Ein schlechter Tag für die juristischen Theorien des BND: In Bad Aibling wurde wohl doch die Datenerfassung dokumentiert und nur zur Tarnung die Weltraumtheorie erfunden und die Bundesdatenschutzbeauftragte rügt die Funktionsträgertheorie als „nicht verfassungskonform“.
Für Zeit Online hat sich Kai Biermann mit der Entstehungsgeschichte der Weltraumtheorie befasst. Zur Erinnerung: Die Weltraumtheorie besagt, dass per Satellit durch den BND in Bad Aibling erfasste Daten nicht unter die Anwendung des BND-Gesetzes fallen. Schließlich sei die Erfassung im rechtsfreien Weltraum geschehen, in dem deutsches Recht nicht gelte.
Die Mär von der Weltraumtheorie
Kreiert wurde diese juristisch sehr umstrittene These allerdings erst, nachdem durch die Snowden-Enthüllungen bekannt geworden war, dass der BND jahrelang die in Bad Aibling abgehörten Daten an den US-amerikanischen Geheimdienst NSA weitergeben hat. Doch warum hat sich der BND plötzlich auf solch ein juristisch wenig haltbares Konstrukt wie die Weltraum-Theorie berufen und nicht auf andere bestehende Gesetze? Weil er sonst eine Dokumentation hätte vorzeigen müssen, die genaue Informationen über die Art, Menge, Zeit und Weitergabe der abgehörten Daten beinhaltet, schreibt Biermann.
Dass es eine Dokumentation der Ergebnisse gibt, bestreiten Nachrichtendienst und Bundesregierung rundweg. Der NSA-Ausschuss hat keine entsprechenden Akten bekommen, auch auf Nachfrage nicht. Die Weltraumtheorie diente offensichtlich genau diesem Zweck: abstreiten zu können, dass das Abhören dokumentiert wurde. Denn nach der Weltraumtheorie gelten deutsche Gesetze nicht und damit auch keine Dokumentationspflichten.
Datenschutzbeauftragte rügt Abhörpraxis
Neben der Weltraumtheorie geht es aber auch einer weiteren BND-Theorie an den Kragen: der Funktionsträgertheorie. Sie besagt, dass deutsche Staatsbürger überwacht werden dürfen, wenn sie für eine ausländische Firma oder Organisation arbeiten. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sieht das nicht so unproblematisch, wie es Bundeskanzleramt und BND selbst tun und bezeichnet die Abhörpraxis in einer aktuellen Stellungnahme als „nicht verfassungskonform“. Schon seit längerem gibt es über die Funktionsträgertheorie Streit, nun hat sich auch endlich Voßhof auf Bitten der G‑10-Kommission des Bundestags geäußert, berichtet der Rechercheverbund von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung.
Die Aussage des Zeugen lasse „vermuten“, so die Datenschutz-Beauftragte Voßhoff, dass der BND bei dieser Theorie einer „überkommenen Vorstellung“ anhänge. Eigentlich müsste auch für den Nachrichtendienst die Maxime gelten: „Im Zweifel für den Grundrechtsschutz“. Der BND meine aber offenbar: „Im Zweifel für die Erfassung“. Der für den Schutz des Fernmeldegeheimnisses wichtige Grundgesetzartikel 10 mache aber „keinen Unterschied“ zwischen privater, geschäftlicher oder politischer Kommunikation.
Über die Zusendung der in den Artikeln erwähnten Dokumente über die üblichen sicheren Wege würden wir uns sehr freuen.
