Edward Snowden

  • : Laura Poitras interviewt Edward Snowden
    Laura Poitras interviewt Edward Snowden

    CdTuMhIUMAID5lsDie öffentlichen Auftritte von Edward Snowden per Livestream sind zum Glück nicht mehr so selten, auch auf der kommenden re:publica wird er im Rahmen der media convention sprechen.

    Vergangene Woche hat er aber rund 90 Minuten lang mit Laura Poitras gesprochen und das ist hörenswert:

    WNYC’s Brian Lehrer interviewed Snowden along with Laura Poitras, an artist, journalist and director of the Academy Award-winning film Citizenfour, recorded as part of RadioLoveFest, produced by WNYC and BAM on March 11. „There aren’t many people in the world right about whom you could find a wider variety of opinions than Edward Snowden,“ said Brian, by way of introduction. He led Snowden and Poitras through 90 minutes of conversation about what a fair trial means in Snowden’s view, the role of journalists and journalism in America, Apple and the FBI, presidential politics, Hillary Clinton’s emails, his disillusionment with the military, and much more.

    Hier ist die MP3.

    18. März 2016
  • : Studie zu NSA-Überwachung im Ausland: Viele Fragen noch immer offen
    A coalition of grassroots groups from across the political spectrum joined forces to fly an airship over the NSA’s data center in Bluffdale, Utah on Friday, June 27, 2014, to protest the government’s illegal mass surveillance program. Photo by Greenpeace.
    Studie zu NSA-Überwachung im Ausland: Viele Fragen noch immer offen

    nsa-seal-eagleIm dritten Jahr nach den Snowden-Enthüllungen bleiben nicht nur im NSA-Untersuchungsausschuss viele Fragen offen – auch in den USA fehlen der öffentlichen Debatte noch grundlegende Informationen zur NSA-Überwachungmaschinerie. Der Berater des UN-Sonderberichterstatters zur Meinungsfreiheit, Amos Toh, sowie die Wissenschaftlerinnen Faiza Patel und Elizabeth Goitein vom Liberty and National Security Program des Brennan Center for Justice veröffentlichten am Mittwoch eine Studie über die NSA-Überwachung im Ausland: Overseas Surveillance in an Interconnected World (pdf). Darin umreißen sie die in den vergangenen Jahren gewonnenen Erkenntnisse – aber auch, was noch immer im Unklaren liegt.

    In den USA habe es kaum eine öffentliche oder im Kongress stattfindende Debatte über die Überwachungsmaßnahmen der NSA im Ausland gegeben, stellen die Wissenschaftler_innen fest. Bei der Überwachung im Ausland beruft sich die NSA auf Ronald Reagans Executive Order 12333 von 1981 – eine „black box“, wie die Autor_innen schreiben. So sei etwa nicht klar, wie der Auslandsgeheimdienst den Präsidialerlass interpretiert und Überwachungsmaßnahmen rechtfertigt. Die NSA überraschte schließlich schon mit ihrer „geheimen Interpretation“ des Paragraphen 215 des Patriot Act, durch die ein massenhaftes Data-Mining gerechtfertigt wurde. Die Öffentlichkeit verdiene zu wissen, so die Autor_innen der Studie, wie Behörden ihre Aufgaben und Verpflichtungen rechtlich auslegen.

    Unklar sei zudem weiterhin, ob derzeit eine angemessene Aufsicht über die Arbeit der Geheimdienste stattfinde und wie, wenn überhaupt, Erkenntnisse aus Überwachungsmaßnahmen im Ausland vor US-Gerichten verwendet werden. Die Wissenschaftler_innen fragen sich weiter, ob nicht nur Gesetze, sondern auch bestimmte Worte durch die NSA spezifisch interpretiert werden: „Is the term ‚collection‘ interpreted differently from the terms ‚interception‘, ‚gathering‘, and ‚acquisition‘?“

    Letztendlich sei auch die Frage offen, wo die Überwachungsmaßnahmen enden. Wie sieht etwa eine „gezielte“ Suche der NSA aus?

    Does the agency use vague search terms like „ISIS“ or „nuclear“ when combing through communications, thereby grabbing up data from millions of innocent people simply discussing the news?

    Während die Autor_innen anerkennen, dass es vertrauliche und geheim zu haltende Informationen gibt, fordern sie doch eine Aufklärung, die es dem Kongress und der US-amerikanischen Öffentlichkeit erlaubt, den Umfang der NSA-Überwachungsmaßnahmen und ihre rechtlichen Parameter nachzuvollziehen:

    The need for transparency is particularly urgent given that EO 12333 operations constitute the largest and — as our analysis suggests — potentially most intrusive of the nation’s surveillance activities. The fact that they are conducted abroad rather than at home makes little difference in an age where data and information flows are unconstrained by geography, and where the constitutional rights of Americans are just as easily compromised by operations in London as those in Los Angeles.

    18. März 2016
  • : Lavabit sollte Postfach von Snowden herausgeben
    Auszug aus der Akte Lavabit (S. 67).
    Lavabit sollte Postfach von Snowden herausgeben

    Einmal mit Profis: Die US-Regierung hat die Akte zum Fall Lavabit geöffnet, aber leider entscheidende Schwärzungen vergessen. Demnach ist nun klar, was zuvor nur spekuliert wurde: Die Behörden forderten vom E‑Mail-Anbieter Lavabit Zugriff auf das Postfach von Edward Snowden.

    Die auf Cryptome veröffentlichte Dokumentensammlung (pdf, 140 MB) zum Fall Lavabit enthält trotz zahlreicher Schwärzungen den entsprechenden Betreff (WIRED berichtete):

    Den Namen Snowdens durfte Lavabit-Gründer Ladar Levison nie öffentlich nennen. Nachdem bekannt wurde, dass Snowden auf seiner Flucht aus Hongkong über eine Lavabit-Adresse kommuniziert hatte, nahmen US-Behörden den auf Datensicherheit bedachten E‑Mail-Anbieter ins Visier. Levison wehrte sich nicht unkreativ gegen die Herausgabe von Daten: Er übergab den SSL-Schlüssel dem FBI – ausgedruckt auf elf Seiten. Den wollte kein Beamter abtippen. Nach Strafandrohungen entschied Levison sich im August 2013 zur Abschaltung, forderte jedoch die Herausgabe der Gerichtsakten. Die lieferten die Behörden nun; hätten sie doch bloß die Schwärzungen nicht vom Praktikanten machen lassen!

    18. März 2016
  • : BND-Theorien brechen zusammen
    Die BND-Abhörstation in Bad Aibling - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a> via <a href="https://www.flickr.com/photos/novofotoo/12416463195/">novofotoo</a>
    BND-Theorien brechen zusammen

    Ein schlechter Tag für die juristischen Theorien des BND: In Bad Aibling wurde wohl doch die Datenerfassung dokumentiert und nur zur Tarnung die Weltraumtheorie erfunden und die Bundesdatenschutzbeauftragte rügt die Funktionsträgertheorie als „nicht verfassungskonform“.

    Für Zeit Online hat sich Kai Biermann mit der Entstehungsgeschichte der Weltraumtheorie befasst. Zur Erinnerung: Die Weltraumtheorie besagt, dass per Satellit durch den BND in Bad Aibling erfasste Daten nicht unter die Anwendung des BND-Gesetzes fallen. Schließlich sei die Erfassung im rechtsfreien Weltraum geschehen, in dem deutsches Recht nicht gelte.

    Die Mär von der Weltraumtheorie

    Kreiert wurde diese juristisch sehr umstrittene These allerdings erst, nachdem durch die Snowden-Enthüllungen bekannt geworden war, dass der BND jahrelang die in Bad Aibling abgehörten Daten an den US-amerikanischen Geheimdienst NSA weitergeben hat. Doch warum hat sich der BND plötzlich auf solch ein juristisch wenig haltbares Konstrukt wie die Weltraum-Theorie berufen und nicht auf andere bestehende Gesetze? Weil er sonst eine Dokumentation hätte vorzeigen müssen, die genaue Informationen über die Art, Menge, Zeit und Weitergabe der abgehörten Daten beinhaltet, schreibt Biermann.

    Dass es eine Dokumentation der Ergebnisse gibt, bestreiten Nachrichtendienst und Bundesregierung rundweg. Der NSA-Ausschuss hat keine entsprechenden Akten bekommen, auch auf Nachfrage nicht. Die Weltraumtheorie diente offensichtlich genau diesem Zweck: abstreiten zu können, dass das Abhören dokumentiert wurde. Denn nach der Weltraumtheorie gelten deutsche Gesetze nicht und damit auch keine Dokumentationspflichten.

    Datenschutzbeauftragte rügt Abhörpraxis

    Neben der Weltraumtheorie geht es aber auch einer weiteren BND-Theorie an den Kragen: der Funktionsträgertheorie. Sie besagt, dass deutsche Staatsbürger überwacht werden dürfen, wenn sie für eine ausländische Firma oder Organisation arbeiten. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sieht das nicht so unproblematisch, wie es Bundeskanzleramt und BND selbst tun und bezeichnet die Abhörpraxis in einer aktuellen Stellungnahme als „nicht verfassungskonform“. Schon seit längerem gibt es über die Funktionsträgertheorie Streit, nun hat sich auch endlich Voßhof auf Bitten der G‑10-Kommission des Bundestags geäußert, berichtet der Rechercheverbund von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung.

    Die Aussage des Zeugen lasse „vermuten“, so die Datenschutz-Beauftragte Voßhoff, dass der BND bei dieser Theorie einer „überkommenen Vorstellung“ anhänge. Eigentlich müsste auch für den Nachrichtendienst die Maxime gelten: „Im Zweifel für den Grundrechtsschutz“. Der BND meine aber offenbar: „Im Zweifel für die Erfassung“. Der für den Schutz des Fernmeldegeheimnisses wichtige Grundgesetzartikel 10 mache aber „keinen Unterschied“ zwischen privater, geschäftlicher oder politischer Kommunikation.

