ohne von den anderen Urteilen zu wissen.

    Anfang Januar berichteten wir, dass das Innenministerium unsere Freunde von FragDenStaat.de abgemahnt hat. Diese hatten eine durch IFG-Anfrage erhaltene Stellungnahme über die Prozenthürde in Volltext veröffentlicht. Das Innenministerium hatte das untersagt – mit Hinweis auf Urheberrecht.

    Erst letzte Woche hatte FragDenStaat.de Klage dagegen eingereicht. Ob Urheberrecht oder nicht – Dokumente des Staates, vor allem wenn durch Informationsfreiheit erhalten, sollten öffentlich sein. Auf der re:publica wurde die Klage in einen Vortrag bekannt gegeben. (Audio hier).

    Torsten Kleinz hat dazu einfach mal beim Innenministerium angefragt – und in einer überraschenden Wendung erfahren, das FragDenStaat.de schon längst vor Gericht gewonnen hat, gleich zweimal. Das geht aus Dokumenten hervor, die das BMI selbst veröffentlicht hat.

    Demnach hat das Landgericht Berlin bereits am 11. Februar festgestellt:

    13. Mai 2014 2
  • : 3%-Hürde bei Europa-Wahlen gekippt: Das BMI hats schon vorher gesagt. Und keiner sollte es wissen.
    CC-BY-SA 3.0 via wikimedia/Elkawe
    3%-Hürde bei Europa-Wahlen gekippt: Das BMI hats schon vorher gesagt. Und keiner sollte es wissen.

    Bisher galt für Parteien in Deutschland eine 3%-Hürde für den Einzug ins Europaparlament. Bis zum Juni letzten Jahres lag diese Hürde sogar noch bei 5%, wie bei den Bundestagswahlen. Das wurde aber bereits 2011 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig befunden. Jetzt haben die Richter in Karlsruhe auch die letzte Hürde mit dem Argument der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit kleiner Parteien gekippt.

    Was das ganze mit Netzpolitik zu tun hat – abgesehen davon, dass die Piraten, die zu den Verfassungsklägern gehörten, trotz momentaner Selbstzersetzung doch auf einen Einzug hoffen können? Das Bundesinnenministerium könnte jetzt sagen, sie hätten es schon immer gewusst. Aber noch im Januar haben sie das Informationsfreiheitsportal FragDenStaat.de abgemahnt, weil die Dokumente veröffentlicht hatten, die genau das zeigen. Als nämlich im Oktober 2013 die 3%-Hürde verabschiedet wurde, geschah das gegen eine schriftlich verfasste Stellungnahme des Innenministeriums, die analysierte, dass im Kern jede prozentuale Hürde verfassungswidrig sei.

    Die Abmahnung erfolgte aus dem Grund, dass das angefragte Dokument zwar FragDenStaat.de übermittelt wurde, jedoch mit dem Vermerk, es nicht weiter zu veröffentlichen –  die Betreiber der Plattorm ließen sich aber dadurch nicht in der Informationsfreiheit einschränken. Am 17. Januar traf dann die Abmahnung ein: FragDenStaat.de habe Autorenrechte verletzt und damit gegen Urheberrecht verstoßen. Ein absurder Argumentationsversuch, die Veröffentlichung brisanter Dokumente zu verhindern.

    Stefan Wehrmeyer, der bei der Open Knowledge Foundation Germany arbeitet und Projektleiter von FragDenStaat.de ist, vermutet angesichts des BVerfG-Urteils:

    Die Abmahnung gegen die Veröffentlichung der Stellungnahme war ein klarer Versuch, das widersprüchliche Handeln der Politik in Bezug auf die Dreiprozenthürde zu vertuschen. Die Entscheidung auf Verfassungswidrigkeit zeigt jetzt, dass der Stellungnahme aus dem BMI mehr Gehör hätte geschenkt werden müssen.

    26. Februar 2014 4
  • : Mehr Informationsfreiheit wagen
    Mehr Informationsfreiheit wagen

    fragdenstaat30c3Aus aktuellem Anlass empfehlen wir den informativen und unterhaltsamen Vortrag von Stefan Wehrmeyer, der beim 30C3 an vier Beispielen die Funktionsweise wie auch die Relevanz von Informationsfreiheitsgesetzen erklärte.

