Digital Rights
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: Urheberrecht ist wie Prohibition
: Urheberrecht ist wie Prohibition In einem Interview mit GRITtv vergleicht der US-Professor und Autor von „Here Comes Everybody“ Clay Shirky das Urheberrecht mit der Prohibition, die scheiterte, weil sich niemand daran hielt:
It doesn’t matter what the law is, if enough people are not going to obey it, then the system is going to be changed.
(via)
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: Einigung beim Telekom-Paket
: Einigung beim Telekom-Paket In der vergangenen Nacht haben sich Vertreter von Ministerrat und Europäischem Parlament auf einen Kompromisstext für den umstrittenen Zusatz 138 geeignet, der den Richtervorbehalt bei Netzsperren regelt. Bis zuletzt ging es um die Frage, ob durch die endgültige Formulierung eine Three-Strikes-Regelung erlaubt würde oder nicht. Dieser Zusatz wird nun als Punkt 3a in Artikel 1 eingefügt:
3a. Measures taken by Member States regarding end-users’ access to or use of services and applications through electronic communications networks shall respect the fundamental rights and freedoms of natural persons, as guaranteed by the European Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms and general principles of Community law.
Any of these measures regarding end-users’ access to or use of service and applications through electronic communications networks liable to restrict those fundamental rights or freedoms may only be imposed if they are appropriate, proportionate and necessary within a democratic society, and their implementation shall be subject to adequate procedural safeguards in conformity with the European Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms and with general principles of Community law, including effective judicial protection and due process. Accordingly, these measures may only be taken with due respect for the principle of presumption of innocence and the right to privacy. A prior fair and impartial procedure shall be guaranteed, including the right to be heard of the person or persons concerned subject to the need for appropriate conditions and procedural arrangements in duly substantiated cases of urgency in conformity with European Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms. The right to an effective and timely judicial review shall be guaranteed.
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: Bundesnetzagentur plant gemeinsamen Bestandsdatenpool aller TK-Anbieter
: Bundesnetzagentur plant gemeinsamen Bestandsdatenpool aller TK-Anbieter Bei Wikileaks gibt es wieder ein interessantes Dokument zu finden: Bundesnetzagentur plant gemeinsamen Bestandsdatenpool aller TK-Anbieter.
Die vorliegende PDF Datei wurde innerhalb der deutschen Internetwirtschaft zirkuliert.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) laedt deutsche Telekommunikationsanbieter fuer den 5. November 2009 zu einem Termin nach Mainz ein. Dort soll der Wunsch diskutiert werden, einen Bestandsdatenpool aller deutschen TK-Anbieter aufbauen, um entsprechende Abfragen gemaess Paragraph 112 TKG zu vereinfachen. In einem solchen Datenpool waeren also die Daten aller Telefon‑, Handy‑, DSL- und E‑Mail-Kunden in Deutschland versammelt. Vor dem Hintergrund des Datenschutzes erscheint eine solche Datensammlung aeusserst bedenklich. Das Dokument ist das Einladungsschreiben der BNetzA zu dem Termin, das Ende September versendet wurde. Provider vermuten, dass als Speicherstelle das Bundesverwaltungsamt erwogen wird. -
: Junge Freiheit mahnt wieder ab
: Junge Freiheit mahnt wieder ab Erinnert sich noch wer an die Abmahnung der Jungen Freiheit gegen das Womblog wegen eines CC-lizenzierten Textes von Mark Seibert, in denen die Zeitung als „NPD-Postille“ bezeichnet wurde? Da gibt es Neuigkeiten: Und zwar ist mittlerweile eine zweite Abmahnung im Spiel und diesmal hat Mark Seibert diese bekommen. Aber nicht wegen der „falschen Tatsachenbehauptung“, dass die Junge Freiheit eine „NPD-Postille“ sei, wie man es nach der Womblog-Abmahnung vermuten sollte.
Der Anwalt der Jungen Freiheit fordert Mark Seibert nun auf, eine Unterlassungserklärung abgeben. Darin soll er bestätigen, dass er zukünftig nicht mehr behauptet, dass die Junge Freiheit einen Prozess gegen einen Staatssekretär in dieser Frage verloren hat:
Tatsächlich musste die Junge Freiheit in einem ähnlichen Fall schon mal eine Schlappe vor dem OLG Frankfurt/Main einstecken, als sie gegen einen Staatssekretär vorgehen wollte, der behauptete:
„Zugleich erhob der Staatssekretär schwere Vorwürfe gegen die Zeitung Junge Freiheit, die das Projekt 2006 in einem Artikel verunglimpft habe. ‘Die Junge Freiheit werde von der Jugendorganisation der NPD gelenkt’, erklärte er.“
Der weitere Verlauf der Abmahnung und Gegenreaktion dürfte interessant werden, weil das Urteil ja rechtskräftig ist und der Abmahn-Vorwurf damit hinfällig sein sollte.
