Digital Rights

  • : Zensursula is back
    Zensursula is back

    Ursula von der Leyen ist zurück und hat im Rahmen eines Cebit-Events über Kinderpornographie, Online-Petitionen und den Schutz von Kindern im Netz gesprochen. Heise hat dazu einen kleinen Artikel verfasst: Von der Leyen fordert neue Wege in der Diskussion um Internet-Sperren.

    Zu den neuen Wegen soll eine „neue Dialogplattform“ gehören, die Union und FDP vereinbart haben. Die Info hatte ich noch nicht und da bin ich mal gespannt drauf. Wobei man sich nicht sicher sein kann, was Frau von der Leyen sich darunter vorstellt:

    „Selbstverständlich wird es die Face-to-Face-Diskussion geben, aber gleichzeitig werden wir die Möglichkeiten des Internet nutzen, Livestream-basiert, und diskutieren in den Foren, in den Blogs. Wir lernen daraus, was passiert ist, aber wir ziehen uns nicht in den Schmollwinkel zurück. Die Metaebene, die grundsätzliche philosophische Diskussion, müssen und wollen wir miteinander führen.“

    Lustig ist auch der folgende Abschnitt:

    In der Rückschau habe sie die Auseinandersetzung an die Entdeckung neuer Kontinente erinnert, konstatierte die Ministerin: „Es sind Leute aus der alten reglementierten Welt aufgebrochen, und da herrschte oft das Recht des Stärkeren. Durch Kommunikation hat es dann eine vorsichtige Koppelung beider Welten gegeben.“ Die Vereinbarkeit der zwei Welten sei kein Ding der Unmöglichkeit.

    Das mit den neuen Kontinenten kann ich gut nachvollziehen. Die gemeinsame Entdeckung von Ländern in aller Welt, die laut von der Leyen Kinderpornographie nicht bekämpfen, was aber in der Regel nicht stimmte, hatte aber von einem kollaborativen Geographie-Unterricht mit Spasscharakter. Aber wahrscheinlich meint Frau von der Leyen etwas anderes mit ihrem „Bild“.

    Interessant ist ja, wie es weitergeht. Im Koalitonsvertrag steht ein Jahr Evaluation, die Zensur-Infrastruktur steht und kann innerhalb von Minuten in Betrieb genommen werden. Nun gibt es mindestens zwei Lesarten der Vereinbarung im Koalitionsvertrag:

    1. Frau von der Leyen soll das Gesicht gewahrt werden, weil sie für diese Diskussion steht.
    2. Der FDP soll das Gesicht gewahrt werden, weil sie unbedingt irgendwas als Verhandlungserfolg im Bereich der Bürgerrechte vorlegen musste.

    Ich tendiere ja zu Punkt 2, weil ich beim Thema Bürgerrechte im Netz Berufs-Pessimist bin und es mir auch logischer erscheint. Aber vielleicht gibt es ja auch noch eine dritte Lesart? Frau von der Leyen droht auch schon in diese Richtung:

    „Und wo dann nicht gelöscht werden kann, werde ich erneut die Frage stellen müssen: Was tun? Weggucken kann jetzt keiner mehr.“

    24. November 2009 42
  • : Neue Zeiten – neues Urheberrecht?
    Neue Zeiten – neues Urheberrecht?

    Breitband-Online berichtete am Samstag in der Sendung über „Neue Zeiten – neues Urheberrecht?“.

    Um von der Nutzung ihrer Werke im Internet durch Dritte zu profitieren, fordern die Verlagshäuser ein so genanntes Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Dieser Vorschlag richtet sich, soweit verlautet ist, gegen Suchmaschinen wie google sowie gegen gewerbliche Nutzer, die Texte einfach von den Verlagsseiten kopieren und auf ihre eigene Seite stellen. Diese – die Suchmaschinen und die illegalen Kopierer – sollen dafür bezahlen. Nun gibt es Stimmen, die sagen, bevor man über das Leistungsschutzrecht diskutiert, soll man erst einmal das Urheberrecht dem aktuellen Stand der Dinge, sprich: dem digitalen Zeitalter, anpassen. Doch was hält das Urheberrecht derzeit eigentlich für uns bereit? Wie ist es überhaupt entstanden? Darüber reden wir mit Eberhard Ortland, Doktor der Philosophie an der Universität Hildesheim. Anschließend fragen wir den Juristen Till Kreutzer, wie ein zeitgemäßes Urheberrecht aussehen könnte. Kreutzer, Jahrgang 1971, hat dazu selbst ein Modell entworfen und im vergangenen Jahr veröffentlicht.

    Hier ist die MP3.

