Der EU-Rat hält die geplante Chatkontrolle für rechtswidrig, die Kommission widerspricht. Eine politische Entscheidung auf höherer Ebene hat die Ratspräsidentschaft vertagt. Auch die Bundesregierung ist uneinig. Wir veröffentlichen ein Kommissionspapier und ein Verhandlungsprotokoll.
Der Juristische Dienst des EU-Rats bezeichnet die Chatkontrolle als rechtswidrig und erwartet, dass Gerichte das geplante Gesetz wieder kippen. Die EU-Staaten nehmen das Gutachten zur Kenntnis und verhandeln trotzdem einfach weiter. Wir veröffentlichen ein eingestuftes Verhandlungsprotokoll.
Emilio de Capitani arbeitete viele Jahre für das Europäische Parlament. Nach seiner Pensionierung verklagte der Jurist seinen früheren Arbeitgeber. Die Geheimniskrämerei beim Schreiben von EU-Gesetzen sei mit den europäischen Verträgen nicht vereinbar, sagt De Capitani im Interview mit netzpolitik.org.
Der Europäische Gerichtshof macht den Weg frei für Entschädigungen für Nutzer:innen, die durch Datenschutzverstöße geschädigt wurden. Anlass für das Urteil war ein aufsehenerregender Datenmissbrauch durch die Österreichische Post.
Der Zwang zur Abgabe von Fingerabdrücken für den Personalausweis ist umstritten. In Luxemburg fand gestern eine Sitzung dazu vor dem Europäischen Gerichtshof statt. Ein Bürgerrechtler hatte geklagt.
Mehrere hundert Personen hatten der österreichischen Post mit einer Klage auf Schadensersatz gedroht. Dabei ging es um den Verkauf von Daten zur Parteiaffinität der Betroffenen. Nun kam es zu einem Vergleich.
Die EU-Kommission will es Unternehmen unbedingt erleichtern, Daten von EU-Bürger:innen in den USA zu verarbeiten. Nun ebnet sie den Weg für die offizielle Entscheidung, dass Europäer:innen gut genug vor US-Geheimdiensten geschützt sind. Nicht nur Max Schrems ist skeptisch.
Zwischen der EU-Kommission und dem Innen- und Justizausschuss des Europäischen Parlaments gibt es Streit über eine Ausweitung der Cybercrime Convention. Datenschutz versus Kriminalitätsbekämpfung – was innerhalb der Union Vorrang hat, muss nun das EU-Parlament entscheiden. Der Ausgang ist derzeit offen.
Nachdem französische Ermittler:innen vor gut zwei Jahren den Messengerdienst EncroChats hackten, löste dies europaweit eine Flut an Ermittlungen gegen Verdächtige aus. Ob die damals sichergestellten Daten überhaupt als Beweise dienen dürfen, muss jetzt der Europäische Gerichtshof klären.
Die Mehrheit der Justizminister:innen der Länder hat sich heute gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Die Entscheidung stärkt Bundesjustizminister Buschmann (FDP) den Rücken. Er macht sich für das „Quick Freeze“-Verfahren stark. Für Bundesinnenministerin Faeser (SPD) bedeutet der Beschluss hingegen eine Schlappe.
Was taugt die neue Executive Order des US-Präsidenten? Das Dekret soll Europäer:innen besser vor amerikanischen Geheimdiensten schützen und damit den Weg für einfachen transatlantischen Datenverkehr ebnen. Doch das reicht nicht, sagen Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Die Vorratsdatenspeicherung in ihrer alten Form ist tot, jetzt suchen Politiker:innen nach Alternativen zur anlasslosen Datensammlung. Mit der Login-Falle und Quick-Freeze stehen zwei Möglichkeiten bereit, doch damit drohen auch neue Probleme.
In einem „Diskussionspapier“ schlägt der EU-Vorsitz in Tschechien vor, weiterhin auch innereuropäische Flüge zu überwachen. Die vom EU-Gerichtshof geforderte Verbesserung der Informationsfreiheit wird vorläufig nicht umgesetzt.
Europol speichert vier Petabyte an Ermittlungsdaten, die die EU-Polizeibehörde größtenteils gar nicht haben dürfte. Doch statt die Löschung durchzusetzen, legalisiert ein EU-Gesetz den Datenberg nachträglich. Dagegen zieht der EU-Datenschutzbeauftragte vor den Europäischen Gerichtshof.
Während Bürgerrechtskreise das Luxemburger Urteil mit Genugtuung aufnehmen, zeichnet sich in der Ampel ein Koalitionsstreit ab. Justizminister Buschmann plant, zügig einen Quick-Freeze-Entwurf vorzulegen, doch Innenministerin Faeser will mehr.
Die Verbindungs- und Standortdaten der Kommunikation dürfen nicht anlasslos weggespeichert werden – ein Sieg für die Grundrechte. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung sollte aber auch Anlass sein, über die inhärenten Gefahren von massenhaften Datenhalden nachzudenken. Ein Kommentar.
Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten der Kommunikation ist grundsätzlich illegal. Erlaubt ist laut Europäischem Gerichtshof, anlassbezogen Daten gezielt zu speichern.
Am Dienstag entscheidet der Europäische Gerichtshof über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Was steckt hinter dieser Überwachungsmaßnahme? Warum gilt das zugehörige Gesetz als Überwachungs-Zombie? Und welche Alternative favorisiert der Justizminister? Das Wichtigste auf einen Blick.
Millionen von Menschen werden jedes Jahr durch die anlasslose Fluggastdatenüberwachung erfasst, in Datenbanken abgeglichen und durch die Mustererkennung beim Bundeskriminalamt gejagt. Dabei ist die Überwachung der Flugreisen in dieser Form illegal, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eine kleine Anfrage zeigt nun die Ausmaße dieser riesigen Datensammlung.
Der Europäische Gerichtshof hat im Juni entschieden, dass die Fluggastdatenspeicherung in der EU eingeschränkt werden muss. Es stehen aber noch weitere Urteile zur Vorratsdatenspeicherung von Reisenden in Deutschland aus.