Digital Rights

  • : Neue Gesetze sind in Kraft getreten
    Neue Gesetze sind in Kraft getreten

    Heute ist der 1. März und mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind die Anti-Terror-Datei, der Rundfunkstaatsvertrag und das Telemediengesetz offiziell erneuert, bzw. eingeführt worden.

    c´ t Hintergrund: Die Anti-Terror-Datei geht in Betrieb.

    Am 1. März 2007 startet peu a peu die Benutzung der Anti-Terror-Datei, die nach dem „Gemeinsame-Dateien-Gesetz“ errichtet wird, das Bund und Länder im Dezember 2006 verabschiedet hatten. Wie zuletzt bekannt wurde, sind 72 Spezialisten beim BKA eingestellt worden, diese umfassendste Datensammlung der Bundesrepublik Deutschland einzurichten. Ziel der Datensammlung ist die Aufdeckung von Mustern und Strukturen des islamistischen Terrorismus im Sinne einer Vorfelderkennung möglicher Gefährder und geplanter Attentate.

    Bis Ende März sollen insgesamt 38 Behörden im „Produktionsbetrieb“ zugeschaltet werden. Zugriffsberechtigt sind das BKA, der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, das Zollkriminalamt, sowie die Landesämter für Verfassungsschutz und die Landeskriminalämter. All diese Behörden stellen umgekehrt Dateien bereit, die in das System eingespeist werden. Insgesamt werden allein von Polizei, Bundespolizei und Zoll nach einer Antwort der Bundesregierung (PDF-Datei) auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion 334 Datenbankdateien und 511 Protokolldateien in die Anti-Terror-Datei eingespeist. Wie die weiter unten aufgeführte Tabelle zeigt, umfasst die Anti-Terror-Datei kleine Bestände wie die G8-Datei der mutmaßlichen Störer des kommenden G8-Gipfels in Heiligendamm mit 162 Einträgen, aber auch große Datenbestände wie die DNA-„Vorsorgedatei“ mit 1.018.815 Einträgen.

    Heise: Neue Regeln für Telemedien in Kraft.

    Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das umstrittene neue Telemediengesetz (TMG) am heutigen Donnerstag in Kraft getreten. Der Gesetzgeber will mit dem Vorstoß im Rahmen des Elektronischen Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes (ElGVG, PDF-Datei) das Medienrecht neu ordnen und entschlacken. Das TMG soll dabei direkt mit dem neuen, ebenfalls von heute an gültigen Rundfunkstaatsvertrag in der Fassung der neunten Änderung der Ländervereinbarung zusammenspielen.

    „Durch den Wegfall der komplizierten Abgrenzung von Tele- und Mediendiensten wird der bestehende Rechtsrahmen vereinfacht“, warben Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) und der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) gemeinsam für die Novelle. Zudem werde ein einheitlicheres Datenschutzkonzept für Rundfunk und Telemedien geschaffen. Die Länder würden mit der Reform ferner erste Schritte für die Vereinfachung der Aufsichtsstrukturen an streben.

    1. März 2007
  • : Die Propaganda der Firma Pan Amp
    Die Propaganda der Firma Pan Amp

    Über die Verbindungen der Filter-Firma Pan Amp mit der Panorama-Redaktion berichtet Telepolis ausführlich: Panorama, „Killerspiele“ und die Filter-Firma. Demnach gab es bereits zum vierten Mal innerhalb der letzten zwei Jahren für die Firma Promotion-Beiträge bei Panorama. Was für ein „investigatives Magazin“ in der öffentlich-rechtlichen ARD ein paar Mal zuviel sein dürfte.

    Deutlich wird, dass wesentliche Inhalte der Sendung vom 22.2. von der Firma Pan Amp beigesteuert wurden. So wurde von der Firma eine Zählung von Online-Spielern sog. „Killerspiele“, nach eigenen Angaben „im Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt“ durchgeführt. Vorstand Bert Weingarten selbst trat in längeren Interview-Passagen als „Experte“ auf; tatsächlich verfügt er lediglich über technische Internetkenntnisse; psychologische oder pädagogische Qualifikationen sind nicht bekannt. Die Firma Pan Amp brachte Inhalte für das Umfeld des Spiels „Call of Duty“, sowie den Aspekt, dass Modifikationen des Spiels zwecks historischer Authentizität auch NS-Symbolik einbringen. Statistische Erhebungen und längerfristige Recherchen im Internet kosten Sender Geld und Journalisten Arbeit. Da ist es ein merkwürdiger Zufall, dass eine Privatfirma Statistiken und Untersuchungsergebnisse beisteuert und die Sendungen stets eine der Firma zuträgliche Tendenz haben.
    […]
    Was Weingarten mit seiner Firma den Politikern nahezulegen sucht, findet sich im Schlusssatz seiner „Killerspiele“-Meldung vom 26.2.2007 kurz und bündig zusammen gefasst: „Jeder Innenminister, der Killerspiele nicht unmittelbar in die rechtlichen Schranken verweist, versündigt sich […] an der kulturellen Harmonie in Europa“. Kulturelle Harmonie also, nach dem Gutdünken von Politikern und Sittenwächtern, unter massiver Beschneidung individueller Freiheit und Zensur! Eine Formulierung, die an Ideologien totalitärer Staaten erinnert.