    23. November 2009 2
  • : Sperr-Verträge: Details aus der Verhandlung veröffentlicht
    Sperr-Verträge: Details aus der Verhandlung veröffentlicht

    Auf Wikileaks sind jetzt Prozessunterlagen zu den Sperr-Verträgen veröffentlicht worden. Jetzt wurden das Protokoll der Verhandlung in Wiesbaden, der Beschluss und weitere Prozessunterlagen veröffentlicht – das Wichtigste in Kürze:

    Danke an Sebastian Raible für die Zusammenfassung und diesen Gastbeitrag

    * Die Sperrinfrastruktur steht sowohl bei den Providern als auch
    beim BKA: „»Die Fachabteilung kann jederzeit loslegen«“.
    * Um Inhalte zu löschen, will das BKA per Fax Kontakt zum technischen Ansprechpartner aufnehmen, der für die Domain bei der Registrierung angegeben wurde. Dann muss die Löschung aber auch erfolgen, sonst müsse man „»davon ausgehen, dass hier strafbares Handeln gewollt ist«“.
    * Das BKA ist dabei, durch Hinweise, eigene Recherchen und andere Quellen eine Sammlung von Adressen für die künftige Sperrliste aufzubauen.
    * Die Adressen auf den Sperrlisten will das BKA nach eigenem Bekunden „»täglich neu evaluieren«“.

    Lange Fassung: Sperrinfrastruktur steht

    23. November 2009 22
  • : Britisches Netzsperren-Gesetz vorgestellt
    Britisches Netzsperren-Gesetz vorgestellt

    In Großbritannien wurde heute der umstrittene Digital Economy Bill vorgestellt. Der Gesetzesvorschlag umfasst unter anderem eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von illegalem Filesharing. Darunter sind eine Three-Strikes-Regelung und umfangreiche Befugnisse für das Wirtschaftsministerium.

    Die Netzsperren sollen nicht direkt eingeführt werden, berichtet die BBC. Vorerst sollen die Internetanbieter lediglich dazu verpflichtet werden, Mahnschreiben an Kunden zu verschicken, die bei illegalem Filesharing erwischt wurden. Die Rechteinhaber müssen demnach für die Zusendung eine Pauschalgebühr bezahlen, die von der Regulierungsbehörde Ofcom festgelegt wird.

    20. November 2009 22
  • : Digitaler Ureinwohner
    Digitaler Ureinwohner

    Die Berliner Zeitung hat heute ein kleines Portrait über mich gedruckt: Digitaler Ureinwohner.

    20. November 2009 9
  • : Pläne für britisches Anti-Piraterie-Gesetz geleakt
    Pläne für britisches Anti-Piraterie-Gesetz geleakt

    „The most radical copyright proposal I’ve ever seen“: Cory Doctorow hat Informationen über den britische Digital Economy Bill veröffentlicht. Das Gesetz soll morgen der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

    Doctorow berichtet über Pläne des First Secretary of State von Lord Peter Mandelson, den Träger seines Amtes „Secretary of State“ (ob damit der First Secretary of State oder der Secretary of State for Business, Innovation and Skills, beides von Mandelson eingenommene Ämter, gemeint ist, wird nicht deutlich) Secretary of State for Business, Innovation and Skills zu ermächtigen, Verordnungen (secondary legislation) zum Copyright, Designs and Patents Act zu erlassen. Neue Gesetze könnten vom Amtsträger also ohne Debatte im Parlament erlassen werden. Doctorows Quelle nennt drei Argumente Mandelsons für seinen Vorschlag:

    1. The Secretary of State would get the power to create new remedies for online infringements (for example, he could create jail terms for file-sharing, or create a „three-strikes“ plan that costs entire families their internet access if any member stands accused of infringement)

    2. The Secretary of State would get the power to create procedures to „confer rights“ for the purposes of protecting rightsholders from online infringement. (for example, record labels and movie studios can be given investigative and enforcement powers that allow them to compel ISPs, libraries, companies and schools to turn over personal information about Internet users, and to order those companies to disconnect users, remove websites, block URLs, etc)

    3. The Secretary of State would get the power to „impose such duties, powers or functions on any person as may be specified in connection with facilitating online infringement“ (for example, ISPs could be forced to spy on their users, or to have copyright lawyers examine every piece of user-generated content before it goes live; also, copyright „militias“ can be formed with the power to police copyright on the web)

    19. November 2009 16
  • : Vodafone führt „privilegierten“ Zugang zu seinem 3G-Netz ein
    Vodafone führt „privilegierten“ Zugang zu seinem 3G-Netz ein

    Vodafone hat angekündigt, in Spanien zukünftig diskriminierend in den Datenverkehr in seinem 3G-Netz einzugreifen. Der Traffic von Kunden, die bereit sind, eine zusätzliche Gebühr zu zahlen, soll in Fällen von Netzwerk-Überlastung (Congestion) bevorzugt behandelt werden, schreibt La Quadrature du Net:

    This means that instead of equally sharing the network capacity between all users, Vodafone will discriminate against the subscribers who do not pay the extra fee, and deliberately slow them down. Such a business model based on organizing a scarcity of resource instead of investing in more infrastructure is in total contradiction with the nature of Internet as we know it.

