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: EUMMI: Was die EU von Island lernen kann
: EUMMI: Was die EU von Island lernen kann Als im letzten Jahr die Icelandic Modern Media Initiative (IMMI, deutsch: Isländische Initiative zu modernen Medien) startete, gingen weltweit Berichte und Meldungen hierüber durch die Presse. Die IMMI ist ein Projekt, mit dem Island zu einem Paradies oder einer „Schweiz der Bits“ für Meinungs‑, Rede- und Informationsfreiheit werden soll. Mit den progressivsten Komponenten aus Mediengesetzen anderer Länder sollen attraktive Bedingungen für investigativen Journalismus und andere gefährdete Online-Medien geschaffen werden. Die Idee hierzu entstand Ende 2008, als die Isländer unter den dort epischen Proportionen der Bankenkrise litten. Jedoch hatte die Bevölkerung nicht nur das Vertrauen in die Wirtschaft, sondern auch in die Politik, Medien und Institutionen verloren. Als WikiLeaks dann interne Dokumente der Kaupthing Bank veröffentlichte, konkretisierte sich die Idee, niemals eine Krise ungenutzt zu lassen. Am 16. Juni 2010 nahm das isländische Parlament Alþingi das Gesetzesprojekt, das stark von Birgitta Jónsdóttir vorangetrieben wurde, einstimmig an.
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: Zur Idee eines Schengen-Raums im Netz
: Zur Idee eines Schengen-Raums im Netz Der AK-Zensur berichtete am Dienstag über Pläne der EU, einen virtuellen Schengen-Raum zu schaffen, was Erinnerungen an die chinesische digitale Mauer weckt: Das „Europa-Net“ mit Grenzkontrollen und Blockade „unerlaubter“ Inhalte.
Da freut man sich, dass in Deutschland die Netzsperren vom Tisch sind, und auch in der EU ziemlich sicher verpflichtende Sperren verhindert werden konnten, da kommen neue Ideen zur Territorialisierung des Internets von der EU: die Law Enforcement Working Party (LEWP) des EU-Ministerrats schlägt ein Europa-Net vor, mit „virtuellen Schengen Grenzen“ an „virtuellen Zugangspunkten“ vor. Internet-Zugangsanbieter sollen dann „unerlaubte“ bzw. „gesetzwidrige“ Inhalte blockieren – China lässt grüßen!
Darüber berichten SpOn („EU-Rat will Zaun um Europas Internet ziehen“) und Heise („Neuer EU-Anlauf für Websperren stößt auf Widerstand Update“). Heise hat auch ein Statement der Bundesregierung:
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: Bundestags-Studie: „Vorratsdatenspeicherung widerspricht EU-Charta der Grundrechte“
: Bundestags-Studie: „Vorratsdatenspeicherung widerspricht EU-Charta der Grundrechte“ Aus einer aktuellen Pressemitteilung des AK Vorrat:
Ein heute veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vom Februar 2011 zur Vereinbarkeit der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen Grundrechtecharta kommt zu dem Ergebnis, es lasse sich „zweifelsfrei keine Ausgestaltung dieser Richtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta sicherstellte.“ Es habe sich gezeigt, dass sich „die Erfolge der Vorratsdatenspeicherung in einem sehr kleinen Rahmen halten.“ Aufgrund der durch die Vorratsdatenspeicherung nur „marginal“ verbesserten Aufklärungsquote gelangt das Gutachten zu dem Schluss: „Zweck und Mittel stehen hier zumindest nicht in einem ausgewogenen Verhältnis.“
Wer sich jetzt fragt, wieso die zu diesem Ergebnis kommen, das eher an das rumänische Verfassungsgericht erinnert als an das deutsche, das eine eng begrenzte Vorratsdatenspeicherung mit sehr engen Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten als gerade so eben noch machbar erklärt hatte: Der Wissenschaftliche Dienst orientiert sich an der Grundrechte-Charta der EU, die seit dem 1.12.2009 bindend ist und die es bei der Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene 2005/2006 noch nicht gab.
Neben den bekannten Argumenten zur Unverletzlichkeit der privaten Kommunikation, zur Unverhältnismäßigkeit der flächendeckenden Überwachung etc. wird hier auch ein etwas anderer Akzent gesetzt: In der Charta findet sich auch die unternehmerische Freiheit als Ausprägung der Berufsfreiheit, in die hier bei den Telekommunikationsunternehmen stark eingegriffen wird. Der Europäische Gerichtshof hatte zwar bereits überprüft, ob die VDS-Richtlinie als Maßnahme der Binnenmarkt-Regulierung zulässig ist, aber bei seinem positiven Ergebnis eben noch nicht auf die Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta geschaut, die es damals noch nicht gab. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt daher insgesamt zu einer recht eindeutigen Bewertung.
