EU

  • : Die Europäische Kommission zweifelt an der Wirksamkeit von Netzsperren
    Die Europäische Kommission zweifelt an der Wirksamkeit von Netzsperren

    In einem von Statewatch geleakten Entwurf eines Grünbuch über Online-Glücksspiele im Binnenmarkt (pdf) zweifelt die Europäischen Kommission an der Wirksamkeit von Netzsperren. Sie werden als « technisch herausfordernd » und « kostspielig » bezeichnet (S.6):

    Während Zugangssperren zu Anbietern, die über keine nationalen Lizenzen verfügen, gerechtfertigt sein mögen, erwiesen sie sich jedoch bislang als technisch herausfordernd und kostspielig, mit der Wirkung, dass ein nicht unbedeutendes illegales Restangebot weiterhin erreichbar bleibt.

    (Whilst blocking access to operators without a national license might be justified, this has proved to remain technically challenging and costly to date, with the effect that a residual but significant “unlawful” offer may continue to be accessible.)

    Und ein paar Seiten weiter heißt es (S. 29):

    31. Januar 2011 5
  • : 5. Europäischer Datenschutztag
    5. Europäischer Datenschutztag

    Happy Data Protection Day! Letztes Jahr hatten wir anlässlich des Europäischen Datenschutztages eine kleine Liste mit Dingen gebloggt, die zur informationellen Selbstverteidigung nützlich sein können. Seit einem Jahr ist viel geschehen. Themen wie Datenschutz und Privatsphäre finden immer öfter den Weg in die Presse. Und neulich sagte unsere Ministerin für Verbraucherschutz sogar, dass der Datenschutz ein deutsches Markenzeichen sei.

    Dabei dachte Ilse Aigner wohl unter anderem an das Sommerloch-Thema Google-Street-View. En masse gingen Beschwerden von erzürntenWutbürgern bei den Landesbeauftragten für Datenschutz ein und schließlich wurden etliche Hausfassaden im Netz verpixelt. Zur Einführung von besseren Datenschutzgesetzen führte die ganze Geschichte allerdings leider nicht…

    Dabei könnte man sich als Bürger der Europäischen Union eher um Projekte wie INDECT Sorgen machen. Denn hierbei handelt es sich um ein mit fast 15 Millionen Euro gefördertes Überwachungsprojekt, das zum automatischen Bevölkerungsscanner werden soll. Da kann man auch auf das Bergische Land so richtig stolz sein. Entwickelt wird

    28. Januar 2011 3
  • : Studie zum Übergang von der Selbstregulierung zur Zensur im Internet
    Studie zum Übergang von der Selbstregulierung zur Zensur im Internet

    Die europäische Netzwerk für Bürgerrechte im digitalen Zeitalter, European Digital Rights (EDRi), hat eine interessante Studie zum Thema Netzneutralität und Netz-Regulierung veröffentlicht. Sie trägt den Titel „Von der ‚Selbstregulierung‘ zur Zensur durch Unternehmen“ (The slide from “self-regulation” to corporate censorship). In der Einführung heißt es:

    Die größten und am weitesten entwickelten Internetwirtschaften, einschließlich der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, befinden sich gerade in dem Prozess, eine entscheidende und unumkehrbare Wahl bezüglich der Offenheit, Demokratie, Transparenz und Innovation im Internet zu treffen. Es wird entschieden, ob es Internet-Intermediären (Zugangsanbietern, Webhosting-Anbietern etc.) erlaubt sein soll, für eigene Zwecke den Internetverkehr zu manipulieren oder die eigenen Kunden zu überwachen und sie für diverse Aktivitäten zu bestrafen, um bestimmte politische Ziele zu erreichen. Diese Entscheidung wird ohne jegliche demokratische Prozesse oder eine Analyse über die Auswirkungen getroffen.

    Hier geht es zur kompletten Studie (pdf EN).

    (Crossposting von vasistas?)

    26. Januar 2011
  • : Jetzt geht’s lo-hos: Netzpolitischer Showdown im Bundestag?
    Jetzt geht’s lo-hos: Netzpolitischer Showdown im Bundestag?

    Spiegel Online hat heute eine Vorabmeldung aus dem Montag erscheinenden Print-Spiegel, die den netzpolitischen Ausblick auf die kommenden Wochen nicht unbedingt schöner macht.