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: Neue Details rund um ACTA
: Neue Details rund um ACTA Bei den Geheimverhandlungen rund um das internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA sind mehr Details an die Öffentlichkeit gekommen. Und wie man erwarten konnte, ist der derzeitige Stand bedrohlich für eine digitale Gesellschaft. Der kanadische Rechtsprofessor Michael Geist hat die Internet-relevanten Details gebloggt und kommentiert: The ACTA Internet Chapter: Putting the Pieces Together.
1. Baseline obligations inspired by Article 41 of the TRIPs which focuses on the enforcement of intellectual property.
2. A requirement to establish third-party liability for copyright infringement.
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: Das Ende der Verhandlungen um das Telekom-Paket steht an
: Das Ende der Verhandlungen um das Telekom-Paket steht an Bereits am Mittwoch könnten die Verhandlungen über das Telekom-Paket einen Abschluss finden. Dann findet das nächste Treffen der Unterhändler des Parlaments und ein weiterer interinstitutioneller „Trialog“ statt. Dort könnten sich die Unterhändler des Parlaments bereits auf eine Kompromissformulierung festlegen, die dann nur noch vom Ministerrat abgesegnet werden müsste.
La Quadrature du Net hat deshalb eine Kampagnenseite gestartet und ruft Bürger dazu auf, die Abgeordneten zu kontaktieren und sich für eine bürgerrechtsfreundliche Regelung einzusetzen.
Es geht dabei weiterhin um den Zusatzparagraphen 138, der die Einführung von „Three Strikes“-Regelungen zumindestens erschweren soll. Das Europäische Parlament hatte die ursprüngliche Version von „Amendment 138“ bereits zweimal abgesegnet. Der neue Kompromissvorschlag des Europarats weicht die Regulierung allerdings deutlich auf. Er läuft darauf hinaus, dass jeder Mitgliedsstaat eigenständig Internetsperren einführen darf, solange sie nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und seine eigene Verfassung verstoßen. Zudem erlaubt er anders als die Version des Parlamentes auch Privatunternehmen, Internetzugang zu beschränken. Philippe Aigrain von La Quadrature sagt:
„The Council’s position demonstrates that its aim is to obtain a wording compatible with ‚three unproved alleged infringements and you are out of the Internet’ mass sanction policies. Some countries want to install them by laws, others through privately operated mechanisms. The duty of the Parliament delegation is to make sure that only a wording that makes clear that the access to the Internet, a condition of freedom of expression in today’s world, cannot be restricted in such a manner.“
Weil der Zusatzparagraph 138 der letzte verbliebene Streitpunkt im Großprojekt Telekom-Paket ist, lastet ein gewisser Druck auf den Unterhändlern. futurezone spekuliert, der Ministerrat könne damit drohen, das Paket scheitern zu lassen, sollte die Einführung von Internetsperren nicht den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen bleiben.
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: Netzpolitik-Interview: Die Datenschutz-Probleme der Hartz4-Software
: Netzpolitik-Interview: Die Datenschutz-Probleme der Hartz4-Software Über die katastrophalen Datenschutzprobleme bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) hatten wir schon berichtet. Um den Fall weiter zu beleuchten, haben wir Annette Mühlberg interviewt. Sie ist Leiterin des Referats für e‑Government, Neue Medien und Verwaltungsmdodernisierung des Fachbereichs Gemeinden bei ver.di und beschäftigt sich schon länger mit der Hartz4-Software und den Zuständen in den Arbeitsagenturen.
netzpolitik.org: Frau Mühlberg, aktuell gibt es den neuen Datenskandal um die Hartz4-Software der Bundesagentur für Arbeit. Worum geht es da genau?
Annette Mühlberg: Um den mangelnden Sozialdatenschutz bei der Bundesagentur für Arbeit und aktuell speziell um die virtuelle Jobbörse. Dort kann jeder Mensch sich als vermeintlicher oder realer Arbeitgeber einloggen, ohne dass seine wahre Identität auch nur ansatzweise überprüft würde. Dies hat zur Folge, dass jeder dort Stellenausschreibungen einstellen kann und die Jobsuchenden, im Glauben, es handele sich um ein seriöses Angebot, sich mit ihren Bewerbungen und persönlichen Daten direkt an ihn wenden.
netzpolitik.org: Und das ist das ganze Datenschutzproblem?