Die Studie ist übrigens vor dem letzte Woche erschienenen Evaluierungsbericht der EU-Kommission erschienen. Sie orientiert sich daher noch nicht systematisch an den mittlerweile vorliegenden Zahlen zur Effektivität der ganzen Maßnahme. Da die Erfolge kaum nachweisbar sind, ändert sich zusätzlich auch noch die Bewertung der Verhältnismäßigkeit. Die angekündigte substanzielle Überprüfung der EU-Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof dürfte jedenfalls nochmal richtig spannend werden.
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: Europäische Kommission veröffentlicht Bericht zur Netzneutralität
: Europäische Kommission veröffentlicht Bericht zur Netzneutralität Die Europäische Kommission hat heute ihren langerwarteten Bericht (pdf) zur Netzneutralität veröffentlicht. Dieser Bericht folgt also nun der öffentlichen Konsultation, auf die die Kommission im letzten Jahr mehr als 300 Antworten und Beiträge erhalten hatte. In der letzten Woche gab es bereits einen Bericht zu dem Thema aus Frankreich, der aus Sicht der Netzneutralität-Verfechter um einiges vielversprechender ausfällt.
In einer Rede am 19. April erklärte EU-Kommissarin Neelie Kroes, zuständig für die Digitale Agenda, dass der wahre Wert des Internets darin besteht, dass es uns allen gehört. Kroes kündigte Untersuchungen an, ob die Unternehmen in der EU den europäischen Bürgern einen fairen Zugang zum Internet bieten. Der Body of European Regulators for Electronic Communications (BEREC) wurde von ihr beauftragt, hierfür eine gründliche Faktensammlung zu starten und die Ergebnisse am Ende des Jahres zu präsentieren.
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: EDRi veröffentlicht Bericht zur Vorratsdatenspeicherung
: EDRi veröffentlicht Bericht zur Vorratsdatenspeicherung Nach dem AK Vorrat hat nun auch die internationale Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) am 17. April eine 27-seitige Evaluierung (pdf) der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) veröffentlicht. Die Veröffentlichung des Bewertungsberichts der Europäischen Kommission lässt hingegen noch auf sich warten.
In der heutigen Pressemitteilung (pdf) erklärt EDRi, dass Europa durch die Richtlinie nichts gewonnen habe. Die Organisation kritisiert, dass die Statistiken der Kommission nicht im Geringsten beweisen, inwiefern die Vorratsdatenspeicherung als wichtiges Instrument zur Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung dient. Im Gegenteil: Sie verletzt die Privatsphäre von 500 Millionen europäischen Bürgern.
Joe McNamee, Koordinator für EDRi in Brüssel, erklärt:
Die europäischen Bürger und Europas hart erarbeitete Glaubwürdigkeit bei der Verteidigung der Grundrechte haben sehr unter dieser Richlinie gelitten, was sowohl den Abbau des Rechts auf Privatsphäre als auch den chaotischen und gesetzeswidrigen Umgang mit personenbezogenen Daten angeht. Der Bericht der Kommission und unser Schattenbericht zeigen, dass die Richtlinie auf jeder Ebene versagt hat – sie hat die Grundrechte der europäischen Bürger nicht respektiert, sie hat es nicht geschafft, den Europäischen Binnenmarkt zu harmonisieren und ein notwendiges Instrument zur Verbrechensbekämpfung zu schaffen.
EDRi ruft die Kommission daher dazu auf, die Charta der Grundrechte in Europa zu respektieren und die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen.
Hier die Presseerklärung (EN – pdf) und die komplette Evaluierung (EN – pdf) von EDRi.
(Crossposting von vasistas?)
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: Aus für Internetsperren: Ein Schritt vor, zwei zurück?
: Aus für Internetsperren: Ein Schritt vor, zwei zurück? Ich finde den Nachrichtenwert der Meldung, das Kabinett in Berlin habe das „Aus für Internetsperren“ beschlossen, persönlich ja eher gering, den ein oder anderen Leser wird es aber sicher interessieren, was z.B. Heise Online schreibt:
Die Bundesregierung will die umstrittenen Internet-Sperren gegen Kinderpornos kippen. Das Kabinett brachte am Mittwoch in Berlin laut dpa Eckpunkte für ein Gesetz auf den Weg, mit dem das bisherige Zungangserschwerungsgesetz aufgehoben werden soll. Künftig sollen Kinderpornos gelöscht werden. Zudem beschloss das Kabinett Eckpunkte für eine Visa-Warndatei, mit der künftig Visa-Missbrauch bekämpft werden soll. Auf beides hatten sich die Spitzen von Union und FDP in der vergangenen Woche bei einem Treffen mit Kanzlerin Angela Merkel verständigt. […]
D.h. das „Aus für Internetsperren“ ist zunächst einmal nur ein Regierungsbeschluss, bzw. eine mehr oder weniger formelle Absichtserklärung, ein Gesetz zur Aufhebung des „Zugangserschwerungsgesetzes“ zu formulieren und im Parlament (Bundestag) einzubringen. Erst, wenn dieses (Aufhebungs-)Gesetz das Parlament durchlaufen hat, können wir wirklich von einem „Aus für Internetsperren“ sprechen.