    So langsam deuten sich die zum Jahreswechsel angekündigten Entscheidungen bei der Vorratsdatenspeicherung und bei Zensursulas ausgesetztem Zugangserschwerungsgesetz an. Die Rede ist von erheblich verhärteten Fronten innerhalb der Regierungskoalition:

    Die Union will sich keinesfalls auf die Forderung der liberalen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger einlassen, Daten nur dann zu speichern, wenn es den Anfangsverdacht auf eine Straftat gibt. […] Um wieder Bewegung in die Gespräche zwischen Union und FDP zu bringen, soll nun die Vorratsdatenspeicherung im Paket mit den Themen Visa-Warndatei, Terrorismusgesetze und Internetsperren verhandelt werden.

    Prösterchen! Sorry, falls ich gerade jemandem das Wochenende versaut habe, das war nicht meine Absicht.

    Siehe auch: FDP will Vollzugsdefizit beim Löschen von Kinderpornographie lösen (Heise Online, 20.01.2011)

    22. Januar 2011 29
  • : Bundestag: Websperren, EU & ungarisches Mediengesetz (Update!)
    Bundestag: Websperren, EU & ungarisches Mediengesetz (Update!)

    Für den Fall, dass jemand um 16:30 Uhr vor dem Rechner sitzt und nicht weiß, wo er hinklicken soll: Ich hätte da das WebTV des Bundestags im Angebot.

    Aktuelle Stunde: Auf Verlangen der SPD findet im Anschluss ab 16.30 Uhr eine Aktuelle Stunde zum Thema „Standpunkt und Konsequenzen der Bundesregierung zum ungarischen Mediengesetz“ statt.

    Siehe auch: Hintergründe zum ungarischen Mediengesetz (21.12.2010)

    Update: Dem Plenum ging heute Nachmittag die Zeit aus, die Aktuelle Stunde zum ungarischen Mediengesetz musste daher verschoben werden. Nach derzeitigem Stand soll sie am Donnerstag von 14.10 – 15.20 Uhr nachgeholt werden (Danke für den Hinweis!).

    Mehr oder weniger direkt im Anschluss wird übrigens über die Aufhebung des Zugangserschwerunggesetzes diskutiert werden:

    19. Januar 2011 9
  • : Censilia: Stoppt Internetsperren auf EU-Ebene!
    Censilia: Stoppt Internetsperren auf EU-Ebene!

    Dank unwatched.org gibt es eine deutsche Übersetzung der aktuellen EDRi.org-Kampagne gegen die Censilia-Pläne, auf EU-Ebene eine Netzzensurinfrastruktur zu erreichten. Wenn Ihr Euch gegen die Zensursula-Pläne auf nationaler Ebene im vergangenen Jahr engagiert habt, ist jetzt die Zeit, Euch wieder einzusetzen, damit der Unsinn nicht über die EU kommt! Hier findet Ihr alle Infos, um mitzumachen, bevor es zu spät ist.

    Anfang Februar 2011 wird der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments eine erste entscheidende Abstimmung darüber abhalten, ob verpflichtende Internetsperren EU-weit eingeführt werden sollten. Es bleibt daher nicht mehr viel Zeit!

    Beachte bitte auch die Kampagne der niederländischen Organisation Bits of Freedom.

    Worum geht’s?

    Anfang Februar wird der Innenausschuss des Europäischen Parlaments eine Abstimmung abhalten, die entscheidend dafür sein wird, ob EU-weit verpflichtende Internetsperren eingeführt werden. Wir müssen JETZT handeln, um die Umsetzung von Internetsperren zu verhindern.

    Wann?

    18. Januar 2011 14
  • : 3sat Kulturzeit: Big Brother 2.0
    3sat Kulturzeit: Big Brother 2.0

    In der 3sat Mediathek findet sich ein Bericht zum EU-Überwachungsprojekt Indect.

    Bald schon könnte jeder im Internet Ziel einer Überwachung werden. „Indect“ heißt der Albtraum vom Polizeistaat. Die EU forscht an Programmen, die „abnormales Verhalten“ erkennen. Indect soll auf aggressive Stimmen und gewalttätige Mimik in Videos und Bildern reagieren. Wer im Netz auffällt, soll durch die Verknüpfung mit Überwachungskameras, Handy-Ortung und unbemannten, vernetzten Flugzeugen auch im öffentlichen Raum flächendeckend ausspioniert werden können.