    Ohne gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität werden solche als „Privileg“ verkauften Diskriminierungen in Zukunft weiter zunehmen, gerade im Mobilfunk-Bereich, wo die Kapazität beschränkter ist als in den Kabelnetzen.

    19. November 2009 16
  • : No, three strikes and you’re out
    No, three strikes and you’re out

    David Weinberger hat Cory Doctorow zur „3 Thrikes and you’re out“- Internetsperrungen-Phantasien interviewt. Und das ist so unterhaltsam, wie man es sich denken kann: No, three strikes and you’re out.

    Hier klicken, um den Inhalt von blip.tv anzuzeigen.

    19. November 2009 22
  • : Verwirrung ums Leistungsschutzrecht
    Verwirrung ums Leistungsschutzrecht

    Die Deutschlandradio-Sendung Breitband berichtet über „Verwirrung ums Leistungsschutzrecht“ und hat zwei Interviews dazu online gestellt:

    Das gesamte Interview mit Matthias Spielkamp hier als MP3. Spielkamp antwortet zuerst auf die Frage, was gegen ein Leistungsschutzrecht spricht.
    Das gesamte Interview mit Christoph Keese hier als MP3. Keese antwortet zuerst auf die Frage, warum wir ein Leistungsschutzrecht brauchen.

    Hier findet sich die Rede unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel bei den Zeitschriftentagen des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger.

    Die neue Koalition hat von Ihrer Seite schon grundsätzliche Zustimmung in einer anderen Rechtsfrage erfahren, nämlich in der Frage des Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Ich weiß um manche Bedenken, die es bei Autoren und natürlich vor allem in der Internetgemeinde gibt. Doch eine überhand nehmende Gratismentalität steht dem wirtschaftlichen Erfolg mit Presseerzeugnissen entgegen. Der Pressevielfalt ist damit nicht gedient. Das heißt, wir müssen uns mit diesem neuen Schutzrecht beschäftigen. Es muss natürlich ausgewogen den Interessen aller Beteiligten gerecht werden – der Autoren, der Verleger, der kommerziellen Nutzer und der Endnutzer. Ich weiß, dass sich das sehr viel leichter sagt, als es sich nachher umsetzen lässt. Auch hier bitte ich um aktive Mitarbeit, damit wir in diesem sehr spannungsgeladenen Geflecht zu einer vernünftigen Rechtsgrundlage kommen.

    Tagesspiegel berichtet über den VDZ-Kongress: Gute Information gibt es nicht gratis.

    Jörges findet das Internet zu oberflächlich. Zeitungen und Zeitschriften würden Lesern einen besseren Hintergrund verschaffen können, sagte er – und erntete dafür Widerspruch von Zeit-Online-Chefredakteur Wolfgang Blau. „Es ist ein Irrtum, dass Printmedien immer noch die Agenda setzen.“ Zwar glaubt Blau fest an die Zukunft von Print, der Ort gesellschaftlicher Diskussionen sei inzwischen jedoch das Internet. Die Autorität der Online-Angebote entstehe durch die Qualität der Autoren und die Transparenz. Wichtig sei jedoch, die Menschen auf Augenhöhe anzusprechen.

    Robin Meyer-Lucht war auch vor Ort und berichtet über den Vortrag des Juristen Mathias Schwarz: Blogs “rippen” die elektronische Qualitätspresse.

    -Zur Bedrohung werden Rip-Offs für die bestehende Presse insbesondere dann, wenn nur kurze, aber mit hohem professionellen Aufwand erstellte Textausschnitte übernommen werden, für die nach deutschem Recht kein Urheberrechtsschutz besteht.[…]
    – Sollte die elektronische Presse auch in Zukunft weitgehend schutzlos bleiben, kann sie im Internet nicht bestehen.
    – Wir brauchen die elektronische Qualitätspresse als ein unentbehrliches Organ der Kontrolle von Staat und Wirtschaft.

    Und auch Matthias Spielkamp kommentiert den Vortrag von Mathias Schwarz: Leistungsschutzrecht: Alter Wein in alten Schläuchen.

    Es sind gefährliche Zeiten, in denen das Selbstverständliche wie ein gütiges Zugeständnis verkauft wird. Ein Schutzrecht, das leistet, was die Verlage gern hätten – das Aggregieren und sonstige „gewerbliche Nutzen“ von Inhalten zu unterbinden oder zumindest abgabepflichtig zu machen – müsste so weit gehen, dass das Schutzrecht selbst die Pressefreiheit in Gefahr bringt. Auf den Gesetzesentwurf kann man gespannt sein.