Wobei, nein, können wir leider nicht! Netzsperren drohen derzeit bekanntlich ja noch an anderen Fronten. Während es auf EU-Ebene derzeit gar nicht schlecht aussieht (Der aktuelle Verhandlungstext fordert keine verpflichtenden Netzsperren, auch wenn im Rahmen des CIRCAMP-Projektes parallel und mit deutscher Beteiligung entsprechende Datenbanken aufgebaut werden), zeichnet sich mit dem Glücksspielstaatsvertrag („GlüStV“, bitte merken! ‚) ein neues Problemfeld auf Länderebene ab.
Beim Glücksspielstaatsvertrag ist es im Grunde wie beim JMStV im letzten Jahr. Im Gegensatz zum Zugangserschwerungsgesetz, das eine übergreifende technische Infrastruktur inkl. zentraler Sperrliste (DNS-Sperren, evtl. auch ein Zonenmodell, wie es Paul Vixie vorgeschlagen hat) etabliert hätte, handelt es sich bei Sperren nach dem GlüStV bzw. JMStV um ordnungsrechtliche Einzelfallentscheidungen (bzw. Verwaltungsakte). Oder eben um eine „ultima ratio“, also die letzte aller denkbaren Optionen, falls jemand die Neusprechvariante bevorzugt.
Oder, noch anders gesagt, ich glaube nicht so recht, dass sich über Sperrverfügungen das halbe Internet wegsperren lässt, wie es offenbar selbst Protagonisten des Entwurfs hoffen:
Man werde dafür sorgen, dass die Internetdienste unerlaubte Angebote sperrten, und man werde den elektronischen Zahlungsverkehr zu den betreffenden Firmen unterbrechen. „Das Geschäft der von uns zugelassenen Gesellschaften wird geschützt“, verspricht Robra. Auf diese Weise könne man 90 Prozent des Schwarzmarktes austrocknen, glaubt der Staatskanzleichef. (Quelle: Printausgabe der SZ, 8.4.2011, via „Digitale Linke“)
Sollten die Ordnungsbehörden tatsächlich versuchen, das Angebot großflächig mit Sperrverfügungen zur regulieren, hätten wir eine – wohl auch verfassungsrechtlich – spannende Debatte. Bei der werden sicher auch wieder die Zugangsprovider mitspielen, die beim (bzw. vor dem) Zugangserschwerungsgesetz eingeknickt sind. Es dürfte fraglich sein, ob die Politik diese Debatte – gerade nach den Erfahrungen mit dem JMStV (die Möglichkeit, im Zuge des Medienschutzes Sperrverfügungen auszusprechen, besteht unabhängig von der gescheiterten Novellierung!) – führen möchte.
Bevor Missverständnisse aufkommen: Das macht Netzsperren bzw. eine „Zensur“ im Einzelfall natürlich nicht besser. Sperrverfügungen sind als ordnungsrechtliche Maßnahme aber schlicht eine andere Qualität bzw. ein anderer Level als das Zugangserschwerungsgesetz.
Wie auch immer, es gibt es dieses Jahr noch einiges zu tun.
Update, 13.04.: Siehe auch Torsten Kleinz bei Hyperland:* „Netzsperren noch nicht vom Tisch“
*Disclosure: „Hyperland“ wird von Blinkenlichten für das ZDF produziert. Während ich hier bei Netzpolitik mehr oder weniger als Gast schreiben darf (von mir aus auch als Ehrengast oder der Typ, der nicht nach Hause gehen wollte, als die Party vorbei war), verdiene ich dort einen Teil meiner Miete.
Nur falls sich jemand über das Interview mit Markus zur „Digitalen Gesellschaft“ wundert. Die „Digitale Gesellschaft“ ist – ebenso wie Netzpolitik.org – ein Projekt von
Newthinking Communicationsvon Markus, mit dem ich ansonsten aber nichts zu tun habe. Bis Freitag/zur Anfrage, ob ich für Hyperland etwas schreiben wolle, wusste ich über die „dg“ nicht viel mehr als den Projektnamen.Im Interview selber findet man ein Antworten auf Fragen, die die geschätzten Kollegen bis zu meiner Deadline am Dienstag schlicht nicht gestellt hatten. „PR“ geht anders, das ist auch nicht mein Ding.
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: Kleiner Ausblick: ACTA und die EU
: Kleiner Ausblick: ACTA und die EU Bald ist es soweit: Die Europäische Kommission möchte in den kommenden Monaten das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA unterzeichnen.