Annette Mühlberg: Nein. die Problematik im Umgang mit Sozialdaten ist viel umfassender.
netzpolitik.org: Inwiefern? Ist das ein Fehler der Software oder allgemein im Umgang mit Datenschutz in der Bundesagentur der Arbeit?
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: Interpol will globale Kinderporno-Sperrliste
: Interpol will globale Kinderporno-Sperrliste Vom 10. bis 15. Oktober hat in Singapur die Generalversammlung von Interpol stattgefunden. Dabei wurde auch über eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet diskutiert:
Delegates also endorsed a resolution calling for member countries to promote the use of technological tools such as access-blocking of websites containing child sexual abuse images. To support national units investigating these types of crime, the INTERPOL General Secretariat will also create and share with police worldwide a list of Internet addresses of sites identified as containing abusive images.
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: Exklusiv: Die Libri-Shops der Anderen
: Exklusiv: Die Libri-Shops der Anderen Das Datenleck bei Libri.de war größer als gestern berichtet. Wir hatten gestern Zugang zu vielen der über 1000 Shops, die im Libri.de-Marktplatz existieren. Darin fanden sich sämtliche digitalen Daten der jeweiligen Online-Vertriebs-Geschichte!
Am Donnerstag haben wir exklusiv über eine Sicherheitslücke beim Online-Marktplatz Libri.de berichtet, über die wir Zugang zu ca. 500.000 Rechnungen hatten. Der Marktplatz funktioniert als Shop-System. Mehr als 1000 Buchhändler haben sich dort einen Shop angelegt und wickeln bequem ihre Online-Bestellungen über diesen ab. Aufgrund der Berichterstattung erhielten wir einen weiteren Hinweis auf weitere Sicherheitslücken bei Libri.de.
Wir bekamen den Hinweis, dass man sich mit den Login-Daten „70006000“ (Beispielzahl!) mit demselben Passwort in den ersten Shop einloggen konnte und dann jeweils mit der nächsthöheren Zahl, also „70006001“ in den nächsten Shop. (Kein Scherz: Dieselbe Situation wie bei den Rechnungen!) Das probierten wir bei den ersten 3–4 Shops aus und es klappte jedes Mal mit dieser Zahlenkombination. Wir verzichteten dann darauf, aus den weiteren über 1000 Möglichkeiten gezielt nach shop.spiegel.de zu suchen. Das, was wir hier vorfinden, erstaunt uns sehr – gelinde gesagt.
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: Geschäftsmodell für Journalisten: Blogger abmahnen
: Geschäftsmodell für Journalisten: Blogger abmahnen Update: Die Journalistin hat angekündigt, die Abmahnung zurückzuziehen. Mehr am Ende des Textes.
Im Mai vergangenen Jahres veröffentlichte Philipp im Gemeinschaftsblog nom nom nom einen Beitrag mit dem Titel „Obama of Nine“. Er nahm dort Bezug auf eine New York Kolumne bei Zeit Online. Er tat dabei genau das, was Blogger oft tun: Er zitierte einige Passagen aus dem Text, setzt korrekt einen Link, kennzeichnete korrekt das Zitat und empfahl seinen Lesern, den ganzen Artikel bei Zeit Online weiter zu lesen. Soweit so gut.
Vergangene Woche erhielt Philipp dafür eine Abmahnung. Dahinter steckte nicht Zeit Online, was man vermuten würde, sondern die Journalistin Eva C. Schweitzer als Autorin des Beitrages. Nun soll er 2155,00 Euro für eine Urheberrechtsverletzung zahlen. Der Betrag setzt sich zusammen aus Schadensersatz in Höhe von 1200,00 Euro und ganzen 955,00 Euro Honorarkosten für den Anwalt. Ein ganz schön starkes Stück.
Spreeblick zitiert aus dem Abmahnschreiben, was auch uns vorliegt:Das Schreiben das Anwalts betont, dass Frau Schweitzer für namhafte Zeitungen schreibt, durch ihren Zweitwohnsitz in den USA erhebliche Kosten hat und dass sie „vergleichsweise hohe“ Honorare für ihre Artikel verlangt. Gütigerweise würde Frau Schweitzer jedoch in diesem Fall der „Zweitverwertung“ quasi ein Auge zudrücken und sich mit der „Pauschale“ von 1.200,00 Euro zufrieden geben. Frau Schweitzer lasse „durch einen Dienstleister“ Rechtsverletzungen in Bezug auf ihre Texte im Internet recherchieren, im Rahmen dieser „Ermittlungen“ sei man auf das Zitat in Philipps Blog gestoßen.
