5. Europäischer Datenschutztag

Happy Data Protection Day! Letztes Jahr hatten wir anlässlich des Europäischen Datenschutztages eine kleine Liste mit Dingen gebloggt, die zur informationellen Selbstverteidigung nützlich sein können. Seit einem Jahr ist viel geschehen. Themen wie Datenschutz und Privatsphäre finden immer öfter den Weg in die Presse. Und neulich sagte unsere Ministerin für Verbraucherschutz sogar, dass der Datenschutz ein deutsches Markenzeichen sei.

Dabei dachte Ilse Aigner wohl unter anderem an das Sommerloch-Thema Google-Street-View. En masse gingen Beschwerden von erzürntenWutbürgern bei den Landesbeauftragten für Datenschutz ein und schließlich wurden etliche Hausfassaden im Netz verpixelt. Zur Einführung von besseren Datenschutzgesetzen führte die ganze Geschichte allerdings leider nicht…

Dabei könnte man sich als Bürger der Europäischen Union eher um Projekte wie INDECT Sorgen machen. Denn hierbei handelt es sich um ein mit fast 15 Millionen Euro gefördertes Überwachungsprojekt, das zum automatischen Bevölkerungsscanner werden soll. Da kann man auch auf das Bergische Land so richtig stolz sein. Entwickelt wird

eine automatische Echtzeit-Auswertung, die möglichst alle Datenquellen mit einbezieht: (Polizei-)Datenbanken und Verhalten im Netz genau wie das physikalische Handeln im wohligen Schein von Überwachungskameras – kurzum: Alles, was man bekommen kann. Für eine effiziente Nutzung sollen alle (notwendigen?) Daten möglichst aus der gesamte EU aggregiert bzw. leicht zugänglich werden. Man arbeitet zum Beispiel an einem System zum Verfolgen und Observieren von “bewegten Objekten” und Identifizierung von Menschen über die unzähligen Kameras, einer “Suchmaschine” zur schnellen Ermittlung von Personen und autonomen Crawlern für öffentliche und private nicht ganz so öffentliche Computer-Systeme. INDECT ist also kein einzelnes System, sondern ein Überbegriff für mehrere verschiedene Techniken, die später nahtlos Hand-in-Hand greifen sollen.

Ein weiteres Thema in Deutschland war im letzten Jahr das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung, das im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde. Die EU-Richtlinie soll zur Aufklärung schwerer Verbrechen dienen und verpflichtet die Anbieter von Kommunikationsdiensten zur verdachtsunabhängigen Speicherung (sechs bis 24 Monate lang) von Telekommunikationsdaten eines jeden EU-Bürgers. Da die Richtlinie aber bisher nicht zu einer europaweiten Harmonisierung geführt hat, soll sie geprüft und überarbeitet werden. Am 03. Dezember fand in Brüssel eine Konferenz statt, die die Evaluierung der Richtlinie anstoßen sollte. Die zuständige EU-Kommissarin Cecila Malmström verkündete während der Konferenz, dass uns die Richtlinie mit Sicherheit erhalten bleibt. Schon in ein paar Monaten wird der EU-Gesetzgebungsvorschlag zur Richtlinie veröffentlicht. Das Thema, das in Deutschland bereits durch die Justizministerin losgetreten wurde, wird also in diesem Jahr spannend.

Gleichzeitig will sich die EU-Kommission für einen stärkeren Datenschutz in Europa einsetzten. Bis zum 15. Januar hatten interessierte Kreise die Möglichkeit, an einer öffentliche Konsultation teilzunehmen und Vorschläge zur weiteren Datenschutzpolitik zu unterbreiten.

Eins ist klar: Die zunehmende Digitalisierung und technologischen Fortschritte werden immer stärker unseren Alltag beeinflussen. Die große Frage hierbei ist, wie wir in Zukunft unsere Privatsphäre erhalten und schützen können – und was Europa hierzu (hoffentlich) beitragen kann.

(Crossposting von vasistas?)

3 Ergänzungen

  1. Da fehlt eine Korrekturfunktion ;-)
    Der Beitrag von 3Sat ist eine Zusammenfassung was INDECT ist… Sorry!

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