    Hier geht es lang zur Mediathek. Update: Dank an „infotisch audimax“ für den YouTube-Link:

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    18. Januar 2011 19
  • : Knickt Leutheusser-Schnarrenberger ein? IP-Vorratsdatenspeicherung vorgeschlagen
    Knickt Leutheusser-Schnarrenberger ein? IP-Vorratsdatenspeicherung vorgeschlagen

    In Umsetzung der Beschlüsse der Parteibasis und des Bundestagswahlprogramms hatte die FDP-Bundestagsfraktion noch am 9. November 2010 beschlossen:

    Der Rechtsgrundsatz, dass grundrechtsrelevante Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass ein ausreichender Verdacht oder Anlass für diese Maßnahme gegeben ist, muss auch im digitalen Raum gelten. Wir lehnen daher die verdachts- und anlassunabhängige Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat ab.

    Und noch vor wenigen Tagen erklärte der FDP-Bundesvorsitzende Guido Westerwelle:

    Wir sollten nicht ohne Anlass die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger speichern.

    Die klare Ablehnung anlassloser Vorratsdatenspeicherung, für die Datenschutzbeauftragte, Zivilgesellschaft, Berufsverbände und freiheitsfreundliche Politiker gemeinsam werben, war einer der gewichtigen Punkte, mit dem die FDP unter Bürgerrechtlern und Datenschützern um Stimmen zur Bundestagswahl 2009 geworben hatte.

    Leutheusser-Schnarrenberger schlägt Vorratsdatenspeicherung vor

    Doch am gestrigen Sonntag plötzlich, stellte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Interview mit der Süddeutschen die Eckpunkte eines neuen Gesetzes vor, das die Aufbewahrung von Telefon- und Internetdaten für die Strafverfolgung (nach der Nichtigerklärung durch das Bundesverfassungsgericht) neu regeln solle.

    Als „grundrechtsschonender Ansatz“ wird zunächst das so genannte Quick-Freeze-Verfahren vorgeschlagen, bei dem Polizeibehörden bei konkretem Verdacht eventuell relevante Telefon‑, Handy- oder Internet-Verbindungsdaten per „Sicherungsantrag“ zunächst „einfrieren“ lassen könnten. Später dann, für den Zugriff auf eben diese Daten, soll ein Richterbeschluss notwendig sein, der einen „auf Tatsachen gegründeten Verdacht einer gravierenden Straftat“ voraussetzt.

    Allerdings: Um die interne Zuordnung der IP-Adressen für Bestandsauskünfte auch rückwirkend zu ermöglichen, sollen die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden, die Internetverbindungsdaten für sieben Tage zu speichern. Im Klartext bedeutet das: Leutheusser-Schnarrenberger schlägt eine Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen vor. Ohne jeden Verdacht und ohne irgendeinen Anlass würde damit von allen Bürgerinnen und Bürgern gespeichert werden, mit welcher Adresse sie wann im Internet unterwegs waren und sind. Detaillierte Rückschlüsse bzgl. des Surfverhaltens sowie Bewegungsprofile könnten abgeleitet werden. In Kombination mit der illegalen IP-Speicherung auf vielen Webseiten, ließen sich sogar vollständige Netzbewegungsprofile erstellen. Handlungsfreiheit, Informationsfreiheit, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit im Internet würden massiv eingeschränkt.

    Vorratsdatenspeicherung gefährdet Leib und Leben Unschuldiger

    Jede – auch nur kurzfristige Aufzeichnung von Verbindungsdaten – birgt das ständige Risiko, unschuldig einer Straftat verdächtigt, einer Wohnungsdurchsuchung oder Vernehmung unterzogen oder abgemahnt zu werden, denn Verbindungsdaten lassen nur auf den Inhaber eines Anschlusses rückschließen und nicht auf dessen Benutzer. Auch eine kurzfristige Speicherung entfaltet eine Abschreckungswirkung und vereitelt eine unbefangene Telefon- und Internetnutzung in sensiblen Situationen (z.B. anonyme Information von Journalisten, anonyme Meinungsäußerung im Internet, vertraulicher Austausch von Geschäftsgeheimnissen, vertrauliche Koordinierung politischer Proteste, psychologische, medizinische und juristische Beratung und Selbsthilfegruppen von Menschen in besonderen Situationen wie Notlagen und Krankheiten). Wenn gefährliche oder gefährdete Menschen nicht mehr ohne Furcht vor Nachteilen Hilfe suchen können, verhindert dies sogar eine sinnvolle Prävention und kann tatsächlich Leib und Leben Unschuldiger gefährden.

