Digital Rights

  • : Was macht der Datenschutzbeauftragte in 30 Jahren?
    Was macht der Datenschutzbeauftragte in 30 Jahren?

    Der Tagesspiegel hat den Berliner Landesdatenschutzbeauftragten Alexander Dix zu 30 Jahren Datenschutz interviewt: „Jeder sollte überprüfen können, was wer über ihn weiß“. Das interessanteste Punkt ist dabei die Frage nach der Zukunft der Datenschutzbeauftragten:

    Was macht der Datenschutzbeauftragte in 30 Jahren?

    Meine Vision ist es, dass in 30 Jahren jeder elektronisch ohne Mühe nicht nur feststellen kann, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß; das hat das Bundesverfassungsgericht schon vor gut 25 Jahren als Grundrecht aus der Verfassung abgeleitet. Darüber hinaus sollte jeder aber auch die Verwendung seiner Daten kontrollieren und in bestimmten Fällen unterbinden können. Jeder Mensch sollte die Mittel dafür bekommen, um Daten effektiv zu löschen, die andere über ihn ins Internet gestellt haben. Im Interesse der Informationsfreiheit, die immer wichtiger wird, sollten außerdem alle Datenbestände aus Verwaltung und Wirtschaft, die nicht der Geheimhaltung bedürfen, im Internet abrufbar sein. Da ich aber Realist bin und weiß, dass dies in 30 Jahren noch nicht verwirklicht sein wird, wird der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit auch 2039 noch alle Hände voll zu tun haben, um diese Vision in die Tat umzusetzen.

    26. Oktober 2009 3
  • : Open Internet – Plädoyer für Netzneutralität
    Open Internet – Plädoyer für Netzneutralität

    Das Video „Open Internet“ ist ein schönes Plädoyer für Netzneutralität und ein offenes Internet.

    This is a video we made about free and open web access as a right for all people, with all interests, of all backgrounds – it’s for all of us. Enjoy – Jesse Dylan, FreeForm

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    25. Oktober 2009 8
  • : Internetsperren-Gesetz in Frankreich verfassungsgemäß
    Internetsperren-Gesetz in Frankreich verfassungsgemäß

    Der französische Verfassungsrat hat das Hadopi-Gesetz genehmigt. Er hatte keine Einwände gegen die zweite Auflage des Gesetzes, das bei wiederholten Urheberrechtsverstößen eine Sperrung des Internetzugangs für bis zu einem Jahr vorsieht. Auch Freiheits- und Geldstrafen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro sind möglich, da Hadopi eine internetbezogene Ergänzung des Tatbestandes der „Fälschung“ ist.

    Damit hat sich der Verfassungsrat mit den vorgeschlagenen beschleunigten Verfahren zur Verurteilung illegaler Filesharer einverstanden gezeigt. Bemängelt wurden nur die Vorschriften zu Schadensersatzfragen. Diese müssen vom Parlament präzisiert werden und dürfen nicht über Dekrete an der Kammer vorbei geregelt werden.

    23. Oktober 2009 14
  • : Schwarz-Gelb plant dritten Korb
    Schwarz-Gelb plant dritten Korb

    Schwarz-Gelb plant Medienberichten zufolge einen dritten Korb beim Urheberrecht. Das ist nichts neues, war der Prozess doch lange angekündigt. Allerdings sollte es beim dritten Korb eigentlich um bessere Bedingungen für Wissenschaft und Forschung gehen. Nun sind die Weichen aber in eine andere Richtung gestellt worden.

    Wie erwartet will sich Schwarz-gelb für „ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit“ einsetzen. Das bedeutet wieder weniger Verbraucherrechte und mehr Rechte für die Verwerter.

    Ein besonderes Anliegen ist Schwarz-Gelb die „entschlossene Weiterentwicklung“ des Urheberrechts, da dieses „in der modernden Medien- und Informationsgesellschaft eine Schlüsselfunktion“ einnehme. Daher sollen „ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit“ erreicht werden. Auf ein Modell der „abgestuften Erwiderung“ auf Urheberrechtsverstöße im Internet nach dem „Three Strikes“-Ansatz wollen CDU, CSU und FDP in diesem Rahmen aber verzichten. Stattdessen haben sie verabredet, „zügig“ die Arbeit an einem „Dritten Korb“ zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft aufzunehmen.