Nun kann man streng genommen sagen, dass die Zitatsschranke im Urheberrecht für das zitieren von drei Absätzen aus einem viel längeren Artikel nicht greift. Aber trotzdem zeigt dieser Fall, welches Problem das Urheberrecht Menschen bereitet, die das tun, was Philipp gemacht hat. Das Gemeinschaftsblog nom nom nom ist ein nicht-kommerzielles Blog. Dort findet sich keinerlei Werbung und es wird kein Gewinn angestrebt. Er hat seine Leser zu dem Artikel navigiert und Zeit Online und damit dem Artikel der Journalistin Leser zugetragen. Das ist Teil des neuen medialen Ökosystems.
Nachdem Philipp mir am Wochenende von der Abmahnung erzählte habe ich Zeit Online kontaktiert mit der Bitte um Klärung des Vorfalls. Offensichtlich ist das ja ein kleines juristisches Problem, abgesehen von der Abmahnung für Philipp. Immerhin zitiert Philipp aus einem Artikel bei Zeit Online und das Medium ist somit auch in der Abmahnfalle gelandet. Leider habe ich keine konkrete Antwort bekommen, ausser Bestätigung, dass diese Abmahnung ein starkes Stück sei. Aber hier ist noch Zeit zur Klärung, Phillip soll bis zum 5. November die Abmahnung unterzeichnet haben. Und vielleicht möchte die Taz.de Redaktion auch mal bei ihrer freien bloggenden Journalistin freundlicherweise nachfragen, ob sie nicht die Abmahnung zurückziehen möchte?!
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: RFID Song by Ecoluddit
: RFID Song by Ecoluddit Ein schöner deutschsprachiger Song über RFID-Schnüffelchips und Datenschutz von Ecoluddit.
(Danke an Starbug)
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: Germany Looks at Ways to Protect Online Journalism
: Germany Looks at Ways to Protect Online Journalism Die New York Times berichtet über die deutsche Debatte rund um ein Leistungsschutzrecht und hat dazu u.a. mich im Vorfeld befragt: Germany Looks at Ways to Protect Online Journalism.
But the plan is raising hackles on the Internet, where opponents say an extension of copyright law runs counter to the spirit of openness that characterizes the Web. The government, they say, has succumbed to lobbying by big publishing interests that are fighting a rear-guard action against technological changes. The proposal “has no value for our society,” said Markus Beckedahl, a blogger based in Berlin and advocate of an unfettered Internet. “It only has value for publishers who see a threat from the democratization of the media.
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: Großbritannien plant Internetsperrungen
: Großbritannien plant Internetsperrungen Sueddeutsche.de berichtet über Konkretisierungen bei den Plänen der britischen Regierung, Internetsperrungen bei Urheberrechtsverstößen nach dem 3‑Strikes-Modell einzuführen. Dabei plant Großbritannien explizit einen nicht-staatlichen Weg, im Gegensatz zu Frankreich. Das ist insofern interessant, als dass die Schwarz-Gelbe Koalition aktuell im Koalitionsvertrag Initiativen für „gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen“ abgelehnt hat. Wir haben hier schon vermutet, dass man den britischen Weg nehmen wird, der ebenso auf „gesetzliche Internetsperren“ verzichtet.
Sueddeutsche.de beschreibt diesen:
Besonders brisant ist, dass über die Sperrung des Netzzugangs nicht wie in Frankreich von einem Gericht entschieden werden soll. Stattdessen wird ein „Tribunal“ eingerichtet, das der unabhängigen Telekom-Regulierungsbehörde Ofcom untersteht. Dem Guardian zufolge ist folgendes Procedere geplant (pdf hier): Ermittler der Rechteinhaber machen Filesharer ausfindig und geben die gesammelten Informationen an den Internetanbieter weiter, der wiederum einen Warnbrief an den Betroffenen verschicken kann. Bei weiteren Verstößen können auch Maßnahmen wie das Drosseln der Internet-Geschwindigkeit oder die Beschränkung des Datenvolumens für den verdächtigen Nutzer eingeleitet werden. Am Ende droht eine Sperre, gegen die der Verdächtige zweimal Einspruch erheben kann.