    Über die Zusendung der in den Artikeln erwähnten Dokumente über die üblichen sicheren Wege würden wir uns sehr freuen.

    25. Februar 2016
  • : MDR Feature über Whistleblower: Warum Edward Snowden fliehen musste
    MDR Feature über Whistleblower: Warum Edward Snowden fliehen musste

    Der Politikwissenschaftler und Journalist Dieter Wulf lässt im fast einstündigen MDR Feature „Die Heimat der Mutigen“ Whistleblower_innen zu Wort kommen, die vor Edward Snowden aus ethischen Gründen Geheimnisse enthüllt haben und will so erklären, warum Snowden die USA verlassen musste.

    Thomas Drake, William Binney, Kirk Wiebe, Jesselyn Radack – frühere Whistleblower in den USA – sind sich einig: In den USA hätte Snowden nicht bleiben können – und: Er hätte keinen fairen Prozess zu erwarten. Doch warum kam Snowden zu der Einschätzung, es gäbe keinen anderen Weg, als den, sein bisheriges Leben aufzugeben? Es gäbe in den USA kein echtes Verfahren, um Rechtswidrigkeiten zu benennen? Um auch Mitarbeiter im Bereich der nationalen Sicherheit zu schützen? Um nicht als Landesverräter, sondern als wertvoller Informant verfassungswidriger Missstände zu gelten? Und dies in dem Land, das seit seiner Gründung, den Quellen- und Informantenschutz in der Verfassung verankert und später durch zahlreiche Gesetze gefestigt hat. In dem Land, in dem eine eigene Nichtregierungs-Organisation seit Jahrzehnten Whistleblower betreut und zu schützen versucht.

    Was hat sich seit den ersten großen Fällen spektakulärer Aufdeckungen – wie beispielsweise den so genannten Pentagon Papers oder der Watergate-Affäre – bis zu den aktuellen Beispielen der Veröffentlichung geheimer Dokumente verändert?

    22. Februar 2016
  • : Snowden fragt nach deutschem Wort – Follower antworten
    Snowden fragt nach deutschem Wort – Follower antworten

    Edward Snowden hat auf Twitter nach einem passenden deutschen Wort für die Situation gefragt, wenn man nicht überrascht über eine Regierungsentscheidung, aber trotzdem enttäuscht ist.

    „There should be a German word for being completely unsurprised by government, but disappointed nonetheless.“

    Zu den Antworten gehören „SPD“ (war auch mein erster Gedanke, versteht man aber nur als Deutscher) und natürlich „Politikverdrossenheit“. Von @neinquarterly kam die Neuschöpfung „Snowdentäuschung“.

    Die Reaktion war:

    Edward Snowden on Twitter

    4. Februar 2016
  • : Laura Poitras: „I was seriously scared“
    Die Dokumentarfilmerin Laura Poitras. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.en">CC BY 4.0</a>, via <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Poitras_2012_hi-res-download_3.jpg">Wikimedia</a>
    Laura Poitras: „I was seriously scared“

    Das US-amerikanische Magazin Vogue hat ein längeres Porträt über Laura Poitras veröffentlicht, die Regisseurin der Oscar-prämierten Snowden-Dokumentation Citizenfour. Dafür hat die Journalistin Sara Corbett mehrmals die Filmemacherin in New York getroffen, wo sie nach einigen Jahren in Berlin nun wieder wohnt.

    Besonders interessant sind ihre Aussagen zu der Zusammenarbeit mit Edward Snowden. Poitras berichtet, wie sie beim ersten Kontakt mit Snowden dachte, dass es sich um eine Falle der Geheimdienste handelt und erst über einen längeren Zeitraum Vertrauen zu ihm aufbauen musste. Da Poitras schon vorher einige regierungskritische Dokumentationen über die US-Sicherheitspolitik nach den 9/11-Anschlägen gedreht hatte, war sie dutzende Male an Flughäfen verhört und festgehalten worden.

    Um sich vor staatlicher Überwachung zu schützen, zog Poitras um, hörte auf, ein Handy zu benutzen und schränkte die Kontakte zu Freunden ein. Sie rechnete während ihrer Zusammenarbeit mit Snowden damit, unter Umständen ins Gefängnis zu kommen und gesteht ein, dass sie damals große Angst vor den ungewissen Konsequenzen hatte:

    ‚In retrospect, a lot of people think, Oh, the Snowden story is a great story that any journalist would want to get ahold of,’ she says. ‚But it didn’t feel that way then. I was seriously scared.’

    Am 5. Februar eröffnet im Whitney Museum of American Art in New York die Solo-Ausstellung „Laura Poitras: Astro Noise“ welche sich unter anderem mit Massenüberwachung, dem „War on Terror“ und dem Gefängnis Guantánamo Bay auseinandersetzt.

    28. Januar 2016
  • : Warum der NSA-Chef Verschlüsselung unterstützt
    Michael S. Rogers, Chef der NSA
    Warum der NSA-Chef Verschlüsselung unterstützt

    Während sich weltweit Chefs von Polizeien und Geheimdiensten gegenseitig mit ihren Rufen nach wahlweise Hintertüren oder einem Komplettverbot von Verschlüsselungsstechnologien überbieten, spricht sich NSA-Direktor Mike Rogers für eben jene verteufelte Technologie aus. Das heißt aber nicht, dass der NSA-Direktor jetzt plötzlich zu den Guten gehört.

    Ein Freund der Verschlüsselung, …

    Wie das amerikanische Online-Magazin The Intercept berichtet, sagte Rogers auf einer Podiumsveranstaltung (Video-Aufzeichung) des Thinktanks Atlantic Council in Washington D.C., dass „Verschlüsselung fundamental für die Zukunft sei“ und jegliche Diskussion darüber Zeitverschwendung sei. Gerade die letzten großen Leaks von persönlichen Daten in den USA hätten die Bedeutung von Verschlüsselung für die Privatsphäre hervorgehoben.

    (…) Rogers stressed that the cybersecurity battles the U.S. is destined to fight call for more widespread use of encryption, not less. “What you saw at OPM, you’re going to see a whole lot more of,” he said, referring to the massive hack of the Office of Personnel Management involving the personal data about 20 million people who have gotten background checks

    Nun ist generell erstmal Skepsis angesagt, wenn der Chef des wahrscheinlich weltweit größten Überwachungsprogramms von Telekommunikation und Internet zum wiederholten Male eine Technologie lobt. Bedeutsam ist Rogers Aussage aber trotzdem, weil sein Kollege vom FBI, James Comey, aktuell massiv gegen Unternehmen lobbyiert, welche Ende-zu-Ende Verschlüsselung zum Schutz ihrer Kunden implementiert haben.

    Schon einer von Rogers Vorgängern im Amt, Michael Hayden, war ein Verfechter von Verschlüsselungssoftware und distanzierte sich gegenüber CNN vom FBI-Direktor: „I disagree with Jim Comey. I actually think end-to-end encryption is good for America.“

    … weil es andere Wege gibt

    Wie aber auch Jenna McLaughlin bei The Intercept richtigerweise schreibt, liegt diese erstmal überraschende Aussage wohl vor allem daran, dass verschlüsselte Inhalte für die NSA kein großes Problem darstellen. Rogers wirbt demnach für die Nutzung von Verschlüsselung, weil sein Dienst noch andere Wege hat, an seine Informationen zu kommen. Durch das Hacken von Computern, Netzwerken, Hard- und Software umgeht oder knackt der Geheimdienst Verschlüsselungen und gelangt direkt an die gewünschten Inhalte.

    Doch es gibt Hoffnung: Alles kann die NSA wohl auch nicht knacken, wie eine Analyse von Snowden-Dokumenten des Spiegels nahelegt. Dort geben eine Reihe von namhaften Autoren eine Übersicht über die bis dato (Dezember 2014) wahrscheinlich (nicht) geknackten Verschlüsselungstechnologien.

    22. Januar 2016
  • : Die Person hinter GnuPG: Werner Koch
    Werner Koch. Bild: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/"> CC BY-SA 4.0</a> von Willi Nothers.
    Die Person hinter GnuPG: Werner Koch

    Viele von uns benutzen den von ihm entwickelten Code mehrmals täglich, die Redaktionsarbeit von netzpolitik.org wäre gänzlich undenkbar ohne das von ihm programmierte Werkzeug und doch haben die wenigsten schon von ihm gehört. Die Rede ist vom deutschen Software-Entwickler Werner Koch, der die Verschlüsselungssoftware GnuPG zu weiten Teilen allein programmiert hat.

    Für den Radiosender WDR 5 hat Mirjam Wlodawer ein hörenswertes Radiofeature über den Programmierer erstellt. Im Fokus steht dabei auch die gestiegene (finanzielle) Unterstützung und Aufmerksamkeit, die er seit den Snowden-Enthüllungen erfährt.

    Da erfährt Werner Koch in den Medien von den Enthüllungen Edward Snowdens. Von dem Ausmaß der Überwachung ist selbst ein Verschlüsselungsexperte wie er überrascht. Spätestens seit Laura Poitras’ Dokumentarfilm „Citizenfour“ ist klar, dass seine Software gebraucht wird. „Die erste Szene nach dieser langen Tunnelfahrt, da sieht man GPG auf dem Bildschirm und da fingen so neben mir meine Freunde an zu klatschen. ‚Hey Werner! Ja, das kennst du doch!’ Das war so toll diese drei Buchstaben da zu sehen.“

    Hier ist die MP3 zum Download.