    Auch wenn das französische Modell der Internetsperrungen abgelehnt wird, werden wir eine Debatte um eine „wirksame Durchsetzbarkeit“ bekommen. Wie man in anderen Staaten wie Großbritanien sehen kann, braucht man für Internetsperrungen bei Urheberrechtsverletzungen kein französisches Modell mit einer Behörde.

    Meine Vermutung ist, dass man Druck auf die Provider aufbauen wird, auf Basis der AGB Nutzern die Verträge zu sperren und diese damit vom Internet auszuschließen. Gleichzeitig wird man versuchen, durch Bandbreitendrosselung und andere Wege gegen Tauschbörsen vorzugehen. Was soll auch sonst kommen, wenn man durch weitere Maßnahmen „ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit“ erreichen will? Die Forderungen der Content-Industrie-Lobby liegen schon alle länger auf dem Tisch. Schwarz-gelb wird sich freuen, diese endlich auch erfüllen zu können.

    22. Oktober 2009 7
  • : Die Macht des Internets
    Die Macht des Internets

    Vorgestern hat die WDR-Sendung Quarks & Co über „Die Macht des Internets“ berichtet. In dem Beitrag „Online-Macht für Bürger – Über das Internet mehr Demokratie wagen?“ kommt auch netzpolitik.org vor.

    Jeder kennt es, (fast) jeder braucht es: das Internet. 40 Jahre nach seiner „Geburt“ ist es nicht mehr weg zu denken. Und nie zuvor war die Menschheit so abhängig von einem technischen Netzwerk wie heute. Quarks & Co hakt nach: Wie hat das Internet unsere Gesellschaft verändert, und wie funktioniert es überhaupt?

    Die Sendung gibt es auch im Podcast (100 MB) zu finden.

    22. Oktober 2009 5
  • : Telekom-Paket: „Artikel 138 ist tot“
    Telekom-Paket: „Artikel 138 ist tot“

    La Quadrature du Net schreibt über die jüngsten Entwicklungen zum Telekom-Paket. Das Europäische Parlament hat sich gegen den Artikel 138 und für einen schwächeren Ersatz entschieden:

    Yesterday, representatives of the European Parliament, an institution that ordinarily prides itself for protecting human rights at home and abroad, decided to surrender to the pressure exerted by Member States. The Parliament gave up on amendment 138, a provision adopted on two occasions by an 88% majority of the plenary assembly, and which aims at protecting citizens’ freedom in the online world. Instead of ensuring that no restriction to Internet access would be imposed without the prior ruling of a judge, amendment 138 will instead be replaced by a weak provision, that does not carry any new important safeguard for citizen’s freedoms.

    IpTegrity.com analysiert einen weiteren Zusatz zum Telekom-Paket, den die Europäische Kommission veröffentlicht hat. Die Deklaration soll dem Telekom-Paket angehängt werden:

    Careful analysis of the Commission’s „net neutrality“ statement, reveals instead a statement concerning the monitoring of restrictions to Internet services and applications, where the Commission may only pass on comments to national regulators. What should have been a welcome step forward by the European Commission, is instead, a dangerous step backwards. It will underpin even further the restriction of the Internet, and graduated response measures.

    21. Oktober 2009 5
  • : Netzpolitik-Interview: Sicherheitslücken bei der VZ-Gruppe
    Netzpolitik-Interview: Sicherheitslücken bei der VZ-Gruppe

    In den VZ-Netzwerken gab es noch ein paar mehr Sicherheitsprobleme, als bisher bekannt sind. Das ist vor dem Hintergrund spannend, wie die VZ-Gruppe in den letzten Tagen kommuniziert hat: Da hieß es immer, es seien nur Daten gecrawlt worden, die innerhalb des Netzwerkes öffentlich zugänglich waren. Das stimmt so nicht ganz. Mit der richtigen Technik konnte man auch auf Daten zugreifen, die als „Privat“ eingestellt waren, bzw. nur für Freunde zugänglich sein sollten. Wir haben uns mit einer Person in Berlin getroffen, der uns mehr dazu erzählt hat. Nennen wir ihn mal Lutz Harder. (Das ist übrigens nicht unsere erste Quelle.)

    netzpolitik.org: Was genau hast Du heraus gefunden und wie bist du vorgegangen?