    Einiges von dem, was wir über Drohneneinsätze in Deutschland, die Kommunikationsstrategie zum ePerso und die Aussagekraft des Zensus wissen, verdanken wir Informationsfreiheitsanfragen.

    Auch die jetzt Ärger machende Stellungnahme zur Sperrklausel bei den Europawahlen kommt zur Sprache. Wie sich das Innenministerium bisher gewunden hat, ist mehr als ärgerlich – dass es auch positive Beispiele und kooperative Behörden gibt, wird im weiteren Verlauf aber auch deutlich.

    Das Video gibt es beim CCC, wer will kann zum Schauen aber auch NSAtube verwenden.

    Die Spendenseite von fragdenstaat.de findet man übrigens hier.

    22. Januar 2014 3
  • : BMI vs. FragDenStaat – Mit Hilfe des Urheberrechts wird kritische Berichtserstattung unterdrückt
    BMI vs. FragDenStaat – Mit Hilfe des Urheberrechts wird kritische Berichtserstattung unterdrückt

    Ende 2011 verfasste das Innenministerium eine Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die 5%-Hürde bei der Europawahl als verfassungswidrig erklärte. Im BMI war man der Ansicht, dass nach dem Urteil jede Prozent-Hürde verfassungswidrig sei. Der Bundestag jedoch entschied sich, eine 3% Hürde einzuführen und widersetze sich somit der Einschätzung des Ministeriums.

    Die Stellungnahme des BMI war zunächst der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Guido Strack, Gründer des Whistleblower-Netzwerks, stellte daher eine Anfrage über das Portal FragDenStaat. Die Stellungnahme wurde zwar herausgegeben, allerdings mit der Aufforderung die Veröffentlichung zu unterlassen – die Öffentlichkeit sollte also weiterhin nichts über die Stellungnahme erfahren. FragDenStaat aber veröffentlichte die Stellungnahme und wurde nun vom BMI abgemahnt – unter Berufung auf das Urheberrecht. Somit wird also mit Hilfe des Urheberrechts eine kritische Berichtserstattung unterdrückt. Die Open Knowledge Foundation Deutschland, die FragDenStaat.de betreibt, hat sich entschlossen, die Abmahnung zurückzuweisen und das Dokument weiterhin öffentlich bereitzustellen.

    Stefan Wehrmeyer, Projektleiter von FragDenStaat.de, kritisert dieses Vorgehen heftig:

    Der Bundesregierung geht es nicht um Autorenrechte. Sie nutzt das Urheberrecht willkürlich, um die Veröffentlichung von brisanten, staatlichen Dokumenten zu verhindern. Es entsteht der Eindruck, dass die Bundesregierung die Nachvollziehbarkeit politischen Handelns erschweren will.

    Ansgar Koreng von der Anwaltskanzlei JBB Anwälte, die FragDenStaat.de in dem Fall vertritt, erklärt:

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat erst kürzlich klargestellt, dass in Fällen wie diesem die Meinungsfreiheit schwerer wiegen kann, als das Urheberrecht. In dieser Abmahnung tritt der Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und Urheberrecht außergewöhnlich klar zu Tage. Gerade in politischen Angelegenheiten darf das Urheberrecht nicht zur Zensur missliebiger Veröffentlichungen missbraucht werden.

    Auch wir haben schon ähnliche Erfahrungen gemacht: Uns forderte der Bundestag auf, ein geheimes Dokument zur Abgeordnetenkorruption zu depublizieren.

    22. Januar 2014 13
  • : Diplomarbeit und Entschließung: Informationsfreiheit hat noch viele Lücken und Probleme, muss ausgebaut werden
    Diplomarbeit und Entschließung: Informationsfreiheit hat noch viele Lücken und Probleme, muss ausgebaut werden

    Daniel-Drepper-300Das Informationsfreiheitsgesetz von 2006 hat noch viele Lücken und Probleme. Das ist das Fazit der Diplomarbeit des freien Reporters Daniel Drepper, der dafür Akten zur deutschen Sportförderung freigeklagt hat. Von ihm interviewte Experten fordern klare Fristen zur Akten-Herausgabe, eine Abschaffung der Gebühren, engere Ausnahmetatbestände und eine automatische Veröffentlichung von mehr Informationen.

