Sueddeutsche.de berichtet über Konkretisierungen bei den Plänen der britischen Regierung, Internetsperrungen bei Urheberrechtsverstößen nach dem 3‑Strikes-Modell einzuführen. Dabei plant Großbritannien explizit einen nicht-staatlichen Weg, im Gegensatz zu Frankreich. Das ist insofern interessant, als dass die Schwarz-Gelbe Koalition aktuell im Koalitionsvertrag Initiativen für „gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen“ abgelehnt hat. Wir haben hier schon vermutet, dass man den britischen Weg nehmen wird, der ebenso auf „gesetzliche Internetsperren“ verzichtet.
Sueddeutsche.de beschreibt diesen:
Besonders brisant ist, dass über die Sperrung des Netzzugangs nicht wie in Frankreich von einem Gericht entschieden werden soll. Stattdessen wird ein „Tribunal“ eingerichtet, das der unabhängigen Telekom-Regulierungsbehörde Ofcom untersteht. Dem Guardian zufolge ist folgendes Procedere geplant (pdf hier): Ermittler der Rechteinhaber machen Filesharer ausfindig und geben die gesammelten Informationen an den Internetanbieter weiter, der wiederum einen Warnbrief an den Betroffenen verschicken kann. Bei weiteren Verstößen können auch Maßnahmen wie das Drosseln der Internet-Geschwindigkeit oder die Beschränkung des Datenvolumens für den verdächtigen Nutzer eingeleitet werden. Am Ende droht eine Sperre, gegen die der Verdächtige zweimal Einspruch erheben kann.
Mehr dazu auch bei der BBC: Net pirates to be ‚disconnected’.
Ich wette, dass wir mit Schwarz-Gelb genau diese Diskussion in den nächsten Monaten und Jahren bekommen werden!