    20. Oktober 2009 49
  • : Koalitionsvereinbarung: Keine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität, dafür mehr Open Source und Absage an Internetüberwachung
    Koalitionsvereinbarung: Keine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität, dafür mehr Open Source und Absage an Internetüberwachung

    Union und FDP haben sich auf eine Reihe von internetpolitischen Positionen geeinigt:

    Die Breitbandversorgung soll flächen- und leistungsmäßig weiterhin gesteigert werden. Dabei sollen freiwerdende Fernsehrundfunk-Frequenzen in Form der „digitalen Dividende“ genutzt werde, um kurzfristig Versorgungslücken in der Fläche zu schließen.

    Die Netzneutralität soll vorerst nicht gesetzlich verankert werden. Hier setzt sich die FDP Position durch: „Wir vertrauen darauf, dass der bestehende Wettbewerb die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien sicherstellt“. Allerdings werde man die Entwicklung „sorgfältig beobachten und nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern“.

    20. Oktober 2009 7
  • : Preisfrage: Welches Format würdet Ihr kaufen?
    Preisfrage: Welches Format würdet Ihr kaufen?

    Preisfrage: Welches Format würdet Ihr kaufen?

    libreaka

    Das eBook mit DRM für 44,95 EUR oder das gebundene Hard Cover im Buchhandel für 9,95 EUR?

    Welche Vorteile haben noch mal DRM-geschützte Bücher gegenüber einem (analogem) Buch?

    [via]

    19. Oktober 2009 63
  • : Datenleck bei bsmparty.de
    Datenleck bei bsmparty.de

    Kaum berichteten wir über ein Datenleck bei SchülerVZ, schon bekommen wir das nächste zugespielt. Uns wurden rund 130.000 Datensätze der Plattform bsmparty.de zugeschickt. Das scheint die komplette User-Datenbank zu sein, wenn man der Nutzerzahl auf der Seite glauben mag.

    Aus der Selbstbeschreibung:

    19. Oktober 2009 43
  • : Sicher in Sozialen Netzwerken
    Sicher in Sozialen Netzwerken

    Anlässlich des Datenschutzskandals um SchülerVZ haben wir ein Dossier mit einigen Quellen zusammengestellt, in denen man sich über die Wahrung der Privatsphäre in Sozialen Netzwerken informieren kann.

    Das Verbraucherschutzportal Surfer haben Rechte hält Lösungsansätze bereit, die konkret auf einzelne Soziale Netzwerke ausgerichtet sind. SchülerVZ ist allerdings nicht darunter. Auf watch your web, einer Seite für Kinder, gibt es Tutorials für eine größere Anzahl an Sozialen Netzwerken. Darin werden die Datenschutzeinstellungen detailliert erklärt.

    Auf den Seiten Datenschutz ist Bürgerrecht und Saferinternet.at finden sich allgemeine Erklärungen zu den Gefahren, die in Sozialen Netzwerken lauern. Auch einige Lösungsansätze werden geboten.

    Kennt Ihr weitere gute Quellen, die wir verlinken sollten?

    Updates aus den Kommentaren: Von den Landesdatenschützern in Berlin und Rheinland-Pfalz gibt es zwei Broschüren zum Download, die sich beide an Jugendliche richten. Von Jugendinfo.de aus Bremen gibt es einen Flyer zu Sozialen Netzwerken.

    Zwei Angebote, die sich an Eltern richten, sind elternet aus der Schweiz und Schau hin!.

    19. Oktober 2009 19
  • : Was nutzt der Koalitionskompromiss den Bürgerrechten?
    Was nutzt der Koalitionskompromiss den Bürgerrechten?