    21. Januar 2016
  • : Urteil zur Festnahme von Greenwald-Ehemann Miranda: Terrorism Act unvereinbar mit Pressefreiheit
    David Miranda, hier bei einer Veranstaltung in Brasilien (Foto: <a href "https://www.flickr.com/photos/agenciasenado/">Flickr/Senado Federal</a>/<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>)
    Urteil zur Festnahme von Greenwald-Ehemann Miranda: Terrorism Act unvereinbar mit Pressefreiheit

    Die neunstündige Festnahme des Greenwald-Ehemanns David Miranda war zwar rechtmäßig, aber die Gesetzesgrundlage ist unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention – so das Urteil des britischen Court of Appeal am heutigen Dienstag.

    Am 18. August 2013 war David Miranda auf der Durchreise in London-Heathrow neun Stunden lang festgehalten, durchsucht und verhört worden – länger hätte die Polizei ihn auch nicht ohne Anklage festhalten dürfen. Als Lebensgefährte von Greenwald, der mit Edward Snowden zusammenarbeitet und die massenhafte Überwachung durch US-amerikanische und britische Geheimdienste öffentlich machte, wurden bei Miranda Dokumente vermutet, die die nationale Sicherheit gefährden könnten. Damit wurde er zum Terrorverdächtigen und konnte unter Abschnitt 7 des umstrittenen Terrorism Act aus dem Jahre 2000 festgehalten werden.

    Der Court of Appeal urteilte jetzt, dass das Festhalten zwar rechtmäßig, aber die Gesetzesgrundlage unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention sei. Im Abschnitt 7 des Terrorism Act sei kein hinreichender Schutz von journalistischem Material vorgesehen, welcher aber nach Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Menschenrechtskonvention berücksichtigt werden müsste. Der betreffende Abschnitt muss nun von der Regierung überarbeitet werden, schreibt der britische Guardian.

    Bei Twitter zeigten sich David Miranda und Glenn Greenwald sehr erfreut über das Urteil:

    In diesem Fenster soll ein Twitter-Post wiedergeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an Twitter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Twitter nutzt die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

    Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Abfluss deiner Daten an Twitter so lange, bis Du aktiv auf diesen Hinweis klickst. Technisch gesehen wird der Inhalt erst nach dem Klick eingebunden. Twitter betrachtet Deinen Klick als Einwilligung in die Nutzung deiner Daten. Weitere Informationen stellt Twitter hoffentlich in der Datenschutzerklärung bereit.

    Zur Datenschutzerklärung von Twitter

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von X.

    https://twitter.com/ggreenwald/status/689403384680472576

    19. Januar 2016
  • : #netzrückblick: Leaks des Jahres 2015
    campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>)
    #netzrückblick: Leaks des Jahres 2015

    Wir werfen einen Blick zurück auf die wichtigsten Veröffentlichungen des Jahres. Viele Dokumente haben in den vergangenen zwölf Monaten ihren Weg zu netzpolitik.org gefunden.

    Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der vierte Beitrag in dieser Reihe.

    Zu unserer Haltung gehört, dass wir zu unseren Artikeln in der Regel die passenden Originaldokumente mitveröffentlichen. Das tun wir, um LeserInnen die Möglichkeit zu geben, unsere Arbeit zu hinterfragen. Außerdem sind wir es im Netz gewohnt, auf Originalquellen zu verlinken.

    Erfreulicherweise gibt es eine wachsende Zahl anderer Seiten, Plattformen und Medien, die wichtige Dokumente enthüllen. Wir finden es selbstverständlich, Originaldokumente zu veröffentlichen, und würden uns freuen, wenn das im Journalismus irgendwann die Regel und nicht die Ausnahme ist.

    Von den allermeisten Inhalten solcher Dokumente sollte die Öffentlichkeit nichts erfahren. Sie waren nie dazu gedacht, Teil einer offenen, transparenten Debatte zu werden. Somit muss in jedem Einzelfall eine journalistische Abwägung über die Relevanz und den Informationswert dieser Veröffentlichungen getroffen werden. Selbstverständlich ist jede einzelne Veröffentlichung gleichzeitig eine Abwägung in Sachen Quellenschutz.

    Freilich stellen die Artikel, die zu den Ermittlungen wegen Landesverrats geführt haben, den Rest der Veröffentlichungen in den Schatten; jedenfalls, was die Auswirkungen angeht. Doch lohnt sich der Blick auf die anderen auch mit der Frage, wie eine kritische demokratische Auseinandersetzung mit dem Handeln von Regierenden ausgesehen hätte, wenn diese Informationen nicht öffentlich zugänglich gewesen wären. Ein Moment, um daran zu erinnern, welche riesigen Dienste WhistleblowerInnen der Öffentlichkeit in diesem Jahr erwiesen haben.

    Hier sind einige der wichtigsten Leaks des Jahres chronologisch zusammengestellt.

    Leaks des Jahres auf netzpolitik.org

    Digitale Agenda

    deckblattIm Februar wurde uns die Frage beantwortet, ob die Digitale Agenda noch lebt. Damals war sie erst ein knappes halbes Jahr alt, und wir veröffentlichten dazu den Zwischenstandsbericht der Bundesregierung:

    Das Bundesinnenministerium plant […] in den kommenden drei Jahren bis zu 1,75 Millionen Ehrenamtliche zu finden, die helfen, Bürgerinnen und Bürger „digital mündig“ zu machen.

    Geheimer Geldregen

    Außerdem erschien im Februar der erste von zwei Artikeln, die der Generalbundesanwalt zum Anlass nahm, Ermittlungen wegen Landesverrats einzuleiten. Darin wurde beschrieben und von uns öffentlich gemacht, mit welchem „geheimen Geldregen“ das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur Massendatenüberwachug von Internetinhalten ausgestattet werden sollte. In einem geheimen Haushaltsplan aus dem Jahr 2013 veranschlagte der Inlandsgeheimdienst 2,75 Millionen Euro für den Posten „Technische Unterstützung des Prozesses Internetbearbeitung“. Dadurch sollte insbesondere eine Referatsgruppe finanziert und aufgebaut werden, um die Aktivitäten von Personen im Internet zu verfolgen. Das bestimmende Ziel war dabei:

    Um große Datenmengen automatisiert aufbereiten und systematisch analysieren zu können, soll in Kooperation mit externen Stellen aus Forschung und Entwicklung ein System zur Gewinnung, Verarbeitung und Auswertung von großen Datenmengen aus dem Internet entwickelt werden. Damit soll das BfV in die Lage versetzt werden, Massendaten unter den Voraussetzungen der Verschlusssachenanweisung (VSA) auszuwerten und relevante Informationen zu verknüpfen. Damit wird das Ziel verfolgt, bislang unbekannte und nicht offen erkennbare Zusammenhänge zwischen einschlägigen Personen und Gruppierungen im Internet festzustellen. […]

    Die gewonnenen Informationen bedürfen aufgrund ihres großen Umfangs einer Vorauswertung mittels intelligenter Werkzeuge.

    Erweiterte Fachunterstützung Internet

    Im April folgte dann der zweite Teil über die Verfassungsschutz-Einheit zur „Erweiterten Fachunterstützung Internet“. Das Konzept dieser neuen Referatsgruppe und ihren Personalplan veröffentlichten wir, um die Arbeit eines Geheimdienstes zu thematisieren, der trotz der Snowden-Enthüllungen 75 neue Spione einstellte, um massenhaft Chats und Facebook überwachen, Bewegungsprofile und Beziehungsnetzwerke erstellen sowie „verdeckte Informationen erheben“ zu können:

    Die TKÜ-Anlage PERSEUS dient im Rahmen der individuellen, anschlussbasierten Telekommunikationsüberwachung nach dem Artikel-10-Gesetz sowohl der Aufbereitung und Auswertung der klassischen Telefonie (z. B. Sprache, Telefax, SMS) wie auch der erfassten Internetkommunikation (z. B. E‑Mail, Chatprotokolle, Websessions und Dateitransfere).

    MAD und Pressefreiheit

    Mitte Mai veröffentlichten wir, wie der Militärgeheimdienst MAD deutsche Journalisten einschüchtern sollte. Teile des Bundesverteidigungsministeriums werteten die negative Berichterstattung um ihr Standardgewehr sowohl als Kampagne gegen die Rüstungsfirma Heckler & Koch als auch gegen die Bundeswehr an sich:

    Als Hersteller des Pannengewehrs G36 war Heckler & Koch so genervt von öffentlicher Berichterstattung, dass man Anzeige stellte und darauf drängte, das Amt für den Militärischen Abschirmdienst auf die Journalisten anzusetzen. Detlef Selhausen, damaliger Leiter der Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung des Verteidigungsministeriums machte sich dieses Anliegen zu eigen und bat MAD-Präsident Ulrich Birkenheier, aktiv zu werden – zum Schutz von Bundeswehr und Heckler & Koch.

    Prüfbericht zur BND-Abteilung „Technische Aufklärung“

    Nachdem Zeit Online im selben Monat gemeldet hatte, dass der BND monatlich 1,3 Milliarden Metadaten an die NSA weiterleitete, griffen wir das gerne auf und lieferten Hintergründe und Originaldokumente aus dem Prüfbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten:

    Die Datenschutzbeauftragte schrieb weiterhin, dass sie „keinerlei rechtlichen Ansatz sehe, um die geschilderte Weitergabe von Metadaten […] rechtfertigen zu können“. Eigentlich dachte sie, dass die Überwachung in Bad Aibling „gerade noch den rechtlichen Grenzen […] gerecht werde“ – aber da die Abteilung Technische Aufklärung „willentlich oder unwillentlich wichtige Informationen vor [ihr] zurückgehalten habe“, „müsse ich mein Fazit revidieren“.