Zwar wurde in der letzten Version des Abkommens (pdf) auf eine ausdrückliche Three-Strikes-Regelung verzichtet, aber Internetprovider und Urheberrechtsinhaber sollen zur ‘Kooperation’ verpflichtet werden. Von offizieller Seite wurde bereits verkündet, dass diese endgültige Fassung keine konkreten gesetzgeberischen Auswirkungen auf nationaler Ebene haben wird. Strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung des Urheberrechts müssen aber in den Teilnehmerstaaten eingeführt werden und die erweiterten Befugnisse der Zollbehörden lassen weiterhin Durchsuchungen von Laptops und MP3-Playern zu. Problematisch ist zudem, dass das Abkommen demokratische Prozesse umgeht und viele Regelungen so vage gehalten sind, dass den Teilnehmerstaaten in vielen Bereichen Interpretations- und Handlungsspielraum gelassen wird.
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: Europa auf dem Weg zu repressiveren Maßnahmen gegen Copyright-Verletzungen im Netz?
: Europa auf dem Weg zu repressiveren Maßnahmen gegen Copyright-Verletzungen im Netz?
Im Kampf gegen Filesharer und Piraten sieht die Europäische Kommission “dringenden Handlungsbedarf”. Denn heutzutage biete das Internet eine “beispiellose Zunahme der Möglichkeiten, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen”.So steht es in einem Bericht (pdf) über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums der EU-Kommission, zu dem Organisationen, Bürger und “alle interessierten Akteure” bis Ende letzten Monats Stellung nehmen konnten. Aus Brüssel können wir in den kommenden Monaten – neben der Unterzeichnung des Anti-Piraterie-Abkommens ACTA – ein Gesamtpaket zum geistigen Eigentum erwarten. Die Vorschläge der Kommission werden für den 5. Mai erwartet.
Der Bericht der Kommission evaluiert die Anwendung der Richtlinie von 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, auch IPRED genannt. Diese Richtlinie zeigt laut Kommission bereits einige positive Auswirkungen in den EU-Mitgliedstaaten, wurde aber nicht mit Blick auf die Herausforderung des Internet konzipiert. Obwohl die Kommission keine “kritische wirtschaftliche Analyse der Auswirkungen der Richtlinie auf die Innovation und die Entwicklung der Informationsgesellschaft” vornehmen konnte, beschreibt sie das Internet als dunklen Ort, der Urheberrechtsverletzungen geradezu fördert:
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: Hintergründe zur IFPI-Lobbyistin in der EU-Kommission
: Hintergründe zur IFPI-Lobbyistin in der EU-Kommission Vor einer Woche hatten wir exklusiv berichtet, dass die ehemalige Musikindustrie-Lobbyistin Maria Martin-Prat neue Referatsleiter der Urheberrechtsabteilung in der Generaldirektion Binnenmarkt in der EU-Kommission wird. Die Nachricht hat es dann in einigen Tagen über den Umweg über US-Medien auch wiederum zu Heise & Co nach Deutschland geschafft. (Was etwas lustig war, weil US-Medien uns als Quelle nannten und deutsche Medien dann wieder die US-Medien als Quelle heranzogen.).
Erich Moechel hat für FM4 der Geschichte weiter hinterher recherchiert und erstaunliches herausgefunden: Sie war vor ihrer Tätigkeit als Lobbyistin der Musikindustrie schon EU-Beamtin, ließ sich dann beurlauben, um Lobbyistin zu werden und kam dann wieder zurück in die EU-Kommission, um die Interessen ihres vorherigen Arbeitgebers effektiver vertreten zu können.
Die designierte oberste Urheberrechtsjuristin der EU-Kommission, Maria Martin-Prat, war davor nicht nur fünf Jahre lang oberste Urheberrechtsjuristin der Musiklobby IFPI. Während ihrer gesamten Lobbyistenzeit war sie auch karenzierte EU-Beamtin.[…]
Wie aus dem Büro von Binnenmarktkommissar Michel Barnier auf Anfrage von ORF.at am Donnerstagabend bestätigt wurde, war Frau Martin-Prat während ihrer gesamte IFPI-Zeit von der Kommission lediglich karenziert, wenngleich ohne Bezüge. Ab August 2004 war Martin-Prat, in deren Lobbyistenzeit noch die weltweite IFPI-Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“ fällt, dann wieder in bezahlten Positionen für die EU-Kommission aktiv. Zuerst wirkte sie im Finanzbereich, danach wieder im Bereich Binnenmarkt.
Interessant ist, dass Martin-Prat dabei fast keine Spuren im Netz hinterlassen hat und ihren Lebenslauf gut frisieren konnte.
Der neue Posten Martin-Prats ist im Direktorat D der Kommission („Wissenbasierte Ökonomie“) angesiedelt, die Unit D3 hat die Bezeichnung „Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte“. Da kann man doch ganz toll „Raubkopierer sind Verbrecher“ Realität werden lassen!