    Thomas Stadler hat einen interessanten Kommentar zu den Erfolgen der Koalitionsverhandlungen geschrieben, den ich teile: Was nutzt der Koalitionskompromiss den Bürgerrechten?

    Die erzielte Einigung ist freilich rechtsstaatlich fragwürdig. Unklar ist zudem, weshalb das Zugangserschwerungsgesetz sachlich gänzlich unangetastet bleibt. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dieser Kompromiss nur dem Zweck der Gesichtswahrung dient. Die spannende Frage bleibt hierbei nur, welche Seite ihr Gesicht wahren muss, obwohl sie in Wahrheit zurückstecken musste. Ist es die Union, die nicht so weit gehen will, das Gesetz zu beerdigen, noch bevor es in Kraft getreten ist oder doch die FDP, die zeigen muss, dass sie zumindest eines ihrer Wahlkampfversprechen in diesem Bereich halbwegs umsetzen konnte? Möglicherweise ist die Stimmung in der Union auch einfach die, dass man es in einem Jahr ohnehin machen wird und man der FDP kurzfristig aber einen Teilerfolg gönnen musste. […] Vielleicht ist die Einigung deshalb auch nur ein geschickter politischer Schachzug, um das Lager der Sperrgegner zu schwächen. Der teilweise wirklich beeindruckende Widerstand aus dem Netz heraus wird nämlich umso deutlicher abnehmen, je mehr man daran glaubt, bereits einen substantiellen Erfolg erzielt zu haben.

    Spannend wäre die Frage, wie die Bundesregierung in dieser Frage auf internationaler Ebene weiter agiert. Sowohl im Rahmen der G8-Verhandlungen als auch auf EU-Ebene laufen die Pläne weiter, eine Zensurinfrastruktur zu bauen. Und hier spielt die deutsche Regierung eine bedeutende Rolle. Wie ich schon mal in einem früheren Kommentar angemerkt habe, hatten wir einen ähnlichen Fall bei der Vorratsdatenspeicherung. Der Bundestag war dagegen, und die Bundesregierung hat auf EU-Ebene diese weiter forciert, so dass der Bundestag zum Schluss die EU-Richtlinie umgesetzt hat.

    Insofern gehe ich weiter von einem großen Bedrohungspotential aus.

    19. Oktober 2009 7
  • : Kampf um Netzneutralität in den USA
    Kampf um Netzneutralität in den USA

    In den USA haben sich nach Republikanern und einschlägig bekannten Unternehmen nun auch 72 Abgeordnete der Demokraten an die FCC gewandt, weil sie Vorbehalte gegen die Festschreibung der Netzneutralität haben. Die Angehörigen des konservativen Flügels der Partei befürchten, dass der Ausbau des Breitbandnetzes unter der Regulierung leiden könnte.

    Laut Heise gehören zu den Unterzeichnern eine Reihe von Vertretern ethnischer Minderheiten, die „befürchten, dass unter der Ausrichtung auf die Erhaltung eines „neutralen“ Netzes der Ausbau der Internetversorgung in Ausländergemeinden leidet“. Diese Bedenken hatte zuvor auch schon eine Gruppe von Bürgerrechts-Organisationen in einem offenen Brief an die FCC geäußert.

    Befürworter der Netzneutralitäts-Regelung widersprechen diesen Befürchtungen u.a. mit dem Argument, dass die bisherige Situation dazu geführt habe, dass ethnische Minderheiten bei der Breitband-Versorgung deutlich benachteiligt seien. Unterstützt wird die FCC auch von fünf Internetpionieren. Vint Cerf, Stephen Crocker, David Reed, Lauren Weinstein und Daniel Lynch haben in einem gemeinsamen Schreiben vergangene Woche dem Chefregulierer Julius Genachowski den Rücken gestärkt:

    Your network neutrality proposals will help protect U.S. Internet users’ choices for and freedom to access all available Internet services, worldwide, while still providing for responsible network operation and management practices, including appropriate privacy-preserving protections against denial of service and other attacks.