    Daniel Drepper recherchiert mit Niklas Schenck „seit knapp zwei Jahren zur Verteilung von Steuergeld im deutschen Sport“. Zu den Olympischen Sommerspielen in London 2012 hatten sie „unter anderem die Medaillenvorgaben für die Olympischen Spiele in London aufgedeckt“. Die Dokumente und Ergebnisse haben sie auf AllesFuerGold.de und im WAZ Rechercheblog veröffentlicht. Auf seinem Blog beschreibt Drepper das so:

    Ich habe zu den Olympischen Spielen 2012 in London gemeinsam mit Niklas Schenck Akten zur deutschen Sportförderung beantragt. Wir haben einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG gestellt und später mit Hilfe des Auskunftsanspruchs der Presse auch gegen das Ministerium geklagt. Dadurch haben wir die unrealistisch hohen Medaillenvorgaben des deutschen Sports und ein intransparentes Fördersystem aufgedeckt. Aktuell gehen wir gegen die hohen Kosten von fast 15.000 Euro und die vielen Schwärzungen des Ministeriums juristisch vor. Dabei haben wir viel über die Anwendung der Auskunftsrechte und deren Probleme gelernt.

    Diese Recherche hat er als Fallstudie in seiner Diplomarbeit aufgearbeitet, die er nun auf seinem Blog veröffentlicht hat: Schwarz auf weiß. Wie Journalisten mit dem Infomationsfreiheitsgesetz Originaldokumente beantragen und was der Gesetzgeber bei einer Novelle beachten sollte. (130 Seiten) plus Anhänge (119 Seiten)

    Neben der Fallstudie hat er mit drei Experten gesprochen:

    20. September 2013 2
  • : PRISM Firmen antworten der Bundesregierung: „Meine Name ist Hase, ich weiß von nichts.“
    PRISM Firmen antworten der Bundesregierung: „Meine Name ist Hase, ich weiß von nichts.“

    Acht der neun Internet-Unternehmen, die laut NSA Teil des Überwachungsprogramms PRISM sind, dementieren eine unmittelbare Zusammenarbeit mit US-Behörden. Das geht aus den Antworten der Firmen auf einen Fragenkatalog der Bundesinnenministeriums hervor, die wir an dieser Stelle veröffentlichen. Das Problem: Falls die Unternehmen einen Beschluss auf Grundlage des Foreign Intelligence Surveillance Act erhalten haben, dürfen sie gar nicht darüber sprechen.

    Der Summer of Snowden kam so richtig ins Rollen am 6. Juni, als Glenn Greenwald über das Programm PRISM berichtete, das der NSA „direkten Zugriff auf die Systeme“ von neun der größten amerikanischen Internet-Firmen geben soll. Das wurde von amerikanischen Behörden auch nicht bestritten.

    Die beteiligten Firmen jedoch wollen davon nichts wissen. Wie viele andere Stellen hat auch das deutsche Innenministerium einen Fragenkatalog an die beteiligten Firmen geschickt, über den wir hier berichtet hatten. Wir haben natürlich sofort eine Informationsfreiheits-Anfrage nach den Antworten gestellt. Nachdem auch Bundestag und Regierung auf die von uns veröffentlichten Fragen verwiesen haben und endlich die Antworten sehen wollten, haben wir heute endlich die Antworten erhalten:

    Die Fragen der Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Frau Rogall-Grothe, vom 11. Juni 2013 haben die folgenden Internetunternehmen beantwortet: Yahoo, Microsoft einschließlich seiner Konzerntochter Skype, Google einschließlich seiner Konzerntochter Youtube, Facebook und Apple. Keine Antwort ist bislang von AOL eingegangen.

    Die Unternehmen Facebook und Google haben im Nachgang weitere Informationen zur Verfügung gestellt, die Ihnen auf Wunsch der beiden Firmen ebenfalls übermittelt werden.