    Vorratsdatenspeicherung ist überflüssig

    Auch ohne Vorratsdatenspeicherung werden „Internet-Straftaten“  wesentlich häufiger aufgeklärt (72%) als Offline-Straftaten (55%). Nur 3% der Straftaten werden überhaupt im Internet begangen und nur in 0,01% der Straftaten werden Verbindungsdaten abgefragt. In der Zeit der Vorratsdatenspeicherung änderten sich weder die Zahl der registrierten Straftaten noch die Aufklärungsquote signifikant. Dementsprechend ist auch von einer verkürzten Vorratsdatenspeicherung kein Gewinn zu erwarten, der im Verhältnis zu den damit verbundenen Grundrechtseingriffen stünde.

    Vorratsdatenspeicherung im Kleingedruckten!

    Während das Eckpunkte-Papier vordergründig grundrechtsschonende Maßnahmen verspricht, wird im Kleingedruckten klammheimlich vom Grundsatz der Unschuldsvermutung abgerückt (vgl. auch „grundrechtsschonend“ bei neusprech.org). Mit der Vorratsdatenspeicherung würde ein Generalverdacht über alle Bürgerinnen und Bürger gelegt. Sollte eine anlasslose und verdachtsunabhängige Überwachung von Internet-Nutzern Gesetz werden, wäre dies ein gravierender Paradigmenwechsel, mit dem ein Dammbruch auf dem Weg in die Überwachungsgesellschaft verbunden wäre.

    Keine verdachtsunabhängige Überwachung, lautet daher heute die wichtigste Forderung. Nicht 2 Jahre, nicht 6 Monate und auch nicht 7 Tage! Eine Verkürzung des Speicherzeitraums würde nichts an den fatalen Wirkungen jeder verdachtslosen Totalspeicherung ändern. Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!

    http://www.sebastian-blumenthal.de/files/35704/Eckpunkte_Kriminalitaetsbekaempfung_Internet_.pdf
    17. Januar 2011 35
  • : Erich Moechel: Kinderpornos als Vorwand für Netzsperren
    Erich Moechel: Kinderpornos als Vorwand für Netzsperren

    Erich Moechel kommentiert bei FM4 die Censilia-Sperrdebatte und weist auf die Ungereimheiten hin: Kinderpornos als Vorwand für Netzsperren. Interessant auch, weil Moechel dabei die Arbeitsweise der Anbieter beschreibt:

    Diese Pages sind nur dazu da, sogenannte „Pädophile“ – wie die ärgsten Feinde der Kinder unverständlicherweise genannt werden – auf Bezahlsysteme zu locken, die im WWW nicht sichtbar sind. Die Anlock-Sites werden entweder Großprovidern untergejubelt, oder sie befinden sich auf gekidnappten und ferngesteuerten Maschinen ahnungsloser Besitzer. [.…] Im ersten Fall liegt Betrug gegen den Provider vor, da das Hosting von „Kinderporno“-Sites logischerweise mit gestohlenen Kreditkartendaten „bezahlt“ wird. Im anderen Fall handelt es sich um „Ausbringen von Schadsoftware“ sowie „Eindringen in ein Computersystem“, also ebenfalls um Straftaten.

    Wird der Provider direkt informiert, werden diese Inhalte in der Regel sofort vom Netz genommen und samt Logfiles routinemäßig für allfällig ermittelnde Strafbehörden als Kopie gesichert. Im zweiten Fall informiert der Provider den betroffenen Kunden darüber, dass sein Rechner verseucht ist. Geht die Angelegenheit aber auf den Amtsweg, nämlich von Polizei zu Polizei, dann nimmt sie in der Regel einen ganz anderen Verlauf. Anlock-Sites und der verdeckte Server werden beobachtet und bleiben deshalb solange am Netz, bis man sich entscheidet, die „Vorermittlungen abzuschließen“ und zuzugreifen.

    10. Januar 2011 6
  • : Gleich live im Europaparlament: Censilia-Debatte startet (Update)
    Gleich live im Europaparlament: Censilia-Debatte startet (Update)

    Die Censilia-Debatte über die Einführung einer Netzzensurinfrastruktur im Rahmen einer EU-Richtlinie zum Schutz von Kindern startet gleich um 15:00 Uhr im „Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs“ (Rechtsausschuss) des Europaparlaments. Hier gibt es den Livestream zur Debatte, die ca. 45 Minuten lang ist.

    Gleichzeitig gibt es jetzt eine Censilia-Kampagnenseite von European Digital Rights (EDRi). Von einer früheren Version gibt es bereits eine deutsche Übersetzung, die hauptsächlich Gero Nagel in einem Etherpad im Dezember gemacht hat. Bei der Kampagnenseite gab es aber kleine Updates. Gesucht werden noch fleißige Helfer und Helferinnen, die gerade etwas Zeit und Lust haben, um den Text nochmal zu vergleichen und die letzten Punkte vom englischen ins deutsche zu übersetzen.