    19. Oktober 2009 2
  • : Keine Three-Strikes-Regelung in Deutschland
    Keine Three-Strikes-Regelung in Deutschland

    Wie Heise berichtet, hat sich Schwarz-Gelb wohl darauf geeinigt, in Deutschland keine Three-Strikes-Gesetzgebung zu forcieren:

    Union und FDP haben im Entwurf für eine Koalitionsvereinbarung dem Modell einer staatlich überwachten „abgestuften Erwiderung“ auf Rechtsverstöße im Internet nach dem umkämpften französischem Vorbild eine Absage erteilt. „Wir werden keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen“

    Allerdings findet sich auch das Wort vom Internet als „urheberrechtsfreiem Raum“, der es nicht sein darf, im Text wieder. Die Koalitionäre haben nun vor, „unter Wahrung des Datenschutzes bessere und wirksame Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet zu schaffen“. Man darf also gespannt sein, welche Ideen da als nächstes auf den Tisch kommen.

    19. Oktober 2009 10
  • : Neues vom SchülerVZ-Datenleck
    Neues vom SchülerVZ-Datenleck

    Am Freitag hatten wir darüber berichtet, dass jemand bei SchülerVZ über eine Million Profilseiten automatisiert ausgelesen und die dort stehenden Informationen teilweise in einer Datenbank gespeichert hat. Diese wurde uns zugeschickt samt einer kleineren Liste mit mehr Profildaten. Die ganze Story findet sich hier. Wir haben SchülerVZ darauf aufmerksam gemacht und als Vermittler zwischen SchülerVZ und unserer Quelle kommuniziert. Soweit ich das einschätzen kann, wurden uns die Daten zugespielt, weil unsere Quelle ein Interesse daran hat, dass einige Sicherheitslücken in SchülerVZ behoben werden und der Datenschutz der Teilnehmer dadurch gestärkt wird. Ich hab die mir zugeschickten Datensätze gelöscht und meine Quelle hat das auch zugesagt. Problem gelöst?

    Gestern kommunizierte SchülerVZ, dass meine Quelle nur ein Trittbrettfahrer gewesen sei, weil jemand anderes die Originalquelle sei. Seitdem hat es einige neue Informationen gegeben. In einem Blog beschwerte sich jemand, dass er vor nun drei Tagen die Ergebnisse seiner Crawl-Aktionen in einem internen Cracker-Forum zum Download hingestellt habe und jemand diese Daten an mich weitergeleitet habe. Was für mich an der Story nicht stimmem konnte: Meine Quelle hat erstmals vor zwei Wochen Kontakt zur mir aufgenommen, mir vor einer Woche die Datensätze zukommen lassen und diese nunmehr zweite Person schrieb in ihrem Blog von mehr Profil-Feldern, die abgespeichert wurden.

    18. Oktober 2009 67
  • : Abwahnsinn: Jack Wolfskin mahnt Bastelcommunity ab
    Abwahnsinn: Jack Wolfskin mahnt Bastelcommunity ab

    Erinnert sich noch jemand an den „Tazzen-Streit“ zwischen dem Bekleidungshersteller „Jack Wolfskin“ und der Tageszeitung „taz“? Ist schon ein Weilchen her, ich zitiere mal aus der Wikipedia:

    Das Logo der Zeitung ist der Abdruck einer Tatze (auch „Tazze“ genannt). Roland Matticzk, der Erfinder des Logos, versäumte es jedoch, sich in den Gründungsjahren der taz die Rechte daran zu sichern. Das Unternehmen Jack Wolfskin registrierte in den 1980ern ein ähnliches Logo für sich. Den Rechtsstreit zwischen den beiden Unternehmen verlor die taz im Jahre 2002, was zur Folge hatte, dass sie die Tatze nun nicht mehr auf Produkte drucken darf, die zum Kerngeschäft von Jack Wolfskin gehören.

    Krasse Geschichte, oder? Keine Sorge, sie lässt sich noch problemlos toppen. Wie beim Werbeblogger zu lesen ist, soll Jack Wolfskin derzeit Anbieter von „Pfoten-Designs“ abmahnen lassen. Ob es sich dabei um Wolfs- (wie bei Jack Wolfskin) oder Katzenpfoten (wie bei einem abgemahnten Shopbetreiber) handelt, scheint für die Abmahnung sekundär. Bei stilisierten Pfotenabdrücken sieht „Jack Wolfskin“ offenbar pauschal seine Markenrechte verletzt.