Mehr dazu auch bei der BBC: Net pirates to be ‚disconnected’.
Ich wette, dass wir mit Schwarz-Gelb genau diese Diskussion in den nächsten Monaten und Jahren bekommen werden!
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: Digitale Privatkopien bleiben legal
: Digitale Privatkopien bleiben legal Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der Musikindustrie nicht angenommen, die sich gegen das Recht auf digitale Privatkopien wandte. Anlass war ein formales Versäumnis der Kläger.
Die Beschwerdeträger monierten, dass § 53 UrhG, der das Recht auf Privatkopie regelt, nicht mit dem Eigentumsrecht nach Artikel 14 I des Grundgesetzes vereinbar sei.
Das Verfassungsgericht nahm die Klage nicht zur Entscheidung an, weil die Beschwerdeträger von falschen Annahmen ausgegangen seien und daher die 1‑Jahres-Frist versäumt hätten. Diese Frist habe mit dem „2. Korb“ zur Novellierung des Urheberrechts nicht neu zu laufen begonnen:
„Bleibt die angegriffene Norm inhaltlich unverändert oder wird sie rein redaktionell angepasst, setzt kein neuer Fristlauf ein. Die Jahresfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG begann hier nicht deshalb neu zu laufen, weil § 53 Abs. 1 UrhG durch das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26. Oktober 2007 geändert worden ist. Denn der Gesetzgeber hat dabei die in Rede stehende Zulässigkeit digitaler Privatkopien unberührt gelassen. Die gesetzgeberische Klarstellung, dass auch digitale Vervielfältigungen erlaubt sein sollen, war bereits im Jahr 2003 erfolgt.“
(via)
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: Die SchülerVZ- Story in zunächst vier Folgen
: Die SchülerVZ- Story in zunächst vier Folgen Wolfgang Noelke hat am vergangenen Samstag für die Deutschlandfunk-Sendung „Computer & Kommunikation“ über das SchülerVZ-Datenleck berichtet (MP3). Dabei hat er gleichzeitig eine Video-Dokumentation mit vier Interviews produziert, die auf Youtube zu finden ist: Die SchülerVZ- Story in zunächst vier Folgen.
Das Blog Netzpolitik.org bekam am Freitag den 23(!) Oktober 2009 interessante Post: Die Daten einer Million User der Webplattform SchülerVZ. Was fängt man damit an? Wie reagieren die engsten Beteiligten? Stellvertretend erzählt jeweils eine Stimme aus der Gruppe der mittelbar und unmittelbar Betroffenen das Geschehen. Bis jetzt sind vier Teile fertig: 1: DER BLOGGER 2: DER DATENSCHÜTZER 3: DIE SCHÜLERIN 4: DER CEO Geplant, noch nicht gedreht: 5: DER CRACKER 6: DER ADMIN
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: Datenleck bei SchülerVZ war größer als bekannt
: Datenleck bei SchülerVZ war größer als bekannt Kurzfassung: Auch privat gestellte Daten waren bei SchülerVZ massenweise auslesbar. Wir haben 118.000 Datensätze von Berliner Schülern mit ihrem Geburtsdatum (Was teilweise nur für Freunde freigegeben war) zur Klärung an den Bundesverband Verbraucherzentrale übergeben, die mittlerweile auch beim Berliner Landesdatenschutzbeauftragten angekommen sind.
Die Vorgeschichte:
Lange Fassung: Vor zehn Tagen hatten wir erstmals über ein Datenleck bei SchülerVZ berichtet. Uns wurden 1,6 Millionen Datensätze von SchülerVZ-Nutzern zugeschickt. Einen Tag später war klar, dass mindestens eine weitere Person die Sicherheitslücken bei SchülerVZ ausgenutzt hatte, um massenweise Datensätze auszulesen. Diese zweite Person wurde verhaftet, nachdem sie SchülerVZ zu erpressen versuchte. In einer Mail vor seiner Reise nach Berlin erklärte uns der dann verhaftete, dass er auch erfolgreiche Phishing-Attacken durchgeführt hatte. Das deckt sich mit Hinweisen auf XSS-Lücken, auf die wir auch hingewiesen haben.
Am vergangenen Mittwoch brachten wir ein Interview mit einer dritten Person, die beschrieb, wie man noch mehr Daten aus SchülerVZ auslesen konnte. Dazu zählen auch Daten, die explizit nur für Freunde frei geschaltet waren. SchülerVZ dementierte sofort, dass dies möglich gewesen sei. In einer FAQ im StudiVZ-Blog wird immer noch darauf hingewiesen, dass dies nicht möglich gewesen sein kann.