    Da finden sich einige interessante Details in dem lesenswerten Artikel.

    1. März 2007 13
  • : Die Volkszählung war nichts dagegen
    Die Volkszählung war nichts dagegen

    In der heutigen Taz ist ein schönes Interview mit Constanze Kurz vom CCC zu den Online-Durchsuchungen: „Die Volkszählung war nichts dagegen“.

    Müssten die Nutzer nicht einfach nur auf freie Programme umsteigen ?

    Das wäre wünschenswert, aber die meisten Menschen tun sich schwer damit. Sie wollen nicht Stunden investieren, damit ihr PC sicher ist. Aber auch sie haben ein Recht darauf, etwa mit dem Internet Explorer von Microsoft zu surfen, ohne sich ständig Gedanken zu machen, dass ihnen der Staat dabei zusieht.

    Das klingt schon wieder nach Science-Fiction. Glauben Sie denn wirklich, dass die Polizei den Trojaner flächendeckend verbreiten will, um notfalls jeden abhören zu können?

    Solche Spekulationen führen zu nichts. Grundsätzlich haben die vergangenen Jahre aber eines gezeigt: Ist eine Überwachungstechnologie zugelassen, wird sie auch mehr und mehr angewandt. Die Zahl der Telefonüberwachungen hat sich von 1995 bis 2005 mehr als verfünffacht. Die Online-Überwachung ist das i‑Tüpfelchen auf einer Reihe von Maßnahmen, welche ein Mehr an Überwachung bedeuten und den Kernbereich des Privatlebens unmittelbar betreffen.

    [Danke Mirjam]

    1. März 2007 1
  • : Mittwoch: Chaosradio zu Digitale Identitäten
    Mittwoch: Chaosradio zu Digitale Identitäten

    Mittwoch Abend, den 28.02.2007, gibt es ab 22:00 Uhr wieder für drei Stunden das Chaosradio live auf Fritz-Radio. Diesmal ist das Thema „Digitale Identitäten – Anonymität, Pseudonymität und der neue Trend zur uneingeschränkten Offenheit“.

    Im World Wide Web muss man heute kräftig tippen, wenn man mitspielen will. Überall muss man sich anmelden, einloggen, Daten hinterlassen und sich eine „Identität“ wählen. Wenige machen sich darüber Gedanken, welche Datenspuren man dabei erzeugt aber auch die Anbieter haben ihre liebe Not mit den aktuellen Systemen, da die ganzen Kennwörter, Anmelde- und Registrierungsvorgänge die Benutzer zunehmend verwirren.

    Zentrale Registrierungssysteme sollten schon vor langer Zeit die Nachfolge antreten, aber versagten, weil niemand bereit war, sich in monopolistische Systeme wie z.B. Microsofts Passport einsperren zu lassen. Die Nachfolge ist eine Mischung aus Login-Systemen der großen Hersteller (Google, Yahoo, Apple etc.), einigen systemspezifischen Identitätssystemen in Blogsystemen (TypeKey etc.) und dem freien Wildwuchs aus Logins in Millionen unabhängigen Weblogs und dynamischen „Web 2.0“-Websites. Beim Ringen um einen „Standard“ gibt es jetzt mit Open ID einen neuen Anlauf, der sich erst noch beweisen muss.

    Chaosradio stellt die Problematiken und Notwenigkeiten der digitalen Identitäten im Netz vor und legt Vor- und Nachteile von Anonymität, Pseudonymität und Identität in die Waagschale. Wir möchten auch mit Euch diskutieren, wie ihr es mit Eurer Identität im Netz so handhabt und welche Rezepte ihr habt, um Missbrauch zu verhindern oder einzuschränken.

    27. Februar 2007 1
  • : Klaus-Heiner Lehne und die IPRED2
    Klaus-Heiner Lehne und die IPRED2

    Die Abstimmung über die IPRED2-Direktive (Verschärfter Teil 2 der „Richtlinie zur Durchsetzung von Geistigen Eigentumsrechten“) ist im EU-Parlament verschoben worden. Der FFII weist in einer Pressemitteilung daraufhin, dass der deutsche CDU-Abgeordnete Klaus-Heiner Lehne auf seiner eigenen Homepage selber Urheberrechte verletzt hat und einfach fremde Grafiken nutzt. Aufgrund des von ihm unterstützten Richtlinienentwurfes könnte er damit eine Gefängnisstrafe riskieren (- wäre er nicht immun).