    Christiane Schulzki-Haddouti hat in der Futurezone fünf mögliche Optionen eines Leistungsschutzrechtes beschrieben: Vom Leistungsschutz zum Link-Verbrechen.

    1. Enteignung der Urheber zugunsten der Verlage.
    2. Einschränkung des Zitierrechts.
    3. Die Textindustrie erhält dieselben Rechte wie die Musik- und Filmindustrie.
    4. Die Verwertungsgesellschaften dürfen eine Internet-Abgabe einziehen.
    5. Internet-Access-Provider und Mobilfunkbetreiber finanzieren eine Kulturflatrate.

    Diese Zusammenstellung an Infomationsquellen könnte bei Einführung eines Leistungsschutzrechtes vielleicht nicht mehr legal sein.

    18. November 2009 14
  • : Süd-Korea: Rechteindustrie fordert Copyright-Filter
    Süd-Korea: Rechteindustrie fordert Copyright-Filter

    Die Urheberrechtsgesetze von Süd-Korea dienen mit als Vorlage und Spielfeld für die ACTA-Verhandlungen. Dort gab es auch vor Frankreich schon Gesetzesinitiativen für Internetsperrungen bei Urheberrechtsvergehen. Das reicht der Rechteindustrie noch nicht. Sie fordern sofort mehr. P2P-Sites sollen verpflichtet werden, Filtermassnahmen einzubauen. Eine alte Forderung der Rechteindustrie, die bisher nicht umgesetzt wurde. Dies wurde auch schon im Rahmen des Telekom-Paketes gefordert und taucht auch bei der ACTA-Diskussion auf.

    Zeropaid hat die ganze Geschichte aus Süd-Korea: South Korean Copyright Groups Demand P2P Site Filters “Or Else”.

    Apparently unhappy with that power alone, the the Korean Film Producers Association and the Digital Content Network Association held a joint press conference recently demanding that all P2P sites install a digital content filtering system that will prevent users from uploading copyrighted material to the Internet by the end of the year or face “severe measures.” “From now on, the failure to install the software will be taken as an offense against consumers and copyright holders,” they said in a press release. “We will seek stern legal measures.”

    Die Geschichte zeigt auch, dass sich die Rechteindustrie im Copywar niemals mit irgendwas zufrieden geben wird und nach jedem erreichten Schritt sofort die nächsten Forderungen aufstellen wird.

    18. November 2009 5
  • : Filesharing-Abmahnungen im großen Stil rechtswidrig?
    Filesharing-Abmahnungen im großen Stil rechtswidrig?

    Offenbar wenden Filesharing-Abmahner in Deutschland flächendeckend rechtswidrige Vorgehensweisen an. Das zeigt eine Artikelserie von gulli:news.

    Wikileaks veröffentlichte in den vergangenen Tagen eine Reihe von Dokumenten, die Gulli zugespielt worden waren. Darunter ist auch ein Fax des deutschen Rechtsanwaltes Udo Kornmeier an einen Kollegen von der britischen Kanzlei Davenport Lyons. Beide sind als rechtliche Vertreter von „Piraten“-Jägern bekannt. Kornmeier vertritt u.a. die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH. Diese schließt wiederum Vereinbarungen mit Rechteinhabern, die DigiProtect zur Rechtswahrnehmung berechtigt, insbesondere dazu, Rechtsverletzungen in P2P-Netzwerken zu verfolgen.

    In dem Fax Kornmeiers geht es um die finanziellen Vereinbarungen mit DigiProtect. Er schreibt, dass Davenport Lyons einen Anteil von 37,5% an den Einnahmen aus der Verfolgung von Filesharern erhalten würde. Interessant ist die Schilderung des Geschäftsmodells, das so auch in Deutschland angewendet wird:

    17. November 2009 22
  • : Wozu brauchen wir ein Leistungschutzrecht?
    Wozu brauchen wir ein Leistungschutzrecht?

    Das Institut für Medien- und Kommunikationspolitik hat mich gestern zu einer Podiumsdiskussion über das geplante Leistungsschutzrecht für Verlage eingeladen. Mit mir diskutierten unter der Moderation von Lutz Hachmeister vom lfM noch Matthias Spielkamp von iRights.info und Christoph Keese, der Konzerngeschäftsführer „Public Affairs“ bei Axel Springer. Die Diskussion wurde von Carta.info aufgezeichnet und kann hier angeschaut werden.

    Nach der Diskussion bin ich kaum schlauer als vorher, was genau ein Leistungsschutzrecht für Verlage bringen soll. Aus Sicht der Verlage scheint das alles sehr einfach zu sein: Durch ein weiteres geistiges Monopolrecht möchte man mehr Geld verdienen und damit die Demokratie retten. Allerdings ist es immer noch ungeklärt, was denn ein solches Leistungsschutzrecht überhaupt bringen soll.