Wie unabhängig ist eigentlich eine solche Person, die jetzt für Urheberrecht in der EU-Kommission zuständig sein soll?
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: Vorratsdatenspeicherung auch in Tschechien verfassungswidrig
: Vorratsdatenspeicherung auch in Tschechien verfassungswidrig Das tschechische Verfassungsgericht hat heute die dortige Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Damit ist die Vorratsdatenspeicherung in einem weiteren EU-Staat für verfassungswidrig erklärt worden. Die EU-Direktive fällt damit immer weiter in sich zusammen. Die EU-Kommission sollte die Vorratsdatenspeicherung nun endgültig beerdigen.
Bisher gab es bereits Urteile in Zypern, Bulgarien, Rumänien und Deutschland, die aber alle recht verschieden waren. In der Warteschlage steht die Klage von Irland vor dem EuGH, sowie in Ungarn.
Geklagt hatte wohl eine Gruppe von Abgeordneten.
Hier ist die Entscheidung in tschechisch, hier als Google-Übersetzung ins englische und hier ins deutsche.
Mehr Infos dazu gibt es später.
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: Offene Standards: Singapur, München, Tagesschau und der Rest der Welt
DFD: Wir schlafen noch und Singapur feiert schon : Offene Standards: Singapur, München, Tagesschau und der Rest der Welt Am heutigen Document Freedom Day feiern Menschen in weltweit über 37 Städten Offene Standards. Das reicht von Workshops über Vorträge und Auszeichnugen bis hin zu ganztägigen Veranstaltungen. Den europäischen DFD-Preis erhiehlt heute Morgen die Stadt München für ihr Projekt LiMux, bei dem auf Offene Standards und Freie Software gesetzt wird. Im Laufe des Tages werden noch mehr Veranstaltungen stattfinden.
In Deutschland wurde Tagesschau.de, die Internetplattform der ARD, für den Einsatz Offener Standards ausgezeichnet. Die Auszeichnung verliehen die Free Software Foundation Europe (FSFE) und der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V. (FFII) dafür, dass die angebotenen Sendungen zusätzlich im offenen Videoformat „Ogg Theora“ verfügbar sind. In Berlin überreichten FSFE und FFII eine Urkunde sowie eine Torte mit der Aufschrift „rOgg On!“ an Sven Bruns, Leiter der Technik von tagesschau.de und den ehemaligen technischen Leiter Willem Froehling. In Hamburg nahm die stellvertretende Redaktionsleiterin von tagesschau.de Sabine Klein die DFD-Torte für die Redaktion entgegen.
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: EU: Lobbyist der Musikindustrie vor Wechsel zur EU-Kommission
: EU: Lobbyist der Musikindustrie vor Wechsel zur EU-Kommission Das französische Magazin PCInpact berichtete gestern Abend, dass Dr. Tilman Lüder (Referatsleiter der Urheberrechtsabteilung in der Generaldirektion Binnenmarkt) die EU-Kommission verlässt und nach China geht. Diese Information habe man von mehreren europäischen Verbraucherverbänden erhalten.
Die frei gewordene Stelle des ‚Head of Unit’ soll den Quellen zufolge von dem ehemaligen Leiterin für Rechtsfragen der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry, also dem Weltverband der Phonoindustrie) besetzt werden. Unseren Quellen zufolge handelt es sich wohl um Maria Martin-Prat.
Das Internet bereitet der EU-Kommission schon seit einiger Zeit – aufgrund der “beispiellosen” Zunahme der Urheberrechtsverletzungen – Sorgen.
Der neue Head of Unit der Urheberrechtsabteilung wird daher die bevorstehende Überarbeitung der EU-Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED) koordinieren. Außerdem sollte man immer an ACTA denken, das von der EU-Kommission mitverhandelt wird. Bis zum 31.3.2011 kann man noch auf den Evaluierungsbericht der Kommission reagieren und Stellungnahmen einsenden.
Funfact: Auf der Seite der deutschen Landesgruppe der IFPI, des Bundesverbands der Musikindustrie, findet man übrigens einen Zähler, der die illegalen Downlads seit dem 01.01.2011 zählt. Wie das funktioniert wüsste ich auch gerne mal.
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: EU & Privacy: Setz Dich, mach’s Dir gemütlich, nimm Dir ’n Keks
: EU & Privacy: Setz Dich, mach’s Dir gemütlich, nimm Dir ’n Keks Guter Kommentar in der ct’ zum Thema E_Privacy-Richtlinie und Cookies: EU & Privacy: Setz Dich, mach’s Dir gemütlich, nimm Dir ’n Keks.