    The fact that regular citizens can easily criminalise themselves if the directive were to be approved without significant changes, is demonstrated by MEPs Toine Manders and Klaus-Heiner Lehne, both of whom are lawyers specialised in intellectual property law. The websites of both Members contain copyright infringing images, and in case of Manders’ site there is also a count of trademark infringement. Manders previously tabled an amendment which could consequently turn all visitors of his website into „dealers of stolen goods“.

    „Only extremists would claim that both MEPs are criminals merely because their websites contain a few infringing images. Lehne, Nicole Fontaine and Janelly Fourtou, supported by Manders, however tabled amendments which would equate this with someone selling counterfeit watches or DVDs. And your nephew, who put a couple of Pokémon™ pictures on his website, would also be in the same boat“, Maebe added. „But if even staunch, professional supporters of IPRs make a mistake every now and then, where does that leave the rest of us?“

    27. Februar 2007 8
  • : Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit
    Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall Cicero entschieden: Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit.

    Die Anordnung der Durchsuchung der Redaktionsräume von CICERO und die Beschlagnahme der dort aufgefundenen Beweismittel stellen einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die Pressefreiheit des Beschwerdeführers dar. Die Gerichte haben dem verfassungsrechtlich gebotenen Informantenschutz nicht hinreichend Rechnung getragen. Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses in der Presse durch einen Journalisten reicht nicht aus, um einen zu einer Durchsuchung und Beschlagnahme ermächtigenden Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen. Erforderlich sind vielmehr spezifische tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer von einem Geheimnisträger bezweckten Veröffentlichung des Geheimnisses und damit einer beihilfefähigen Haupttat. Solche Anhaltspunkte lagen im Fall der Durchsuchung der Redaktionsräume des Politmagazins CICERO nicht vor. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 27. Februar 2007. Damit war die Verfassungsbeschwerde des Chefredakteurs von CICERO erfolgreich. Die Entscheidung ist mit 7 : 1 Stimmen ergangen.

    Das Urteil findet sich hier.

    Bei Spiegel-Online findet sich eine Chronik der Affäre.

    Reporter ohne Grenzen haben dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht: ROG begrüßt Cicero-Urteil, fordert aber weitere Schritte.

    „Das Bundesverfassungsgericht hat zwar mit diesem Urteil die Pressefreiheit gestärkt.
    Doch um journalistische Recherchen nicht zu gefährden und um Quellen zu schützen, sind weitere Schritte erforderlich“, so Reporter ohne Grenzen (ROG). „Journalisten, die Material von Informanten zugespielt bekommen und es verwenden, dürfen nicht kriminalisiert werden. Daher müssen Journalisten von § 353b des Strafgesetzbuches, der Beihilfe zum Geheimnisverrat unter Strafe stellt, ausgenommen werden“, so die Organisation zur Verteidigung der Pressefreiheit. „Nur so können die Medien ihre Kontrollfunktion ausüben und nur so kann das öffentliche Interesse an Aufklärung gewahrt werden.“

    Zudem sollten Telefongespräche von Journalisten vor Überwachung geschützt sein, wie es bereits für andere Berufsgruppen, etwa Rechtsanwälte oder Pfarrer, gilt. „Entsprechende Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen und FDP liegen vor. Nun muss der Gesetzgeber diese zügig auf den Weg bringen,“ fordert ROG.

    Tagesschau.de: Karlsruhe stärkt Pressefreiheit – „Cicero“-Razzia war verfassungswidrig.

    Spiegel-Online: Verfassungsgericht stärkt Pressefreiheit.

    27. Februar 2007
  • : Der Bundestrojaner technisch durchdekliniert
    Der Bundestrojaner technisch durchdekliniert

    „Die wunderbare Welt von Isotopp“ hat mal den Bundestrojaner technisch durchdekliniert.

    Der Deal ist also wie folgt: Weil einige Staatsorgane den heimlichen Zugriff auf meine Hardware fordern, will der Staat das möglicherweise noch vorhandene Restvertrauen zwischen ihm und mir komplett ruinieren. Ich muß in Zukunft also davon ausgehen, daß jede staatlich bereitgestellte Software nicht nur die angepriesenen Funktionen hat, sondern auch noch die staatliche Hintertür auf Vorrat mitbringt. Im Austausch bekommt der Staat einen Mechanismus, der für den angepriesenen Zweck vorab erkennbar ungeeignet ist, weil er die notwendigen Richtlinien zur gerichtsfesten Beweiserbringung nach Definition nicht erfüllen kann. Der Staat riskiert außerdem die Sicherheit seiner gesamten DV-Infrastruktur, bundesweit, seine eigenen Systeme eingeschlossen. Und das ist die Sachlage noch vor jedem politischen Argument dafür oder dagegen.