    In der öffentlichen Debatte kommt immer sofort Google ins Spiel. Der US-Konzern hat ein erfolgreiches Geschäftsmodell und verdient vor allem durch Werbung – eine Einnahmequelle, die bisher vor allem den Verlegern in ihren traditionellen Geschäftsmodellen zu Gute kam.

    17. November 2009 23
  • : Bundestag-Gutachten zum Leistungsschutzrecht
    Bundestag-Gutachten zum Leistungsschutzrecht

    Die Debatte rund um ein Leistungsschutzrecht zur Rettung der Zeitungsverleger ist derzeit wieder voll entbrannt. Aktuell läuft der VDZ Zeitschriftentag der Zeitungsverleger, wo alle Teilnehmer wieder von der Politik fordern, dass man zur Rettung der Demokratie ein Leistungsschutzrecht benötige.

    iRights.info hat erfreulicherweise ein Bundestag-Gutachten zum Leistungsschutzrecht veröffentlicht, was der Bundestag leider noch nicht gemacht hat:

    Der Redaktion von iRights.info wurde ein bislang unveröffentlichtes Gutachten zum Leistungsschutzrecht für Verlage zugespielt. Erstellt wurde es bereits im April 2009 vom wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages. Warum das Gutachten „Leistungsschutzrechte von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen im Zeitalter der Digitalisierung“ bislang weder extern noch intern publiziert wurde, ist unklar. Inhaltlich wird der Sachstand der Diskussion um eine mögliche Einführung von Leistungsschutzrechten aus dem Frühjahr 2009 dargelegt. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht bekannt, dass die Forderung der Verlagswirtschaft nach einer Einführung sowohl im CDU-Wahlprogramm als auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung zu finden sein würde. Auch viele kritische Stimmen – analytische Beiträge sowie Artikel, die in der Folgezeit entstanden sind – fanden keine Berücksichtigung.

    Hier ist das PDF.

    Beim Perlentaucher berichtet Ilja Braun über ein anderes Gutachten zum selben Thema: Schutzlos ausgeliefert im Internet?

    Auch das Kräftegleichgewicht zwischen Urhebern und Verwertern droht sich durch die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verleger zu verschieben. Zu diesem Ergebnis kommt ein im Auftrag des Bayerischen Journalistenverbands verfasstes Gutachten, das am 3. Dezember 2009 in der Zeitschrift Kommunikation und Recht erscheinen und ab dem 14. Dezember auch online zur Verfügung stehen wird. Urheber und Verwerter, also Verleger und Journalisten, haben nicht dieselben Interessen, stellen die Autoren Timo Ehmann und Emese Szilagyi zu Beginn ihrer Arbeit fest. Während Verleger das Internet als Konkurrenz zu ihren Printprodukten fürchten müssten, hätten Autoren ein Interesse daran, dass ihre Texte möglichst umfassend verbreitet werden.

    Zum Thema passen auch die Ergebnisse der TRG – The Reach Group GmbH zu der Frage, inwiefern Google eigentlich Schuld ist am Niedergang der Zeitungen: Warum die „Hamburger Erklärung“ am Thema vorbeigeht.

    Überraschung:

    Die Präsenz von Verlagen in Google Suchergebnissen ist deutlich geringer als bisher vermutet.

    Um 17 Uhr diskutiere ich im Institut für Medien- und Kommunikationspolitik zusammen mit Matthias Spielkamp von iRights.info und Christoph Keese dem Chef-Lobbyisten bei Axel Springer über das Leistungsschutzrecht. Ich glaube, ich bin da irgendwie als „Internet-Vertreter“ eingeladen worden und lass mir erstmal den Sinn des Leistungsschutzrecht erklären. Carta.info will die Diskussion live streamen. Hier müsst theoretisch auch der Stream kommen:

    16. November 2009 3
  • : ACTA: So transparent wie möglich!?
    ACTA: So transparent wie möglich!?

    Seit einiger Zeit wird auf internationaler Ebene das „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“, kurz ACTA, diskutiert. Das Abkommen mit dem blumigen Marketingnamen wird multilateral verhandelt und durch die G8-Staaten und einige befreundete Staaten geheim vorangetrieben. Und betrifft unser aller Zukunft. Zeit, etwas über die Hintergründe zu erfahren.

    Warum ACTA und nicht die WIPO?

    14. November 2009 38
  • : Digitale Entmündigung: Was Dir gehört, gehört Dir nicht
    Digitale Entmündigung: Was Dir gehört, gehört Dir nicht

    Der data-epi-spacing Elektrische data-epi-spacing Reporter data-epi-spacing thematisiert data-epi-spacing diese data-epi-spacing Woche data-epi-spacing DRM: data-epi-spacing Digitale data-epi-spacing Entmündigung: data-epi-spacing Was data-epi-spacing Dir data-epi-spacing gehört, data-epi-spacing gehört data-epi-spacing Dir data-epi-spacing nicht.