    Hauptstreitpunkt ist momentan in der Debatte, ob man eine „können“ („may“)-Formulierung in der umstrittenen Passage akzeptiert oder nicht. Diese Formulierung klingt erstmal super, weil Nationalstaaten damit nicht gegenüber dem ursprünglichen Plan dazu verpflichtet werden, diese Zensurinfrastruktur einzuführen. Allerdings muss man die politischen Rahmenbedingungen beachten: Berichterstatterin des Europaparlaments ist die italienische rechte Abgeordnete Roberta Angelilli. Wenn das Europaparlament eine „may“-Formulierung durchsetzt, rennt Angelill damit zum EU-Rat und ich würde mich nicht darauf verlassen, dass diese nicht diese „may“-Formulierung als Verhandlungsmasse nimmt und der Ausgangszustand wieder hergestellt wird. Wir wollen die Passage am liebsten ganz gekürzt haben!

    Update: Der Mitschnitt sollte morgen in der Mediathek des Europaparlaments zu finden sein. Die Debatte war etwas strange.

    Nadja Hirsch (FDP) und Jan-Philipp Albrecht (Grüne) argumentierten für Löschen und gegen Sperren. Ausreißer war Axel Voss von der CSU, der sich für die verpflichtende Einführung einer Netzzensurinfrastruktur in jedem Nationalstaat einsetzte. Etwas merkwürdig war die Argumentation der EU-Kommission, dass die schnelle Löschung von Phishing-Seiten durch eine einflußreiche Organisation durchgesetzt würde, was bei der Löschung von Seiten mit kinderpornograhischen Inhalte nicht der Fall sei. Deshalb brauche man eine Netzzensurinfrastruktur. Mit anderen Worten: Die Europäische Union sieht sich nicht in der Lage, eine Löschung ähnlich beim Phishing einzufordern. Wenn das nicht mal ein Armutszeugnis ist.

    10. Januar 2011 5
  • : EU-Kommission: Neue Anti-Piraterie-Maßnahmen geplant
    EU-Kommission: Neue Anti-Piraterie-Maßnahmen geplant

    Die EU-Kommission möchte den Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen und Piraterie im Internet verschärfen. Internetserviceprovider, Suchmaschinen und Webhosting-Anbieter sollen zukünftig stärker eingebunden werden, um „wirkungsvollere Mittel“ gegen Online-Piraterie zu finden.

    Ende Dezember hat die EU-Kommission einen Bericht (pdf) bezüglich der Richtlinie vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (pdf) vorgelegt. In dem 10-seitigen Bericht ist die EU-Kommission der Meinung, dass

    seit ihrer Verabschiedung und Umsetzung in den Mitgliedstaaten beachtliche Fortschritte erzielt wurden.

    Jedoch wird bemängelt:

    Die Durchsetzungsverfahren wurden zwar insgesamt verbessert, doch sind das schiere Volumen und der finanzielle Wert der Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums alarmierend. Ein Grund hierfür ist die beispiellose Zunahme der Möglichkeiten, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen, durch das Internet.

    Die Europäische Kommission listet dann in Punkt 3.1 die verschiedenen Missstände auf, die behoben werden müssten:

    Die Vielfalt des Internet erleichtert es, zahlreiche Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums zu begehen. Waren, durch die Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, werden im Internet zum Kauf angeboten. Suchmaschinen ermöglichen es Betrügern häufig, Internetnutzer für ihre zum Kauf oder als Download verfügbaren rechtswidrigen Angebote zu interessieren. Die gemeinsame Nutzung von Dateien mit urheberrechtsgeschützten Inhalten ist mittlerweile gang und gäbe, teilweise deshalb, weil die Entwicklung der legalen Angebote von digitalen Inhalten nicht mit der Nachfrage (vor allem grenzüberschreitend) Schritt halten konnte; dies hat dazu geführt, dass viele gesetzestreue Bürger massive Verletzungen des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in Form von illegalem Hochladen und illegaler Verbreitung geschützter Inhalte begehen.

    Sie schlussfolgert:

    Auch Internetplattformen wie beispielsweise Online-Märkte oder Suchmaschinen können eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, die Zahl der Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums zu verringern, vor allem durch Präventivmaßnahmen und Verfahren zur Meldung und Entfernung rechtswidriger Inhalte.

    Das Europäische Parlament und alle interessierten Akteure haben bis zum 31. März 2011 Zeit, auf den Bericht zu reagieren.