    Und weil es aktuell ist, hier mal die neuesten Forderungen der letzten paar Stunden:

    Heise: EU-Justizkommissar Frattini befürwortet Online-Durchsuchung.

    Heise:Thüringen will Antrag zu Online-Durchsuchungen in Bundesrat stellen.

    27. Februar 2007 3
  • : WIPO mag weiterhin die Public Domain
    WIPO mag weiterhin die Public Domain

    Leichte Verbesserungen gibts bei der WIPO: WIPO künftig auch Wächterin der Wissensallmende.

    Die World Intellectual Property Organization (WIPO) wird künftig nicht nur für den Schutz des geistigen Eigentums (Intellectual Property, IP) sorgen. Sie soll auch die Auswirkungen dieses Schutzes auf die ärmeren Länder untersuchen und sich für eine reichhaltige „Public Domain“ einsetzen, also frei zugängliche Werke. Das haben die WIPO-Mitgliedsstaaten am späten Freitagabend bei einer Sitzung eines eigens eingesetzen Komitees entschieden, das der WIPO eine „entwicklungspolitische Agenda“ geben soll.
    […]
    In gewisser Weise starte die WIPO in ein neues Jahrhundert ihrer Zeitrechnung und reagiere auf den wachsenden Reformdruck in Richtung einer besseren Balance bei der Politik zum geistigen Eigentum, schreibt James Love von der Organisation Knowledge Econogy International (KEI), zu der auch das Consumer Project for Technology (CPTech) gehört. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) sprach von einer willkommenen Überraschung. Das verabschiedete Dokument sei eine machtvolle Bestätigung von Kernpunkten der von den „Friends of Development“ initiierten WIPO-Neuausrichtung. Noch während der Verhandlungen der vergangenen Woche hatten sich unter anderem Kolumbien, Italien und El Salvador skeptisch zur Betonung der Public Domain in den WIPO-Statuten geäußert.

    26. Februar 2007
  • : Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen
    Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen

    Eine lange Jura-Lektüre ist bei Telepolis zu finden: Der Text der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen.

    26. Februar 2007
  • : Sieben Tage Verbindungsdaten-Speicherung ist angemessen?
    Sieben Tage Verbindungsdaten-Speicherung ist angemessen?

    Heise: Datenschützer hält siebentägige Speicherung von Verbindungsdaten für angemessen.

    Gemäß dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ist die von der T‑Com jetzt praktizierte einwöchige Vorhaltung von Verbindungsdaten bei Flatrates gesetzeskonform und datenschutzverträglich. „Als Aufsichtsbehörde versuchen wir, das geltende Recht bei den Telekommunikationsunternehmen durchzusetzen“, erklärte Schaar gegenüber heise online. Das heranzuziehende Telekommunikationsgesetz (TKG) erlaube in den Paragraphen 96, 97 und 100 eine Verwendung von „Verkehrsdaten“ zur Entgeltberechnung und zur Missbrauchseingrenzung. Nach Paragraph 109 TKG sei der Anbieter ferner verpflichtet, angemessene Maßnahmen zum Schutz des Netzes gegen unerlaubte Zugriffe beziehungsweise äußere Angriffe zu treffen. „Bei einer siebentägigen Frist ist dies genau der Fall“, warb Schaar für seinen in Gesprächen mit der Deutschen Telekom durchgesetzten Vorschlag.
    […]
    Scharf kritisierte der Datenschützer zugleich, dass das Justizministerium bei dem geplanten Umsetzungsvorhaben auch Anbieter von E‑Mail-Konten zur Erhebung von Kundendaten und zur Identifizierung von Nutzer verpflichten will. „Eine entsprechende Vorgabe findet sich nicht in der Richtlinie“, betonte Schaar. Zugleich stehe das Vorhaben in Widerspruch zu dem in der Debatte um die Verabschiedung der Direktive immer wieder gegebenen Versprechen, keine neuen Pflichten zur Erhebung von Daten im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung einführen zu wollen.

    Beim Deutschlandfunk gabs am Samstag auch einen Beitrag dazu: Gebremste Sammelwut – Internet-Provider speichern Verbindungsdaten nur noch sieben Tage lang. Irgendwie findet sich aber nur das Transcript und nicht die MP3-Datei auf die schnelle.