    Hier klicken, um den Inhalt von www.elektrischer-reporter.de anzuzeigen.

    Elektrischer data-epi-spacing Reporter data-epi-spacing – data-epi-spacing Digitale data-epi-spacing Entmündigung: data-epi-spacing Was data-epi-spacing Dir data-epi-spacing gehört, data-epi-spacing gehört data-epi-spacing Dir data-epi-spacing nicht

    Für data-epi-spacing Apples data-epi-spacing iPhone data-epi-spacing gibt data-epi-spacing es data-epi-spacing Unmengen data-epi-spacing nützlicher data-epi-spacing Zusatzprogramme, data-epi-spacing geschrieben data-epi-spacing von data-epi-spacing Profi- data-epi-spacing und data-epi-spacing Hobby-Programmierern data-epi-spacing in data-epi-spacing aller data-epi-spacing Welt. data-epi-spacing Aber data-epi-spacing welche data-epi-spacing die data-epi-spacing Kunden data-epi-spacing letztlich data-epi-spacing auf data-epi-spacing ihrem data-epi-spacing Telefon data-epi-spacing installieren data-epi-spacing dürfen, data-epi-spacing entscheiden data-epi-spacing nicht data-epi-spacing sie, data-epi-spacing sondern data-epi-spacing Apple. data-epi-spacing Passt data-epi-spacing dem data-epi-spacing Hersteller data-epi-spacing ein data-epi-spacing Programm data-epi-spacing nicht, data-epi-spacing bekommt data-epi-spacing es data-epi-spacing keine data-epi-spacing Zulassung data-epi-spacing fürs data-epi-spacing iPhone. data-epi-spacing „Für data-epi-spacing die data-epi-spacing Sicherheit data-epi-spacing der data-epi-spacing Kunden”, data-epi-spacing argumentiert data-epi-spacing Apple. data-epi-spacing „Zur data-epi-spacing Sicherung data-epi-spacing von data-epi-spacing Apples data-epi-spacing Geschäftsinteressen”, data-epi-spacing meinen data-epi-spacing Kritiker, data-epi-spacing denen data-epi-spacing solche data-epi-spacing geschlossenen data-epi-spacing Systeme data-epi-spacing ein data-epi-spacing Dorn data-epi-spacing im data-epi-spacing Auge data-epi-spacing sind.

    Das data-epi-spacing iPhone data-epi-spacing ist data-epi-spacing längst data-epi-spacing nicht data-epi-spacing das data-epi-spacing einzige data-epi-spacing digitale data-epi-spacing Gerät, data-epi-spacing bei data-epi-spacing dem data-epi-spacing der data-epi-spacing Hersteller data-epi-spacing sich data-epi-spacing Kontrollfunktionen data-epi-spacing einräumt data-epi-spacing – data-epi-spacing auch data-epi-spacing nach data-epi-spacing dem data-epi-spacing Verkauf, data-epi-spacing auch data-epi-spacing aus data-epi-spacing der data-epi-spacing Ferne. data-epi-spacing Besitzer data-epi-spacing von data-epi-spacing Amazons data-epi-spacing E‑Book-Lesegerät data-epi-spacing “Kindle” data-epi-spacing erlebten, data-epi-spacing wie data-epi-spacing ihnen data-epi-spacing die data-epi-spacing Firma data-epi-spacing ein data-epi-spacing elektronisches data-epi-spacing Buch data-epi-spacing aus data-epi-spacing dem data-epi-spacing Speicher data-epi-spacing löschte, data-epi-spacing obwohl data-epi-spacing sie data-epi-spacing es data-epi-spacing ganz data-epi-spacing legal data-epi-spacing erworben data-epi-spacing hatten. data-epi-spacing Die data-epi-spacing Nutzer data-epi-spacing glauben data-epi-spacing also data-epi-spacing nur, data-epi-spacing sie data-epi-spacing hätten data-epi-spacing die data-epi-spacing komplette data-epi-spacing Verfügungsgewalt data-epi-spacing über data-epi-spacing ihre data-epi-spacing Geräte data-epi-spacing oder data-epi-spacing den data-epi-spacing den data-epi-spacing darauf data-epi-spacing laufenden data-epi-spacing Programmen data-epi-spacing und data-epi-spacing gespeicherten data-epi-spacing Inhalten. data-epi-spacing In data-epi-spacing Wirklichkeit data-epi-spacing bestimmen data-epi-spacing die data-epi-spacing Hersteller, data-epi-spacing was data-epi-spacing sie data-epi-spacing damit data-epi-spacing machen data-epi-spacing dürfen data-epi-spacing und data-epi-spacing was data-epi-spacing nicht. data-epi-spacing Kritiker data-epi-spacing warnen data-epi-spacing deshalb data-epi-spacing vor data-epi-spacing einer data-epi-spacing digitalen data-epi-spacing Entmündigung data-epi-spacing der data-epi-spacing Verbraucher. data-epi-spacing Und data-epi-spacing manche data-epi-spacing befürchten data-epi-spacing das data-epi-spacing verheerende data-epi-spacing Ende data-epi-spacing der data-epi-spacing kreativen data-epi-spacing Computer-Tüftel-Kultur, data-epi-spacing wenn data-epi-spacing Basteleien data-epi-spacing nur data-epi-spacing noch data-epi-spacing mit data-epi-spacing dem data-epi-spacing Segen data-epi-spacing des data-epi-spacing Herstellers data-epi-spacing möglich data-epi-spacing sind.