    Und die Antworten auf diese acht konkreten Fragen sind wenig überraschend: Niemand wusste von irgendwas.

    5. September 2013
  • : Spaß mit Informationsfreiheit: BSI warnt vor Blackberry, Begründung gefährdet die internationalen Beziehungen (Update)
    Sitz des BSI in Bonn. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Qualle">Qualle</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">BY-SA 3.0</a>.
    Spaß mit Informationsfreiheit: BSI warnt vor Blackberry, Begründung gefährdet die internationalen Beziehungen (Update)

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnt vor BlackBerry, weil britische Dienste Zugriff auf das „gesamte Nachrichtenaufkommen“ haben. Ein Einblick in die zugrundeliegende Analyse wird uns aber verwehrt, da die Informationen die internationalen Beziehungen gefährden würden. Das BSI verweigert hier seine Aufgabe: Die IT-Sicherheit in unserer Gesellschaft.

    Langsam können wir die Rubrik Spaß mit Informationsfreiheit zur eigenen Dauer-Kategorie befördern. Der neueste Streich: Vor acht Jahren (!) warnte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor den Diensten des Unternehmens BlackBerry. Jürgen Berke berichtete damals in der WirtschaftsWoche:

    Nach Volkswagen meldet auch das Bonner Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Bedenken an und warnt vor dem Gebrauch der mobilen E‑Mail-Maschine. „Auf Grund der unsicheren Architektur ist der Blackberry für den Einsatz in sicherheitsempfindlichen Bereichen der öffentlichen Verwaltung und spionagegefährdeten Unternehmen nicht geeignet“, heißt es in einer BSI-Analyse. Der „nur zum internen Gebrauch“ erstellte Bericht kreidet RIM an, dass das „gesamte Nachrichtenaufkommen zwangsweise“ über ein Rechenzentrum in Egham bei London geleitet wird. „Nach britischem Recht“ – so der BSI-Bericht – können „die örtlichen Sicherheitsbehörden unter sehr weit gefassten Voraussetzungen (unter anderem zum Wohle der britischen Wirtschaft)“ – Zugang zu allen Verbindungsdaten und Inhalten erhalten. „Es gibt damit die theoretische Möglichkeit, dass Dritte auf die E‑Mails zugreifen, die vom Blackberry versandt werden“, erklärt BSI-Referatsleiter Michael Dickopf.

    20. August 2013 8
  • PRISM in Afghanistan: Verteidigungsministerium lehnt Informationsanfrage ab, weil diese die Bundeswehr gefährdet
    PRISM in Afghanistan Verteidigungsministerium lehnt Informationsanfrage ab, weil diese die Bundeswehr gefährdet

    Das Bundesverteidigungsministerium weigert sich, unsere Informationsfreiheitsanfrage zum PRISM-Programm der NATO in Afghanistan zu beantworten. Die angefragten Dokumente sind als geheim eingestuft, was auch nicht geändert wird. Eine Beantwortung unserer Fragen würde demnach die Sicherheit der Bundeswehr in Afghanistan gefährden.

    16. August 2013 4
  • : Staatstrojaner FinFisher: Vertrag bleibt geheim, Informationszugang würde die öffentliche Sicherheit gefährden
    Staatstrojaner FinFisher: Vertrag bleibt geheim, Informationszugang würde die öffentliche Sicherheit gefährden

    Wenn bekannt wird, wie das Bundeskriminalamt den international berüchtigten Staatstrojaner einsetzt, wird die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden beeinträchtigt und damit die öffentliche Sicherheit gefährdet. Mit dieser Begründung werden unsere Informationsfreiheits-Anfragen nach dem Dokument abgelehnt. Würde man sensible Informationen schwärzen, blieben „keine nennenswerten Informationen m

    7. August 2013 11
  • : Wirtschaftsministerium: Internet-Provider müssen versprochene Bandbreiten auch liefern – oder die Verträge ändern
    Wirtschaftsministerium: Internet-Provider müssen versprochene Bandbreiten auch liefern – oder die Verträge ändern

    Das Wirtschaftsministerium will Internet-Anbieter dazu verpflichten, die beworbenen „bis zu“ Bandbreiten auch einzuhalten – oder realistische Angaben zur Bandbreite zu machen. Das geht aus einem Vermerk des Ministeriums hervor, den wir an dieser Stelle veröffentlichen. Die Bundesnetzagentur hatte festgestellt, dass nur jeder fünfte Breitbandanschluss die versprochene Bandbreite erreicht.