Es wird behauptet, dass auch private Daten ausgelesen werden konnten?
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine privaten Daten betroffen. Auch nicht indirekt über die Suche.
Ich habe mein Profil nur für meine Freunde sichtbar – Sind meine Daten trotzdem betroffen?
Nein, deine privatgestellten Daten sind nicht betroffen. Der Täter konnte nur Daten (Name, Profilfoto und Schule) kopieren, die für alle Nutzer im schülerVZ sichtbar waren. Alle Schutzmaßnahmen zur Privatsphäre haben gegriffen und wurden explizit NICHT geknackt.
Das ist nach unseren Informationen nicht so, bzw. ist die zweite Antwort auf den einen Fall hin formuliert. Wir haben SchülerVZ darauf hingewiesen, dass wir das nicht so sehen und das die erste Antwort so nicht richtig ist . Sonst hätten wir das Interview in dieser Form auch nicht veröffentlicht.
Wir haben gestern Abend eine Datei mit 118.000 Datensätzen von Berliner Schülern an die Verbraucherzentrale Bundesverband geschickt, um die Sicherheitslücke zu beweisen und die Frage zu klären. Diese dürften mittlerweile auch beim Berliner Landesdatenschutzbeauftragten gelandet sein. Wir haben einige der Datensätze vorab verifizieren können, indem wir auf privat geschaltete Nutzer gefunden und kontaktiert haben, ob das Geburtsdatum stimmt. Diese Datensätze enthalten die individuelle SchülerVZ-ID-Nummer, das Geburtsdatum und das Geschlecht. Unsere nun mehr dritte Quelle hatte kein Interesse daran, die umstrittene Berliner Schüler-ID-Kartei mit noch mehr Datenfelder zu schaffen. Ihr ging es nur darum, die Sicherheitslücke zu dokumentieren. Daher die Konzentration auf Geburtsdatum und ID. Es war aber problemlos möglich, dazu noch von allen Schülern Schule, Wohnort, Beziehungsstatus, Foto und weitere Informationen zu ermitteln. Die ersten beiden Fälle zeigen das Potential.
Möglich war das Identifizieren des Geburtsdatums über die Suchfunktion. Man musste nur ein Programm schreiben, was massenhaft Suchanfragen erzeugt und dann die Ergebnisse einer Nutzer-ID zuordnet und zusammenrechnet.
Die Logik hinter dem Auslesen des Geburtsdatums:
So konnte / kann man vorgehen: Die Super-Suche innerhalb der VZ-Plattform bietet verschiedene Suchparameter (Alter, Beziehungsstatus, pol. Einstellung,…). Diese werden, sobald man eine Suche gestartet hat, in eine URL übersetzt, welche alle Sucheinstellungen enthält.
Beispiele für URL-Fragmente aus der Super-Suche:
- schoolSince/2005
– status/1
– gender/1
– relationship/2
– political/5
– schoolCountryId/1
– conc/1
– lookingFor/1
– bdayDay/12Die Begriffe stehen für das entsprechende Suchkriterium.
Wobei die Zahlen hinter den Begriffen für den entsprechenden Wert stehen, „gender/1“ steht z.B. für weiblich und „gender/2“ für männlich.
Dieser Umstand machte es besonders leicht über Zählschleifen unzählige Suchanfragen an den SchülerVZ-Server zu schicken.Beispiel für Geburtsdatumsabfrage (vereinfachte Darstellung aus dem Sourcecode):
for ($gday = 1 $gday < 32; $gday++){
for ($gmon = 1 $gmon < 13; $gmon++){
for ($gyear = 1970 $gyear < 2000; $gyear++){//MeinVZ $search = ‚Search/SearchSuper/gender/1/bdayDay/’.$gday.’/bdayMonth/’.$gmon.’/bdayYear/’.$gyear.’/platform/3/foreignNetworkCountryId/1/doSearch/1′;
//StudiVZ $search = ‚Search/SearchSuper/gender/1/bdayDay/’.$gday.’/bdayMonth/’.$gmon.’/bdayYear/’.$gyear.’/platform/1/uniCountryId/1/uniStateId/1/doSearch/1′;
//Abfrage SchuelerVZ nach Geburtsdatum$search = ‚Search/SearchSuper/bdayDay/’.$gday.’/bdayMonth/’.$gmon.’/bdayYear/’.$gyear.’/schoolCountryId/1/schoolStateId/1/doSearch/1’
//.