    17. Oktober 2009 155
  • : Zensursula: Post vom BKA, Vodafone und Kabel Deutschland
    Zensursula: Post vom BKA, Vodafone und Kabel Deutschland

    Ich habe gestern Abend das Bundeskriminalamt angefragt, ob die Zensursula-Verträge mit den großen Providern morgen wie geplant in Kraft treten. Die Antwort ist mittlerweile da.

    1. Wird das BKA im Rahmen der vertraglich zugesicherten Sperren am 17. Oktober mit der Aussendung von Filterlisten starten? Wenn nein, warum nicht?

    Nein. Im Lichte des derzeit vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängigen Verfahrens und des durch eine drohende Negativentscheidung zu befürchtenden Schadens sowohl für die betroffenen Provider als auch für das BKA hat das Bundesministerium des Innern entschieden, nicht in den Wirkbetrieb auf vertraglicher Grundlage zu gehen. Das Zugangserschwerungsgesetz liegt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vor.

    16. Oktober 2009 38
  • : Datenleck bei SchülerVZ (Update)
    Datenleck bei SchülerVZ (Update)

    Aus anonymer Quelle wurden uns Listen von zahlreichen SchülerVZ-Nutzern zugeschickt. Ein Datensatz umfasst mehr als eine Million Datensätze mit den Feldern Profil-ID, Name und dazugehörige Schule samt ID. Ein kleinerer Datensatz zeigt detailliertere Informationen mit den Feldern Profil-ID, Name, Schule samt ID, Geschlecht, Alter und Profil-Bild (Plus dazu gehörigem Link auf Bild) an.

    Wir haben einige Datensätze verifiziert und die Personen bei SchülerVZ gefunden.

    Mit den Listen lassen sich einfache Datenabfragen erstellen wie „alle Schüler aus Berlin“, oder „alle Schülerinnen im Alter von 13, die in Siegen wohnen samt Bild und ihrer Schule“. Man kann sich vorstellen, dass diese Daten nicht aus den Datenbanken von SchülerVZ in einer solchen Größe ausgelesen werden dürfen.

    Das weist darauf hin, dass SchülerVZ ein großes Sicherheitsloch hat und man aus den Erfahrungen mit StudiVZ vor drei Jahren nichts gelernt hat. Damals wurde bekannt, dass man auf ähnliche Weise aus der StudiVZ-Datenbank viele Informationen aus den Profilen auslesen konnte. Bei SchülerVZ ist das Problem noch größer: Hier handelt es sich um Kinder und Jugendliche, die einen besonderes Schutzraum brauchen.

    Bei SchülerVZ gibt es einen Extrapunkt „Sicherheit“. Unter der viel versprechenden Überschrift „Darauf kannst du dich verlassen:“ gibt es den Punkt:

    Deine persönlichen Daten sind auf unseren Servern (den Speicherorten für diese Daten) bestmöglich geschützt. Sie können z.B. nicht von Suchmaschinen wie Google ausgelesen werden und tauchen somit nicht außerhalb vom schülerVZ auf.

    Wir haben beim Bundesverband Verbraucherzentralen angefragt, was sie davon halten. Falk Lüke, der Referent fuer Verbraucherrechte in der digitalen Welt, erklärte gegenüber netzpolitik.org:

    Die Betreiber sozialer Netzwerke sind in der Pflicht, Daten ihrer Mitglieder gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Das aktuelle Beispiel zeigt, dass Benutzer sich nicht in Sicherheit wiegen lassen sollten: Netzwerke sind ein Teil des Internets und nicht von ihm getrennt. Und genau wie im Rest des Netzes gilt, dass nur solche Daten veröffentlicht werden sollten, bei denen man selbst kein Problem damit hätte, wenn diese am nächsten Tag auf einer Zeitungstitelseite stehen würden. Kinder können sich die Folgen allerdings oft noch nicht ausmalen.