    Im April berichteten wir über eine Studie der Bundesnetzagentur, die belegt, das Internet-Anschlüsse meist nicht die Bandbreite liefern, die versprochen wird. Im Mai berichtete Matthias Kremp auf Spiegel Online über einen „Vermerk des Wirtschaftsministeriums“, in dem dieses Konsequenzen daraus ziehen will. Das haben wir auf FragDenStaat.de angefragt und heute erhalten (PDF).

    Da es sonst noch nirgendwo online ist, veröffentlichen wir es hier mal noch im Volltext (keine Angst, es ließt sich flüssig):


    Dienstequalität von Breitbandanschlüssen

    (Studie zur Messung der Qualität von Breitbandbandanschlüssen)

    26. Juni 2013 8
  • : Leistungsschutzrecht im Bundeskanzleramt: Kabinettsprotokoll könnte Deutschland schweren Schaden zufügen
    Leistungsschutzrecht im Bundeskanzleramt: Kabinettsprotokoll könnte Deutschland schweren Schaden zufügen

    Was die Bundesregierung vor knapp einem Jahr auf ihrer Sitzung zum Leistungsschutzrecht gesagt hat, könnte „den Interessen der Bundesrepublik Deutschland schweren Schaden zufügen“. Mit dieser Begründung hat das Kanzleramt schon unsere zweite Anfrage nach dem Kabinettsprotokoll abgelehnt. Zuvor hatte der Informationsfreiheits-Beauftragte die Rechtsauffassung des Kanzleramtes kritisiert und uns geraten, den Antrag nochmal zu stellen.

    Die Bundesregierung ist noch immer nicht bereit, den Prozess zur Entstehung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger transparent zu machen. Bereits letzten Oktober haben wir „alle Dokumente zum Thema Leistungsschutzrecht, besonders der Rolle von Staatsminister Eckart von Klaeden“ per Informationsfreiheits-Anfrage auf FragDenStaat.de angefragt. Das wurde abgelehnt, weil durch die „vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung […] vereitelt würde.“

    Nachdem das Gesetz schließlich beschlossen war, riet uns der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, „einen erneuten IFG-Antrag insbesondere auf Einsicht in die Kabinettsprotokolle zu stellen.“ Das haben wir natürlich getan. Dieses Protokoll hat das Kanzleramt auch gefunden:

    Es wurde im Aktenbestand des BK-Amtes ein Protokoll der Kabinettsitzung vom 29. August 2012 als einschlägig im Sinne der Anfrage identifiziert.

    Doch leider wird unser Antrag wieder abgelehnt. Und wieder mit der Begründung, dass alle Kabinettsitzungen und Kabinettprotokolle als „VS-Geheim“ eingestuft sind:

    19. Juni 2013 18
  • : Spaß mit Informationsfreiheit: Bundeskanzleramt lehnt Anfrage ab, Beauftragter empfiehlt: nochmal fragen
    Spaß mit Informationsfreiheit: Bundeskanzleramt lehnt Anfrage ab, Beauftragter empfiehlt: nochmal fragen

    Das Bundeskanzleramt verweigert noch immer die Herausgabe von Kabinettsprotokollen zum Leistungsschutzrecht. Ursprünglich wurde unsere Informationsfreiheits-Anfrage abgelehnt, weil das Gesetzgebungsverfahren damals noch nicht abgeschlossen war. Der Rat des Bundesbeauftragten zur andauernden Verweigerung: Wir sollen die Anfrage einfach nochmal stellen.

    Im Oktober 2012 haben wir eine Anfrage auf FragDenStaat.de gestellt, in der wir das Bundeskanzleramt nach „allen Dokumente zum Thema Leistungsschutzrecht, besonders der Rolle von Staatsminister Eckart von Klaeden“ gebeten haben. Im Dezember kam dann die etwas verblüffende Antwort:

    Eine Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz wurde abgelehnt, weil eine vorzeitige Bekanntgabe der Informationen den Erfolg der Entscheidung vereiteln würde.