    PR-Strategie zum No-Spy-Abkommen

    Kurz darauf stellte sich im Juni heraus, dass sich das Bundeskanzleramt in Sachen Transparenz wieder einmal vergaloppiert hatte. Das No-Spy-Abkommen, das die Bundesregierung mit den USA schließen wollte, war vor allem eines: viel heiße Luft. Als es dem Bundeskanzleramt dann um die Ohren flog, versuchte es, Negativschlagzeilen zu verhindern. Wir veröffentlichten die interne Kommunikationslinie der PR-Strategie:

    Die Verhandlungen mit den USA zu einer Vereinbarung zwischen BND und NSA zur künftigen Ausgestaltung der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit sowie zu einer politischen Erklärung, die für die breite Öffentlichkeit bestimmt ist, haben einen kritischen Punkt erreicht.

    Fragenkatalog der Bundesnetzagentur

    Dem Bundeskanzleramt war der Fragenkatalog zu kritisch, den wir deswegen im Juli veröffentlichten: Die Bundesnetzagentur wollte einst der Geheimdienst-Spionage nachgehen, aufklären und herausfinden, ob und welche Internetfirmen mit Geheimdiensten kooperieren. Sie wurde aber dann vom Bundeskanzleramt zurückgepfiffen, denn kritische Fragen dürften entweder nicht mehr gestellt oder nicht ehrlich beantwortet werden. Wir berichteten über das Gebaren des Kanzleramts und über den Fragenkatalog:

    6. Können Sie mit den öffentlich bekannt gewordenen Bezeichnungen/Decknamen/Codename etwas anfangen?

    Verizon Business, Codename: „Dacron“,
    British Telecommunications („Remedy“),
    Vodafone Cable („Gerontic“),
    Global Crossing („Pinnage“),
    Level 3 („Little“),
    Viatel („Vitreous“) und
    Interoute („Streetcar“).

    Cyberwar-Leitlinie

    Ebenfalls im Juli: Die Bundeswehr organisiert sich neu, für offensive Angriffsfähigkeiten im ‚Cyberraum‘. Eine entsprechende Leitlinie des Verteidigungsministeriums haben wir an dem Tag veröffentlicht, als die Landesverrats-Ermittlungen gegen uns bekannt wurden. Das Internet soll damit zum Schlachtfeld werden. Nach eigener Bezeichnung rüstet sich die Bundeswehr damit zum „Kampf in der fünften Dimension“:

    Der Cyber-Raum stellt mit seinen Chancen und Risiken eine Herausforderung dar, der sich die Bundeswehr intensiver stellen muss, um ihre Zukunftsfähigkeit zu erhalten. Um dies zu gewährleisten, ist zu prüfen, ob absehbar strukturelle Anpassungen erforderlich sind, um die Bundeswehr in diesem Bereich zur erfolgreichen Operationsführung im Informationsraum und den durch diesen verbundenen Dimensionen Land-Luft-See-Weltraum zu befähigen.

    Strategische Initiative Technik

    Im September veröffentlichten wir die Pläne des Bundesnachrichtendienstes, seine Überwachungskapazitäten auszubauen. Der Bundesnachrichtendienst sieht die geheimdienstlichen Fähigkeiten, die Edward Snowden enthüllt hatte, offenbar als Machbarkeitsstudie und rüstet für 300 Millionen Euro seine Kapazitäten auf. Der BND will künftig „auf Augenhöhe mit den westlichen Partnerdiensten“ mitspielen:

    Der BND befindet sich mit seinen Planungen im Gleichklang mit anderen Nachrichtendiensten. Zur Vermeidung eines Verlusts von wichtigen Aufklärungsfähigkeiten und zur Begegnung neuartiger Bedrohungslagen haben unsere Partnerländer hohe Investitionen in ihre Nachrichtendienste getätigt […] Sollte der BND nicht nachziehen und seine Fähigkeiten auf den Stand der Technik bringen, droht er hinter Länder wie Italien oder Spanien zurückzufallen, mit negativen Folgen für den Erkenntnisaustausch in der Gemeinschaft und der Gefahr einer Isolation.

    HBW-Kriterienkatalog

    Schließlich haben wir im Dezember offengelegt, anhand welcher Kriterien der BND Asylbewerber vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Befragungen ausgewählt. Daran wird deutlich, wie allgemein gehalten der Kriterienkatalog war und wie leichtfertig Informationen an den Geheimdienst weitergegeben wurden. Das steht der Aussage entgegen, dass eine Pauschalübermittlung von Anhörungsprotokollen betreffender Asylbewerber nicht stattfand. Aus internen E‑Mails, die wir dazu veröffentlichten, geht hervor, dass sich selbst das Bundesinnenministerium nicht ganz sicher darüber war, …

    … nach welchen Kriterien und auf welcher rechtlichen Grundlage die pauschale Übermittlung an den BND erfolgt bzw. wie erklärt sich der Widerspruch zwischen eigeninitiativer und pauschaler Übermittlung?

    Der Öffentlichkeit zugespielt

    In vielen Fällen haben wir durch Veröffentlichung von Originaldokumente Transparenz geschaffen und Verhandlungspositionen offengelegt, so auch bei der Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes, bei der Einführung der Netzneutralität und bei der Vorratsdatenspeicherung. In diesen Auseinandersetzungen wurde mit schmutzigen Mitteln gekämpft, was wir zum Anlass nahmen, die Lobbyargumente und Lügen durch Leaks als solche sichtbar zu machen.

    Daneben haben in diesem Jahr auch viele andere Organisationen und Plattformen Dokumente zu netzpolitischen Themen veröffentlicht. So würden wir heute weitaus weniger über Details der NSA-Überwachungen und über die Verstrickungen des BND wissen, wenn Wikileaks nicht eine Reihe von Details öffentlich gemacht hätte.

    Doch abgesehen von Geheimdiensten und den aktuellen Skandalen darum, spielten HinweisgeberInnen und weitergegebene Dateien eine wichtige Rolle. Beispielsweise halfen sie, die Verhandlungen über eine europäische Datenschutzverordnung transparenter zu machen oder dabei, Diskussionen über EU-Gesetzesvorhaben wachzuhalten. Es folgt eine kurze Auflistung einiger wichtiger Veröffentlichungen im Jahr 2015, über die wir bei netzpolitik.org berichtet haben. Ergänzungen dazu gerne in den Kommentaren.

    Leaks zu Handelsabkommen
    Neue TiSA-Dokumente: Protokolle der Lobby-Treffen seit 2012,
    Pläne der EU-Kommission zum Urheberrecht geleakt: Ideen für Harmonisierung und der Geist des LSR für Presseverleger,
    TPP-Kapitel zu Immaterialgüterrechten auf Wikileaks: More of the Same [Update],
    Wikileaks veröffentlicht TISA-Papiere.

    Leaks zu NSA-Selektoren
    Abhörziel Auswärtiges Amt: Wikileaks veröffentlich weitere Selektoren,
    WikiLeaks veröffentlicht Selektoren und Abhörprotokolle: Kanzleramt und Regierung schon seit Jahrzehnten abgehört,
    Wikileaks veröffentlicht 29 Telefonnummern brasilianischer Regierungs- und Finanzvertreter, die durch die NSA überwacht wurden,
    Neues Überwachungsprotokoll geleakt: NSA hörte Gespräche des Kanzleramtes ab,
    NSA überwachte französische Staatsspitze.

    EU-Vorhaben
    Leak: EU-Konsultation zur Rolle von Online-Plattformen,
    Politico Europe: EU-Kommission mit Netzsperren gegen Urheberrechtsverletzungen, Terrorismus und dokumentierten Kindesmissbrauch?,
    EU-Datenschutzreform: Je länger es dauert, desto mehr wird der Datenschutz aufgeweicht (Update: Mit Dokumenten),
    Entwurf für EU-Richtlinie: Europäisches Parlament arbeitet an fünfjähriger Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten (Updates),
    Leak aus Trilogverhandlungen zur EU-Datenschutzreform: Sägen an den Pfeilern des Datenschutzes.

    Die ersten Beiträge im #netzrückblick haben sich mit dem EU-Datenschutz und den Schurken des Jahres 2015 beschäftigt. Im dritten Teil geht es um das Thema Freie Software.

    4. Dezember 2015
  • : Citizenfour in der ARD und Mediathek
    Citizenfour in der ARD und Mediathek

    Die ARD zeigt heute Abend um 23:00 Uhr die Oscar-prämierte Dokumentation „Citizenfour“ von Laura Poitras über Edward Snowden und den NSA-Überwachungsskandal. Der Film erschien 2014, 2015 wurde er mit einem Oscar prämiert. Bereits ab 18:00 Uhr ist „Citizenfour“ in der ARD-Mediathek online.

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    23. November 2015
  • : USA: Massenüberwachung konnte auch vor Snowden-Leaks keine Terrorangriffe vereiteln
    CC BY 2.0 by <a href="https://www.flickr.com/photos/27086904@N03/3944800493/" >Hühnerauge</a>
    USA: Massenüberwachung konnte auch vor Snowden-Leaks keine Terrorangriffe vereiteln

    Nach den grausamen Anschlägen in Paris wurde unter anderem Edward Snowden beschuldigt, eine Mitschuld zu tragen. Durch seine Leaks „wüssten Terroristen, dass sie ihre Handys nicht benutzen sollten“, was die Arbeit von Sicherheitsbehörden erheblich erschwere. Laut einem Dokument, das The Intercept vorliegt, konnte die National Security Agency (NSA) jedoch, sowohl vor als auch nach den Snowden-Leaks, weder einen Terrorangriff aufdecken noch vereiteln.