    (Crossposting von vasistas?)

    5. Januar 2011 14
  • : Die aktuelle Situation rund um die Vorratsdatenspeicherung
    Die aktuelle Situation rund um die Vorratsdatenspeicherung

    Ralf Bendrath ist auf dem 27c3 rund 20 Minuten lang zur Vorratsdatenspeicherung und der aktuellen Situation interviewt worden. Hier ist das Video:

    Peter Welchering und Tim Pritlove diskutieren mit Ralf Bendrath über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Zur Sprache kommt auch die Alternative „quick freeze“ und deren Ergänzung.

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    Cross Talks 2.3 – Vorratsdaten from Gerhard Pasch on Vimeo.

    3. Januar 2011 5
  • : 2011: Jahr der Internetsperren
    2011: Jahr der Internetsperren

    Es ist schön, dass der ehemalige Futurezone-Redakteur Erich Moechel jetzt eine neue Heimat bei FM4 gefunden hat und dort weiterhin gute und lesenswerte Artikel über Netzpolitik schreiben kann, wie diesen hier: 2011: Jahr der Internetsperren.

    Ross Anderson kommentiert das so: „Es gibt genug sinistre Mächte, die solche Blockiermethoden einführen wollen, um ihre eigenen Agenden darüber huckepack zu spielen. Das US-Außenministerium kann so ausländische Provider zwingen, WikiLeaks zu blockieren. Die Copyright-Industrie bekommt eine eigene Zensurliste. Pharmakonzerne können Publikationen kritischer Forscher und Journalisten aus dem Netz verdrängen.“

    Der Einschätzung von EU-Kommissarin Malmström, dass es sich bei den geplanten Internetsperren durchaus um kein „Einschleichmanöver“ handle, ist freilich zutreffend. Hier probiert der Rat der 27 nationalen Innen- und Justizminister/innen nämlich wieder einmal über die EU-Kommission den offenen Durchmarsch gegen eine bestehende Mehrheit im EU-Parlament.

    22. Dezember 2010 10
  • : BONUS EDRi-gram Nr. 8.25, 22. Dezember 2010
    BONUS EDRi-gram Nr. 8.25, 22. Dezember 2010

    Wir spiegeln hier mal die Bonus-Ausgabe des EDRI-grams, des zwei-wöchentlichen Newsletters von European Digital Rights.

    Diese Sonderausgabe des EDRi-gram wurde von EDRi-Mitgliedern und ‑Observern als Präsent für alle EDRi-gram AbonnentInnen und BesucherInnen der EDRi-Website erstellt. (Die Ausgabe steht weiters im englischen Original sowie in albanischer (http://www.metamorphosis.org.mk/), dänischer, französischer und mazedonischer Sprache zur Verfügung.

    Sie enthält Informationen über den Dachverband European Digital Rights (EDRi), sein Büro in Brüssel und seinen Newsletter. Wie gewohnt unterliegt der Newsletter der Creative Commons Lizenz 3.0 BY. Zum ersten Mal in den 9 Jahren seines Bestands bietet sich auch die Möglichkeit, EDRi ein Weihnachtsgeschenk zu machen! :-)

    EDRi wünscht all seinen AbonnentInnen schöne Winterferien und alles Gute für das Neue Jahr! [Anmerkung: Die besten Wünsche auch von den MitarbeiterInnen der deutschsprachigen Ausgabe!]

    Die nächste reguläre Ausgabe des EDRi-gram, Nr. 9.1 erscheint am 12. Jänner 2011.

    EDRi – Die Europäische Organisation für Ihre Rechte in der digitalen Welt

    Sie sind schon einige Zeit AbonnentIn des EDRi-gram. Vor kurzem ist uns aufgefallen, dass wir Ihnen noch nie einen Überblick darüber gegeben haben, wer wir sind und was wir tun. Natürlich können Sie sich durch unsere Website klicken, aber eine Zusammenschau kann nie schaden.

    European Digital Rights (EDRi) ist eine gemeinnützige europäische Nicht-Regierungsorganisation für Rechte in der digitalen Welt, die auf internationaler Zusammenarbeit beruht. EDRi wurde im Jahr 2002 von zehn Organisationen aus sieben Ländern als europäischer Dachverband gegründet (nur NGOs können Mitglied werden). Seither ist EDRi stetig gewachsen und besteht inzwischen aus 29 Mitgliedsorganisationen, die in 18 verschiedenen europäischen Ländern beheimatet sind bzw. Büros betreiben. Daneben beteiligen sich auch 17 Observer an den Aktivitäten des Verbands.