    Nachdem das Gesetz im März von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, ist diese Begründung hinfällig geworden. Trotzdem will das Kanzleramt die Dokumente noch immer nicht herausgeben, auch nicht auf Anfrage des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Also empfiehlt der uns […] die Anfrage einfach nochmal zu stellen:

    Leider hat das Bundeskanzleramt seine Position hinsichtlich Ihres Antrags auf Informationszugang nicht verändert. Obwohl das Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes („Leistungsschutzrecht“) mittlerweile mit dem Beschluss der Bundesrates vom 22. März 2013 (BR-Drs. 162/13 Beschluss) abgeschlossen ist, wird an der Einstufung der Kabinettsprotokolle als Verschlusssache der Stufe VS-Geheim festgehalten. Dabei wird übersehen, dass der Versagungsgrund des § 3 Nr. 4 IFG zeitlich begrenzt ist.

    21. Mai 2013 2
  • Informationsfreiheit: Malte Spitz verklagt Bundesregierung auf Herausgabe von Umfragen zur politischen Stimmungslage
    Informationsfreiheit Malte Spitz verklagt Bundesregierung auf Herausgabe von Umfragen zur politischen Stimmungslage

    Ein Einblick in Umfragen des Bundespresseamts zur politischen Stimmungslage in Deutschland würde die Regierungstätigkeit gefährden. Mit diesem Argument verweigert die Bundesregierung Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz. Der Grüne Politiker Malte Spitz hat deswegen Klage gegen die Bundesregierung eingereicht.

    17. Mai 2013 9
  • : Studie im Auftrag der Bundesregierung findet heraus: Netzaktivisten halten nichts von den Unionsparteien
    Studie im Auftrag der Bundesregierung findet heraus: Netzaktivisten halten nichts von den Unionsparteien

    Politische Netzaktivisten tendieren „überdurchschnittlich zu den Grünen, unterdurchschnittlich dagegen zu den Unionsparteien.“ Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach aus dem Jahr 2011. Knapp 10 Prozent der Bevölkerung zählen demnach dazu, „überdurchschnittlich unter-40-jährige Männer mit höherer Schulbildung.“

    Im Januar berichteten wir über eine Studie von TNS Infratest mit dem Titel “Politisch Netzaktive und Politik in Deutschland”. Darin stellte das Marktforschungs-Unternehmen fest, dass Menschen, die das Internet aktiv zur politischen Meinungsäußerung und Beteiligung in Deutschland benutzen, eine „starke Ausrichtung auf das linke Parteienspektrum“ haben. Das wird jetzt durch eine zweite Umfrage nochmal bestätigt.

    Das Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung beauftragte auch das Institut für Demoskopie Allensbach mit einer Studie zum Thema „Veränderungen im politischen Informationsverhalten und Interesse der Bevölkerung“. Im September berichtete Hans-Martin Tillack auf stern.de darüber.

    Informationsfreiheit: Studie erhalten, aber nicht veröffentlichen

    Auch diese Studie haben wir nach Informationsfreiheitsgesetz beantragt – natürlich auf FragDenStaat.de. Wir haben die Studie auch erhalten, aber nur in ausgedruckter Form. „Vertraulich!“ steht in der Tat auf dem Titelblatt, und:

    Nachdruck, Vervielfältigung oder Veröffentlichung dieser Daten, ganz oder teilweise, nur mit Genehmigung des Instituts für Demoskopie Allensbach

    Das ist schade, da wir gerne die kompletten 282 Seiten als PDF zum Download angeboten hätten. Immerhin haben wir mit unseren Steuergeldern ja auch für die Studie bezahlt. Doch die rechtliche Lage lässt das leider nicht zu. Aber auch hier könnt ihr die komplette Studie einfach und schnell per Mausklick selbst anfordern und bekommt sie zugeschickt.

    Im Folgenden ein paar Auszüge:

    9. April 2013 23