    Am Montag beteurte John O. Brennan, der Direktor der Central Intelligence Agency (CIA), dass „viele terroristische Handlungen enttarnt und vereitelt werden, bevor sie ausgeführt werden können“ (Global Security Forum 2015: Opening Session (pdf), S. 8). Weiterhin kritisierte er, dass es Geheimdiensten und Sicherheitsbehörden technisch wie auch rechtlich schwer gemacht würde, „die Einsicht zu haben, die sie brauchen“ und dass in den vergangenen Jahren „nicht autorisierte Enthüllungen“ dazu geführt hätten, dass die „kollektiven Fähigkeiten, Terroristen international zu finden, deutlich erschwert wurden“ (S. 9).

    Aus einem internen Dokument des US-Heimatschutzministeriums (pdf), das The Intercept zugespielt wurde, geht hervor dass die NSA nicht einen Beweis dafür hat, dass ihre Überwachungsmaßnahmen auch nur einen Angriff im Inland verhindern konnten. Darin werden 64 mit dem IS verbundene Verhaftungen zwischen Januar 2014 und September 2015 untersucht – die meisten von ihnen betrafen Menschen die versuchten auszureisen, materielle Unterstützen bereitzustellen oder Angriffe zu planen, die „im Wesentlichen imaginär“ waren.

    Beim einzigen vereitelten Anschlag handelt es sich um den Versuch von Elton Simpson und Nadir Soofi im Mai 2015, im US-Bundesstaat Texas eine Ausstellung von Mohammed-Karikaturen anzugreifen. Beide wurden von der lokalen Polizei erschossen, ein unspezifischer Hinweis des FBI auf einen der Angreifer wurde erst nach dem Vorfall bemerkt.

    Fünf Fälle von „fortgeschrittenen Angriffsplänen“ werden im Bericht genannt, in zweien davon war das FBI bei der Planung oder dem Beschaffen von Material involviert, bevor es zu Verhaftungen kam. Nach den Snowden-Leaks klagte die US-Regierung an, sie hätte „wertvolle, lebensrettende Fähigkeiten“ verloren und es hieß, die NSA hätte 54 Angriffe durch Telekommunikationsüberwachung verhindern können. Jedoch hatten von den 54 Fällen nur 13 eine Verbindung zu den USA, und auch hier handelte es sich bei der Mehrheit um die materielle Unterstützung ausländischer Terrororganisationen.

    Im Dezember 2013 schlussfolgerte der Arbeitskreis des Weißen Hauses, der die Überwachung durch US-Geheimdienste überprüfen sollte, dass die Massenüberwachung der NSA „nicht essentiell bei der Verhinderung von Angriffen“ war. Es gebe „keinen Fall, in welchem die NSA mit Zuversicht sagen kann, dass der Ausgang [einer Terror-Untersuchung] nennenswert änders gewesen wäre“ ohne das Überwachungsprogramm.

    Doch, wie Mike Masnick gestern bereits feststellte: Wenn alles gut läuft, wird mehr Überwachung gefordert. Wenn Überwachung nicht funktioniert, wird noch mehr Überwachung gefordert. Es ist die Standard-Antwort auf alles, die, obwohl sie sich selbst widerlegt, dennoch immer gegeben wird.

    18. November 2015
  • : Auf der Suche nach Schuldigen nach den Anschlägen von Paris: Edward Snowden, Datenschützer, PlayStation4 (Update)
    via Twitter <a href="https://twitter.com/russelneiss/status/666305419296403456/photo/1">@russelneiss</a>, remix of BY-CC @dev_dsp
    Auf der Suche nach Schuldigen nach den Anschlägen von Paris: Edward Snowden, Datenschützer, PlayStation4 (Update)

    Nach den grausamen Anschlägen in Paris ist nun die Politik weltweit auf der Suche nach Antworten und Schuldigen. Während der französische Präsident von einem Krieg spricht und Maßnahmen zur flächendeckenden Überwachung von Fluggastdaten in Europa fordert, stellen andere die Verfügbarkeit von verschlüsselten Kommunikationswegen in Frage.

    Nach Angaben der New York Times erklärten einige europäische Politiker, dass die Attentäter für die Planung der Anschläge am Freitagabend Verschlüsselungstechnologien verwendet hätten. Jan Jambon, belgischer Innenminister, meinte in der letzten Woche sogar, dass Kommunikation über die PlayStation 4 noch schwieriger zu überwachen sei als verschlüsselte WhatsApp-Nachrichten. Unklar ist allerdings, ob die Pariser Terroristen überhaupt (und welche) Verschlüsselungstechniken verwendet haben.

    Es ist sehr sehr schwierig für unsere Dienste – nicht nur die belgische, sondern auch die internationale – Kommunikation via PlayStation 4 zu entschlüsseln,

    erklärte der Minister drei Tage vor den Anschlägen gegenüber Politico.

    Am Sonntag sagte der stellvertretende CIA-Direktor Michael Morell in einem Interview mit dem amerikanischen Sender CBS:

    Ich denke, was wir gerade lernen, ist, dass diese Leute über verschlüsselte Apps kommunizieren, diese kommerzielle Verschlüsselung, die Regierungen nur sehr schwierig oder fast gar nicht knacken können und deren Hersteller nicht die notwendigen Schlüssel für die Strafverfolgungsbehörden bereitstellen, um die verschlüsselten Nachrichten lesen zu können.

    Auch Mitarbeiter der Obama-Regierung erklärten laut New York Times in Interviews, dass der Islamische Staat schon länger verschiedene Verschlüsselungstechniken benutzt, die vom US-amerikanischen Geheimdienst NSA bisher noch nicht geknackt werden konnten.

    Nicht überraschend ist es, dass NSA-Whistleblower Edward Snowden Mitschuld an den Anschlägen tragen soll.

    Aber auch „Privacy Advocates“, also diejenigen, die sich für einen besseren Datenschutz aussprechen, seien Mitschuld an den Anschlägen, da diese die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden untergraben würden, mutmaßliche Terroristen zu überwachen, so CIA-Direktor Brennan.

    Warum das alles Quatsch ist, hat Glenn Greenwald hier gut zusammengefasst:

    Wie dumm müssen die Leute sein, zu glauben, dass die Terroristen erst seit Snowden gelernt haben, nicht ihre Telefone und stattdessen Verschlüsselung zu benutzen? […] Die wichtigere Frage ist jedoch, warum sie [die Strafverfolgungsbehörden] so eifrig anderen die Schuld zuschieben wollen für das, was passiert. Die Antwort auf diese Frage ist so klar wie in hohem Maße beunruhigend.


    Update [19.11.2015]
    : Die ganze Verteufelung von Crypto war wohl komplett ungerechtfertigt, denn Erkenntnisse aus den Ermittlungen weisen darauf hin, dass die Attentäter in Paris über unverschlüsselte SMS kommunizierten. Sprich: Bestehende Maßnahmen und Möglichkeiten hätten vollkommen ausgereicht. Le Monde berichtet hier, wie ein Handy die Polizei zu den Verstecken führte.

    17. November 2015
  • : Großbritannien: Nur wenige Minister in Überwachung eingeweiht
    Großbritannien: Nur wenige Minister in Überwachung eingeweiht

    san_banksy_cheltenham-122Nach Angaben des ehemaligen Vize-Premiers Nick Clegg wussten nur einige wenige Minister*innen über die massenhafte Überwachung der Kommunikationsdaten von britischen Bürger*innen durch die Geheimdienste. Auch die dafür vorgesehenen Kontrollgremien seien nicht informiert gewesen.

    Clegg schreibt im Guardian, dass er nach Amtsantritt 2010 als einer von wenigen Minister*innen von einem Beamten über die seit 2001 laufende Überwachungspraxis informiert worden sei. Der liberale Politiker erklärt, er hätte eine Überprüfung angefordert und damals schon kritisiert, dass weder die Öffentlichkeit noch das Parlament informiert waren.

    When a senior official took me aside and told me that the previous government had granted MI5 direct access to records of millions of phone calls made in the UK – a capability only a tiny handful of senior cabinet ministers knew about – I was astonished that such a powerful capability had not been declared either to the public or to parliament and insisted that its necessity should be reviewed.

    Die Enthüllung des seit diesem Jahr nicht mehr an der Regierung beteiligten Politikers kommt zeitgleich mit der Ankündigung einer Überwachungsreform. Das von der britischen Innenministerin May in der letzten Woche vorgestellte Paket an Reformen sieht eine 12-monatige Speicherung von Website-Besuchen vor und erlaubt das Hacken von Computern und Mobiltelefonen. Außerdem verpflichtet es Unternehmen bei der Umgehung von Verschlüsselungstechniken zu helfen (es bleibt unklar, wie das genau geschehen soll) und erlaubt den Sicherheitsbehörden die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten.

    Im Zuge der Vorstellung des Gesetzesentwurfes gestand die Regierung am vergangenen Mittwoch das erste Mal offiziell ein, dass sie seit 2001 Telekommunikations- und Internetanbieter zur Übermittlung von Kommunikationsdaten ihrer Kund*innen gezwungen hat.

    Die 14 Jahre laufende Überwachung britischer Bürger*innen geschah, ohne dass das gesamte Kabinett und die dafür vorgesehenen parlamentarischen Kontrollgremien, geschweige denn die Öffentlichkeit informiert wurde. Erst der Gesetzesentwurf von May legalisiert und legitimiert damit eine seit vielen Jahren bestehende Überwachungspraxis, die ohne die Enthüllungen Snowdens wahrscheinlich gar nicht erst bekannt geworden wäre.