Eigentlich wären also die Browserhersteller und der Flashanbieter Adobe gefragt: Sie müssten endlich sinnvolle Verwaltungsoptionen für Cookies einführen. Das gesamte heutige Modell gehört auf den Prüfstand. Die Werbewirtschaft könnte an dieser Stelle einen Beitrag leisten, in dem sie genau dies klar macht, nicht das Problem verneint und Augenwischerei betreibt. Die Nutzer haben faktisch keine funktionierende Kontrollmöglichkeit. Aber daran hat sie offensichtlich kein Interesse: Sie schürt Angst vor einem unbenutzbaren und nicht mehr finanzierbaren Internet, macht es sich gemütlich und setzt den Nutzern lieber noch ein paar Kekse auf ihren Rechnern.
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: SWIFT-Daten weiterhin unkontrolliert
: SWIFT-Daten weiterhin unkontrolliert Da waren wohl viele EU-Abgeordnete zu naiv oder ihnen war der Datenschutz egal, als das letzte Mal das SWIFT-Abkommen verhandelt und dann beschlossen wurde. Vollkommen überraschend kommt jetzt raus, dass sich in der Praxis keine Verbesserungen beim Datenschutz ergeben habe: EU-Bankdaten fließen unkontrolliert in die USA ab.
Der Bericht von Europol ließ Datenschützern und Parlamentariern den Atem stocken: Vor wenigen Tagen veröffentlichte „Gemeinsame Kontrollinstanz“ der europäischen Polizeibehörde ihren Bericht (PDF) über das Abkommen namens „Terrorist Finance Tracking Programme“ (TFTP), auch bekannt als SWIFT-Abkommen. Darin kam sie zu dem Schluss, dass zu viele EU-Bankdaten in die USA übermittelt worden waren: Jedes einzelne Ersuchen aus den USA wurde unverändert genehmigt. Die Ersuchen der amerikanischen Behörden waren „viel zu abstrakt“ und „umfassend“ formuliert. Lediglich mündlich wurde begründet, warum man die Daten brauche. Dennoch lehnte Europol in keinem einzigen Fall ein Ersuchen ab. Vor dem Abkommen wurden jährlich rund 20 Millionen Bankdaten in die USA übermittelt. Daran hat sich offenbar nichts geändert.
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: Aktueller Stand der Netzsperren-Pläne für die EU
: Aktueller Stand der Netzsperren-Pläne für die EU Letzten Montag fand in der Ständigen Vertretung der Republik Ungarns bei der EU in Brüssel ein Treffen zwischen EU-Bloggerinnen und Bloggern und Vertretern der ungarischen Ratspräsidentschaft statt. In einem zweistündigen offenen Gespräch sprachen wir (Ronny Patz vom Bloggingportal.eu, Ralf Bendrath, JoeMcNamee von EDRi und vasistas?) mit Gergely Polner, Sprecher der Ratspräsidentschaft, und Borbála Garai, dritte Sekretärin für die Zusammenarbeit in Strafsachen und das materielle Strafrecht.< Die ungarische Ratspräsidentschaft organisiert in unregelmäßigen Abständen informelle Treffen mit Bloggern, die an europäischen Themen interessiert sind. Es soll jetzt ein Pilotprojekt gestartet werden, das uns den Zugang zu Pressekonferenzen und auf lange Sicht eine Akkreditierung ermöglichen soll. Thema dieses Mal war die geplante Einführung verpflichtender Netzsperren ohne Richtervorbehalt für alle Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Richtlinie zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung (pdf), initiiert von Kommissarin Cecilia Malmström (vulgo Censilia).
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: Brüssel möchte die europaweite Identifizierung im Internet fördern
: Brüssel möchte die europaweite Identifizierung im Internet fördern Die EU-Kommission hat am letzten Freitag eine öffentliche Konsultation zur elektronischen Identifizierung (eID) und Authentifizierung eröffnet, an der man sich bis zum 15. April beteiligen kann – einfach hier den Fragebogen ausfüllen und/oder eine Stellungnahme einsenden.
Nach dem Start des
biometrischenneuen ePersos in Deutschland möchte die EU-Kommission nun die Überprüfung der Identität für den digitalen Behördengang oder bei Internetgeschäften europaweit fördern. Die Kommission hat keine unmittelbare Zuständigkeit für nationale Ausweisgesetze. Da also keine Harmonisierung mittels Richtlinie herbeigeführt werden kann, sollen Fördermaßnahmen zumindest zu einer Interoperabilität der eID-Systeme in allen Mitgliedstaaten führen. Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, erklärte:Ich heiße alle Beiträge zu der Frage willkommen, wie wir online die Identität und Unterschrift von Personen bei Käufen und Verkäufen und bei Verwaltungsgeschäften, bei denen es auf hohe Sicherheit ankommt, am besten überprüfen können. Ich möchte dazu beitragen, dass alle Europäer ohne die Befürchtung online gehen können, betrügerischen Machenschaften im Netz zum Opfer zu fallen.