// Nur Auszug: Quelltext gekürzt!
//.
}
}}Die entstehenden $search-Strings werden danach an ein HTTP-Modul übergeben, welches den Inhalt der Suchergebnisse ausliest. Anschließend müssen nur noch alle gefundenen Profile als Datensatz in die Datenbank eingetragen werden, oder falls das Profil schon existiert, das Geburtsdatum aktualisiert werden. Die Sicherheitslücke bei SchülerVZ machte es möglich, auch versteckte Profilangaben nach und nach über Variation der Suchparameter auszulesen.
Überprüfung der Datensätze:
Wir hatten nun die Informationen, wie die Daten massenhaft ausgelesen konnten und einen Datensatz von 118.000 Nutzern mit den Feldern ID, Geburtsdatum und Geschlecht. Damit kam die Frage der Verifizierung der Daten. SchülerVZ hatte nach Bekanntgabe des Datenlecks angekündigt, Die Nutzer-IDs zu verändern, damit die im Umlauf befindlichen Datensätze unbrauchbar werden. Allerdings haben wir herausgefunden, dass dies nicht bei allen Nutzern geschah. Wir haben also nach dem Zufallsprinzip Nutzer-IDs aufgerufen und nach denjenigen gesucht, die ihr Geburtsdatum nicht öffentlich gemacht haben. Davon haben wir eine Reihe angeschrieben und gefragt, ob das Geburtsdatum in unserem Datensatz stimmt. Einige haben geantwortet und dies bestätigt. Somit konnten wir davon ausgehen, dass die Daten valide sind.
Dieser nunmehr dritte Datensatz zeigt:
- Die Beteuerungen von SchülerVZ, dass nur innerhalb des Systems öffentlich zugängliche Daten massenhaft ausgelesen worden, entspricht wohl nicht ganz der Realität. Wie sonst konnte unsere dritte Quelle in den letzten Monaten von 118.000 Berliner Schülern das Geburtsdatum ermitteln, das teilweise nur Freunden frei gegeben war?!
- Wie viele weitere erfolgreiche Datenausspäh-Aktionen gab es eigentlich in den letzten Monaten bei SchülerVZ, wenn uns mittlerweile drei Datensätze von unterschiedlichen Quellen bekannt geworden sind?
- Wir haben bisher nur Fälle von SchülerVZ dokumentiert. Es ist davon auszugehen, dass die beiden Schwester-Plattformen MeinVZ und StudiVZ ebenfalls betroffen waren, die auf dieselbe Technik aufsetzen. Da sind weitere Veröffentlichungen vorprogrammiert! (Wir freuen uns über sachdienliche Hinweise)
- Daten im Netz sind in der Regel nicht sicher. Auch nur für Freunde in Social-Networks frei gegebene Informationen bieten nur eine symbolisch gefühlte Sicherheit. Darauf sollte man sich nicht verlassen.
- Es muss darüber nachgedacht werden, das Haftungsrisiko für Plattform-Betreiber zu erhöhen, damit diese mehr Anreiz bekommen, in IT-Sicherheit und damit dem Datenschutz für ihre Nutzer zu investieren.
In einer Pressemitteilung kommentiert der Bundesverband Verbraucherzentrale den Fall und fordert Konsequenzen:
Der vzbv fordert die Anbieter Sozialer Netzwerke auf, mehr für den Schutz der Daten ihrer Kunden zu tun. „Statt zu versprechen, dass ihre Daten gut aufgehoben sind, müssen die Anbieter die technisch höchste Sicherheit bieten – wenn nötig auch zu Lasten des Nutzerkomforts“, appelliert Vorstand Gerd Billen. Zudem sollten die Betreiber die potentiellen Risiken klar benennen, die mit einer Veröffentlichung privater Daten im Netz verbunden sind. Nur so könnten die Nutzer – im Falle von SchülerVZ Schülern und deren Eltern – abwägen, wie freizügig sie ihre persönlichen Daten kommunizieren.
SchülerVZ hat mittlerweile aufgrund unserer Berichterstattung notwendige Schritte unternommen, das massenhafte Auslesen von vielen Datensätzen zu erschweren. Das freut uns und dieses Engagement ist sicherlich noch steigerungsfähig.
Update:
SchülerVZ hat nach eigenen Angaben die Lücke Ende Juli geschlossen. Das ist erfreulich für die Nutzersicherheit. Unsere Liste wurde einen Monat vorher erstellt. Das ändert aber nichts an der Geschichte, dass bis dahin auch privat gestellte Daten massenhaft aus der Plattform gesaugt werden konnten.