    9. November 2015
  • : Interview mit Edward Snowden: „Wer alles sammelt, versteht gar nichts“
    Interview mit Edward Snowden: „Wer alles sammelt, versteht gar nichts“

    Lena Sundström und Lotta Härdelin von der schwedischen Tageszeitung Dagens Nyheter haben Edward Snowden in Russland getroffen und ein fünfstündiges Interview mit ihm geführt, das auch auf Englisch veröffentlicht wurde. Die Themen sind breit gestreut, es geht um Snowdens Leaks und seine Flucht, den Umgang der USA mit Whistleblower_innen, den US-Drohnenkrieg und die letzte Präsidentschaftsdebatte der Demokraten – ein Gespräch in lockerer Atmosphäre.

    Snowden stellt heraus, dass ihn heute, im Gegensatz zu 2013, keiner der Präsidentschaftskandidaten als „Verräter“ bezeichnet habe. Bei Daniel Ellsberg, einem der bekanntesten Whistleblower, habe diese Entwicklung 30 Jahre gedauert. Der US-amerikanische Umgang mit Whistleblower_innen sei dennoch von dem Versuch geprägt, sie zu begraben. Snowden selbst sagt, er habe von Thomas Drake und Chelsea Manning gelernt und an ihren Fällen gesehen, wie die Regierung bei Leaks reagiert.

    Ein Whistleblower zu sein, hänge nicht davon ab wer du bist, sondern was du gesehen hast. Es gehe um Menschen „die beobachten, die denken, und die schließlich reagieren“. Dies habe auch bei ihm einige Jahre gebraucht – er habe sich nicht vorstellen können, von der Regierung belogen zu werden. Aber die Beweise wurden so beträchtlich, dass sie nicht mehr ignoriert werden konnten.

    Dennoch halte er die Mitarbeiter_innen der NSA nicht für Bösewichte. Niemand dort plane, die Demokratie zu zerstören. Es handle sich um „gute Menschen die böse Dinge tun aus, wie sie glauben, guten Gründen“. Nichtsdestotrotz sei klar, dass die Überwachungsmaßnahmen keinerlei Anschläge verhindern konnten. „Wer alles sammelt, versteht gar nichts“, so Snowden, und es gebe einfach einen Punkt an dem die Anzahl von Verstößen so gigantisch wird, dass es sehr schwer wird sich ihren Umfang vorzustellen und ihn zu verstehen.

    9. November 2015
  • : Wir schulden es Snowden, Datenschutz sexy zu machen – Filmemacher Bernet im Interview
    (©David Bernet)
    Wir schulden es Snowden, Datenschutz sexy zu machen – Filmemacher Bernet im Interview

    Mit „Democracy – im Rausch der Daten“ feierte in der vergangenen Woche ein ungewöhnlicher Film Premiere. Einen scheinbar trockenen und schmutzigen EU-Gesetzgebungsprozess in einen spannenden Dokumentarfilm zu verpacken, ist eine große Herausforderung. Dem Regisseur David Bernet ist dieses Kunststück gelungen. Wir haben den Film mit dem sperrigen Titel vorab gesehen und ihn bereits auf netzpolitik.org rezensiert. Zweieinhalb Jahre lang hat sich Bernet mit einem Filmteam ins Innere der EU-Institutionen vorgearbeitet und die Entstehung der neuen Datenschutzrichtlinie begleitet. Was er dabei vorgefunden hat, berichtet er im Interview mit Simon und Nikolai.

    Du hast den Gesetzgebungsprozess aus vielen verschiedenen Blickwinkeln von Beginn an verfolgt, was versprichst du dir von der neuen Datenschutz-Grundverordnung?

    David Bernet: Was auch immer da rauskommt, es ist natürlich ein Kompromiss. Der Parlamentsvorschlag war sehr bürgerrechtsorientiert. Zwischen Parlament und Rat laufen jetzt die sogenannten Trilog-Gespräche. Es werden Themen verhandelt, die die Verwendung unserer Daten zum Beispiel im Internet betreffen; wie wir darüber gewarnt und informiert werden, was mit unseren Daten geschieht. Letztlich aber wird es auch an uns selbst liegen, wie wir darauf eingehen wollen. Wir werden uns immer noch entscheiden müssen, ob wir den Datenschutzbedingungen eines Unternehmens zustimmen oder nicht, aber das Gesetz sollte uns das Verständnis darüber erleichtern. Firmen sollen gezwungen werden, Informationen auf eine einfache Art und Weise zu liefern, um eine mündige Entscheidung treffen zu können. Wir haben natürlich immer darauf gewartet, dass der Gesetzgebungsprozess fertig wird, aber wir wussten nicht, wann das sein würde. Der Film kommt jetzt heraus, weil wesentliche Punkte bereits geklärt sind und viele rechnen damit, dass das Gesetz bis Dezember durch ist.

    Besteht nicht ein Problem darin, dass es erst einen solchen Film braucht um der breiten Öffentlichkeit das Gesetzgebungsverfahren und die Wichtigkeit des Themas verständlich zu machen?

    David Bernet: Nur eine sehr kleine gesellschaftliche Gruppe hat verstanden, worum es bei dem Thema Datenschutz wirklich geht. Den meisten Leuten ist es egal, oder sie meinen, nichts zu verbergen zu haben. Das mag manchmal sogar der Fall sein, ist aber eine sehr selbstbezogene Aussage. Es geht nämlich auch um Solidarität gegenüber Leuten, die tatsächlich darauf angewiesen sind, Geheimnisse hüten zu können. Beispielsweise können das Minderheiten oder Journalisten sein. Die Pressefreiheit ist ohne einen Schutz gegenüber digitaler Überwachung undenkbar. Das muss auf verschiedene Weisen ins öffentliche Bewusstsein, der Film ist nur eine davon.

    Wie bist Du zu ausgerechnet zu dem speziellen Thema Datenschutz für einen Dokumentarfilm über die EU gekommen?

    David Bernet: Die Ursprungsidee hatte mit Datenschutz überhaupt nichts zu tun. Bereits vor zehn Jahren hatte ich die Idee, einen Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene filmisch zu verfolgen. Als ich dann in Brüssel war, um herauszufinden, ob es in irgendeiner Form möglich ist den Zugang dafür zu erhalten, habe ich erfahren, dass so etwas explizit gewollt ist. Die EU-Institutionen haben ein Imageproblem und sie haben große Schwierigkeiten, ihre Arbeits- und Funktionsweise zu vermitteln. Das Klischee ist, dass in Brüssel Bürokraten an ihren Schreibtischen sitzen, dort Gesetze schreiben und sie in die Welt rausschicken. Natürlich ist das nicht wahr, sondern es ist ein sehr dynamischer politischer Prozess. Deswegen teilten viele Leute in Brüssel das Anliegen, dass so ein Film entstehen kann.

    Die eigentlichen Recherchen begannen mit der neuen Legislaturperiode 2009. Ich wollte herausfinden, welchen Gesetzgebungsprozess ich verfolgen könnte. Mir wurde schnell klar, dass die Zukunfsthemen mit der digitalen Gesellschaft zusammenhängen. Wie kann man Datenschutz und Privatsphäre, digitale Grundrechte, Pressefreiheit, Urheberrechtsfragen und all das in Zukunft lösen? In der Öffentlichkeit spielten diese Themen noch keine große Rolle, aber in der EU mussten Antworten gefunden werden. Als ich meinen Produzenten mitteilte, dass Datenschutz mein Thema sei, mussten wir erstmal mit den Zweifeln umgehen, ob das nicht zu komplex und zu abstrakt ist. Aber wir spekulierten darauf, dass dieses Thema noch richtig heiß werden wird. Viviane Reding und Jan Philipp Albrecht kannte ich schon aus der Recherche. Dass auch Letzterer eine wichtige Rolle spielen würde, war aber noch keinesfalls gegeben.

    Wie hast du dich dann für diese ProtagonistInnen entschieden?

    David Bernet: Verschiedene Personen im Parlament wollten den Posten des Berichterstatters des EU-Parlaments für die Datenschutzgrundverordnung. Jan Philipp Albrecht war einer davon, hatte aber zu dem Zeitpunkt keine Chance. Als der aussichtsreichste Kandidat der Sozialdemokraten plötzlich zurück nach Griechenland berufen wurde, haben die Bürgerlichen versucht, jemanden zu platzieren. Niemand wollte, dass dieses Thema in die Hände von kleinen Parteien gerät. Sozialdemokraten oder Konservative wollten dieses Dossier, haben es aber durch einen Verfahrensfehler nicht hingekriegt. Als Jan Philipp Albrecht im Februar 2012 den Posten bekam war das sehr überraschend. Für den Film aber war es eine hervorragende Ausgangslage, weil er zu diesem Zeitpunkt noch sehr neu auf der diplomatischen Bühne war. Allerdings war er sehr engagiert und, ich würde sagen, einer der wenigen, die sich in digitalen Themen auskannten.

    Aber es war bestimmt keine Selbstverständlichkeit für PolitikerInnen über den gesamten Gesetzgebungsprozess hinweg begleitet zu werden?