Natürlich ist ein absoluter Schutz gegen Identitätsdiebstahl oder Betrug unmöglich. Einige Systeme aber, wie zum Beispiel der ePerso in Deutschland, möchten sich der Perfektion nähern. Deutschland beteiligt sich an dem von der EU geförderten Pilotprojekt STORK (Secure idenTity acrOss boRders linKed), das die grenzübergreifende Anerkennung von eID-Systemen in 18 europäischen Ländern ermöglichen will. Ziel der deutschen Beteiligung ist, den hohen Datenschutzstandard der eID-Funktion nach Europa zu transportieren.
In Frankreich schlug im letzten Sommer der Senator Jean-René Lecerf (UMP) vor, den Personalausweis (carte d’identité) mit biometrischen Informationen zu ergänzen und ihn für den Gebrauch im Internet fit zu machen. Zudem werden auch in unserem Nachbarland immer regelmäßiger Stimmen laut, die ein Vermummungsverbot im Internet oder eine Aufhebung der Anonymität von Bloggern fordern und sich über selbstgewählte Pseudonyme im Netz ärgern.
(Crossposting von vasistas?)
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: Etappensieg bei Netzsperren in der EU
: Etappensieg bei Netzsperren in der EU Der Innenausschuss des Europaparlaments hat vor einer Stunde seine erste Abstimmung über die Richtlinie zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung beendet. Dabei ging es auch um die heftig umstrittenen Internetsperren.
Das Ergebnis, das mit breiter Mehrheit und in Anwesenheit des ungarischen Ratsvorsitzes angenommen wurde, dient nun als Mandat für die Verhandlungen mit Rat und Kommission. Es war also nur der erste wichtige Zwischenschritt. Aber eben wichtig, weil er den Korridor definiert, in dem es jetzt weiter geht.
Im Vergleich zum Vorschlag von Innenkommissarin Cecilia „Censilia“ Malmström und den anfänglichen Stimmungen im EP für EU-weit verpflichtende Sperren ist das Ergebnis nicht perfekt, aber ein recht fetter Etappensieg.
- Websperren sind in der EU nicht verpflichtend.
- Alle Bezüge zu „Selbstregulierung“ und damit privater Zensur sind draußen.
- Alle Bezüge zu „nicht-gesetzgeberischen Maßnahmen“ oder anderen rechtsfreien Räumen sind draußen.
- Wenn EU-Mitgliedsstaaten dennoch sperren wollen (und einige tun das ja bereits), dann nur auf gesetzlicher Grundlage, mit Rechtsweg für Betroffene und nur das absolut Nötigste.
- Gesperrt werden darf nur noch, wenn das Löschen sich als „unmöglich“ erwiesen hat. Damit ist es de jure vorbei damit.
Der Richtervorbehalt ist leider nicht drin gelandet, weil Konservative und ein Teil der Liberalen die Abstimmung über einen mündlichen Änderungsantrag dazu verhindert haben. Der Text kann aber so gelesen werden, dass es ohnehin einen Richter braucht.
Wer ein wenig von der Party nach der Abstimmung mitbekommen will, sollte mal auf Twitter nach „#Censilia“ suchen.
Ich werde die Tage mal eine Auswertung schreiben, was gut und weniger gut gelaufen ist hierbei. Aber ich möchte jetzt schon mal inständig darum bitten, an MOGiS zu spenden und Christian Bahls zu danken wegen der ganzen Brüsselreisen im letzten Jahr. Und an EDRi zu spenden und Joe McNamee zu danken, weil er sich in Brüssel echt ein Bein ausreisst wegen dieser Richtlinie.
Der angenommene Text lautet folgendermaßen (das Fettgedruckte sind die Änderungen im Vergleich zum Vorschlag der Kommission):
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: Oberstes Gericht von Zypern kippt Vorratsdatenspeicherung
: Oberstes Gericht von Zypern kippt Vorratsdatenspeicherung Der oberste Gerichtshof von Zypern hat das dortige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. Das Urteil liegt nur auf griechisch vor, aber laut der Google Übersetzung (kann das wer bestätigen?) haben die Richter sich auf Artikel 17 der Verfassung bezogen, der besagt:
1. Every person has the right to respect for, and to the secrecy of, his correspondence and other communication if such other communication is made through means not prohibited by law.
2. There shall be no interference with the exercise of this right except in accordance with the law and only in cases of convicted and unconvicted prisoners and business correspondence and communication of bankrupts during the bankruptcy administration.
Die Richter haben in ihrem Urteil nicht die Speicherung an sich kritisiert, sondern den Zugriff, der auch in der EU-Richtlinie nicht einheitlich geregelt ist. Die Richter haben daher aufgrund Absatz 2 der Verfassung entschieden, dass die vorratsgespeicherten Daten nur genutzt werden im Falle, dass entweder Häftlinge oder laufende Konkursverfahren betroffen sind. Damit ist die Vorratsdatenspeicherung für die normaler Polizeiarbeit nicht mehr zu benutzen.