    22. Dezember 2010
  • : Hintergründe zum ungarischen Mediengesetz
    Hintergründe zum ungarischen Mediengesetz

    In Ungarn tritt am 1.1.2011 ein neues Mediengesetz in Kraft, das etwas mehr als ungewöhnlich ist. Ungewöhnlich daher, dass man die darin festgelegten Maßnahmen nicht in einem europäischen Nachbarland erwartet, sondern die Vorgehensweise eher aus autoritären Regimen kennt. Pikant am Startdatum ist zusätzlich, dass Ungarn im ersten Halbjahr 2011 die europäische Ratspräsidentschaft inne hat, was vermutlich auch gerade die etwas fehlenden Kritik anderer europäischer Regierungen erklärt, die sonst immer weltweit die Demokratie anpreisen.

    Zentraler Bestandteil des neuen Mediengesetzes ist die Schaffung einer zentralen Behörde für alle Medien (Print, TV, Radio und Online). Für alle Medien sollen dieselben Regeln gelten. Unklar ist mir gerade, ob dies schonmal kompatibel mit EU-Bestimmungen ist. Diese Behörde wird keinerlei richterliche Kontrolle erhalten und es sind auch keine rechtlichen Konsequenzen für Fehler dieser Behörde vorgesehen.

    21. Dezember 2010 58
  • : Zum Stand der Vorratsdatenspeicherung in Berlin und Brüssel
    Zum Stand der Vorratsdatenspeicherung in Berlin und Brüssel

    Christian Rath hatte gestern in der taz eine gute Zusammenfassung der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung. Ich nehme das mal als Anlass, noch ein paar Infos mehr in die Runde zu werfen:

    Streit in Brüssel

    In Brüssel läuft derzeit die Evaluierung der EU-Richtlinie, und die zuständige Innenkommissarin Cecilia Malmström hat leider kürzlich auf einer Konferenz der Kommission angekündigt, die umstrittene Massenüberwachung nicht abzuschaffen. Dabei stieß sie auf ziemlich viel Gegenwind, weil bisher so gut wie keine Daten aus den Mitgliedsstaaten vorliegen, die nachweisen würden, dass dies wirklich „strikt notwendig und verhältnismäßig in einer demokratischen Gesellschaft“ (so der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx) ist. Sogar der Vertreter von Microsoft, der allerdings in persönlicher Eigenschaft sprach, stellte am Ende der Konferenz fest: „Einer muss es mal sagen: Der Kaiser hat keine Kleider.“ Lesenswert ist übrigens auch die Rede von Axel Arnbak vom EDRi-Mitglied Bits of Freedom aus Amsterdam auf der Konferenz, der mit einigen Vertretern der deutschen und österreichischen Arbeitskreise Vorrat und anderen die Fahne der Überwachungsgegner hoch hielt.

    Die taz fasst den Stand in der EU zusammen:

    17. Dezember 2010 19
  • : EU-Justizminister für Netzsperren – noch 2 Monate für uns!
    EU-Justizminister für Netzsperren – noch 2 Monate für uns!

    #Censilia wird gerade immer akuter: Die Justizminister der EU-Mitgliedsstaaten haben sich gestern darauf geeinigt, dass sie Internetseiten mit Darstellungen von Kindesmissbrauch löschen und sperren wollen. Damit ist die Linie der Bundesregierung und Rumäniens, die sich auf das Löschen konzentrieren und den Aufbau einer Zensurinfrastruktur verhindern wollten, an einer fehlenden Sperrminorität gescheitert.

    Der entsprechende Artikel 21 des Richtlinienentwurfs (pdf) lautet nun so:

    1. Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Webseiten auf Servern in seinem Hoheitsgebiet, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, entfernt werden, und bemüht sich, darauf hinzuwirken, dass derartige Seiten auf Servern außerhalb seines Hoheitsgebiets entfernt werden.

    4. Dezember 2010 45
  • : Netzsperren europaweit – jenseits des JMStV
    Netzsperren europaweit – jenseits des JMStV

    Thomas Stadler hat zusammengefasst, warum das Problem der Netzsperren nicht mit dem JMStV erschöpft ist. Im Gegenteil – es rollt auf der EU-Ebene gerade massiv auf uns zu:

    Während die deutsche Netzgemeinde derzeit u.a. über die Novellierung des JMStV diskutiert, wird in Brüssel weiterhin der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie (vulgo: Censilia) vorangetrieben.