    David Bernet: Mir war klar, dass wir sehr viel Zeit brauchen und mit Momentaufnahmen nicht weit kommen würden. Deshalb brauchten wir eine sehr breite Unterstützung innerhalb der europäischen Institutionen und wir brauchten viel Geld. Ein anständiges Budget für diesen Film war notwendig. Weil niemand sagen konnte, was es bedeutet, sich so einem Gesetzgebungsprozess auszuliefern. Es hätte sein können, dass der Prozess innerhalb eines Jahres erledigt sein würde, oder aber erst in zehn Jahren. Hinzu kam, dass die wenigsten Leute innerhalb der Institutionen verstanden, wie ein Dokumentarfilm funktioniert. Die Menschen auf der politischen Bühne sind es gewohnt, ein Mikrophon unter die Nase gehalten zu bekommen und sie geben ein kurzes Statement ab. Genau daran war ich aber überhaupt nicht interessiert. Also hat es lange Erklärungen erfordert, meine Methode zu erläutern. Letztlich aber haben viele verstanden, welches Potenzial in einem Dokumentarfilm stecken kann, der sich dem Gesetzgebungsprozess als Ganzem widmet. Und schließlich wollen Politiker auch gesehen werden.

    LobbyistInnen hingegen nicht…

    David Bernet: Da war es schwieriger. Ich habe mich sehr bemüht, Vertreter der großen Industrie und Lobbyisten so weit einzubeziehen wie möglich. Aber nur wenige waren bereit dazu. Es liegt gewissermaßen im Interesse vor allem der großen Player, dass ihre Aktivitäten nicht mit Datenschutz in Verbindung gebracht werden. Vor allem dann, wenn gerade eine kritische Diskussion in Gang kommt. Lobbyismus ist ein komplexes Thema, es gibt sehr unterschiedliche Akteure aus Wirtschaft, Anwälten und Thinktanks. Oft ist es unklar, ob jemand eigene oder fremde Interessen vertritt. Einigen geht es auch nur darum, möglichst nah an den Gesetzgebungsprozess zu kommen, um sich mit diesem Wissen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Durch Paolo Balboni, der einen Thinktank gegründet hat, haben wir Zugang erhalten zu vielen Lobbyisten, die plötzlich bei der Arbeit im Privacy-Frühstück beisammen saßen. Das war ein Glücksfall, der einen Eindruck verschafft hat, wie dieser Austausch funktioniert. Aber es gab auch Dinge die wir nicht filmen konnten, zu denen wir keinen Zugang erhalten haben.

    Die Aufmerksamkeit für solche Themen, die durch Snowden geschaffen wurde, ist langsam am verebben. Ist es möglich diese durch einen Film über einen Gesetzgebungsprozess wachzuhalten?

    David Bernet: Erst dank Snowden haben viele Menschen erfahren, dass Datenschutz uns alle betrifft. Die Enthüllungen von Snowden sind im Film ein Einbruch ins Geschehen. Er überrascht alle. Die Verhandlungen im Ausschuss waren in einer Sackgasse. Snowden war ein Geschenk an die Zivilgesellschaft. Wir schulden ihm etwas. Unsere Regierungen schulden ihm etwas und ich hoffe, dass wir ihm eines Tages Danke sagen können. Der Film kann auch helfen, die Erinnerung an diese offene Rechnung wach zu halten. In der Post-Snowden Ära haben die Menschen nun ein anderes Bewusstsein zum Thema Datenschutz.

    Es bleibt aber die Aufgabe der Medien, zu erklären, wie Data Mining funktioniert. Durch die permanente Überwachung durch digitale Vernetzung entstehen neue Machtstrukturen. Natürlich sehe ich auch die Vorteile, die Big Data uns verschafft. Das wird im Film auch sichtbar. Aber jetzt nach Snowden müssen wir in unserem Verständnis weiterkommen, welche Herausforderungen die digitale Welt mit sich bringt. Die Aufmerksamkeit um Snowden hat unter anderem deswegen funktioniert, weil es dabei um Geheimdienste ging. Das ist sexy. Die Aufgabe von uns Medienschaffenden ist nun, die Welt der Daten auch auf andere Art sexy machen. Denn wir alle sollten die Matrix kennen, in der wir stecken.

    Der Executive Chairman von Google – heute Alphabet – Eric Schmidt hat in seinem Buch „The New Digital Age“ relativ unverblümt darstellt, wie er sich die Zukunft vorstellt. Seiner Meinung nach gibt es Gewinner und Verlierer in der Datengesellschaft. Die Bürger sind die Verlierer, weil wir nicht in der Lage sein werden, uns zu schützen. Denn Schutz ist eine Frage der Technologie, der Ressourcen und des Wissens. Datenschutz kann zum Luxusgut verkommen, das sich nur die werden leisten können, die die nötigen Ressourcen und das Wissen darüber haben – das sind vornehmlich große Unternehmen. Vielleicht auch noch größere Staaten, aber schon die kleineren werden große Mühen haben, das zu bewältigen. Die einzige Möglichkeit unsere Daten zu schützen, sind also Gesetze.

    Hat der Film deine eigene Wahrnehmung von Datenschutz verändert? Schaust du jetzt mehr, wer deine Daten hat und wem du sie gibst?

    David Bernet: Mein Verhalten hat sich stark verändert, seitdem ich mich damit befasse. Mir ist bewusst, dass alle meine Bewegungen Datenspuren hinterlassen. Ich bin aber kein Nerd und daher nicht geschult, Kryptoprogramme zu verwenden und habe auch nicht wirklich Lust darauf. Das einzige was ich mache, ist einen VPN zu verwenden. Aber mein Bewusstsein ist extrem gestiegen: Ich tue gewisse Dinge nicht mehr im Netz, die ich früher gemacht habe.

    Du hast viel Zeit in Brüssel bei den europäischen Institutionen verbracht. Wie hat das dein Bild von der europäischen Demokratie verändert?

    David Bernet: In Brüssel war ich extrem überrascht, weil ich selber vorher dieses Bild vom bürokratischen Apparat hatte, der Gesetze austüftelt. Ich habe festgestellt, dass dem nicht so ist. Ich habe unheimlich smarte, international aufgestellte Menschen getroffen, die mit beiden Füßen im europäischen Denken stehen und sehr offen sind. In Brüssel versammelt sich tatsächlich so etwas wie die europäische Crème de la Crème. Die Kommission selber ist ein relativ kleiner, sehr effizienter Apparat – übrigens kleiner als die Kölner Stadtverwaltung. Ich habe Brüssel auch nicht als Bürokratie erlebt, sondern als eine politische Plattform, auf der sich viele Leute versammeln – natürlich auch die Lobbyisten. Mir kommt Brüssel viel offenerer, dynamischerer und flexibler vor, als jede europäische Regierung. Für mich war das auch eine neue Erfahrung.

    9. November 2015
  • : UN-Bericht: Whistleblower nicht anklagen, sondern schützen!
    UN-Sonderberichterstatter David Kaye | CC BY 2.0 by <a href="https://www.flickr.com/photos/mainakiai/18891563916/" > Maina Kiai</a>
    UN-Bericht: Whistleblower nicht anklagen, sondern schützen!

    Der UN Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, David Kaye, stellt in einem neuen UN-Bericht fest, dass vertrauliche Quellen und Whistleblower_innen wesentliche Elemente gesunder Demokratien darstellen und von Regierungen nicht verteufelt, sondern geschützt werden sollten.

    Bei der Vorstellung seines Berichtes sagte Kaye, dass unzählige Quellen eingeschüchtert werden und deswegen Informationen vorenthalten: „Silence is too often the only safe option left to them, with the public left in the dark and wrongdoing left unpunished“.

    Er formuliert Richtlinien für Staaten zum Umgang mit Quellen und Whistleblower_innen. Strafverfolgungsbehörden und Justizvertreter_innen sollen etwa den Beitrag anerkennen, den Whistleblower_innen durch das Teilen von Informationen öffentlicher Relevanz haben und Angriffe gegen sie verurteilen. Edward Snowdens Enthüllungen beispielsweise hätten einen „deep and lasting impact on law, policy and politics“ hinterlassen.

    Gesetze zum Schutz von Quellen gelten dabei nicht nur für professionelle Journalist_innen:

    Laws guaranteeing confidentiality must reach beyond professional journalists, including those who may be performing a vital role in providing wide access to information of public interest such as bloggers, „citizen journalists“, members of non-governmental organizations, authors and academics, all of whom may conduct research and disclose information in the public interest. Protection should be based on function, not on a formal title.

    Viele Staaten garantierten zwar den Schutz von Quellen, dennoch werden Whistleblower_innen oftmals ins Visier genommen, vor allem wenn es um die Enthüllung unbequemer Informationen gehe. Zudem resultiere formaler Schutz nicht immer auch in effektivem Schutz: Gesetzeslücken, die Bevorzugung von Geheimhaltung vor der Beteiligung der Öffentlichkeit, Technologien die es Institutionen erleichtern, Datenschutz und Anonymität zu umgehen, die breite Anwendung anderer Restriktionen und die Anfeindung von Quellen, Whistleblower_innen und Journalist_innen, die Informationen öffentlich machen, führten zu einem ineffektiven Schutz.

    Protection must also counter a variety of contemporary threats. A leading one is surveillance. The ubiquitous use of digital electronics, alongside government capacity to access the data and footprints that all such devices leave behind, has presented serious challenges to confidentiality and anonymity of sources and whistle-blowers.

    Es sei wichtig, Whistleblower_innen zu schützen, weil sie oftmals der einzige Mechanismus seien durch den die Öffentlichkeit kritische Informationen erhält, so Kaye in einem Video von Human Rights Watch. In dem Video sprechen auch Edward Snowden und Kathryn Bolkovac über die Möglichkeiten, innerhalb einer Institution Fehlverhalten aufzudecken. Laut Snowden müsse ein Whistleblower sich quasi mit der Idee anfreunden, ein Märtyrer zu werden:

    If we structure our societies in such a way that people reporting wrongdoing of the most serious nature have to basically stand up and light themselves on fire, we are very quickly going to find ourselves out of volunteers the very moment when society needs them the most.