    26. Februar 2007 1
  • : Impressumspflicht für Einsteiger
    Impressumspflicht für Einsteiger

    Bei Telepolis gibt es einen Artikel über die Neuerungen bei der Impressumspflicht im Rahmen des Rundfunkstaatsvertrages und des Telemediengesetzes: Impressumspflicht für Webseiten neu geregelt!

    Damit sind wir bereits bei einer Dreiteilung der Impressumspflicht angelangt:

    * Rein private Website
    Völlige Anonymität möglich, aber die Voraussetzungen für ein ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienendes Angebot werden fast nie vorliegen.
    * Geschäftsmäßige Website
    Nach § 5 TMG ist u.a. die Angabe von Name, Anschrift, Telefonnummer und E‑Mail-Adresse erforderlich.
    * Nicht geschäftsmäßige, aber auch nicht rein private Website
    Nach § 55 Abs. 1 RStV ist die Angabe von Name und Anschrift erforderlich.
    […]
    Fazit

    Die Gesetzeslage wird eher verwirrender und die Frage, welche Angaben zwingend auf einer Website zu finden sein müssen, immer schwerer zu beantworten. Die Unterschiede bei den anzugebenden Informationen sind zum Glück eher gering zwischen den einzelnen Fallkonstellationen. Webmastern ist zu raten, im Zweifel lieber mehr als zu wenige Angaben zu machen, insbesondere nicht auf die Angabe einer E‑Mail-Adresse zu verzichten. Unzulängliche Angaben können nicht nur einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen, es drohen außerdem Abmahnungen durch Konkurrenten.

    26. Februar 2007 3
  • : Wir können die Kreativität unserer Kinder nicht abtöten, wir können sie nur kriminalisieren
    Wir können die Kreativität unserer Kinder nicht abtöten, wir können sie nur kriminalisieren

    Die FAZ berichtet irgendwie über eine Tagung zum Thema Bücherdigitalisierung und Urheberrecht. Irgendwie kann ich auch nur schreiben, weil die schlappe zwei Euro wollen, um den Text online zu lesen. Da ist die komplette Printausgabe billiger. Deshalb verlinke ich mal auf SpOn, wo ein interessantes Zitat von Lawrence Lessig in der Feuilleton-Zusammenfassung zu finden ist:

    „Creative Commons“-Verfechter Lawrence Lessig hielt ein flammendes Plädoyer fürs Draufloskopieren: „Wo heute Anwälte für die Musik- und Bildrechte ihrer Klienten streiten und Websites schließen lassen, sieht Lessig die zukünftige digitale Sonne aufgehen. ‚Wir können die Kreativität unserer Kinder nicht abtöten, wir können sie nur kriminalisieren’, beschwor er die Versammlung, und die von Youtube heruntergeladenen Clips mit Anime-Verschnitten und neu vertonten George-Bush-Fernsehbildern, mit denen er seinen Vortrag unterlegte, lieferten dazu das klingende und leuchtende Anschauungsmaterial.“

    Falls hier jemand FAZ-Abonennt ist, ich würde mich über eine digitale Kopie des Textes freuen. [Danke an Daniel]

    update: Der Artikel ist mittlerweile ohne Gebühr online: Die Ruhe der Riesenschildkröte.

    26. Februar 2007 3
  • : Montag Abend bei Fritz: Berliner Datenschützer am Telefon
    Montag Abend bei Fritz: Berliner Datenschützer am Telefon

    Holger Klein macht am Montag eine interessante Radiosendung auf Fritz:

    Weitersagen: am kommenden Montag, dem 26. Februar 2007 zwischen 22:00 Uhr und 01:00 Uhr habe ich den Berliner Datenschützer Alexander Dix zu Gast in meiner Sendung. Ich kann mir vorstellen, dass es auch einiges zu besprechen gibt, von dem ich noch keine Vorstellung habe und würde mich über umfangreiche, qualifizierte Beteiligung sehr freuen. Wer sich nicht live per Telefon beteiligen möchte, kann mir auch gerne schonmal vorab eine Mail schicken oder hier kommentieren. Dann stelle ich die Fragen.

    23. Februar 2007 9
  • : Musikmarkt-Umfrage zu DRM
    Musikmarkt-Umfrage zu DRM

    DRM-Debatte: „Musikmarkt“ fragte bei verschiedenen Unternehmen aus der Digital- und Mobil-Branche nach.