Update: Auch wenn das seit 2006 bekannte Supersuche-Problem vor zwei Monaten endlich gelöst wurde, kann es immer noch sein, dass das Geburtsdatum bei der Problem-Lösung vergessen wurde. Dafür gibt es Anhaltszeichen.
Update von 13:12 Uhr: Nun gibt es ein offizielles Statement von SchülerVZ. Darin bestätigen sie den Fall, erklären, dass sie die Lücke Ende Juli geschlossen haben und kündigen weitere Massnahmen zur Datensicherheit an.
Darüber hinaus haben wir bei einer internen Prüfung festgestellt, dass die Einstellmöglichkeiten bzgl. der Suchbarkeit nach Geburtsdaten missverstanden werden können. Diese missverständlichen Einstellmöglichkeiten werden wir im Laufe des Tages beheben. Zusätzlich werden wir auch die Suche nach Geburtsdatum und Alter komplett deaktivieren. Im Zuge einer weiteren Verschärfung unserer Sicherheitsmaßnahmen werden wir auch in den nächsten 24 Stunden die Nutzer IDs neu setzen. Hierdurch kann es zu temporären Einschränkungen für unsere Nutzer kommen.
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: Koalitionsverhandlungen 2009 CDU vs FDP
: Koalitionsverhandlungen 2009 CDU vs FDP Alexander Lehmann (Bekannt von DubistTerrorist und RetteDeineFreiheit) hat eine kleine Animation zu den Koalitionsverhandlungen 2009 rund um digitale Bürgerrechte gemacht: CDU vs FDP.
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: Netzpolitik-Interview: Zivilrechtsverschärfung im Datenschutz
: Netzpolitik-Interview: Zivilrechtsverschärfung im Datenschutz
Nach unserer Berichterstattung über das SchülerVZ-Datenleck hat sich der Hamburger Justizsenator Till Steffen bei uns gemeldet, um uns seine Forderungen für bessere Verbrauchergesetze im Bereich des Datenschutzes vorzustellen, darunter fällt z.B. eine Zivilrechtsverschärfung. Das hab ich als Anlass genommen, um mit ihm ein Interview darüber zu führen.netzpolitik.org: Sie fordern eine Zivilrechtsverschärfung als Antwort auf die aktuellen Datenlecks. Was kann eine Zivilrechtsverschärfung im Datenschutz für die Nutzer bringen?
Till Steffen: Wir müssen dazu kommen, das Unternehmen die Daten ihrer Kunden so schützen wie ihre Geschäftsgeheimnisse. Das werden sie tun, wenn es sich wirtschaftlich für sie rechnet. Bislang überlegt sich der einzelne Nutzer bei Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen, ob er seine Rechte geltend macht. Er muss sich überlegen, ob er mit viel Aufwand und wenig Ergebnis hier tätig wird. Bei unseren Überlegungen für einen pauschalierten Schadensersatz und einer Beweislastumkehr wird es deutlich einfacher. Auch kann er mit den Löschungsansprüchen und Auskunftsansprüchen sicherstellen, dass seine Daten nicht weiter missbräuchlich verwandt werden. Diese Kombination dürfte für die Unternehmen spürbaren Effekt haben.
netzpolitik.org: Was halten Sie von der Idee, dass die Verbraucherzentralen stellvertretend für die Nutzer im Rahmen des Unterlassungsklagegesetzes bei Datenschutzverstößen klagen dürfen?
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: Mündliche Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung
: Mündliche Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung Save the date: Am 15. Dezember gibt es beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung.
Das ist quasi meine erste Verfassungsbeschwerde und mehr als 34.000 Mitzeichnern geht es vermutlich genauso. Wir hoffen dann mal auf einen Live-Stream.
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: Dokumentation der SchülerVZ-Crawling-Aktion
: Dokumentation der SchülerVZ-Crawling-Aktion Unsere erste Quelle bei der Aufdeckung eines Datenlecks bei SchülerVZ hat die von ihre entdeckten Sicherheitslücken dokumentiert (PDF). Wir danke für die Zusammenarbeit. Gerne würden wir die Namen veröffentlichen, damit die beiden Personen auch etwas Ruhm für die Aktion abbekommen. Allerdings ist noch unklar, ob SchülerVZ juristisch gegen sie vorgehen würde. Daher verzichten wir noch darauf.