    Falls es für Whistleblower_innen keine Möglichkeit gebe, Informationen geschützt zu enthüllen, oder falls diese Möglichkeiten keine zeitnahe Aufdeckung erlauben, dann solle nach Kaye auch eine öffentliche Bekanntgabe erlaubt sein. Denn „die Veröffentlichung von Verletzungen der Menschenrechte oder des Völkerrechts sollten niemals die Grundlage sein für Strafen jeglicher Art“.

    27. Oktober 2015
  • : Massenüberwachung: EU-Abgeordnete fordern Kommission zum Handeln auf
    Der LIBE-Ausschussvorsitzende Claude Moraes drängt die EU-Kommission, sich mit den Forderungen des Parlaments zu beschäftigen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/european_parliament/10723482033/">European Union 2013 - European Parliament</a>
    Massenüberwachung: EU-Abgeordnete fordern Kommission zum Handeln auf

    Der Innenausschuss des EU-Parlaments (LIBE) droht der Kommission mit Konsequenzen, sollte diese weiterhin keine konkreten Schritte gegen Massenüberwachung setzen. Die Kommission habe bislang „höchst inadäquat“ auf die Empfehlungen des Parlaments reagiert, die Teil des Untersuchungsberichts zu den Snowden-Enthüllungen waren und seit März 2014 vorliegen.

    „Der Bericht hat nicht nur dazu aufgerufen, die wahllose Massenüberwachung durch europäische und US-amerikanische Geheimdienste sofort zu beenden, sondern auch einen Fahrplan für die weitere Vorgehensweise auf diesem Feld aufgestellt,“ bekräftigte der britische Ausschussvorsitzende Claude Moraes (S&D) die Forderungen der Abgeordneten. Eine heute verabschiedete Resolution des LIBE setzt nun eine Frist bis spätestens Dezember 2015. Sollte die Kommission bis dahin nicht handeln, könne man „gewisse budgetäre Ressourcen der Kommission“ einfrieren oder andere, nicht näher ausgeführte Maßnahmen ergreifen.

    Ausbau der Massenüberwachung

    Anstatt die massenhafte Überwachung zurückzufahren, hätten einzelne Mitgliedsstaaten wie Frankreich, Großbritannien oder die Niederlande die Befugnisse ihrer Geheimdienste ausgeweitet, was Anlass zur Sorge gebe. Ebenfalls besorgniserregend seien die Enthüllungen über die enge Zusammenarbeit des BND mit der NSA, die gemeinsam europäische Daten- und Telekommunikationsleitungen angezapft und überwacht hatten. US-amerikanische Gesetzesvorstöße wie der USA Freedom Act, der die Massenüberwachung zumindest ein wenig zurückfahren soll, seien zu begrüßen. Allerdings würden solche Gesetze in erster Linie US-Bürger schützen, wohingegen sich die Lage in der EU nicht verändert habe.

    Ohne Antwort der Kommission sei auch der Vorschlag geblieben, eine umfassende Studie zum Schutz von Whistleblowern durchzuführen. Generell benötige man eine europäische Strategie, die zu mehr Unabhängigkeit im IT-Sektor führen und damit Sicherheit sowie Datenschutz verbessern soll. Zudem müsse die demokratische Kontrolle von Geheimdiensten sichergestellt werden.

    Alternativen zum Safe-Harbor-Abkommen

    Erfreulich sei die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das Safe-Harbor-Abkommen mit den USA für ungültig zu erklären. Das bestätige die jahrelang gehegten Bedenken des EU-Parlaments, dass der Schutz personenbezogener Daten europäischer Bürger nicht ausreichend gewesen sei, wenn solche Daten in die USA transferiert wurden. Die Kommission müsse nun unverzüglich handeln, für einen „effektiven Schutz“ sorgen und dabei die Empfehlungen des Parlaments berücksichtigen. Bis zum Ende des Jahres sollen Alternativen zum Safe-Harbor-Abkommen vorliegen und Überlegungen angestellt werden, welche Konsequenzen das EuGH-Urteil auf andere Abkommen zum Transfer personenbezogener Daten hat. Gelegenheit, ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, könnten die Abgeordneten schon bald erhalten: Demnächst wird sich das EU-Parlament etwa mit dem „Umbrella Agreement“ befassen, das den Austausch von Daten zwischen Ermittlungsbehörden regelt.

    14. Oktober 2015
  • : Safe-Harbor-Urteil schränkt nicht nur Datentransfer in die USA ein, es ruft auch EU-Staaten zur Verantwortung
    Gerichtssaal im Europäischen Gerichtshof. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Sitzungssaal_EuGH.jpg?uselang=de">Stefan64</a><a>. Lizenz: Creative Commons </a><a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Safe-Harbor-Urteil schränkt nicht nur Datentransfer in die USA ein, es ruft auch EU-Staaten zur Verantwortung

    Die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission ist heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungülitg erklärt worden, Datenübertragungen aus der EU in die USA sind daher nicht mehr per se als zulässig zu erachten, da das vormals definierte gleichwertige Datenschutzniveau nun keinen Bestand mehr hat. Abseits von der um sich greifenden Freude lohnt es sich, noch einmal einen genaueren Blick auf das Urteil zu werfen und sich Ausgangslage und Begründung anzusehen.

    Die Kernfrage ist nämlich nicht nur, ob die USA ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten, sondern: Kann die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 die Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten davon abhalten, selbst zu untersuchen, ob Datenschutzbestimmungen und damit Grundrechte verletzt werden und eventuell daraufhin Datenübertragungen einzuschränken?

    Die Antwort: Nein. Vor allem steht dem nämlich ihre Unabhängigkeit entgegen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden sollen prüfen, ob Datenverarbeitung, ‑erhebung und Co. in Übereinstimmung mit EU-Gesetzen geschehen. Die schreiben nämlich ein gleichwertiges Schutzniveau vor, in dem datenempfangenden Staat müssen alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden können, die in der EU vorgeschrieben sind. Das zu beurteilen ist nicht Sache einer Blankovereinbarung, sondern einer echten Prüfung:

    … each of them is therefore vested with the power to check whether a transfer of personal data from its own Member State to a third country complies with the requirements laid down by Directive 95/46 [Data Protection Directive].

    Und da jeder Mitgliedsstaat selber berechtigt sein muss, zu prüfen, muss es auch für jeden EU-Bürger möglich sein, bei der nationalen Aufsichtsbehörde Klage einzureichen, sowie Schrems es in Irland, dem Sitz von Facebook in Europa, getan hatte. Die Irische Datenschutzbehörde hatte seine Klage vormals nicht aufgenommen, sah sich nicht in der Verantwortung und war der Auffassung, nicht zuständig zu sein, denn die EU-Kommission hatte ja beschlossen, dass ein angemessenes Datenschutzniveau herrsche. Das ist mit der heutigen Entscheidung hinfällig und die Irische Datenschutzbehörde wird sich des Falles annehmen müssen – ein Erfolg neben der Ungültigkeit der Safe-Harbor-Kommissionsentscheidung selbst und ein Signal an alle nationalen Datenschutzbehörden, nicht untätig eventuellen Grundrechtsverletzungen zuzusehen und sich dabei auf der EU auszuruhen.

    Zum Aufheben von Kommissionsentscheidungen braucht es den EuGH aber, das dürfen die nationalen Gerichte nicht allein. Der EuGH entschied heute also auch, dass ein gleichwertiger Datenschutz bei Datenverarbeitung in den USA nicht gewährleistet ist und Safe Harbor damit seiner Grundannahme entbehrt. Zum einen habe die Kommission die nationale Rechtslage der USA nicht hinreichend berücksichtigt, denn US-Unternehmen sind zur Wahrung von US-Gesetzen verpflichtet, Daten an die Landesbehörden zu geben. Diese Gesetze stehen über der Safe-Harbor-Entscheidung und werden nicht durch internationale Regelungen eingeschränkt. Datenschutzbestimmungen der EU können damit per se nicht eingehalten werden, da sie der US-Rechtssituation diametral entgegenstehen. Einen Rechtsschutz für Betroffene gibt es auch nicht, rechtsstaatliche Prinzipien können so nicht eingehalten werden. Die Rechtsstaatlichkeit zweifelt der EuGH auch in Sachen Massenüberwachung an, er gesteht ein, dass die Überwachung im Interesse der USA steht, aber weist auch auf, dass die „Enthüllungen von Edward Snowden zeigen, wie man bei der NSA und anderen US-Behörden über das Ziel hinaus geschossen“ ist.

    Darüberhinaus mache die Uneingeschränktheit der bisher zulässigen Datenübermittlung in die USA deutlich, dass die Notwendigkeit der Datennutzung, wie sie im EU-Recht vorgeschrieben ist, nicht besteht, da keinerlei Differenzierung stattfindet und eine generelle Übertragung der Daten mit Safe Harbor vorgesehen ist.

    Das heutige Urteil beendet also öffentlichkeitswirksam gleich zwei Blankoscheine: Zum einen denjenigen der USA als sicheren Datenhafen und zum anderen den der Aufsichtsbehörden, die sich bequem auf EU-Entscheidungen berufen. Natürlich ist damit noch längst nicht alles gut oder schlecht. Weder die Massenüberwachung wird spontan unmöglich gemacht noch das Internet wird zusammenbrechen, so wie es einige Alarmisten im Vorfeld des Urteils prophezeiten. Vieles hängt jetzt daran, baldmöglichst einen Rechtsrahmen zu schaffen, der echte Datenschutzbedingungen für den Datentransfer aus der EU in die USA (und den Rest der Welt) formuliert, bevor allerorts versucht wird, Wege zu finden, Datenübertragungen auf andere Weise zu legitimieren, die nicht unbedingt zu besseren Bedingungen führen müssen.

    6. Oktober 2015