    Gerd Leonhard, Autor von „Die Zukunft der Musik“ (erschienen im Musikmarkt Verlag), prognostiziert keine rosige Zukunft: „Das digitale Geschäft ist tot, wenn es so weiter geht. Die Realität ist, dass fast keiner Online-Musik kauft, weil die einzigen legalen Angebote mit DRM versetzt sind. Wir zwingen quasi die User, illegal herunterzuladen.“ Dementsprechend fordert auch Bornefeld-Ettmann, „das legale digitale Produkt für den Konsumenten attraktiver zu machen als das illegale“.
    […]
    Bornefeld-Ettmann sieht zwei Möglichkeiten: „Man versucht entweder, die Einigung auf einen neuen Standard herbeizuführen, nimmt aber dabei in Kauf, dass die Etablierung eines solchen Standards schmerzhaft, kosten- und zeitaufwendig sein wird (…). Oder aber man verzichtet zum Wohle einer Marktbelebung auf DRM, unterstützt MP3 und bietet dem Konsumenten eine wirklich attraktive Alternative zu illegalen Tauschbörsen.“

    Dazu passt auch dieser Artikel bei Golem: Musikindustrie orientierungslos bei DRM – Keine Besserung in Sicht.

    Mehr als 60 Prozent der Manager in der Musikindustrie sind davon überzeugt, dass DRM-Systeme ein wichtiges Hindernis für den Online-Verkauf von Musik bilden. Nichtsdestotrotz wollen sie in absehbarer Zeit nicht auf den Einsatz von DRM verzichten, berichtet die BBC über die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage von Jupiter Research.

    21. Februar 2007 5
  • : Neues von der Biometrie-Front
    Neues von der Biometrie-Front

    Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag zentrale Datenbanken für die biometrischen Daten gefordert. Diese sollte es eigentlich laut Innenministerium nie geben. Das war zumindest die Propaganda bei der Einführung der biometrischen Daten in Pässen. Der Chaos Computer Club wendet sich jetzt in einer Pressemitteilung gegen die Pläne: CCC warnt vor biometrischer Vollerfassung.

    Obwohl das BMI stets versicherte, dass es keine zentrale Speicherung der biometrischen Daten geben wird, hat am Freitag der Bundesrat gefordert, sowohl die Gesichtsbilder als auch die Fingerabdrücke der Bürger in einer zentralen Datenbank für immer zu speichern. Bevor die Fingerabdrücke an den Meldeämtern überhaupt abgeben werden müssen, steht die zentrale Datenbank bereits vor der Tür.
    […]
    Der einfache Abgleich ist laut Bundesrat “unverzichtbar”. Die Begründung für diese angebliche Unverzichtbarkeit ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Es wird angenommen, dass dadurch “Falschinformationen enthaltende Dokumente” auffindbar werden würden. Offenbar ist den Sicherheitshysterikern und Datensammlern dabei entgangen, dass die passive Authentifikation des RFID-Chips die Veränderung der Passdaten unmöglich macht.
    […]
    Natürlich soll der Bürger für den staatlichen Missbrauch seiner biometrischen Daten selbst aufkommen. Über eine erneute Erhöhung der Passgebühren wird bereits diskutiert, denn der Bundesrat stellte fest, dass über die Hälfte der Kosten des biometrischen Reisepasses für die Länder nicht gedeckt sind. Natürlich denkt das Innenministerium auch fürsorglich an jene Bürger, die keinen Reisepass besitzen. Die Einführung von Personalausweisen mit Funk-Chip, Biometrie-Bild und Fingerabdrücken ist fest eingeplant. Die biometrische Vollerfassung des deutschen Volkes ist also in vollem Gange.

    Apropos Biometrie, Sicherheit und so: In den USA gibt es ein „Biometrie-Desaster beim Heimatschutz“. Und Erich Moechl berichtet genüsslich in der Futurezone darüber. Es gibt nämlich einen „grundlegenden Designfehler im System der zentralen Fingerabdruck-Datenbank“ und dafür muss man die Fingerprint-Lesegeräte in den ganzen US-Botschaften auswechseln. Ausserdem wurden die Pilotversuche mit Funkchips an Grenzübergängen eingestellt.

    Schwer verschätzt hat man sich auf Seite des Gesetzgebers und der Behörden vor allem in Bezug auf die zur Anwendung kommenden Technologien. Sowohl biometrische Anwendungen wie automatische Erkennung von Fingerabdrücken als auch die Möglichkeiten, die Funkchips bieten, wurden schlicht falsch bewertet.

    Bei Kosten von mittlerweile 1,4 Milliarden Dollar nur für die Aufrüstung von Grenzkontrollpunkten an Land, zur See und für die Luftfahrt konnte man nur einen Teil des Programms umsetzen. Das seit 2002 systematisch aufgebaute IDENT-Datenbanksystem der Heimatschützer ist in Teilen dysfunktional, ein wichtiger Teil der Daten ist obsolet.

    Ansonsten gibt es noch diese News aus Österreich: Nun doch keine Fingerprint-Zeiterfassung.

    Für Aufregung hat ein neues Zeiterfassungssystem am Krankenhaus St. Johann gesorgt. Per Fingerabdruck sollte die Anwesenheit der Mitarbeiter überprüft werden. Nun beugt man sich aber einem OGH-Urteil.