    Hier data-epi-spacing ist data-epi-spacing die data-epi-spacing MP4.

    13. November 2009 20
  • : Mehr Hintergründe zu ACTA
    Mehr Hintergründe zu ACTA

    Michael Geist hat ein 20-Minuten langes Video eines Vortrages über das Anti-Piraterie-Geheimabkommen ACTA veröffentlicht: The ACTA Threat: My Talk on Everything You Need To Know About ACTA, But Didn’t Know To Ask.

    Hier klicken, um den Inhalt von blip.tv anzuzeigen.

    The Guardian: What is Acta and what should I know about it?

    Supporters say the treaty will help create a broad consensus on how to deal with counterfeit goods: the kind of legislation usually aimed at criminals who mass-manufacture and sell pirate DVDs, or flood the market with dangerous fake products such as batteries and electrical equipment. In truth, the treaty also contains suggestions for the control of internet content that some believe could radically alter the nature of copyright law worldwide.

    Von den beiden EFF-Mitarbeitern Eddan Katz und Gwen Hinze gibt es ein juristisches Papier über „The Impact of ACTA on the Knowledge Society“ beim Yale Journal of international Law. Das kann man aber auch als Nicht-Jurist lesen.

    The Impact of the Anti-Counterfeiting Trade Agreement on the Knowledge Economy: The Accountability of the Office of the U.S. Trade Representative for the Creation of IP Enforcement Norms Through Executive Trade Agreements

    Und hier ist noch ein spannender Artikel des San Francisco Chronicle zu Piraterie, Innovation und Asien: Knock it off: Global treaty against media piracy won’t work in Asia.

    Most people, if asked, would probably agree that content shouldn’t be 100 percent free – that artists and creators should have some way to earn a living from their work. The problem is that ACTA, like most proposed solutions to copyright infringement, is all stick, no carrot; it focuses on punishing offenders rather than encouraging innovative ways of doing business that account for the new realities of the global economy. All of which effectively makes the treaty a nonstarter for two-thirds of the world’s population. That’s because in Asia, „intellectual property“ as we think of it is an alien concept, recently imported from the West and hastily transplanted with limited success at best.

    12. November 2009 10
  • : Forderungskatalog Soziale Netzwerke
    Forderungskatalog Soziale Netzwerke

    Der Bundesverband Verbraucherzentrale hat einen Forderungskatalog Soziale Netzwerke (PDF) veröffentlicht, den wir hier mal spiegeln.

    Informierte und bewusste Datennutzung und Einwilligung
    Anbieter Sozialer Netzwerke müssen sicher stellen, dass Nutzer jederzeit „Herr ihrer Daten“ bleiben. Dieses muss insbesondere gelten für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten. Soweit gesetzlich nicht geregelt, müssen sie umfassend und vollständig informiert werden und ihre Einwilligung erfolgen. Dieses gilt auch im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung zu Werbe- und Marketingzwecken.

    Keine Koppelung von Diensten und Datennutzung
    Die Nutzung einer Internetseite oder eines Internetangebots darf nicht davon abhängig sein, dass der Nutzer in die über die Erfüllung des Vertragszwecks hinausgehende Datennutzung einwilligt.

    Sicherstellung der einfachen Datenlöschung bei Deaktivierung des Accounts
    Die Anbieter handeln entsprechend datenschutzrechtlicher Vorgaben, alle Daten des Nutzers vollständig zu entfernen, wenn dieser seinen Account deaktiviert. Die Abmeldung muss für den Nutzer ohne Hürden möglich sein.

    Verbot grundlosen Speicherns
    Die Anbieter sind verpflichtet, das Verbot der Speicherung von Daten ohne Grund zu beachten.