    1. Dezember 2010 16
  • : Europaparlament beschließt Blankoscheck für ACTA
    Europaparlament beschließt Blankoscheck für ACTA

    Das Europaparlament hat heute mehrheitlich einen gemeinsamen Entschließungsantrag von den Grünen/EFA, den Sozialisten & Demokraten, der Allianz der Liberalen (ALDE) und der linken Fraktion (GUE/NGL) abgelehnt (302 dafür, 322 dagegen bei 26 Enthaltungen) und mit den Stimmen der Konservativen / Christdemokraten und Teilen der Liberalen einen alternativen Entschließungsantrag angenommen. Dieser ist weitgehend nichtssagend und ein Blanko-Scheck für die ACTA-Verhandlungen.

    Die EU-Kommission darf jetzt den ACTA-Vertrag unterzeichnen, ohne dass das ParLament vorher „impact assassment“ bekommt, wie das in der EU-Sprache so schön heißt. Der gemeinsame Entschließungsantrag forderte u.a., dass die EU-Kommission erstmal die Konsequenzen aus dem ACTA-Abkommen erklären sollte, bevor sie was beschließt. Das Europaparlament hat die Chance vergeben, selbstbewusst und stark gegenüber der EU-Kommission aufzutreten und eine klare Stellungnahme für mehr Demokratie rund um das ACTA-Abkommen abzugeben. Bedankt Euch bei den konservativen Europaabgeordneten und wir schauen uns später mal an, ob deutsche Liberale da mitgestimmt haben.

    Aber: Eine letzte Hoffnung gibt es noch, dass das Europaparlament das ACTA-Abkommen (vermutlich Anfang kommenden Jahres) als Ganzes ablehnen kann. Aber die Chancen schwinden, wenn in der „Testwahl“ schon keine Mehrheit zustande kommt.

    24. November 2010 15
  • : Entschließungsanträge zur endgültigen Fassung des ACTA im EU-Parlament
    Entschließungsanträge zur endgültigen Fassung des ACTA im EU-Parlament

    Für die Sitzung des Europäischen Parlaments (EP) am Mittwoch, den 24. November, liegen zwei Entschließungsanträge zum Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement ACTA) vor. Am 02. Oktober wurden die Verhandlungen in Tokyo abgeschlossen und der endgültige Text schließlich in der letzten Woche veröffentlicht. In der endgültigen Fassung steht nun nicht mehr viel Konkretes. Strafrechtliche Verfahren und Sanktionen „können“ nun für Urheberrechtsverletzungen eingesetzt werden, eine Three-Strikes-Regelung ist aber nicht explizit vorgesehen. Internetserviceprovider werden zwar nicht mehr zur Haftung gezwungen, können sich aber unter Druck gesetzt sehen und dadurch dennoch in Zukunft enger mit Rechteinhabern zusammenarbeiten. Auch die Umgehung demokratischer Prozesse und die Schaffung eines ACTA-Ausschusses wird weiterhin von Bürgerrechtlern kritisiert. In einem Interview mit der taz erklärte Jérémie Zimmermann, Sprecher der französischen Organisation La Quadrature du Net:

    Laut den Artikeln 5 und 6 des Entwurfes soll ein Acta-Komitee eingerichtet werden, in dem Änderungen am Vertrag verhandelt und verabschiedet werden. Das heißt: Acta wird selbst zu einer Art Gesetzgeber. Nachdem zum Beispiel das Europäische Parlament das Abkommen akzeptiert haben wird, kann es vom Acta-Komitee dennoch modifiziert werden.

    Für die heutige Plenartagung liegt ein gemeinsamer Entschließungsantrag von den Grünen/EFA, den Sozialisten & Demokraten, der Allianz der Liberalen (ALDE) und der linken Fraktion (GUE/NGL) sowie ein alternativer Entschließungsantrag der größten Fraktion des EPs, den Konservativen und Christdemokraten (EPP/ECR), vor. Der Antrag der EPP/ECR setzt sich jedoch kaum mit den wahren Problemen des ACTA auseinander und sieht keine Bedenken, dass das Abkommen über den Rahmen des geltenden EU-Rechts, den „Acquis communautaire“, hinausgehen könnte.

    Durch die Abstimmung sollen Bedingungen an die Unterzeichnung des ACTA geknüpft werden. Ein Inkrafttreten des Abkommens ist an die Zustimmung des Parlaments gebunden.

    Hier geht’s zum Livestream
    des EPs.

    (Crossposting von vasistas?)

    24. November 2010 2