    Wir hatten darüber berichtet.

    21. Februar 2007 6
  • : Wie teuer sind Eure Daten?
    Wie teuer sind Eure Daten?

    Bei der Technology Review gibt es eine Zusammenfassung eines Druckartikels zum Thema „Der Wert der Daten“.

    Indem Suchmaschinen diese Daten samt der geografisch bestimmbaren IP-Adressen erfassen und immer genauer analysieren, können sie Anzeigenkunden präzisere Platzierungen anbieten, die zu mehr Klicks und Transaktionen führen. Der viel beschriebene „Long Tail“ – jene scheinbar endlos lange Schleppe immer kleinerer Interessengruppen im Web – kann heute Nische für Nische effizient gemessen und beworben werden. Google erwirtschaftet nach Schätzungen mit jeder Suche 4,5 bis 5 US-Cents, Yahoo 2,5 bis 3 US-Cent. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben für kontextbezogene Suchmaschinen-Werbung im Jahr 2006 allein in den USA auf rund 6,7 Milliarden Dollar – etwas weniger als die Hälfte aller Werbeausgaben im Netz.

    Für den ständigen Blick ins Hirn der Surfer wird Otto Normalsurfer mit vermeintlichen Gratis-Dienstleistungen abgespeist: Du gibst mir kontinuierlichen Einblick in dein Verhalten und deinen Clickstream, lautet hier der Deal, im Gegenzug geben wir dir Web-Mail, Speicherplatz für Dokumente, Fotos, Videos oder Musik.

    21. Februar 2007
  • : Bequemlichkeit kommt oft vor Privatsphäre
    Bequemlichkeit kommt oft vor Privatsphäre

    Das Institut für Technikfolgen-Abschätzung [ITA] der Österreichischen Akademie der Wissenschaften kommt zwiemal bei der Futurezone vor. Einmal geht es um ihr Forschungsprojekt zum Datenschutz: Bequemlichkeit kommt oft vor Privatsphäre.

    Obwohl vielen Nutzern bekannt ist, wie viele persönliche Informationen sie im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien offen legen, kann von ihnen nicht erwartet werden, dass sie die langfristigen Folgen ermessen können.
    […]
    Die Technikfolgenabschätzer sind überzeugt, dass viele Probleme im Zusammenhang mit Privacy vermieden werden könnten. Dazu müssten die Anliegen des Datenschutzes frühzeitig, d. h. bereits bei der Konzeption und Entwicklung elektronischer Angebote, berücksichtigt werden. Eine obligatorische Privacy-Folgenabschätzung könnte hierzu beitragen.

    Im Gespräch mit ORF.at erklärt Walter Peissl, stv. Direktor des heimischen Instituts für Technikfolgen-Abschätzung [ITA], die Problematik in der Aufklärung der Nutzer: Mehr Sensibilisierung für den Datenschutz.

    Man müsse die Konsumenten nicht nur darauf hinweisen, dass es Datenschutz gibt, sondern auch erläutern, warum dieser wichtig sei. „Freiheit bedeutet, autonom zu handeln“, so Peissl. „Wenn ich ständig daran denke, eventuell überwacht zu werden, dann verhalte ich mich irgendwann so, wie es sich die anderen von mir erwarten.“
    […]
    Auf die Frage, ob es nicht ein Widerspruch sei, die Politik in Zeiten von Überwachungsmaßnahmen wie der Data-Retention zur Mithilfe aufzufordern, sagt Peissl: „Data-öRetention ist ein Sündenfall par excellence. Was vorher verboten war, ist jetzt Vorschrift. Das widerspricht den Prinzipien des Datenschutzs.“

    19. Februar 2007 1
  • : EU-Direktive will anonyme Mails verbieten?
    EU-Direktive will anonyme Mails verbieten?

    Die International Herald Tribune berichtete am 14.2. über eine neue EU-Initiative, die anonyme eMails per Direktive verbieten möchte: Proposed legislation called a threat to Internet users’ privacy. Die Richtlinie soll im Bundesjustizministerium vorbereitet werden. Ich hab da gerade mal angerufen, um nachzufragen und warte jetzt auf den Rückruf eines Pressesprechers. Mal schauen, was der mir dazu erzählt.

    In Germany, a proposal from the Ministry of Justice would essentially prohibit using fake information to create an e‑mail account, making the standard Internet practice of creating pseudonymous accounts illegal.
    […]
    Under the proposals in Germany, consumers theoretically could not create fictitious e‑mail accounts, for example, to disguise themselves in online auctions. Nor could they use a made-up account to use for receiving commercial junk mail. While e‑mail aliases would not be banned, they would have to be traceable to the actual account holder.