    Eine Anfrage an SchülerVZ zur Stellungnahme haben wir soeben raus geschickt.

    Update: SchülerVZ hat jetzt eine kurze Meldung rausgegeben:

    16. Oktober 2009 206
  • : CCC: Spickzettel für digitale Bürgerrechte
    CCC: Spickzettel für digitale Bürgerrechte

    Der Chaos Computer Club hat in einem Spickzettel für die neue Bundesregierung die wichtigsten und dringendsten Veränderungen im Bereich digitaler Bürgerrechte und Netzpolitik für das 21. Jahrhundert skizziert.

    Das sind die einzelnen Punkte:

    Digitale Intimsphäre (Festplattenbeschlagnahme und Spionagesoftware)

    Die auf Festplatten gespeicherten Daten spiegeln heute oft das gesamte Leben eines Menschen wider. Die derzeitigen Regelungen in der Strafprozessordnung und weiteren Gesetzen sowie die polizeiliche Praxis müssen an diese Entwicklung angepasst und die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Schranken umgesetzt werden. Das Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit von informationstechnischen Systemen muss daher endlich seinen konkreten Niederschlag in den Gesetzen finden. Es dürfen nicht weiterhin informationstechnische Systeme beschlagnahmt und – teilweise von privaten Dienstleistern – ausgewertet werden, ohne dass der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung beachtet wird. (Tipp an die FDP: Mal bei den Parteikollegen Burkhard Hirsch und Gerhart Baum nachfragen für Details.)

    Vorratsdatenspeicherung

    Die Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und verändert unsere Gesellschaft von Grund auf. Der Staat stellt alle seine Bürger unter Generalverdacht, zeichnet das gesamte Kommunikationsverhalten und alle Bewegungsprofile auf. Statt auf die Abschaffung durch das Verfassungsgericht zu warten, ist hier aktives politisches Handeln erforderlich, um diese eklatante Fehlentwicklung zu stoppen. Deutschland muss hier eine internationale Vorbildrolle erfüllen und die Vorratsdatenspeicherung beenden.

    16. Oktober 2009 4
  • : Schwarz-Gelb einig bei Innenpolitik? (Update)
    Schwarz-Gelb einig bei Innenpolitik? (Update)

    Heise berichtet mit Berufung auf dpa, dass sich die Union und FDP bei einigen strittigen Punkten der Innenpolitik geeinigt haben.

    Bei der Vorratsdatenspeicherung soll die Nutzung auf schwere Straftaten beschränkt bleiben, was das Bundesverfassungsgericht auch schon durchgesetzt hat. Da wir hier im Winter oder Frühjahr eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht erwarten nund die mindestens in dieselbe Richtung gehen wird, ist dies keine Neuerung.

    Bei heimlichen Online-Durchsuchungen soll künftig eine Anordnung der Bundesanwaltschaft nötig sein. Wie Medien in den letzten Tagen berichteten, gab es vom Bundeskriminalamt in diesem Jahr genau keine Online-Durchsuchungen. Hier können wir uns wieder beim Bundesverfassungsgericht bedanken, das für strenge Regeln gesorgt hat. Ob die Bundesanwaltschaft eine tolle demokratische Kontrolle ist, bleibt hier unkommentiert.

    Tolle Infos gibt es bei der Netzzensur. Hier soll tatsächlich das Bundeskriminalamt „zunächst versuchen“, kinderpornographische Seiten zu löschen statt zu sperren. Nach einem Jahr soll mit die Erfahrung mit der Löschung ausgewertet werden. Das kann ich jetzt nicht genau interpretieren. Heisst das, dass das BKA keine Listen an die Provider verteilen wird und diese im nächsten Jahr nicht zensieren? Falls ja, was ist wenn das BKA dann erklärt (wie jetzt auch schon), das einfach genug Seiten nicht zu löschen sind? Das klingt eher wie eine Aufschiebung. Und was ist mit den Providern, die ab übermorgen auf Basis der Verträge mit der Zensur anfangen wollen? Was ist mit der Zensurinfrastruktur, die in den letzten Monaten bei den Providern errichtet wurde?