    Sicherheit und Sorgfaltspflichten

    12. November 2009 7
  • : Dorothee Bär: Netzsperren beschränken, halt, nein, doch nicht.
    Dorothee Bär: Netzsperren beschränken, halt, nein, doch nicht.

    Gestern haben wir über den Vorschlag von Dorothea Bär (CSU/MdB) berichtet, die Netzzensur-Infrastruktur auch „im Kampf gegen Islamisten einzusetzen. Johannes Boie hat im Schaltzentrale-Blog eine interessante Zusatzinformation ausgegraben. Dorothea Bär hatte in einem Interview mit ihm vor drei Monaten explizit die Netzsperren nur für Kinderpornographie gewünscht:

    “Daher sind der Konsum, die Produktion und der Vertrieb von kinderpornographischem Material im Internet die einzigen Tatbestände, bei denen eine Sperrung vorgenommen werden darf.”

    Und so fragt sich Boie natürlich:

    Natürlich frage ich nicht nur mich alleine – sondern meine geschätzten Leser ebenso wie Frau Bär persönlich:

    1. Wie würden Sie die Glaubwürdigkeit einer Politikerin einschätzen, deren Meinung zu einer grundsätzlichen, viel diskutierten Frage sich innerhalb von drei Monaten um 180 Grad dreht?
    2. Könnten Sie mir erklären, welches Ihrer Statements nun stimmt – und was Ihren Sinneswandel bewirkt hat?
    3. Würden Sie mir zustimmen, wenn ich Ihr erstes Statement in Anbetracht ihres Sinneswandels von einer windelweichen Aussage spreche, die alleine dazu diente, vor der Bundestagswahl die digitale Generation der Erstwähler nicht zu verschrecken?

    Eine schriftliche Anfrage an Frau Bär ist raus. Man könnte sie das auch nochmal zusätzlich auf Abgeordnetenwatch fragen.

    10. November 2009 8
  • : Bundestags-Petition für Open Access
    Bundestags-Petition für Open Access

    Eine neue ePetition setzt sich für den „Kostenlosen Erwerb wissenschaftlicher Publikationen“ ein:

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass wissenschaftliche Publikationen, die aus öffentlich geförderter Forschung hervorgehen, allen Bürgern kostenfrei zugänglich sein müssen. Institutionen, die staatliche Forschungsgelder autonom verwalten, soll der Bundestag auffordern, entsprechende Vorschriften zu erlassen und die technischen Voraussetzungen zu schaffen.

    In der Begründung wird kritisiert, dass hohe Kosten und die Vielfalt wissenschaftlicher Zeitschriften Bürgern heute den Zugang zu Ergebnissen staatlich finanzierter Forschung de facto verschließen. Dabei sei es nicht angemessen, dass der Bürger noch einmal für bereits von ihm finanzierte Forschungsergebnisse zahlen müsse.

    Die Petition kann man noch bis zum 22. 12. hier unterzeichnen.

    9. November 2009 23
  • : Junge Union schlägt Ausweitung der Netzzensur vor
    Junge Union schlägt Ausweitung der Netzzensur vor

    Die Junge Union hat ein Debatten-Heft zum Thema „Herausforderung politischer Extremismus: Unsere Demokratie festigen, Engagement stärken.“ (PDF) veröffentlicht. In dem PDf findet sich auch ein Debattenbeitrag von Dorothee Bär (CSU), Sprecherin der CDU/CSU im Deutschen Bundestag für „Neue Medien“, die eine Ausweitung der gerade auf Eis gelegten Netzzensur-Infrastruktur vorschlägt:

    Ideologisch oder religiös motivierter Terrorismus kann von einem freiheitlichen und auf dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit beruhenden Staat nicht toleriert werden. Entsprechend der ersten Säule des genannten Lösungsansatzes müssen in Fällen von Online-Rekrutierung und virtueller Terrorschulung die modernen Repressionsmöglichkeiten unserer Informationsgesellschaft weitreichend genutzt werden. So können bspw. durch das im Kampf gegen Kinderpornographie bereits erfolgreich angewendete sog. „Access-Blocking“ auch Erfolge im Kampf gegen Islamisten erzielt werden. Wem der Zugang zum Erstkontakt mit terroristischen Organisationen unmöglich gemacht wird, gibt die Recherche höchstwahrscheinlich auf. Wenn Webseiten und Portale, die islamistische Parolen verbreiten, nicht mehr besucht werden, schlafen sie ein. Der Online-Markt für terroristische Aktivitäten muss ausgedörrt werden. Doch um dem Spannungsfeld zwischen individueller Freiheit und innerer Sicherheit gerecht zu werden, dürfen solche Maßnahmen nur ganz gezielt auf demokratiefeindliche Inhalte mit islamistischem Hintergrund angewendet werden. Es darf keine Zensur im Internet stattfinden.

    [Danke an Max]

    9. November 2009 109