    Nach dem Artikel könnten zukünftig eMail-Adressen nur noch mit einem amtlichen Identifikationsnachweis angelegt werden. Allerdings wäre weder die EU noch Deutschland Trendsetter solcher Massnahmen. Diese sind bisher nur aus repressiven Staaten wie China oder dem Iran bekannt.

    [via]

    Update: Ralf vermutet in den Kommentaren, dass es sich hierbei um den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung handelt. Mal schauen, was der Pressesprecher sagt, wenn er denn mal zurückruft.

    Nochmal update: Ich hab jetzt zweimal mit der Pressestelle telefoniert. Und es ist der Gesetzentwurf für die Vorratsdatenspeicherung, welche gemeint war. Das Justizministerium war auch etwas verwirrt wegen des plötzlichen Interesses. Zumal gestern das Thema auch nochmal in der NYT war. Ich hab mich dann mal erkundigt, was mit bestehenden eMail-Konten ist, die (pseudonym) anonym bei Freemail-Hostern angelegt wurden. Diese sollen nur „im Einzelfall bei Aktualisierung“ der Nutzerdaten einen Identifikationsnachweis haben. Was das alles bringen soll, ist unklar. Wird das etwa zu einem Schwarzmarkt für EMail-Adressen führen, wenn das Gesetz mal in Kraft tritt?

    19. Februar 2007 11
  • : BKA Chef zeigt Technikverständnis bei Online-Durchsuchung
    BKA Chef zeigt Technikverständnis bei Online-Durchsuchung

    BKA-Präsident Zierke war am 15.2. im Nachtmagazin der ARD und agitierte dort für die Online-Durchsuchung. Telepolis liefert ein Best-Of des Interviews: Die Vaporware des BKA. Und das hier müsste der Real-Livestream dazu sein.

    Gabi Bauer fragte präzise nach und wies darauf hin, dass der Online-Überwachte im Unterschied zur Telefonüberwachung etwas tun müsse, nämlich etwas herunterladen. Die Antwort des BKA-Chefs fiel ein wenig undeutlich aus:

    Ja, aber da haben wir eben – eben Möglichkeiten, Programme, die wir entwickeln werden. Wir werden Umfeldanalysen machen. Und wir wollen es nur im Einzelfall auch einsetzen. Und das ist genau das Missverständnis, das hier entsteht. Wir wollen doch keine Schleppnetzfahndung im Internet, sondern wir wollen auf unser Gegenüber bezogen, ganz spezielle, äh, Maßnahmen anwenden, und da habe ich gar keine, äh, Bedenken und auch keine Zweifel, dass uns das gelingen wird.
    […]
    Gabi Bauer fragte weiter nach absichtlich von den Herstellern offen gelassenen Sicherheitslücken, „um auf unsere Computer zugreifen zu können“, da doch sonst auch die Polizei nicht hereinkäme. Das führte zu einem noch verschwurbelteren Wortschwall des obersten Polizisten:

    Nein, auch darum geht es nicht. Äh, wir werden mit unseren Programmen, die wir anwenden werden, nicht in solche Lücken hinein müssen, die allgemein zum Schaden der Bevölkerung da sind, sondern wir werden sehr kontrolliert mit hoch professioneller Software unsere Programme starten und werden dann den Weg finden, um dieses aufklären zu können. Vor allem, und das geht noch einmal um die Frage, warum keine offene Hausdurchsuchung äh, Kriminelle laden diese Daten, die man auf der Festplatte normalerweise hat, ins World Wide Web aus. Das heißt, der Speicherplatz ist das Internet irgendwo weltweit.

    „Durchsuchen Sie das Internet denn nicht – vielleicht würde das ja reichen?“, fragte Frau Bauer deutlich präziser nach.

    Wir wollen, nein, wir können das Internet weltweit eben nicht durchsuchen. Das ist ja das Riesenmissverständnis, was hier entsteht. Wir können nur direkt am Computer des einzelnen ansetzen und nur dann, wenn es unverschlüsselt ist, das heißt, selbst die Verschlüsselungs-Software macht uns große Probleme. Deshalb müssen wir vor dem Verschlüsseln und nach dem Entschlüsseln ansetzen können. Wir brauchen die Passwörter, die man ja auch normalerweise nicht auf dem eigenen Computer abspeichert. All das können wir nur, wenn wir es online machen.

    Vielleicht sollte man dem BKA-Chef mal eine Einführung in Suchmaschinen geben? Und ihm sonst auch mal erklären, worum es geht. Der scheint absolut keinen Plan davon zu haben, wie alle anderen verantwortlichen Politiker der Hardliner-Fraktion auch nicht.

    19. Februar 2007 14