    Aber ich lass mich überraschen. Bisher haut mich nichts wirklich vom Hocker vom Verhandlungserfolg der FDP bei der Bürgerrechts-Politik. Aber meine Erwartungen waren auch nicht besonders hoch. Von drei im Wahlprogramm ablehnenden Vorhaben wurde genau einmal irgendwie eine Aufschiebung durchgesetzt (Was immer das heißen mag) und zweimal das Bundesverfassungsgericht beachtet, was in der Praxis eh schon so gehandhabt wurde.

    Update: Laut Stern.de, die sich ebenfalls auf Agenturmeldungen beziehen, soll die Vorratsdatenspeicherung bis zum Urteil des Bundesverfassungsgericht ganz ausgesetzt werden. (Update: Was als Aussetzung verkauft wird, bedeutet in der Realität = nur bei schweren Fällen. Also Status Quo!) Welche Aussage konkret stimmt, weden die nächsten Tage zeigen. Unklar ist derzeit, was die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung bedeuten soll: Sicherlich wird nicht die ganze Überwachungsinfrastruktur ausgeschaltet, die die Kommunikationsdaten aller Deutschen Telekommunikationsnutzer für sechs Monate aufzeichnet und damit die Bevölkerung unter Generalverdacht stellt. Wenn doch, wäre ich positiv überrascht.

    Update: Odem.org will mehr Informationen zur Zensursula-Gesetzgebung rausbekommen haben:

    * Es wird ein „Anwendungserlass“ geben, der besagt:
    o Das BKA darf keine Listen erstellen
    o Das BKA darf keine Sperrlisten weitergeben
    * Dies gilt für das Gesetz und die „freiwilligen“ Verträge der Provider
    * Das BKA soll dafür sorgen, dass die Inhalte gelöscht werden.
    o Dazu wird das BKA die Meldestellen von eco und/oder INHOPE einbinden
    o Also nicht nur auf eigene Faust bzw. über die träge internationale Polizeiarbeit handeln
    * Das ganze gilt für ein Jahr
    * Danach wird der Erfolg geprüft, quasi: wurden die Inhalte entfernt?
    * Wenn sich das Ganze als erfolgreich herausstellen wird, wird das Gesetz in einem Jahr abgeschafft
    * Das Wirtschaftsministerium hat ohne Absprache mit der (wahrscheinlichen) neuen Koalition das Gesetz an den Bundespräsidenten zur Ausfertigung weitergereicht; dieser wird es nun prüfen. Wenn er es unterzeichnet, wird es zwar formal in Kraft treten, aber aufgrund des Anwendungserlasses eben nicht angewendet.
    o Wenn er es aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnet, dann ist das sowieso hinfällig.

    Ich lass mich mal überraschen.

    Update 2 (von Andre): Fachanwalt Thomas Stadler beschreibt in seinem Blog, was denn ein „Anwendungserlass“ sei:

    Es handelt sich dabei um eine rechtsstaatlich äußerst fragwürdige Lösung, weil es nicht Sache der Exekutive ist, über die Anwendung eines Gesetzes zu entscheiden. Es gilt hier der Verfassungsgrundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Gerade derartige Lösungen sind der Grund dafür, dass die Position des Parlaments immer stärker geschwächt wird und die Gewaltenteilung zunehmend ins Wanken gerät. Das gibt Anlass zur Besorgnis, die weit über den konkreten Fall der Netzsperren hinausreicht.

    Wir werden also demnächst die paradoxe Situation haben, dass der Bundespräsident das Gesetz aller Wahrscheinlichkeit nach unterschreibt und es damit in offiziell in Kraft tritt. Gleichzeitig aber sagt die neue Regierung, dass das neue Gesetz vorerst so nicht gelten soll. In der Tat klingt das nicht nach rechtsstaatlich einwandfreien Mitteln.

    Ganz obendrein ist die ganze Sache noch gar nicht durch. Erst die Spitzenrunde der Koalitionsgespräche wird über alle Ergebnisse final entscheiden und vielleicht noch an der einen oder anderen Stelle Änderungen verlangen.

    15. Oktober 2009 89