Die Polizei jammert natürlich rum, dass sie nicht mehr vernünftig ermitteln kann.
Stand in Europa
Nach den obersten Gerichten in Deutschland, Rumänien und Bulgarien ist Zypern das vierte EU-Land, das aufgrund eines obersten Gerichtsurteils momentan keine Vorratsdatenspeicherung mehr hat. Verfahren sind nach meiner Kenntnis noch anhängig oder werden vorbereitet in der Tschechischen Republik und Ungarn, in weiteren Ländern wie Österrreich, den Niederlanden oder Polen gibt es massiven politischen Widerstand. Vom irischen obersten Gerichtshof wird ein Vorlageverfahren zum Europäischen Gerichtshof vorbereitet.
Norwegen, das zwar nicht zur EU gehört, aber wegen des Freihandelsabkommens alle EU-Richtlinien umsetzt, diskutiert gerade heftig und öffentlich, ob man hier zum ersten Mal die Vorbehaltsklausel nutzen und die Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen sollte. Das Parlament in Oslo hatte am Dienstag und Mittwoch eine Anhörung zum Thema, und der Regierung gehen offenbar gerade die eigenen Leute von Bord. Als ich am Dienstag mit einem norwegischen Parlamentsmitarbeiter sprach, hatten sie nur noch drei Stimmen Mehrheit für die Vorratsdatenspeicherung.
Malmström in Berlin am Mittwoch
In dieser Situation wird es wirklich interessant, was die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström zur Evaluierung und zu den Perspektiven der EU-Richtlinie sagen wird. Der mehrfach verschobene Bericht ist nun angeblich für den 23. März geplant.
Malmström spricht am Mittwoch um 12:00 übrigens auf dem Europäischen Polizeikongress im bcc am Alexanderplatz in Berlin. Wer dem AK Vorrat helfen will, ihr die Meinung zu sagen, kann sich hier informieren.
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: Jetzt handeln: Netzsperren auf EU-Ebene verhindern
: Jetzt handeln: Netzsperren auf EU-Ebene verhindern Am Montagabend, 14. Februar 2011, wird das Bürgerrechtskomitee des Europaparlaments die erste wichtige Abstimmung darüber halten, ob verpflichtende EU-weite Websperren eingeführt werden sollen.
Was könnt ihr bis dahin machen, um digitale Grundrechte zu schützen?
Es scheint im Komitee breite allgemeine Übereinstimmung zu geben, Websperren auf europäischer Ebene abzulehnen – ein großer Erfolg für Aktivisten aus ganz Europa, wenn die Abstimmung auch tatsächlich so läuft, wie wir es uns wünschen! Für die Bedingungen allerdings, an die sich Mitgliedstaaten halten müssen, wenn sie dennoch blockieren, gibt es nur schwache, inkohärente Entwürfe. Diese Bedingungen können leicht von Mitgliedsstaaten unterwandert werden.
Was könnt ihr tun? Ruft Mitglieder des Europaparlaments (MEP) an! Holt euch eine zufällige Liste von http://wakeupcall.qb352.de/ Ruft aber nur Abgeordnete an, bei denen in der rechten Spalte libe_committee_member oder libe_committee_substitute steht. Ruft nicht bei GUE or GREEN MEPs an, die sind eh schon dabei.
Eine wichtige Person ist Birgit Sippel von der SPD, die Schattenberichterstatterin ist und die Verhandlungen mitführt. Ihre Telefonnummer ist 003222845559.
Es gibt 2 Kernprobleme, Artikel 21 der Direktive und Erwägungsgrund 13.
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: Internetzensur jetzt via EU-Kommission?
: Internetzensur jetzt via EU-Kommission? Zugegeben, Politik auf EU-Ebene ist ein durchaus komplexes Thema. Wer im Interessen- und Lobbyistendschungel zwischen Brüssel und Straßburg, bzw. zwischen EU-Kommission, EU-Rat und Europäischen Parlament auch nur halbwegs den Überblick behalten will, sollte keine anderen Hobbys haben (und idealerweise ein gut gefülltes Spesenkonto verfügen). Gerade, was die Prozesse in der Netzpolitik betrifft.
Aktuell beispielsweise, wird via Twitter und auf einschlägigen Mailinglisten ein Artikel aus der taz rumgereicht, nachdem „Internetzensur jetzt via EU-Kommission“ … ja, was eigentlich? Kommt? Droht? Unvermeidlich ist?
Wenn man den Artikel von Christian Rath in der taz lediglich überfliegt, bzw. nur den Einstieg liest (oder nicht einmal das, weil, es gab da ja diesen Retweet …) kann man tatsächlich den Eindruck bekommen, die von der Kommission geforderten Internetsperren seien bereits beschlossene Sache. Kommen jetzt halt per Richtlinie durch die Hintertür. Alternativlos, quasi. Wirklich?